Mit 1. Januar 1995 wurde Österreich in die supranationale Gemeinschaft der Europäischen Union aufgenommen, welche zur unweigerlichen Folge hatte, dass mit dieser Mitgliedschaft fortan das Gemeinschaftsrecht speziellen Vorrang vor dem staatlichen Recht genießt. Dieser Aspekt wird als Ausgangspunkt für die Arbeit dienen, welche partikulär auf die demokratiedefizitären Komponenten in der wechselseitigen Beziehung Österreichs zur EU aufmerksam macht.
Dabei wird vor allem auf die Auswirkung des EU Beitritts auf das bundesstaatliche, das demokratische und das rechtsstaatliche Prinzip der österreichischen Verfassungen näher eingegangen, welche unter anderem auch die Frage nach dem Korporatismus auf EU-Ebene aufwirft und die Folgewirkungen für die österreichische Sozialpartnerschaft ins Auge fasst. Anschließend werden die Kontroversen der Legitimität der Europawahlen, als auch in diesem Zusammenhang das Parteiensystem und die Rolle der Öffentlichkeit hinsichtlich der Problematik der unzureichenden Politisierung in der Europäischen Union erläutert. Weiters wird insbesondere das "doppelte Demokratiedefizit", welches die Problematik der Kontroll- und Legislativbefugnisse des österreichischen Nationalrates in EU-Angelegenheiten widerspiegelt, hervorgehoben. Abschließend sollen dabei werden auch die demokratieproblematischen Gesichtspunkte der entscheidenden EU-Institutionen – dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Rates – sofern sie hinsichtlich der Beziehung zu Österreich relevant sind, unter Betracht gezogen.
Generell möchte ich an dieser Stelle erwähnen, dass der Beitritt zur Europäischen Union durchwegs als positiver Schritt in Richtung eines integrierten Europas zu betrachten ist und die Ausarbeitung daher einzig und allein die Thematik des Demokratiedefizits zu Grunde hat, um die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit von Verbesserungsmaßnahmen hinsichtlich demokratischer Grundprinzipien zu lenken.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Demokratiedefizit
3. Konklusion
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen des österreichischen EU-Beitritts auf die nationalen demokratischen Strukturen und analysiert kritisch, an welchen institutionellen Stellen Demokratiedefizite in der Beziehung zwischen Österreich und der Europäischen Union identifizierbar sind.
- Verfassungsrechtliche Auswirkungen des EU-Beitritts auf Österreich
- Einfluss der europäischen Integration auf die Sozialpartnerschaft
- Legitimität und Politisierung im Kontext der Europawahlen
- Das Konzept des "doppelten Demokratiedefizits" und die Rolle des Nationalrates
- Strukturdefizite in der Entscheidungsfindung der EU-Institutionen
Auszug aus dem Buch
Das Demokratiedefizit
Ausgehend vom Beitritt Österreichs zur Europäischen Union muss angemerkt werden, dass sich aufgrund der Unterordnung des nationalen Rechts unter das Gemeinschaftsrecht gleichsam von einer "Gesamtänderung der Bundesverfassung" gesprochen werden, da diese nun korrigierend interpretiert werden muss. Dies kommt einer Abwertung der rechtsstaatlichen Demokratie gleich, da die demokratische Legitimation durch eine resultierende Rechtsunsicherheit aufgrund von rechtsschöpferischen Maßnahmen untergraben wird. Bezüglich des Bundesstaatlichen Prinzips ist zu vermerken, dass mit dem Gemeinschaftsrecht durchaus die Gesetzgebungskompetenzen und -existenz der Länder in Frage gestellt werden, da der Grundsatz der "doppelten Bindung" die Fehleranfälligkeit der Kompatibilität mit dem EU-Recht erhöht. Daher wurden bereits Überlegungen zur Abschaffung des österreichischen Föderalismus angestellt, die aufgrund eines Kompromisses über die Reduzierung der Gesetzgebungskompetenz der Länder nicht realisiert wurden. Aber schon mit der Abschwächung der legislativen Funktion der Länder wurde ein demokratisches Defizit kreiert.
Solch ein Defizit lässt sich auch auf Ebene der Sozialpartner erkennen, dessen Kompetenzbreite durch das Gemeinschaftsrecht erheblich eingeschränkt wurde. Daher wurde anfänglich der Versuch unternommen Mitbestimmungsrechte der Sozialpartner nach Brüssel zu verlagern. Allerdings wurde ihnen nur ein Konsultations- und Informationsrecht einberaumt. Mitunter haben sich die Verbände auf EU-Ebene mit anderen nationalen Verbänden zu arrangieren, die allerdings weit weniger korporatistisch organisiert sind, als die österreichischen, was eine erfolgreiche Integration genauso erschwert, wie die Tatsache, dass kein Äquivalent zum österreichischen Konstrukt von Arbeiterkammer, Wirtschaftkammer und Landwirtschaftskammer auf Gemeinschaftsebene vorliegt.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung erläutert die rechtliche Ausgangslage des EU-Beitritts Österreichs und führt in die zentralen Problemfelder wie das Demokratiedefizit und die Beeinträchtigung nationaler legislativer Kompetenzen ein.
Das Demokratiedefizit: Dieses Kapitel analysiert detailliert die negativen Auswirkungen auf die österreichische Verfassung, die Sozialpartnerschaft, die demokratische Legitimationskette und die Rolle der EU-Institutionen bei der Entscheidungsfindung.
Konklusion: Das Schlusskapitel fasst die institutionellen Problematiken zusammen und betont die Notwendigkeit, Europa für die Bürger begreifbarer zu gestalten, um die demokratische Legitimität zu erhöhen.
Schlüsselwörter
Demokratiedefizit, Europäische Union, Österreich, Bundesverfassung, Sozialpartnerschaft, Europawahlen, Nationalrat, Legitimität, Politisierung, Rechtsschöpfung, Transparenz, Gesetzgebungskompetenz, Institutionen, Europäisches Parlament, EU-Integration
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der kritischen Analyse von Demokratiedefiziten, die durch den EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1995 im nationalen institutionellen Rahmen entstanden sind.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf den verfassungsrechtlichen Auswirkungen, der Rolle der Sozialpartner, der Problematik der europäischen Parteienlandschaft sowie der mangelnden parlamentarischen Kontrolle auf nationaler Ebene.
Welches primäre Ziel verfolgt die Autorin?
Das Ziel ist es, auf die demokratieproblematischen Aspekte der supranationalen Integration hinzuweisen, um ein Bewusstsein für notwendige Verbesserungsmaßnahmen hinsichtlich demokratischer Grundprinzipien zu schaffen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftliche und verfassungsrechtliche Analyse auf Basis bestehender Literatur, um die institutionelle Interaktion zwischen Österreich und der Europäischen Union zu bewerten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der Abwertung des rechtsstaatlichen Prinzips, der Einschränkung der Kompetenzen der Sozialpartner sowie dem Problem der fehlenden Politisierung und Transparenz innerhalb der EU-Entscheidungsprozesse.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit am besten?
Die zentralen Begriffe umfassen Demokratiedefizit, EU-Mitgliedschaft, nationale Souveränität, parlamentarische Mitwirkungsrechte und supranationale Entscheidungsmechanismen.
Was versteht man in dieser Arbeit unter dem "doppelten Demokratiedefizit"?
Dieser Begriff beschreibt die Problematik, dass sowohl der nationale Einfluss durch den Verlust von Kontroll- und Legislativbefugnissen schwindet, als auch das Europäische Parlament auf Unionsebene nicht über ausreichende demokratische Kontrollmöglichkeiten verfügt.
Wie bewertet die Autorin die Rolle der österreichischen Sozialpartner im EU-Kontext?
Die Autorin stellt fest, dass die Kompetenzbreite der Sozialpartner erheblich eingeschränkt wurde und eine erfolgreiche Interessenvertretung auf EU-Ebene aufgrund fehlender korporatistischer Äquivalente zu den österreichischen Kammern erschwert ist.
- Citation du texte
- Anna Scheithauer (Auteur), 2010, Entwicklung der europäischen Gegenwartsgesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/350706