Berechnung der Hundesteuer nach der aktuellen Satzung der Stadt X (Unterweisung Verwaltungsfachangestellte/-in)

Schriftliches Konzept über die praktische Durchführung einer berufstypischen Ausbildungssituation


Instruction / Enseignement, 2013

33 Pages, Note: 1,0

Jeanette Dahlman (Auteur)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Lernausgangslage
1.1 Situation am Arbeitsplatz
1.2 Zeit und Ort der Unterweisung
1.3 Informationen zur Person des Ausbilders
1.4 Persönliche Voraussetzungen des Auszubildenden

2 Überlegungen zur Gestaltung der praktischen Ausbildungssituation
2.1 Einordnung in den Ausbildungsrahmenplan
2.2 Lerninhalte und Kompetenzen
2.3 Lernvoraussetzungen des Auszubildenden
2.4 Methodisches Vorgehen
2.4.1 Stufe 1 - Vorbereiten
2.4.2 Stufe 2 – Vormachen und Erklären
2.4.3 Stufe 3 - Nachmachen
2.4.4 Stufe 4 – Selbstständig arbeiten lassen
2.4.5 Abschlussgespräch
2.5 Arbeits-, Hilfsmittel und Medieneinsatz

3 Lernkontrolle, Sicherung der Ergebnisse und Fortführung des Lernprozesses

Literaturverzeichnis

Anlagen

Hinweis

Zur besseren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Arbeit die männliche Schreibweise verwendet. Soweit nicht explizit ausgewiesen, ist in dieser Schreibweise sowohl die männliche als auch die weibliche Form gemeint.

Verwendete Abkürzungen gelten sowohl für die Verwendung in der Einzahl als auch in der Mehrzahl.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Tagesleistungskurve 3

1 Lernausgangslage

In diesem Kapitel wird einleitend die Ausgangssituation sowie die Voraussetzungen, die der praktischen Unterweisung zugrunde gelegt werden, dargestellt. Dazu wird auf die Situation am Arbeitsplatz, insbesondere auf den Zeitpunkt und den Ort der Unterweisung, eingegangen. Weiterhin werden Informationen zur Person des Ausbilders und persönliche Voraussetzungen des Auszubildenden aufgezeigt.

1.1 Situation am Arbeitsplatz

Die Kämmerei der Stadt X gliedert sich in die zwei Abteilungen „Haushalt“ sowie „Steuern und Beteiligungen“. Letztere unterteilt sich organisatorisch nochmals in die drei Sachgebiete: Stadt als Steuergläubigerin, Stadt als Steuerschuldnerin und Beteiligungsmanagement.1

Die Auszubildenden für den Beruf des Verwaltungsfachangestellten durchlaufen im Rahmen ihres zeitlichen Ausbildungsplans einen dreimonatigen Ausbildungsabschnitt in der Kämmerei. Dabei entfällt ein zeitlicher Anteil von etwa zwei Monaten auf die Abteilung „Steuern und Beteiligungen“. Der Auszubildende ist dem Sachgebiet „Stadt als Steuergläubigerin“ zugewiesen. Das Aufgabengebiet umfasst die Veranlagung und Erhebung der Gemeindesteuern. Die Gemeindesteuern umfassen folgende Steuerarten: Grundsteuer, Gewerbesteuer, Spielapparatesteuer und die Hundesteuer. Im Rahmen dieser praktischen Unterweisung liegt das Augenmerk auf der Hundesteuer. Diese wird üblicherweise mittels eines Fachprogramms ermittelt und basierend darauf ein Steuerbescheid2 erstellt, der schließlich dem Besitzer des Hundes zugestellt wird. Da das Fachprogramm derzeit außer Funktion ist, wird der Auszubildende zunächst angelernt, die Hundesteuer eigenständig zu berechnen.

