Betrachtung exemplarischer Thesen zu Judith Butlers Ausführungen in „Außer sich: Über die Grenzen sexueller Autonomie“. Ein Vergleich mit anderen ausgewählten Positionen


Dossier / Travail, 2012

23 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1Einleitung und Einführung in die Problemstellungen.

2Erläuterung der ausgewählten Thesen.
2.1 Autonomie.
2.1.1Forderung nach Autonomie.
2.1.2Nichtexistenz von Autonomie.
2.1.3Vernetzung der Gesellschaft und Verantwortung.
2.2 Ausschließung.
2.2.1Schaffung des konstitutiven Außens zur Ich-Definition.
2.2.2Dehumanisierung als Ausschließungswerkzeug.
2.2.3Machtverhältnisse.
2.2.4Verstärkung durch Medien.
2.3 Symbolische Ordnungssysteme.
2.3.1Normen.
2.3.2Die heteronormative Matrix.
2.3.3Möglichkeiten der Umstrukturierung.

3Abschließende Bemerkungen.

Literaturverzeichnis ..

1Einleitung und Einführung in die Problemstellungen

Bei Judith Butlers Arbeit „Außer sich: Über die Grenzen sexueller Autonomie“ aus dem Buch „Die Macht der Geschlechternormen und die Grenzen des Menschlichen“ von 2009 handelt es sich um eine Zusammenstellung philosophischer Überlegungen, Darstellung ernüchternder Tatsachen, Erwägung hoffnungsvoller Möglichkeiten, Aufwerfung kritischer Fragestellungen aber auch um das Stellen praktischer Forderungen in Bezug auf Autonomie und Selbstbestimmung im sexuellen und geschlechtlichen Bereich im speziellen, aber auch beziehbar auf andere, gesellschaftliche Randgruppen im allgemeinen (vgl. 2009: S. 35 – 69). Dabei beschreibt Butler nicht nur das ausgesprochen paradoxe Verhältnis des Individuums zu seiner persönlichen Forderung nach Autonomie (vgl. ebd.: S. 40 f.), sowie die soziale Verwobenheit menschlichen Zusammenlebens, welche eine solche Autonomie auszuschließen scheint (vgl. ebd.: S. 36 – 44), sondern auch diejenigen menschlichen Mechanismen, welche diese Verwobenheit durch Ausschließung überwinden (vgl. ebd.: S. 45 – 63) oder durch normative Ordnungssysteme erschweren (vgl. ebd.: S. 51 f.). Da die Ausgrenzung und Verletzung von Menschen durch Menschen innerhalb einer oder zwischen Kulturen seit Menschengedenken ein unüberwindbar scheinendes Problem darstellt, sind Butlers Überlegungen und Forderungen von nahezu zeitloser Bedeutsamkeit und es wert, durch stetiges Zitat ihren Fortbestand im Diskurs zu sichern. Im weiteren Verlauf dieses Textes werden darum einige der Kernthesen aus Butlers „Außer sich: Über die Grenzen sexueller Autonomie“ heraus gearbeitet, wobei diese erläutert und ferner in Verbindung mit ausgewählten Positionen weiterer, wesentlich am Diskurs beteiligter, Wissenschaftler gebracht werden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass es sich beim Gegenstand aller hier behandelter Fragestellungen und Forderungen, obgleich Sie alltäglich anmuten und theoretisch eine praktische Umsetzbarkeit möglich erscheinen lassen, um Problematiken handelt, die der Mensch in den vielen Jahren seiner Existenz nicht zu lösen vermochte und vom heutigen Stand aus betrachtet, trotz des geistigen Vermögens das Problem zu erkennen, auch in absehbarer Zukunft nicht beheben können wird. Sowohl Butlers Überlegungen und die zahlreichen wissenschaftlichen Theorien, welche im Folgenden Erwähnung finden werden, als auch jedwede Ergebnisse dieses Textes, können somit lediglich ein Versuch sein, den Kopf nicht in den Sand zu stecken und zu fordern, was nicht erfüllbar scheint, bewusst zu halten, was viele gerne verdrängen würden und zu hoffen, dass ein stetiger Diskurs dazu beitragen wird, das Streben nach Veränderung nicht aufzugeben.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, eine jeweils männliche und weibliche Bezeichnung zu verwenden. Soweit männliche oder neutraleBezeichnungen verwendet werden, sind darunter jeweils Personen jedweder Geschlechtszugehörigkeit zu verstehen.

