Die Patientenverfügung - das unbekannte 'Dokument' im Krankenhaus -


Trabajo Escrito, 2005

20 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Was ist eine Patientenverfügung?

3. Die Form einer Patientenverfügung

4. Aufbau und Inhalte
4.1. Aufbau
4.2. Inhalte

5. Grenzen der Patientenverfügung

6. Die rechtliche Verbindlichkeit
6.1. Patientenverfügung & indirekte Sterbehilfe
6.2. Patientenverfügung & passive Sterbehilfe

7. Hinterlegung

8. Wünschenswerter Umgang mit einer Patientenverfügung auf einer
Station im Krankenhaus und die Aufgaben der Stationsleitung

9. Schlusswort

10. Literaturverzeichnis

11. Anlage 1

12. Anlage 2

13. Eidesstattliche Erklärung

1. Einleitung

Aktuelle Diskussionen im In- und Ausland über Sterbehilfe werden immer mehr zum öffentlich diskutierten Thema und verabschieden sich Stück für Stück von ihrer Rolle als Tabuthema. Immer mehr Menschen setzen sich bewusst mit dieser „unangenehmen“ Problematik auseinander und wollen ihren Willen, vor allem wenn sie diesen später nicht mehr selbst äußern können, respektiert wissen. So kommt es, dass Patientenverfügungen in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr darstellen.

Man meint, dass Patientenverfügungen für Krankenhauspersonal ein vertrautes Instrument sein sollten. Dem ist nicht so, denn mehrheitlich prägt die Unsicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen den Klinikalltag.

Es existieren viele offene Fragen diese Thematik betreffend, denn meist wissen weder Ärzte noch Pflegepersonal mit einer Patientenverfügung umzugehen.

Diese Hausarbeit gibt Pflegenden und Ärzten die grundlegenden theoretischen Informationen zu einer Patientenverfügung an die Hand. Sie zeigt aber auch Möglichkeiten auf, wie man sich als Leitung einer Station konstruktiv in diese Problematik einbringen kann, um in Zukunft mit diesem schwierigen Thema gemeinsam besser umzugehen.

2. Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist die Willenserklärung eines Menschen mit der er für den Fall einer in der Zukunft liegenden Entscheidungsunfähigkeit festlegt, welche ärztliche Therapie und pflegerische Versorgung und deren Grenzen er wünscht bzw. nicht wünscht. Sie sollte dem Adressaten behilflich sein den mutmaßlichen Willen des Menschen zu erkennen oder ihn gar verbindlich dokumentieren.

Andere verbreitete Bezeichnungen für die Patientenverfügung sind Begriffe wie Patiententestament, Patientenbrief, Patientenerklärung, Vorausverfügung oder Patientenanwaltschaft. Hiervon sollte vor allem der Begriff des Patiententestaments nicht gewählt werden, weil ein Testament eine Verfügung nach dem Tode darstellt, eine Patientenverfügung jedoch „regelt vielmehr den Behandlungswunsch eines lebenden Menschen.“(Bauer/Klie, 2003, S.52)

Eine Patientenverfügung richtet sich primär an Ärzte oder ein Behandlungsteam, kann sich aber auch an einen gesetzlichen Vertreter richten. So nennt die Literatur im Zusammenhang mit dem Begriff der Patientenverfügung meist die Begriffe Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Diese können einzeln oder aber auch in Kombination mit der Patientenverfügung verfasst werden. Es wird beispielsweise „dringend empfohlen, Patientenverfügungen stets zu verbinden mit der Bevollmächtigung einer Vertrauensperson in Gesundheitsangelegenheiten und der Benennung eines gesetzlichen Betreuers (Betreuungsverfügung).“ (Bauer/Klie, 2003, S.52)

In dieser Hausarbeit wird weder näher auf die Betreuungsverfügung noch auf die Vorsorgevollmacht eingegangen.