In der Abteilung „Steuern und Beteiligungen“ steht dem Auszubildenden ein ergonomischer Arbeitsplatz mit einer zeitgemäßen bürotechnischen Ausstattung3 zur Verfügung. Darüber hinaus werden dem Auszubildenden erforderliche Rechtsgrundlagen und Vordrucke zur Verfügung gestellt. Der Arbeitsplatz des Auszubildenden befindet sich im Büroraum des Ausbilders. Dadurch wird gewährleistet, dass der Ausbilder ständigen Blickkontakt als auch verbalen Kontakt zum Auszubildenden halten kann.4

1.2 Zeit und Ort der Unterweisung

Die Unterweisung ist unter Berücksichtigung der Tageleistungskurve, die in Abbildung 1 dargestellt ist, für 10:00 Uhr geplant. Die Leistungsbereitschaft erfährt zu dieser Tageszeit ihren Höhepunkt, sodass von einer guten geistigen Aktivität sowie gute Lern- und Aufnahmefähigkeit des Auszubildenden ausgegangen werden kann. Dies hat sich in vergangenen Unterweisungen bestätigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 : Tagesleistungskurve5

Aufgrund externer Störfaktoren6 wird an der Tür des Büros ein entsprechender Hinweis angebracht, sodass mögliche Unterbrechungen oder Ablenkungen während der Unterweisung ausgeschlossen sind. Zudem werden die Mitarbeiter der Abteilung über die Unterweisung informiert und das Telefon des Ausbilders auf den Kollegen umgestellt. Eine angebrachte und angenehme Lernumgebung ist somit gewährleistet.

1.3 Informationen zur Person des Ausbilders

Der Ausbilder hat bei dem Magistrat der Stadt X seine Ausbildung im gehoben nichttechnischen Dienst zum Inspektor im August 2010 erfolgreich abgeschlossen. Seitdem ist er in der Kämmerei der Stadt X, Abteilung „Steuern und Beteiligungen“, beschäftigt. Der Ausbilder ist dort unter anderem für die Veranlagung und Erhebung der Hundesteuer zuständig. Somit bringt der Ausbilder eine Berufsausbildung mit und hat darüber hinaus seit drei Jahren Berufserfahrung. Derzeit nimmt der Ausbilder neben seiner Tätigkeit in der Kämmerei an dem Lehrgang „Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder (AdA)“ teil und legt Mitte August 2013 die Ausbildereignungsprüfung ab.

1.4 Persönliche Voraussetzungen des Auszubildenden

Max Muster ist 18 Jahre alt und hat die Mittlere Reife7 erfolgreich erworben. Er ist als Auszubildender zum Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt X beschäftigt und befindet sich im dritten Ausbildungsjahr. Während der bisherigen Ausbildungszeit ist er laut Ausbildungsplan bereits in der Allgemeine Verwaltung, dem Personalwesen, dem Haushalts- und Rechnungswesen sowie der Beschaffung eingesetzt gewesen und konnte bereits Praxiserfahrung sammeln. In diesem Ausbildungsabschnitt ist er der Kämmerei der Stadt X, Abteilung „Steuern und Beteiligungen“ zugewiesen.

Der theoretische Teil der Ausbildung findet am Verwaltungsseminar statt. Hier hat der Auszubildende bisher immer gute Leistungen erbracht. Auch die Zwischenprüfung hat er mit außerordentlichem Erfolg bestanden. Ebenso hat er sich in den bisherigen Ausbildungsabschnitten sehr engagiert und interessiert an der Arbeit gezeigt. Die Ausbildungsleitung bestätigt, dass der Auszubildende eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft aufweist. Er ist immer gewillt neue Kenntnisse zu erwerben und verfügt darüber hinaus über eine schnelle Auffassungsgabe. Zudem erledigt er seine Tätigkeiten sorgfältig, gewissenhaft und zuverlässig. Es liegen keine Lernschwierigkeiten8 vor und Verhaltensauffälligkeiten9 sind nicht bekannt.

Im Einverständnis mit den Auszubildenden und weil es in der Abteilung so üblich ist, wird als Anrede zwischen dem Ausbilder und dem Auszubildenden die „Du-Form“ gewählt. Somit wird der Auszubildende besser in das Team integriert.

2 Überlegungen zur Gestaltung der praktischen Ausbildungssituation

2.1 Einordnung in den Ausbildungsrahmenplan

Die Thematik dieser praktischen Unterweisung ist in den Ausbildungsrahmenplan für die Berufsbildung zum Verwaltungsfachangestellten in der sachlichen Gliederung unter Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse der Lfd. Nr. 7 „Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren“ unter d) „Verwaltungsakte vorbereiten und entwerfen“ zuzuordnen. Laut zeitlicher Gliederung ist das Lernziel im Hinblick auf die Ausbildungssituation in das dritte Ausbildungsjahr einzuordnen.10

Der Magistrat der Stadt X verfügt über keinen betrieblichen Ausbildungsplan, jedoch besteht ein zeitlicher Rahmenplan über die Zuordnung der Auszubildenden zu einem Amt. Zudem gibt es in den meisten Ämtern, unter anderem in der Kämmerei, einen „Laufzettel“ mit Unterweisungsthemen, die der Auszubildende während des Ausbildungsabschnittes abarbeiten muss. Die Unterweisungen werden durch den Ausbilder selbst durchgeführt oder an eine Fachkraft11 delegiert.

2.2 Lerninhalte und Kompetenzen

Im Hinblick auf die Unterweisung ist es wichtig, dass zu Beginn Lernziele festgelegt werden. In diesem Fall soll der Auszubildende das allgemeine Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren kennenlernen (Richtlernziel).12 Der Auszubildende soll diesbezüglich Verwaltungsakte vorbereiten (Groblernziel).13 Dazu soll der Auszubildende die Hundesteuer richtig und selbstständig berechnen können (Feinlernziel).14

Eng verbunden mit den Lernzielen sind die Kompetenzen, da sich die Lernziele in der Regel in Kompetenzen ausdrücken.15 Es gibt eine Vielzahl an Kompetenzen, jedoch wird sich in der Literatur meist auf die vier Kompetenzbereiche

- Fachkompetenz
- Methodenkompetenz
- Sozialkompetenz
- Selbstkompetenz

beschränkt. Die Summe dieser Kompetenzen wird als Handlungskompetenz bezeichnet. Im Folgenden werden die genannten Kompetenzen näher erläutert und konkret auf die praktische Unterweisung übertragen.

Die Fachkompetenz beschreibt die Kenntnisse und Fähigkeit, das Fachwissen bei fachbezogenen Aufgaben und Problemen anwenden zu können. Es gilt Zusammenhänge zu erkennen, die Normen und Vorschriften zu kennen sowie das Fachwissen anzuwenden. In dieser Unterweisung geht es darum, Fachwissen und Erkenntnisse über die örtliche Aufwandssteuer, die Hundesteuer, anzueignen bzw. zu vertiefen und in der Folge Übungsfälle korrekt bearbeiten zu können.

Bei der Methodenkompetenz handelt es sich um die Fähigkeit einer Person zu zielgerichtetem planmäßigen Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben- und Problemlösungen. Hiermit ist insbesondere die selbstständige Planung, Durchführung und Kontrolle gemeint. In der Unterweisung soll der Auszubildende selbstständig die Berechnung der Hundesteuer durchführen und am Ende das Ergebnis auf seine Richtigkeit überprüfen.

Unter Sozialkompetenz sind alle Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen, die in sozialer Interaktion mit Mitarbeitern und anderen zur gemeinsamen Aufgabenerledigung und Zielerreichung benötigt werden. Das heißt konkret soziale Beziehungen und Interessenlagen, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie mit anderen Menschen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Damit ist der Umgang mit anderen Menschen gemeint. Innerhalb der Unterweisung soll der Auszubildende aktiv Zuhören sowie zu einem freundlichen und kommunikativen Austausch mit dem Ausbilder beitragen. Der Schwerpunkt wird somit auf die Kommunikationsfähigkeit gelegt.

Der vierte Kompetenzbereich, die Selbstkompetenz, bezeichnet die Fähigkeiten und Fertigkeiten, sein eigenes Verhalten zielgerichtet auf die Aufgabenerledigung zu steuern. Damit ist gemeint, für sich selbst verantwortlich handlungsfähig zu sein. Eine bedeutende Rolle spielt hierbei die Selbstmotivation, das Selbstbewusstsein sowie die Selbstreflexion. In dem der Auszubildende in der Unterweisung eigenständig Übungsfälle bearbeitet wird ermöglicht, dass durch korrekte Bearbeitung ein Erfolgserlebnis geschaffen wird, welches das Selbstwertgefühl und das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten stärkt.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Auszubildende durch das Erlernen von Kompetenzen in der späteren beruflichen Umgebung sach- und fachgerechte sowie persönlich vertretbare Entscheidungen treffen und in unterschiedlichen Situationen vernünftige Problemlösungen herbeiführen kann. Des Weiteren werden unterschiedliche Kompetenzen dazu benötigt sich Veränderungsprozessen anzupassen und sich möglichst schnell in Neuerungen hineinzudenken.

2.3 Lernvoraussetzungen des Auszubildenden

Um der Unterweisung bzw. der praktischen Ausbildungssituation folgen zu können, nicht über- bzw. unterfordert wird, muss der Auszubildende über entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. In der Berufsschule und im Verwaltungsseminar hat der Auszubildende gute Kenntnisse im Bereich Verwaltungsrecht erlangt und hat bereits Erfahrungen im Umgang mit Gesetzestexten und Rechtsnormen gesammelt. Neben den fachlichen Voraussetzungen sollte der Auszubildende auch die persönlichen Voraussetzungen wie z.B. Motivation, Lernbereitschaft und Selbstständigkeit erfüllen. In Kapitel 1.4 wurde beschrieben, dass der Auszubildende hoch motiviert ist und eine hohe Lernbereitschaft zeigt. Der Auszubildende bringt somit die nötige Fach-, Selbst- und Methodenkompetenz mit, sodass die Lernvoraussetzungen als gegeben betrachtet werden können.

2.4 Methodisches Vorgehen

In diesem Kapitel wird die für die praktische Unterweisung gewählte Lernmethode ausführlich erläutert sowie deren Auswahl begründet.

Für die praktische Unterweisung hat sich der Ausbilder für eine darbietende Ausbildungsmethode, die Vier-Stufen-Methode, entschieden, da der Auszubildende hier in aufeinander abgestimmten Schritten bzw. Stufen die jeweils angestrebte Fertigkeit, insbesondere im psychomotorischen16 und kognitiven17 Lernbereich, erlernt. Zudem wird der Lehr-Lern-Prozess mithilfe dieser Methode begleitet und überprüft bis der Auszubildende selbstständig arbeiten kann. Für diese Methode spricht ebenso deren Effektivität und Anschaulichkeit, indem Theorie und Praxis miteinander verknüpft werden. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Stufen-Methode nicht isoliert angewendet wird, sondern mit einer besprechenden Ausbildungsmethode wie z. B. der fragend-entwickelnden Methode kombiniert wird.

Nachfolgend wird auf die einzelnen vier Stufen des Lehr-Lern-Prozesses eingegangen. Eine Übersicht über den Verlauf der praktischen Ausbildungssituation ist ergänzend im Anhang dieser Ausarbeitung beigefügt.18

2.4.1 Stufe 1 - Vorbereiten

Der Ausbilder legt zuvor alle Unterweisungsunterlagen bereit und begrüßt anschließend den Auszubildenden. Danach erklärt er dem Auszubildenden den Verlauf und das Ziel der Unterweisung. Um den Bezug zur Realität und das Interesse an der Thematik zu wecken, kann eine Einleitungsfrage als Übergang gestellt werden. In diesem Fall z.B. „Hast du oder deine Familie einen Hund?“. Anschließend wird der Auszubildende gefragt, ob er bereits Kenntnisse im Bereich Hundesteuer hat oder ob diese Thematik gänzlich unbekannt ist. Auf diese Weise wird festgestellt, ob bereits Vorkenntnisse vorliegen, an die eventuell angeknüpft werden kann. In der vergangenen Unterweisung vor einer Woche wurde die Hundesteuer bereits mit der Auszubildenden thematisiert, in dem der Ausbilder anhand einer Pinnwand-gestützten-Präsentation19 die einzelnen Paragraphen der Hundesteuersatzung20 erläutert hat. Der Auszubildenden wurden die Übersichten aus der Präsentation für ihre eigenen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der Ausbilder fragt zunächst nach, ob der Auszubildende noch grundsätzliche Fragen zur Hundesteuer hat, die im Vorfeld geklärt werden sollten.

