Organisierte Arbeitnehmer stellen heutzutage in Betrieben einen recht kleinen Anteil der Beschäftigten dar. Unmittelbar tarifgebundene Arbeitnehmer machen auf dem deutschen Arbeitsmarkt nur einen Anteil von etwa 18% aus. Es zeigt sich dennoch in vielen Unternehmen, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen für die Arbeitsverhältnisse auf Grundlage eines Tarifvertrages festgelegt werden. Dies geschieht durch sogenannte Bezugnahmeklauseln, die in den Arbeitsvertrag eingefügt werden.
Durch diese Bezugnahmeklauseln kommt es zu einer Bindung der Arbeitnehmer an die Tarifregelungen, unabhängig von ihrer Gewerkschaftsangehörigkeit, nach welcher der Arbeitgeber, zumindest zunächst, nicht fragen darf. Durch diese Klauseln finden tarifvertragliche Regelungen Eingang in ca. 80% der Arbeitsverhältnisse. Die in der Praxis weit verbreitete Bezugnahme sorgt immer wieder dafür, dass Unklarheiten und Fragen in Rechtsprechung und Literatur auftreten, auf die im Folgenden eigegangen werden soll.
Inhaltsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Schwerpunktarbeit untersucht das Thema der dynamischen Bezugnahme auf Tarifverträge im Zusammenhang mit Betriebsübergängen und analysiert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in diesem Kontext. Der Fokus liegt darauf, die Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf das deutsche Arbeitsrecht zu beleuchten und bestehende Regelungen zu evaluieren.
- Dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag
- Betriebsübergang und die Weitergeltung von Tarifverträgen
- Rechtsprechung des EuGH zu dynamischen Verweisungsklauseln
- Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht
- Aktuelle Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Schwerpunktarbeit beleuchtet die dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge im Zusammenhang mit Betriebsübergängen und analysiert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in diesem Kontext.
Schlüsselwörter
Dynamische Bezugnahme, Tarifvertrag, Betriebsübergang, EuGH-Rechtsprechung, Arbeitsrecht, Rechtsentwicklung, deutsche Rechtsordnung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine dynamische Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag?
Es handelt sich um eine Vertragsklausel, die besagt, dass auf das Arbeitsverhältnis der jeweils gültige Tarifvertrag in seiner aktuellen Fassung Anwendung findet, auch bei zukünftigen Änderungen.
Was passiert mit Tarifverträgen bei einem Betriebsübergang?
Nach § 613a BGB gehen die Rechte und Pflichten aus bestehenden Tarifverträgen auf den neuen Inhaber über. Die Dynamik solcher Klauseln ist jedoch oft Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.
Wie hat der EuGH die Rechtsprechung zu Bezugnahmeklauseln beeinflusst?
Der EuGH hat entschieden, dass dynamische Klauseln den neuen Arbeitgeber nicht unbegrenzt binden dürfen, wenn dieser keine Möglichkeit hat, an den Verhandlungen des Tarifvertrags teilzunehmen (Schutz der negativen Koalitionsfreiheit).
Warum nutzen Arbeitgeber Bezugnahmeklauseln, wenn sie nicht tarifgebunden sind?
Sie dienen der Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen im Betrieb und machen das Unternehmen für Arbeitnehmer attraktiver, da sie tarifliche Standards garantieren.
Was ist der Unterschied zwischen statischer und dynamischer Verweisung?
Eine statische Verweisung bezieht sich auf einen Tarifvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt. Eine dynamische Verweisung passt sich automatisch an alle zukünftigen Tarifänderungen an.
- Quote paper
- Dorothea Bötzel (Author), 2016, Dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge und Betriebsübergang unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/429388