Berücksichtigung von Pensionszusagen in wertorientierten Kennzahlen


Tesis, 2006

72 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis IV

Abbildungsverzeichnis VI

Tabellenverzeichnis VII

1. Einleitung

2. Rechnungslegung als Basis wertorientierter Kennzahlen

3. Die Bilanzierung von Pensionen nach IAS 19
3.1 Ausgestaltung von Pensionszusagen
3.2 Bilanzielle Abbildung von leistungsorientierten Zusagen
3.2.1 Wertansatz in der Bilanz
3.2.1.1 Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung
3.2.1.2 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
3.2.1.3 Planvermögen nach IAS 19
3.2.2 Pensionsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung

4. Auswirkungen von IAS 19 auf den Economic Value Added
4.1 Allgemeine Einordnung von Pensionsverpflichtungen
4.2 Planvermögen im Konzept des EVA
4.2.1 Betriebsnotwendiges Vermögen als plan assets
4.2.1.1 Auswirkungen auf NOPAT und capital
4.2.1.2 Auswirkungen auf die Kapitalkosten
4.2.2 Nichtbetriebsnotwendiges Vermögen als plan assets
4.3 Auswirkung der Bilanzierung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste

5. Zusammenfassung

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Saldo einer leistungsorientierten Zusage

Abbildung 2: Projected Unit Credit Method

Abbildung 3: Versorgungsaufwand

Abbildung 4: EVA Datenbasis

Abbildung 5: Vergleich der Datenbasis für die Berechnung des EVA

Abbildung 6: Arten von Pensionszusagen

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Verlaufsausschnitt der DBO bei 5,5 %

Tabelle 2: Verlaufsausschnitt der DBO bei 4,0 %

Tabelle 3: Versicherungsmathematischer Verlust

Tabelle 4: Korridoransatz von versicherungsmathematischen Verlusten

Tabelle 5: Bilanzansatz der Versorgungsverpflichtung nach IAS 19

Tabelle 6: Planvermögen nach IAS 19

Tabelle 7: Pensionsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung

Tabelle 8: Theoretische Berücksichtigung des CTA

Tabelle 9: Praktische Berücksichtigung des CTA

Tabelle 10: Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im EVA-

Konzept

Tabelle 11: Conversions in der Vermögensgröße

Tabelle 12: Conversions in der Ergebnisgröße

Tabelle 13: Datenbasis für das Bilanzierungsbeispiel

Tabelle 14: Gesamtverlauf der DBO bei 5,5 %

Tabelle 15: Gesamtverlauf der DBO bei 4,0 %

Tabelle 16: Gegenüberstellung der DBO

Tabelle 17: Vergleich des EVA bei abweichendem Ertrag aus Planvermögen 57 Tabelle 18: Theoretische Behandlung nichtoperativer Vermögenswerte

1. Einleitung

Die betriebliche Altersversorgung bildet, neben der gesetzlichen und der priva- ten Vorsorge, eine der drei Säulen des deutschen Vorsorgesystems. Seit ihren Anfängen Mitte des 19. Jahrhunderts, ist sie fester Bestandteil in der Sozialpo- litik.1 Für den Arbeitnehmer bedeutet sie zusätzliche Absicherung, während sie für den Arbeitgeber sowohl positive als auch negative Aspekte mit sich bringt. Positive Folgen ergeben sich u.a. für das Image des Unternehmens sowie ggf. bei der Motivation der Mitarbeiter.2 Andererseits hat eine Pensionszusage er- hebliche bilanzielle Auswirkungen. Um diese bilanziellen Auswirkungen nach- zuvollziehen und auch abschätzen zu können, sind die jeweils zu Grunde ge- legten Rechnungslegungsvorschriften zu beachten. In Deutschland sind dies für den Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen seit dem Jahr 2005 die International Financial Reporting Standards (IFRS).

Insbesondere die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen, geregelt in IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“, ist für die Unternehmen von hoher Re- levanz. So belief sich im Jahr 2005 der Verpflichtungsbarwert der konzernwei- ten Versorgungsverpflichtungen aller DAX-Unternehmen summiert auf ca. 272 Mrd. €.3

Doch nicht nur die Höhe der Verpflichtung, sondern auch die Bilanzierungs- vorschriften des IASB stellen Unternehmensinterne und -externe gleicherma- ßen vor Herausforderungen. Aufgrund der Komplexität des Standards IAS 19 und den daraus resultierenden Konsequenzen für die Bilanz, ist dieser häufiger Kritik ausgesetzt.4 Diese zielt insbesondere auf die erschwerte Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen, bedingt durch diverse Wahlrechte, ab.5 So beinhaltet der Standard IAS 19 nicht nur Handlungsspielräume bei der Wahl statistischer Parameter, sondern auch Wahlrechte bei der Abbildung von versicherungsma- thematischen Gewinnen und Verlusten.

