Gleichstellung on air? - Eine Untersuchung zur Präsentation von Frauen und Männern beim Lokalsender M94,5


Trabajo de Seminario, 2004

19 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen
2.1 Der Aus- und Fortbildungskanal M94,5
2.1.1 Organisation
2.1.2 Mitarbeit
2.1.3 Redaktionsbetrieb
2.1.4 Programm
2.2 Rechtliche Grundlagen
2.3 Forschungsstand
2.3.1 Gender Studies zur Darstellung in den Medien
2.3.2 Küchenhoff-Studie
2.3.3 Untersuchungen zur Berücksichtigung von Frauen im Hörfunk

3. Untersuchung
3.1 Fragestellung
3.2 Methodisches Vorgehen
3.2.1 Stichprobe
3.2.2 Ebenen der Untersuchung
3.2.3 Quantitative und qualitative Variablen
3.3 Ergebnisse der Untersuchung
3.3.1 Geschlechterstruktur der Sendung und der Beiträge
3.3.2 Geschlechterspezifischen Themenverteilung
3.3.3 Status der Akteurinnen und Akteure
3.3.4 Sonstige Ergebnisse

4. Zusammenfassung

Literatur
Internetquellen
Gesetzestexte

1. Einleitung

Die Gleichberechtigung von Frau und Mann in den Medien ist seit etwa 30 Jahren ein Thema der Forschung, sowohl in den Medienwissenschaften als auch in der Sozialpsychologie. Speziell der Hörfunk wurde dabei aber vernachlässigt, es gibt nur wenige Untersuchungen zu diesem Gebiet: Zwei Studien, die sich mit der Umsetzung des Gleichstellungsauftrags beim Hörfunk in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen beschäftigten, dienten als Anregung für diese Arbeit. Dabei soll nun die Darstellung der Geschlechter bei einem kleinen Lokalsender in Bayern, bei dem Aus- und Fortbildungskanal M94,5 untersucht werden. Die Entscheidung für diesen Sender kam einerseits dadurch zustande, dass durch meine eigene Mitarbeit dort ein persönliches Interesse besteht; andererseits stellt er durch seine Ausbildungsfunktion einen Sonderfall dar, so dass es durchaus möglich wäre, dass die Gleichstellungssituation dort anders ist als bei professionellen Sendern. Und da viele der ehemaligen M94,5-Mitarbeiter bei kommerziellen Sendern wie Bayern 3 oder Radio Gong untergekommen sind, könnte sich eine solche Ausnahmestellung auch auf zukünftige professionelle Hörfunkmitarbeiter auswirken.

Die Methode dieser Arbeit war eine Inhaltsanalyse mehrerer Ausgaben der Sendung Uniq, die das Herzstück des M94,5-Sendeprogramms darstellt. In dem beschränkten Rahmen der Durchführungsmöglichkeiten kann diese Analyse natürlich keine übertragbaren Ergebnisse liefern, sie beschränkt sich auf ein Element der bayerischen Lokalfunklandschaft und ist auch nur für dieses gültig. Außerdem untersucht sie nur eine sehr geringe Anzahl von Sendungen und geht nur auf ganz spezielle Merkmale ein, sie ist deshalb auf keinen Fall repräsentativ, liefert aber für die Fragestellung exemplarische Erkenntnisse. Eine umfangreichere Analyse wäre vom Zeit- und Arbeitsaufwand her nicht möglich gewesen. Ziel der Untersuchung war es, in diesem beschränkten Maße zu erforschen, ob bei M94,5 Frauen und Männer die gleiche Chance haben, im Programm berücksichtigt zu werden.

Zunächst werden einige Grundlagen für die Analyse erarbeitet: Organisation, Programm und Mitarbeiterstruktur von M94,5, die rechtlichen Grundlagen für den Hörfunk in Bayern und der bisherige Forschungsstand zur Geschlechterdarstellung in den Medien. Dann folgt die Darstellung der Untersuchung und die Erkenntnisse darüber, in welchem quantitativen und qualitativen Maße Frauen und Männer im Programm von M94,5 berücksichtigt werden. Schließlich werden die Ergebnisse zusammengefasst und im Licht bisheriger Untersuchungen betrachtet.

