Täter und Täterstrategien. Missbrauchsfälle an der Odenwaldschule. Notwendige Präventionsmaßnahmen


Examination Thesis, 2015

104 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Sexueller Kindesmissbrauch – Theoretische Grundlagen
1.1 Begriffsdefinitionen
1.1.1 Definitionskriterien
1.2 Juristische Einordnung
1.3 Aktuelle Zahlen, Daten und Fakten
1.3.1 Zur Prävalenz
1.3.2 Alters- und Geschlechterverteilung der Täter und Täterinnen
1.3.3 Täter-Opfer-Beziehungen
1.3.4 Dauer und Art des Missbrauchs
1.3.5 Familiärer und sozialer Kontext
1.3.6 Missbrauch in Institutionen

2 Ursachen und Verursacher sexuellen Missbrauchs
2.1 Pädophilie und Pädosexualität vs. Ersatzhandlungstäter
2.2 Erklärungsmodelle für Missbrauchsverhalten
2.2.1 Täterzentrierter Ansatz
2.2.2 Familiendynamischer Ansatz
2.2.3 Feministischer Ansatz
2.2.4 Modell der vier Vorbedingungen
2.3 Aktueller Forschungsstand und Überblick über die Täterstrategien

3 Die Missbrauchsfälle an der Odenwaldschule
3.1 Das Schulkonzept der Odenwaldschule – Entstehung und Konzepte
3.2 Ausmaß des sexuellen Kindesmissbrauchs an der Odenwaldschule
3.3 Wer waren die Täter?
3.3.1 Lehrer als Täter
3.3.2 Mitschüler als Täter
3.4 Wie zeigten sich die Täterstrategien?
3.4.1 Ausnutzung institutioneller Strukturen
3.4.2 Gezielte Suche nach bestimmten Kindern
3.4.3 Schaffung von Gelegenheiten
3.4.4 Die Vertrauensgewinnung und Bevorzugung der Opfer
3.4.5 Schrittweise Grenzüberschreitung
3.4.6 Wahrnehmungsvernebelung der Kollegen und Kolleginnen
3.4.7 Strategien im Kontakt mit den Eltern
3.4.8 Das Bewirken der Geheimhaltung
3.4.9 Nutzung der Täterlobby
3.5 Abschließende Bezugnahmen zum Film Die Auserwählten

4 Missbrauch verhindern – Schlussfolgerungen für präventive Handlungsfelder und Maßnahmen im schulischen Kontext
4.1 Zum Präventionsbegriff
4.2 Traditionelle Präventionsansätze
4.3 Formen und Inhalte aktueller Präventionsansätze
4.4 Primäre Prävention – Verhinderung des sexuellen Missbrauchs
4.4.1 Präventionsprogramme und sexualpädagogische Begleitung der Schüler
4.4.2 Ausgewogenes Verhältnis von Nähe und Distanz in pädagogischen Beziehungen
4.4.3 Leitbild und Verhaltenskodex
4.4.4 Auswahl und Fortbildung von Mitarbeitern
4.4.5 Transparente Strukturen und klares Reglement
4.4.6 Zusammenarbeit mit den Eltern
4.5 Sekundäre Prävention – Vorgehen bei der Vermutung eines Missbrauchs
4.5.1 Aufgaben einzelner Mitarbeiter
4.5.2 Aufgaben der Institutionsleitung
4.6 Tertiäre Prävention – Folgen des Missbrauchs reduzieren
4.6.1 Angebote für die Institutionsleitung und die Mitarbeiter
4.6.2 Angebote für die Eltern
4.6.3 Angebote für die Schüler
4.7 Wirksamkeit der Präventionsansätze
4.8 Grenzen der Prävention

5 Fazit und Ausblick

Quellenverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Verdachtsfälle in den letzten drei Jahren (in %) (Quelle: Langmeyer & Entleitner 2011, S. 5)

Abbildung 2: Überblick der Verdachtsfälle nach Institution und Fallkonstellation (in %) (Quelle: Langmeyer & Entleitner 2011 S. 6)

Abbildung 3: Zusammenhang zwischen sexueller Präferenz und sexuellem Kindesmissbrauch (Beier u. a. 2010, S. 367)

Abbildung 4: Akteure der multiperspektivischen Prävention (Quelle: Wolff; Fegert & Schröer 2012, S. 122)

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Stufeneinteilung nach Intensität der sexuellen Handlungen (eigene Darstellung in Anlehnung an Burgsmüller & Tilmann 2010, S. 11 f.)

Tabelle 2: Gesamtübersicht Alter, männliche und weibliche Betroffene (eigene Darstellung in Anlehnung an Burgsmüller & Tilmann 2010, S. 11 f.)

Einleitung

‚Ihr seid jetzt auf der Odenwaldschule. Hier ist alles erlaubt.‘ (Gerold Becker, zit. n. Dehmers, S. 36)

Mit diesen Worten leitete Gerold Becker, früherer Schulleiter der Odenwaldschule im hessischen Ober-Hambach, eine seiner Begrüßungsreden zu Beginn des Schuljahres ein. Über dreißig Jahre später machten mehrere Altschüler in der Frankfurter Rundschau deutlich, was der damalige Schulleiter und weitere Lehrer der Schule unter dem Erlaubten verstanden: Ein System der Regellosigkeit, das jahrelange sexuelle Übergriffe gegenüber Schülern[1] zuließ und anscheinend von einem Großteil der Lehrerschaft geduldet wurde.

Das Publik werden der Missbrauchsfälle an der bekanntesten deutschen Reformschule im Jahr 2010 erschütterte die Gesellschaft zutiefst. Die Thematik des sexuellen Kindesmissbrauchs war fortan in aller Munde. Sowohl im medialen als auch im politischen und reformpädagogischen Diskurs löste es eine Welle weiterer Enthüllungen und juristischer Ermittlungen aus. Bei keiner anderen Schule, deren Name mit Missbrauchsfällen in Verbindung kam, reagierte die Öffentlichkeit mit derartigem Interesse und Empörung; nicht zuletzt bedingt durch das jahrelange Verschweigen und der einhergehenden Verschleppung der Aufklärung. Auch in den Folgejahren gelang es der ehemaligen UNESCO-Modellschule nicht, sich aus der selbst verantworteten Krise zu befreien. Im Jahr 2014 waren die Augen erneut auf das hessische Landerziehungsheim gerichtet, als ein Lehrer unter dem Verdacht des Besitzes von Kinderpornografie stand und sich grenzverletzend verhalten haben soll.

Obwohl es den Anschein erweckt, dass mit der Veröffentlichung der Schlagzeilen im Jahr 2010 die Thematik des sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen erst geboren wurde, ist die sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen kein neuartiges Phänomen. Als Reaktion auf den Missbrauchsskandal richtete die Bundesregierung die Stelle einer Missbrauchsbeauftragten ein und besetzte sie mit Christine Bergmann als unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs bis ins Jahr 2011. Innerhalb eines Jahres meldeten sich Frauen und Männer in über 2000 Briefen und 11.000 Anrufen und berichteten von, teilweise schon Jahre zurückliegender, erlebter sexueller Gewalt. Eine Analyse der Angaben offenbarte, dass ein Drittel der Kinder und Jugendlichen vornehmlich in Institutionen sexuellen Übergriffen ausgesetzt waren (vgl. Bergmann 2011, S. 46). Dies zeigt, dass sexueller Kindesmissbrauch sich nicht nur auf den öffentlich gewordenen Fall der Odenwaldschule beschränken lässt, sondern in allen Einrichtungen, in denen Erwachsene mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, zur Realität werden kann. Aus diesem Grund sollte es eine Hauptaufgabe aller Institutionen sein, den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder zu gewährleisten, indem laufender Missbrauch unterbunden und schützende Maßnahmen ergriffen werden. Ein erster dringlicher Schritt in diese Richtung bedeutet die sukzessive Auseinandersetzung mit den Strategien der Täter und den Strukturen, die sexuellen Missbrauch an Kindern begünstigen, um daraus angemessene Präventionsschritte ableiten und sexuellen Missbrauch verhindern und aufdecken zu können.

