Alleinerziehende im Transferleistungssystem. Werden sie durch die Sicherungssysteme adäquat unterstützt?


Trabajo Escrito, 2017

19 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Allgemeine Aspekte der Lebenssituation

3 Sicherungssysteme

4 Gesundheitliche Auswirkungen

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

In der Bundesrepublik Deutschland sind basierend auf den Ergebnissen des Mikrozensus 2014 ungefähr 1,64 Millionen Menschen alleinerziehend (Lenze/Funcke 2016, 9).

Von zehn alleinerziehenden Elternteilen ist einer männlich (Lenze/Funcke 2016, 14). Bei ihnen leben vorwiegend ältere Kinder und sie betreuen häufig ein Kind. Zudem sind diese Kinder in der Regel älter, meist zwischen 15 und 17 Jahre alt (Statistisches Bundsamt 2010, 14). Von ihnen sind 81 Prozent in einem Vollzeitarbeitsverhältnis (BMAS 2013, 19).

Nachfolgend soll die Situation der größten Gruppe unter den Alleinerziehenden betrachtet werden, die Gruppe der Frauen.

Der Begriff Alleinerziehend vermag diese Lebenssituation nicht vollständig zu erfassen. Alleinerziehende pflegen, erziehen, leisten familienbezogene Arbeit und tragen die gesamte sozioökonomische Verantwortung für eine Familie ohne Mithilfe eines Partners (Wiechmann 2008, 33). Trotz der vielfältigen und umfassenden Aufgabenstellung im Alltag fehlt es ihnen an Reputation in unserer Gesellschaft (Lenze/Funcke 2016, 6). Zudem benötigen ungefähr 40 Prozent der Ein-Eltern-Haushalte Leistungen zur Grundsicherung (BMAS 2013, 7).

Alleinerziehende im Transferleistungssystem sind eine wichtige Zielgruppe der Erziehungshilfen nach dem SGB VIII (Statistisches Bundesamt 2010, 31). 78 Prozent der Alleinerziehenden, die Unterstützung durch Sozialpädagogische Familienhilfe erhielten, waren im Bezug von Sozialleistungen nach dem SGB II (Statistisches Bundesamt 2010, 32).

Angesichts der Verantwortung, die alleinerziehende Frauen tragen, soll der Frage nachgegangen werden, ob sie durch die Sicherungssysteme adäquat unterstützt werden.

Im ersten Teil dieser Arbeit werden allgemeine Aspekte der Lebenssituation dargestellt.

Bezüglich ihrer Auswirkungen können diese von der einzelnen Frau subjektiv unterschiedlich bewertet werden.

Nachfolgend, im zweiten Teil, werden die für diese Mütter relevanten Unterstützungs-systeme, das Unterhaltsystem und das Transferleistungssystem, bezüglich ihrer Wirkung betrachtet.

Im dritten Teil sollen die gesundheitlichen Auswirkungen der Lebenslage für die Mütter und Kinder betrachtet werden. Zudem soll der Zusammenhang von sozialem Status und Gesundheit Beachtung finden. Gesundheit ist in dieser Lebenslage ein Aspekt, der für die Versorgung der Familie und die Systembeziehung relevant ist.

2 Allgemeine Aspekte der Lebenssituation

Alleinerziehende Mütter im Transferleistungsbezug stellen keine homogene Gruppe dar. Sie unterscheiden sich im Alter (Statistisches Bundesamt 2010, 11), im Alter ihrer Kinder und in der Anzahl ihrer Kinder (Statistisches Bundesamt 2010, 15). Sie haben einen unterschiedlichen Bildungsstand (Lenze/Funcke 2016, 9) und sind aus den unter-schiedlichsten Gründen alleinerziehend (Wiechmann 2008, 30).