Diese Kritik aufgreifend, soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden, ob diese Wahlrechte auch bei internen Steuerungskonzepten Auswirkungen zei- gen. Dabei soll aufgezeigt werden, welchen Einfluss die Vorschriften des IAS 19 auf das Konzept des Economic Value Added (EVA®)haben. Insbesondere soll dabei herausgearbeitet werden, wie sich die Vorgaben des IAS 19 bezüglich der Abbildungen von Pensionen im Jahresabschluss auch auf intern definierte Kennzahlen niederschlägt, und ob sich diese Vorgehensweise bei der Ermittlung des EVA als sinnvoll erweist.

Zunächst wird dafür allgemein der Zusammenhang von interner Performancemessung mittels EVA und externe Rechnungslegung erläutert. Im dritten Kapitel wird anschließend die Bilanzierung von Pensionen nach IAS 19 beschrieben. Dabei wird ausführlich auf die Vorgaben des Standards eingegangen und diese mit Beispielen verdeutlicht.

Im vierten Kapital wird die Verknüpfung der Bilanzierungsvorschriften zum EVA hergestellt. Dabei wird auf die verschiedenen Wahlrechte des Standards sowie deren Niederschlag in den Rechengrößen des EVA eingegangen. In die- sem Zusammenhang wird zunächst allgemein die Einordnung von Pensionen in das Konzept des EVA erläutert, bevor spezielle die Auswirkungen der Bilan- zierungsvorschriften des IAS 19 beleuchtet werden. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Behandlung von Planvermögen und der Bilanzierung von versi- cherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten. Bei der Behandlung von Planvermögen erfolgt eine getrennte Betrachtung der Auslagerung von operati- ven Vermögenswerten einerseits, und der Auslagerung von nichtoperativen Vermögenswerten andererseits. Insbesondere werden die Auswirkungen auf die zur Berechnung des Economic Value Added benötigten Größen NOPAT, capital und Kapitalkostensatz untersucht.

Abschließend erfolgt im fünften Kapitel eine Zusammenfassung.

2. Rechnungslegung als Basis wertorientierter Kennzahlen

Grundidee der wertorientierten Steuerung von Unternehmen ist es, die vorhan- denen finanziellen Mittel in diejenigen Projekte zu lenken, die eine über den Kapitalkosten liegende Rendite erwirtschaften.6 Dabei gibt es zwei verschiede- ne Methoden, die auf jeweils unterschiedlichen Daten basieren. Zum einen kann eine wertorientierte Steuerung auf Basis von Gewinnen, also auf Daten des externen Rechnungswesens, zum anderen auf Basis von Cashflows erfol- gen.

Das im weiteren Verlauf dieser Arbeit betrachtete Konzept des Economic Value Added (EVA®) basiert auf Daten des externen Rechnungswesens, so dass in diesem Kapital kurz der Zusammenhang zu dem zu Grunde gelegten Rechnungslegungssystem aufgezeigt werden soll.

Durch die EU-Verordnung aus dem Jahr 2002 existieren in Deutschland zwei parallele Rechnungslegungssysteme, denen unterschiedliche Ansatz- und Be- wertungsvorschriften zu Grunde liegen. Während für die meisten börsennotier- ten Konzerne das HGB bereits Historie ist7, existiert für nichtkapitalmarkorien- tierten Unternehmen weiterhin ein Wahlrecht zur Anwendung der internationa- len Rechnungslegungsstandards (IFRS) im Konzernabschluss.8 Küting spricht in diesem Zusammenhang sogar von der „sechsfachen Buchführung“, die im Extremfall auftreten kann, sofern man die Abschlüsse nach US-GAAP mit ein- bezieht.9 Als Folge können sich unterschiedliche Darstellungen in der externen Rechnungslegung, bei ansonsten gleichen tatsächlichen Verhältnissen erge- ben.10

Durch die immer mehr an Bedeutung gewinnenden Informationsanforderungen von Analysten und Investoren, streben viele Unternehmen das Ziel an, die in- terne Steuerung an externen Kennzahlen zu orientieren.11 Eine Kennzahl, die diesen Gedanken aufgreift ist der EVA.

Die von Stern Stewart & Co. entwickelte Kennzahl Economic Value Added ermittelt einen Residualgewinn, den das Unternehmen in einer Periode über die risikoangepassten Kapitalkosten hinaus erwirtschaftet hat.12 Dieser kann auf zwei Wegen ermittelt werden. Zum einen durch Multiplikation des betriebsnotwendigen Vermögens mit der Differenz aus Vermögensrendite und Kapitalkostensatz13, zum anderen kann der EVA mittels der sog. capital charge Formel berechnet werden. Für diesen Fall gilt:

EVA = NOPATcapital * c ,

wobei NOPAT die Gewinngröße, capital die Vermögensgröße und c den Kapitalkostensatz darstellt.14 Betrachtet man die einzelnen Bestandteile, so gibt es verschiedene Ansatz- punkte, an denen man den Einfluss der externen Rechnungslegung aufzeigen kann. Zwar gibt es eine Vielzahl von Anpassungen, sog. Conversions, um von den buchhalterischen Werten zu wirtschaftlichen Daten für die Berechnung des EVA zu gelangen15, allerdings sind dafür im Vorfeld die Ansatz- und Bewer- tungsvorschriften des jeweiligen Rechnungslegungssystems zu kennen. Haupt- aufgabe der Conversions ist es, eine Datenbasis zu schaffen, die das Kriterium der betrieblichen Zugehörigkeit erfüllt.16 Grundlage dafür bildet die ursprüng- liche Definition des EVA von Stewart als „operating profits less the cost of all capital employed to produce those earnings“.17

Ein Beispiel unterschiedlicher Ansatzvorschriften nach IAS und HGB sind Leasingsachverhalte. Eine Einordnung von Leasingverträgen nach deutschem Handelsrecht führt, im Gegensatz zur Behandlung nach IAS 17 „Leasing- verhätnisse“, oftmals dazu, dass Verträge als operating lease eingeordnet wer- den. Folglich sind sie nicht als Aktivposten in der handelsrechtlichen Bilanz des Leasingnehmers zu finden.18 Würden das capital nun über die Aktivseite der Bilanz ermittelt, so ergibt sich nach IAS ein höheres investiertes Kapital als nach HGB, sofern der gleiche Leasingvertrag gem. IAS 17 als finance lease klassifiziert wird.

Handelt es sich bei den Leasinggegenständen um Vermögensgegenstände, de- ren Nutzung einen Beitrag zum Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit geleistet hat, also nach Stewart zum capital zu zählen sind, fallen diese Lea- singgegenstände unter die funding conversions des EVA Konzeptes.19 Sie fin- den also, trotz der Tatsache, dass kein Aktivposten in der HGB-Bilanz ange- setzt wurde, Berücksichtigung im investierten Kapital. Analog zu den Korrek- turen im Capital sind zusätzlich auch die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge im NOPAT anzupassen.20

Um eine sachgerechte Ermittlung des EVA zu gewährleisten, ist es daher not- wendig, die Bilanzierungsvorschriften sowie deren Auswirkungen auf die Bi- lanz zu kennen. Um Kennzahlen, die auf Daten des externen Rechnungswesens beruhen vergleichen zu können, ist es außerdem erforderlich, die Auswirkun- gen vorhandener Wahlrechte in den Rechnungslegungsstandards auf einzelne Bilanzpositionen zu kennen. Nur so kann sichergestellt werden, dass sämtliche Anpassungen, die für die interne Performancemessung notwendig erscheinen, auch tatsächlich erfasst werden.21

In den folgenden Kapiteln wird daher zunächst die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 ausführlich erläutert, um mögliche Ansatzpunkte für Anpassungen zur Ermittlung des EVA aufzuzeigen.

3. Die Bilanzierung von Pensionen nach IAS 19

3.1 Ausgestaltung von Pensionszusagen

Für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung stehen in Deutsch- land verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Neben der unmittelbaren Versorgungszusage bilden die Unterstützungskasse, die Pensionskasse, der Pensionsfonds und die Direktversicherung die fünf alternativen Gestaltungs- möglichkeiten. In den letzen vier Fällen spricht man auch von einer mittelbaren Zusage, da sich das Unternehmen einer externen rechtlichen Institution be- dient.22

Im Fall einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben der begünstigten Arbeitnehmer ab.23 Nach Eintritt des Versorgungsfalls ist der Versicherer den begünstigten Mitarbeitern gegenüber zur Rentenzahlung verpflichtet. Für das Unternehmen ergibt sich vorausgehend die Verpflichtung, die vereinbarten Versicherungsbeiträge zu leisten. Unter der Annahme, dass der Arbeitgeber den Beitragszahlungen regelmäßig nachkommt, erfolgt somit eine Verlagerung der Leistungsverpflichtung gegenüber den Arbeitnehmer auf den Versicherer.24 In der Bilanz des Arbeitgebers wird daher auch keine Pensionsverpflichtung angesetzt.