Wirksame Prävention lebt vom tiefen Verständnis dessen, wogegen es zu schützen gilt.“ (Hans-Hinrich Koch, Regisseur des Films Die Auserwählten)

Daher befasst sich die vorliegende Arbeit mit der Aufarbeitung der Täterstrategien, die den jahrelangen Missbrauch von unzähligen Kindern an der Odenwaldschule begünstigten und ermöglichten. Ziel ist es, eine Antwort darauf zu finden, wie es gleich mehreren Tätern gelang, Schüler über Jahre hinweg zu missbrauchen und eine Mauer des Schweigens aufzubauen, die eine Aufdeckung jahrzehntelang verhindern konnte. Daraus abgeleitet wird der weitere thematische Fokus dieser Arbeit die Herausarbeitung von entsprechenden Präventionsmaßnahmen sein. Dabei gilt es zu klären, welche Möglichkeiten der Prävention eine Wiederholung derartiger Vorkommnisse und zugleich Versäumnisse verhindern können und wie erfolgreiche Prävention gelingen kann.

Bevor auf diese Hauptaspekte der Arbeit eingegangen wird, folgt im Anschluss an die Einleitung ein theoretischer Teil, der Definitionsbestimmungen sowie eine juristische Einordnung der Thematik liefert. Ergänzt werden diese Ausführungen durch eine Darstellung des aktuellen Forschungsstandes bezüglich der Opfer- und Täterstrukturen sexuellen Missbrauchs. Auf die Folgen des sexuellen Kindesmissbrauchs wird an dieser Stelle nicht eingegangen, da dies den Rahmen der vorliegenden Thematik sprengen würde. In Kapitel 2 erfolgt eine Zentrierung der Thematik auf die Missbrauchstäter. Hierfür wird ein Versuch der Typologisierung von Missbrauchstätern unternommen und angewandte Erklärungsansätze für Missbrauchsverhalten vorgestellt sowie ein erster Überblick über die aktuellen Erkenntnisse zu den Täterstrategien geschaffen. Anschließend wird explizit der Frage nach den Tätern und den Täterstrategien, am konkreten Beispiel der Odenwaldschule, nachgegangen. Dieser Teil der Arbeit wird sich hauptsächlich auf eine Analyse aus der Fülle von Originalzitaten aus dem Buch von Jürgen Dehmers, einem ehemaligen Schüler und Opfer der sexuellen Gewalt an der Odenwaldschule sowie den Ausführungen des Journalisten Christian Füller stützen. Der Spielfilm Die Auserwählten von Christoph Röhl diente zudem im Vorfeld als einsteigende Informationsquelle. Ergänzend findet sich an dieser Stelle ein historischer Überblick über das Konzept und die Entwicklung der odenwäldischen Reformschule sowie eine Darstellung des Ausmaßes des stattgefundenen sexuellen Missbrauchs. Nach dem detaillierten Blick auf die Odenwaldschule werden anschließend im vierten Kapitel konkrete präventive Maßnahmen abgeleitet und entsprechende Handlungsschritte bei einem Verdacht des sexuellen Missbrauchs genannt. In einer Schlussbetrachtung werden die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und ein Ausblick über die bisherigen institutionellen Präventionsbemühungen – auch die der Odenwaldschule – aufgezeigt.

1 Sexueller Kindesmissbrauch – Theoretische Grundlagen

1.1 Begriffsdefinitionen

Der Terminus sexueller Missbrauch findet im wissenschaftlichen Kontext eine weitläufige Verwendung. Hinter der Begrifflichkeit verbergen sich jedoch unterschiedliche Konzepte, theoretische Annahmen und normative Grundlagen. Demzufolge weist die existierende Forschungsliteratur eine große Bandbreite an verwendeten Termini auf, um diesen Problembereich zu erfassen und wendet zudem divergierende Definitionskriterien an, um die vom Terminus einschließenden Handlungen zu gliedern (vgl. Andresen, Gade & Grünewalt 2015, S. 17).

Eine Schwierigkeit, das Phänomen des sexuellen Missbrauchs zu definieren, besteht in der Vielzahl der (vermeintlich) synonym verwendeten Termini (vgl. ebd., S. 18). Neben dem Terminus des sexuellen Missbrauchs, dem wohl am häufigsten angewendeten Begriff, gibt es noch eine Reihe weiterer. Eine umfassende Auflistung möglicher Begrifflichkeiten liefern hierzu Amann & Wipplinger (vgl. 2005a, S. 18 f.). Die Autoren geben darin weitere Ausführungen wie z. B. sexuelle Misshandlung, sexuelle Ausbeutung, sexuelle Gewalt oder sexuelle Übergriffe an (vgl. ebd., S. 18 f.). Die Gründe für die differenzierte Wahl der Begrifflichkeiten durch die Autoren sind dabei so verschieden wie die Begriffe selbst. So beinhalten die Termini sexuelle Gewalt und sexualisierte Gewalt eine feste Verknüpfung von Sexualität und Gewalt (vgl. Bründel 2011, S. 25), während der Terminus sexuelle Ausbeutung den Fokus auf den Machtmissbrauch und die Unterdrückung des Opfers legt (vgl. Wirtz 1989, S. 16). Trotz der häufigen Verwendung des Begriffs sexueller Missbrauch wird er von einigen Autoren, wie etwa Kappeler (2011, S. 10) vehement abgelehnt, da der Begriff des Missbrauchs „[…] die Möglichkeit des Gebrauchs“ suggeriere und somit ein verharmlosender und gefährlicher Umgang mit der Sprache darstelle. Da der Terminus jedoch weiterhin allgegenwärtig in Forschungsliteratur, Politik und im juristischen Diskurs zu finden ist, wird er auch in dieser Arbeit gebräuchlich sein.

Eine weitere Hürde auf dem Weg zu einer einheitlichen Definition stellt der unterschiedliche Abdeckungsbereich ein und desselben Terminus dar (vgl. Andresen, Gade & Grünewalt 2015, S. 19). Um jedoch ein Forschungsfeld wissenschaftlich behandeln zu können und Irrtümer zu vermeiden, ist es notwendig, die jeweiligen Termini genauer einzugrenzen und zu definieren (vgl. Amann & Wipplinger 2005a, S. 22). Dies ist aus zwei Gründen von großer Bedeutung: Erstens um mehrere Studienergebnisse miteinander vergleichen zu können und zweitens, um sie transparenter und nachvollziehbarer zu machen (vgl. Bange & Deegener 1996, S. 96). Feststellungen zu epidemiologischen Studienergebnissen, Ursachen und Folgen werden dementsprechend erst plausibel, wenn die definitorischen Abgrenzungen bekannt sind (vgl. Amann & Wipplinger 2005a, S. 23).

1.1.1 Definitionskriterien

Um einen Terminus zu definieren, muss zunächst geklärt werden, welchen Rahmen die Definition umfassen soll. Hierfür findet sich in der Forschungsliteratur eine Reihe an Kriterien, die für eine Definition von sexuellem Missbrauch als bezeichnend angesehen werden (vgl. Amann & Wipplinger 2005a, S. 23.).

Eine grobe, häufig verwendete Definition unterscheidet zwischen einem engen und einem weiten Missbrauchsverständnis und nimmt das Ausmaß des körperlichen Kontakts zwischen Opfer und Täter zum Maßstab.