Der Verfasser darf zum Zeitpunkt des Erstellens „nicht durch Krankheit und Behinderung daran gehindert sein, sein Selbstbestimmungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten eigenverantwortlich auszuüben.“ (Bauer/Klie, 2003, S.52)

Der Verfasser kann seine Erklärung jederzeit widerrufen. Hierzu genügt ein Nicken oder eine Bewegung aus der sich der Widerruf des Patienten ergibt.

3. Die Form einer Patientenverfügung

Für eine Patientenverfügung gibt es keinerlei rechtlich verbindliche Form.

Sie kann sowohl mündlich als auch schriftlich geäußert werden. Es empfiehlt sich aber die schriftliche Form, weil hier der Wunsch des Verfassers nachweisbar ist. Außerdem sollte sie eigenhändig unterschrieben werden. Mündliche Äußerungen gegenüber Dritten dagegen werden in aller Regel nicht exakt nachweisbar sein und der Adressat wird ihr somit nicht den Stellenwert einer schriftlich verfassten Patientenverfügung beimessen.

Es bedarf weder einer notariellen Beurkundung noch einer notariellen Beglaubigung der Unterschrift. Sie können jedoch nach Meinung verschiedener Autoren die Ernsthaftigkeit des Verfassers verdeutlichen.

Zeugen müssen bei der Erstellung einer Patientenverfügung nicht zwingend hinzugezogen werden, es erscheint aber sehr sinnvoll, den behandelnden Arzt in die Erstellung mit einzubeziehen und ihn gegenzeichnen zu lassen. Dieser kann am besten bestätigen, dass sich der Verfasser der Patientenverfügung auch wirklich über die Tragweite des Niedergelegten bewusst ist. (vgl. Bauer/Klie, 2003 S.55)

Weder ein Notar noch ein Laie aus dem persönlichen Umfeld können die Patientenverfügung in medizinischer Hinsicht professionell beurteilen.

Den persönlichen Willen mit nahen Angehörigen zu besprechen ist aber sinnvoll, weil es dann für diese leichter wird den Willen zu respektieren und sich für diesen auch einzusetzen.

Wichtig erscheint eine regelmäßige Bestätigung der Patientenverfügung, die jedoch nicht juristisch notwendig ist. Es zeigt dem Adressaten aber, dass der Verfasser sich immer wieder mit seinem Willen auseinandergesetzt hat und ihn bewusst bestätigte, konkretisierte oder abänderte. Die Häufigkeit der empfohlenen Bestätigungen variiert je nach Literatur und wird mit „jährlich“ (Informationsbroschüre BJM, 2004, S.9) oder auch mit „regelmäßig zu unterzeichnen und dies mit höherem Alter immer häufiger, etwa zunächst alle Jahre, später alle halbe Jahre“ (Bauer/Klie, 2003, S.56) beschrieben.

4. Aufbau und Inhalte

4.1. Aufbau

Eine Patientenverfügung muss keinen festen Aufbau haben. In der Literatur werden verschiedene Gliederungsmöglichkeiten dargelegt. Zwei mögliche Arten des Aufbaus sind in der Anlage komplett angefügt. Siehe Anlagen 1 & 2.

4.2. Inhalte

„Inhalt der Patientenerklärung ist die Anweisung des Erklärenden an die ihn später behandelnden Ärzte, wie diese ihn bei bestimmten Krankheitsbildern medizinisch versorgen sollen.“ (Klas, PflR 2002, S. 220)

Der Verfasser einer Patientenverfügung ist in der Auswahl des Inhalts grundsätzlich frei.