Die Inanspruchnahme einer Pensionskasse verläuft ähnlich der einer Direktversicherung, jedoch mit steuerrechtlichen Unterscheidungen in der Behandlung der Beiträge, auf die hier nicht genauer eingegangen wird. Die Pensionskasse verpflichtet sich zur vollständigen Erbringung der Versorgungsleistungen, während der Arbeitgeber sich verpflichtet, regelmäßig nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren ermittelte Prämien zu zahlen.25

Wird die Pensionszusage über eine Unterstützungskasse abgewickelt, besteht für den Arbeitgeber eine Subsidiärhaftung. Das Unternehmen zahlt wiederum die Beiträge, muss jedoch für den Fall, dass das Vermögen zur Leistungsversorgung nicht ausreicht, den Differenzbetrag ausgleichen.26

Erfolgt die Abwicklung der Pensionszusage über einen Pensionsfonds, wird die Versorgungsverpflichtung ebenfalls auf einen externen Träger ausgelagert. In der angelsächsischen Volkswirtschaft stellt der Pensionsfonds in Form eines Trusts die vorherrschende Finanzierungsform für Pensionen dar.27 Eine besondere Form des Pensionsfonds ist das Contractual Trust Arrangement (CTA), auf das in Abschnitt 3.2.1.3 genauer eingegangen wird.

Erfolgt die Pensionszusage durch das Unternehmen selber und somit keine Verlagerung der Verpflichtung auf einen externen Träger, spricht man von einer unmittelbaren Leistungsverpflichtung oder auch Direktzusage. Das Unternehmen selbst sammelt die nötigen Deckungsmittel an und erbringt auch die Versorgungsleistungen an die Arbeitnehmer.

Nach IAS 19 ist die formell rechtliche Ausgestaltung von untergeordneter Be- deutung, so dass keine Unterscheidung von unmittelbaren und mittelbaren Zu- sagen erfolgt.28 IAS 19 unterscheidet dagegen zwei andere Ausgestaltungs- möglichkeiten von Pensionsplänen. Bei beitragorientierten Plänen (defined contribution plans) verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung fester Beiträ- ge an externe Versorgungsträger.29 Dabei fallen die oben beschriebene Unter- stützungskasse, die Pensionskasse, die Direktversicherung und der Pensions- fonds in diese Kategorie. Der Arbeitgeber hat außer den zu leistenden Beiträ- gen keine weiteren Verpflichtungen. Die Höhe der Versorgungsleistung wird vom Arbeitgeber nicht garantiert. Gemäß IAS 19.25 werden somit insbesonde- re versicherungsmathematische Risiken und das Anlagerisiko vom Arbeitneh- mer getragen.

Die Unterscheidung zwischen beitragsorientierten und der zweiten Kategorie nach IAS, den leistungsorientierten Plänen, erfolgt nach IAS 19.7 über eine Negativabgrenzung.30 Demnach fallen alle Pläne, die nicht unter die beitrags- orientierte Zusage fallen in die Kategorie leistungsorientiert. Dies betrifft also auch die Direktzusage der Unternehmen. Bei leistungsorientierten Plänen (de- fined benefit plans), verpflichtet sich das Unternehmen selbst zur Zahlung von Versorgungsleistungen, deren Höhe i.d.R. von der Zahl der Dienstjahre und/oder der Gehaltshöhe abhängt.31 Sämtliche Risiken, insbesondere dass versicherungsmathematische und das Anlagerisiko, verbleiben beim Arbeitge- ber.

Die Bilanzierung von beitragsorientierten Plänen ist nach der Auffassung des IASB einfach.32 Dies liegt daran, dass das Unternehmen lediglich zur Zahlung der festgelegten Beiträge an den jeweiligen externen Versorgungsträger ver- pflichtet ist. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht regelmäßig nach, so hat die Pensionszusage außer der aufwandswirksamen Erfassung der Beiträge keine weiteren bilanziellen Auswirkungen. In der Gewinn- und Verlustrechung sind die Beiträge in der Periode aufwandswirksam zu erfassen, in der sie wirtschaft- lich entstanden sind. Zu einem Bilanzansatz eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld kommt es bei beitragsorientierten Plänen nur dann, wenn Vorauszah- lungen bzw. Versäumnisse bei der Beitragszahlung vorliegen.

Im Gegensatz dazu, gestaltet sich die Bilanzierung von leistungsorientierten Zusagen wesentlich komplexer. Dies hängt damit zusammen, dass sich das Unternehmen mit dieser Art der Zusage u.U zur Zahlung lebenslanger Renten gegenüber den versorgungsberechtigten Mitarbeitern verpflichtet. Zwar kann sich der Arbeitgeber auch dabei der Hilfe eines externen Trägers (z.B. eines Fonds) bedienen, bleibt jedoch durch ein Rückgriffsrecht auf das Unterneh- mensvermögen bei nicht ausreichenden Mitteln weiter in der Pflicht. Daher erfüllt die Pensionsverpflichtung bei leistungsorientierten Plänen den Tatbe- stand einer ungewissen Verbindlichkeit.33 Abbildung 6 im Anhang liefert einen Überblick über die verschiedenen Arten von Pensionszusagen.

