Die Ideologien von Carl Schmitt, der Neuen Rechten und der AfD im Vergleich


Term Paper, 2019

19 Pages, Grade: 1,7


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Gliederung

1. Einleitung

2. Carl Schmitt
2.1 Der Souverän & Der Ausnahmezustand
2.2 Die Freund-Feind-Unterscheidung
2.3 Demokratiebegriff von Carl Schmitt & seine Liberalismuskritik

3. „Die Neue Rechte“
3.1 Wer ist die „Neue Rechte“ ?
3.2 EthnopluralismusS
3.3 Weitere neurechte Begriffsdefinitionen
3.3.1 Die Nation
3.3.2 Die Demokratie
3.3.3 Der Staat

4. Die Alternative für Deutschland als verlängerter, parlamentarischer Arm der Neuen Rechten

5. Vergleich neurechter Positionen und den Schriften Carl Schmitts

6. Fazit

1. Einleitung

In Deutschland herrscht zurzeit große Aufregung um das Aufbegehren der Neuen Rechten. So kam es in der vergangenen Zeit in Deutschland zu mehr als einem rechtsextremistischen Überfall auf Andersdenkende.

So wurde ein Feindbild der Neuen Rechten, Walter Lübcke, am 2. Juni 2019 in seinem Haus in der Nähe von Kassel erschossen (Seeßlen 2019). Am 22. Juli 2019 schoss ein Rechtsextremer auf einen Mann aus Eritrea, um ihn aus rassistischen Gründen zu ermorden (Naber 2019).

Jüngst wurde vom Bundesverfassungsschutz bekannt gegeben, dass die Identitäre Bewegung, eine der führenden neurechten Organisationen, von nun an verfassungsrechtlich beobachten wird (BfV 2019).

Dazu gesellen sich die fremdenfeindlichen Ereignisse in Chemnitz rund um den Tod eines deutschen Staatsbürgers, der mutmaßlich von einem Asylbewerber ermordet wurde (Czollek 2018) und die Messerattacke auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (Ramelsberger 2016).

Diese Attacken gehen mit dem Erstarken der „Neuen Rechten“ einher und ihrem Weltbild, welches sie vermitteln.

Exakt dieses Weltbild soll Hauptbestandteil dieser Arbeit sein. Dabei soll herausgefunden werden, inwieweit sich das Weltbild der Neuen Rechten mit den Vorstellungen Carl Schmitts über die Ausgestaltung eines Staates, deckt.

Dazu muss zunächst die Ideologie - welche Carl Schmitt vertrat – erläutert werden. Carl Schmitt war ein führender Staatsdenker des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland. Seine Werke spiegeln sein Politikverständnis wieder und werden deswegen auch dahingehend zur Betrachtung herangezogen.

Darauf folgend soll die Ideologie der Neuen Rechten näher betrachtet werden. Dabei werden die Schlüsselworte Staat, Nation und Demokratie im neurechten Sinn definiert, sowie eine Betrachtung der vorherrschenden Idee des Ethnopluralismus.

Dies wird abgerundet mit dem Politikverständnis der rechtspopulistischen Partei „Alternative für Deutschland“. Auch Aussagen und Wertvorstellungen ihrer Mitglieder und einzelne Wahl- und Parteiprogramme werden in die Arbeit mit einfließen, um sie zu aller erst der Neuen Rechten zuordnen zu können und dann auch ihre Ideologie mit der Schmitts zu vergleichen.

Im fünften Kapitel folgt dann der Vergleich der Ideologien, um sagen zu können, ob die Neuen Rechten und die Alternative für Deutschland der Ideologie Schmitts nahe stehen.

2. Carl Schmitt

Carl Schmitt gilt als einer der bekanntesten Staatsdenker der Weimarer Republik. Dabei gab er eine Theorie heraus, in der er sein ideelles Staatsprinzip vorlegt. Dieses Kapitel soll sich mit den Theorien und Gedankengängen Schmitts befassen. Angefangen wird dabei mit seiner Vorstellung vom Souverän und seinen Befugnissen.

2.1 Der Souverän & Der Ausnahmezustand

Schmitts Souveränitätsbegriff ist nah gebunden an die Ausführungen von Jean Bodin, der seinen Souveränitätsbegriff auf den französischen König anwendete. Bodin klärt auf, dass ein Souverän sich nur an natürliche und die göttlichen Gesetzte in jedem Fall zu halten habe. Die positiven Gesetze aber kann er brechen, wenn sie der Gerechtigkeit widersprechen. Dies stellt allerdings nur einen Ausnahmezustand dar (Campagna 2004: 68f.). Als positive Gesetze gelten juristisch alle Gesetze, die menschengemacht sind.

Carl Schmitts Begriff des Ausnahmezustands weicht von diesem allerdings ab. Er definiert den Ausnahmezustand anhand des Normalzustandes. Der Ausnahmezustand kennzeichnet sich im Gegensatz zum Normalzustand dadurch, dass es in ihm keine Ordnung gibt, es noch keine Ordnung herrscht oder keine Ordnung mehr herrscht (ebd. 70). Carl Schmitt resümiert daraus, dass der Souverän derjenige ist, der das Chaos in einem Zustand der Unordnung beseitigt und über das Entscheidungsmonopol verfügt (Schmitt 1991: 19).

Schmitt sieht dies in der Tradition des Urzustandes nach Thomas Hobbes, in dessen Urzustand sich die Menschen nicht sicher sein können, von ihrem nächsten angegriffen zu werden. Erst wenn es einen Souverän – oder bei Hobbes den Leviathan – gibt, dann kann der Mensch friedlich leben. Um diesen Zustand zu verwirklichen, ist es für Schmitt essentiell, dass das Volk homogen ist bezüglich aller fundamentalen Entscheidungen hinsichtlich des Politischen. Dies bedingt einer ratifizierten Verfassung. Schmitt schlussfolgert daraus, dass nur in einem Staat in dem sich alle Personen zu den selben Grundprinzipien bekennen, ein rechtlich geordnetes Zusammenleben möglich ist, ohne die Befürchtung haben zu müssen, in einen Bürgerkriegszustand einzutreten (Campagna 2004: 72).

Der Ausnahmezustand ist hierbei einer der zentralen Punkte Schmitts. So schreibt Schmitt: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“ (Schmitt 1991: 13). Dabei ist gemeint, dass der Souverän entscheidet wann der Ausnahmezustand beginnt und wann er aufhört, was im Umkehrschluss ebenso bedeutet, dass der Souverän auch die Normalität und die Nonnormalität definiert. Auch geht daraus hervor, dass allein der Souverän im Falle des Ausnahmezustandes über Entscheidungsbefugnis verfügt. Wann ein Ausnahmezustand vorliegt, lässt sich nicht genau bestimmen und obliegt der Gewalt des Souveräns (Campagna 2004: 74f.). Schmitt spricht lediglich von einem extremen Notfall, den er beispielhaft als die Gefährdung des Staates oder dergleichen bestimmt (Schmitt 1991: 14). Dergleichen lässt darauf schließen, dass es keine geregelten oder offensichtlichen Normen gibt, ab wann die Verhängung eines Ausnahmezustand ein notwendiger Schritt wäre (Campagna 2004: 75).

2.2 Die Freund-Feind-Unterscheidung

Carl Schmitt wollte mit seiner Freund-Feind-Unterscheidung seiner Auskunft nach das Begriffsfeld des Politischen abstecken. So echauffierte sich Schmitt in seinem nachträglich hinzugefügten Vorwort zu seinem Buch „Der Begriff des Politischen“ darüber, dass Massenmedien und Tagespublizistik seine Absteckung zu einem Begriffsfeld zu einem primitiven Schlagwort degradierten (Schmitt 1979: 16).

Folgte man Schmitts Argumentation, so würde man erkennen, dass es ihm nur darum ging, den spezifischen Bereich des Politischen von anderen Bereichen abzugrenzen. In diesem Unternehmen gelang er zu den zwei Schlüsselwörtern Freund und Feind, die den Begriff der Politik erläutern sollen. Die Politik wäre demnach ein Ort, in welchem zwischen Freund und Feind unterschieden wird, woraus folgt, dass sich ein Volk immer als politische Einheit im Gegensatz zu anderen Völkern und damit anderen politischen Einheiten konstituiert (Campagna 2004: 80).

Die politische Einheit gilt als die höchste Seinsform und diese wird beständig vom Feind in Frage gestellt (ebd.). So benennt Schmitt die Feindschaft als die „seinsmäßige Negierung eines anderen Seins“ (Schmitt 1979: 33). Somit stehen sich zwei als politische Einheiten organisierte Völker gegenüber, die sich negieren wollen, was im extremsten Falle zu einer kriegerischen Auseinandersetzung führen kann (Campagna 2004: 81).

Hierbei kommt erneut die Frage des Souveräns und des Ausnahmezustandes auf, wobei nun nicht mehr die Rede von einer Gefährdung der Rechtsordnung ist, sondern die Gefährdung der politischen Einheit des Volkes. So muss jede beteiligte Partei selbst entscheiden, ob sie sich in einem extremen Konfliktfall befindet, der ihre Existenz bedroht und aus diesem Grund vernichtet werden muss. Dabei stehen sich nun zwei Souveräne gegenüber, die vor der Frage stehen, ob ihre Existenzart bedroht wird. Hierbei gibt es wieder keine Norm, aus der die Entscheidung hervorgehen muss, sondern es handelt sich um eine rein politische Überlegung (ebd.). Dabei ist aber nicht das bloße „Anderssein des Fremden“ ein unmittelbarer Kriegsgrund. Dieser entsteht erst, wenn das Anderssein des Fremden als potenzielle Gefahr für die eigene Identität erkannt wird. Der Fremde ist dementsprechend nicht der aktuelle, jedoch immer der potenzielle Feind. Dabei führt Schmitt an, dass dieses Denken essentiell für den Fortbestand einer völkischen Existenzform sei. Sollte ein Volk nicht mehr in der Lage oder willens sein, die Unterscheidung zwischen Freund und Feind zu treffen, so würde es unweigerlich seinem Ende zu gehen (ebd.: 82).

Diese Annahme beruht ebenso auf den Annahmen Hobbes‘ zum Leviathan. So wäre es grundsätzlich möglich, ohne eine Unterscheidung zwischen Freund und Feind auszukommen, aber nur solange ein grundlegende Sicherheit darüber ausgestellt ist, dass keine andere politische Einheit die Negierung des Seins einer anderen politischen Einheit als Bedrohung für die eigene Existenz ansieht. Somit schafft Schmitt eine Atmosphäre, in der das Politische und der Souverän nur dann abdingbar sind, wenn vollständig ausgeschlossen werden kann, dass ein anderes Volk das jene als Feind betrachtet (ebd.: 85).

2.3 Demokratiebegriff von Carl Schmitt & seine Liberalismuskritik

Da Demokratie in der heutigen Zeit stets als positiver Begriff wahrgenommen wird und auch zu Carl Schmitts Zeiten ein legitimatorisches Prinzip war, welches aber ohne genauere Definition auskommt, war es Schmitt wichtig, diesen Begriff anders zu bestimmen und eine Begriffserklärung vorzunehmen, Schmitt schreibt gar davon, die Demokratie und den Demokratiebegriff retten zu wollen (ebd.: 95f.). Diese Rettungsnotwendigkeit beruht auf dem Auftreten des Proletariats auf der nationalen Bühne und der daraus resultierenden neuen Situation. Nur wenn diese Situation überwunden wird, kann die politische Einheit des deutschen Staatsvolks neu geschaffen werden (Schmitt 1995: 47). Wichtig ist hierbei, dass die Arbeiter sich nicht als Arbeiter definieren, sondern sich anhand ihres Deutsch-Seins charakterisieren (Campagna 2004: 96).

Um das Volk als Souverän, den es ja als legitimatorische Einheit stellt, annehmen zu können, bedarf es bei Schmitt der Gleichheit. Demokratie ist für ihn die Souveränität der Gleichen. Hierbei verwendet er aber nicht den gängigen Begriff der Gleichheit, der allen Menschen eine universelle Gleichheit aufgrund ihrer Eigenschaft ein Mensch zu sein ausstellt, sondern negiert die Vorstellung von der Gleichheit aller Menschen, wodurch klar wird, dass Schmitt Demokratie als eine Art Regierungsform denkt, in der das ganze Volk eine gleiche Meinung vertritt und der Gedanke einer politischen Einheit des Volkes oder des gesamten Volkes als Souverän – und somit auch der Demokratie an sich – nur dann sinnvoll ist, wenn sie exklusiv in einem Wir gegen Sie mündet. Voraussetzung für Demokratie ist also soziale Homogenität des Staatsvolkes (ebd.: 97).

