Integration in der schwedischen Schule


Trabajo Escrito, 2005

27 Páginas, Calificación: 1,3

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Integration in der schwedischen Schule
1 Einleitung
2 Geschichte der schwedischen Schule
2.1. Entstehung der schwedischen Volksschule
2.2. Entwicklung der Volksschule bis 1936
2.3. Schwedische Schulreform von 1946 - 1962
3 Geschichte der Integration in Schweden
3.1. Entwicklung der Idiotenanstalten bzw. Idiotenschulen in Schweden
3.2. Entwicklung der Hilfsklassen in Schweden
3.3. Schwedische Schulreform von 1946- 62
3.3.1. Hilfsschulentwicklung seit 1946
3.3.2. Entwicklung seit 1962
3.4. SIA-Gutachten von 1974
4 Aufbau und Struktur der Schule in Schweden- Heute
4.1. Gesetzliche Grundlage
4.2. Organisation und Verwaltung
4.3. Obligatorische Grundschule
4.4. Schulstruktur
4.5. Lehr-, Kurs- und Stundenpläne
4.6. Zeugnisse und Noten
4.7. Lehrerausbildung
4.8. Gymnasialschule
5 Integration in der schwedischen Schule- Heute
5.1. Fördermaßnahmen im Unterricht
5.2. Obligatorische Sonderschule
5.2.1. Grundsonderschule
5.2.2. Trainingsschule
5.2.3. Gymnasiale Sonderschule
5.2.4. Zeugnisse und Noten
5.3. Spezialschule
6 Zusammenfassung/ Schluss
7 Literaturverzeichnis

Integration in der schwedischen Schule

1 Einleitung

Diese Arbeit behandelt die Entwicklung des schwedischen Schulwesens vom 18. bis zum 21. Jahrhundert und geht im Besonderen auf die Entwicklung der zurzeit in Schweden bestehenden schulischen Integration ein. Der Beginn der schwedischen Schule ist jedoch stark mit der schwedischen Geschichte verbunden, so dass diese im Wesentlichen zum Verständnis behandelt werden muss. Zu den Kernpunkten der Schulentwicklung zählen die Einführung der Schulpflicht im Jahr 1840 und das Erscheinen der Normalpläne 1878,1882 und 1901. Das heutige Schulsystem besteht in seiner Form seit 1962 und wurde seitdem durch viele Reformen bis heute erweitert. Der geschichtliche Teil bezüglich der Schulentwicklung basiert dabei größtenteils auf der Literatur von Ingeborg Altstaedt, die sich viel mit der sonderpädagogischen Entwicklung in Schweden beschäftigte. Sowohl der 4. Punkt, der auf die heutige Schule in Schweden eingeht, als auch der 5. Abschnitt, der die schulischen Integrationsformen des schwedischen Schulsystems beschreibt, bezieht sich auf Quellen aus der Literatur von Alfred Hössl (1982) und Ulrich Kasztantowicz (1982), die Quellen, die sich dagegen mit den aktuellen Entwicklungen des schwedischen Schulwesens beschäftigen, stammen aus dem Internet und basieren hauptsächlich auf den Seiten: „www.skolverket.se“ und „www.sverige.de“.

2 Geschichte der schwedischen Schule

2.1. Entstehung der schwedischen Volksschule

Schweden war um die Jahrhundertwende des 18./19. Jahrhunderts mit 75% eine fast ausschließliche Agrargesellschaft. Bauern hatten damals aufgrund einer massiven Staatsverschuldung die Möglichkeit Landgüter des Adels zu erwerben und erreichten dadurch ein Wachstum ihrer eigenen ökonomischen Macht. Gleichzeitig führte ein Bevölkerungsanstieg der untersten Schicht, z.B. Landarbeiter und Tagelöhner, zu einem Mehrangebot an Arbeitskräften, die wiederum zu einer Senkung der Löhne und vermehrter Armut führten.

Seit 1723 gehörte nach einer Verfügung des schwedischen Königs die Unterrichtspflicht zu den Aufgaben der Eltern, mit der einzigen Kontrollinstanz in Form des zuständigen Gemeindepfarrers. Ende des 18. Jahrhunderts stieg das Interesse an der Erziehung der Landarbeiterkinder und in einigen Städten wurden Armenschulen für arme Kinder eingerichtet, deren Eltern der Erziehungs- und Unterrichtspflicht nicht nachkamen.