Enge Definitionen sind klar formuliert und versuchen, den zu definierenden Bereich genau abzugrenzen. Wesentliches Kriterium dieser Art von Definition ist der „[…] körperlich[e] Kontakt zwischen TäterInnen und Opfern, wie oralen, analen und genitalen Geschlechtsverkehr“ (ebd. S. 25). Jud (2015, S. 44) fasst unter diesen Übergriffen mit direktem Körperkontakt, hier Hands-on genannt, penetrative Handlungen und Handlungen mit sexuellem Kontakt zusammen. Letzteres umfasst „[…] sämtliche absichtlichen Berührungen – auch über der Kleidung – der Genitalien, der Leistengegend, der inneren Oberschenkel, des Anus und der Brüste durch die Täter am Kind oder das Verlangen der Täter, an diesen Stellen berührt zu werden“ (ebd.). Die engen Rahmenbedingungen dieser Definition haben den Vorteil, dass sie eine möglichst klare Trennlinie schaffen, welche Handlungen unter den Aspekt des sexuellen Missbrauchs fallen und welche nicht; eine Tatsache, die bei der Vergleichbarkeit von empirischen Studien von Vorteil ist. Dies führt aber auch dazu, dass eine Vielzahl von sexuellen Handlungen von dieser Definition ausgeschlossen werden, indem sie diese vom sexuellen Missbrauch ausgrenzen (vgl. Amann & Wipplinger 2005a, S. 27).

Weite Definitionen versuchen, das Phänomen in seiner Gesamtheit zu umschreiben. Darin enthalten sind jegliche Formen unerwünschter, geschlechtlicher Handlungen, wie verbale Belästigung, Exhibitionismus, die Anstiftung zur Prostitution und die Herstellung von pornografischem Material (vgl. ebd.). Weite Definitionen verstehen dementsprechend auch Handlungen ohne direkten Körperkontakt (Hands-off) als sexuellen Missbrauch (vgl. Jud 2015, S. 44). Das breit gefasste Definitionskriterium hat den Vorteil, dass es sexuelle Handlungen ohne Körperkontakt nicht ausklammert. Dies erschwert jedoch die Eingrenzung dessen, was als sexueller Missbrauch zu bezeichnen ist (vgl. Amann & Wipplinger 2005a, S. 28).

Uneingeschränkte Einigkeit im wissenschaftlichen Diskurs herrscht über das Kriterium, dass die sexuellen Handlungen gegen den Willen des Kindes verübt werden. Bei diesem Merkmal gilt es jedoch zu bedenken, dass gerade das Über-sich-ergehen-lassen oft eine Überlebensstrategie des Opfers darstellt, um die eigene Machtlosigkeit zu verdrängen oder um weitere Personen vor Übergriffen zu schützen (vgl. Bange & Deegener 1996, S. 99 f.).

Eng mit dem Charakteristikum der Missachtung des kindlichen Willens ist das Kriterium des wissentlichen Einverständnisses verknüpft, d. h. die Frage nach dem willentlichen Einverständnis des Opfers. Dieses Konzept besagt, dass eine Straftat dann vorliegt, wenn eine Person an einer anderen Person sexuelle Handlungen ohne deren Einverständnis durchführt (vgl. ebd., S. 96). Im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch an Kindern ist das Kriterium der Einwilligung jedoch diffizil zu sehen, da es zu fragen gilt, ob Kinder überhaupt entwicklungsbedingt dazu befähigt sind, sexuelle Handlungen zu befürworten oder nicht (vgl. Brockhaus & Kolshorn 1993, S. 23). Aufgrund ihres Entwicklungsstandes und ihres begrenzten Erfahrungshorizonts ist ihre Fähigkeit, entsprechend zu handeln, sehr begrenzt. Gerade dieses entwicklungsbedingte Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern ist ein zentrales Bestimmungsmoment, wonach Kinder aufgrund ihrer fehlenden Ressourcen nicht als gleichberechtigte Partner sexuellen Handlungen mit Erwachsenen zustimmen oder sie verneinen können (vgl. Bange & Deegener 1996, S. 96 f.). Sigusch (2011, S. 23) formuliert dies als „[…] unüberwindbarer Abgrund, der nur durch mehr oder weniger erkennbare Gewalt und Machtausübung überwunden werden kann […]“. Diese Aussage setzt ein weiteres Kriterium voraus: die Anwendung von Zwang und Gewalt. Dabei begrenzt sich die Gewalt nicht nur auf physische Anwendung, sondern auch psychische Gewalt, wie Drohung und Einschüchterung (vgl. Draijer 1990, S. 128). Doch auch das Kriterium der Gewaltanwendung hält der Realität nicht stand, da viele sexuelle Übergriffe durch Überredung oder „[…] unter dem Deckmantel von Zärtlichkeit und Liebkosung“ (Bründel 2011, S. 27) stattfinden.

Gegen die Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen spricht das weitläufigste Argument, dass Kinder dadurch gesundheitsschädigende Folgen erleiden (vgl. Amann & Wipplinger 2005a, S. 33). Diese Form der klinischen Definition, die sich auf die spezifischen Symptome und Störungen, die ein sexueller Missbrauch mit sich führen kann, stützt, findet seine Anwendung in erster Linie im therapeutischen Handeln, um den betroffenen Patienten eine entsprechende Behandlung zu gewährleisten (vgl. ebd., S. 33). Dem Vorgehen, sexuellen Missbrauch anhand möglicher Folgen zu definieren, steht jedoch der Befund gegenüber, dass nicht jeder sexuelle Missbrauch traumatisch sein muss. Zudem können die erlittenen Schädigungen erst Jahre nach dem Übergriff, sogar erst im Erwachsenenalter, auftreten (vgl. Bange & Deegener 1996, S. 98).

Die Methode, nur Erlebnisse als sexuellen Missbrauch zu definieren, die als sexueller Übergriff wahrgenommen wurden, weist ähnliche Schwachstellen auf. Zwar kann das Definitionskriterium aus Sicht der opferzentrierten Beratungspraxis zentrales Element zur Bestimmung sexuellen Missbrauchs sein, doch ist dieses Empfinden höchst subjektiv. So lehnen es manche Betroffene ab, sich der Opferrolle zu fügen. Dementsprechend bestimmen nicht nur die tatsächlichen Gegebenheiten, ob sich jemand missbraucht fühlt, sondern auch das persönliche Selbstbild und die darin immanenten Werte und Normen (vgl. ebd., S. 100; Roth 1997, S. 51).

In den meisten vorliegenden Studien spielt zudem der Altersunterschied zwischen Opfer und Täter sowie die Altersbegrenzung eine entscheidende Rolle und wird als weiteres Definitionskriterium herangezogen, um subjektiven Verzerrungen zu entgehen. Um sexuelle Handlungen als sexuellen Missbrauch zu definieren, muss laut diesem ein Altersunterschied von mindestens fünf Jahren vorliegen. Die Altersgrenze wird je nach Definition zwischen 14 und 18 Jahren festgelegt. Mit dieser Altersdifferenz wird der Versuch unternommen, das asymmetrische Verhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern anhand eines objektiv überprüfbaren Faktors festzumachen (vgl. Amann & Wipplinger 2005a, S. 26). Brockhaus & Kolshorn (1993, S. 27) lehnen dieses Kriterium jedoch gänzlich ab, da sie den sexuellen Missbrauch unter Gleichaltrigen ausschließen und eine genaue Altersangabe aufgrund des unterschiedlichen Entwicklungsniveaus Gleichaltriger unmöglich sei.

Eine Besonderheit kommt zuletzt den feministischen Ansätzen zu. Feministische Definitionen betonen vordergründig, dass sexueller Missbrauch ausschließlich Mädchen, bzw. Frauen betrifft und die Täter ausnahmslos dem männlichen Geschlecht angehören (vgl. Amann & Wipplinger 2005a, S. 30). Entsprechend der feministischen Sichtweise zum Ursachenverständnis sexueller Gewalt liegt der Fokus hier nicht auf einer Hierarchie der Generationen, sondern auf einer geschlechtsbedingten Hierarchie, wodurch sich eine starke Betonung auf die Geschlechtsspezifik des Tatbestands ergibt (vgl. Roth 1997, S. 53). Problematisch an diesem Kriterium ist allerdings, dass die Opferrolle aus männlicher Sicht, bzw. der Aspekt der weiblichen Täterschaft, gänzlich ausgeblendet wird (vgl. Amann & Wipplinger 2005a, S. 31).

Zusammenfassend ist nach Ansicht der unterschiedlichsten Definitionskriterien festzustellen, dass eine einzige Begriffsbestimmung nicht ausreicht, um die ganzen Facetten sexuellen Missbrauchs zu erfassen. Ein Definitionsversuch ist daher nie als allumfassend anzusehen, da immer Grenzfälle auftreten können. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die Definition infolge ihrer Anforderung auszuwählen und zu prüfen, in welchem Kontext sie ihren Niederschlag findet (vgl. Hartwig & Hensen 2008, S. 20).

Um der Spezifik der Missbrauchshandlungen an der Odenwaldschule Rechnung zu tragen, bedarf es in der vorliegenden Arbeit einer weitgefassten Definition, da jede Form des sexuellen Übergriffs, von unsittlichen Berührungen bis hin zur Vergewaltigung, eine immense Grenzverletzung für den Betroffenen darstellen kann. Hierfür bietet sich die Erläuterung von Bange & Deegener (1996, S. 105) an, da sie jeglichen sexuellen Kontakt zwischen einem Erwachsenen und einem Kind als Missbrauch versteht, gleichzeitig aber auch Übergriffe durch Gleichaltrige nicht ausschließt:

Sexueller Mißbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.

1.2 Juristische Einordnung

Die ungestörte Sexualentwicklung von Kindern und Jugendlichen, ebenso wie das sexuelle Selbstbestimmungsrecht, ist im Strafgesetzbuch unter den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zusammengefasst (vgl. Burgsmüller 2015a, S. 344). Die spezifischen Tatbestände, die sich auf den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen beziehen, sind in den §§ 174, 176, 180 und 182 StGB aufgelistet und beziehen sich auf die jeweils zu schützenden Personengruppen (vgl. Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz 2015 S. 93 - 98). Für eine detaillierte Ausführung der jeweiligen Paragrafen verweise ich an dieser Stelle an Dölling & Laue (2005, S. 889 - 917). Wie Burgsmüller (2015b, S. 54) anmerkt, wird hierbei zwischen drei unterschiedlichen Schutzaltersgrenzen bei Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts unterschieden:

- Sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176 StGB unter 14 Jahre
- Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen gemäß § 174 StGB unter 16 Jahre
- Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gemäß § 182 StGB unter 18 Jahre

Für die Personengruppe bis 14 Jahre besteht eine absolute Schutzaltersgrenze, d. h. jegliche sexuelle Handlung mit Kindern sowie der alleinige Versuch wird unter Strafe gestellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die sexuelle Handlung mit dem Einverständnis des Kindes stattfand oder gar vonseiten des Kindes ausging. Dies betrifft ebenfalls den sexuellen Kontakt unter Kindern (vgl. Burgsmüller 2015a, S. 344 f.).

Um eine sexuelle Handlung als Tatbestand einzustufen, wird in der Rechtsprechung von einer objektiven oder einer subjektiven Auslegung ausgegangen. Demnach handelt es sich um eine sexuelle Handlung, wenn sie eine objektive, unmittelbare Sexualbezogenheit aufweist (Maurach, Schroeder & Maiwald 1995, S. 169). Darunter fallen alle penetrativen Vorgänge und körperlichen Kontakte mit sexuellem Charakter an einem Opfer z. B. Berührung des entblößten Genitals des Kindes durch den Täter (vgl. Dölling & Laue 2005, S. 893), wie auch die sexuellen Handlungen vor einem Opfer (vgl. Maurach, Schroeder & Maiwald 1995, S. 168 f.). Vorgehensweisen wiederum, die objektiv gesehen, keine sexuellen Bezüge aufweisen, stellen keine sexuelle Handlung dar und fallen nicht unter den Tatbestand, wie z. B. kurze, flüchtige Berührungen (vgl. Burgsmüller 2015b, S. 53). Der subjektiven Auffassung entsprechend, muss eine Handlung mit dem Vorsatz der eigenen oder fremden sexuellen Erregung oder Befriedigung geschehen (vgl. Schönke & Schröder 2001, S. 1427; Maurach, Schroeder & Maiwald 2009, S. 191).

Zusätzlich für das Strafrecht relevant ist hierbei das Kriterium der Erheblichkeit, gemäß § 184g StGB. Dementsprechend sind strafbare Handlungen nur solche, die im Hinblick auf das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung von einiger Erheblichkeit sind (vgl. Maurach, Schroeder & Maiwald 2003, S. 192). Wird eine Gefährdung der sexuellen Kindesentwicklungen bei einer geschlechtlichen Handlung ausgeschlossen, greift das Kriterium der Erheblichkeit nicht (vgl. Schönke & Schröder 2001, S. 1426 f.).

Aufgrund der thematischen Relevanz gilt es zusätzlich den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, gemäß § 174 StGB, herauszugreifen. Darin wird unter anderem das Obhutsverhältnis von Schutzbefohlenen im Erziehungs-, Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnis gesichert, um sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen durch Autoritätspersonen unter Strafe zu stellen. Demnach gilt es Personen zu bestrafen, die sexuelle Handlungen „an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist“ (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz 2015, S. 93 f.) vollziehen. Ist das Opfer bereits zwischen 16 und 18 Jahre alt, muss eine Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses als weitere Voraussetzung hinzukommen. Somit bezieht § 174 StGB auch das Obhutsverhältnis zwischen Lehrer und Schüler ein, womit sexuelle Kontakte zwischen beiden Parteien untersagt sind. So gilt laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Lehrer auch als Erzieher bezüglich Schülern zu betrachten sind, die nicht direkt von ihnen unterrichtet werden (BGH 13, 352; 19, 163) (vgl. Burgsmüller 2015a, S. 351).

1.3 Aktuelle Zahlen, Daten und Fakten

1.3.1 Zur Prävalenz

Präzise Aussagen über die Häufigkeit von sexuellem Missbrauch in Deutschland, aber auch im internationalen Kontext, sind schwer zu treffen. Dies ist durch die geringe Anzahl an repräsentativen und vergleichbaren Forschungsstudien begründet, verursacht durch differenzierende Methoden in der Datenerhebung und abweichenden Falldefinitionen (siehe Kapitel 1.1.1) (vgl. Andresen, Gade & Grünewalt 2015, S. 22; Ernst 2005, S. 64). Größtes Problem bei der Feststellung einer Prävalenzrate ist allerdings die Dunkelziffer, da nur ein geringer Teil der Taten zur Anzeige gebracht wird (vgl. Andresen, Gade & Grünewalt 2015, S. 23). Vor allem im Bereich des innerfamiliären Umfeldes ist mit einer besonders hohen Dunkelziffer zu rechnen. Den Annahmen über das tatsächliche Ausmaß steht die Anzahl der polizeilich registrierten Taten gegenüber, das sogenannte Hellfeld (vgl. Roth 1997, S. 32). Ausführliche Angaben hierfür liefert hierzu die jährliche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Laut PKS (2015) wurden im Jahr 2014 insgesamt 12.138 Straftaten angezeigt, die unter den 13. Abschnitt des StGB Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung fallen, wovon sich 3,6 % explizit gegen Kinder richteten. Zudem konnte festgestellt werden, dass die Opfer meist weiblichen Geschlechts waren (siehe Anhang 1) (vgl. Bundesministerium des Innern 2015, S. 27). Nennenswert ist zudem, wie bereits im Vorjahr, eine geringe Abnahme von 2,4 % der Fälle des sexuellen Missbrauchs an Kindern (§§ 176, 176a, 176b StGB). Dennoch muss laut PKS (2014) weiterhin von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden (siehe Anhang 2) (vgl. Bundeskriminalamt 2014, S. 131).

