Am 03.05.2008 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Thema Rechte von Menschen mit Behinderung in Kraft getreten, die sogenannte UN Behindertenrechtskonvention. Auch Deutschland hat das Abkommen ratifiziert. Der Artikel 27 der UN Menschenrechtskonvention besagt unter anderem, dass die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in allen Angelegenheiten von Beschäftigung und Beruf verboten werden soll und das Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit sowie sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, gleichberechtigt mit anderen gefördert werden soll. Dieses Ziel scheint aber noch nicht erreicht.
Die berufliche Realität der Menschen mit Behinderung sieht oft anders aus. Sie sind oftmals benachteiligt und insgesamt droht ihnen häufiger Arbeitslosigkeit als nichtbehinderten Menschen. Die Arbeitslosigkeit der behinderten Menschen übt einen hohen Druck auf die Sozialversicherungssysteme allgemein aus. Hinzu kommt, dass sich die Arbeitslosigkeit negativ auf den körperlichen und geistigen Zustand der Menschen allgemein auswirkt. Dies betrifft selbstverständlich auch Menschen mit einer Behinderung. Die Betrachtung der Inklusion behinderter Menschen ist nicht nur in Anbetracht der Lage der sozialen Sicherungssysteme interessant. Es schlummert auch enormes Potenzial in den Fähigkeiten der Behinderten. Auch für Unternehmen wird es in Zukunft immer interessanter auf diese Minderheitengruppe zu schauen und das Potenzial der Fähigkeiten auszubauen. Hier spielt die Weiterbildung von dieser Gruppe eine große Rolle. Durch stetige Weiterbildungsangebote der Unternehmen sichern sie sich „Know-How“ der Mitarbeiter. Erfahrene Mitarbeiter aufgrund einer mit einer Behinderung einhergehenden Minderung der Leistung zu verlieren, können sich die Unternehmen nicht leisten. Außerdem haben viele Unternehmen aufgrund des demografischen Wandels Probleme mit der Nachwuchssuche und es besteht bei vielen Unternehmen ein Fachkräftemangel. [...]
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Grundlegendes
- 2.1 Definition Behinderung
- 2.2 Definition berufliche Weiterbildung
- 2.3 Berufliche Situation in Deutschland
- 3. Staatliche Institutionen
- 3.1 Bundesagentur für Arbeit
- 3.1.1 Teilhabe am Arbeitsleben
- 3.1.2 Gleichstellung
- 3.2 Deutsche Rentenversicherung
- 3.3 Ämter für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben
- 3.3.1 Anpassungsweiterbildung
- 3.3.2 Aufstiegsweiterbildung
- 3.3.3 Weiteres
- 3.4 Berufsförderungswerk
- 3.1 Bundesagentur für Arbeit
- 4. Bundesteilhabegesetz
- 5. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit analysiert die Möglichkeiten staatlicher Institutionen zur beruflichen Weiterbildung von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Die Arbeit untersucht die Rahmenbedingungen, die Angebote und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen im Kontext der Inklusion. Sie befasst sich außerdem mit dem Einfluss des Bundesteilhabegesetzes auf die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung.
- Definition und Bedeutung von Behinderung und beruflicher Weiterbildung
- Die berufliche Situation von Menschen mit Behinderung in Deutschland
- Möglichkeiten staatlicher Institutionen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Menschen mit Behinderung
- Das Bundesteilhabegesetz und seine Relevanz für die berufliche Integration
- Herausforderungen und Chancen der Inklusion im Bereich der beruflichen Weiterbildung
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Einleitung führt in das Thema der beruflichen Weiterbildung von Menschen mit Behinderung ein und beleuchtet die rechtliche Grundlage der Inklusion im Kontext der UN Behindertenrechtskonvention.
- Das Kapitel „Grundlegendes“ erläutert die Definitionen von Behinderung und beruflicher Weiterbildung sowie die aktuelle Situation der Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt in Deutschland.
- Das Kapitel „Staatliche Institutionen“ stellt verschiedene staatliche Einrichtungen und ihre Angebote zur beruflichen Weiterbildung für Menschen mit Behinderung vor, wie zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung und die Ämter für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben.
- Das Kapitel „Bundesteilhabegesetz“ betrachtet die Auswirkungen des Gesetzes auf die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung und dessen Bedeutung für die Förderung der Inklusion.
Schlüsselwörter
Die Arbeit fokussiert auf die Themen der beruflichen Weiterbildung, Inklusion, Menschen mit Behinderung, staatliche Institutionen, Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Ämter für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben, Bundesteilhabegesetz.
- Quote paper
- Alexander Kuschel (Author), 2017, Möglichkeiten staatlicher Institutionen zur beruflichen Weiterbildung für Menschen mit Behinderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/388580