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Das zuwendungsrechtliche Besserstellungsverbot. Struktur und Rechtsauffassung

Titre: Das zuwendungsrechtliche Besserstellungsverbot. Struktur und Rechtsauffassung

Dossier / Travail , 2020 , 14 Pages , Note: 1,66

Autor:in: Maximilian Feistel (Auteur)

Droit - Droit public / Autres
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Diese Arbeit befasst sich mit dem sogenannten zuwendungsrechtlichen Besserstellungsverbot in der Bundeshaushaltsordnung.

Zunächst wird dabei die Struktur des Besserstellungsverbotes dargestellt. Dabei beschränkt sich die Ausarbeitung auf den Bereich der Projektförderungen. Neben der gesetzlichen Grundlage ist auch ein weiterer Anwendungsbereich des Besserstellungsverbotes gegeben, der die Funktion einer Deckelung der zuwendungsfähigen Ausgaben zukommt.
Unter Heranziehung der einschlägigen Kommentierung und Rechtsprechung wird dann dargestellt, welche beiden Auffassungen im Hinblick auf die Anwendung des Besserstellungsverbotes anzutreffen sind.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 DIE GRUNDLAGEN DES BESSERSTELLUNGSVERBOTES

1.1 DIE EINFACHGESETZLICHE GRUNDLAGE DES BESSERSTELLUNGSVERBOTES

1.2 DER MAßSTAB FÜR DAS BESSERSTELLUNGSVERBOT

1.3 DAS BESSERSTELLUNGSVERBOT ALS AUSFLUSS DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS

1.4 DIE ZIELE DES BESSERSTELLUNGSVERBOTES

1.5 BEGRIFFSBESTIMMUNG DER PROJEKTFÖRDERUNG UND ZUWENDUNGEN

1.6 PROBLEMATIK DER AUßENWIRKUNG DES HG

1.7 UNTERSCHIEDLICHE NEBENBESTIMMUNGEN INNERHALB DER PROJEKTFÖRDERUNG

1.8 AUSNAHMEN VOM BESSERSTELLUNGSVERBOT GEM. § 8 ABS. 2 S. 3 BIS 5 HG

2 PROBLEM DES BEGRIFFS DER GESAMTAUSGABEN

2.1 ÜBERWIEGENDE AUFFASSUNG

2.2 MINDERMEINUNG (AUFFASSUNG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES URTEILES DES OVG SACHSEN-ANHALT)

3 DAS BESSERSTELLUNGSVERBOT BEI GESAMTAUSGABEN > 50 %

4 DAS BESSERSTELLUNGSVERBOT BEI GESAMTAUSGABEN  50 %

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert das zuwendungsrechtliche Besserstellungsverbot im Kontext der deutschen Haushaltsgesetzgebung, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Zuwendungsempfänger ihre Beschäftigten nicht besserstellen dürfen als vergleichbare Arbeitnehmer des Bundes.

  • Gesetzliche Grundlagen und Zielsetzung des Besserstellungsverbots
  • Die Rolle des Subsidiaritätsprinzips im Zuwendungsrecht
  • Interpretation des Begriffs der Gesamtausgaben bei der Anwendung des Verbots
  • Unterschiedliche Behandlung bei Finanzierungsanteilen über und unter 50 %
  • Problematiken der Außenwirkung und praktischen Umsetzung in der Projektförderung

Auszug aus dem Buch

1.3 Das Besserstellungsverbot als Ausfluss des Subsidiaritätsprinzips

Das Besserstellungsverbot ist Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips.9 Dieses lässt sich aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Art. 114 Abs. 2 S. 1 GG, § 6 HGrG, § 7 BHO) sowie dem Notwendigkeitsgrundsatz ableiten.10 Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz verlangt „einen schonenden Einsatz der Haushaltsmittel bei der Erfüllung der Verwaltungsausgaben“11. Nach dem Grundsatz der Notwendigkeit dürfen nur solche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen einbezogen werden, welche notwendig für die Aufgabenerfüllung des Bundes sind. Daraus folgt, dass nur notwendige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zugleich wirtschaftlich sein können.12

Das Subsidiaritätsprinzip (§§ 23, 44 BHO) verlangt für die Veranschlagung und Bewilligung von Zuwendungen neben einem erheblichen Bundesinteresse auch, dass diesem Interesse nicht bzw. nicht im notwendigen Umfang ohne die Zuwendungen nachgekommen werden kann.13 Grundsätzlich gilt, dass der Zuwendungsempfänger den Zuwendungszweck vorrangig selbst zu finanzieren hat.14 Primär sind Eigenmittel einzusetzen und alle erreichbaren Drittmittel einzuwerben.15 Reichen diese Mittel nicht aus, kommt die Zuwendung nur ergänzend und nachrangig in Frage.16 Die Zuwendungen sollen nur dabei helfen, Finanzierungslücken zu schließen.17 Der Zuwendungsempfänger hat das unmittelbare Eigeninteresse, seine Aufgaben zu erfüllen.18 Deshalb werden die Zuwendungen auch nachrangig zur Verfügung gestellt, da es der Erfüllung der eigenen Aufgaben dient.19 Das Subsidiaritätsprinzip entspricht der Interessenlage, denn die Zuwendung wird zur Erfüllung der eigenen Aufgaben des Zuwendungsempfängers bewilligt. Insofern ist es auch sinnvoll, dass er alle zur Verfügung stehenden Eigen- und Drittmittel vorrangig einsetzen muss.20 Dieses Nachrangigkeitsverhältnis der Zuwendungen in Bezug zu Eigenmitteln ist Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips. Wenn dennoch Zuwendungen für die Erfüllung des erheblichen Bundesinteresses notwendig sind, dann muss sich deren Verwendung im tarifvertraglichen Rahmen bewegen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 DIE GRUNDLAGEN DES BESSERSTELLUNGSVERBOTES: Dieses Kapitel erläutert die gesetzliche Verankerung des Besserstellungsverbots, seine Ziele, den Bezug zum Subsidiaritätsprinzip sowie die relevanten Ausnahmeregelungen.