Auf dem nationalen Forschungsgebiet lieferte bis 2011 lediglich Peter Wetzels retrospektive Studie (1997, S. 154) genaue Angaben bezüglich des Dunkelfeldes. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass 18,1 % der Mädchen und 7,3 % der Jungen Opfer sexuellen Missbrauchs wurden. Brockhaus & Kolshorn (1993, S. 50) kamen in einer umfassenden Meta-Analyse diverser Studien zu dem Ergebnis, dass sogar zwischen 30 - 50 % aller Mädchen vor ihrem 18. Lebensjahr Opfer sexueller Gewalt werden. Ähnliche Resultate erzielte Bange (1992, S. 86), der diverse ausländische Studienergebnisse subsumierte und mit eigenen Studienergebnissen verglich: Etwa jedes dritte bis fünfte Mädchen und jeder siebte bis zwölfte Junge wird sexuell missbraucht. Die Studienergebnisse der Meta-Analyse von Finkelhor (2005, S. 84) veranschaulichen dagegen die große Spannbreite der Prävalenzraten, die in einem Vergleich von englischsprachigen und nordeuropäischen Studien zum Ausdruck kamen. So schwanken die Ergebnisse von der niedrigsten Rate in einer österreichischen Studie, die bei 7 % der Frauen und 3 % der Männer lag und der höchsten Rate in einer südafrikanischen Studie, die bei 36 % der Frauen und 29 % der Männer lag. Inzwischen liegen eine Reihe aktueller deutscher Studien vor, wie etwa die des Kriminologischen Instituts Niedersachsen (2011). Auch hier konnten die Studienergebnisse belegen, dass bei den weiblichen Betroffenen äquivalent höhere Prävalenzraten auftreten als bei den männlichen. Konkret bedeutet dies, dass Mädchen zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr häufiger sexuellem Missbrauch ausgesetzt sind als Jungen. Insgesamt betrachtet haben 3,1 % der männlichen und weiblichen, ausschließlich deutschstämmigen Befragten unter 14 Jahren sexuellen Missbrauch mit Körperkontakt und 0,7 % sonstige sexuelle Handlungen erlebt. Zudem wird deutlich, dass die Opfergefährdung bei unter 14-Jährigen signifikant höher liegt (vgl. Stadler, Bieneck & Pfeiffer 2012, S. 17 f.). Vergleicht man diese Ergebnisse aus dem Jahr 2011 mit den Ergebnissen der ersten KFN-Studie aus dem Jahr 1992, ist ein deutlicher Rückgang der sexuellen Missbrauchstaten in Deutschland zu verzeichnen (vgl. ebd., S. 31). Diese Schlussfolgerung deckt sich mit den Ergebnissen der erst genannten PKS (2015).

1.3.2 Alters- und Geschlechterverteilung der Täter

Hinsichtlich der Altersstruktur der Täterschaft zeigt sich, dass etwa zwei Drittel der Täter über 21 Jahre und somit als erwachsene Täter zu bezeichnen sind, während ein Drittel das 21. Lebensjahr selbst noch nicht erreicht haben. Dies bedeutet, dass bereits Kinder und Jugendliche übergriffig werden können (vgl. Enders 2012, S. 19). Bange (1992, S. 34) präzisiert die Altersstruktur und spricht von der größten Täterschaft innerhalb der Altersspanne von 19 bis 50 Jahren.

Weiterhin stellt Enders fest, dass 80 bis 90 % der Taten von Männern verübt werden. Dies führt aber auch zu dem Schluss, dass sexueller Missbrauch kein ausschließlich männliches Phänomen ist, sondern auch Frauen zu Täterinnen werden können. Frauen verüben ca. 20 % der Missbrauchsfälle an Jungen und etwa 5 bis 10 % an Mädchen (vgl. Enders 2012, S. 19). Die Angaben zur weiblichen Täterschaft werden jedoch kontrovers diskutiert. So vermuten beispielsweise Brockhaus & Kolshorn (1993, S. 69) einen Täterinnenanteil von lediglich 4 %. Diese Angaben decken sich mit den Ergebnissen der PKS. Im Jahr 2013 wurden detaillierte Angaben veröffentlicht, welche die überwiegende männliche Täterschaft bestätigen und mehrheitlich Erwachsenen und Jung-Erwachsenen eine hohe Beteiligung zusprechen (siehe Anhang 3) (vgl. Bundeskriminalsamt 2014, S. 133).

1.3.3 Täter-Opfer-Beziehungen

Die vorliegenden Kriminalstatistiken ermöglichen zwar verlässliche Angaben zum Anzeigeverhalten, doch müssen ihre Einschätzungen zur Täter-Opfer-Beziehung als kritisch betrachtet werden. Fachleute gehen davon aus, dass je größer der Bekanntheitsgrad zwischen Opfer und Täter ist, desto geringer die Anzeigebereitschaft des sexuellen Missbrauchs ausfällt (vgl. Roth 1997, S. 33).

In der Vergangenheit galt lange Zeit der fremde böse Mann als Inbegriff des sexuellen Missbrauchstäters. Tatsächlich stammt der Großteil der realen Täteranteile jedoch aus dem sozialen Umfeld des missbrauchten Kindes, wie Dunkelfeld-Untersuchungen belegen konnten (vgl. Koch & Kruck 2000, S. 13). Für diese Erkenntnis subsumierte Bange (1992, S. 32) eine Reihe von ausländischen Untersuchungsergebnissen und kam zu dem Schluss, dass „Mädchen […] zu etwa einem Viertel durch Familienangehörige, zur Hälfte durch Bekannte und zu 15 bis 25 % durch Fremde sexuell missbraucht [werden]. Bei Jungen kommen die Täter mit 10 bis 20 % etwas seltener aus der Familie“. Die Untersuchung von Wetzels (1997, S. 159) konnte das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs im familiären Umfeld bestätigen, indem er zu dem Ergebnis kam, dass etwa 27 % der Täter aus dem Familienkreis des Opfers kommen und nahezu 40 % aus dem familiären Umfeld. Nur ca. 25 % seien fremde Täter. Brockhaus & Kolshorn (1993, S. 74) differenzieren ihre Erkenntnisse darüber hinaus in die Täteranteile und kommen zu dem Ergebnis, dass „[d]ie Mißbraucher […] sowohl dem Kind sehr vertraute Männer (und gelegentlich Frauen) als auch entfernte Bekannte sein [können]. Dazu zählen Freunde der Familie, Lehrer, Nachbarn, Ärzte, Verkäufer, Jugendgruppen, Pastoren etc.“ So betont beispielsweise die KFN-Studie (2011) den hohen Anteil an sexuellem Missbrauch durch Lehrer, indem mehr als 8 % der weiblichen und mehr als 4 % der männlichen Betroffenen angaben, durch einen Lehrer missbraucht worden zu sein (vgl. Stadler, Bieneck & Pfeiffer 2012, S. 39).[2]

Eine weitere Differenzierung nehmen Brockhaus & Kolshorn (1993, S. 77) im Bereich des innerfamiliären Missbrauchs vor. Demnach sind, bezogen auf die Allgemeinbevölkerungs-Stichproben, Vaterfiguren (25 %) und der Onkel (31 %) die größte Tätergruppe und machen somit zusammen mehr als die Hälfte aller Täter im innerfamiliären Bereich aus. Die oftmals angenommene hohe Täterschaft durch den Vater wird aber nicht bestätigt. Insgesamt bilden Vaterfiguren etwa 7 % aller Missbrauchstäter.

1.3.4 Dauer und Art des Missbrauchs

Studienergebnisse belegen, dass die an Kindern ausgeübten sexuellen Missbrauchshandlungen ein weites Spektrum umfassen. Enders (2012, S. 18) fasst diese Handlungen zusammen und nennt konkrete Angaben. Demzufolge erleiden ca. 30 % der Opfer anale, orale oder vaginale Vergewaltigung, etwa 40 % erleben genitale Manipulation und ungefähr 30 % der Betroffenen werden zu anderen sexuellen Handlungen, wie Zungenküssen und Berührungen gezwungen oder erleben die Begegnung mit einem Exhibitionisten. Bange (1992, S. 103) stellt zudem fest, dass die Intensität der sexuellen Übergriffe mit steigendem Grad der Bekanntschaft zunimmt. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Intensität der Missbrauchshandlungen im Laufe länger dauernder Missbrauchsbeziehungen steigt. Steinhage (1991, S. 17) stellt entsprechend fest, dass „Täter […] über Jahre die Intensität der Handlungen über Anfassen, Streicheln, Masturbieren bis zum Geschlechtsverkehr [steigern]“.

