Die Handlungsvorschläge zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen sind ein guter Ansatz an dem sich Niedersachsen orientieren kann. Jedoch sieht die Wirklichkeit der Umsetzung mit dem Schwerpunkt Bildung aktuell ganz anders aus. Niedersachsen spricht zwar von Inklusion, trifft aber bisher keine geeigneten Maßnahmen ein inklusives Bildungssystem aufzubauen. Inklusion ist jedoch kein Sparmodell und erfordert höchste pädagogische Kompetenz.
Aufgrund der Tatsache werden in der Hausarbeit einige kritische Hinterfragungen und Herausforderungen zur Umsetzung der BRK aufgegriffen und vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Zum Begriff „Inklusion“
1.1. Was bedeutet „ Inklusion“?
2. Die Behindertenrechtskonvention
2.1. Inkrafttreten, Inhalte und Ziele
3. Die Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen
3.1. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen
3.2. Die Wirklichkeit sieht anders aus
3.3. Herausforderungen
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Status quo der Implementierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bundesland Niedersachsen, beleuchtet kritisch die Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und schulpraktischer Wirklichkeit und formuliert notwendige Handlungsbedarfe zur Realisierung eines inklusiven Bildungssystems.
- Grundlagen der Inklusionspädagogik und Abgrenzung zum Integrationsbegriff
- Kerninhalte und völkerrechtliche Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)
- Analyse der bildungspolitischen Umsetzungssituation in Niedersachsen
- Identifikation struktureller Barrieren und Defizite in der aktuellen Schulpraxis
- Ableitung von Anforderungen an ein inklusives und gerecht gestaltetes Schulwesen
Auszug aus dem Buch
3.2. Die Wirklichkeit sieht anders aus
Die Handlungsvorschläge zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen sind ein guter Ansatz an dem sich Niedersachsen orientieren kann. Jedoch sieht die Wirklichkeit der Umsetzung mit dem Schwerpunkt Bildung aktuell ganz anders aus. Hierzu werden einige Punkte genannt.
Laut Statistischem Bundesamt im Schuljahr 2009/2010 wurden in Niedersachen in den Klassenstufen eins bis zehn insgesamt 822.534 SchülerInnen beschult. Darunter hatten 4,8% einen sonderpädagogischen Förderbedarf zugewiesen bekommen und nur ein kleiner Teil von 7,2% besuchte eine allgemeinbildende Schule, während insgesamt 92,8% in Förderschulen unterrichtet wurden. Niedersachsen hat gegenüber anderen Bundesländern(z.B. Bremen, Berlin) die niedrigste Inklusionsquote. Die Quote der inklusiven Beschulung in Primar-und Sekundarstufe liegt nur bei 6,6 %. SchülerInnen mit Förderbedarf Geistige Entwicklung werden aktuell wenig bis gar nicht integrativ beschult.
Darüber hinaus sind in Niedersachsen noch weitere enttäuschende Fakten herauszufiltern. Die meisten Kinder mit besonderem Förderbedarf besuchen vom 6. Lebensjahr Förderschulen, in denen sie ganztags unterrichtet und versorgt werden. Des Weiteren findet keine Begegnung mit behinderten Kindern auf der Straße, Spielplätzen oder in Sportvereinen statt. Knapp die Hälfte aller Sonderkindergärten in Deutschland befinden sich in Niedersachsen, doch nur jedes zweite Kind mit Behinderung besucht „den Kindergarten nebenan“.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Zum Begriff „Inklusion“: Dieses Kapitel definiert Inklusion als gesellschaftliches Anliegen und prozesshaftes Geschehen und grenzt es vom traditionellen Integrationsverständnis ab.
2. Die Behindertenrechtskonvention: Hier werden die Entstehung, die universellen Menschenrechte und die acht zentralen Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention dargelegt.
3. Die Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen: Dieses Kapitel analysiert die konkreten Umsetzungsversuche in Niedersachsen, deckt die Diskrepanz zur Realität auf und benennt zentrale Herausforderungen wie Ressourcenmangel und strukturelle Barrieren.
4. Fazit: Die Schlussbetrachtung kritisiert das langsame Vorgehen der Landesregierung und betont, dass Inklusion ein gesamtgesellschaftliches, ressourcenintensives Projekt ist, das konsequente politische Maßnahmen erfordert.
Schlüsselwörter
Inklusion, Behindertenrechtskonvention, Niedersachsen, UN-Konvention, Sonderpädagogik, Regelschule, Förderschule, Inklusionsquote, Bildungsgerechtigkeit, Menschenrechte, Barrierefreiheit, Ressourcenplanung, Elternwahlrecht, Teilhabe, Schulentwicklung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie die UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen Niedersachsens umgesetzt wird und wo dabei die zentralen Probleme liegen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Arbeit behandelt die theoretische Definition von Inklusion, die rechtlichen Rahmenbedingungen der BRK sowie die praktische Situation in niedersächsischen Schulen inklusive Ressourcenfragen und bildungspolitischer Kritik.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass zwischen dem normativen Anspruch der UN-Konvention und der niedersächsischen Schulpraxis eine erhebliche Lücke klafft und der Prozess der Inklusion derzeit eher stagniert.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?
Es handelt sich um eine Literatur- und Diskursanalyse, die auf aktuellen Studien, Gesetzestexten, Stellungnahmen der GEW und Berichten von Elterninitiativen basiert.
Welche Aspekte stehen im Hauptteil besonders im Fokus?
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der mangelnden Inklusionsquote, dem starren System der Förderschulen und der kritischen Hinterfragung der personellen sowie sächlichen Ressourcenbereitstellung durch die Landesregierung.
Welche Schlagworte charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Inklusion, Bildungsungerechtigkeit, Ressourcenmangel und systemische Schulkritik beschreiben.
Warum wird das Elternwahlrecht in der Arbeit als umstritten bezeichnet?
Die Autorin argumentiert, dass das Elternwahlrecht von der Politik oft instrumentalisiert wird, um das bestehende Förderschulsystem zu erhalten, anstatt Eltern umfassend über integrative Alternativen aufzuklären.
Welche Bedeutung hat das Zitat „Nichts über uns ohne uns“ in diesem Kontext?
Es mahnt an, dass Menschen mit Behinderungen als Subjekte ihrer eigenen Angelegenheiten in den politischen Entscheidungsprozess zur Umsetzung der Inklusion stärker einbezogen werden müssen.
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- Anna Rezmer (Autor), 2012, Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/350685