2. Grundlagen

2.1 Der Aus- und Fortbildungskanal M94,5

2.1.1 Organisation

M94,5 hat seinen Sendebetrieb im Juli 1996 aufgenommen und ist ein gemeinnütziger Anbieterverein, der durch den AFK (Aus- und Fortbildungskanal) M94,5 Hörfunkverein finanziert wird. Mitglieder dieses Vereins sind zum Beispiel Ausbildungsinstitutionen, Stiftungen und Radioverbände.[2] Im Organigramm steht der Programmchef an der Spitze. Darunter befinden sich die Chefs vom Dienst (CvDs) der Tagesteams und die Tutoren. Diesen wiederum unterstehen die einzelnen Ressorts Musik, Politik/Hochschule, Kultur, Unterhaltung und Sport, wobei jedes Ressort eine/n Ressortchef/in hat. Die Redaktion gliedert sich in feste und freie Redakteure.[1]

2.1.2 Mitarbeit

Die Mitarbeit im Sendebetrieb ist grundsätzlich für jeden Studierenden der Münchner Universitäten möglich. Jeweils zu Semesterbeginn sind Anmeldungen möglich; die Ressortchefs und CvDs entscheiden darüber, ob ein Bewerber in die Redaktion aufgenommen wird. Zwar ist die Mitarbeit freiwillig und unbezahlt, wer sich für ein Semester verpflichtet, muss aber auch dabei bleiben. Dies wird durch ein „Semesterpfand“ gewährleistet, das nur nach absolvierter Mitarbeit zurückerstattet wird. Bei entsprechender Eignung und Engagement kann sich jedes Redaktionsmitglied außerdem für verantwortliche Funktionen wie CvD oder Ressortchef qualifizieren. Während des Semesters werden zahlreiche Kurse angeboten, bei denen Schnittprogramme, Moderationstechniken etc. vermittelt werden.

Bei M94,5 gibt es außerdem unbezahlte PraktikantInnen, die für jeweils zwei Monate in einem bestimmten Ressort mitarbeiten.

2.1.3 Redaktionsbetrieb

Grundlage der Redaktionsstruktur sind die Ressorts, jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter entscheidet sich für ein Ressort, in dem er redaktionell mitwirkt. Die Redakteure arbeiten außerdem jeweils in einem der fünf Tagesteams mit, die das Programm des jeweiligen Wochentags erstellen. Der Arbeitstag dauert von 9 bis 17 Uhr. Die Leitung der Sendungen hat der CvD des Tagesteams, außerdem ist jeweils ein Tutor anwesend, der die Redakteure berät und Hilfestellungen gibt. Im Normalfall ist jeder Redakteur an der Bearbeitung (Recherche, Originaltöne sammeln, Text schreiben, einsprechen und produzieren) eines Beitrags zu einem tagesaktuellen Thema beteiligt, der in der nachmittäglichen Uniq-Sendung ausgestrahlt wird.

2.1.4 Programm

Es wird ein Vollprogramm gesendet, 24 Stunden am Tag. Die Hauptsendung „Uniq – Das Stundentenmagazin“ läuft morgens von 9 bis 10 und nachmittags von 15 bis 17 Uhr.[3] In Uniq werden neben den festen Rubriken Veranstaltungshinweise und „Musik News“ außerdem gebaute Wortbeiträge[4] zu verschiedenen tagesaktuellen Themen gesendet. Diese Beiträge werden vom jeweiligen Tagesteam recherchiert und produziert.

Die übrigen Sendungen decken alle Themen von Kultur über Sport bis Politik ab. Jeweils abends gibt es Musiksondersendungen zu verschiedenen Musiksparten. Und schließlich werden noch Sendungen von anderen Redaktionen zugeliefert, die nicht direkt in den Ressorts von M94,5 organisiert sind, aber auch Ausbildungsfunktion haben.

