Eine von vielen neuen Nutzungsarten im Bereich „Multimedia“ war vor einigen Jahren das sogenannte „Streamen“ im Internet. Das erste Mal, dass sich ein Gericht mit der Frage beschäftigte, wie diese Nutzung von Fernsehbeiträgen im Internet bei Verträgen mit pauschaler Rechteeinräumung zu handhaben ist, war das Urteil zu Focus TV des Landgerichts München vom 10.03.1999 (Aktenzeichen 21 O 15039/98).
In dieser Arbeit wird das Urteil mit den Unterpunkten Rechtsgrundlagen, Parteien, Sachlage, Forderungen der Parteien, Argumentation der Klägerin, Argumentation der Beklagten, Urteil, Begründung des Urteils, Leitsätze und Kommentar ausführlich dargelegt und erläutert.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Rechtsgrundlagen
- Parteien
- Sachlage
- Schutz gegenüber Dritten
- Rechteübertragung
- Argumentation der Klägerin
- Argumentation der Beklagten
- Begründung des Urteils
- Urteil
- Leitsätze
- Kommentar
- Quellenangaben
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das vorliegende Referat analysiert das Urteil des Landgerichts München zum Thema Rechteübertragung im Bereich des „Streamens“ von Fernsehbeiträgen im Internet. Der Fokus liegt auf der Klärung der Rechtsgrundlagen, der Argumentation der beteiligten Parteien und der Begründung des Gerichtsurteils.
- Rechteübertragung von Fernsehbeiträgen im Internet
- Anwendbarkeit des Urheberrechts auf Streaming-Dienste
- Vertragliche Regelungen zur Nutzung von Medieninhalten
- Auslegung von Vertragsklauseln zur Rechteübertragung
- Haftung und Schadensersatz bei unberechtigter Nutzung von Medieninhalten
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Einleitung führt in das Thema „Streaming“ im Kontext von Fernsehbeiträgen im Internet ein und stellt das Urteil des Landgerichts München zum Fall Focus TV vor.
- Das Kapitel „Rechtsgrundlagen“ beleuchtet die relevanten Gesetze, wie das Urheberrechtsgesetz (UrhG), im Zusammenhang mit dem Streaming von Fernsehbeiträgen.
- Das Kapitel „Parteien“ stellt die Klägerin (Produzent des Focus TV-Beitrages) und die Beklagte (Focus TV Produktions GmbH) vor.
- Im Kapitel „Sachlage“ wird der Vertragsabschluss zwischen den Parteien, die wichtigsten Vertragsklauseln und die Nutzung des Beitrags durch die Beklagte im Internet beschrieben.
- Die Kapitel „Argumentation der Klägerin“ und „Argumentation der Beklagten“ geben Einblick in die juristischen Argumente der beiden Parteien.
- Das Kapitel „Begründung des Urteils“ analysiert die Argumentation des Gerichts und die Entscheidung des Landgerichts München.
Schlüsselwörter
Urheberrecht, Streaming, Internet, Fernsehbeiträge, Rechteübertragung, Vertragsklauseln, Download-Stream, Persönlichkeitsrechte, GEMA, Urhebergesetz (UrhG), Landgericht München, Focus TV, Digitalisierung, Analogisierung.
- Citar trabajo
- Diplom-Betriebswirtin, M.A. Hilleken Zeineddine (Autor), 2003, Rechteübertragung "FocusTV" - Nutzung von Fernsehbeiträgen im Internet, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78610