2Erläuterung der ausgewählten Thesen

Wie bereits erwähnt, folgt dieser Text im Wesentlichen exemplarisch ausgewählten Thesen aus Judith Butlers Betrachtungen mit dem Titel „Außer sich: Über die Grenzen sexueller Autonomie“ (2009). Dabei ist es das Ziel, ihre Überlegungen zu erläutern und in Verbindung mit weiteren, das entsprechende Thema behandelnden, Thesen zu bringen, welche teils aus anderen Texten Butlers stammen, teils jedoch auch die Blickrichtung verschiedener, am Diskurs beteiligter, wissenschaftlicher Autoren darstellen, um ein, im Rahmen dieser Arbeit, möglichst umfassendes Bild zu zeichnen.

2.1 Autonomie

Ein zentrales Thema Butlers stellt die Autonomie dar (vgl. 2009: S. 35 – 69), welche in ihrer Eigenschaft als abstrakter, mit zahlreichen Paradoxa behafteter Begriff, bereits unzählige Autoren (vgl. zum Beispiel Lévinas 1992) mit Fragen danach beschäftigte, was die Autonomie des Einzelnen sei, ob sie erstrebenswert sein sollte und ob sie überhaupt existiert. Im Folgenden werden ihre diesbezüglichen Überlegungen erläutert sowie durch entsprechende Stellungnahmen relevanter Autoren erweitert.

2.1.1Forderung nach Autonomie

Gemäß Butler ist die Forderung nach körperlicher Autonomie kaum, wenn überhaupt, von der Forderung nach Sicherheit und Freiheit im Bereich der Sexualität aber auch im Bereich rassischer oder sonstiger Unterdrückung zu lösen (vgl. 2009: S. 40 f.). Diese Verbindung zwischen selbstbestimmter Autonomie und Freiheit, zumindest in unseren westlichen Kulturen, sieht auch Weibel wenn er sagt: „Im Westen bedeutet Freiheit soviel wie Selbstbestimmung […].“ (1990: S. 147). Zwar plädiert Butler dafür, den Kampf um diese Autonomie nicht aufzugeben und für dieses Streben einzustehen (vgl. 2009: S. 40), jedoch gibt sie auch zu bedenken, dass es aufgrund der „öffentlichen Dimension“ (ebd.: S. 41) die Körper haben, nicht möglich ist, sich aus dem sozialen Geflecht aus Handeln und behandelt werden, aus Ansprechen und angesprochen werden zu lösen (vgl. ebd.; vgl. Butler 2006: S. 15). So bezeichnet Sie Autonomie als „ein lebhaftes Paradox“ (Butler 2009: S. 40) ohne jedoch das Streben danach als verzichtbar anzusehen (vgl. ebd.).