Bezüglich der Dauer des sexuellen Missbrauchs suggerieren Medienberichte häufig, dass es sich bei den Missbrauchsfällen immer um langanhaltende und schwere Übergriffe handelt, die sich über mehrere Jahre hin erstrecken. Eine Durchsicht der Forschungsergebnisse widerlegt jedoch diese Annahme und macht deutlich, dass dies nur teilweise der Realität entspricht (vgl. Bange & Enders 1997, S. 73 f.). So fasst beispielsweise Enders (2012, S. 18) bezüglich der Dauer der sexuellen Missbrauchshandlungen zusammen, dass etwa 50 % der Fälle einmalige Handlungen und genauso viele Fälle mehrmalige Handlungen darstellen, die sich bis zu einer Zeitspanne von mehreren Jahren erstrecken können. Bange und Deegener (1996, S. 49) kommen stattdessen zu dem Schluss, dass das Verhältnis von einmaligem und wiederholtem sexuellem Missbrauch bei 2:1 liege. Eine entscheidende Rolle bei der Dauer des sexuellen Missbrauchs kommt dabei dem Grad der Bekanntschaft zwischen Opfer und Täter zu: je enger die Beziehung, desto länger dauert auch der sexuelle Missbrauch. Bange (1992, S. 100 f.) stellt dazu fest, dass 95 % der Fremdtäter ihre Opfer einmalig missbrauchen, während innerhalb der Familie 75 % der Betroffenen mehrmaligen sexuellen Missbräuchen ausgesetzt sind. Insgesamt erstrecken sich viele dieser Mehrfachtaten über einen langen Zeitraum. Hierbei reichen die Studienergebnisse über die durchschnittliche Zeitspanne des sexuellen Missbrauchs von etwa sieben Monaten bis hin zu mehreren Jahren (vgl. Brockhaus & Kolshorn 1993, S. 121).

Es ist zusätzlich davon auszugehen, dass viele Kinder Opfer von mehreren Missbrauchstätern werden (vgl. Bange 1992, S. 121).

1.3.5 Familiärer und sozialer Kontext

Sexueller Missbrauch wurde in der Vergangenheit oft als typisches Verbrechen des sozial schwachen Milieus angesehen. Studien, wie beispielsweise von Bange (1992, S. 117 - 120), bei deren Stichproben die Allgemeinbevölkerung zugrunde lag, konnten diese Präferenz jedoch nicht bestätigen und diesen Stereotyp widerlegen. Stattdessen konnten diverse Forschungsergebnisse aufzeigen, dass die Täter aus keiner bestimmten sozialen Schicht stammen oder einer bestimmten Konfession oder Nationalität angehören. Zusätzlich machen viele Täter einen anscheinend freundlichen Eindruck und sind nicht selten besonders politisch, ehrenamtlich oder kirchlich engagiert und angesehen (vgl. Heiliger & Engelfried 1995, S. 28; Bange & Deegener 1996, S. 151 - 158). Dagegen belegten zahlreiche Forschungsergebnisse, dass die familiären und sozialen Hintergründe der Opfer eine entscheidende Rolle spielen, ob ein Kind sexuellen Missbraucht erleidet. Anhand ihrer Meta-Analyse kommen Brockhaus & Kolshorn (1993, S. 111) zu dem Ergebnis, dass Kinder, „[…] die ihr Familienleben als unglücklich erleben, die eine schlechte Beziehung zu ihren Eltern haben bzw. deren Eltern eine unglückliche Partnerschaft führen […]“, einem besonderen Risiko ausgesetzt sind. Den Grund dafür sehen die Autoren in der Suche nach Anerkennung und Zuneigung dieser Kinder sowie die weniger sorgsame Beaufsichtigung. Diese Umstände würden es dem Täter vereinfachen, ein Kind mit Aufmerksamkeit und Interesse zu locken oder es, aufgrund des fehlenden unterstützenden sozialen Hintergrunds, unter Druck zu setzen (vgl. ebd.).

1.3.6 Sexueller Missbrauch in Institutionen

In Deutschland liegen bislang kaum Studien vor, die sexuellen Missbrauch in Institutionen thematisieren. Vor allem die Ausübung sexueller Gewalt an Regelschulen blieb sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart nahezu ungeachtet: „Es gehört zu den blinden Flecken der gegenwärtig geführten Debatte um sexuellen Missbrauch, dass jener an damaligen und heutigen Regelschulen, aber sicher auch an anderen pädagogischen Einrichtungen […], bisher kaum im Visier ist“ (Van Dijk 2010). Das Bekanntwerden von Missbrauchsfällen, wie die der Odenwaldschule oder des Canisius Kollegs[3], zeigen jedoch, dass das Thema Missbrauch in Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe nicht zu vernachlässigen ist (vgl. Langmeyer & Entleitner 2011, S. 4). Die Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) (2011) gilt als eine der ersten zuverlässigen, repräsentativen Studien, die wichtige Erkenntnisse über das Ausmaß und den Umgang mit sexuellem Missbrauch in Institutionen lieferte. In der standardisierten Befragung wurden Schulen, Internate und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu den Verdachtsfällen auf sexuellen Missbrauch befragt. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass sich rund 40 - 43 % der Schulen, etwa 40 % der Internate und rund 70 % der Heime in den letzten drei Jahren mit Verdachtsfällen auf sexuellen Missbrauch auseinandersetzen mussten (vgl. Helming u. a. 2011a, S. 62) (s. Abb. 1).

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Abb. 1: Verdachtsfälle in den letzten drei Jahren (in %) (Quelle: Langmeyer, Entleitner 2011, S. 5)

Bezüglich der Fragestellung, wie hoch der Anteil der Verdachtsfälle in den Reihen der eigenen Mitarbeiter in der Stichprobe ausfällt, kommt die Studie zu dem Ergebnis von 4 % in Schulen, etwa 3 % in Internaten und etwa 10 % in Heimen (s. Abb. 2) (vgl. Helming u. a. 2011a, S. 62).

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Abb. 2: Überblick der Verdachtsfälle nach Institution und Fall- konstellation (in %) (Quelle: Langmeyer, Entleitner 2011 S. 6)

Auffallend an den dargestellten Grafiken ist die hohe Anzahl der Verdachtsfälle in Heimen, vor allem auch bezogen auf die Übergriffe durch das Personal. Laut Helming u. a. (2011a S. 65 f.) könnten die belastenden Vorerfahrungen und problematischen Familienverhältnisse der Kinder in Heimunterbringung eine Ursache dafür sein. So verfügen Heimkinder häufig über keinen familiären Rückhalt und weisen eine hohe emotionale Bedürftigkeit auf, die möglicherweise pädosexuelle Täter dazu bewegt, dort zu arbeiten.

Interessanterweise kommt die DJI-Studie zu dem weiteren Schluss, dass ungefähr 80 % der im Verdachtsfall betroffenen Kinder weiblich waren (vgl. Helming 2011b, S. 51), während die Opfer sexuellen Missbrauchs in Institutionen in der Vergangenheit größtenteils männlichen Geschlechts waren. Laut der Expertise von Bundschuh (2010, S. 30) gehen die unterschiedlichen Ergebnisse mit einem geschichtlichen Wandel einher, der sich dadurch abzeichnet, dass der Besuch von Internaten und Einrichtungen der höheren Schulbildung früher fast nur Jungen ermöglicht wurde. Bezüglich der Vorfälle aus der älteren Vergangenheit stellt Bundschuh (ebd., S. 29) anhand einer irischen Studie weiterhin fest, dass Kinder und Jugendliche früher deutlich häufiger von sexueller Gewalt in Institutionen betroffen waren, besonders in dem Zeitraum zwischen 1960 und 1980. Berichte über die Odenwaldschule und andere Schulen bzw. Schulinternate in kirchlicher Trägerschaft bestätigen diese zeitliche Häufung.