Mit dem Regierungsumsturz 1809 gewann die Bauernschaft mehr politischen Einfluss und ökonomische Macht, welche das gesellschaftliche Interesse nach einem staatlich organisierten Schulwesen weckten. Denn die Bildung der Bauern war im Vergleich zum Bürgerstand unzureichend, so dass die Forderung nach einer höheren Bildung die Kenntnisse des landwirtschaftlichen Erwerbszweiges erweitern sollte ebenso wie die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten.

Aus Angst vor einer finanziellen Belastung durch die Entstehung einer Volksschule wurde der „Wechselunterricht“ nach englischem Vorbild eingeführt. Ein Lehrer unterrichtet hierbei 300-400 Schüler in Gruppen, die wiederum durch ältere Schüler beaufsichtigt werden. Erst durch einen bedrohlichen Anstieg des ländlichen Proletariats wurde 1840/41 nach einem Beschluss des Reichstages eine allgemeine Volksschule, im Besonderen für das ländliche Proletariat, errichtet. (vgl. Altstaedt 1977, S. 99- 107)

2.2. Entwicklung der Volksschule bis 1936

Am 18. Juni 1842 wurde für alle Kinder der Besuch der Volkschule mit Beginn der Schulpflicht verbindlich. Die Organisation der Volksschule gestalteten die Kommunen, wodurch qualitative und quantitative Unterschiede entstanden. Dieses Fehlen einer strukturellen Einheit war die Ursache einer Stagnation der Volksschulentwicklung bis 1878. Zu den wesentlichen Problemen der Volksschule gehörte zum einen ein Image, welches die Schule als Ergänzung zur innerfamiliären Bildung begriff, zum anderen gaben Wohlhabende Privatschulen weiterhin den Vorzug. Problematisch erwies sich auch das plötzliche Fehlen der schulpflichtigen Kinder als Arbeitskraft auf dem Land und in der Industrie, trotz einer steigenden Anzahl der Schulverweigerer. Der Paragraph 48 des Volksschulgesetzes erlaubte für arme und minderbegabtere Kinder weniger Unterricht bei einem kürzeren Schulbesuch. Dieser „Mindestkurs“ (Minimikurs) wurde 1881 nach einer gesetzlichen Regelung der Kinderarbeit als Minimum des Schulbesuchs für arbeitende Kinder verbindlich. Viele Ausnahmeregelungen machten das Gesetz jedoch nahezu unwirksam und verdeutlichten neben den geringen finanziellen Mitteln das geringe Interesse des Staates an der Volksschule.

Zwischen 1870 und 1890 erweckte die industrielle Expansion ein staatliches Interesse an der Entwicklung des Volksschulwesens. Die Bewilligung neuer finanzieller Mittel des Staates verbesserte zusammen mit dem Erscheinen des ersten Normalplanes das Volksschulwesen deutlich. (vgl. Altstaedt 1977, S. 108- 114)

Der erste Normalplan erschien 1878 und erreichte durch eine effektivere innere Organisation eine verbreitete und vereinheitlichte Volksschule. Dementsprechend bestand die sechsjährige Schulzeit aus einer zweijährigen Unterstufe (Smaskola) und einer darauf aufbauenden Volksschule (Folkskola), bei der die Versetzung vom Kenntnisstand des Schülers abhängig war. Ein solcher Lehrplan wurde jedoch nur für die Volksschule festgehalten, andere Schularten, wie z.B. die Hilfsschulen oder der „Mindestkurs“, erhielten keinen speziellen Lehrplan. (vgl. Altstaedt 1977, S.116 f.)

Das Volksschulgesetz von 1882 trug zu einer Konsolidierung der Volksschule bei, indem sie die „Smaskola“ als vorbereitende Volksschule anerkannte und die Schulpflicht auf 7-14 Jahre festsetzte. Zwischen 1880 und 1890 prägte ein Mangel an billigen Arbeitskräften und Auseinandersetzungen aufgrund zunehmender gesellschaftlicher Klassenunterschiede das schwedische Gesellschaftsbild. Die Schule bedrohte die Existenz der bürgerlichen Gesellschaftsordnung, da sie der Arbeiterschaft durch die zunehmende Bildung mehr politische Macht verschaffte. Diese Entwicklung spiegelt sich durch staatliche Finanzkürzungen für die Volksschule in dem zweiten Normalplan von 1889 wider. Die daraus resultierenden Einschränkungen des Unterrichts, wie abgekürzte Unterrichtskurse und frühzeitige Schulabgänge Jugendlicher, erfüllten den gesellschaftlichen Wunsch nach billigen Arbeitskräften. Als weitere Konsequenz des zweiten Normalplanes entstand eine gewisse Stagnation in der schwedischen Vorschulentwicklung ohne längerfristige Auswirkungen. (vgl. Altstaedt 1977, S.119 ff.)