Im Folgenden wird ausschließlich auf die in IAS 19.48 als komplex bezeichne- te Bilanzierung leistungsorientierter Pläne eingegangen. Da, wie oben bereits erwähnt, beitragsorientierte Pläne nur in Ausnahmefällen einen Ansatz in der Bilanz des Unternehmens finden, soll darauf nicht weiter eingegangen werden.

3.2 Bilanzielle Abbildung von leistungsorientierten Zusagen

3.2.1 Wertansatz in der Bilanz

Nach IAS 19 setzt sich der in der Bilanz des Unternehmens als Schuld auszu- weisende Betrag eines leistungsorientierten Plans aus verschiedenen Kompo- nenten zusammen. Dabei folgt IAS 19 einem Nettoausweis, so dass im Falle einer externen Finanzierung weder der Barwert der leistungsorientierten Ver- pflichtung noch der beizulegende Zeitwert des Planvermögens in der Bilanz vollständig sichtbar werden.34

Nach IAS 19.54 ist bei der Ermittlung der bilanziellen Schuld nach folgendem Schema vorzugehen:

Abbildung 1: Saldo einer leistungsorientierten Zusage

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung

Nach diesem Schema besteht sowohl die Möglichkeit des Ausweises einer Verbindlichkeit, als auch des Ausweises eines Vermögenswertes. Dieser so genannte pension asset ist gemäß IAS 19 grundsätzlich zu aktivieren, wobei jedoch die Vorschriften des asset ceiling zu beachten sind.35 In den folgenden Kapiteln soll, zur Verdeutlichung der bilanziellen Abbildung, auf die einzelnen Komponenten der Bilanzierung von leistungsorientierten Zu- sagen genauer eingegangen werden.

3.2.1.1 Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (present value of defined benefit obligation, DBO) bildet den Ausgangspunkt bei der Ermittlung des Saldos eines defined benefit plans. Dabei gilt es, den Barwert der zum Bilanz- stichtag erdienten, den abgelaufenen Rechnungsperioden zuzuordnenden Pen- sionsansprüche zu ermitteln.36 Da es sich bei den Pensionszusagen um zukünf- tige Leistungen des Unternehmens handelt, gilt es eine Vielzahl einfließender Parameter zu schätzen. Welche Parameter in die Bewertung einfließen, hängt von der Ausgestaltung der Zusage ab. Ist die leistungsorientierte Pensionszusa- ge an das letzte Gehalt des Arbeitnehmers gekoppelt, schreibt IAS 19.83-87 zwingend die Berücksichtigung zukünftiger Gehaltssteigerungen vor.37 Daneben gilt es vor allem Inflation, Dauer der Zugehörigkeit zum Unterneh- men und Beförderungen mit einzubeziehen.38 Da jedoch nicht nur ökonomi- sche Faktoren bei der Bewertung eine Rolle spielen, sind auch biometrische Bewertungsparameter zu berücksichtigen. Dies sind z.B. die Sterbewahrschein- lichkeit der abgesicherten Arbeitnehmer und die zukünftige Lebenserwartung sowie Rententrends (die Ermittlung erfolgt z.B. anhand der Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck39 ). Um diese angemessen zu berücksichtigen, schreibt IAS 19.63 die Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren vor. Einzig zulässiges Verfahren nach IAS ist die, zu den Ansammlungsverfahren gehörende Methode der laufenden Einmalprämie (Projected Unit Credit Method).40 Dabei können die Versorgungsansprüche linear über die Dienstzeit verteilt werden, aber auch stärken den späteren (backloading) oder den früheren (frontloading) Dienstjahren zugerechnet werden.41

Da es dem Unternehmen zumeist nicht möglich ist diese komplexe Vorge- hensweise selbständig zu bewältigen, empfiehlt IAS 19.57 die Hinzuziehung eines anerkannten Versicherungsmathematikers, fordert dies jedoch nicht zwingend.

Grundsätzlich ergibt sich also ein dreigeteiltes Vorgehen bei der Ermittlung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung. Zunächst gilt es die Höhe der künftigen Pensionszahlung, unter Berücksichtigung der zukünftigen Ent- wicklungen sowie der versicherungsmathematischen Annahmen, zu schätzen. In einem zweiten Schritt ist dieser Wert dann auf den Termin des Pensionsein- tritts zu diskontieren, um ihn dann auf die Perioden der aktiven Dienstzeit des Arbeitnehmers zu verteilen.42

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Projected Unit Credit Method

Quelle: In Anlehnung an Pellens / Fülbier / Gassen (2006), S. 429

Für die Diskontierung ist ein Zinssatz zu wählen, der „den Zeitwert des Geldes, nicht jedoch das versicherungsmathematische Risiko“ reflektiert.43 Nach IAS 19.78 ist die Rendite von erstrangigen, festverzinslichen Industrieanleihen (high quality corporate bonds), deren Restlaufzeit der Pensionsverpflichtung in etwa entspricht, als Richtgröße zu wählen. In der Literatur herrscht jedoch Un- einigkeit darüber, welches Rating den Anforderungen des IAS 19 genügt.44

Sollten auf dem Kapitalmarkt aufgrund der langen Laufzeit der Pensionsver- pflichtung keine entsprechenden Anleihen zu finden sein, kann der Rechnungs- zins auch aus der Rendite von Bundesanleihen abgeleitet werden.45 Bei dem Zinssatz handelt es sich um einen Stichtagszins und keinen Durch- schnittskurs. Die Auswirkung zufälliger Stichtagskurse wird u.a. durch den Korridorapproach abgefedert46, auf den in Kapitel 3.2.1.2 genauer eingegangen wird.

Der von den Unternehmen verwendete Rechnungszins für den Jahresabschluss 2004 lag nach einer Untersuchung von Bode / Thurnes (2005) zwischen 4,5 % und 5,5 %.47 Für den Abschluss 2005 erfolgte eine Absenkung des Zinssatzes auf 4,0 % bis 4,7 %.48 Diese Absenkung des Zinssatzes hat unterschiedliche Wirkung auf die Bewertung der Pensionszusage. Zum einen steigt der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO) an und zum anderen kann eine Änderung der Rückstellung in der Bilanz erfolgen.49 Inwieweit sich diese je- doch ändert, hängt von der Behandlung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste ab.50 Im Folgenden soll zunächst die Ermittlung der DBO für einen einzelnen Mitarbeiter anhand eines Beispieles verdeutlicht werden. Da- bei soll auch die Auswirkung des gewählten Zinssatzes aufgezeigt werden.

In dem Beispiel wird von einer Pensionszusage zum 01.05.2005 ausgegangen. Zum Zeitpunkt der Pensionszusage, hat der Mitarbeiter ein Jahresgehalt von 55.000,00 €. Das Unternehmen legt bei seiner Berechnung eine künftige Ge- haltssteigerung von 2,5 % zu Grunde.51 Die Rente soll ab dem 01.01.2025 für 15 Jahre gezahlt werden und jährlich 10 % des letzen Gehalts betragen. Bei der unterstellten Gehaltssteigerung ergibt sich für den Mitarbeiter zum Pensions- eintritt ein Gehalt von 55.000 *1,025

= 90.123,90€. Die jährliche Rente zum

Renteneintritt im Jahr 2025 beträgt also 9.012,39 €.

Für die Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung zum Bilanzstichtag 2005 wird nun die oben beschriebene dreistufige Vorgehensweise verwendet. Zunächst ist der Barwert der Rente zum Pensionseintritt zu ermitteln. Diese ergibt sich durch Diskontierung der künftigen Renten mittels Rentenbarwertfaktor52 auf den 31.12.2024.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im zweiten Schritt ist nun der zum 31.12.2005 bereits erarbeitete Teil der Ver- pflichtung zu berechnen. Dafür wird zunächst der Barwert der Versorgungs- verpflichtung zum Pensionseintritt linear auf die Dienstzeit verteilt. In einem nächsten Schritt wird dieser Wert dann wiederum diskontiert, und zwar auf den jeweiligen Bilanzstichtag. Zum 31.12.2005 ergibt sich der Barwert der leis- tungsorientierten Verpflichtung (DBO) aus:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Eine Darstellung der gesamten Dienstzeit zeigt Tabelle 14 im Anhang.

Betrachtet man nun den gleichen Sachverhalt, nutzt allerdings einen anderen Diskontierungszins, so kann lässt sich die oben beschriebene Auswirkung auf die DBO erkennen. In Tabelle 2 ist die gleiche Pensionszusage wie oben beschrieben mit einem Zinssatz von 4,0 % diskontiert.

Tabelle 2: Verlaufsausschnitt der DBO bei 4,0 %

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

DBO in € 2.378,04 4.946,31 7.716,25 10.699,87 13.909,83 17.359,46

Quelle: eigene Darstellung

Vergleicht man den Verlauf der DBO, so kann man feststellen, dass sich be- reits nach fünf Jahren eine Differenz von 4.534,52 € ergibt. Die größte Abwei- chung ergibt sich zum Bilanzstichtag 2021, mit einem Wert von 10.234,97 €.53 Führt man sich nun vor Augen, dass es sich dabei um die Abweichung der Verpflichtung gegenüber einem einzigen Mitarbeiter handelt, so wird deutlich, wie groß die Auswirkung einer Zinsänderung auf den Verpflichtungsbetrag eines Unternehmens ist.