2.1 Lebensform, Lebensphase, Fremd- und Selbstbild

Der Anteil der Alleinerziehenden in unserer Gesellschaft ist seit Jahren angewachsen (Lenze/Funcke 2016, 6) und es wird erwartet, dass er weiterhin zunehmen wird (BMAS 2013, 11). Dies gilt als ein Zeichen der Pluralisierung von Lebensformen (Wiechmann 2008, 16). Ein-Eltern-Familien bilden auch ohne einen Partner eine Familie. Die nachfolgende Definition bezieht diesen Umstand ein und beschreibt Familie wie folgt:

„Familien sind biologisch, sozial oder rechtlich miteinander verbundene Einheiten von Personen, die - in welcher Zusammensetzung auch immer - mindestens zwei Gene-rationen umfassen und bestimmte Zwecke verfolgen. Familien qualifizieren sich dabei als Produzenten gemeinsamer, u. a. auch gesellschaftlich relevanter Güter (wie z. B. die Entscheidung für Kinder und deren Pflege, Erziehung und Bildung) sowie als Produzenten privater Güter, die auf die Befriedigung individueller und gemeinsamer Bedürfnisse (wie z. B. Geborgenheit und Intimität) abzielen...“ (Schneewind 2010, 35).

Trotz des quantitativen Anstiegs ist alleinerziehend zu sein größtenteils kein bewusst gewählter Status (IAB 2013, 10). Fast jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden (Teske 2010, 136). Im mittleren Lebensalter, zwischen dem 45. und dem 54. Lebensjahr, werden Eltern am häufigsten durch Scheidung oder Trennung alleinerziehend (Statistisches Bundesamt 2010, 11).

Bei jüngeren Frauen unter dem 25. Lebensjahr zeigt sich ein anderes Bild. Von ihnen waren 88 Prozent ledig (Statistisches Bundesamt 2010, 11). Sie gingen keine Ehe ein. Das bedeutet nicht, dass sie dies für sich so geplant haben. Denn „Alleinerziehen ist für die Mehrheit kein bewusster Lebensentwurf“ (Lenze/Funcke 2016,15). Und Frauen sehen dies nicht als statisches Lebenskonzept, sondern als eine Lebensphase (BMAS 2013, 44).

Dennoch findet die Hälfte aller Alleinerziehenden keinen neuen Partner. 25 Prozent von ihnen sind drei Jahre alleinerziehend und 25 Prozent binden sich nach fünf Jahren wieder neu. In manchen Fällen dauert diese Lebensphase bis zu 13 Jahre (BMAS 2013, 15).

In der Fremdwahrnehmung ist die Lebenslage aufgrund der hohen Anforderungen „häufig mit negativen Assoziationen besetzt“ (BMFSFJ 2012, 12). Alleinerziehende bewältigen diese Anforderungen besser als im Allgemeinen angenommen (BMAS 2013, 9). Eine qualitative Studie der Universität Bielefeld (Bepanthen Kinderstudie) aus dem Jahr 2011 belegt dies. Ihr Erziehungsverhalten unterscheidet sich nicht von dem anderer Eltern. Die Erziehungspraktiken der Alleinerziehenden werden von ihren Kindern im Vergleich zu denen von Eltern in Paarfamilien als „besser bewertet“ (Ziegler 2011, 4).

Im Gegensatz zum Fremdbild haben diese Mütter überwiegend ein positives Selbstbild und geben an, dass sie durch die Zunahme der Anforderungen auch in ihrer Persönlichkeit gewachsen seien (BMAS 2013, 8). Wegen der vielen Herausforderungen sehen sie sich meist als „Bewältigungsoptimisten“ (BMAS 2013, 8).

Allerdings schätzen sich ihre Kinder schlechter ein. Dies sei durch die gemachten Armutserfahrungen begründet (Ziegler 2011, 2).

2.2 Stigmatisierung

Ein-Eltern-Familien, die ihren Lebensunterhalt zum Teil oder in Gänze durch Arbeitslosengeld II (ALG II) bestreiten, befinden sich im Tranferleistungssystem. Viele Menschen, nicht nur Alleinerziehende, die diese Leistungen benötigen, sind gesellschaftlich stigmatisiert (Butterwegge 2015, 240).

Das heutige soziale Sicherungssystem ist Teil der Agenda 2010 (Butterwegge 2015, 119). Mit deren Umsetzung wurde der Wohlfahrtsstaat umgebaut (Butterwegge 2015, 242). Mit dem Umbauprozess haben sich auch gesellschaftliche Sichtweisen verändert.

Risiken wie Arbeitslosigkeit und Armut werden ohne Einbezug des Kontextes gesehen und individualisiert (Butterwegge 2015, 274). Sie werden zu einem persönlichen Problem (Kühnlein/Mutz 2010, 155).

