Den Vereinten Nationen zufolge leben derzeit 1,8 Milliarden Kinder auf der ganzen Welt. Mitte 2013 lag der Anteil unter 15-Jähriger auf dieser Erde bei 26%, der Großteil davon lebt auf dem afrikanischen Kontinent. Der Anteil an unter 15-Jährigen liegt dort sogar bei über 41%. Ein überwältigender Anteil der Weltbevölkerung also, der eines besonderen Schutzes bedarf.
Es ist offensichtlich, dass kein Mensch mit umfangreicher Erfahrung und Selbsteinschätzung auf die Welt kommt, sondern entwicklungsbedürftig ist. Um diese Entwicklungsbedürftigkeit geht es insbesondere, wenn wir von Kinderrechten reden, ein Recht auf eine normale Entwicklung und die Bedingungen, die dafür nötig sind. Denn diese Entwicklung legt den Grundstein für ein Leben als Erwachsener. Besonders wichtig ist dieses Recht im Hinblick auf jugendliche Delinquenten. Jene also, die strafrechtlich auffällig werden und gerade deshalb besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Im Folgenden wird die Entwicklung der allgemeinen Menschen- und speziell der Kinderrechte aufgezeigt und wie das aufkommende Kinderrechtsbewusstsein zu internationalen Mindeststandards für die Jugendgerichtsbarkeit führte. Diese Mindeststandards auch Beijing Rules (BR) genannt, werden sodann näher vorgestellt, ihre Bedeutung erläutert und die entsprechende rechtliche Lage in Deutschland skizziert.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Entstehung der Beijing Rules
I. Entstehungsgeschichte der allgemeinen Menschenrechte
II. Geschichte der Kinderrechte
III. Entwicklungsprozess in den 80er Jahren
1. Kongresse der Vereinten Nationen zur Verbrechensverhütung und Behandlung Straffälliger
a) Sechster Kongress zur Verbrechensverhütung in Caracas
b) Siebter Kongress zur Verbrechensverhütung in Mailand
2. Probleme bei der Ausarbeitung
C. Der Schutz durch die Beijing Rules
I. Inhalte der Beijing Rules
1. Erster Teil
a) Das Kindeswohl
b) Das Verhältnismäßigkeitsgebot
c) Anwendungsbereich
2. Zweiter Teil
a) Freiheitsentzug als letztmögliche Maßnahme
b) Diversion
3. Sonstige Regelungsbereiche
a) Resozialisierung
b) Stationäre Maßnahmen
c) Schlussbestimmungen
D. Bedeutung der BR
I. “International Soft Law”
II. Integrale Bestandteile der Beijing Rules in der UN- Kinderrechtskonvention
III. Das Mustergesetz für die Jugendgerichtsbarkeit
IV. Die Bedeutung der Beijing Rules auf europäischer bzw. nationaler Ebene
1. Empfehlungen des Europarates
2. Richtlinien
3. Nationale Ebene
D. Die Position Deutschlands
I. Historischer Überblick
II. Erstes Änderungsgesetz zum Jugendgerichtsgesetz von
III. Herausragende Stellung des deutschen Jugendstrafrechts am Beispiel der Heranwachsenden
IV. Defizite im deutschen Jugendstrafrecht
E. Schluss
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