2.2 Rechtliche Grundlagen

Im Grundgesetz steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“.[5] Im geltenden Rundfunkrecht wird diesem Verfassungsgrundsatz aber nur sehr eingeschränkt entsprochen.[6] Im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) (zuletzt geändert durch den Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, seit 1. Juli 2002 in Kraft), der die grundlegenden Regeln für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in Deutschland bestimmt, wird die Programmgestaltung nicht explizit an diesen Grundsatz gebunden. In Paragraph 41, der die Programmgrundsätze für den privaten Rundfunk regelt, heißt es lediglich:

„Für die Rundfunkprogramme gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Rundfunkprogramme haben die Würde des Menschen sowie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten. Sie sollen die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland sowie die internationale Verständigung fördern und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten.“[7]

Und auch das Bayerische Mediengesetz, das die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater[8] Rundfunkangebote in Bayern regelt, kennt keine Vorgaben, die das Verfassungsgebot der Gleichstellung von Frau und Mann berücksichtigen. In Artikel 4 wird nur die allgemeine Ausgewogenheit und die Meinungsvielfalt behandelt, die Rundfunkprogramme müssen „die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen angemessen zu Wort kommen lassen.“[9]

Im Gegensatz dazu wird in den Landesrundfunkgesetzen anderer Bundesländer in den Programmgrundsätzen von den Anbietern explizit gefordert, „zur Verwirklichung der Gleichberechtigung (...) beizutragen“.[10] Dies gilt zum Beispiel für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

Rundfunkanbieter in Bayern (und damit auch M94,5) sind also vom Mediengesetz her rechtlich nicht ausdrücklich auf die Umsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann verpflichtet. Der Gleichstellungsgrundsatz aus dem Grundgesetz ist aber nach wie vor gegeben.

[...]


[1] Vgl. o.V.: Handbuch M94,5. 3. überarbeitete Auflage, Stand: Oktober 2002, abgerufen am 28.12.2003 unter http://m945.afk.de/static/handbuch.pdf, siehe beigelegte Diskette; vgl. Bernhard Goodwin: Impressum. 11.06.2002, abgerufen am 28.12.2003 unter http://m945.afk.de/article/articleprint/244/-1/3/, siehe Anhang A S.17.

[2] Liste der Vereinsmitglieder siehe Anhang A, S.19.

[3] Sendeschema siehe Anhang A S.18.

[4] Definitionen der Beitragsarten siehe Anhang B S.20.

[5] Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bonn 2002, Artikel 3, Absatz 2.

[6] Vgl. Waltraud Cornelißen / Christa Gebel: Gleichberechtigung on air? Zur Präsentation von Männern und Frauen im niedersächsischen Hörfunk. Eine empirische Untersuchung. Berlin: Vistas Verlag, 1999, S.9.

[7] Rundfunkstaatsvertrag (RStV), zuletzt geändert durch den Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in Kraft seit 1. Juli 2002. Quelle: epd medien, Nr. 53, 10.07. 2002, S.21.

[8] Nach diesem Gesetz kann Rundfunk in Bayern allerdings nur in öffentlicher Verantwortung und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien betrieben werden, ist also nur quasi-privat.

[9] Gesetz über die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater Rundfunkangebote und anderer Mediendienste in Bayern (Bayerisches Mediengesetz – BayMG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 2002 (GVB1 S. 155, BayRS 2252-4-S), S.1.

[10] Cornelißen / Gebel 1999, S.13.

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Gleichstellung on air? - Eine Untersuchung zur Präsentation von Frauen und Männern beim Lokalsender M94,5
Universidad
LMU Munich
Calificación
1,0
Autor
Año
2004
Páginas
19
No. de catálogo
V78345
ISBN (Ebook)
9783638834483
ISBN (Libro)
9783638834506
Tamaño de fichero
429 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Gleichstellung, Eine, Untersuchung, Präsentation, Frauen, Männern, Lokalsender
Citar trabajo
Beatrix Deiss (Autor), 2004, Gleichstellung on air? - Eine Untersuchung zur Präsentation von Frauen und Männern beim Lokalsender M94,5, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78345

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