Diese Arbeit diskutiert Entscheidungen deutscher Gerichte zum Naturschutzrecht in ihrer Bedeutung für den Naturschutz.
Das BVerwG hat sich in seinem Urteil vom 01.09.2016 (BVerwGE 156, 94) grundlegend mit dem § 5 II BNatSchG und den darin verankerten Grundsätzen der guten fachlichen Praxis auseinandergesetzt. Dieser Norm kommt bei Einhaltung der Grundsätze maßgebliche Bedeutung für die Privilegierung der Landwirtschaft im Naturschutzrecht nach den §§ 14 II, 44 IV BNatSchG zu. Das Urteil hat erstmals den vorherrschenden Streit bzgl. des Rechtscharakters der Norm entschieden.
Für die Herbeiführung eines vollzugsfähigeren Naturschutzrechts wird die Rolle der Naturschutzverbände mit ihren Verbandsklagebefugnissen immer größer. Gegner der Ausweitung der Verbandsklagebefugnisse befürchten eine übermäßige und ungerechtfertigte Inanspruchnahme des zugebilligten Rechtsschutzes der Verbände. Befürworter und Studien hingegen schreiben ihr eine nicht zu unterschätzende präventive Wirkung zu, die wegen der zusätzlichen Möglichkeit der gerichtlichen Kontrolle zu einer genaueren Beachtung des Umweltrechts führen kann. Mit einer streitigen Erweiterung von Verbandsklagebefugnissen in Bezug auf Aufsichtsmaßnahmen in Form einer Nutzungsuntersagung, beschäftigte sich das BVerwG in seinem Urteil vom 01.06.2017 (BVerwGE 159, 95).
Gliederung
A. Einleitung
B. BVerwG zum Gr ünlandumbruch und Rechtscharakter des § 5 II BNatschG
I. Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft gem. § 5 II BNatschG
II. Auslegung des § 5 II Nr. 5 BNatschG nach dem BVerwG
III. Die Bedeutung des Grünlandes
IV. Kritische rechtliche Würdigung des Rechtscharakters des § 5 II BNatschG
1. Paradigmenwechsel durch die Föderalismusreform
2. Systematische Folgen ohne Verbotscharakter
V. Bedeutung für den Naturschutz
1. Folgen für den Grünlandschutz
2. Lösungsansätze und Novellierungsbedarf im Grünlandschutz
3. Folgen für die übrigen Tatbestände des § 5 II BNatschG
4. Lösungsansätze und Novellierungsbedarf für die übrigen Tatbestände des § 5 II BNatschG
C. BVerwG zum formell illegalen Radwegausbau im FFH-Gebiet
I. Verbandsklagebefugnis nach dem BVerwG
1. Auslegung des § 2 I Nr. 1 i.V.m. § 1 I 2 UmwRG
a. Entstehungsgeschichte
b. Systematische Auslegung
c. Sinn und Zweck
2. Bedeutung für den Naturschutz
II. Ermessen der Naturschutzbehörden bei formell illegalen Vorhaben
1. Kontext der Entscheidung
2. Bedeutung für den Naturschutz
D. Fazit und Ausblick
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