Nach einer Untersuchung von Jasper / Delvai (2005) führte ein Rückgang des Rechungszins im Jahr 2004 bei den DAX-30-Unternehmen zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtungen um 10 bis 15 Mrd. €.54 Zum Jahresabschluss 2005 erhöhte sich der Verpflichtungsbetrag aller DAX-Unternehmen auf 272 Mrd. €, was einen Anstieg von 22 % gegenüber den Vorjahr bedeutet.55

Die Auswirkungen auf den in der Bilanz ausgewiesenen Teil der Pensionsverpflichtung hängen jedoch von der Bilanzierung versicherungsmathematischer Verluste ab. Dies soll im folgenden Kapitel verdeutlicht werden.

3.2.1.2 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste

Um die Entstehung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten nachvollziehen zu können, ist es notwendig sich folgenden Sachverhalt zu verdeutlichen. Die in 3.2.1.1 beschriebene Vorgehensweise zur Ermittlung der DBO ist vom Unternehmen bereits zu Beginn der Rechnungslegungsperiode durchzuführen.56 Ebenso ist die Entwicklung eines vorhandenen Planvermögens bereits zum Jahresanfang, unter Berücksichtigung des dann aktuellen Bestands, für das Geschäftsjahresende zu schätzen.57 Die Zuführung zur Rückstellung erfolgt allerdings erst zum Jahresende.

Treten nun Änderungen zu den am Jahresanfang unterstellten Parametern auf, führt dies möglicherweise zu Änderungen der DBO. Dabei können sich zum einen die unstellten statistischen Parameter (Sterblichkeit, Gehaltstrends, etc.), zum anderen aber auch der Diskontierungszins geändert haben. Im Falle eines vorhandenen Planvermögens können auch hier Abweichungen auftreten. Sämt- liche Änderungen dieser Art sind als versicherungsmathematische Gewinne und Verluste zu behandeln.

Das Beispiel aus Kapitel 3.2.1.1 aufgreifend, sei zunächst die Entstehung ver- deutlicht, bevor darauf folgend die bilanzielle Behandlung beschrieben wird. Zum Jahresende 2005 wird festgestellt, dass der bisherige unterstellte Rech- nungszins um 1,5 Prozentpunkte zu hoch angesetzt wurde. Wie bereits in Kapi- tel 3.2.1.1 erläutert, führt dies zu einer Veränderung der DBO. Die beschriebe- ne Neuberechnung des leistungsorientierten Anteils der Periode 2005 ergibt somit eine Erhöhung der Verpflichtung von 1.635,47 € auf 2.378,04 €.

Die Differenz zu dem ursprünglichen Betrag in Höhe von 742,57 € ist als versicherungsmathematischer Verlust zu erfassen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Versicherungsmathematischer Verlust

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung

Die bilanzielle Abbildung von derartigen Gewinne und Verlusten ist ebenfalls in IAS 19 geregelt. Am 16.12.2004 hat das IASB diverse Änderungen zum Standard IAS 19 veröffentlicht.58 Ein entscheidender Punkt dabei war die Behandlung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten. In der augenblicklichen Version bietet IAS 19 drei alternative Möglichkeiten zur Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste.

Die in der Praxis bisher am häufigsten verwendete Methode ist der Korridoran- satz (corridor approach).59 Dabei ist nach IAS 19.93 nur der Teil, der zum Ende der vorherigen Berichtsperiode kumulierten, nicht erfassten Gewinne und Ver- lust als Aufwand zu erfassen, der den höheren den beiden folgende Beträge übersteigt:

- 10 % des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung zu diesem

Zeitpunkt oder

- 10 % des beizulegenden Zeitwerts eines etwaigen Planvermögens zu

diesem Zeitpunkt.

An jedem Bilanzstichtag ist zu prüfen, ob der in einer Nebenrechnung geführte Saldo der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste einen der bei- den Beträge überschreitet. IAS 19.93 ermöglicht es nun, den Betrag außerhalb des Korridors über die durchschnittliche Restlebensarbeitszeit des Arbeitneh

[...]