2.4.2 Stufe 2 – Vormachen und Erklären

Nachdem die Vorbereitungen abgeschlossen sind, beginnt der Ausbilder mit dem Einstieg in das Unterweisungsthema „Berechnung der Hundesteuer“, das zugleich eine Vertiefung und Spezialisierung der vergangenen Unterweisung darstellt. Der Ausbilder geht zunächst speziell noch einmal auf die für die Berechnung der Hundesteuer relevanten Regelungen der Hundesteuersatzung ein. Hiermit wird eine theoretische Wiederholung durchgeführt, die grundlegend für die spätere praktische Durchführung ist. Anschließend wird auf die aktuellen Besonderheiten, hiermit sind die derzeitigen Probleme mit dem Fachprogramm gemeint, hingewiesen. Die Hundesteuer wird nicht wie üblich durch das Fachprogramm berechnet, sondern ist durch die Mitarbeiter eigenständig zu ermitteln. Die Hundebesitzer der Stadt X melden die Hundesteuer durch schriftliches Ausfüllen eines Formulars an.21 In der Unterweisung wird anhand eines Antrages, dessen Angaben auf einem Übungsfall basieren, die Hundesteuer berechnet.22 Die hierzu erforderlichen Arbeitsschritte macht der Ausbilder zunächst vor, wobei der Auszubildende zuhört und zusieht sowie die Möglichkeit hat sich Notizen zu machen. Falls dem Auszubildenden etwas unklar ist, besteht die Möglichkeit für Fragestellungen. Der Ausbilder erklärt die einzelnen Schritte und sagt worauf zu achten ist. Der Auszubildende soll später schließlich in der Lage sein, die vorgemachten Arbeitsschritte selbstständig zu wiederholen.

2.4.3 Stufe 3 - Nachmachen

In dieser Phase soll der Auszubildende das zuvor durch den Ausbilder Gezeigte nachmachen und selbständig aufgrund eines vorliegenden Antrages eine Hundesteuerberechnung durchführen. Hierbei soll der Auszubildende erklären, warum er welche Arbeitsschritte vollzieht. Auf diese Weise soll er zum einen dem Ausbilder verdeutlichen, dass er das zuvor Erklärte verstanden hat und zum anderen wird das zuvor Erlernte gleichzeitig noch einmal reflektiert und gefestigt. Falls erforderlich, greift der Ausbilder im Verlauf dieser Phase korrigierend ein. Bei auftretenden Fehlern wird der Auszubildende darauf hingewiesen, dass dem so ist – jedoch soll der Auszubildende selbst herausfinden, an welcher Stelle der Fehler vorliegt. Dadurch wird ein Lernerfolg erzielt, sodass der Fehler nicht wieder passiert. Lediglich wenn der Auszubildende an der eigenen Fehlersuche zu scheitern droht, stark verunsichert wirkt oder erhebliche Gefahren für die Funktionsfähigkeit des Arbeitsablaufes bestehen, greift der Ausbilder aktiv ein. Hat der Auszubildende die Aufgabe selbständig und gut erfüllt, wird er hierfür von dem Ausbilder gelobt.

2.4.4 Stufe 4 – Selbstständig arbeiten lassen

In der letzten Phase soll der Auszubildende die korrekte Berechnung der Hundesteuer anhand weiterer Übungsfälle selbstständig wiederholen und üben. Dadurch kann das erlernte Wissen weiter gefestigt und durch hinreichende Übung zur Routinetätigkeit werden. Währenddessen nimmt der Ausbilder eine zunehmend passive Rolle ein und lässt den Auszubildenden selbstständig arbeiten. Selbstverständlich steht der Ausbilder in Ausnahmesituationen für Rückfragen zur Verfügung. Damit wird die Selbstständigkeit gefördert und die Übernahme von Verantwortung bei der Verrichtung eigener Arbeiten angestrebt. Das selbstständige Arbeiten und Üben fungiert als Lernkontrolle.

2.4.5 Abschlussgespräch

Am Ende der Unterweisung fasst der Ausbilder noch einmal das zuvor Erlernte zusammen. Dabei wird der Auszubildenden nicht nur ein Rückblick ermöglicht, der ihr den Lernprozess nochmals vor Augen führt, sondern sie erhält von dem Ausbilder auch ein Feedback über ihre Leistung und ein Lob bei guter Arbeit. Dadurch soll bzw. wird die notwendige Motivation bei der Auszubildenden geweckt und auch die Lernbereitschaft gefördert werden. Gelingen diese Aufgaben gut, wird der Auszubildende auch für die Herangehensweise an künftige Aufgaben gut vorbereitet sein. Weiterhin wird am Ende der Unterweisung verglichen, ob die zu Beginn gesetzten Ziele erreicht wurden. Abschließend weist der Ausbilder dem Auszubildenden auf die Aufgaben bzw. Tätigkeiten hin, die im weiteren Verlauf des Ausbildungsabschnittes für sie vorgesehen sind.

2.5 Arbeits-, Hilfsmittel und Medieneinsatz

Als Arbeits- und Hilfsmittel werden dem Auszubildenden die relevanten gesetzlichen Vorschriften23 zur Verfügung gestellt. Ebenso werden Schreibutensilien wie z.B. Notizblock und Stift sowie ein Taschenrechner für die durchzuführenden Berechnungen bereitgelegt.

Weiterhin setzt der Ausbilder entsprechend dem Lerntyp des Auszubildenden24 verschiedene Medien für die Unterweisung ein, um einen möglichst großen Lernerfolg zu erreichen. Als Hauptmedium kommt eine Pinnwand mit Moderationskarten zum Einsatz. Durch das anpinnen oder aufdecken der Moderations- bzw. Lösungskarten können wichtige Stichworte sowie Zwischenergebnisse festgehalten werden. Schließlich entsteht schrittweise eine Art Schaubild zum Thema „Berechnung der Hundesteuer“. Dieses Medium führt durch die Visualisierung der Thematik zu einem besseren Lernerfolg. Zum einen aufgrund des auditiven visuellen Lerntyps der Auszubildenden und zum anderen, weil das menschliche Gehirn grundsätzlich am besten Lernen bzw. sich Wissen aneignen kann, wenn mehrere Lernkanäle angesprochen werden. In diesem Fall findet ein Lernprozess durch Sehen und Hören statt. Daneben werden die Lernziele der Unterweisung während der gesamten Unterweisungsdauer gut sichtbar dargestellt, um sich jederzeit das Ziel der Unterweisung vor Augen zu führen.

Darüber hinaus hat der Ausbilder dem Auszubildenden zur besseren Veranschaulichung der Praxis zu verwendende Vordrucke und ein Blanko-Steuerbescheid25 im Hinblick auf die Hundesteuer sowie eine Hundesteuermarke mitgebracht

[...]


1 Vgl. hierzu und im Folgenden Ausbildungsmappe der Kämmerei, Die Kämmerei (Stand Juni 2012).

2 Siehe Anlage A 3.4 „Hundesteuerbescheid“, S. 19 f.

3 Die zeitgemäße bürotechnische Ausstattung umfasst einen PC mit Zugang zum Netzwerk der Abteilung, einem Drucker sowie einer Telefonanlage.

4 Siehe Anlage A 6 „Ausbildungsplatz“, S. 30.

5 Vgl. Google Bilder (2013): Tagesleistungskurve, online: http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.gs-altstadt-dingolfing.de/assets/images/Tagesleistungskurve02.jpg&imgrefurl=http://www.gs-altstadt-dingolfing.de/html-/tagesleistungskurve__beispiel_.html&h=507&w=750&sz=29&tbnid=fBnHPjfDLZWgcM:&tbnh=82&tbnw=122&prev=/search%3Fq%3Dtagesleistungskurve%26tbm%3Disch%26tbo%3Du&zoom=1&q=tagesleistungskurve&usg=__Onx74T5jjPv1tMa9NHvbBSI6sYE=&docid=E-kxIe4Ldbm4eM&hl=de&sa=X&ei=LGj_UbjDI8nbOrj2gbAB&-ved=0CDMQ9QEwAA&dur=342 (vom 05.08.2013).

6 Externe Störfaktoren sind z.B. Telefonklingeln, Vorsprachen von Bürgern während der Sprechzeiten etc.

7 Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) nach 10 Jahren.

8 Lernschwierigkeiten sind z. B. Dyskalkulie (Rechenschwäche), Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Störung), Hochbegabung, ADHS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom), Lernbehinderung und Minderleister.

9 Verhaltensauffälligkeiten können aufgrund von Beziehungsproblemen im sozialen Umfeld, Überforderung oder Abhängigkeit und Sucht von Drogen oder Alkohol entstehen bzw. auftreten.

10 Vgl. Bundesministerium der Justiz (Hrsg.) (1999): Anlage 1 zu § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten, Bonn, BGBl. I S. 1029; siehe Anlage A 5 „Auszüge aus der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten, S. 26 ff.

