Am 03.05.2008 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Thema Rechte von Menschen mit Behinderung in Kraft getreten, die sogenannte UN Behindertenrechtskonvention. Auch Deutschland hat das Abkommen ratifiziert. Der Artikel 27 der UN Menschenrechtskonvention besagt unter anderem, dass die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in allen Angelegenheiten von Beschäftigung und Beruf verboten werden soll und das Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit sowie sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, gleichberechtigt mit anderen gefördert werden soll. Dieses Ziel scheint aber noch nicht erreicht.
Die berufliche Realität der Menschen mit Behinderung sieht oft anders aus. Sie sind oftmals benachteiligt und insgesamt droht ihnen häufiger Arbeitslosigkeit als nichtbehinderten Menschen. Die Arbeitslosigkeit der behinderten Menschen übt einen hohen Druck auf die Sozialversicherungssysteme allgemein aus. Hinzu kommt, dass sich die Arbeitslosigkeit negativ auf den körperlichen und geistigen Zustand der Menschen allgemein auswirkt. Dies betrifft selbstverständlich auch Menschen mit einer Behinderung. Die Betrachtung der Inklusion behinderter Menschen ist nicht nur in Anbetracht der Lage der sozialen Sicherungssysteme interessant. Es schlummert auch enormes Potenzial in den Fähigkeiten der Behinderten. Auch für Unternehmen wird es in Zukunft immer interessanter auf diese Minderheitengruppe zu schauen und das Potenzial der Fähigkeiten auszubauen. Hier spielt die Weiterbildung von dieser Gruppe eine große Rolle. Durch stetige Weiterbildungsangebote der Unternehmen sichern sie sich „Know-How“ der Mitarbeiter. Erfahrene Mitarbeiter aufgrund einer mit einer Behinderung einhergehenden Minderung der Leistung zu verlieren, können sich die Unternehmen nicht leisten. Außerdem haben viele Unternehmen aufgrund des demografischen Wandels Probleme mit der Nachwuchssuche und es besteht bei vielen Unternehmen ein Fachkräftemangel. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlegendes
2.1 Definition Behinderung
2.2 Definition berufliche Weiterbildung
2.3 Berufliche Situation in Deutschland
3. Staatliche Institutionen
3.1 Bundesagentur für Arbeit
3.1.1 Teilhabe am Arbeitsleben
3.1.2 Gleichstellung
3.2 Deutsche Rentenversicherung
3.3 Ämter für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben
3.3.1 Anpassungsweiterbildung
3.3.2 Aufstiegsweiterbildung
3.3.3 Weiteres
3.4 Berufsförderungswerk
4. Bundesteilhabegesetz
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Möglichkeiten staatlicher Institutionen in Deutschland, Menschen mit Behinderung durch berufliche Weiterbildungsmaßnahmen bei der Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen, um so ihre Benachteiligung auszugleichen und ihr Potenzial für den Arbeitsmarkt zu erschließen.
- Berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung
- Staatliche Förderinstrumente zur beruflichen Weiterbildung
- Rolle der Bundesagentur für Arbeit und der Rentenversicherung
- Unterstützung durch Integrationsämter und Berufsförderungswerke
- Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Teilhabe am Arbeitsleben
Die Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben für schwerbehinderte, arbeitslose Menschen ist im SGB III geregelt. „Für behinderte Menschen können erbracht werden … 2. besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und diese ergänzenden Leistungen. Besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nur erbracht, soweit nicht bereits durch die allgemeinen Leistungen eine Teilhabe am Arbeitsleben erreicht werden kann, § 112 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SGB III.“ Die speziell ausgebildeten Rehabilitationsberater unterstützen bei Bewilligung der Leistung die betroffenen Personen sehr eng.
