Während das Wirtschafts- und Unternehmensrecht in Europa stark vereinheitlicht ist, sind die Voraussetzungen zur Vereinbarung von Tarifverträgen in der Europäischen Union noch unterentwickelt. Dem unternehmensrechtlich Europäischen Binnenmarkt stehen nach wie vor nationale Tarifrechtsstrukturen gegenüber.
Die Unternehmen Europas stehen heute in stärkerem Maße als zuvor in einem unmittlebarem Wettbewerb zu ihren Konkurrenten.
Die wirtschaftliche Entwicklung Europas schreitet voran. Unternehmen schließen sich zusammen, fusionieren, bilden europäische Konzerne und lassen sich in europäischen Nachbarstaaten nieder. Aber bislang gibt es keine vergleichbare Europäisierung der Aktivitäten von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden.
Die Vergleichbarkeit von Preisen und Einkommen nimmt zu. Der Konkurrenzdruck auf die nationalen Tarifpolitiken wird sich verstärken. Innerhalb eines gemeinsamen europäischen Marktes stehen nicht nur Betriebe in Konkurrenz zueinander, sondern auch die Systeme zur Regulierung der Arbeitsbeziehungen.
Damit stellt sich die Frage, wie der Flächentarifvertrag, der auf einer nationalstaatlichen Rechtsordnung aufbaut, in einer europäischen Wirtschaft seine Funktion erfüllen kann und nicht durch die faktischen Zwänge des Marktes ausgehöhlt bzw. beseitigt wird.
Europäische Tarifverträge
EUROPA wächst zusammen. Die europäische Integration schreitet voran. Viele Hindernisse und Grenzen für Menschen und Waren sind bereits heute weggefallen.
Warum überhaupt?– „Europäische Tarifverträge“
Während das Wirtschafts- und Unternehmensrecht in Europa stark vereinheitlicht ist, sind die Voraussetzungen zur Vereinbarung von Tarifverträgen in der Europäischen Union noch unterentwickelt. Dem unternehmensrechtlich Europäischen Binnenmarkt stehen nach wie vor nationale Tarifrechtsstrukturen gegenüber.
Die Unternehmen Europas stehen heute in stärkerem Maße als zuvor in einem unmittlebarem Wettbewerb zu ihren Konkurrenten
Die wirtschaftliche Entwicklung Europas schreitet voran. Unternehmen schließen sich zusammen, fusionieren, bilden europäische Konzerne und lassen sich in europäischen Nachbarstaaten nieder. Aber bislang gibt es keine vergleichbare Europäisierung der Aktivitäten von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden.
Die Vergleichbarkeit von Preisen und Einkommen nimmt zu. Der Konkurrenzdruck auf die nationalen Tarifpolitiken wird sich verstärken. Innerhalb eines gemeinsamen europäischen Marktes stehen nicht nur Betriebe in Konkurrenz zueinander, sondern auch die Systeme zur Regulierung der Arbeitsbeziehungen.[1]
Damit stellt sich die Frage, wie der Flächentarifvertrag, der auf einer nationalstaatlichen Rechtsordnung aufbaut, in einer europäischen Wirtschaft seine Funktion erfüllen kann und nicht durch die faktischen Zwänge des Marktes ausgehöhlt bzw. beseitigt wird.[2]
Warum aber sollen sich die eingespielten, nationalen Koalitionen und Tarifverhältnisse ändern?
Vorteile für die Arbeitnehmer:
1. Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes im europäischen Kontext
2. Angleichung der Beschäftigungs- und Einsatzbedingungen für Arbeitnehmer
Vorteile für die Arbeitgeber:
1. Vergrößerung der Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
2. Minimierung des Verwaltungsaufwandes bei der Beschäftigung von AN[3]
spielt es für den Arbeitnehmer eine Rolle, dass unternehmerische Entscheidungen nicht mehr nur national sondern grenzüberschreitend, europa-übergreifend getroffen werden?
Die europaweite Vereinheitlichung von Arbeitsrechtsbedingungen steigert die Arbeitswahlmöglichkeiten für europäische Arbeitnehmer und erhöht deren Einsatzmöglichkeiten innerhalb der europäischen Gemeinschaft.[4]
Die Notwendigkeit europäischer Kollektivverträge am Beispiel AKZO
Europa wächst und damit auch die grenzüberschreitende Verflechtung von Unternehmen. Die Firmen stehen mehr als zuvor im Wettbewerb zu ihren europäischen Konkurrenten, da die nationalen Grenzen an Bedeutung verloren haben.[5]
AKZO - Konzern
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Beschluss:
Massenentlastungen aufgrund mangelnder Kapazitätsauslastung in Deutschland und den Niederlanden
Aber:
Massenentlassungen in D und NL nur unter Schwierigkeiten durchführbar
Folge:
Das rentable Werk in Belgien wird geschlossen, da bei Zahlung einer Abfindung eine Massenentlassung sofort möglich war.
FAZIT:
Durch den gestiegenen Wettbewerbsdruck, neigen Unternehmen dazu Entscheidungen zu treffen, die nicht den Arbeitnehmern zu Gute kommen.[6]
[...]
[1] Vgl. Kersjes, S. 4.
[2] Vgl. Hans-Böckler-Stiftung, „16. ordentlicher DGB-Bundeskongreß - Antrag zur Tarifpolitik“, 16.06.2005.
[3] Vgl. Kittner 1998, S.389.
[4] Vgl. Krimphove, S. 299f.
[5] Vgl. Coen in Bleckmann, EuR, Rz. 1855, 1871.
[6] Vgl. Curall/Pipkorn in v.d. Groeben/Thiesing/Ehlermann, EWGV-Kommentar, Art 117, Rz. 34.
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