2 PROBLEM DES BEGRIFFS DER GESAMTAUSGABEN: Es wird die strittige Frage erörtert, ob sich der Begriff der Gesamtausgaben auf die gesamte Geschäftstätigkeit eines Zuwendungsempfängers oder nur auf ein spezifisches Projekt bezieht, wobei herrschende und abweichende Ansichten gegenübergestellt werden.

3 DAS BESSERSTELLUNGSVERBOT BEI GESAMTAUSGABEN > 50 %: Hier wird dargelegt, welche Konsequenzen eine überwiegende Finanzierung durch öffentliche Mittel (über 50 %) für die Personalkostenplanung des Zuwendungsempfängers hat.

4 DAS BESSERSTELLUNGSVERBOT BEI GESAMTAUSGABEN  50 %: Dieses Kapitel behandelt die Rechtslage bei einer Finanzierung bis zu 50 %, wobei erläutert wird, warum das Besserstellungsverbot hier meist nicht unmittelbar gilt, sondern eher als Kappungsgrenze fungiert.

Schlüsselwörter

Besserstellungsverbot, Zuwendungsrecht, Haushaltsgesetz, Projektförderung, Subsidiaritätsprinzip, Gesamtausgaben, Personalausgaben, TVöD, Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, institutionelle Förderung, Finanzierung, öffentliche Hand, Nebenbestimmungen, Bund, Zuwendungsempfänger.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der haushaltsrechtlichen Vorschrift des Besserstellungsverbots, die Empfänger öffentlicher Zuwendungen dazu verpflichtet, ihre Personalkosten am Niveau des öffentlichen Dienstes (TVöD) zu orientieren.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die gesetzliche Grundlage in der BHO und im HG, die Rolle des Subsidiaritätsprinzips, die Definition von Gesamtausgaben sowie die Unterscheidung der Förderquoten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Personalpolitik des Zuwendungsempfängers.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, die systematische Anwendung des Besserstellungsverbots zu verdeutlichen und aufzuzeigen, wie sich die Finanzierungsstruktur eines Zuwendungsempfängers auf dessen Pflichten zur Einhaltung tariflicher Entgeltgrenzen auswirkt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristisch-dogmatische Arbeit, die sich auf die Auslegung gesetzlicher Vorschriften, Verwaltungsvorschriften sowie die Analyse aktueller Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Literatur stützt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Grundlagen, die Problemanalyse zum Begriff der Gesamtausgaben und die spezifische Untersuchung der Rechtsfolgen bei Finanzierungsanteilen über beziehungsweise unter 50 Prozent.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Besserstellungsverbot, Zuwendungsrecht, Projektförderung, TVöD und Subsidiaritätsprinzip.

Warum spielt das Subsidiaritätsprinzip eine wichtige Rolle für das Besserstellungsverbot?

Das Subsidiaritätsprinzip begründet die Nachrangigkeit staatlicher Zuwendungen; da der Empfänger vorrangig Eigenmittel einsetzen muss, sollen die geförderten Ausgaben – und damit auch Personalkosten – auf ein wirtschaftlich notwendiges Maß begrenzt werden.

Wie unterscheidet sich die Auffassung zur Berechnung der Gesamtausgaben?

Die herrschende Meinung betrachtet die Gesamtausgaben des Unternehmens als Ganzes, um Umgehungen zu vermeiden, während eine Mindermeinung und bestimmte Gerichtsurteile auf das einzelne geförderte Projekt abstellen.

Gilt das Besserstellungsverbot auch, wenn weniger als 50 % der Ausgaben durch öffentliche Mittel gedeckt sind?

In diesem Fall ist der gesetzliche Tatbestand des Besserstellungsverbots (§ 8 Abs. 2 HG) nicht erfüllt, jedoch kann das Verbot durch Nebenbestimmungen im Zuwendungsbescheid als Kappungsgrenze wirksam werden.

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Résumé des informations

Titre
Das zuwendungsrechtliche Besserstellungsverbot. Struktur und Rechtsauffassung
Note
1,66
Auteur
Maximilian Feistel (Auteur)
Année de publication
2020
Pages
14
N° de catalogue
V972745
ISBN (ebook)
9783346333209
ISBN (Livre)
9783346333216
Langue
allemand
mots-clé
besserstellungsverbot struktur rechtsauffassung
Sécurité des produits
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Citation du texte
Maximilian Feistel (Auteur), 2020, Das zuwendungsrechtliche Besserstellungsverbot. Struktur und Rechtsauffassung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/972745
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Extrait de  14  pages
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