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts bildete das zweite Kinderschutzgesetz durch „die gesetzliche Einschränkung der Kinderarbeit eine maßgebliche Voraussetzung für die Konsolidierung der Volksschule“(Altstaedt 1977, S.125), ebenso wie der industrielle Aufschwung und das Erscheinen eines weiteren Normalplanes im Jahre 1901. Durch den dritten Normalplan trat eine langsame Vereinheitlichung der Volksschule ein. Die „Mindestkurse“ nach §48 des Armenschulgesetzes wurden abgeschafft und zusammen mit einem einheitlichen Unterrichtsplan für alle Schüler konnte ein Rückgang der vorzeitigen Schulabgänger verzeichnet werden. Qualitativ konnte die Schule sich durch Ausweitung des Unterrichtsstoffes in Geographie, Geschichte und Naturkunde verbessern, die Fächer Lesen, Schreiben, Rechnen und Religion blieben jedoch unverändert. Als Basis für die weiterführenden Schulen führte die Volksschule zu Verbesserungen und Neugründungen von Fortbildungsschulen, Fachschulen und Höheren Schulen.

Im Jahr 1918 wurde schließlich eine Kommission zur Umgestaltung des Schulwesens beauftragt, um die Volksschule organisatorisch einheitlicher zu gestalten. 1922 erschien ihr Gutachten mit dem Konzept einer sechsjährigen einheitlichen Grundschule. Jeder Schuldistrikt erhielt die Aufgabe seine eigenen Lehr- und Zeitpläne zu entwerfen, die von der Schulbehörde geprüft und genehmigt wurden. Aufgrund dieser Regelung existierten viele verschiedene Variationen von Lehrplänen. (vgl. Altstaedt 1977, S.143 f.)

Die Zeit von 1920 bis 1933 war durch eine Minderheitenregierung des schwedischen Parlaments geprägt, die dennoch 1927 eine Schulreform einführte, in der die ersten vier Klassen als Grundstufe für weiterführende Schultypen festgelegt wurde. Der Übergang von der Grundschule in die Realschule konnte seitdem sowohl nach der vierten als auch nach der sechsten Klasse erfolgen.

1932 gelang es der sozialdemokratischen Partei durch Neuwahlen eine stabile Regierung aufzustellen, die auch Veränderungen im Bereich des Schulwesens beabsichtigte. Aus diesem Grunde erhielt im gleichen Jahr ein Expertengremium den Auftrag zur Umgestaltung der Volksschullehrerausbildung.

Des Weiteren verabschiedete der Reichstag 1936 eine Verlängerung der Schulpflicht um ein weiteres Jahr, also eine Schulpflicht von sieben Jahren. (vgl. Altstaedt 1977, S.234 ff.)

2.3. Schwedische Schulreform von 1946 - 1962

In der Zeit des zweiten Weltkriegs sank die Zahl der Arbeitslosen von 9% vor dem Krieg, auf zeitweise unter 2% in den fünfziger Jahren ab. Diese Entwicklung führte schließlich sogar zu einem Mangel an Arbeitskräften, die einerseits die Arbeiter zu mehr Produktivität verpflichteten und andererseits das Bedürfnis der Wirtschaft und der Bevölkerung nach einem umstrukturierten Schulwesen mit einer verbesserten Schulausbildung verlauten ließ. Die demographische Entwicklung machte durch eine merkliche Zunahme der Geburtenzahlen die verstärkte Nachfrage nach erhöhten Bildungsabschlüssen ebenso deutlich, wie die Diskrepanz zwischen dem ländlichen und städtischen Bildungsangebot, die in einem neuen Schulwesen Berücksichtigung finden mussten.

Die Basis für eine solche Schulreform bildete die neue stabile Mehrheitenregierung der schwedischen sozialdemokratischen Partei ab 1945, zusammen mit den gesetzlichen Organisatoren des schwedischen Bildungswesens, dem Kultus- bzw. Erziehungsministerium, mit den dafür verantwortlichen Schulkommissionen.

(vgl. Altstaedt 1977, S.252 ff.)

Die Schulkommission vereinigte in sich eine Beratungs- und Planungsfunktion, die großen Einfluss auf die schwedische Schulreform ausübte. Die Vermittlung zwischen der pädagogischen Forschung und der Bildungspolitik gehörte zu ihren wesentlichen Aufgaben. 1946 berief die Regierung eine neue Schulkommission ein, deren Mitglieder aus verschiedenen politischen Parteien und einem Expertenrat bestanden. Ihr Hauptgutachten erschien zwei Jahre später mit der Forderung nach einer Einheitsschule. 1950 beschloss der Reichstag die neunjährige Schulpflicht zusammen mit einer Versuchsreihe zur neunjährigen Einheitsschule, die von 1949 bis 1962 andauerte. In dieser Zeit nahmen die Versuchsschulen von 14 Schuldistrikten auf 217 Schulbezirke im Jahre 1959/60 zu. Eine weitere wichtige Entwicklung lag in der Ablehnung unterschiedlicher Ausbildungszüge, bei der vor dem neunten Schuljahr keine weitere Differenzierung nach praktischen oder theoretischen Ausbildungswegen erfolgen sollte. Lediglich die Individualisierung des Unterrichts durch unterschiedliche Wahlfächer in der 7. und 8. Klasse stellte eine gewisse Differenzierung nach den Voraussetzungen und Fähigkeiten jedes einzelnen Schülers dar. Der Gedanke der sozialen Integration, ein Schulwesen welches nicht nach der Herkunft unterscheidet und die Maßnahmen zur Zentralisierung gehörten ebenfalls zu den Vorschlägen der Kommission. Jeder Schuldistrikt sollte durch die Zentralisierung verpflichtet werden mindestens eine Zentralschule zu haben, in der alle Schüler der 7.-9. Klasse zusammengefasst werden konnten. Die kleineren Gemeinden mussten sich dagegen mit anderen zu einer größeren Einheit zusammenschließen. Als Ziele dieser neuen Einheitsschule galten „Soziale Mobilität, „Chancengleichheit“, Ausnutzung der Begabungsreserven“( Altstaedt 1977, S.260).

1957 wurde ein Schulausschuss, bestehend aus Vertretern der Politik und Repräsentanten der Interessenverbände, gegründet mit der Aufgabe konstruktive Vorschläge auszuarbeiten, die auf den Praxiserfahrungen und den wissenschaftlichen Kontrolluntersuchungen beruhten. Vier Jahre später erschien ihr Hauptgutachten, welches eine neunjährige Pflichtschule, die Grundskola, vorschlug. Die Unter- und Mittelstufe, Klasse 1-6, sah keinerlei Differenzierungen vor, in der Oberstufe sollten im Gegensatz dazu in den Wahlfächern Alternativkurse gebildet werden. Der bisherige Klassenverband sollte zu den Pflichtfächern jedoch bestehen bleiben. Differenzierungen waren erst in der neunten Klasse, in insgesamt neun unterschiedlichen nach Berufen aufgeteilten Zügen, vorgesehen. (vgl. Altstaedt 1977, S 257ff). Die neunjährige Grundschule wurde im Jahr 1962 als Pflichtschule für alle Kinder eingeführt. Diese Schulreform betonte die Bedeutung eines schülerorientierten Unterrichts, in der die Chancengleichheit aller Menschen im Vordergrund steht und die lebensnahe und gesellschaftliche Wirklichkeit widerspiegelt. (vgl. Kasztantowicz 1982, S. 259 f.)

[...]

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Integration in der schwedischen Schule
Universidad
University of Dortmund  (10)
Curso
Studiengang: Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung Seminar: Internationaler Vergleich:
Calificación
1,3
Año
2005
Páginas
27
No. de catálogo
V56645
ISBN (Ebook)
9783638512817
ISBN (Libro)
9783656790877
Tamaño de fichero
457 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Integration, Schule, Studiengang, Rehabilitation, Pädagogik, Behinderung, Seminar, Internationaler, Vergleich
Citar trabajo
Anónimo, 2005, Integration in der schwedischen Schule, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56645

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