1 Vgl. Kruschwitz / Lodowicks (2004), S. 272.

2 Vgl. Ernst&Young (2004), S. 2.

3 Vgl. Gohdes / Recktenwald (2006), S. 1023.

4 Vgl. Fülbier / Sellhorn (2004), S. 385.

5 Vgl. Gohdes, A. (2006), S. 992.

6 Vgl. Auer, K. (2000), S. 17.

7 Vgl. Hüttche, T. (2005), S. 147.

8 Vgl. § 325 Abs. 3 HGB i.V.m. § 325 Abs. 2a HGB.

9 Vgl. Küting, K. (2004), S. 6.

10 Vgl. Henselmann, K. (2005), S. 246.

11 Vgl. Krump, F. (2000), S. 145.

12 Vgl. Franz / Winkler (2006), S. 43.

13 Vgl. Crasselt / Pellens / Schremper (2000), S. 72.

14 Vgl. Hostettler, S. (1997), S. 49 ff.

15 Für eine komprimierte Übersicht vgl. Keller / Plack (2001), S. 348. Eine detaillierte Ausführung der conversions liefert Hostettler, S. (1997), S. 97 ff.

16 Vgl. Hostettler, S. (1997), S. 99.

17 Vgl. Stewart, G. (1991), S. 2.

18 Vgl. Weißenberger / Weber / Löbing / Haas (2003), S. 39.

19 Vgl. Hostettler, S. (1997), S. 121.

20 Für eine ausführliche Darstellung von Leasing Korrekturen im EVA Modell vgl. Hostettler, S. (1997), S. 121 ff.

21 Tabelle 11und Tabelle 12 im Anhang liefern einen Überblick über die Anpassungen im EVA-Konzept.

22 Vgl. Reicherter, M. (2003), S. 361.

23 Vgl. Knortz, G. (2003), S. 2400.

24 Vgl. Reicherter, M. (2003), S. 361.

25 Vgl. Reicherter, M. (2003), S. 361.

26 Vgl. Biber, R. (2005), S. 266.

27 Vgl. AK Finanzierung (1998), S. 323.

28 Vgl. Schwinger / Mühlberger (2004), S. 31.

29 Vgl. Pellens / Fülbier / Gassen (2006), S. 426.

30 Vgl. Feld, K.-P. (2003a), S. 580.

31 Vgl. Pellens / Fülbier / Gassen (2006), S. 426.

32 Vgl. IAS 19.43.

33 Vgl. Pellens / Fülbier / Gassen (2006), S. 428.

34 Vgl. Pellens / Fülbier / Gassen (2006), S. 439.

35 Für eine ausführliche Darstellung des asset ceiling vgl. Feld, K.-P. (2003a), S. 585 f.

36 Vgl. Feld, K.-P (2003a), S. 581.

37 Vgl. Fülbier / Sellhorn (2004), S. 387.

38 Vgl. IAS 19.84.

39 Vgl. hierzu auch die Ausführungen von Schmidt / Kloß (2005).

40 Vgl. IAS 19.64.

41 Vgl. Molzahn, S. (2006), S. 73.

42 Vgl. Fülbier / Sellhorn (2004), S. 387.

43 Vgl. IAS 19.79.

44 May / Querner / Schmitz (2005) vertreten die Meinung, dass ein A+ ausreicht, während Kühne / Tonne (2005) ein AA voraussetzen. Gohdes, A. (2006) führt diese Diskussion auf einen Übersetzungsfehler zurück und plädiert für das Rating von „festverzinslichen Unternehmensanleihen guter Bonität“ (S. 994).

45 Vgl. Bode / Thurnes (2005), S. 2701.

46 Vgl. Kühne / Tonne (2005), S. 2370.

47 Vgl. Bode / Thurnes (2005), S. 2702.

48 Vgl. Gohdes / Recktenwald (2006), S. 1023.

49 Vgl. Höfer / Früh (2005), S. 2428.

50 Vgl. Kapitel 3.2.1.2.

51 In Anlehnung an die Ergebnisse von Bode / Thurnes (2005), S. 2703.

52 RBWF = (1+ i) −1 (1 + i ) * i

53 Vgl. Tabelle 16 im Anhang.

54 Vgl. Jasper / Delvai (2005), S. 506.

55 Vgl. Gohdes / Recktenwald (2006), S. 1023.

56 Vgl. Theile, C. (2006), S. 17.

57 Vgl. Küting / Keßler (2006), S. 196.

58 Vgl. Rhiel, R (2005), S. 293.

59 Vgl. Theile, C. (2006), S. 18.

Final del extracto de 72 páginas

Detalles

Título
Berücksichtigung von Pensionszusagen in wertorientierten Kennzahlen
Universidad
Ruhr-University of Bochum
Calificación
2,0
Autor
Año
2006
Páginas
72
No. de catálogo
V61252
ISBN (Ebook)
9783638547499
Tamaño de fichero
796 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Berücksichtigung, Pensionszusagen, Kennzahlen
Citar trabajo
Jörg Brauckmann (Autor), 2006, Berücksichtigung von Pensionszusagen in wertorientierten Kennzahlen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61252

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Berücksichtigung von Pensionszusagen in wertorientierten Kennzahlen



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona