Die vorliegende Untersuchung soll die Entwicklung der Befehlsproblematik erläutern. Primär soll erörtert werden, ob das Handeln auf Befehl als selsbtständiger Strafausschlussgrund anerkannt wurde, oder ob es nur als strafmildern in Betracht fallen konnte.
Ausschlaggebend zur Beantwortung der Frage ist, welchen Theorien jeweils gefolgt wird. Der Fokus liegt in dieser Arbeit auf den Nürnberger- und Nachfolgeprozessen. In einem ersten Teil sollen die grundlegenden Lehrmeinungen dargelegt werden. Sie kategorisieren die möglichen Lösungen zum Umgang mit der Befehsproblematik und sind von elementarer Bedeutung für die Judikatur. In einem zweiten Teil sollen die völkerrechtlichen Quellen untersucht werden. Zudem soll erörtert werden, ob eine gewohnheitsrechtliche Praxis bestand.
In einem dritten Teil soll die wichtigsten Entscheide zur Befehlsproblematik aufgeführt werden. Im vierten Teil sollen dann die Problemfelder erörtert werden, die sich aus der Rechtsprechung ergeben. Ein Eklärungsversuch soll darlegen, woher diese Unstimmigkeiten stammen. Als Ausblick soll im letzten Teil aufgeführt werden, inwiefern die heutigen Regelung im römischen Statut eine vermittelnde Lösung darstellen könnte.
Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG
FRAGESTELLUNG
BEFEHLSPROBLEMATIK
ABGRENZUNG DES HANDELNS AUF BEFEHL
BEFEHLSCHARAKTER DER ANORDNUNG
RECHTSWIDRIGKEIT DES BEFEHLS
ABGRENZUNG VON ANDEREN VERTEIDIGUNGSEINWÄNDEN
HANDELN AUF BEFEHL ALS „DEFENCE“
TEIL I: VÖLKERRECHTLICHE LEHRMEINUNGEN
HANDELN AUF BEFEHL ALS STRAFAUSSCHLUSSGRUND – RESPONDEAT SUPERIOR
PRINZIP DER UNBEDINGTEN VERANTWORTLICHKEIT – ABSOLUTE- ODER STRICT LIABILITY PRINCIPLE
PRINZIPIEN DER BEDINGTEN VERANTWORTLICHKEIT – CONDITIONAL LIABILITY PRINCIPLES
PRINZIP DER OFFENSICHTLICHEN RECHTSWIDRIGKEIT - MANIFEST ILLEGALITY- UND PERSONAL KNOWLEDGE PRINCIPLE
MENS REA PRINZIP
FAZIT
TEIL II: SCHAFFUNG EINER NORM ZUM HANDELN AUF BEFEHL
NACH DEM ERSTEN WELTKRIEG
NACH DEM ZWEITEN WELTKRIEG
ZWISCHENFAZIT
BILDUNG VON VÖLKERGEWOHNHEITSRECHT DURCH ART. 8 IMT-STATUT
FAZIT
TEIL III: VÖLKERRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG ZUM BEFEHLSHANDELN
DIE LEIPZIGER PROZESSE
ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGE DER LEIPZIGER PROZESSE
DOVER- UND LLANDOVERY CASTLE
NÜRNBERGER- UND DEUTSCHE NACHFOLGEPROZESSE
DER PROZESS VOR DEM INTERNATIONALEN MILITÄRTRIBUNAL
EINWÄNDE DER VERTEIDIGUNG UND VORBRINGEN DES TRIBUNALS
MORAL CHOICE TEST
NACHFOLGEPROZESSE UNTER KONTROLLRATSGESETZ NR. 10
PROZESS GEGEN DIE SÜDOST-GENERÄLE (GEISEL-PROZESS)
EINSATZGRUPPEN-PROZESS
PROZESS GEGEN DAS OBERKOMMANDO DER WEHRMACHT (OKW-PROZESS)
TOKIOTER PROZESSE
AD-HOC TRIBUNALE VON RUANDA UND DEM EHEMALIGEN JUGOSLAWIEN
FALL ERDEMOVIC
ZUSAMMENFASSUNG
ERGEBNIS UND BEWERTUNG
TEIL IV: ANALYSE DER UNSTIMMIGKEITEN
MORAL CHOICE TEST VON NÜRNBERG
UNEINHEITLICHE RECHTSPRECHUNG
BEFEHLSNOTSTAND
IRRTUM UND BEFEHLSHANDELN
PRÜFUNGSPFLICHT
FAZIT
URSACHEN
BETRACHTUNG DER URTEILE
TEIL V: DAS RÖMISCHE STATUT ALS MITTELWEG
INHALT VON ART. 33 ISTGH-STATUT
MISCHLÖSUNG ZWISCHEN DEN PRINZIPIEN DER UNBEDINGTEN VERANTWORTLICHKEIT UND DER OFFENSICHTLICHEN RECHTSWIDRIGKEIT
SCHLUSSFOLGERUNG UND AUSBLICK
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die historische und rechtliche Entwicklung der Befehlsproblematik im Völkerstrafrecht. Ziel ist es, zu klären, ob das Handeln auf Befehl als eigenständiger Strafausschließungsgrund anerkannt ist oder lediglich strafmildernd wirkt, wobei der Fokus auf den Nürnberger und verschiedenen Nachfolgeprozessen sowie aktuellen Statuten liegt.