Auf den von der Bundesagentur für Arbeit angebotenen Internetplattformen KURSNET, BERUFENET und REHADAT können Personen die einzelnen Berufsgruppen selektieren und entsprechende Anbieter zur beruflichen Weiterbildung herausfiltern. Für die Weiterbildungsmaßnahme ist es allerdings notwendig, dass der Sachbearbeiter der Bundesagentur einen sogenannten Bildungsgutschein ausstellt, mit dem alle anfallenden Kosten abgerechnet werden können. Hierzu gehören die Lehrgangskosten, Fahrkosten und ggf. Kosten für eine auswärtige Unterkunft.
Alternativ ist es auch möglich, dass man eine Umschulung in einen anderen Bereich bei seinem alten Arbeitgeber absolviert. Die berufliche Weiterbildung in einen neuen Arbeitsbereich wird von der Bundesagentur für Arbeit betreut und im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben bezahlt. Die Leistung der Teilhabe am Arbeitsleben soll so individuell wie möglich gestaltet werden. „Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit thematisiert die UN-Behindertenrechtskonvention und die Notwendigkeit beruflicher Weiterbildung für Menschen mit Behinderung zur Förderung ihrer Inklusion auf dem Arbeitsmarkt.
2. Grundlegendes: Es werden die zentralen Begrifflichkeiten wie Behinderung, Schwerbehinderung und berufliche Weiterbildung definiert sowie die aktuelle berufliche Situation von Menschen mit Behinderung in Deutschland skizziert.
3. Staatliche Institutionen: Dieses Kapitel erläutert die verschiedenen Leistungsträger wie die Bundesagentur für Arbeit, die Rentenversicherung, die Integrationsämter und die Berufsförderungswerke und deren spezifische Angebote.
4. Bundesteilhabegesetz: Der Abschnitt betrachtet die durch das neue Gesetz eingeführten strukturellen Verbesserungen, insbesondere in Bezug auf die Zuständigkeitsklärung und die Stärkung der Teilhabeberatung.
5. Fazit: Das Resümee stellt fest, dass der Staat ein komplexes System zur Unterstützung geschaffen hat, dessen Effizienz durch das Bundesteilhabegesetz weiter gesteigert werden soll.
Schlüsselwörter
Behinderung, Schwerbehinderung, berufliche Weiterbildung, Inklusion, Teilhabe am Arbeitsleben, Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Integrationsamt, Berufsförderungswerk, Bundesteilhabegesetz, Rehabilitation, Umschulung, Arbeitsmarkt, Sozialgesetzbuch, Qualifizierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den Möglichkeiten und Maßnahmen staatlicher Institutionen in Deutschland, Menschen mit Behinderung durch berufliche Weiterbildung zu unterstützen, um deren Inklusion am Arbeitsmarkt zu fördern.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die rechtlichen Grundlagen von Behinderung, der Bedarf an beruflicher Weiterbildung für behinderte Menschen sowie die Unterstützungsleistungen durch Träger wie die Bundesagentur für Arbeit und die Integrationsämter.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie der Staat durch seine Institutionen behinderten Menschen Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung bietet, um Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Quellenanalyse, die relevante Gesetzesgrundlagen, Berichte von Institutionen und fachwissenschaftliche Literatur auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen Zuständigkeiten und Leistungen der staatlichen Akteure, unterteilt in Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Integrationsämter und Berufsförderungswerke.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch Begriffe wie berufliche Teilhabe, Inklusion, Rehabilitation, staatliche Förderung und SGB IX charakterisieren.
Welche Rolle spielt das neue Bundesteilhabegesetz in der Arbeit?
Das Gesetz wird als wichtiger Fortschritt bewertet, da es die Zuständigkeitskonflikte zwischen den Leistungsträgern minimieren und den Prozess der Antragsstellung für Betroffene beschleunigen soll.
Warum wird die gesetzliche Unfallversicherung in dieser Arbeit ausgeklammert?
Die Unfallversicherung wird nicht behandelt, da sie rechtlich keinen Unterschied zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen macht, sondern ausschließlich den Versicherungsfall (Arbeitsunfall/Berufskrankheit) als Kriterium heranzieht.
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- Alexander Kuschel (Autor), 2017, Möglichkeiten staatlicher Institutionen zur beruflichen Weiterbildung für Menschen mit Behinderung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/388580