Anforderungen an die Soziale Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen


Trabajo de Seminario, 2016

35 Páginas, Calificación: 2

Anónimo


Extracto


Inhalt

1. Das Phänomen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
1.1. Begriffsbestimmung und Definition
1.2. UMA oder UMF?
1.3. Flucht und Fluchtursachen
1.3.1. Fluchtrouten
1.4 Zahlen und Fakten

2. Clearingverfahren
2.1 Inobhutnahme

3. Sozialisationsbedingungen in den Herkunftsländern
3.1 Lebenswelt der unbegleiteten Minderjährigen

4. Herausforderungen – UMA / UMF in der Jugendhilfe
4.1 Integration
4.2 Trauma

5. Anforderungen an die Soziale Arbeit
5.1 Interkulturelle Kompetenz
5.2 Interkulturelle Pädagogik

6. Auftrag und Ziel der Jugendhilfe in Bezug auf die Arbeit mit UMA/UMF

7.Fazit

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Das Phänomen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Seit längerer Zeit fällt die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, gesetzlich geregelt in den Aufgabenbereich der Kinder- und Jugendhilfe. Im Zuge der Konflikte im Nahen Osten hat die Anzahl, der sich in Deutschland aufhaltenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, stark zugenommen. Diese Jugendlichen weisen einen besonderen Hilfebedarf auf, aufgrund ihrer soziokulturellen Hintergründe und den oftmals erfahrenen traumatischen Erlebnissen. In diesem Kapitel wird darauf eingegangen, was genau unter einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling zu verstehen ist. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls auf den neu geschaffenen Begriff UMA eingegangen, welcher den Begriff UMF ersetzen soll. Auch werden auf die Ursachen einer Flucht eingegangen sowie Zahlen und Fakten zu diesem Phänomen und zur aktuellen Situation in Deutschland vorgestellt.

1.1. Begriffsbestimmung und Definition

Grundsätzlich versteht man unter einem „unbegleiteten Minderjährigen“ eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und ohne die Begleitung der verantwortlichen Person des Jugendlichen in ein EU Land einreist, oder auf der Flucht von dieser Person getrennt wurde. Vgl.www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Unbegleitete Minderjährige/unbegleite te-minderjährige-node.html )

Drei Elemente sollten folglich gegeben sein: Zum einen „unbegleitet“, dieser Begriff beschreibt den bloßen Tatbestand, dass sich diese Person getrennt von Familie und Bezugspersonen in der Bundesrepublik Deutschland aufhält. Als „Minderjährig“ werden Personen bezeichnet, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben. Der Begriff des „Flüchtlings“ wird in der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 bestimmt. Eine Person ist als Flüchtling zu bezeichnen, wenn diese aus Furcht vor Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe ihr Herkunftsland verlässt und eine Rückkehr in das Herkunftsland ist aus den entsprechenden Gründen nicht möglich ist. (Vgl. STAUF 2012, S.15)

Die Besonderheit der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ist, dass sie zum einen durch ihren Status als Asylsuchende der Asylverfahrensgesetzgebund unterliegen und zum anderen aufgrund ihrer Minderjährigkeit den Kinder- und Jugendhilfegesetzen, dem SGB VIII. Aufgrund der Tatsache, dass die Jugendlichen unbegleitet ins Bundesgebiet einreisen, muss im Sinne des SGB VIII eine Inobhutnahme und somit eine Unterbringung eingeleitet werden. Dies wird im §42 SGB VIII ausführlich dargestellt. (Vgl. STAUF 2012 S.10 f.) Auf die weiteren rechtlichen Grundlagen und Verfahren wird in Kapitel 2 ausführlicher eingegangen.

Die Gruppe der Migranten und Flüchtlingskinder zeichnet sich außerdem dadurch aus, dass die familiäre Biografie geprägt ist durch eine lange andauernde Mobilität, daraus entstehen ambivalente Gefühle bezüglich der kulturellen Zugehörigkeit des jungen Menschen. Hinzu kommt das Erleben von Gewalt, Kriegen und vergleichbaren Zuständen, durch welche sich die Menschen zur Flucht gezwungen sahen. Solche Erlebnisse prägen und beschäftigen diese Jugendlichen, weshalb sie einen besonderen Hilfebedarf aufweisen. (vgl. ADAM / INAL 2013, S.19)

