Landrechte indigener Völker im Hohen Norden Kanadas


Trabajo de Seminario, 2017

13 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhalt

Einleitung

Geschichtlicher und Demographischer Kontext

Aboriginal Rights

Aboriginal Title

Canadian Comprehensive Land Claims Policy

Schlussbemerkungen

Quellenverzeichnis

Einleitung

Das Ziel dieser Arbeit ist es, sich mit der Rechtslage indigener Völker im Norden Kanadas zu beschäftigen, besonders in Bezug auf Landrechte. Aufgrund der Überschneidungen und unklaren Abgrenzungen, so es welche gibt, zwischen indigenen Völkern im Norden und im Rest Kanadas, wird im Prinzip die allgemeine kanadische Rechtslage betrachtet. Wo angebracht, werden die Besonderheiten in Bezug auf den Hohen Norden Kanadas hervorgehoben. Nach einer kurzen geschichtlichen und demographischen Einführung, werden die verschiedenen Rechtsinstrumente erläutert, welche die kanadischen Gerichte und die Legislative benutzen um die rechtlichen Probleme der Landrechte indigener Völker anzugehen. Obwohl es nicht ungewöhnlich für Common Law Rechtssysteme nicht unüblich ist, eine Mischung aus gesatztem Recht und Richterrecht zu haben, bestehen Besonderheiten bezüglich der Behandlung indigener Völker. Es stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang indigene (Gewohnheits-) Rechtsvorstellungen und Konzepte beachtet werden dürfen, beziehungsweise müssen.

Nach einer kurzen Berührung des Begriffs der Aboriginal Rights, wird genauer auf das Landrechte Indigener in Kanada dominierende Konzept des Aboriginal Title eingegangen. Die Comprehensive Land Claims Policy, begründet als Antwort auf die Calder Entscheidung wird ebenso erwähnt und eine kurze Schlussfolgerung beziehungsweise Zusammenfassung wird diese Arbeit abrunden.

Geschichtlicher und Demographischer Kontext

Die erste Besiedlung Kanadas erfolgte durch die First Nations (in älteren Dokumenten noch Indianer genannt) vor höchstens 30.000 und mindestens vor 12.000 Jahren. Die Inuit folgten später, etwa vor 6.000 Jahren und siedelten sich vornehmlich auf den arktischen Inseln im Norden und in Nunavut an. Obwohl grundsätzlich keine Unterschiede in der rechtlichen Behandlung der beiden Gruppen indigener Völker bestehen sollten, bestehen doch gewisse Nachteile in Bezug auf die Inuit. Dies ist einerseits darin begründet, dass die ersten europäischen Siedler mangels Pelzhandels oder bebaubaren Bodens in der Region kein großes Interesse an den Inuit und ihrem Land hatten. Andererseits ergeben sich aus den geographischen, beziehungsweise klimatischen Besonderheiten der Region Hürden bei der Anwendbarkeit der allgemeinen Konzepte der Aboriginal Rights und Aboriginal Title. Vor allem die Gebiete im Hohen Norden Kanadas wurden, im Gegensatz zu jenen im Süden und Westen, als faktisches terra nullius angesehen. Die Landrechte Idigener spielten somit zu dieser Zeit keine Rolle.[1]

Im 16. Jahrhundert kam es zur ersten Ankunft europäischer Siedler, die sich dauerhaft niederließen. Im weiteren Verlauf kam es ab 1600 n.Chr. zur Besiedelung durch französische Siedler, welche anfangs Landabtretungsverträge mit den Indigenen Stämmen schlossen. Es gibt allerdings Hinweise, dass diese frühen Verträge von den First Nations eher als eine Art temporär eingeräumte Nutzungsrechte und nicht als vollständige und endgültige Abtretung gesehen wurde. Später bediente man sich einiger Indigener Stämme als Bündnispartner und es wurden auch Verträge von der Kolonialregierung selbst geschlossen. Durch diese Verträge wurde einerseits die Völkerrechtspersönlichkeit der Indigenen Stämme anerkannt und andererseits implizit auch deren Landrechte.[2] Die genannten Verträge wurden geschlossen ohne Ackerbau als Voraussetzung für Indigene Landrechte zu fordern.

1763 wurde die Provinz Quebec an Großbritannien abgetreten, woraufhin im selben Jahr die Royal Proclamation 1763 erlassen wurde.[3] Darin wurde zwar festgelegt, dass der Landerwerb von Indigenen Stämmen durch Abtretungsverträge erfolgen soll, es wurde aber eine Ausnahme zur Enteignung und Wegnahme mit militärischen Mitteln geschaffen, wenn die Situation es erforderte. Darüber hinaus erhielt die Kolonialregierung das Ankaufmonopol[4], was es dieser erlaubte, die Preise mehr und mehr zu drücken.[5] Der niedrige Preis wurde durch die Wertsteigerung der umliegenden Gründe durch die Erschließung der von den Indigenen erworbenen Gebiete gerechtfertigt.[6]

Der Hohe Norden Kanadas wurde bis 1869 von der Hudson’s Bay Company beansprucht und gemeinsam mit den verbliebenen britischen Gebieten 1870 und 1880 an das Dominion Kanada abgetreten mit der Aufgabe, die Landrechte Indigener Völker gegen Entschädigung zu erwerben. Mangels zu erwartender dauerhafter Siedlungen interessierte sich die kanadische Bundesregierung[7] zunächst nicht für den Hohen Norden. Dies änderte sich erst, als in den 1920er Jahren Gold gefunden wurde. Landabtretungsverträge wurden jedoch auch hier nur mit First Nations abgeschlossen, die Inuit blieben außen vor. Allgemein verschlechterte sich die Rechtslage in Kanada mit der Entscheidung St. Chathrine‘s Milling and Lumber Co. v The Queen (1989).[8] Die Landrechte wurden zu schlichten Nutzungsrechten erklärt, welche von der Souveränität der Krone abhängig sind und durch diese erst entstanden. Das Weiterbestehen der Rechte sollte darüber hinaus vom Wohlwollen der Kanadischen Bundesregierung abhängen. Dieser Präzedenzfall hatte schließlich etwa für die nächsten 80 Jahre Bestand.[9]

Aboriginal Rights

Zusätzlich zum Aboriginal Title erkennen die meisten Common Law Staaten auch das Konzept von Aboriginal Rights an. Der Aboriginal Title als exklusives Nutzungsrecht am Land, wird bei Aboriginal Rights quasi auf ein Bündel verschiedener Nutzungsrechte reduziert, welches alle jene Tätigkeiten umfasst, die in traditionellen Bräuchen und Lebensweisen gegründet sind; v. a. Jagd- und Fischereirechte, aber auch Sammelrechte.[10] Die Frage ist nun, ob solche Aboriginal Rights mit einem Aboriginal Title zwingend verknüpft sind, oder auch unabhängig davon bestehen, beziehungsweise fortbestehen können. Diese Frage wurde von den Höchstgerichten in verschiedenen Staaten unterschiedlich beantwortet. In den USA herrscht die Ansicht, dass Aboriginal Rights nur eine Art spezieller Teilaspekt des Aboriginal Title sind, die mit diesem untergehen.[11] In Kanada werden Aboriginal Rights als eine Art Auffangbestimmung verwendet, wenn es nicht möglich war, eine für einen Aboriginal Title ausreichende Nutzung nachzuweisen. Dir Aboriginal Rights seien als Konzept auf verschiedenen Stufen zu betrachten von Bräuchen, die unabhängig vom Land ausgeübt werden können, über welche die eine notwendige inhärente Beziehung zu einem gewissen Stück Land haben bis zum Aboriginal Title als höchster Stufe der Aboriginal Rights.[12]

Aboriginal Title

Aboriginal Title wird definiert als Landbesitz oder Forderung von/nach* Landbesitz, durch ein indigenes Volk an einem Ort, der kolonisiert wurde. Andere dafür benützte Bezeichnungen sind Native Title oder Indian Title.[13] Es handelt sich also um ein einer indigenen Volksgruppe innewohnendes Recht, das nicht durch die Regierung des Staates entstand, in dem sich die entsprechenden Gebiete heute befinden, sondern sich aus der sehr lange zurückreichenden (exklusiven) Nutzung ergeben (auch generell originäre [d. h. schon bestehende] indigene Landrechte genannt). Man unterscheidet jedoch zwei Gruppen von Konzepten zu diesem Thema: Einerseits ist in den ehemaligen Kolonien der britischen Krone (also in Common Law-Jurisdiktionen) das Rechtsinstrument des Aboriginal Title vorherrschend. Im kontinentaleuropäischen Raum (also in Civil Law-Rechtstraditionen) wird auf ein Modell, basierend auf gewohnheitsrechtlichen Besitz-und Nutzungsrechten zurückgegriffen. Ein eigenes Rechtsinstrument war notwendig aufgrund der dem Britischen Recht innewohnenden Vermischung von Eigentums- und Souveränitätsansprüchen. Sonst wäre ein „privater“ Eigentumsanspruch, der durch die Souveränitätsergreifung durch den britischen Monarchen nicht untergegangen wäre, nicht zu erklären gewesen[14]

Wie üblich in Common Law Systemen, bildete sich die Rechtsfigur des Aboriginal Title durch Richterrecht, in diesem Zusammenhang kann man auch direkt von judicial activism sprechen, heraus. Während in den USA schon sehr, nämlich im 19. Jahrhundert, das Bestehen originärer indigener Landrechte anerkannt wurde[15], begann dieses Konzept in Form des Aboriginal Title sich in Kanada erst mit der Calder Entscheidung[16] 1973 durchzusetzen.[17] Seitdem wurde es in verschiedenen Prozessen bestätigt und weiterentwickelt. Die kanadische Rechtslage wird hier deshalb vor allem anhand dreier Entscheidungen (Calder Entscheidung, Delgamuukw Entscheidung[18] und des Doppelfalles Marshall und Bernard[19] ) erläutert werden.

[...]


[1] Göcke (2016), S. 117ff; http://www.laender-lexikon.de/Kanada_Geschichte.

[2] Slattery, The Land Rights of Indigenous Canadian Peoples, (1979) 156-164.

[3] Royal Proclamation by King George III. (7. Oktober 1763), R.S.C. 1985, App. II, No. 1 („Royal Proclamation 1763“).

[4] Siehe Royal Proclamation 1763: „And whereas great Frauds and Abuses have been committed in purchasing Lands of the Indians, to the great Prejudice of our Interests. and to the great Dissatisfaction of the said Indians: In order, therefore, to prevent such Irregularities for the future, and to the end that the Indians may be convinced of our Justice and determined Resolution to remove all reasonable Cause of Discontent, We do, with the Advice of our Privy Council strictly enjoin and require, that no private Person do presume to make any purchase from the said Indians of any Lands reserved to the said Indians, within those parts of our Colonies where We have thought proper to allow Settlement: but that, if at any Time any of the Said Indians should be inclined to dispose of the said Lands, the same shall be Purchased only for Us, in our Name […]“;Banner, How the Indians Lost Their Land (2005), S. 107-108.

[5] Vgl. Göcke (2016), S. 129; Banner, How the Indians Lost Their Land, (2005), S. 73-74.

[6] Vgl. Göcke (2016), S. 129.

[7] Gemäß Verfassung für Indianerangelegenheiten zuständig: Constitution Act, 1867, Sec. 91 Nr. 24.

[8] St. Catherines Milling & Lumber Co. v. The Queen (1888), 14 App. Cas. 46 (J.C.P.C.).

[9] Bis zur Calder Entscheidung (1973). Man versuchte die Rechte der Indigenen Völker auch auf verschiedenste andere Arten zu unterdrücken: z. B. wurde es Indigenen Stämmen verboten, gemäß Sec. 141 Indian Act in seiner Fassung von 1927-1951, Anwälte zu engagieren, um ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

[10] Vgl. Göcke (2016), S. 276.

[11] Siehe United States District Court for the District of Minnesota, Red Lake Band of Chippewa Indians v. Minnesota (1979) 466 F.Supp. 1382, 1385; US Court of Appeals, Western Shoshone National Council v. Molini (1991) 951 F.2d 200 (209th Cir.); siehe auch Kimberly Ordon, „Aboriginal Title: The Trials of Aboriginal Indian Title and Rights: An Overview of Recent Case Law“ (1987) 13 Am.Indian L.Rev. 59, 67-70.

[12] Vgl. Göcke (2016), S. 278-280; Delgamuukw v. British Columbia, 138.

[13] Black’s Law Dictionary (2014), S. 1712-1713: „Land ownership, or a claim of land ownership, by an indigenous people in a place that has been colonized”.

[14] vgl. Göcke (2016), S. 231; Das System des unterschwelligen Landeigentums der Krone wurde auch in den britischen Kolonien übernommen: John Salmond, Jurisprudence, 6. Aufl. (1920), 495.

[15] US Supreme Court, Holden v. Joy (1872) 84 U.S. 211, 244; US Supreme Court, United States v. Alcea Band of Tillamooks (1946) 329 U.S. 40, 52.

[16] Supreme Court of Canada, Calder et al. v. Attorney-General of British Columbia, (1973) S.C.R. 313.

[17] Vgl. Göcke (2016), S. 234.

[18] Supreme Court of Canada, Delgamuukw v. British Columbia (1997) 3 S.C.R. 1010.

[19] Supreme Court of Canada, R. v. Marshall; R. v. Bernard, (2005) 2 S.C.R. 220.

Final del extracto de 13 páginas

Detalles

Título
Landrechte indigener Völker im Hohen Norden Kanadas
Universidad
University of Vienna  (Institut für Rechtsphilosphie)
Curso
Rechte Indigener Völker: Der Arktische Raum
Calificación
1,0
Autor
Año
2017
Páginas
13
No. de catálogo
V356907
ISBN (Ebook)
9783668428553
ISBN (Libro)
9783668428560
Tamaño de fichero
916 KB
Idioma
Alemán
Notas
Eine Seminararbeit die sich mit dem Thema indigener Landrechte in Kanada beschäftigt. Ein besonderer Fokus wurde auf die Besonderheiten in Bezug auf den nördlichen Teil Kanadas gelegt. Zum Beispiel der Erwerb von Landrechten ohne Ackerbau bzw. feste Ansiedelung.
Palabras clave
Indigene, Indigene Völker, Landrechte, Hoher Norden Kanadas, Land- und Territorialrechte, Menschenrechte, Rechtsphilosphie, Rechtsvergleichung, Arktis
Citar trabajo
Michael Friedl (Autor), 2017, Landrechte indigener Völker im Hohen Norden Kanadas, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/356907

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