- Entwicklung und Kategorisierung von Lehrmeinungen zum Handeln auf Befehl
- Analyse der völkerrechtlichen Rechtsprechung von den Leipziger Prozessen bis zu den Ad-hoc-Tribunalen
- Untersuchung der Unstimmigkeiten in der richterlichen Bewertung von Befehlshandelns
- Bewertung des Art. 33 des IStGH-Statuts als moderner Lösungsansatz
Auszug aus dem Buch
Befehlsproblematik
Problematisch wird ein Befehl, wenn er geltendem Recht widerspricht. Der Befehlsempfänger findet sich zwischen zwei Fronten. Zum einen trifft ihn eine Pflicht zur Befolgung der Anordnung, gleichzeitig hat er die geltende Rechtsordnung zu wahren. Bei Missachtung einer der beiden Pflichten können strafrechtliche Konsequenzen drohen. Es stellt sich die Frage, ob der völkerrechtswidrige Befehl trotz Rechtswidrigkeit zu befolgen ist, oder ob er verweigert werden darf. Fraglich ist zudem, ob auf die Rechtmäßigkeit erhaltener Befehle vertraut werden darf, oder ob sie zu überprüfen sind. Bei Annahme einer solchen Prüfungspflicht stellt sich die Frage wie weit eine solche gehen darf und soll. Aus dem gesagten wird der Kern der Befehlsproblematik und den damit verbundenen Schwierigkeiten ersichtlich.
Zusammenfassung der Kapitel
EINLEITUNG: Die Einleitung führt in die historische Problematik hierarchischer Strukturen und das Dilemma bei rechtswidrigen Befehlen ein und formuliert das Ziel der Untersuchung.
FRAGESTELLUNG: Hier wird der Fokus auf die Untersuchung der Entwicklung des Handeln auf Befehl als Strafausschließungsgrund im Rahmen internationaler Gerichtsverfahren definiert.
BEFEHLSPROBLEMATIK: Dieses Kapitel erläutert den Kernkonflikt zwischen der Gehorsamspflicht gegenüber Vorgesetzten und der Pflicht zur Einhaltung geltender Rechtsnormen.
ABGRENZUNG DES HANDELNS AUF BEFEHL: Es werden die begrifflichen Voraussetzungen wie der Befehlscharakter, die Rechtswidrigkeit und die Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten diskutiert.
TEIL I: VÖLKERRECHTLICHE LEHRMEINUNGEN: Darstellung der verschiedenen dogmatischen Ansätze von "respondeat superior" bis hin zur subjektiven Unrechtsbewertung.
TEIL II: SCHAFFUNG EINER NORM ZUM HANDELN AUF BEFEHL: Analyse der kodifikatorischen Bemühungen und der Entwicklung gewohnheitsrechtlicher Praxis nach den Weltkriegen.
TEIL III: VÖLKERRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG ZUM BEFEHLSHANDELN: Detaillierte Betrachtung der Urteilspraxis in verschiedenen historischen Prozessen, von Leipzig über Nürnberg bis zu Ruanda.
TEIL IV: ANALYSE DER UNSTIMMIGKEITEN: Untersuchung der Divergenzen in der Rechtsprechung, insbesondere im Hinblick auf den "Moral Choice Test" und Prüfpflichten.
TEIL V: DAS RÖMISCHE STATUT ALS MITTELWEG: Würdigung des IStGH-Statuts als Versuch, eine ausbalancierte Lösung zwischen verschiedenen Rechtsprinzipien zu finden.
SCHLUSSFOLGERUNG UND AUSBLICK: Zusammenfassung der Ergebnisse und Einschätzung zur zukünftigen Handhabung im Völkerstrafrecht.
Schlüsselwörter
Handeln auf Befehl, Völkerstrafrecht, Respondeat superior, Befehlsnotstand, Nürnberger Prozesse, IStGH-Statut, Rechtswidrigkeit, Strafausschließungsgrund, Gehorsamspflicht, Menschenrechte, Moral Choice Test, Völkergewohnheitsrecht, Rechtsprechung, Subjektive Unrechtsbewertung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die völkerstrafrechtliche Bewertung von Handlungen, die auf Befehl eines Vorgesetzten begangen wurden, und den historischen Wandel dieses Verteidigungsvorbringens.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Dogmatik des Gehorsams, die Verantwortung von Soldaten in internationalen Konflikten und die Entwicklung normativer Regelungen für den Befehlsempfänger.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Die Arbeit untersucht, ob das Handeln auf Befehl als eigenständiger Strafausschließungsgrund im Völkerrecht etabliert ist oder ob es lediglich strafmildernd in die richterliche Würdigung einfließt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtsdogmatische Analyse sowie eine rechtsvergleichende Auswertung historischer und aktueller Gerichtsentscheidungen (völkerrechtliche Rechtsprechung) durchgeführt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden Lehrmeinungen, die Schaffung internationaler Normen, die Analyse bedeutender Prozesse wie der Nürnberger Prozesse und der Fall Erdemovic sowie die Struktur des IStGH-Statuts erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Handeln auf Befehl, Völkerstrafrecht, Befehlsnotstand, Nürnberg, IStGH und die Abwägung zwischen Gehorsam und Rechtmäßigkeit.
Warum war der "Moral Choice Test" in den Nürnberger Prozessen so bedeutend?
Der Test war ein Versuch der Gerichte, eine theoretische Möglichkeit zur Strafmilderung zu schaffen, indem geprüft wurde, ob der Befehlsempfänger eine moralische Wahlmöglichkeit hatte, wobei das Kriterium jedoch vage blieb.
Wie unterscheidet sich Art. 33 des IStGH-Statuts von früheren Regelungen?
Art. 33 IStGH-Statut versucht einen "Mittelweg" zu finden, indem er einerseits eine Vermutung für die Verantwortung festlegt, aber gleichzeitig individuelle Umstände und das Fehlen der Kenntnis der Rechtswidrigkeit berücksichtigt.
- Citar trabajo
- Anonym (Autor), 2019, Handeln auf Befehl im Völkerstrafrecht. Lehrmeinungen und Rechtsprechungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/513877