Niemand nimmt sich gern das Leben. Was Gefangene dennoch zum Suizid bewogen haben könnte, war für den Kriminologischen Dienst im Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzugs Anlass, in einer Totalerhebung seit 01.01.2000 und fortlaufend bis 31.12.2019 Daten über alle Suizide in deutschen Gefängnissen zu erheben.
Ziel der Arbeit ist es, auf Grundlage dieser Daten Gefangenensuizide in Deutschland empirisch zu untersuchen und ein etwaiges Recht auf Suizid zu erötern. Trotz der vielen Zahlen soll die Arbeit dabei nicht vergessen lassen, dass hinter jedem Suizid eine menschliche Tragödie steckt.
Inhaltsverzeichnis
Recht auf Selbstmord im Gefängnis: empirische Daten und rechtliche Analyse
A. Einleitung
B. Empirische Daten
I. Empirische Daten aus der Totalerhebung von 2000 bis 2015
1. Überblick über das Suizidgeschehen
a) Situation im Gefängnis
b) Situation in der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
c) Vergleich der Suizidhäufigkeiten
2. Soziodemographische Daten
a) Geschlecht
aa) Situation im Gefängnis
bb) Situation in der BRD
cc) Vergleich der Suizidhäufigkeiten
b) Alter
c) Nationalität
d) Familienstand
e) Schulabschluss
f) Beschäftigungssituation unmittelbar vor der Haft
g) Frühere Inhaftierungen
3. Haftspezifische Daten bis zum Suizidgeschehen
a) Delikte zur aktuellen Strafverbüßung
b) Haftart
c) Haftzeit bis zum Suizid
d) Hinweise auf eine psychische Erkrankung
e) Kontakt zu Fachdiensten
f) Vorangegangene Suizidversuche
g) Hinweise auf eine Suizidgefährdung
h) Sicherungsmaßnahmen binnen sechs Monaten vor dem Suizid
4. Daten zum Suizidgeschehen
a) Art der Unterbringung zum Suizidzeitpunkt
b) Suizidmethode
c) Uhrzeit bei Entdeckung des Suizids
d) Häufigkeit des Suizids zu bestimmten Monaten und Wochentagen
II. Einschränkungen der empirischen Daten
C. Rechtliche Analyse
I. Recht auf Suizid in der BRD
1. Existenz des freiverantwortlichen Suizids
2. Kein Verbot des Suizids durch das GG
a) Argumente für ein Suizidverbot durch das GG und deren Widerlegung
aa) Unverfügbarkeit der Menschenwürde - Art. 1 I 1
bb) Verfügungsverbot über das eigene Leben aus Art. 2 II 1 Var. 1
cc) Absoluter Lebensschutz aus Art. 2 II 1 Var. 1 i.V.m. Art. 1 I 2
b) Berücksichtigung von Art. 8 I EMRK
3. Verortung des Rechts auf Suizid im GG
a) Herleitung aus Art. 1 I 1
b) Herleitung aus Art. 2 II 1 Var. 1
c) Herleitung aus Art. 2 I
d) Herleitung aus Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I
4. Reichweite und Schranken des Rechts auf Suizid
II. Recht auf Suizid im Gefängnis
1. Situation vor der Strafgefangenenentscheidung des BVerfG
2. Situation nach der Strafgefangenenentscheidung des BVerfG
a) Haftspezifische Schranken des Rechts auf Suizid
aa) Mangelnde Freiverantwortlichkeit beim Gefangenensuizid
bb) Strafzwecke und Vollzugsziele
cc) Anstaltssicherheit und -ordnung
b) Zwischenfazit
III. Dogmatische Herleitung der Straflosigkeit des Suizids
D. Fazit
Zielsetzung und thematische Einordnung
Die vorliegende Arbeit untersucht das Phänomen des Suizids im deutschen Strafvollzug durch eine quantitative Auswertung empirischer Daten und analysiert gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen eines potenziellen Rechts auf Suizid in Haftanstalten. Die Forschungsfrage fokussiert dabei darauf, ob und inwieweit Gefangenen verfassungsrechtlich ein Recht auf eine freiverantwortliche Selbsttötung zusteht und ob haftspezifische Besonderheiten dieses Recht einschränken dürfen.
- Empirische Analyse der Suizidhäufigkeit im Justizvollzug (2000-2015)
- Soziodemographische und haftspezifische Risikoprofile von Suizidenten
- Rechtliche Verortung des Rechts auf Suizid im Grundgesetz
- Analyse der Zulässigkeit eines Suizidverbots im Strafvollzug
- Dogmatische Begründung der Straflosigkeit des Suizids
Auszug aus dem Buch
C. Rechtliche Analyse
Bevor das Recht auf Suizid im Gefängnis untersucht werden kann, muss zunächst die Rechtslage in der Allgemeinbevölkerung geklärt werden.
I. Recht auf Suizid in der BRD
1. Existenz des freiverantwortlichen Suizids
Wenn jeder Suizid unfrei erfolgen würde, wäre es sinnlos, ein Recht auf Suizid anzunehmen, da dieser dann nicht selbstbestimmt erfolgen könnte. Die Existenz eines freiverantwortlich, das heißt frei von Täuschung, Zwang und anderen Willensmängeln, begangenen Suizids ist vor allem deshalb umstritten, weil die Neigung zum Suizid einen signifikanten Zusammenhang mit psychischen Krankheiten aufweist. Aus diesem Zusammenhang wird gefolgert, dass der Suizid Ausdruck einer Haltung sei, die gerade nicht mit der Autonomie des Menschen legitimiert werden könne. Es trifft zu, dass die meisten Suizide Appellsuizide oder Kurzschlussreaktionen sind, bei denen die Freiverantwortlichkeit hinsichtlich der Endgültigkeit des Suizidentschlusses fehlt oder zweifelhaft ist.
Allerdings sind schätzungsweise ungefähr 5 % der Suizide sogenannte Bilanzsuizide, bei denen sich der Suizidwillige aufgrund einer rationalen Abwägung der Lebensumstände zum Suizid entschließt. Insofern sind Stimmen, die einen freiverantwortlichen Suizid bestreiten und Suizide generell pathologisieren, als realitätsfern abzulehnen. Der freiverantwortliche Suizid ist anzuerkennen.
Zusammenfassung der Kapitel
B. Empirische Daten: Dieses Kapitel liefert eine detaillierte quantitative Auswertung der Suizide im deutschen Strafvollzug von 2000 bis 2015, unterteilt in soziodemographische Merkmale, Haftbedingungen und suizidale Verhaltensweisen.
C. Rechtliche Analyse: Dieser Teil erörtert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Rechts auf Suizid in der Bundesrepublik Deutschland sowie dessen spezifische Anwendung und mögliche Einschränkungen im Kontext des Strafvollzugs.
D. Fazit: Die Arbeit schließt mit dem Ergebnis, dass ein freiverantwortliches Recht auf Suizid besteht, und hebt die Bedeutung präventiver Projekte zur Reduzierung des hohen Suizidrisikos in Haftanstalten hervor.
Schlüsselwörter
Suizid, Gefängnis, Strafvollzug, Grundgesetz, Menschenwürde, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Suizidprävention, Freiverantwortlichkeit, Haftbedingungen, Suizidrate, Untersuchungshaft, Strafhaft, Selbstbestimmung, Rechtslage, Straflosigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der Kombination aus empirischen Daten zu Suiziden in deutschen Gefängnissen und einer dogmatischen rechtlichen Analyse zur Frage, ob ein Recht auf Suizid auch für Inhaftierte besteht.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf der statistischen Auswertung der Suizidraten in verschiedenen Haftarten, dem Einfluss soziodemographischer Faktoren sowie der verfassungsrechtlichen Einordnung der Selbsttötung im Lichte des Grundgesetzes.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Gefangenensuizide in Deutschland objektiv zu quantifizieren und zu klären, ob das Grundgesetz ein Recht auf Suizid gewährt, das auch im besonderen Gewaltverhältnis des Strafvollzugs Geltung behält.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Der Autor nutzt eine Kombination aus einer Sekundärdatenanalyse statistischer Erhebungen (Totalerhebung 2000-2015) und einer klassischen juristischen Auslegungsmethode, insbesondere der verfassungsrechtlichen Normeninterpretation.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Analyse der empirischen Daten zu Suizidursachen und Häufigkeiten sowie eine ausführliche rechtliche Prüfung der Herleitung eines Rechts auf Suizid aus verschiedenen Artikeln des Grundgesetzes.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit am besten?
Zu den zentralen Begriffen zählen Suizid, Gefängnis, Strafvollzug, Menschenwürde, Freiverantwortlichkeit, allgemeines Persönlichkeitsrecht und Suizidprävention.
Welche Unterschiede bestehen laut der Analyse zwischen Untersuchungshaft und Strafhaft beim Suizidrisiko?
Die Arbeit stellt fest, dass das Suizidrisiko in der Untersuchungshaft signifikant höher liegt als in der Strafhaft, was der Autor auf die abrupte Inhaftierung und die unvorhersehbare Zukunft der Beschuldigten zurückführt.
Wie bewertet der Autor die Wirksamkeit von Suizidpräventionsmaßnahmen?
Der Autor erkennt an, dass Projekte wie das "Listener-Projekt" oder die Telefonseelsorge in Haftanstalten sinnvoll sind, und verweist auf einen bis 2013 abnehmenden Trend bei den Suizidzahlen als Erfolg der Präventionsbemühungen.
Gibt es im deutschen Strafrecht ein explizites Suizidverbot?
Nein, der Autor kommt zu dem Schluss, dass der Suizid mangels Tatbestandsmäßigkeit straflos ist und dass sich aus dem Grundgesetz kein generelles Verbot der Selbsttötung ableiten lässt.
- Citation du texte
- Matthias Walcher (Auteur), 2017, Recht auf Selbstmord im Gefängnis. Gefangenensuizide in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413490