So wird es abgelehnt, Nicht-Staatsbürgern ein Wahlrecht einzuräumen, da diese die politische Substanz beschädigen könnten. Man befürchtet, die existierende Ordnung könnte aufgrund der Symptomatik von gleichem Wahlrecht angefochten und beseitigt werden. (ebd.: 100f.). Demnach hätte eine ehemals wenig repräsentierte Gruppe durch den Zuzug von Gleichgesinnten die Möglichkeit, die Kontrolle über das Staatswesen zu übernehmen.

Hierbei würde es sich um eine legale seinsmäßige Negierung des politischen Seins handeln, weswegen Carl Schmitt schon alleine die Möglichkeit dieser Negierung durch Ausschluss gleichen Rechtes für alle, ausschließt (Mousavi 2017: 177).

Auch hält Schmitt nichts von einem liberalen Wahlrecht im heutigen Sinne, denn er kritisiert, dass die Wahlberechtigten nicht das große Ganze im Auge haben, sondern sich nur auf das für sie individuell Beste versteifen. Dabei inkludiert ist ebenso das geheime Wahlrecht, welches Schmitt auch ablehnt, da es zu einer Wahl aus rein individuellen Beweggründen führen würde. Allerdings möchte er die offene Wahl nicht um eine kritische Masse heraufzubeschwören, vor der sich das Individuum für seine Wahlentscheidung rechtfertigen müsste, wie es bei Mill der Fall wäre, sondern er möchte, dass eine unkritische Masse dazu führt, dass der Einzelne mitgerissen wird von dem Gefühl, die Masse würde für das Allgemeinwohl stehen (Campgna 2004: 109ff.).

Die anti-liberale Haltung Carl Schmitts rührt auch aus der Institutionalisierung des politischen Liberalismus im Parlamentarismus her. Schmitt versteht sich im eigenen Sinne als antiparlamentarischer Demokrat. Demokratie sei die Identität von Regierenden und Regierten, nicht die Repräsentation der Regierten (Hansen 1988: 11). Die Teilhabe des Volkes, welches im Sinne von Schmitt homogen zu sein hat, äußert sich durch „Akklamation, durch selbstverständliches, unwidersprochenes Dasein“ (Schmitt 1926).

3. Die Neue Rechte

Zurzeit wird vor allen in den Medien über das Erstarken der Neuen Rechten diskutiert. Doch wer ist die „Neue Rechte“, worin unterscheidet sie sich von der „Alten Rechten“, was sind ihre Ziele und fügen diese sich nahtlos in die politische Theorie von Carl Schmitt ein ?

All diese Fragen zu beantworten, wird Ziel dieses Kapitels sein. Zunächst folgt also eine Definition, wer die „Neuen Rechten“ denn nun überhaupt sind. Oftmals wirkt die Definition nämlich unausgereift, da viele neue Erscheinungen, die aus dem rechten politischen Spektrum kommen, als „Neue Rechte“ deklariert werden.

3.1 Wer ist die „Neue Rechte“?

Die Neue Rechte lässt sich zu aller erst als eine Gruppe Intellektueller bezeichnen, die sich hauptsächlich auf das Gedankengut der konservativen Revolution der Weimarer Republik stützt. Dabei ist ihre Organisationsstruktur eher diffus und lose. Ziel der Neuen Rechten ist die „Kulturrevolution von rechts“, welche einen grundlegenden politischen Wandel auslösen will (Pfahl-Taughber 2019). Charakteristisch für den neuen Typus des rechten Extremismus sind vor allem das populistische Auftreten, die Betonung der verfassungstreuen Praxis sowie das Abgrenzen vom Nationalsozialismus und dem historischen Faschismus (Stöss 2016a). Die Ideologie, die hinter der konservativen Revolution der Weimarer Republik steht, möchte nicht das Bestehende bewahren, wie es das Wort „konservativ“ eigentlich erwarten lassen würde, sondern das Bestehende überwinden. Hiermit war der demokratische Verfassungsstaat gemeint. Diesem gegenüber besteht das Vorhaben, verloren gegangene Werte wiederzubeleben. Diese wären Elite, Führung, Gott, Nation, Natur, Ordnung, Rasse und Volksgemeinschaft. Das angestrebte politische System war daher eine autoritäre Diktatur mit reeller Massenbasis (Pfahl-Taughber 2019).

Dies bedeutet das Gleiche für die „Neuen Rechten“, wobei diese nicht als homogene Masse anerkannt werden kann, sondern sich zu einzelnen Standpunkten von politischer Arbeit unterscheiden. So gibt es Anhänger der „Neuen Rechten“ die sich für mehr Sozialstaat einsetzen und Anhänger, die mehr Marktwirtschaft etablieren möchten. Auch der Grundstock kann unterschiedlich sein. So gibt es Anhänger, welche sich auf das Christentum berufen und Anhänger, die Religion generell ablehnen. Das Grundziel – die Überwindung des demokratischen Rechtsstaates wie wir ihn kennen – bleibt allerdings bei allen gleich (ebd.).

Daraus leitet sich ab, dass Die Neue Rechte nicht gänzlich gegen Demokratie ist, sondern sie in ihrem Sinne umfunktioniert. So steht anstelle des pluralistischen Demokratieverständnisses ein homogenes. Dabei soll auch das individuelle Menschenrechtsverständnis ausgetauscht werden gegen ein kollektivistisches. So gibt es keine Menschenrechte für einzelne, sondern nur noch für Völker.

Das gezeigte Demokratieverständnis zielt auf den sogenannten Ethnopluralismus ab.

Zu unterscheiden sind die „Neuen Rechten“ von Rechtsextremisten vor allem dadurch, dass sie andere Völker nicht delegitimieren und nicht nach biologischer Überlegenheit differenzieren. Im Gegensatz zu klassischen Rechtsextremisten, die offen zu ihrer Systemfeindschaft stehen und auch Gewalt als legitimes Mittel nicht in ihrer Gänze ablehnen (Stöss 2016b).

3.2 Ethnopluralismus

Dieser Ethnopluralismus ist das Kernstück neuer Rechter Ideologie (Stöss 2016a). Dabei werden andere Völker und Kulturen nicht verunglimpft und herabgesetzt, sondern als gleichwertig angesehen. Den Angehörigen anderer Völker und Kulturen aber wäre es zu raten, zur Identitätswahrung in ihre Heimatländer zurückzukehren, da dies dort besser gelänge und dies auch für sie vorteilhafter wäre (Pfahl-Taughber 2019). Beim Begriff des Ethnopluralismus wird ganz bewusst nicht auf die biologische Komponente eingegangen und es geht ebenso nicht um eine Vorherrschaft einer bestimmten Rasse, sondern um die Verschiedenartigkeit der Völker und Kulturen (Stöss 2016a). Dieses Verständnis zielt dann allerdings eindeutig auf einen Apartheidsstaat oder eine polemische „Ausländer-raus!“-Politik ab (Pfahl-Taughber 2019). Der Begriff des Ethnopluralismus versucht sich zwar als Eintreten für die Vielfalt der Völker zu geben, so zum Beispiel Willinger, als er die Neuen Rechten als „wahre Vertreter und Kämpfer für die Vielfalt“ bezeichnete (Willinger 2013: 39), doch basiert das Prinzip des Ethnopluralismus auf der „Reinhaltung“ des Volkes und dem Erhalt von Identität, die für die Lebensfähigkeit oberste Priorität haben (Geißelmann et. Al 2016: 249). Hierfür wird schlicht der Begriff der „Rasse“ durch den der Ethnie oder der Kultur ersetzt. Beide Begriffe lesen sich unverhohlener als der vorbelastete Begriff der Rasse (Hufer 2018: 33). Dieser ethnische Volksbegriff, der sich an kulturellen oder religiösen Merkmalen orientiert, dient dabei zur Verschleierung, der absichtsvollen Trennung von verschiedenen „Rassen“ von Menschen (Laschyk 2019).

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Excerpt out of 19 pages

Details

Title
Die Ideologien von Carl Schmitt, der Neuen Rechten und der AfD im Vergleich
College
Technical University of Darmstadt
Grade
1,7
Author
Year
2019
Pages
19
Catalog Number
V507669
ISBN (eBook)
9783346062475
ISBN (Book)
9783346062482
Language
German
Keywords
Carl Schmitt, Neue Rechte, AfD, Identitäre Bewegung
Quote paper
Alexander Engel (Author), 2019, Die Ideologien von Carl Schmitt, der Neuen Rechten und der AfD im Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/507669

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