2.1.2Nichtexistenz von Autonomie

Betrachtet man das Thema der Autonomie abstrakt auf phänomenologischer Ebene, so ist das Subjekt mit dem Objekt aber auch das Subjekt mit seinesgleichen und somit mit allem was seine Umwelt anzubieten hat, verbunden: „Anerkennt man eine Beziehung Leib – Welt, so gibt es jedenfalls Verzweigung meines Lebens und Verzweigung der Welt und Entsprechung ihres Innen und meines Außen, meines Innen und ihres Außen.“ (Merleau-Ponty 1994: S. 179). Aber auch unter praktischeren Gesichtspunkten, lassen sich die im vorigen Kapitel angedeuteten Schwierigkeiten beim Streben nach Autonomie erklären. Gemäß Butler fußen diese auf verschiedenen Ursachen, wobei ihr eine umfassende Zusammenfügung der, bereits ausführlich im wissenschaftlichen Diskurs diskutierten, Problemstellungen gelingt. Im weiteren Verlauf dieses Kapitels werden zwei dieser Quellen der potentiellen Nichtexistenz menschlicher Autonomie genauere Betrachtung erfahren: die Verknüpfung der Menschen durch gegenseitige, soziale Beeinflussung physischer Körper sowie die emotionale Verbundenheit und Abhängigkeit voneinander. Außerdem wird ein Einblick in die, an den Mangel an menschlicher Autonomie geknüpften, Potentiale und Möglichkeiten gewährt.

Als Grundlage für die Forderung nach körperlicher Autonomie sieht Butler den physischen Körper, welcher stets sozialer Formung unterliegt:

„Als Körper, der von Anfang an der Welt der anderen anvertraut ist, trägt er ihren Abdruck, wird im Schmelztiegel des sozialen Lebens geformt und ist erst viel später das, worauf ich mit einiger Unsicherheit Anspruch erhebe als mein eigener Körper“ (2009: S. 41).

Bereits Marcel Mauss vertrat 1950 die Sichtweise eines Nichtvorhandenseins natürlichen und individuell autonomen Verhaltens auf Grundlage der Theorie, dass jedweder Gebrauch des Körpers durch die ihn umschließende Gesellschaft geprägt und von ihr erlernt wird (vgl. 1989: S. 199 - 220). Auch wenn der, in dieser Thematik enthaltene, wissenschaftliche Konflikt zur Unterscheidung zwischen natürlichem und kulturell geprägtem Verhalten durchaus Gegenpositionen zu Mauss’ Modell der nicht vorhandenen, natürlichen Nutzung des Körpers zulässt (vgl. zum Beispiel Douglas 1993: S. 99 - 123), übernimmt Butler die These der fehlenden Möglichkeit des individuellen Körpergebrauchs und führt sie zu dem Schluss, dass der Grundstein für körperliche Autonomie bereits an der Stelle nicht gegeben ist, an welcher dem Subjekt das aktive Mitbestimmungsrecht bei der Formung des ‚eigenen’ Körpers unzugänglich bleibt (vgl. 2009: S. 41).

Über die physische Verbindung menschlicher Körper hinaus, lässt das Thema der unauflöslichen Verknüpfung miteinander außerdem eine Betrachtung auf emotionaler Ebene zu. Folgt man zum Beispiel Winnicotts Beobachtungen der Spiegelfunktion der Mutter, so wird eine gesunde psychische Entwicklung in Bezug auf Empathievermögen unter anderem dadurch maßgeblich beeinflusst, ob das Kleinkind beziehungsweise der Säugling seine eigenen Emotionen im Gesicht der Mutter widergespiegelt sieht (vgl. 1979: S. 128 f.). Der Säugling, welcher noch nicht in der Lage ist, sein selbst von der Umwelt zu trennen, erkennt sich selbst in der Mutter, wenn diese sich entsprechend der Emotionen des Kindes verhält (vgl. ebd.). Butler geht auf die emotionale Seite menschlicher Verbundenheit ein, indem Sie starke, zwischenmenschlich geprägte Gefühle wie etwa Begehren oder Trauer mit Selbstaufgabe in Zusammenhang bringt (vgl. ebd.: S. 36 - 39). Begehren und die möglicherweise darauf folgende Trauer sind somit Beispiele, die Butler anbringt um zu verdeutlichen, wie sehr wir in uns selbst von anderen abhängig sind, denn sowohl Begehren, als auch Verlust verfügen über die Macht uns auf unvorhersehbare, unkontrollierbare Weise irreversibel zu verändern (vgl. ebd.: S. 36 ff.). Darüber kommt sie zu dem Begriff der Ekstase: „Ek-statisch sein bedeutet wörtlich, aus sich herausgetreten zu sein, […]“ (Butler 2009: S. 38), womit sie die Idee der Ekstase über ihre, im alltäglichen Gebrauch festgefahrene Beziehung zur Leidenschaft, welche jedoch ebenfalls bestehen bleibt, hinausführt und zudem auf das „außer sich […] sein“ (ebd.: S. 39) durch Wut oder Schmerz bezieht. Begehren eines anderen Menschen, Leidenschaft, aber auch Trauer, Verlust oder Zorn lassen uns, nach Butler, aus der Sicherheit unserer körperlichen Grenzen, und somit aus ‚uns’ heraustreten, verbinden uns mit anderen Menschen und lassen uns so zwar erst menschlich werden (vgl. ebd.: S. 38 – 44), berauben uns jedoch auch unserer Autonomie. Folgt man dieser Argumentation, so laufen wir Gefahr in eine ekstatische Situation zu geraten, die dazu führt, dass wir außer uns sind und uns selbst aufgeben, sobald wir in Interaktion mit Anderen treten, was in einer sozialen Gesellschaft unvermeidbar ist. Dieses Risiko ist der Preis, um in Kontakt mit anderen treten zu können. Sogar die eigene Sexualität oder Geschlechtsidentität, welche doch auf den ersten Blick als ein ausgesprochen individuelles und eigenes Territorium angesehen werden, sind bei genauem Hinschauen aus dem Blickwinkel Butlers doch Paradebeispiele der Enteignung, „Formen des Daseins für einen Anderen oder sogar kraft eines Anderen“ (ebd. S. 38).

Neben all diesen, Unfreiheit suggerierenden, Argumenten für das Fehlen menschlicher Autonomie, definiert Butler diese Eigenschaft des Menschen als eine grundlegende, welche uns erst menschlich werden lässt und welche bereits besteht, bevor der Mensch überhaupt anfängt sich als Individuum zu betrachten (vgl. ebd.: S. 44). Wichtig hierbei ist, dass es sich um keine bewusste Entscheidung handeln kann, sondern ein Konzept, welches uns in die Wiege des Menschlichen hinein gelegt wurde und nicht berichtigt werden darf, da sie Grundlegender Bestandteil dessen ist, was uns zu Menschen macht (vgl. ebd.). Für die meisten Menschen westlicher Kulturen dürfte die Vorstellung fehlender Autonomie und die damit verbundene Aufgabe der Imagination vom abgeschlossenen Selbst beziehungsweise von nicht vorhandener Selbstkontrolle als ausgesprochen beängstigend und nicht erstrebenswert erscheinen. So bewegt sich etwa Lévinas bei seinen Betrachtungen des Lebens in menschlichen Gesellschaften häufig auf Feldern von Verletzbarkeit undVerantwortung: „Nähe als Sagen, als Berührung, als Aufrichtigkeit der Ausgesetztheit.“ (1992: S. 52). Jedoch vernachlässigt Butler nicht zu erläutern, dass die unauslöschliche Verknüpfung der Menschen untereinander neben ihren zahlreichen Gefahren auch Möglichkeiten und Potentiale in sich birgt (vgl. 2009: S. 42). So bedeuten starke Emotionen, die uns aus uns heraus treten lassen, wie etwa Trauer oder Schmerz, nicht zwingend Unfreiheit, sondern tragen die Möglichkeit in sich, durch die irreversible Transformation des Einzelnen, welcher im Kontext der nichtexistenten Autonomie mit seinen Mitmenschen in Verbindung steht, eine umfassendere, gesellschaftliche Veränderung, vielleichtzum Besseren, zu bewirken (vgl. ebd.). Als Teil dieses Prozesses ständiger Veränderung ist der Mensch nie frei außerhalb des Systems zu stehen, sondern immer darin eingebunden, einschließlich jedweder Vorstellung von Abhängigkeit und Verantwortung, welche damit einhergeht (vgl. Lévinas 1992: S. 30 – 53), aber auch einschließlich der stetigen Veränderungsprozesse, welche uns als lebendige, menschliche Kulturen auszeichnen.

2.1.3Vernetzung der Gesellschaft und Verantwortung

Butler beschreibt das eigene Selbst als ein „[…] vergemeinschaftetes Selbst, das von anderen beeinflusst wird, ebenso wie es die anderen beeinflusst […]“ (2009: S. 41). Sie weist damit darauf hin, dass eine Annahme des Mangels an Autonomie des Individuums zwangsläufig auch den Rückschluss beinhaltet, dass jeder Mensch innerhalb einer Gesellschaft diesem Mangel erliegt und das Individuum darum nicht nur dem Einfluss der Anderen ausgeliefert ist, sondern ebenso über die Macht verfügt, die Anderen zu beeinflussen. Dies lässt die Folgerung zu, dass die Erkenntnis der eigenen Verletzbarkeit das Potential trägt, auf die Verletzbarkeit des Gegenübers zu schließen, und damit auf die Verwundbarkeit jedes Individuums auf der Welt, unabhängig davon, wie sehr sich dieser Mensch kulturell oder auf sonstige Weise von einem unterscheidet (vgl. ebd.: S. 42 ff.). Diese Einsicht birgt eine emphatische Verantwortung, die auch Lévinas bereits ausführlich als Konsequenz der fehlenden Autonomie beschreibt (vgl. 1992: S. 40). Butler formuliert daraus eine Forderung, nicht nur an den Einzelnen, sondern speziell an die Politik, welche sich gemäß Butler ihrer kollektiven Verantwortung bewusst werden und dementsprechend handeln sollte (vgl. 2009: S. 43 f.). Doch auch wenn die Abhängigkeit von und die Verwundbarkeit durch den Anderen bestehen muss, um uns menschlich zu machen, uns Empathie zu lehren und ein gemeinschaftliches Leben zu ermöglichen, bedroht uns das Konzept der Verbundenheit dennoch mit emotionaler und körperlicher Verletzung (vgl. ebd.: S. 46). Zwar dürfte es einem empathisch geprägten Menschen schwerfallen zu glauben, dass ein Mensch, wissend ob der Verwundbarkeit des Gegenübers, diesem Verletzung und Schmerz zuzufügen vermag, obgleich er in der Lage sein müsste, dessen Gefühle, durch die Übertragung auf sich selbst und bereits gemachte Erfahrungen, zu transferieren, jedoch wird es nicht zu leugnen sein, dass täglich genau das geschieht. Wie ist es nun möglich, dass Menschen, die verletzlich sind, die in der Lage sind zu trauern und Schmerzen zu erleiden, mutwillig anderen Menschen Leid zufügen? Müsste nicht eigentlich die Verbundenheit im Menschsein jeden daran hindern, einem Anderen etwas anzutun? Dieser Fragestellung begegnet Butler mit Thesen der Ausschließung und Dehumanisierung, welche im Folgenden Erwähnung finden.

2.2 Ausschließung

Bisher thematisiert dieser Text Butlers Theorie der Verbindung des Menschen mit Seinesgleichen sowie die Erkenntnis, dass eine vollständige Ablösung in Form von vollendeter Autonomie nicht möglich ist. Dennoch sind Menschen in der Lage zu verletzen, zu foltern und zu töten. Selbst Derjenige, der nicht aktiv einem Anderen Leid zufügt, ist nicht davor gefeit, das Schutzbedürfnis und die Angreifbarkeit von Menschen unterschiedlich zu bewerten (vgl. ebd.: S. 45 ff.). Butler legt dieser ungleichen Verteilung von Mitgefühl und Hilfsbereitschaft zugrunde, dass nicht alle Menschen gleichermaßen von Jedem als menschlich und/oder lebenswert eingestuft werden (vgl. ebd.). Damit es dem Menschen möglich ist, einem anderen Subjekt Gewalt anzutun oder die Verletzung von Menschen zu akzeptieren, muss der Andere demnach zuerst aus der elitären Vereinigung der Menschen ausgeschlossen bzw. als weniger menschenwert eingestuft werden (vgl. ebd.: S. 46). Das Thema der Ausschließung wurde bereits aus verschiedensten wissenschaftlichen Blickwinkeln beleuchtet, von welchen im Folgenden nur einige beispielhaft Beachtung finden können: So stellt etwa Julia Kristeva fest, dass für das Sicherheitsgefühl des Menschen Differenzierungen und klare Grenzen notwendig sind und ihre Auflösung Bedrohung birgt (vgl. Kristeva 1982: S. 1 - 17). Auch aus phänomenologischer Sicht werden zwar allumfassende Verbindungen von Subjekten und Objekten mit- und untereinander thematisiert, jedoch wird ebenfalls festgestellt, dass die Differenz zwischen dem Subjekt, der subjektiven Wahrnehmung des Dings und dem tatsächlichen Ding (vgl. Merleau-Ponty 1994: S. 22) aber auch die Differenz zwischen der subjektiv wahrgenommenen Welt des einen zur Welt eines anderen Individuums (vgl. ebd. S. 26) nie ganz aufgehoben werden kann. Darüber hinaus beschreibt Merleau-Ponty die Definition und Abgrenzung des Falschen als Notwendigkeit, um das Wahre definieren zu können (vgl. ebd.: S. 19 f.). Dass der Mensch demnach möglicherweise unbeabsichtigt Grenzziehungen sowie eine Untergliederung seiner Welt in Wahr und Falsch benötigt, ist ein Indiz für die scheinbare Natürlichkeit von Abgrenzungsmechanismen. Dabei ist jedoch auf Kapitel 2.1.2 dieses Textes zu verweisen, dessen zufolge die Natürlichkeit menschlichen Verhaltens maßgeblich in Frage zu stellen ist. Besteht also die Möglichkeit, das menschliche Bedürfnis nach Abgrenzung ab zu erziehen? Oder liegt die Forderung eher in der Neuziehung und Umstrukturierung bestehender Grenzen, beziehungsweise dem Ermöglichen von Grenzüberschreitungen, wie es zum Beispiel im Feminismus häufig gefordert wird (vgl. zum Beispiel Irigaray 1991: S. 26)? Angesichtes der menschlichen Geschichte bis zum heutigen Tag scheint die völlige Auflösen von Differenzen keine vorstellbare Strategie zu sein. Dennoch muss, gemäß Butler, über die üblichen Forderungen von Toleranz oder Anerkennung des Anderen hinaus gedacht werden, da diesen eine vorherige Ausschließung bereits voraus geht (vgl. Butler 2010: S. 132).

[...]

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
Betrachtung exemplarischer Thesen zu Judith Butlers Ausführungen in „Außer sich: Über die Grenzen sexueller Autonomie“. Ein Vergleich mit anderen ausgewählten Positionen
Université
University of Dusseldorf "Heinrich Heine"  (Medien- und Kulturwissenschaften)
Cours
Allgemeine Kulturwissenschaft
Note
1,0
Auteur
Année
2012
Pages
23
N° de catalogue
V321057
ISBN (ebook)
9783668203181
ISBN (Livre)
9783668203198
Taille d'un fichier
618 KB
Langue
allemand
Mots clés
judith, butler, autonomie, gender, außer, sich, sexuelle, verantwortung, ausschließung, andere, dehumanisierung, macht, Ordnungssystem, normen, heteronormativ, matrix, grenzen
Citation du texte
Natalie Zoghbi (Auteur), 2012, Betrachtung exemplarischer Thesen zu Judith Butlers Ausführungen in „Außer sich: Über die Grenzen sexueller Autonomie“. Ein Vergleich mit anderen ausgewählten Positionen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/321057

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