Eine Patientenverfügung ist nicht immer die Äußerung eines Menschen, in bestimmten

Situationen eine Behandlung nicht erhalten zu wollen oder abzubrechen, sondern sie kann auch einen Willen dahingehend bekunden, dass der Verfasser um jeden Preis weiterbehandelt werden will. Deshalb sind Patientenverfügungen immer „sehr genau zu studieren und dürfen nicht schematisch interpretiert werden.“ (Bauer/Klie, 2003, S.60)

„Sinnvollerweise enthalten Patientenverfügungen auch Hinweise an die Beteiligten, wie entschieden werden soll und wer an der Entscheidung ggf. zu beteiligen oder heranzuziehen ist“ (Bauer/Klie, 2003, S.60)

Die größte Wirkung haben Patientenverfügungen dann, wenn sie konkret formuliert wurden. Dies ist oft nur dann möglich, wenn eine konkrete Diagnose vorliegt und alle Behandlungsoptionen mit dem Arzt ausführlich besprochen wurden. Hier kann sich der Betroffene dann auch exakt auf diese Optionen beziehen.

Dies ist bei unvorhergesehenen Erkrankungen nicht möglich. Hier wird sich die Patientenverfügung auf grundlegende Willensäußerungen beziehen.

Eine Möglichkeit zur Erstellung einer Patientenverfügung ist die Verwendung verschiedener Muster. Eine umfassende Sammlung solcher Muster stellt das Zentrum für medizinische Ethik in Bochum zusammen und kann jederzeit unter www.medizinethik.de/verfuegungen.htm eingesehen werden.

Andere Autoren wie Ass. Jur. Michael C. Neubert sprechen sich gegen die Verwendung eines Formulars für eine Patientenverfügung aus. Sie verlangen, die wichtigen Punkte selbst auszuformulieren und ggf. durch Beschreibung von Situationen, die sie zu einer Entscheidung gebracht haben, zu bekräftigen. Hierbei spielen auch die eigene Weltanschauung und die religiöse Einstellung eine wichtige Rolle.

(vgl. http://www.patiententestament.com/Pat/pinhalt.htm, 17.08.2005)

Die Individualität eines Menschen schließt also die Benutzung eines vorgefertigten Musters fast aus. Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen und die daraus resultierenden individuellen Entscheidungen eines jeden Einzelnen sind so unterschied-lich, dass sie in einem vorgegebenen Formular nicht ausreichend zur Geltung kommen können. Es kann deshalb „kein einheitliches Muster geben, das für jeden Menschen gleichermaßen geeignet wäre.“ (http://www.bmj.bund.de/media/archive/957.pdf, 17.08.2005) Mit dieser Tatsache setzte sich die Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“, die vom Bundesministerium für Justiz eingesetzt wurde, auseinander. Sie entwarf Textbausteine, die als Anregung und Formulierungshilfen bei der Erstellung einer Patientenverfügung dienen sollen.

(vgl. http://www.bmj.bund.de/media/archive/957.pdf, 17.08.2005)

Aus diesen Ausführungen ergibt sich die Bedeutung einer zusätzlichen schriftlichen Niederlegung der persönlichen Wertvorstellungen in der Patientenverfügung, die die Einstellung zum Leben, die religiösen Anschauungen, Hoffnungen und Ängste verdeutlichen. Diese können als Ergänzung und Hilfe bei der Auslegung der Patientenverfügung dienen und unterstreichen zudem die Ernsthaftigkeit der Patientenverfügung. Sie lassen einen Rückschluss auf den mutmaßlichen Willen eines Menschen zu.

Ein Beispiel eines inhaltlichen Aufbaus findet sich in der Anlage. Siehe Anlage 2.

[...]

Final del extracto de 20 páginas

Detalles

Título
Die Patientenverfügung - das unbekannte 'Dokument' im Krankenhaus -
Curso
Weiterbildung zur Leitung des Pflegedienstes einer Station/Einheit im Krankenhaus
Calificación
1,0
Autor
Año
2005
Páginas
20
No. de catálogo
V67478
ISBN (Ebook)
9783638585941
ISBN (Libro)
9783656776215
Tamaño de fichero
590 KB
Idioma
Alemán
Notas
Palabras clave
Patientenverfügung, Dokument, Krankenhaus, Weiterbildung, Leitung, Pflegedienstes, Station/Einheit, Krankenhaus
Citar trabajo
Jochen Brodbek (Autor), 2005, Die Patientenverfügung - das unbekannte 'Dokument' im Krankenhaus -, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67478

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