Die Gesamtheit der in Kapitel 1 dargelegten Fakten, Zahlen, juristischen Einordnungen und detaillierten Informationen zum Sachverhalt des sexuellen Kindesmissbrauchs sind wichtige Komponenten, um die Zusammenhänge sexuellen Missbrauchs zu verstehen und ihnen entgegenzuwirken. So ist die effektive Prävention von sexuellem Missbrauch eng verknüpft mit der sachlichen Kenntnis der involvierten Personen. Will man das Verhalten dieser Personen und den Erfolg präventiver Maßnahmen verändern bzw. verbessern, ist eine Auseinandersetzung mit dem theoretischen Wissen unabdingbar (vgl. Amann & Wipplinger 2005c, S. 865).

Im anschließenden zweiten thematischen Teil wird das theoretische Wissen auf die Spezifika der Täter und der Ursachenanalyse der Täterschaft ausgedehnt.

2 Ursachen und Verursacher sexuellen Missbrauchs

Sexuelle Missbrauchstäter sind meistens keine Außenseiter der Gesellschaft, sondern typische Durchschnittsmenschen, welche nach außen hin normal und sozial angepasst wirken. Aus diesem Grund spielen die Erforschung spezieller Merkmale und der Herausbildung wissenschaftlich fundierter Klassifikationen, vor allem für den Bereich der Tätertherapie und der Prävention, eine bedeutende Rolle (vgl. Heyden & Jarosch 2010, S. 41).

2.1 Pädophilie und Pädosexualität vs. Ersatzhandlungstäter

Die Frage nach den Tätern ist eines der kontroversesten Themen in der Debatte um sexuellen Kindesmissbrauch. In der Forschungsliteratur finden sich unterschiedliche Versuche, die Typologien verschiedenster Täter zu klassifizieren (vgl. Hoffmann 2011, S. 23). Heyden & Jarosch (2010, S. 44 - 53) liefern hierfür eine ausführliche Übersicht und teilen die Täter nach unterschiedlichen Merkmalen ein. Die gängigste Kategorisierung ist die Einteilung nach Groth (1982) in die Subgruppen der fixierten und die regressiven Typen. Als fixierten Typ, bzw. echte Pädophile, werden demnach Täter bezeichnet, die bereits zu Beginn ihrer psychosexuellen Entwicklung eine ausschließliche Neigung zu Kindern ausbilden, wobei diese Haltung lebenslang beibehalten wird. Diese pädophilen Neigungen beunruhigen den Täter nicht und er entwickelt keine Schuld- oder Schamgefühle. Beziehungen zu Gleichaltrigen werden gemieden, da sie nicht als sexuell lustvoll empfunden werden. Bei regressiven Tätern hat sich, nach Groth, im Zuge der soziosexuellen Entwicklung keine frühe sexuelle Neigung zu Kindern entwickelt, stattdessen ist eine primäre sexuelle Orientierung Gleichaltrigen gegenüber ausgebildet. Werden diese Beziehungen jedoch konfliktreich, treten Kinder in das sexuelle Blickfeld. Im Gegensatz zu den fixierten Tätern empfinden regressive Täter häufig Scham und Reue nach der Tat (vgl. Deegener 1995, S. 194 f.). Simkins u. a. (1990, zit. n. Deegener 1995, S. 210 f.) ergänzt die Klassifizierung um den weiteren Typus des soziopathischen Täters, der eine auffallend aggressive und sadistische Komponente aufweist.

Laut Hoffmann (2011, S. 23; 28) führt die Vielzahl an Typologierungsversuchen jedoch dazu, dass der Terminus der Pädophilie, der einen großen Teil der Diskussion über Missbrauchstäter ausmacht, mit unterschiedlichen Konnotationen versehen ist und von einigen Autoren nicht klar von anderen Tätertypen, wie z. B. den regressiven Tätern, abgegrenzt wird.

Unter dem Terminus der Pädophilie versteht sich die ausschließliche oder teilweise sexuelle Neigung zu vorpubertären Kinderkörpern. Laut ICD-10 wird die Erscheinung den Störungen der sexuellen Präferenz sog. Paraphilien zugeordnet. Die sexuelle Ansprechbarkeit auf Kinder kann sich dabei sowohl auf Jungen als auch auf Mädchen beziehen und wird als ausschließlicher Typus bezeichnet, wenn eine ausschließliche Neigung zum kindlichen Körperschema vorliegt und als nicht ausschließlicher Typus, wenn neben dieser Neigung eine sexuelle Erlebnisfähigkeit mit Erwachsenen besteht. Der Terminus definiert somit eine sexuelle Ausrichtung und sagt nichts über das sexuelle Verhalten aus (vgl. Ahlers & Schaefer 2012, S. 125 - 127). Laut Bundschuh (2001, S. 25 - 27) ist die Verwendung des Terminus jedoch problematisch, da er übersetzt Knabenliebe oder Kinderliebe bedeutet, wodurch eine positive sexuelle Beziehung zwischen Kindern und Erwachsenen suggeriert wird. Daher schlägt Dannecker (2002, S. 390) vor, den Begriff durch den Terminus Pädosexualität zu ersetzen, der den entscheidenden Aspekt dieser Neigung stärker in den Fokus rückt, nämlich das sexuelle Verlangen.

Unter Pädosexualität wird die realisierte sexuelle Handlung einer erwachsenen Person mit einem Kind verstanden. Damit beschreibt der Terminus ausschließlich die dissexuelle Verhaltensweise, die laut StGB als Kindesmisshandlung bezeichnet wird. Diagnostisch ist die Pädosexualität den Sexuellen Verhaltensstörungen zuzuordnen und somit keine Präferenzstörung (vgl. Ahlers & Schaefer 2012, S. 128). Ein Großteil der empirischen Studien belegt, dass die meisten sexuellen Missbrauchstäter keine pädosexuellen, sondern regressive Täter sind, auch Ersatzhandlungstäter genannt (vgl. ebd. S. 133).

Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Differenzierung zwischen Neigung und Verhalten, d. h. der sexuellen Präferenzstörung und der Pädosexualität, bzw. dem sexuellen Kindesmissbrauch, von erheblicher Relevanz ist. Vor allem im Bereich der klinischen Diagnostik und Therapie bedarf es dieser Unterscheidung, da Personen mit pädophiler Neigung ein höheres Risiko für erstmaligen und wiederholten sexuellen Missbrauch aufweisen. Aufgrund dieser Differenzierung steht sexueller Missbrauch nicht immer im Zusammenhang mit Pädophilie, da dieser nicht immer aus einer pädophilen Präferenzstörung abgeleitet werden kann (siehe Abb. 3) (vgl. Beier u. a. 2010, S. 366 f.).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Zusammenhang zwischen sexueller Präferenz und sexuellem Kindesmissbrauch (Beier u. a. 2010, S. 367)

Abgesehen davon, ob sich ein Täter im Hell- oder Dunkelfeld befindet, ist anzumerken, dass eine pädophile Sexualpräferenz nur als tatbegünstigender Risikofaktor angesehen werden kann. Ob eine Person übergriffig wird oder nicht, hängt sowohl bei den Präferenz- wie den Ersatzhandlungstätern von spezifischen Ursachen ab (vgl. Ahlers & Schaefer 2012, S. 135 f.). Folgend werden die Erklärungsansätze, die am häufigsten zur Ursachenanalyse herangezogen werden, näher beleuchtet.

2.2 Angewandte Erklärungsmodelle für Missbrauchsverhalten

Die Erkenntnisse über die Entstehungsbedingungen sexuellen Kindesmissbrauchs und die Klärung der zugrunde liegenden Mechanismen sind für die Entwicklung entsprechender Präventionsmaßnahmen von großer Relevanz, um weiterem Missbrauch entgegenzuwirken. Die vielfältigen Erscheinungsformen des Missbrauchs verkomplizieren jedoch die Konstruktion eines allumfassenden Erklärungsmodells. Die Wissenschaft ist sich daher einig, dass sexueller Missbrauch alleinig multifaktoriell erklärbar ist. Derartige multifaktorielle Theorien sind bereits seit über 20 Jahren im wissenschaftlichen Diskurs gegenwärtig, wobei sich neuere Ansätze vermehrt aus integrativen Modellen zusammensetzen (vgl. Kuhle, Grundmann & Beier 2015, S. 112). Nachfolgend wird auf vier grundlegende Ansätze eingegangen: Der täterzentrierte Ansatz, der familiendynamische Ansatz, der feministische Ansatz und das Modell der vier Vorbedingungen nach Finkelhor.

2.2.1 Täterzentrierter Ansatz

Wie im Kapitel 1.3.3 bereits angedeutet, ist sexueller Missbrauch kein Randgruppenphänomen, sondern Täter und Opfer können aus den unterschiedlichen sozialen Schichten stammen. Es gibt also nicht den einen Täter, der einer bestimmten Herkunft entstammt oder durch besonders abnormes Verhalten auffällt. Stattdessen sind sie meist nicht von normalen Personen zu unterscheiden und zeichnen sich gerade durch ihre Angepasstheit aus. Das dies meist nur eine Strategie zum Schutz vor Entdeckung ist, können Betroffene es häufig nicht erkennen und so zeigt sich oftmals das stereotype Verhalten, an der Unschuld des Täters festzuhalten und das Geschehene nicht wahrhaben zu wollen (vgl. Heiliger & Engelfried 1995, S. 28).

Trotz dieser Erkenntnisse wird in den Medien, wie auch in Gerichtsverhandlungen, immer wieder mit den klassischen Mythen, wie sexuelle Unzufriedenheit, starke Libido, Verführung durch das Opfer oder Persönlichkeitsstörungen argumentiert (vgl. ebd. S. 30). Brockhaus & Kolshorn (1993, S. 78) stellen jedoch fest, dass diese Charakterisierungsversuche ungeeignet sind, da sie die Verantwortung des Täters leugnen und die Schuld von ihm weisen. Ähnlich verhält es sich mit dem hartnäckigen Argument, dass die Täter eine traumatisierende Kindheit erlebt hätten oder sogar selbst Opfer sexuellen Missbrauchs waren. Diverse Studienergebnisse deuten jedoch darauf hin, dass dies bei einem Großteil der Täter nicht der Fall ist (vgl. Heiliger & Engelfried 1995, S. 31). Roth (1997, S. 59) stellt zudem fest, dass vor allem die Tatsache gegen diese Rechtfertigungsversuche spricht, „[…] daß Täter […] eine sehr aktive und planende Rolle bei sexuellem Mißbrauch übernehmen und genau wissen, was sie tun!“

2.2.2 Familiendynamischer Ansatz

Die zu Recht kritischen Aspekte der täterzentrierten Erklärungsansätze werfen weiterhin die Frage nach den Bedingungen sexuellen Kindesmissbrauchs auf. Dementsprechend liegt es nahe, dass sozioökologische Umfeld des Opfers näher zu beleuchten: die Familie. Familiendynamische oder auch systemische Ansätze sehen nicht einen psychisch oder sozial gestörten Täter als Verursacher, sondern die Familie selbst, in der der Missbrauch stattfindet (vgl. Hartwig & Hensen 2008, S. 26). Vertreter dieser Theorie gehen davon aus, dass Familien, in denen sexueller Missbrauch geschieht, als dysfunktional, desorganisiert oder zerrüttet zu bezeichnen sind (vgl. Bange & Deegener 1996, S. 54). Ein typisches Merkmal für diese Familien ist die Isolation nach außen. Im Gegensatz dazu sind die Grenzen innerhalb der Familie jedoch eher diffus, d. h. die Generationsgrenzen sind verwischt und die Rollenverteilung unklar definiert. Somit besagt der familiendynamische Ansatz, dass der sexuelle Kindesmissbrauch eine Art Überlebensstrategie für die gesamte Familie darstelle, um Konflikte zu vermeiden und Spannungen zu kompensieren (vgl. ebd.).

Auch dieses Erklärungsmodell muss kritisch betrachtet werden, da es die Vernachlässigung des außerfamiliären Missbrauchs nicht berücksichtigt (vgl. Brockhaus & Kolshorn 1993, S. 211). Zudem liegt der Fokus ausschließlich auf dem Familienvater, der als alleiniger Missbraucher angesehen wird, während die Tatsache, dass auch Brüder, Onkel oder Mütter zu Tätern werden können, ausgeschlossen wird. Schwerwiegender Kritikpunkt ist zudem, dass die Kinder als Opfer in die Schuldfrage mit einbezogen werden und ihnen somit eine Mittäterschaft unterstellt wird. Ebenso wird der Mutter eine Teilschuld auferlegt (vgl. Hartwig & Hensen 2008, S. 25).

Somit wird deutlich, dass auch der familienzentrierte Ansatz für eine allumfassende Ursachenanalyse nicht ausreichend ist, da er nur den familiären Aspekt in den Fokus nimmt und die Frage nach der Verantwortung nicht eindeutig klärt (vgl. ebd. S. 26).

2.2.3 Feministischer Ansatz

Der feministische Ansatz setzt an einer Stelle an, die in den traditionellen Erklärungsmodellen durchweg vernachlässigt wird. Er hebt die Geschlechterhierarchie und die damit verknüpften Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern hervor. Aufgrund der Annahme, dass sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen eines historischen Ursprungs und an bestimmte soziale und ideologische Normen einer Gesellschaft gebunden sei, entwickelte sich folgende feministische Grundthese: „Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist wesentlich durch eine patriarchale Kultur bedingt und trägt gleichzeitig dazu bei, eben diese patriarchale Kultur aufrechtzuerhalten.“ (Brockhaus & Kolshorn 1993, S. 217). Patriarchale Gesellschaften sind durch die hervorgehobene Stellung der Männer gekennzeichnet (vgl. Brockhaus & Kolshorn 2005, S. 102). Zentrales Moment des feministischen Ansatzes ist demnach die ungleiche Machtverteilung zwischen Mann und Frau, welche nach Woltereck (1994, S. 49 f.) durch eine höheren Entscheidungsgewalt und größere Ressourcenverfügung der Männer bedingt werde. Zudem seien diese aufgrund ihrer patriarchalen Stellung durch eine doppelte Machtstellung ausgezeichnet, die sich sowohl gegen Frauen als auch gegen Mädchen richtet. Aus dem feministischen Blickwinkel lassen sich darüber hinaus konkrete Bedingungen festmachen, durch die dieses Machtgefälle aufrechterhalten wird, wie etwa „[…] die geschlechtsspezifische Erziehung und Sozialisation, die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, traditionelle Familienstrukturen und auch die Sexualisierung von Beziehungen.“ (Koch & Kruck 2000, S. 16).

[...]


[1] Die in dieser Arbeit verwendeten männlichen Bezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und gelten grundsätzlich für beide Geschlechter.

[2] Eine ausführliche Betrachtung dieses Aspekts findet sich im Kapitel 1.3.6.

[3] Im Jahr 2010 wurde bekannt, dass am Canisius-Kolleg in den 1970er- und 1980er-Jahren ein systematischer sexueller Missbrauch an einer größeren Anzahl von Schülern durch zwei Patres stattgefunden hat.

Excerpt out of 104 pages

Details

Title
Täter und Täterstrategien. Missbrauchsfälle an der Odenwaldschule. Notwendige Präventionsmaßnahmen
College
University of Education Ludwigsburg
Grade
1,0
Author
Year
2015
Pages
104
Catalog Number
V342296
ISBN (eBook)
9783668323377
ISBN (Book)
9783668323384
File size
1290 KB
Language
German
Keywords
täter, täterstrategien, missbrauchsfälle, odenwaldschule, notwendige, präventionsmaßnahmen
Quote paper
Janet Schua (Author), 2015, Täter und Täterstrategien. Missbrauchsfälle an der Odenwaldschule. Notwendige Präventionsmaßnahmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/342296

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