Die Empfänger von Sozialleistungen werden heute anders wahrgenommen. Bis 2005 galten sie als „Sozialversicherte und ehemalige Beitragszahler/innen“ (Butterwegge 2015, 241). Im Zuge des Reformprozesses und in den Folgejahren werden sie als „...faule Müßig- bzw. teure Kostgänger des Steuerstaates“ (Butterwegge 2015, 241) betrachtet.

Dies kann nach Butterwegge mit den medialen Diskursen bei der Einführung des »Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« in Zusammenhang gebracht werden. In verschiedensten Medien gab es Publikationen und Diskussionen über Menschen, welche die Sozialsysteme ausnutzen und die auf Kosten der Gesellschaft leben (Butterwegge 2015, 252).

Butterwegge beschreibt dies anhand eines Beispiels. Die größte und auflagenstärkste Tageszeitung des Boulevards (Bild) hatte am 6. April 2001 auf ihrer Titelseite die Schlagzeile ‚Kanzler droht Drückebergern‘ (zit. n. Butterwege 2015, 252). Im dazugehörigen Interview erläutert Gerhard Schröder die Notwendigkeit eines härteren Umganges mit nicht arbeitenden Menschen (Butterwege 2015, 252).

In diesem Zusammenhang werden von Butterwegge die Medien kritisiert. Für eine demokratische Gesellschaft haben sie jedoch die Funktion der Meinungsbildung.

„In Demokratien erfüllen Medien grundlegende Funktionen. Sie sollen das Volk informieren, durch Kritik und Diskussion zur Meinungsbildung beitragen und damit Partizipation ermöglichen“ (Wilke 2012).

Zur Stigmatisierung von ALG II Beziehern sollen auch Prozesse der Ökonomisierung des sozialen Bereiches beigetragen haben (Butterwegge 2015, 240). Butterwegge beruft sich hier auf Heitmeyer, der den Entzug von „...Empathie und Solidarität“ (Butterwegge 2015, 240) für Empfänger von Sozialleistungen in diesen Prozessen verortet und der in seinen Studien zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit teilweise nachweist, dass die „Stigmatisierung, Etikettisierung und Diskriminierung von Leistungsempfängern seit der Einführung der neuen Arbeitsmarktgesetzte zugenommen hat“ (Butterwegge 2015, 240).

2.3 Entscheidungskonflikt

Der IAB Forschungsbericht 2013 enthält Ergebnisse, die beschreiben, dass Alleinerziehende in einen Konflikt geraten können. Sie wollen zum einen ihrer Mutterrolle gerecht werden und die Aufgaben, die mit dieser Rolle verknüpft sind, erfüllen. Zum anderen sollen sie selbständig und finanziell auskömmlich für die Familie sorgen. Bei manchen Eltern kommt es zu einem inneren Konflikt (IAB 2013, 31).

In unserer Gesellschaft besteht eine Tendenz, dass sich Frauen für die jeweils vorhandene Lebenssituation rechtfertigen müssen (Teske 2010, 137). Bei alleinerziehenden Müttern kommt noch hinzu, dass sie mitunter meinen, begründen zu müssen, warum sie nicht oder nur eingeschränkt arbeiten möchten (IAB 2013, 31).

„Und ich bin nun einmal Mutter und das steht bei mir an erster Stelle. Ich kann doch jetzt...Ich, ich will mein Kind zu Hause nicht einsperren oder ständig irgendwo abgeben müssen, nur damit andere Leute mich akzeptieren, oder respektieren oder wie auch immer. Also, ich denke mal, irgendwann wird die Zeit wieder kommen, da kann ich den ganzen Tag wieder arbeiten gehen. Wenn sie älter ist und ich der Meinung bin, sie ist in der Lage, dass ich ihr einen Haustürschlüssel anvertrauen kann. Ich meine, da brauche ich mir keinen Kopf machen, das weiß ich, sie passt darauf auf. Aber ich möchte sie mit acht Jahren nicht zu Hause für drei Stunden alleine lassen, das möchte ich einfach nicht [...] Nee, nee, nee. (Frau Schmidt)“ (IAB 2013, 31)

Dies ist die Schilderung einer Mutter, die einen Minijob ausübt und deshalb auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen ist (IAB 2013, 31). Alleinerziehende Mütter verspüren einen Entscheidungsdruck zwischen der Mutterrolle und den Erwartungen des Umfeldes hinsichtlich ihrer Aktivitäten bezüglich einer Erwerbstätigkeit. Diese Wahrnehmung wäre bei den Frauen häufig anzutreffen gewesen (IAB 2013, 31).

Eine Vollzeiterwerbstätigkeit gilt politisch als Maßnahme den Transferleistungsbezug zu beenden und somit das Risiko von Armut zu verringern (BMFSFJ 2012, 19). Alleinerziehende hatten in 2014 ein Armutsrisiko von 41,9 Prozent. Bei Paaren mit einem Kind lag dieses im Vergleich dazu bei 9,6 Prozent (Lenze/Funcke 2016,18).

Zwischenfazit: Die Lebenssituation der Alleinerziehenden kann durch ein Fremdbild beeinflusst sein, das ihrem eigenen zumeist nicht entspricht. Zusätzlich kann die Lebenssituation erschwert werden, durch den Umstand als Bezieherin von Sozialleistungen stigmatisiert zu werden. Außerdem können Mütter unter Umständen einen Konflikt zwischen der Mutterrolle und den Erwartungen der Gesellschaft bezüglich einer Erwerbstätigkeit verspüren. Nachfolgend sollen die für die alleinerziehenden Familien relevanten finanziellen Unterstützungssysteme betrachtet werden.

3 Sicherungssysteme

3.1 Unterhaltssystem

3.1.1 Betreuungsunterhalt § 1570 BGB

Im Jahr 2008 wurde das Unterhaltsgesetz reformiert. Seither sichert es die geschiedenen Mütter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes ab (Lenze/Funcke 2016, 10).

Danach gilt, dass sie für ihren Unterhalt selbst sorgen müssen. Auch der Bundesgerichtshof hat in einer Rechtsprechung eine Vollzeitarbeit für den betreuenden Elternteil für möglich erklärt (Lenze/Funcke 2016, 10). Dies habe neben anderer Schwierigkeiten, die die Lebenslage bestimmen, dazu geführt, dass sich die Situation der Alleinerziehenden verschärft hat (Lenze/Funcke 2016, 20).

Als eine weitere Möglichkeit, das Armutsrisiko zu verringern, gilt der Kindesunterhalt. Zugrunde liegt die Annahme, dass Mütter lediglich das Einkommen für sich erwirtschaften müssen. Der Bedarf der Kinder wäre durch Unterhaltszahlungen der Väter gedeckt (Lenze/Funcke 2016, 7).

3.1.2 Kindesunterhalt § 1601 BGB

Kinder haben einen Anspruch auf Barunterhalt durch den Elternteil, der nicht mit ihnen in einer Gemeinschaft lebt. Die Höhe des gezahlten Unterhaltes reicht oft nicht aus, um die Kosten zu decken (Lenze/Funcke 2016, 21). Im Jahr 2014 haben etwa die Hälfte aller Alleinerziehenden keinen Unterhalt für die Kinder bekommen, 25 Prozent nicht regelmäßig oder gar nicht (Lenze/Funcke 2016, 6).

Warum dies so ist, darüber gibt es aktuell keine belastbare Ursachenforschung (Lenze/Funcke 2016, 36). Eine Ursache könnte sein, dass ein Teil der Unterhalts-pflichtigen finanziell dazu nicht in der Lage ist. Eine andere Ursache könnte darin begründet sein, dass Unterhaltspflichtige den Barunterhalt nicht zahlen, obwohl sie finanziell dazu in der Lage wären (Lenze/Funcke 2016, 7).

Rechtliche Optionen in Form von Beistandschaften durch Jugendämter, um den Barunterhalt durchzusetzen, waren in 47,6 Prozent der Fälle nicht erfolgreich (Deutscher Bundestag 2016, Ausschussdrucksache 18(13)74b).

3.1.3 Unterhaltsvorschuss

Zahlen unterhaltspflichtige Elternteile den Barbetrag nicht, können Alleinerziehende Unterhaltsvorschussgeld (UVG) beantragen. „Unterhaltsvorschuss bedeutet: den gesetzlichen Mindestunterhalt gemäß § 1612aAbs. 1 BGB minus des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes“ (BMAS 2016, 16).

Auf den Unterhaltsvorschuss wird das gesamte Kindergeld angerechnet, auf den Kindesunterhalt, der zu zahlen wäre, die Hälfte des Kindergeldes (Lenze/Funcke 2010, 23). Dies kann unter Umständen zu einer Differenz führen, die bei der monatlichen Existenzsicherung fehlt.

Bislang wurde das UVG längstens für 72 Monate und bis zu einem Kindesalter von zwölf Jahren geleistet (BMAS 2016, 16). So war in manchen Fällen der Anspruch „ausgeschöpft“ (Lenze/Funcke 2016, 24) oder erloschen (Lenze/Funcke 2016, 24).

Ab dem 1. Januar 2017 wurde die Altersgrenze für den Bezug auf das 18. Lebensjahr hochgesetzt und die zeitliche Befristung abgeschafft, zudem wurde die Höhe der Leistungssätze verändert (BMFSFJ 2016).

Das Verfahren zur Geltendmachung des Anspruchs habe „Schwierigkeiten“ (Lenze/Funcke 2016, 24). Drei Viertel der Kinder, die Anspruch auf diese Sozialleistung haben, erhielten kein UVG (Lenze/Funcke 2016, 24). Das Unterhaltsvorschussgesetz habe bezüglich des Verfahrens „Schwachstellen“ (Lenze/Funcke 2016, 24).

3.2 Transferleistungssystem

Alleinerziehende Mütter sind, laut dem IAB Forschungsbericht 2013, besonders lange im Leistungsbezug. Von ihnen sind 50 Prozent länger als 2,5 Jahre auf Leistungen angewiesen (IAB 2013, 12). Allerdings können auch rund 30 Prozent von ihnen innerhalb des ersten Jahres das System verlassen (IAB 2013, 12). Von den Müttern mit Kindern unter drei Jahren sind 75 Prozent auf Transferleistungen angewiesen (BMFSFJ 2011, 18).

Von den Leistungsbezieherinnen besitzen 52 Prozent eine Ausbildung und drei Prozent haben ein Studium (IAB 2013, 14). 81 Prozent der alleinerziehenden Mütter waren vor dem Bezug von ALG II erwerbstätig, hatten also Berufserfahrung (IAB 2013,18).

Dass Frauen in bestimmten Lebensphasen nicht oder nur im geringen Umfang arbeiten, um die Betreuung der Kinder zu gewährleisten oder um dazuzuverdienen, ist inzwischen gesellschaftlich zum Normalfall geworden (Teske 2010,135).

Zudem gab es auf dem Sektor Arbeitsmarkt verschiedene Prozesse. „Die Situation am Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert“ (Teske 2010, 134). Es wird „...örtliche und zeitliche Flexibilität erwartet“ (Teske 2010, 134), die Mütter aufgrund von familiären Verpflichtungen nur eingeschränkt besitzen.

Die klassische Arbeit in einem Betrieb mit festen Arbeitszeiten und freien Wochenenden gibt es kaum noch. Der Dienstleistungssektor vergrößert sich (Teske 2010, 135). Dies führt zu Niedriglohnarbeitsplätzen und Arbeitsverhältnissen, die als prekär gelten (Teske 2010, 135).

Von zehn Alleinerziehenden im ALG II Bezug sind sechs in einem Beschäftigungs-verhältnis. Sie sind erwerbstätig (oder nehmen an Maßnahmen und Schulungen teil) und auf zusätzliche Leistungen der Grundsicherung angewiesen (BMAS 2013, 7). Können sie von ihrem Erwerbseinkommen nicht leben, werden sie sogenannte Aufstocker (Lenze/Funcke, 11). Für sie gilt die Möglichkeit, dass der Bezug von Transferleistungen mit dem Einstieg in ein Arbeitsverhältnis enden würde, nicht.

[...]

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Alleinerziehende im Transferleistungssystem. Werden sie durch die Sicherungssysteme adäquat unterstützt?
Universidad
University of Applied Sciences Coburg  (Soziale Arbeit)
Curso
Seminar Familie
Calificación
1,0
Autor
Año
2017
Páginas
19
No. de catálogo
V962567
ISBN (Ebook)
9783346311443
ISBN (Libro)
9783346311450
Idioma
Alemán
Palabras clave
Alleinerziehende Mütter / Transferleistungsbezug
Citar trabajo
Sabine Vetter (Autor), 2017, Alleinerziehende im Transferleistungssystem. Werden sie durch die Sicherungssysteme adäquat unterstützt?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/962567

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Alleinerziehende im Transferleistungssystem. Werden sie durch die Sicherungssysteme adäquat unterstützt?



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona