Jahresabschlusspolitik bei der Bilanzierung und Bewertung von Anlagevermögen nach IFRS


Bachelor Thesis, 2016

63 Pages, Grade: 3,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen
2.1. Relevante Grundlagen zum Jahresabschluss
2.2. Zum Begriff der Jahresabschlusspolitik
2.3. Ziele der Jahresabschlusspolitik
2.4. Aktionsparameter der Jahresabschlusspolitik
2.5. Grenzen der Jahresabschlusspolitik
2.6. Bilanzposten des Anlagevermögens
2.7. Methodische Vorgehensweise

3. Analyse von Aktionsparametern bei der Bilanzierung und Bewertung
3.1. Analyse von Aktionsparametern bei der Bilanzierung
3.1.1. Vorbemerkung
3.1.2. Aktionsparameter bei der Bilanzierung
3.1.2.1. Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses und verlässliche Bewertung
3.1.2.2. Nachträgliche Aktivierungen und Ersatzteile
3.1.2.3. Einordnung eines Leasingverhältnisses
3.1.2.4. Wirkungsanalyse
3.2. Analyse von Aktionsparametern bei der Zugangsbewertung
3.2.1. Vorbemerkung
3.2.2. Aktionsparameter bei der Zugangsbewertung
3.2.2.1. Fremdkapitalkosten
3.2.2.2. Zukünftige Verpflichtungen
3.2.2.3. Ermittlung wirtschaftlicher Nutzen und beizulegender Zeitwert bei Tauschgeschäften
3.2.2.4. Wirkungsanalyse Inhaltsverzeichnis II
3.3. Analyse von Aktionsparametern bei der Folgebewertung
3.3.1. Vorbemerkung
3.3.2. Aktionsparameter bei der Folgebewertung
3.3.2.1. Anschaffungskosten- oder Neubewertungsmodell
3.3.2.2. Aktionsparameter bei planmäßigen Abschreibungen
3.3.2.3. Aktionsparameter bei außerplanmäßigen Abschreibungen
3.3.2.4. Komponentenbildung
3.3.2.5. Einordnung als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte .
3.3.2.6. Wirkungsanalyse

4. Beurteilung des zielgerichteten Einsatzes der herausgearbeiteten

Aktionsparameter funktion des (K Fazit

Literaturverzeichnis

Tab. 1 Vermögenswerte

Tab. 2 Bestandteile der Anschaffungskosten nach IFRS

Tab. 3 Bestandteile der Herstellkosten nach IFRS

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die Regelungen des IAS/IFRS sind nur für wenige Unternehmen in Deutsch- land verbindlich. Lediglich Mutterunternehmen, die Ämit Aktien oder Unter- nehmensanteilen an einer Börse notiert sind“1 müssen seit 2005 nach IAS/IFRS bilanzieren.2 Trotz der Komplexität einer Bilanzierung nach diesem Standard und der hierfür nötigen Datenstruktur, bilanzieren mittlerweile aber auch einige Unternehmen freiwillig nach IAS/IFRS3, um der Internationalisie- rung der Kapitalmärkte Rechnung zu tragen, da der Informationsgehalt die- ser Abschlüsse zumeist als höher eingestuft wird.4 Für viele dieser Unter- nehmen ist die Bilanzierung nach HGB Ämittlerweile nur noch eine lästige gesetzliche Pflicht […] und gilt bereits heute als ‚Auslaufmodell‘“5.

ÄDer Trend zur wachsenden Internationalisierung und die zunehmende Inanspruchnahme des Kapitalmarkts stellen vor allem die externe Rechnungslegung […] vor neue Aufgaben“6. So muss, im Gegensatz zur Bilanzierung nach HGB, der ÄSchwerpunkt der internationalen Rechnungslegung [… auf die] Darstellung des Periodenergebnisses“7 gelegt werden.

Dabei muss auch die Bilanzierung des Anlagevermögens neu betrachtet werden. Wichtig ist hierbei, dass die IAS/IFRS die handelsrechtlichen Be- griffe Anlage- und Umlaufvermögen so gar nicht kennen, sondern die Bilanz- positionen der Aktivseite in kurzfristige und langfristige Vermögenswerte un- terteilen. Im Rahmen dieser Arbeit soll dabei die entsprechende Rechtslage im Bereich der langfristigen Vermögenswerte aufgezeigt werden. Das Haupt- augenmerk soll auf den Aktionsparametern der Bilanzierung und Bewertung des Anlagevermögens nach IAS/IFRS liegen. Entsprechend wird im weiteren Verlauf auf den Zusatz nach IAS/IFRS sowie den Verweis auf die explizite Betrachtung des Anlagevermögens verzichtet.

Zunächst werden im Grundlagenteil relevante Grundlagen zur Jahresabschlusspolitik aufgezeigt, sowie dieser definiert. Anschließend werden Ziele und Aktionsparameter der Jahresabschlusspolitik sowie deren Grenzen vorgestellt, bevor Anlagevermögen und Jahresabschluss nach IFRS skizziert werden. Den Grundlagenteil beendet eine Betrachtung der allgemeinen methodischen Vorgehensweise dieser Arbeit.

Im Hauptteil werden zunächst Aktionsparameter bei der Bilanzierung herausgearbeitet und analysiert. Hierzu werden zunächst Vorbemerkungen getroffen und anschließend einzelne Aktionsparameter sowie deren Wirkungsweise betrachtet. Anschließend werden mit dem gleichen Verlauf auch die Aktionsparameter bei der Zugangsbewertung analysiert. Abschließend folgt eine Analyse der Aktionsparameter der Folgebewertung.

Punkt 4 widmet sich der Beurteilung des zielgerichteten Einsatzes der herausgearbeiteten Aktionsparameter. Erkenntnisse werden abschließend im Fazit noch einmal zusammengefasst.

Da eine komplette Analyse aller Aktionsparameter ohne Eingrenzung den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, soll auf die Betrachtung von Aktionsparametern, die sich nur für einzelne Gruppen des Anlagevermögens ergeben, verzichtet werden. Spezielle Ansatzvorschriften, z. B. für biologische Vermögenswerte, werden ebenfalls außer Acht gelassen.

2. Grundlagen

2.1. Relevante Grundlagen zum Jahresabschluss

Ein vollständiger Jahresabschluss nach IFRS liegt gem. IAS 1.10 vor, wenn Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung so- wie Kapitalflussrechnung und Anhang vorhanden sind. Das Ziel soll dabei lt. IAS 15 die bestmögliche Vermittlung der tatsächlichen Verhältnisse eines Unternehmens auf Vermögens-, Finanz- sowie auf Ertragsebene inkl. des Cashflows sein.

Die Bilanzierungsvorschriften nach IAS/IFRS sind geprägt durch Informati- onsbedürfnisse Äaußenstehender Kapitalgeber [als Entscheidungsgrund- lage] über die Fortsetzung bzw. Beendigung ihres finanziellen Engagements am Unternehmen“8. Entsprechend ist es aber auch nicht verwunderlich, dass Unternehmen versuchen, im Rahmen der Vorschriften der IAS/IFRS, die Ad- ressaten des Jahresabschlusses gezielt durch den Einsatz bilanzpolitischer Instrumente zu einer gewünschten Handlung bzw. Einschätzung der Lage des Unternehmens zu bewegen.9 ÄDer Jahresabschluss nach IFRS ist mithin ein unternehmensexternes Informationsinstrument, das den Adressaten der externen Rechnungslegung Informationen über den Erreichungsgrad ihrer finanziellen Zielvorstellung liefern soll“10.

2.2. Zum Begriff der Jahresabschlusspolitik

Jahresabschlusspolitik beschreibt Ädie bewußte und […] zweckorientierte Beeinflussung des Jahresabschlusses im Rahmen des rechtlich Zulässigen“11. ÄDie aktive Beeinflussung der Bilanz setzt einen Ermessensspielraum [oder] ein Wahlrecht voraus“12.

In welcher Art und Weise die bilanzpolitischen Instrumentarien von den Un- ternehmen eingesetzt werden, hängt größtenteils von deren allgemeinen Un- ternehmenszielen ab. So sind sie Äin den meisten Fällen […] ein Instrument anderer betrieblicher Teilpolitiken; sie dien[en] insbesondere der betriebli- chen Finanzierungs-, Steuer- und Publizitätspolitik“13. Sie sind Ädamit nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel, die Unternehmensziele zu erreichen.“14

ÄAls oberstes unternehmenspolitisches Ziel wird [… u. a.] die Gewinnmaxi- mierung […, aber auch die] Erhaltung oder Steigerung der Ertragskraft des Unternehmens, [oder die] Erhaltung oder Mehrung der Unternehmenssub- stanz“15 genannt.

2.3. Ziele der Jahresabschlusspolitik

Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist auf höchster Managementebene verankert. Jahresabschlusspolitik beschreibt entsprechend Äeine echte Füh- rungsentscheidung“16. Sie vermag, Ädurch […] Gestaltung des (Konzern-) Jahresabschlusses, das Urteil der aktuellen und potenziellen Koalitions- partner […] zu beeinflussen.“17 ÄBilanzpolitik muss dabei stets vor dem Hin- tergrund der unternehmerischen Zielsetzung gesehen werden.“18 Wahl- rechte und Ermessensspielräume werden so durch die Geschäftsleitung Äausgenutzt […], um eigene Interessen zu Lasten der außenstehenden Ka- pitalgeber zu begünstigen“19.

ÄDie wichtigsten Ziele der Bilanzpolitik sind […] 1. die Beeinflussung des finanziellen Bereichs [… und] 2. die Beeinflussung der am Jahresabschluß interessierten Personengruppen“20.

ÄEmpirisch lässt sich das bilanzpolitische Ziel einer Erfolgsglättung beobach- ten, um eine Rechenschaft über kurzfristige Ergebnisvolatilitäten zu vermei- den“21. ÄDie mittelbare Beeinflussung des finanziellen Bereichs setzt an der Informationsfunktion des (Konzern-) Jahresabschlusses an“22. Er dient Äals Entscheidungsbasis für die Kapitalaufbringung durch Aktionäre und Kredit- geber [und entsprechend zur …] Pflege von Kreditwürdigkeit und Investorat- traktivität“23.

ÄNeben finanzpolitischen [Zielen] können mit Hilfe jahresabschlusspolitischer Maßnahmen auch bestimmte informationspolitische Ziele verfolgt werden“24. So kann der Bilanzierende über eine informationsvermeidende Bilanzpolitik wettbewerbsschädigende Entwicklungen bei zu viel Transparenz gegenüber Konkurrenten, z. B. in den Bereichen Neuentwicklungen oder Preispolitik, vermeiden25.

Gleichzeitig ist es natürlich das Ziel des Bilanzierenden, dem Analysten im Optimalfall die Nutzung bilanzpolitischer Instrumentarien zu verbergen, da sonst nicht nur die gewünschte Reaktion i. S. d. Bilanzierenden ausbleibt, sondern es u. U. Äsogar zu ‚Überreaktionen‘ der Adressaten kommen“26 kann.

2.4. Aktionsparameter der Jahresabschlusspolitik

Bilanzpolitik eines Unternehmens kann zunächst auf zwei Ebenen stattfin- den: der Real- oder der Bilanzebene. Sachverhaltsgestaltungen als Bilanz- politik im Bereich der Realebene sind dabei i. d. R. nicht vom Bilanzanalysten erkennbar, da sie die Geschäftsvorfälle im Allgemeinen berühren. So können z. B. durch die Verschiebung von Zahlungszeitpunkten oder mittels Veräu- ßerungen von Vermögenswerten mit stillen Reserven Cashflows oder Ge- winne beeinflusst werden. Auf Bilanzebene können Bilanzierende formell über Ausweis- und Darstellungswahlrechte u. a. entscheiden wo Geschäfts- vorfälle erfasst werden sowie materiell Wahlrechte und Ermessensspiel- räume nutzen.27

Ein Wahlrecht besteht dabei, wenn Äan einen gegebenen Tatbestand min- destens zwei unterschiedliche, eindeutig fixierte Rechtsfolgen anknüpfen, die sich gegenseitig ausschließen“28. Es kann dabei in Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte unterschieden werden. Bilanzierungswahlrechte ermöglichen es dem Bilanzierenden sich für oder gegen die Bilanzierung eines Vermögenswertes zu entscheiden.29 ÄIn der Praxis sind die Bewertungswahlrechte als Mittel der Jahresabschlußpolitik noch bedeutender als die Bilanzierungswahlrechte“30. Sie räumen dem Bilanzierenden die Möglichkeit ein, Äzwischen mehreren Wertansätzen zu wählen, sich insbesondere für einen niedrigeren Wertansatz […] zu entscheiden“31.

Ermessensspielräume entstehen immer dann, wenn Bilanzierung oder Be- wertung zwar an sich bestimmt sind, die ihnen zugrundeliegenden ÄVoraus- setzungen oder Methoden […] jedoch offen bleiben“32. Sie beruhen grund- sätzlich auf Ädem subjektiven Element der Wertfindung“33. Dem Bilanzieren- den wird damit eine ÄBandbreite von möglichen Ansätzen“34 eingeräumt.

2.5. Grenzen der Jahresabschlusspolitik

ÄDie Grenze [von] legaler Bilanzpolitik […] ist zwar theoretisch eindeutig zu definieren, in der Praxis existiert allerdings eine nicht zu unterschätzende Grauzone“35. Sie ist jedoch Ädort erreicht, wo gegen Gesetz […] beabsichtigt oder unbeabsichtigt gehandelt wird“36.

Beschränkend für den legal Bilanzierenden wirkt insbesondere der Stetig- keitsgrundsatz des IAS 8.13 f. Dieser gilt auf Bilanzierungs- und Bewertungs- ebene und ist Äfür ähnliche Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse und Be- dingungen stetig auszuwählen und anzuwenden“37. Die Entscheidung für eine Methode ist auch bei folgenden Bilanzierungen bzw. Bewertungen gem. dem Stetigkeitsgebot des F.40. nicht zu ändern. ÄEin Methodenwechsel ist […] nur erlaubt, wenn ein anderer Standard oder eine Interpretation dies aus- drücklich verlangt“38 bzw. wenn die Anwendung eines anderen Modells den Informationsgehalt der Bilanz für den Adressaten über eine bessere Darstel- lung der Vermögens-, Finanz- und Erfolgslage erhöht. Ein solcher Wechsel der Methode müsste jedoch durch erklärende Angaben im Anhang ergänzt werden.39

Auch sollte der Bilanzanalyst die Maßnahmen nicht erkennen können, Äda sie ansonsten ihre verhaltensbeeinflussende Wirkung verlieren oder sogar gegen die Interessen des Unternehmens verwendet werden können“40. Bei einer Bilanzierung nach IAS/IFRS sind Äaufgrund der geforderten umfangreichen Anhangangaben […] die Grenzen en[g] gesteckt“41. Dies gilt insbesondere für die Anwendung offener Wahlrechte.

Ebenfalls durch den Bilanzierenden zu beachten sind ÄKonflikte zwischen bilanzpolitischen Zielen“42. So führt die Multifunktionalität eines Jahresabschlusses dazu, dass aktive Bilanzpolitik einige Ziele begünstigt, das Erreichen anderer Ziele dadurch aber erschwert wird.43

2.6. Bilanzposten des Anlagevermögens

Gem. IAS 1.54 ergeben sich folgende Mindestanforderungen an die Gliederung des Vermögens innerhalb einer Bilanz:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1, Vermögenswerte44

Kurzfristigen Charakter haben dabei gem. IAS 1.66 und IAS 1.68 die Ziffern 7-12. Laut IAS 1.66 sind alle Vermögenswerte, die nicht den aufgelisteten kurzfristigen Vermögenswerten zugeordnet werden können, automatisch als langfristiges Vermögen einzuordnen. Langfristigen Charakter haben damit die Ziffern 1-6.

ÄDie Aufzählung in IAS 1.54 ist allerdings nicht abschließend.“45 So können gem. IAS 1.55 u. a. weitere Bilanzposten notwendig sein, um dem Bilanzadressaten, wenn notwendig, ausreichende Informationen über die Vermögens- und Finanzlage zu präsentieren.

2.7. Methodische Vorgehensweise

Im Hauptteil soll aufgrund der Kapitalmarktorientierung der IAS/IFRS-Bilan- zierung der Fokus auf dem unterstellten Unternehmensziel der bestmögli- chen Kapitalbeschaffung liegen. Es wird entsprechend anhand der beispiel- haften Cash Collecting GmbH aufgezeigt, welche Aktionsparameter zu nut- zen sind, um die sich ergebenden Subziele der Stärkung und Verbesserung der Eigen- sowie der Fremdkapitalbeschaffung zu erreichen. Um den Zu- gang zu neuem Eigenkapital zu erleichtern, wird der Bilanzierende versu- chen, die Ertragslage des Unternehmens sowie dessen langfristige Erfolge optimal darzustellen. Zur Verbesserung der Fremdkapitalbeschaffung muss die eigene Kreditwürdigkeit bestmöglich dargestellt werden. Die Kreditwür- digkeitsprüfung eines Analysten umfasst dabei die Betrachtung der gesam- ten Liquiditäts-, Erfolgs- und Vermögenswerte.46 Eine Beeinflussung beider Subziele kann dem Bilanzierenden der Cash Collecting GmbH daher u. a. dadurch gelingen, dass das Unternehmensvermögen sowie der Jahresüber- schuss möglichst hoch ausgewiesen werden. Zusätzlich sollten Kennzahlen der Jahresabschlussanalyse hierfür geeignete Werte ergeben.47

Grundsätzlich soll bei der Analyse der sich bei der Bilanzierung und Bewertung des Anlagevermögens ergebenden Aktionsparameter zunächst dargestellt werden, wie diese bei der Bilanzierung bzw. Bewertung entstehen. Anschließend werden die möglichen Aktionsparameter herausgearbeitet und deren Erkennbarkeit bzw. Wirksamkeit beurteilt.

3. Analyse von Aktionsparametern bei der Bilanzierung und Bewertung

3.1 Analyse von Aktionsparametern bei der Bilanzierung

3.1.1 Vorbemerkung

Grundsätzlich bestehen für die Aktivierung eines Vermögenswertes gem. Framework Grundbedingungen. So muss zunächst Äeine Ressource im Ver- fügungsbereich des Unternehmens [bestehen], die auf einem Ereignis der Vergangenheit beruht […] und einen zukünftigen Nutzen verkörpert“48.

Leasingverhältnisse. Auch Leasingverträge sind auf die Aktivierungspflicht des zugrundeliegenden Vermögenswerts hin zu prüfen. Die Formen der dem Leasing zugrundeliegenden Verträge können dabei vielfältig sein. IAS 17.4 unterscheidet in die Hauptkategorien Finanzierungsleasing und Operating- Leasing.

Beim Finanzierungsleasing wird das wirtschaftliche Eigentum, unabhängig von der rechtlichen Eigentumsfrage, an den Leasingnehmer übertragen.49 Es werden gem. IAS 17.8 alle Chancen und Risiken des Vermögenswertes an den Leasingnehmer übertragen. Zur beispielhaften Beschreibung, wann mit einem vollständigen Übergang der Chancen und Risiken zu rechnen ist, werden im IAS 17.10 Beispielsituationen geschildert, die einzeln aber auch in ihrer Gesamtheit das Vorliegen eines Finanzierungsleasings begründen können.

Der Begriff Operating-Leasing definiert sich dagegen gem. IAS 17.4 über eine Negativbeschreibung. Leasingverhältnisse, die kein Finanzierungslea- sing sind, sind entsprechend Operating-Leasing-Verhältnisse, bei denen das Äwirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber“50 verbleibt. Der dem Leasing- verhältnis zugrundeliegende Vermögenswert ist in diesem Fall beim Lea- singgeber zu bilanzieren und von ihm zu bewerten. Die Leasingzahlungen werden dagegen vom Leasingnehmer jeweils direkt als Aufwand verbucht.51

Liegt ein Finanzierungsleasing vor, so muss die Leasingverpflichtung geson- dert von Äanderen finanziellen Verbindlichkeiten in der Bilanz des Leasing- nehmers“52 erfasst werden. Zusätzlich ist der geleaste Vermögenswert i. S. d. IAS 16 zu aktivieren. Der Leasinggeber erfasst dagegen die Forderung aus dem Leasingverhältnis.

3.1.2 Aktionsparameter bei der Bilanzierung

3.1.2.1 Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses und verlässliche Bewertung

Das Kriterium der Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses muss zu mehr als 50,0 % bestehen.53 Zusätzlich muss der Vermögenswert zuverlässig bewertbar sein. Sind diese Grundbedingungen erfüllt, so unterliegt der Vermögenswert einer Aktivierungspflicht54.

Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses. ÄEine Aktivierung ist darum auch dann vorzunehmen, wenn Zweifel an dem zukünftigen Nutzenzufluss bestehen. Es bleibt eine deutliche Grauzone“55, die dem Bilanzierenden eine subjektive Beurteilung des Sachverhalts ermöglicht. So können insbesondere bei Fällen mit einer Wahrscheinlichkeit von rund 50 % sicher Argumente für oder gegen eine Bilanzierung gefunden werden.56

Im Sinne der Erhöhung des Jahresüberschusses wäre es für den Bilanzie- renden in unserem Fall wünschenswert, möglichst viele Vermögenswerte di- rekt zu aktivieren. Es wäre entsprechend vorteilhaft, Gründe zu finden, die für einen späteren Nutzenzufluss, hauptsächlich über spätere Zahlungs- flüsse, aber auch durch eine künftige Leistungserstellung oder Kostener- sparnis, sprechen. Möglich wird dies, da deren Ermittlung Änur auf der Ein- schätzung des bilanzierenden Unternehmens beruhen“57. Sollten solche Gründe gänzlich nicht gefunden werden oder nicht ausreichend sicher belegt werden können, so besteht auch die Möglichkeit, einen späteren Nutzenzu- fluss über den künftigen Verkauf des Vermögenswertes zu unterstellen.

Wichtig ist dabei nur, dass der Verkauf erwartungsgemäß die Anschaffungsbzw. Herstellkosten deckt. Aber auch hier kann der zukünftige Verkaufserlös nur subjektiv ermittelt werden. Der Bilanzierende kann ihn entsprechend im Rahmen seiner subjektiven Beurteilung z. T. höher ansetzen und sich somit für eine Aktivierung entscheiden.58

Verlässliche Ermittelbarkeit. Dieses Ansatzkriterium eröffnet einen zusätz- lichen Ermessensspielraum. So soll nur aktiviert werden, wenn der Vermö- genswert verlässlich bewertbar ist. Verlässlichkeit ist dabei aber als sehr un- sicher zu betrachten, bedarf es doch zu seiner Anwendung Daten aus der Zukunft. Die Verlässlichkeit solcher Informationen ist jedoch fraglich.59 Der Bilanzierende kann den Wert entsprechend schätzen. Lediglich wenn eine Schätzung nicht möglich ist, muss von einer Bilanzierung abgesehen wer- den. Die Cash Collecting GmbH kann entsprechend auch mittels dieses Kri- teriums eine Aktivierung von Vermögenswerten aktiv beeinflussen. Da auf- grund der vorgestellten Annahmen eine Aktivierung der Vermögenswerte an- gestrebt wird, können somit auch Vermögenswerte aktiviert werden, die nicht direkt bewertbar, deren Werte aber zumindest schätzbar sind.60

3.1.2.2 Nachträgliche Aktivierungen und Ersatzteile

Nachträgliche AK/HK werden bilanziert, Äwenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit den künftigen Nutzen des Vermögenswertes erhöhen“61. Maßnahmen die den Zustand des Vermögenswertes nach dessen Aktivierung verbessern oder erweitern, sind dabei nachträglich ebenso zu aktivieren62, wie Aufwendungen im Rahmen von Generalüberholungen.63

Da die Cash Collecting GmbH auch in diesem Fall wieder möglichst viele Kosten aktivieren möchte, damit der aktuelle Jahresüberschuss möglichst hoch ausfällt, ist der Unternehmensleitung auch in diesem Bereich zu raten, alle möglichen Nachweise, die z. B. auf eine ÄVerlängerung der Nutzungsdauer […, eine] Kapazitätserweiterung [oder …] qualitätsverbessernde Maßnahmen“64 hinweisen, zu erbringen.

Wartungsarbeiten und zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft ver- wendete Materialien und Ersatzteile sind als laufender Aufwand zu verbu- chen. Liegt die mögliche Nutzungsdauer der Ersatzteile jedoch bei über einer Periode, so sind sie ebenfalls zu bilanzieren.65 Hier ist es für den Bilanzie- renden also nicht wichtig, dass das Ersatzteil bzw. das Material zur Repara- tur mehr als ein Jahr im Unternehmen verbleibt. Es reicht für dessen Aktivie- rung, dass zwei Perioden berührt werden. Die bilanzpolitische Wirkung die- ser Aktivierung ist jedoch nur als kurzfristig einzustufen, da der aktivierte Ver- mögenswert dann ja erwartungsgemäß bereits im nächsten Abschluss wie- der ausgebucht wird.

3.1.2.3 Einordnung eines Leasingverhältnisses

Die Kategorisierung des Leasingverhältnisses ist für die eigentliche Bilanzie- rung des überlassenen Vermögenswertes essenziell. Es kommt dabei im Wesentlichen auf die Zuordnung der dem Vermögenswert zugrundeliegen- den Risiken und Chancen an. Gemäß IAS 17.7 werden als Chancen i. d. S. Erwartungen an einen Gewinn durch den Einsatz des Vermögenswertes und als Risiken die zum Vermögenswert gehörenden Verlustmöglichkeiten be- zeichnet. Für die Bilanzierung bedeutender ist entsprechend die wirtschaftli- che, nachrangig eher die juristische Zuordnung des Vermögenswertes.66

Einordnung als Finanzierungsleasing. Der Cash Collecting GmbH liegt es auch hier wieder an einer Aktivierung des Vermögenswertes, da sie um eine bessere Darstellung ihrer Vermögenslage bestrebt ist. So muss entspre- chend bewiesen werden, dass es sich bei vorliegenden Leasingverhältnis- sen jeweils um ein Finanzierungsleasing handelt.67 Ein Leasingverhältnis ist dabei als Finanzierungsleasing einzuordnen, wenn das Eigentum gemäß IAS 17.10 (a) am Ende der Leasinglaufzeit auf den Leasingnehmer über- geht. Da ein späterer Eigentumsübergang bereits im Vertrag vereinbart sein muss, kann der Bilanzierende hier i. d. R. nicht bilanzpolitisch ansetzen. Gemäß IAS 17.10 (b-d) ist u. a. aber ebenfalls als Finanzierungsleasing einzuordnen, wenn die Leasingdauer nahezu den gesamten Nutzungszeitraum des Vermögenswertes umfasst oder der Barwert zu Beginn des Leasingverhältnisses dem beizulegenden Zeitwert entspricht.68

Der Bilanzpolitiker kann entsprechend eine Aktivierung erreichen, indem er versucht, Leasingdauer und Nutzungszeitraum einander anzunähern und somit deren Differenz möglichst gering zu halten. Der Beginn des Leasing- verhältnisses wird dabei durch den eher eintreffenden Zeitpunkt von Verein- barung bzw. zugrundeliegenden wichtigsten Bestimmungen des Leasingver- hältnisses bestimmt.69 Um eine möglichst geringe Differenz zu erreichen, sollte der Beginn, vorausgesetzt, dass sich beide Zeitpunkte bestimmen las- sen, möglichst frühzeitig eingeordnet bzw. geschätzt werden70, da der Lea- singgegenstand damit bilanziell länger im Unternehmen verbleibt. Auch bei der Bestimmung der Leasingdauer im Allgemeinen bietet sich dem Bilanzie- renden ein gewisser Spielraum. So definiert sich die Leasingdauer gem. IAS 17.4 als Summe aus unkündbarer Mindestlaufzeit sowie weiterer optionaler Laufzeiten, deren Ausübung zu Beginn des Leasingverhältnisses ausrei- chend gewiss ist. Eine vertraglich festgehaltene Verlängerung ist entspre- chend nicht nötig. Der Bilanzierende muss sich nur ‚ausreichend gewiss‘ sein.71

Zum anderen ist zu bilanzieren, wenn der Barwert des Leasingvertrags dem beizulegenden Zeitwert des geleasten Vermögenswertes entspricht. Der gem. IAS 17.20 i. V. m. IAS 17.4 der Ermittlung des Barwerts zugrunde lie- gende Zinssatz ist dabei Äder Zinssatz, bei welchem aus Sicht des Leasing- gebers zu Beginn des Leasingverhältnisses die Summe der Barwerte der Mindestleasingzahlungen und des Barwerts des nicht garantierten Restwerts dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands zuzüglich der anfäng- lichen direkten Kosten des Leasinggebers entspricht.“72 Sollte dieser Zins-

[...]


1 Mandler, Der deutsche Mittelstand vor der IAS-Umstellung 2005, 2004, S. 1.

2 Vgl. Federmann, Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IAS/IFRS, 12. Auflage, 2010, S. 121.

3 Vgl. Rossmanith/Funk/Eha, Vergleichende Analyse ausgewählter Bilanzierungssachverhalte, KoR 6/2010, S. 309f.

4 Vgl. Blomeyer/Peemöller, Internationale Rechnungslegung und Prüfung, 2000, S. 26 f.

5 Mandler, Der deutsche Mittelstand vor der IAS-Umstellung 2005, 2004, S. 2.

6 Klüwer, Determinanten der Aktivierung von Entwicklungskosten nach IFRS, 2014, S. 3.

7 Zingel, IFRS Arbeitsbuch, 1. Auflage, 2006, S. 10.

8 Heyd, Grundlagen der Internationalen Rechnungslegung, 2003, S. 29.

9 Vgl. Scheffler, Bilanzen richtig lesen, 9. Auflage, 2013, S. 230.

10 Hinz, Rechnungslegung nach IFRS, 2005, S. 225.

11 Pfleger, Die neue Praxis der BILANZPOLITIK, 4. Auflage, 1991, S. 21.

12 Schult, Bilanzierung und Bilanzpolitik, 8. Auflage, 1991, S. 216.

13 Wöhe, Bilanzierung und Bilanzpolitik, 9. Auflage, 1997, S. 53.

14 Heintges, Bilanzkultur und Bilanzpolitik in den USA und in Deutschland, 3. Auflage, 2005, S. 180.

15 Bitz/Schneeloch/Wittstock/Patek, Der Jahresabschluss, 6. Auflage, 2014, S. 684.

16 Küting/Weber, Die Bilanzanalyse, 11. Auflage, 2015, S. 33.

17 Küting/Weber, Die Bilanzanalyse, 11. Auflage, 2015, S. 34.

18 Peemöller, Bilanzanalyse und Bilanzpolitik, 3. Auflage, 2003, S. 171.

19 Heyd, Internationale Rechnungslegung, 2003, S. 634.

20 Wöhe, Bilanzierung und Bilanzpolitik, 9. Auflage, 1997, S. 54.

21 Heyd, Internationale Rechnungslegung, 2003, S. 634.

22 Küting/Weber, Die Bilanzanalyse, 11. Auflage, 2015, S. 36.

23 Lachnit, Bilanzanalyse, 2004, S. 63.

24 Bitz/Schneeloch/Wittstock/Patek, Der Jahresabschluss, 6. Auflage, 2014, S. 684.

25 Vgl. Bitz/Schneeloch/Wittstock/Patek, Der Jahresabschluss, 6. Auflage, 2014, S. 685.

26 Arndt, Internationale Rechnungslegung und Rechnungslegungspolitik, 1999, S. 97.

27 Vgl. Wagenhofer, Internationale Rechnungslegungsstandards - IAS/IFRS, 6. Auflage, 2009, S. 552.

28 Hinz, Rechnungslegung nach IFRS, 2005, S. 227.

29 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 13. Auflage, S. 177.

30 Tanski/Kurras/Weitkamp, Der gesamte Jahresabschluß, 3. Auflage, 1991, S. 623.

31 Hilke, Bilanzpolitik, 4. Auflage, 1995, S. 114.

32 Küting/Weber, Die Bilanzanalyse, 11. Auflage, 2015, S. 41.

33 Küting/Dawo, Bilanzpolitische Gestaltungspotentiale, StuB, 23/2002, S. 1159.

34 Küting/Weber, Die Bilanzanalyse, 11. Auflage, 2015, S. 41.

35 Lachnit, Bilanzanalyse, 2004, S. 66.

36 Peemöller, Bilanzanalyse und Bilanzpolitik, 3. Auflage, 2003, S. 203.

37 Zülch/Hendler, Bilanzierung nach IFRS, 2009, S. 582.

38 Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, 7. Auflage, 2008, S. 318.

39 Vgl. Zülch/Hendler, Bilanzierung nach IFRS, 2009, S. 78.

40 Küting/Weber, Die Bilanzanalyse, 11. Auflage, 2015, S. 37.

41 Vgl. Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 23. Auflage, 2014, S. 1012.

42 Lachnit, Bilanzanalyse, 2004, S. 66.

43 Vgl. Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 23. Auflage, 2014, S. 1012.

44 Zülch/Hendler, Bilanzierung nach IFRS, 2009, S. 106.

45 Zülch/Hendler, Bilanzierung nach IFRS, 2009, S. 107.

46 Vgl. Brösel, Bilanzanalyse, 15. Auflage, 2014, S. 251.

47 Vgl. Bitz/Schneeloch/Wittstock/Patek, Der Jahresabschluss, 6. Auflage, 2015, S. 686-689.

48 Grünberger, IFRS 2008, 6. Auflage, 2008, S. 44.

49 Vgl. Eggloff, Bilanzierung nach HGB, US-GAAP und IAS im Vergleich, 1999, S. 75.

50 Wagenhofer, Internationale Rechnungslegungsstandards - IAS/IFRS, 6. Auflage, 2009,S. 302.

51 Vgl. Wagenhofer, Internationale Rechnungslegungsstandards - IAS/IFRS, 6. Auflage, 2009, S. 302.

52 Fülbier, Reform der Leasingbilanzierung nach IFRS, 2012, S. 104.

53 Vgl. Küting/Lam, Der Zukunftsbezug in der Rechnungslegung, DER BETRIEB, 32/2013,S. 1744.

54 Vgl. Buchholz, Internationale Rechnungslegung, 12. Auflage, 2015, S. 56.

55 Tanski, Sachanlagen nach IFRS, 2005, S. 6.

56 Vgl. Dehmel, Aktuelle Entwicklungen für Vermögenswerte, BB, 30/2015, S. 1773.

57 Herzig/Gellrich/Jensen-Nissen, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, BFuP, 6/2004, S. 559.

58 Vgl. Tanski, Sachanlagen nach IFRS, 2005, S. 6.

59 Vgl. Schildbach, IFRS - Irre Führendes Rechnungslegungs-System, IRZ, 1/2007, S. 13.

60 Vgl. Wagenhofer, Internationale Rechnungslegungsstandards- IAS/IFRS, 5. Auflage, 2005, S. 136.

61 Demming, Grundlagen der internationalen Rechnungslegung, 1997, S. 186.

62 Vgl. Zülch/Hendler, Bilanzierung nach IFRS, 2009, S. 220.

63 Vgl. Kahle/Hiller, Anschaffungs- und Herstellkosten nach HGB, EStG und IFRS, DStZ, 13/2013, S. 471f.

64 Demming, Grundlagen der internationalen Rechnungslegung, 1997, S. 186.

65 Vgl. Heuser/Theile, IFRS-Handbuch, 5. Auflage, 2012, S. 254 f, Rd. 1221 - 1223.

66 Vgl. Heyd, Internationale Rechnungslegung, 2003, S. 191.

67 Vgl. Schulz, Die Leasingbilanzierung nach IFRS, IRZ, 4/2008, S. 185.

68 Vgl. Mayer-Wegelin, Zur Anwendung der IFRS in der Praxis, BB, 46/2010, S. 2813.

69 Vgl. Lüdenbach, IFRS Essentials, 3. Auflage, 2015, S. 130.

70 Vgl. Engels/Dreesen, Leasingbilanzierung in der internationalen Rechnungslegung, KoR, 4/2015, S. 198 f.

71 Vgl. Schmidt/Hartmann-Wendels/Adolph, Zur Reform der Leasingbilanzierung, IRZ, 12/2010, S. 540.

72 Zülch/Hendler, Bilanzierung nach IFRS, 2009, S. 487.

Excerpt out of 63 pages

Details

Title
Jahresabschlusspolitik bei der Bilanzierung und Bewertung von Anlagevermögen nach IFRS
College
University of Hagen
Grade
3,0
Author
Year
2016
Pages
63
Catalog Number
V321311
ISBN (eBook)
9783668205499
ISBN (Book)
9783668205505
File size
1039 KB
Language
German
Keywords
jahresabschlusspolitik, bilanzierung, bewertung, anlagevermögen, ifrs
Quote paper
Franziska Lotze (Author), 2016, Jahresabschlusspolitik bei der Bilanzierung und Bewertung von Anlagevermögen nach IFRS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/321311

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