Aktuell ist die Begegnung zwischen Papst Franziskus und dem Moskauer Patriarchen Kyrill vom 12. Februar 2016 in Havanna (Kuba) ein deutliches Zeichen der wachsenden Einheit zwischen ihren Kirchen. Fernziel ist die Eucharistiegemeinschaft. Wenn sie auch bis auf Weiteres noch nicht verwirklicht werden kann, so besteht seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65) doch die Möglichkeit, dass die nichtkatholischen Christen des Ostens in der katholischen Kirche unter bestimmten Bedingungen die Sakramente der Busse, der Eucharistie und der Krankensalbung empfangen können. Eine genaue Erörterung dieses Rechts ist gerade nach dem oben erwähnten kirchengeschichtlich bedeutenden Ereignis wichtig, nicht zuletzt, um vorhandene Missverständnisse überwinden zu können. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass dieses Recht zwischenzeitlich universalrechtlich auch Angehörigen anderer nichtkatholischer Kirchen eingeräumt wurde, die den erwähnten östlichen vom Apostolischen Stuhl gleichgestellt worden sind. Wer diese Kirchen sind, ist weitgehend ungewiss. Die vorliegende Masterarbeit stellt sich den Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Frage der Zulassung von Angehörigen nichtkatholischer Kirchen zu den katholischen Sakramenten der Busse, Eucharistie und Krankensalbung noch offen sind.
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- 0 Einleitung
- 1 Frühere Rechtslage (CIC/17)
- 2 Wortlaut von Can. 844 § 3 CIC/83 und Can. 671 § 3 CCEO
- 3 Systematische Einordnung der beiden Canones
- 4 Redaktionsgeschichte
- 4.1 Can. 844 § 3 CIC/83
- 4.2 Can. 671 § 3 CCEO
- 4.3 Ergebnis
- 5 Authentische Quellen
- 5.1 Erlasse des Zweiten Vatikanischen Konzils
- 5.1.1 Art. 27 OE
- 5.1.2 Art. 8 Abs. 4 UR
- 5.1.3 Art. 15 Abs. 3 UR
- 5.1.4 Ergebnis der konziliaren Regelung
- 5.2 DirOec/67
- 5.2.1 Ziff. 39 DirOec/67
- 5.2.2 Ziff. 41 DirOec/67
- 5.2.3 Ziff. 42 DirOec/67
- 5.2.4 Ziff. 44 DirOec/67
- 5.2.5 Ziff. 46 DirOec/67
- 5.2.6 Ergebnis DirOec/67
- 5.2.7 DirOec/67: Verlust der normativen Geltung
- 5.3 Erklärung des Einheitssekretariats vom 7. Januar 1970
- 5.3.1 Ziff. 3 der Erklärung
- 5.3.2 Ziff. 6 der Erklärung
- 5.4 Ziff. 5 der Instruktion «In quibus rerum circumstantiis» des Einheitssekre- tariats vom 1. Juni 1972
- 5.5 Ziff. 8 der Mitteilung des Einheitssekretariats vom 17. Oktober 1973
- 5.6 Gesamtergebnis
- 5.1 Erlasse des Zweiten Vatikanischen Konzils
- 6 Weitere Auslegungshilfen
- 6.1 Can. 903 SchemaCICO/86
- 6.2 DirOec/93
- 6.2.1 Überschriften vor Ziff. 122 und Ziff. 129 DirOec/93
- 6.2.2 Ziff. 122 DirOec/93
- 6.2.3 Ziff. 125 DirOec/93
- 6.2.4 Ziff. 129 bis 131 DirOec/93
- 6.2.5 Ziff. 159 und 160 DirOec/93
- 6.2.6 Ergebnis DirOec/93
- 6.3 Enzyklika Ut unum sint
- 6.4 Enzyklika <
- 6.4.1 Ziff. 45 Ecclesia de Eucharistia
- 6.4.2 Ziff. 46 Ecclesia de Eucharistia
- 6.5 Katechismus der katholischen Kirche
- 8.1 Anwendungsbereich
- 8.2 Geltungsbereich
- 9.1 Betroffenenkreis
- 9.1.1 Kreis der direkt Betroffenen
- 9.1.2 Kreis der indirekt Betroffenen
- 9.2 Adressatenkreis
- 9.2.1 Kreis der direkten Adressaten
- 9.2.2 Kreis der indirekten Adressaten
- 12.1 Glieder nichtkatholischer Kirchen des Ostens
- 12.2 Östliche Kirchen in nicht voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche
- 12.3 Alle Angehörigen einer orthodoxen oder altorientalischen Kirche
- 13.1 Fehlende Gesetzesdefinition der den Ostkirchen gleichgestellten Kirchen
- 13.2 Gesetzesaussagen über die den Ostkirchen gleichgestellten Kirchen
- 13.3 Wesensmerkmale dieser Kirchen
- 13.3.1 'Gleiche Lage' dieser Kirchen
- 13.3.2 'Katholischer Glaube' an die Sakramente
- 13.3.3 Gültige Sakramentenspendung in diesen Kirchen
- 13.4 Beurteilung durch den Apostolischen Stuhl
- 13.4.1 Gleicher Zustand in Bezug auf die drei Sakramente als ausschliessli- cher Urteilsgegenstand
- 13.4.2 Besondere Kompetenz des Apostolischen Stuhls
- 13.4.3 Ausdrückliches Urteil des Apostolischen Stuhls
- 13.5 Bislang erfolgte Anerkennungen als 'andere Kirche'
- 13.5.1 Angehörige der antiochenischen syrisch-orthodoxen Kirche
- 13.5.2 Angehörige der ‘Polnischen Katholischen Nationalkirche’
- 13.5.3 Angehörige der 'Patriotischen Kirche Chinas'
- 13.5.4 Angehörige der alt- bzw. christkatholischen Kirche
- 13.5.5 Angehörige der anglikanischen Kirche
- 13.5.6 Angehörige der protestantischen bzw. evangelischen kirchlichen Ge- meinschaften
- 13.6 Zukünftige Anerkennung als Angehörige einer ‘anderen Kirche’?
- 13.7 Weltweit einheitliche oder einzelfallbezogene Entscheidung?
- 13.8 Gleichstellung der Angehörigen dieser anerkannten Kirchen
- 13.9 Ergebnis
- 14.1 Qualifikation und Verortung der gesetzlichen Bedingungen
- 14.1.1 Doppelte bzw. zweifache gesetzliche Bedingung
- 14.1.2 Nur zwei gesetzliche (Teil-)Voraussetzungen bzw. (Teil-)Bedingun- gen
- 14.1.3 Gleiche gesetzliche Bedingungen wie bei katholischen Gläubigen
- 14.1.4 Subjektivität der beiden (Teil-)Bedingungen bzw. (Teil-)Voraus- setzungen
- 14.1.5 Objektive Nebenbedingungen
- 14.1.6 Ermöglichung des Sakramentenempfangs im nichtkatholischen kirchli- chen Kontext
- 14.2 Erste (Teil-)Bedingung: eigene Bitte um Sakramentenspendung
- 14.3 Zweite (Teil-)Bedingung: rechte Empfangsbereitschaft des Bittenden
- 14.4 Leichte Erfüllung dieser beiden Bedingungen
- 14.5 Rechtsvermutung der Glaubensübereinstimmung
- 14.6 Konfessorische Form der 'Gemeinschaft in heiligen Sachen'
- 14.7 Keine Erwähnung weiterer Erfordernisse
- 14.8 Zusätzliche Erfordernisse?
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Spendung der Sakramente der Busse, der Eucharistie und der Krankensalbung an Angehörige nichtkatholischer Kirchen im Rahmen des CIC/83 und CCEO. Sie analysiert die rechtliche Regelung, die historische Entwicklung und die relevanten Quellen, um die Bedingungen und Voraussetzungen für die Sakramentenspendung zu klären.
- Rechtliche Regelung der Sakramentenspendung an Nichtkatholiken
- Historische Entwicklung und Quellenanalyse
- Bedingungen und Voraussetzungen für die Sakramentenspendung
- Anwendung und Geltungsbereich des Canons
- Betroffenenkreis und Adressatenkreis
Zusammenfassung der Kapitel
- Das erste Kapitel beleuchtet die frühere Rechtslage im CIC/17, während Kapitel zwei den Wortlaut von Can. 844 § 3 CIC/83 und Can. 671 § 3 CCEO analysiert.
- Kapitel drei befasst sich mit der systematischen Einordnung der beiden Canones und Kapitel vier untersucht die Redaktionsgeschichte von Can. 844 § 3 CIC/83 und Can. 671 § 3 CCEO.
- Kapitel fünf untersucht die relevanten authentischen Quellen, darunter Erlasse des Zweiten Vatikanischen Konzils, die Direktionen des Einheitssekretariats und weitere päpstliche Dokumente.
- Kapitel sechs beleuchtet weitere Auslegungshilfen, wie Can. 903 SchemaCICO/86, Direktionen des Einheitssekretariats und päpstliche Enzyklika.
- Kapitel sieben behandelt den Ausnahmecharakter von Can. 844 § 3 CIC/83 und Can. 671 § 3 CCEO und Kapitel acht untersucht den Anwendungs- und Geltungsbereich des Canons.
- Kapitel neun analysiert den Betroffenen- und Adressatenkreis, während Kapitel zehn die indirekte Regelung des Canons beleuchtet.
- Kapitel elf beschreibt die drei Sakramente als Regelungsgegenstand und Kapitel zwölf behandelt die Angehörigen östlicher Kirchen, die nicht die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche haben.
- Kapitel dreizehn befasst sich mit den Angehörigen anderer Kirchen, die nach dem Urteil des Apostolischen Stuhls hinsichtlich der Sakramente in der gleichen Lage wie die genannten östlichen Kirchen sind.
- Kapitel vierzehn untersucht die Voraussetzungen und Bedingungen für die Sakramentenspendung im Einzelfall.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit dem Kanonischen Recht, insbesondere mit der Spendung der Sakramente der Busse, der Eucharistie und der Krankensalbung an Angehörige nichtkatholischer Kirchen. Die Analyse konzentriert sich auf die rechtliche Regelung, die historische Entwicklung, die relevanten Quellen, die Bedingungen und Voraussetzungen für die Sakramentenspendung, den Anwendungs- und Geltungsbereich sowie den Betroffenen- und Adressatenkreis. Die Arbeit untersucht auch die Bedeutung von Kirchen in voller und nicht voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche sowie die Rolle des Apostolischen Stuhls bei der Anerkennung von anderen Kirchen.
- Citation du texte
- Andrea G. Röllin (Auteur), 2018, Die Spendung der Sakramente der Busse, der Eucharistie und der Krankensalbung an Angehörige nichtkatholischer Kirchen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/493521