1.2. UMA oder UMF?

Im Spätjahr 2015, im Zuge der sogenannten „Flüchtlingskrise“, wurde der bis dahin im behördlichen Sprachgebrauch verwendete Begriff „UMF“ ersetzt durch den Begriff „UMA“. UMA steht in diesem Kontext für: Unbegleiteter Minderjähriger Ausländer. Die Ursache für dieÄnderung dieser Begrifflichkeit lag darin, dass das Bundesfamilienministerium der Ansicht war, dass man nicht direkt von „Flüchtlingen“ sprechen kann, da der Status der Jugendlichen erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich feststellbar ist. Folglich sollte es erst erwiesen sein, dass es sich um den entsprechenden Jugendlichen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention tatsächlich um einen anerkannten Flüchtling handelt. (Vgl. http://www.b-umf.de/images/Kritik_Begriff_umA.pdf).

Ob diese neue Bezeichnung wirklich sinnvoll und richtig ist wird, wird besonders vom Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Frage gestellt. Der Fachverband selbst erachtete schon den Begriff UMF als unzureichend, um die besondere Lebenslage der Betroffenen Jugendlichen zu beschreiben.

Unabhängig vom Status des jungen Menschen, Flüchtling oder nicht, so hat dieser doch existenziell bedrohliche Situationen erlebt und einen gewissen Leidensweg hinter sich gebracht. Spricht man von „Ausländern“, so besteht die Gefahr, dass diese Umstände möglicherweise nicht wahrgenommen werden. Der Begriff „Flüchtling“ zeigt auf, dass es sich um eine vulnerable Gruppe handelt, welche Schutz und Hilfe benötigt. Der Begriff „Ausländer“ betont lediglich die Fremdheit und Andersartigkeit dieser Menschen. Dies führt wiederum zu weniger Akzeptanz und zu einer geringeren Wahrnehmung dieser Menschen als Schutzbedürftige. (Vgl. http://www.b-umf.de/images/Kritik_Begriff_umA.pdf)

Die Jugendlichen, welche hierher kommen, sollten nicht als Ausländer definiert werden. Es sind Jugendliche, die bestimmte Hilfebedarfe aufgrund ihrer Biographie aufweisen, aber dennoch die gleichen Rechte auf entsprechende Unterstützung und Förderung haben wie andere Jugendliche. Der Begriff „Flüchtling“ beschreibt die gelebte Realität der hierher geflüchteten Jugendlichen weit treffender als der bloße Begriff „Ausländer“. (Vgl. http://www.b-umf.de/images/Kritik_Begriff_umA.pdf)

1.3. Flucht und Fluchtursachen

Grundsätzlich fliehen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht unbedingt aus anderen Gründen als bereits erwachsene Flüchtlinge. Hier spielen besonders die sogenannten „Push-Faktoren eine Rolle“, dies können Elemente wie politische Verfolgung, Unruhen, Naturkatastrophen, Bürgerkriege, Terror und Verfolgung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer ethischen oder religiösen Gruppe sein. ( Vgl. PARUSEL APuZ 2015)

Als Beispiel für solche Fluchtursachen ist die Lage in Syrien zu nennen, dort herrschen bürgerkriegsähnliche Zustände, die Menschen sind Krieg und Terror schutzlos ausgeliefert und es kommt zur Verfolgung von Minderheiten, wie beispielsweise der Jesiden und Schiiten durch den sogenannten „islamischen Staat“. Die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus Syrien war im vergangenen Jahr die mit am Abstand größte.

Jedoch haben Jugendliche auch spezifische Gründe um eine Flucht auf sich zu nehmen, gerade Mädchen sind in ihren Herkunftsländern Zwangsheiraten, sexuellem Missbrauch, Unterdrückung oder, wie in einigen afrikanischen Ländern, Genitalverstümmlungen ausgesetzt. Jungen werden beispielsweise auch zwangsrekrutiert und als Kindersoldaten missbraucht. In den entsprechenden Ländern sind Faktoren wie Kinderarbeit und die damit verbundene Ausbeutung Elemente, die junge Menschen zur Flucht bewegen. (Vgl. PARUSEL APuZ 2015)

Was jedoch ebenfalls beachtet werden muss ist die Tatsache, dass die Jugendlichen oftmals von ihren Eltern auf die beschwerliche Reise geschickt werden, um sozusagen als „Anker“ zu fungieren, um den Rest der Familie irgendwann nachholen zu können. Die Hoffnung der Eltern besteht, da es Jugendlichen oftmals gestattet wird ihre Erziehungsberechtigen nachzuholen und auf diesem Wege eine Aufenthaltserlaubnis zu behalten. Hierbei spielen auch wirtschaftliche Interessen eine Rolle, wie die Perspektivlosigkeit im Heimatland, Armut, schlechte Bildungschancen und ähnliche Faktoren. Oft werden die Kinder und Jugendlichen aufgrund dieser Umstände von ihren Eltern überzeugt sich auf die Flucht zu begeben, hierbei opfern viele Familien oft ihr gesamtes Vermögen um den jungen Menschen die Flucht zu ermöglichen. Bei einigen unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen ist es auch der Fall, dass sie sich mit ihren Eltern auf die Flucht begeben haben, jedoch auf dem Weg nach Deutschland von ihren Angehörigen getrennt wurden, so dass sie ohne diese in Deutschland ankamen. (Vgl. PARUSEL APuZ 2015)

1.3.1. Fluchtrouten

Viele Menschen aus Afrika und dem Nahen Osten suchen eine Perspektive, Schutz und die Hoffnung auf ein besseres Leben in Europa. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen vier Fluchtrouten. Im vergangenen Jahr reisten die meisten Flüchtlinge aus den Ländern Irak und Syrien ein, in diesen Ländern herrscht ein verheerender Bürgerkrieg. Die meisten dieser Flüchtlinge kamen über die sogenannte Balkanroute. Die Balkanroute führte zunächst von der Türkei über das Mittelmeer und dann über den Landweg von Griechenland aus über Mazedonien, Serbien, Ungarn und Österreich schließlich nach Deutschland. Einige der Flüchtlinge reisten von dorthin auch weiter nach Frankreich, Schweden oder Großbritannien. Jedoch hat sich die Balkanroute aufgrund von unterschiedlichen politischen Kursen geändert, so wurde beispielsweise ein Zaun an der Grenze Ungarns errichtet, der die Ein- und Weiterreise der Flüchtlinge erschwerte. Mit dem Errichten des Zauns, wählten viele Flüchtlinge einen anderen Weg. Diese neue Route führt über Kroatien und Slowenien. Im Zuge der Flüchtlingskrise wählten auch viele Flüchtlinge die sogenannte „Frachtschiffroute“ über Kreta und anschließend nach Italien, von dort aus über die Schweiz oder Österreich nach Deutschland. Vor der Balkanroute, welche im besonders im vergangenen Jahr von großer Bedeutung war, waren die westliche und die zentrale Mittelmeerroute von Bedeutung. Die westliche Mittelmeerroute führt über Marokko nach Spanien und die zentrale Route von Lybien und Tunesien nach Italien. In Bezug auf die zentrale Mittelmeerroute war besonders die italienische Insel Lampedusa im Zentrum der Medien. Gegen Ende 2015 kam noch die Polarroute hinzu, diese führt über den Kaukasus und Russland nach Skandinavien. (http://www.taz.de/fluchtrouten/)

Durch den EU-Türkei-Pakt und dem Schließen der Balkanroute, sind die Flüchtlingszahlen aus dem Nahen Osten erheblich zurückgegangen. Die EU setzt vermehrt auf Abschottung, dies zeigt sich auch daran, dass die Operation „Mare Nostrum“ im Mittelmeer eingestellt und von der Operation „Triton“ abgelöst wurde, welche vermehrt auf Grenzschutz setzt. Besonders die Reisen über das Mittelmeer sind sehr beschwerlich, gefährlich und oft traumatisierend, auf diesen Umstand wird im weiteren Verlauf der Arbeit eingegangen.

1.4 Zahlen und Fakten

Zu den oben genannten Fluchtursachen gibt es im Folgenden einige Statistiken aus den Jahren 2015 und 2016, welche verdeutlichen, woher der größte Teil der Asylsuchenden nach Deutschland kommt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1

In dieser Grafik, werden die Herkunftsländer der Antragssteller im Jahr 2015 dargestellt. Etwa ein Drittel der Flüchtlinge aus dem Jahr 2015 kommt aus Syrien. Aus den als sicher geltenden Herkunftsländern Kosovo, Mazedonien, Albanien und Serbien, kommen etwa ein Viertel der Antragssteller. Menschen aus sicheren Herkunftsländer bekommen keinen Flüchtlingsstatus und ebenso keinen subsidiären Schutz. Etwa 20 Prozent der Antragsteller kommen aus Afghanistan, Pakistan und dem Irak. Etwa 17 Prozent der Antragssteller kommen Marokko oder Algerien, welche als sonstige Länder dargestellt werden. Bei einigen Antragsstellern kommt es jedoch auch vor, dass das Herkunftsland ungeklärt ist. Häufig ist dies der Fall, bei Antragsstellern, welche auf der Flucht oder in Flüchtlingslagern geboren sind, oder bei jenen Menschen, welche nach ihrer Geburt nie registriert worden sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2

In Deutschland wurden im Jahr ca. 441.899 Asylanträge gestellt, welche in obiger Statistik auf die einzelnen Bundesländer verteilt dargestellt sind. Durch den eingeführten Königssteiner Schlüssel, werden die Antragssteller in etwa so aufgeteilt, wie in den Bundesländern die Fläche und Einwohnerzahl ist. Dadurch haben Bayern und NordrheinWestfalen in etwa ein Drittel der Anträge gestellt. Daraus folgt, dass das Bundesland mit der größten Fläche die meisten Flüchtlinge hat und das Bundesland mit der kleinsten Fläche die wenigsten. Knapp 187 der Asylanträge konnten keinem Bundesland zugeordnet werden.

Häufiger entstehen Diskussionen darüber, dass zum größten Teil nur männliche Antragssteller nach Deutschland kommen. Die Wahrheit dieser Behauptung können wir aus folgender Statistik entnehmen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3

Um die obige Behauptung wieder aufzugreifen, dass mehr Männer als Frauen nach Deutschland kommen, muss man dieser zustimmen. Im Jahr 2015 war nur jede Dritte Asylsuchende Person eine Frau. Aus der Tabelle lässt sich jedoch heraus lesen, dass gerade bei den Antragssteller unter 16 Jahren der Unterschied zwischen männlich und weiblich nicht so groß ist. Die unter 16 jährigen Antragstellerinnen machen knapp 40 Prozent der gesamten weiblichen Antragsstellerinnen aus dem Jahr 2015 aus. Diese sind jedoch nicht nur unbegleitet, sondern auch zusammen mit der Familie nach Deutschland gekommen. Einzig bei den Antragssteller ab 40 Jahren kommen häufig mehr Frauen als Männer an. Dies liegt auch oft daran, dass der Mann seine Familie auf die Flucht schickt, um diese zu schützen. Andererseits ist es auch häufig der Fall, dass die Familie die Flucht nach der Ermordung des Mannes antritt, um den Rest der Familie zu schützen. In der Gesamtheit betrachtet, sind die meisten Asylsuchenden, mit knapp 70 Prozent unter 40 Jahre alt. Dies liegt auch oft daran, das vor allem junge Männer sich auf die Flucht machen, um nach Deutschland zu kommen und Geld zu verdienen, damit sie dem Rest der Familie helfen können ebenso die Flucht nach Deutschland anzutreten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4

Die obige Abbildung zeigt die Asylanträge im Zeitraum von Januar bis Mai 2016. Im gesamten Jahr 2015 gab es 441.899 Asylanträge. Alleine von Januar bis Mai 2016 sind es schon 309.785. Das ergibt bereits eine Prozentzahl von ca.70. Daraus folgt, dass wenn sich die Zahlen konstant weiterentwickeln, werden in Deutschland im Jahr 2016 zwischen 600.000 und 700.000 Asylanträge eingehen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5

Die obige Statistik zeigt, die Entwicklung der Anzahl der Asylanträge von 1995 – 2016. Waren es in den Jahren zwischen 1995 – 2005 noch Flüchtlinge aus den Balkanländern und Russland, so waren es alleine in der Zeit von 2012 – Mai 2016 ca. 1.000.000 Asylantragsteller aus Ländern wie z.B. Syrien, Irak, Afghanistan, Eritrea, Kosovo und Albanien.

[...]

Final del extracto de 35 páginas

Detalles

Título
Anforderungen an die Soziale Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Calificación
2
Año
2016
Páginas
35
No. de catálogo
V340333
ISBN (Ebook)
9783668327887
ISBN (Libro)
9783668327894
Tamaño de fichero
889 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, UMA, UMF, Soziale Arbeit
Citar trabajo
Anónimo, 2016, Anforderungen an die Soziale Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/340333

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