Unterschiede zwischen der nationalen und kommunalen Gesundheitspolitik


Dossier / Travail, 2018

16 Pages, Note: 2

Philipp Kuhlmann (Auteur)


Extrait


Inhalt

1. Abstract

2. Einleitung

3. Nationale Gesundheitspolitik
3.1 Überblick
3.2 Bundestag
3.3 Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

4. Zuständigkeiten der Länder
4.1 Gesundheitspolitik am Beispiel von Baden-Württemberg
4.2 Die Gesundheitsministerkonferenz

5. Zuständigkeiten in den Kommunen
5.1 Herausforderungen für die Kommunen
5.2 Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen
5.3 Gesundheitspolitische Aufgaben der Kommunen

6. Zusammenfassung und Fazit: Welche Aufgabenfelder der sozialen Arbeit ergeben sich in den Kommunen?

Literaturverzeichnis:

1. Abstract

In der vorliegenden Hausarbeit soll untersucht werden, welche Aufgaben die staatlichen Akteure im Bereich der Gesundheitspolitik haben. Dabei unterscheide ich zwischen Gesundheitspolitik

- auf Bundesebene,
- auf Ebene der Länder und schließlich
- auf Ebene der Kommunen.

Es soll herausgearbeitet werden, welche Aufgaben die einzelnen Akteure haben und aufgezeigt werden, an welchen Stellen sich die Arbeitsfelder überschneiden und Absprachen zwischen den Ebenen erfolgen.

Im letzten Kapitel der Hausarbeit möchte ich herausarbeiten wie sich die Gesundheitspolitik in den Aufgabenfeldern der Sozialen Arbeit spiegelt. Dabei beschränke ich mich auf die Soziale Arbeit in den Kommunen.

2. Einleitung

Das deutsche Gesundheitswesen lässt sich laut der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) grundsätzlichen in folgenden drei Ebenen beschreiben:

- „Zur ersten Ebene gehören staatliche Stellen, die sich entsprechend unserer föderalen Struktur ihrerseits nochmals nach Bund, Ländern und Kommunen unterscheiden lassen. Im Zusammenhang mit dieser ersten Ebene lassen sich auch die politischen Willensbildungsprozesse in den Parteien darstellen.
- Auf der zweiten Ebene sind die für das deutsche Gesundheitswesen besonders wichtigen korporatistischen Akteure angesiedelt, also die Körperschaften und Verbände, denen es obliegt, die gesundheitliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu organisieren und sicherzustellen.
- Die dritte Ebene umfasst schließlich die übrigen Akteure, wobei es sich hier vor allem um Unternehmen und einzelne Organisationen beziehungsweise deren Vereinigungen handelt.“

(Quelle: http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/gesundheitspolitik/72547/gesundheitswesen-im-.ueberblick?p=all)

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich im Wesentlichen mit dem ersten Punkt und untersucht die Aufgaben der Gesundheitspolitik an den verschiedenen staatlichen Stellen.

3. Nationale Gesundheitspolitik

3.1 Überblick

Der Wichtigste Akteur der nationalen Gesundheitspolitik sind der Bundestag als gesetzgebendes Organ (Legislative). Im demokratischen politischen System der Bundesrepublik nehmen die im Bundestag vertretenen Parteien Einfluss auf die Gesetzgebung.

Die Bundesregierung als Exekutive bündelt die Aufgaben in der Gesundheitspolitik im Bundesministerium für Gesundheit sowie im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Außerdem gibt es noch weitere Bundesbeauftrage, deren Aufgabe in diesem Kapitel vorgestellt werden.

3.2 Bundestag

Dem Bundestag obliegt im deutschen Politiksystem die Verabschiedung aller Gesetze auf Bundesebene. Laut Artikel 20 Grundgesetz ist die Bundesrepublik „ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.“ (Gundgesetz §20, Absatz 1) Es kann abgeleitet werden, „dass die Forderung nach Angleichung der Lebensverhältnisse oder der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den drei Prinzipien (Sozialstaats-, Bundesstaats-, und Rechtsstaatsprinzips) des Art. 20 GG verankert ist“ (Quelle:https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.5/PBGD/Archiv_Veroeffentlichungen_der_13.WP/Verschiedenes/Gleichwertige_Lebensverhltnisse.pdf)

Der Gesetzgeber hat also die Aufgabe einheitliche Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu gewähren.

Im Fall des Gesundheitswesens sind dies laut Bundeszentrale für politische Bildung:

- Alle Gesetze zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sind Inhalt des Sozialgesetzbuches (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung.
- Die Gesetze, die auf Bundesebene die Krankenhausversorgung und -finanzierung regeln. Hierzu gehören zum Beispiel das Krankenhausentgeltgesetz und das Krankenhausfinanzierungsgesetz.
- Die Gesetze, die auf Bundesebene die Arzneimittelversorgung und das Apothekenwesen regeln und Gesetze zu Medizinprodukten und Blutprodukten
- Die Teile der Sozialversicherung, die gesundheitliche Leistungen finanzieren: Dies sind zum Beispiel Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die für Rehabilitationsleistungen aufkommen müssen (SGBVI). Außerdem die gesetzliche Unfallversicherung, die bei der Versorgung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten aufkommt (SGB VII)
- Die Gesetze zur sozialen Pflegeversicherung (Elftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XI)
- Weitere Gesetze, die sich gesellschaftliche Fragen wie Fortpflanzungsmedizin, Einsatz von Gentechnik oder auch Regelungen zur Sterbehilfe kümmern.

(Quelle:http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/gesundheitspolitik/72565/staat-und-politik)

Alle diese Fragen und Gesetze müssen für die gesamte Bundesrepublik gelten und werden daher vom Bundestag verabschiedet. Bei sogenannten zustimmungspflichtigen Gesetzen muss zudem auch der Bundesrat (und damit die Bundesländer) zustimmen. (Manfred G. Schmidt: Das Politische System der Bundesrepublik Deutschland: Seite 89)

Der Prozess der Willensbildung erfolgt im deutschen Parlamentsbetrieb mit Hilfe der unterschiedlichen Parteien, die in ihren Programmen entsprechend erläutern, welche Vorstellungen sie jeweils zu den Politikfeldern haben. Andere wichtige Akteure im Prozess der Willensbildung stellen die Verbände und Interessensgruppen dar, aber auch Massenmedien und verschiedene Bürgerinitiativen. (Manfred G. Schmidt: Das Politische System der Bundesrepublik Deutschland: Seite 38) Die unterschiedlichen Vorstellungen der parlamentarischen Parteien oder Interessengruppen sind jedoch nicht Gegenstand dieser Hausarbeit.

Die Arbeit der Mitglieder des Bundestags erfolgt i.d.R. in den Ausschüssen, die nach dem Parteienproporz besetzt sind. Die Ausschüsse bereiten Gesetzesinitiativen vor und beraten intensiv über ihr Politikfeld. Das folgende Zitat ist dem Internet-Auftritt des Ausschusses für Gesundheit entnommen und erläutert das Ziel der Beratungen im Gesundheitsausschuss:

„(…) Am Ende der sich manchmal über mehrere Sitzungswochen erstreckenden Beratungen über eine Vorlage steht die Beschlussempfehlung mit dem dazugehörenden Bericht. Kern der Beschlussempfehlung ist das Mehrheitsvotum, mit dem der Ausschuss dem Plenum die Annahme oder Ablehnung der Vorlage empfiehlt.“ (Quelle: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/aufgaben-und-arbeitsweise/542748 Deutscher Bundestag > Ausschüsse > Gesundheit > Aufgaben und Arbeitsweise des Ausschusses > Ausschussberatungen)

Die Beratungen der Ausschüsse können auf der Homepage des Bundestages nachverfolgt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Bild Quelle: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/tagesordnungen)

3.3 Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Neben den Ausschüssen im Bundestag ist das Bundesministerium für Gesundheit ein wichtiger Akteur. Das Bundesministerium bereitet Gesetzesvorhaben, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften vor (die dann unter anderem in den Ausschüssen diskutiert und bewertet werden). Außerdem hat das Ministerium die exekutive Zuständigkeit auf Regierungsebene um die beschlossenen Gesetze umzusetzen.

(Quelle http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/gesundheitspolitik/72565/staat-und-politik?p=1)

Den Aufgabenbereich des Ministeriums kann man der Website des Ministeriums entnehmen:

„Zu den zentralen Aufgaben zählt, die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und fortzuentwickeln.

Des Weiteren ist die Reform des Gesundheitssystems eine der wichtigsten Aufgaben des Ministeriums; Ziel ist es, die Qualität des Gesundheitssystems weiterzuentwickeln, die Interessen der Patientinnen und Patienten zu stärken, die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten und die Beitragssätze zu stabilisieren.

(…)

Ein weiterer Schwerpunkt des Ministeriums im Gesundheitsbereich ist der Gesundheitsschutz, die Krankheitsbekämpfung und die Biomedizin. Durch das Infektionsschutzgesetz werden Prävention, Beratung und Eigenverantwortung bei der Infektionsverhütung deutlich betont, und das öffentliche Gesundheitswesen wird gestärkt. Das Transplantationsgesetz, das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz regeln den rechtlichen Rahmen für diese wichtigen medizinischen Gebiete. (…) “ (Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/aufgaben-und-organisation/aufgaben.html )

Das BMG benennt an selber Stelle außerdem folgende weiteren Aufgaben

- die Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln, Blut- und Medizinprodukten.
- Die Unterstützung von Forschung und Versorgungstrukturen (z.B für Hilfe für chronisch Kranke, die Kindergesundheit oder die Beratung und Betreuung von HIV-Infizierten)
- Die Bereitstellung von Informationen, die es dem Bürger ermöglichen sollen als mündiger Versicherter und aufgeklärter Patienten zu agieren. Das BGM stellt hierzu Informationen zur Verfügung. Hierzu gehören auch Informationen zum Thema der Drogen- und Suchtgefahr. Die Veröffentlichung dieser Informationsmaterialien erfolgt über die „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“
- Die Berufsgesetze für die bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufe einschließlich der Ausbildungsregelungen.

Darüber hinaus ist das BMG in vielen Bereichen, für die es keine unmittelbare Verantwortung trägt – weil zum Beispiel die Bundesländer oder die Selbstverwaltung zuständig ist –, als Initiator und Unterstützer tätig.

(Quelle: http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/gesundheitspolitik/72565/staat-und-politik?p=1)

Dem Bundesministerium sind folgende Bundesbeauftragte zugeordnet:

Drogenbeauftragte der Bundesregierung

Die Drogenbeauftragte Marlene Mortler (MdB) bearbeitet mit Ihren Mitarbeitern folgende Themen:

- Drogenpolitik
- Suchtstoffe und Abhängigkeiten
- Prävention und Behandlungsmöglichkeiten
- Studien

(Quelle https://www.drogenbeauftragte.de/themen.html)

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten

Auf der Website des Bundesbeauftragten wird seine Aufgabe wie folgt beschrieben:

„Das Amt des Patientenbeauftragten der Bundesregierung ist mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) zum 1. Januar 2004 geschaffen worden. Der oder die Beauftragte soll in unabhängiger und beratender Funktion darauf hinwirken, dass die Belange der Patienten in allen relevanten gesellschaftlichen Bereichen beachtet werden (§140 h SGB V). Er oder sie soll die Weiterentwicklung der Patientenrechte unterstützen und Patienteninteressen in Politik und Öffentlichkeit vertreten.“

(Quelle https://www.patientenbeauftragter.de/der-beauftragte/das-amt)

Aktuell ist das Amt des Beauftragten nicht besetzt, da Dr. Ralf Brauksiepe hat das Amt des Patientenbeauftragten der Bundesregierung sowie sein Bundestagsmandat mit Ablauf des 4. November 2018 niedergelegt hat. Die Neubesetzung erfolgt durch das Kabinett.

(Quelle: https://www.patientenbeauftragter.de/der-beauftragte/das-amt)

3.4 Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend

Durch den Zuschnitt der Zuständigkeiten der Ministerien in der aktuellen Legislaturperiode, hat auch dieses Bundesministerium einige Themen, die für die Gesundheitspolitik eine wichtige Rolle spielen. Insbesondere das Themenfeld „Ältere Menschen“ wird umfangreich bearbeitet.

Unabhängig von den Ministerien gibt es außerdem den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.“Nach § 18 BGG hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.“

(Quelle:https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/DerBeauftragte/DieAufgabe/Aufgabe_node.html#doc1825870bodyText2)

4. Zuständigkeiten der Länder

Paul Braasch erläutert zur Zuständigkeit der Länder in Bezug auf die Gesundheitspolitik: Die Länder verfügen über weitreichende Aufgaben und Zuständigkeiten im Gesundheitswesen. Sie sind für die Durchführung der Bundesgesetze verantwortlich, haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dem nicht die Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 74ff GG) entgegensteht, und üben die Fach- und Dienstaufsicht über die Gesundheitsämter aus.“ (Paul Braasch, Das Gesundheitswesen in Deutschland, Seite 38)

[...]

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Unterschiede zwischen der nationalen und kommunalen Gesundheitspolitik
Université
University of Applied Sciences Ravensburg-Weingarten
Note
2
Auteur
Année
2018
Pages
16
N° de catalogue
V471509
ISBN (ebook)
9783668959163
ISBN (Livre)
9783668959170
Langue
allemand
Mots clés
unterschiede, gesundheitspolitik
Citation du texte
Philipp Kuhlmann (Auteur), 2018, Unterschiede zwischen der nationalen und kommunalen Gesundheitspolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/471509

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