Die arbeitsrechtliche Ausgestaltung des Mitbestimmungsgedankens ist historisch gewachsen und spiegelt die gesellschaftliche Entwicklung der letzten anderthalb Jahrhunderte wider. Der Kerngedanke der Mitbestimmung geht auf die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Mit der beginnenden Epoche der Industrialisierung, die für die Einführung und Verbreitung industriell-mechanischer Formen der Herstellung und des Vertriebes von Waren und Dienstleistungen stand, kam es in steigendem Maße zu Bestrebungen innerhalb der Arbeiterschaft, Einfluss auf die innerbetrieblichen Entscheidungsprozesse ausüben zu können.
Anfänglich taten sich jedoch Unternehmer wie Arbeitnehmer recht schwer damit, gemeinsame Formen und Wege einer betrieblichen Mitbestimmung zu entwerfen, insbesondere deshalb, weil die Mehrheit der Arbeitgeber auf der ungeteilten Autoritätsausübung in ihren Unternehmen bestanden, sei es aus patriarchalischer oder aus absolutistischer Gesinnung. Selbst Gewerkschaften und Sozialdemokraten lehnten die Vorläufer des Betriebsrates, die freiwilligen Arbeiterausschüsse, die im späten Kaiserreich gesetzlich legitimiert wurden, zunächst ab.
Die erste gesetzliche Regelung zur Mitbestimmung in Deutschland datiert auf das Jahr 1891. Eine Novelle zur Gewerbeordnung, das sogenannte „Arbeiterschutzgesetz“, enthielt eine Regelung für die freiwillige Einrichtung von Arbeiterausschüssen. Eine preußische Berggesetzesnovelle von 1892 sah die Einrichtung von fakultativen, eine von 1905 die von obligatorischen Arbeiterausschüssen im Bergbau vor. Ein weiterer bedeutender Schritt gelang 1918 mit dem Abschluss der Tarifvertragsordnung, die die Bildung von Betriebsvertretungen in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern gesetzlich vorschrieb. Die Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes von 1920, räumte den Arbeitnehmern erstmals ein Recht auf Mitbestimmung in sozialen und personellen Fragen ein.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Rechtliche Grundlagen
- Sachlicher Geltungsbereich
- Personeller Geltungsbereich
- Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Mitwirkungsrechte des Betriebsrates
- Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
- Allgemeine personelle Angelegenheiten
- Personelle Einzelmaßnahmen
- Bedeutung einer frühzeitigen Einbindung des Betriebsrates
- Resümee
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit beleuchtet die arbeitsrechtliche Gestaltung der Mitbestimmung in Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf die Rolle des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen. Sie untersucht die rechtlichen Grundlagen und die Auswirkungen der Mitbestimmung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung
- Die Rolle des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen
- Verpflichtungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Mitbestimmung
- Vorteile einer frühzeitigen Einbindung des Betriebsrats
- Auswirkungen der Mitbestimmung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Diese Einleitung stellt den historischen Hintergrund der Mitbestimmung dar und führt den Leser in das Thema ein. Sie erläutert die Entwicklung des Mitbestimmungsgedankens in Deutschland und hebt seine Bedeutung für die Arbeitnehmervertretung hervor.
- Rechtliche Grundlagen: Dieses Kapitel befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen der Mitbestimmung, insbesondere mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es definiert den sachlichen und personellen Geltungsbereich des BetrVG und erläutert die wichtigsten rechtlichen Vorschriften, die die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat regeln.
- Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen: Dieses Kapitel fokussiert auf die Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen. Es untersucht die Mitbestimmung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten sowie bei personellen Einzelmaßnahmen. Es werden die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat in diesen Bereichen dargestellt.
- Bedeutung einer frühzeitigen Einbindung des Betriebsrates: Dieses Kapitel verdeutlicht die Vorteile einer frühzeitigen Einbindung des Betriebsrates bei personellen Maßnahmen. Es zeigt auf, wie die frühzeitige Beteiligung der Arbeitnehmervertretung zu einem reibungslosen und effizienten Prozess führt.
Schlüsselwörter
Mitbestimmung, Betriebsrat, Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), personelle Maßnahmen, Arbeitnehmervertretung, Arbeitgeberpflichten, frühzeitige Einbindung, Arbeitsrecht.
- Citation du texte
- Dr. Christoph Grützmacher (Auteur), 2017, Verpflichtungen für den Arbeitgeber und die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei persönlichen Angelegenheiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/421696