11 Fachkraft ist jede in der Verwaltung beschäftigte Person, die vorübergehend Auszubildende ausbildet, ohne Ausbilder zu sein.

12 Die Spalte „Teil des Ausbildungsberufsbildes“ im Ausbildungsrahmenplan stellt das Richtlernziel dar. In Kapitel 2.1 wurde die Einordnung in den Ausbildungsrahmenplan vorgenommen.

13 Die Spalte „Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse“ im Ausbildungsrahmenplan stellt das Groblernziel dar.

14 Das Feinlernziel ist durch den Ausbilder aufgrund der Lernziele des Ausbildungsrahmenplans transformiert worden.

15 Vgl. hierzu und im Folgenden Küper, W./ Stein, H. (2005): Die Ausbilder-Eignung, Basiswissen für Prüfung und Praxis der Ausbilder/innen, 10. Auflage, Hamburg, S. 98 ff.

16 Beim psychomotorischen Lernbereich geht es um manuelle und motorische Fertigkeiten, gesteuerte Bewegungsabläufe und Techniken. Dieser Lernbereich wird bei der Vier-Stufen-Methode durch das Nachmachen und durch Übung angesprochen.

17 Der kognitive Lernbereich bezieht sich auf den Bereich des Erinnerns von Wissen und auf den Erwerb intellektueller Fähigkeiten und Fertigkeiten.

18 Siehe Anlage A 1 „Verlaufsplan zur praktischen Ausbildungssituation“, S. 14.

19 Die Pinnwand-gestützte-Präsentation gehört zu den erarbeitenden Ausbildungsmethoden.

20 Siehe Anlage A 4 „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt X“, S. 21 ff.

21 Siehe Anlage A 3.1 „Anmeldung zur Hundesteuer“, S. 16.

22 Siehe Anlage A 2 „Übungsfälle zur Hundesteuer“, S. 15.

23 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt X (siehe Anlage A 4, S. 21 ff).

24 Der Auszubildende gehört zu den auditiven visuellen Lerntypen. Das heißt sie lernt durch Sehen und Hören.

25 Siehe Anlage A 3 „Blanko Vordrucke und Steuerbescheid“, S. 17 ff.

Fin de l'extrait de 33 pages

Résumé des informations

Titre
Berechnung der Hundesteuer nach der aktuellen Satzung der Stadt X (Unterweisung Verwaltungsfachangestellte/-in)
Sous-titre
Schriftliches Konzept über die praktische Durchführung einer berufstypischen Ausbildungssituation
Université
University of Applied Administrative Sciences Wiesbaden
Note
1,0
Auteur
Année
2013
Pages
33
N° de catalogue
V448997
ISBN (ebook)
9783668853713
ISBN (Livre)
9783668853720
Langue
allemand
Annotations
Mots clés
AdA, Unterweisung, Unterweisungsentwurf, Ausbildungssituation, Berechnung der Hundesteuer, Satzung, Situation am Arbeitsplatz, Zeit und Ort der Unterweisung, Informationen zur Person des Ausbilders, Persönliche Voraussetzungen des Auszubildenden, Gestaltung der praktischen Ausbildungssituation, Ausbildungsrahmenplan, Lerninhalte, Kompetenzen, Lernvoraussetzungen, Methodisches Vorgehen, Vier-Stufen-Methode, Vorbereiten, Vormachen und Erklären, Nachmachen, Selbständig arbeiten lassen, Abschlussgespräch, Arbeits- und Hilfsmittel, Medieneinsatz, Lernkontrolle, Sicherung der Ergebnisse, Fortführung des Lernprozesses, Übungsfälle zur Hundesteuer, Vordrucke, Steuerbescheid, Verwaltungsfachangestellte/r, Ausbildungsplatz, Verlaufsplan praktische Ausbildungssituation
Citation du texte
Jeanette Dahlman (Auteur), 2013, Berechnung der Hundesteuer nach der aktuellen Satzung der Stadt X (Unterweisung Verwaltungsfachangestellte/-in), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/448997

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Berechnung der Hundesteuer nach der aktuellen Satzung der Stadt X (Unterweisung Verwaltungsfachangestellte/-in)



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur