Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht

Sanktionen im zivilen Kartellschadensersatzrecht. Übertragung der EuGH-Bußgeldrechtsprechung?

Titel: Sanktionen im zivilen Kartellschadensersatzrecht. Übertragung der EuGH-Bußgeldrechtsprechung?

Bachelorarbeit , 2018 , 30 Seiten , Note: 14 Punkte

Autor:in: Maximilian Scheu (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Was nützt der beste rechtliche Schutz vor Kartellen, wenn es keine effektive Umsetzung durch bestimmte Sanktionen gibt? Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf die bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit von Konzerngesellschaften, die eine „wirtschaftliche Einheit“ bilden, auf das zivile Kartellschadensersatzrecht übertragbar ist.

Neben der Darstellung und Bewertung bestehender dogmatischer Streitfragen wird auch der Frage nachgegangen, ob die Diskussion der Übertragbarkeit unter Beachtung der „Kartellschadensersatzrichtlinie“ und der damit zusammenhängenden 9. GWB-Novelle eine neue Wendung erfährt. Dazu werden die unterschiedlichen Institute der wettbewerbsrechtlichen Bußgeld- und Schadensersatzhaftung dargestellt.

Außerdem werden Vor- und Nachteile der Übertragung der Bußgeldrechtsprechung auf das zivile Kartellschadensersatzrecht erörtert. Die Möglichkeit der Übertragung wird unter dem Aspekt bestehender allgemeiner zivilrechtlicher Grundsätze diskutiert. Des Weiteren werden alternative Möglichkeiten der Konzernhaftung betrachtet, um der Frage nachzugehen, ob die Übertragung der europäischen Bußgeldhaftungsgrundsätze in das nationale Kartellschadensersatzrecht zwingend geboten ist.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Sanktionsmöglichkeiten im EU-Wettbewerbsrecht

I. EU-Bußgeldhaftung

1. Die EuGH-Bußgeldrechtsprechung und die wirtschaftliche Einheit

a) Keine Notwendigkeit einer eigenen Rechtspersönlichkeit

b) Bestimmende Einflussnahme und Akzo Nobel-Vermutung

2. Kritik an der gegenwärtigen Bußgeldhaftung

II. Nationale Bußgeldhaftung und wirtschaftliche Einheit

III. Schadensersatzhaftung

1. Effet utile, Courage und Manfredi

2. Die Kartellschadensersatzrichtlinie

3. Das deutsche Kartellschadensersatzrecht und die 9. GWB-Novelle

C. Übertragung der wirtschaftlichen Einheit

I. Übertragung de lege lata

1. Primärrecht und effet utile

a) Übernahme aufgrund von Äquivalenz und Effektivität

b) Gegenansicht

c) Stellungnahme

2. Übernahme durch Sekundärrecht

a) Die wirtschaftliche Einheit als Haftungsadressat

b) Keine Aussage über die Passivlegitimation

c) Stellungnahme

3. Übernahme durch die 9. GWB-Novelle

a) Keine Änderung durch die 9. GWB-Novelle

b) „Rechtsverletzer“ als Brücke zur wirtschaftlichen Einheit

c) Stellungnahme

II. Vereinbarkeit von gesellschaftsrechtlichem Trennungsprinzip und wirtschaftlicher Einheit

1. Verstoß gegen das gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip

2. Gegenansicht

3. Stellungnahme

III. Alternative Konzernhaftungsmöglichkeiten

D. Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht, ob die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur bußgeldrechtlichen Verantwortlichkeit einer „wirtschaftlichen Einheit“ auf das deutsche zivile Kartellschadensersatzrecht übertragen werden kann und ob dies de lege lata geboten ist.

  • Bußgeldhaftung vs. Schadensersatzhaftung im Kartellrecht
  • Konzept der „wirtschaftlichen Einheit“ im EU-Wettbewerbsrecht
  • Auswirkungen der Kartellschadensersatzrichtlinie und der 9. GWB-Novelle
  • Vereinbarkeit einer Konzernhaftung mit dem gesellschaftsrechtlichen Trennungsprinzip
  • Alternative Ansätze für eine Konzernhaftung im zivilen Schadensersatzrecht

Auszug aus dem Buch

b) Bestimmende Einflussnahme und Akzo Nobel-Vermutung

Als weiteres Erfordernis für die Annahme einer wirtschaftlichen Einheit ist, wie es schon in der Entscheidung Imperial Chemical Industries statuiert wurde, das Bestehen eines tatsächlichen bestimmenden Einflusses der Konzernmutter auf die Tochtergesellschaft von Nöten.

Durch das Urteil des Gerichtshofs im Fall Akzo Nobel gab es für dieses Erfordernis eine bahnbrechende Neuerung. So wurde durch dieses Urteil das Bestehen tatsächlicher Einflussnahme mit der vollständigen Beteiligung des Mutterkonzerns an der Tochtergesellschaft gleichgesetzt. Somit wurde bestimmt, dass bei einer Beteiligungshöhe von 100 % eine widerlegliche Vermutung hinsichtlich der tatsächlichen bestimmenden Einflussnahme der Muttergesellschaft greift, womit die Beweislast umgekehrt wird. Es liegt also nicht mehr an der Kommission, die Einflussnahme der Mutter zu beweisen, sondern im Gegenteil liegt es an der Mutter zu beweisen, dass sie keinen solchen Einfluss ausgeübt hat.

Des Weiteren wird in der Entscheidung klargestellt, dass weitere Faktoren neben der Beteiligungshöhe, sog. „Plusfaktoren“, zur Begründung einer wirtschaftlichen Einheit herangezogen werden können, aber nicht müssen. Alleine die 100 %-ige Beteiligung sei demnach ausreichend.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung stellt die Fragestellung zur Übertragbarkeit der bußgeldrechtlichen wirtschaftlichen Einheit auf das zivile Kartellschadensersatzrecht dar und erläutert den Aufbau der Untersuchung.

B. Sanktionsmöglichkeiten im EU-Wettbewerbsrecht: Dieses Kapitel differenziert zwischen der Bußgeld- und Schadensersatzhaftung und analysiert die europäische Bußgeldrechtsprechung zur wirtschaftlichen Einheit sowie deren Kritik.

C. Übertragung der wirtschaftlichen Einheit: Der Hauptteil untersucht kritisch, ob eine Übertragung des Konzepts der wirtschaftlichen Einheit de lege lata oder durch neue Gesetze geboten ist und erörtert die Vereinbarkeit mit dem gesellschaftsrechtlichen Trennungsprinzip.

D. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass eine solche Übertragung weder rechtlich geboten noch mit dem Trennungsprinzip vereinbar ist.

Schlüsselwörter

Kartellrecht, wirtschaftliche Einheit, Schadensersatzhaftung, Bußgeldhaftung, 9. GWB-Novelle, Konzernhaftung, Trennungsprinzip, private enforcement, public enforcement, Unternehmensbegriff, EU-Wettbewerbsrecht, Kartellschadensersatzrichtlinie, Rechtsverletzer, Passivlegitimation, Akzo Nobel-Vermutung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Frage, ob das Konzept der „wirtschaftlichen Einheit“, das im europäischen Kartellbußgeldrecht zur Haftung von Konzernen angewendet wird, auch auf den zivilrechtlichen Schadensersatz bei Kartellverstößen in Deutschland übertragbar ist.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Die zentralen Felder umfassen die Dogmatik des europäischen Unternehmensbegriffs, die Reformen durch die Kartellschadensersatzrichtlinie und die 9. GWB-Novelle sowie die fundamentalen gesellschaftsrechtlichen Prinzipien wie das Trennungsprinzip.

Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?

Das Ziel ist die kritische Prüfung, ob eine Übertragung der bußgeldrechtlichen Haftungszurechnung auf das zivile Schadensersatzrecht bereits de lege lata (nach geltendem Recht) geboten oder beabsichtigt ist.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit nutzt die klassische juristische Auslegungsmethode unter Einbeziehung von Primär- und Sekundärrechtsquellen, Gesetzesmaterialien und der vorherrschenden Literatur- und Rechtsprechung zu den dogmatischen Streitfragen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert, ob Effektivitätsgrundsätze oder das Sekundärrecht eine Haftungsausweitung verlangen, und prüft detailliert die Vereinbarkeit dieses Modells mit dem deutschen Trennungsprinzip sowie alternative Möglichkeiten der Konzernhaftung.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind die wirtschaftliche Einheit, das Trennungsprinzip, der Rechtsverletzerbegriff nach GWB und die Abgrenzung von public und private enforcement.

Warum wird die Akzo Nobel-Vermutung kritisch betrachtet?

Die Kritik entzündet sich an der faktischen Beweislastumkehr bei 100-prozentigen Tochtergesellschaften, die als verschuldensunabhängige Haftung wahrgenommen wird und dogmatische Probleme im strafrechtlich geprägten Sanktionensystem aufwirft.

Wie bewertet die Arbeit die Rolle der 9. GWB-Novelle?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die 9. GWB-Novelle keine pauschale Einführung der wirtschaftlichen Einheit für das gesamte nationale Schadensersatzrecht bewirkt hat, da der deutsche Gesetzgeber hier eine spezifische Legaldefinition gewählt hat.

Warum lehnt der Autor die Übertragung des Konzepts ab?

Der Autor argumentiert, dass eine solche Übertragung dem gesellschaftsrechtlichen Trennungsprinzip zuwiderläuft und eine Konzernhaftung ohne entsprechende gesetzliche Grundlage dogmatisch nicht schlüssig herleitbar ist.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Sanktionen im zivilen Kartellschadensersatzrecht. Übertragung der EuGH-Bußgeldrechtsprechung?
Hochschule
Universität Mannheim  (Lehrstuhl Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, LL.M. (Yale) für Bürgerliches Recht, Handels- und Kartellrecht)
Note
14 Punkte
Autor
Maximilian Scheu (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2018
Seiten
30
Katalognummer
V454686
ISBN (eBook)
9783668861497
ISBN (Buch)
9783668861503
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kartellrecht Wettbewerbsrecht Konzernrecht Schadensersatz Europäisches Kartellrecht Deutsches Kartellrecht Europäische Bußgeldhaftung Gesellschaftsrechtliches Trennungsprinzip Passivlegitimation Wirtschaftliche Einheit
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Maximilian Scheu (Autor:in), 2018, Sanktionen im zivilen Kartellschadensersatzrecht. Übertragung der EuGH-Bußgeldrechtsprechung?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/454686
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  30  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum