Das postrevolutionäre Libyen. Ein zerfallender Staat


Term Paper, 2017

18 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretische Abgrenzung von Staatszerfall und „FURG“-Bildung
2.1 Der Zerfallende Staat
2.2 Gewaltoligopole
2.3 Fragmentiert unkonventionell regierte Gebiete

3. Fallbeispiel Libyen
3.1 Gewaltaufkommen
3.2 Machtverlust staatlicher Institutionen
3.3 Rechtlosigkeit
3.4 FURG-Bildung und Gewaltoligopole

4. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

Mit dem Tod des ehemaligen libyschen Staatsoberhauptes Muammar al-Gaddafi endete im Zuge der libyschen Revolution im Oktober 2011 während des „arabischen Frühlings“ eine 42 Jahre andauernde Herrschaft. Diese ist geprägt durch diverse Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, darunter zahlreiche Fälle von Folter, unrechtmäßigen Inhaftierungen zur Durchsetzung politischen Ziele, Hinrichtungen sowie willkürliche Angriffe auf Wohngebiete der Zivilbevölkerung. Die Meinungsfreiheit wird in außerordentlichem Maße eingeschränkt und freie, demokratische Wahlen sind nicht möglich (Human Rights Watch, 2011).

Nach dem Sturz Gaddafis ist das Land in der Position im Zuge eines kompletten staatlichen Umbruchs das libysche Recht umfassend zu reformieren und somit eine neue, auf demokratischen Grundprinzipien und den UN-Menschenrechten basierende Verfassung zu schaffen. Die Entwicklung hin zur Etablierung eines demokratischen Rechtsstaates in Libyen gilt als wahrscheinlich, da das ressourcenreiche Land mit einem hohen Bevölkerungsanteil an jungen Bürgern mit starkem Drang zur Veränderung sich politisch in Richtung des Westens und nicht radikal-islamistisch orientiert (Dittmann, 2013, S. 227f).

Jedoch glückt diese Etablierung eines demokratischen Rechtsstaates in den vergangenen Jahren seit dem Sturz Gaddafis nicht. Eine einheitliche nationale Regierung ist nicht existent, stattdessen existieren konkurrierende Regierungen in Tripolis und Tobruk (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2016).

Menschenrechtsorganisationen vermelden teilweise jahrelange Inhaftierungen von Personen, ohne konkrete Anklage oder eine richterliche Anhörung. Falls es zu gerichtlichen Verhandlungen kommt, treten die Angeklagten meist ohne rechtlichen Beistand in Form eines Anwalts vor ein Gericht, welches durch die Gefängnisführung verkörpert wird (Salah, 2015, S.1f). Unter den chaotischen Verhältnissen kam es zudem zu einer teilweisen Etablierung des Islamischen Staats auf libyschen Boden, sodass Kämpfe und kriegsartige Zustände weiter anhalten (Zeit Online, 2016).

Ziel dieser Arbeit ist es, anhand der theoretischen Definition des Staatszerfalls nach Annette Büttner abzugrenzen in welchen Phasen des Staatszerfalls sich Libyen befindet. Des Weiteren sollen Merkmale eines zerfallenden Staates nach Büttner sowie der Begriff des Gewaltoligopol nach Andreas Mehler erläutert werden. Anhand dieses theoretischen Rahmens sollen anschließend diese Merkmale beispielhaft durch Vorkommnisse in Libyen im Zeitraum seit dem Ende der Revolution erläutert werden.

2. Theoretische Abgrenzung von Staatszerfall und „FURG“-Bildung

Das politische System eines Staates als maßgeblich prägender Teil seiner Gesellschaft, trifft kollektiv verbindliche Entscheidungen dadurch, dass verschiedene politische Gruppen im Staat toleriert, und durch sie etwaige Anliegen an die politische Führung herangetragen werden. Die monopolisierte Macht des Staates gründet darauf, dass die staatliche Gewalt von der Bevölkerung als legitime akzeptiert wird. Kommt es jedoch dazu, dass das Handeln des politischen Systems zum reinen Zwang für die Bevölkerung wird, ohne, dass dieser als legitim akzeptiert wird, und deshalb von Gesellschaft nicht länger hingenommen wird, so kommt es zum Macht- und Kontrollverlust des Systems (Büttner, 2004, S.29f).

Dem von Büttner verwendeten Prozessphasenmodell nach, ist der Vorgang des Staatszerfalls ein mehrphasiger Prozess, der sich oftmals in fließender Form vollzieht. Daher ist vom Begriff des zerfallenden Staates zunächst die Vorstufe des schwachen Staates abzugrenzen. In einem schwachen Staat beginnen die staatlichen Institutionen kontinuierlich damit, ihre ursprünglichen Aufgaben und Pflichten im Sinne der allgemeinen Gesellschaft zu vernachlässigen, um stattdessen persönliche Bestrebungen einzelner Akteure durch ihr Handeln zu unterstützen. Folge dieser Prioritätenänderung ist stetig abnehmender Einfluss der ursprünglichen Institutionen auf Grundversorgung, Infrastruktur und ähnliches. Dieser Aufgabenbereich verschiebt sich somit zunehmend auf inoffizielle Institutionen und Gruppierungen. Parallel dazu etablieren sich dem Staat konträr gegenüberstehender Gegenbewegungen (Büttner, 2004a, S.4).

2.1 Der Zerfallende Staat

Der konkrete Staatszerfall ist beherrscht von omnipräsenter und extremer Gewalt. Es etablieren sich Warlords und Milizen, die Interessen und Ziele mit Hilfe von Waffengewalt durchsetzen, da das Rechtssystem in seiner sanktionierenden Form zu Schaffung von Ordnung nicht mehr vorhanden ist. Eine Kooperation zwischen Staat und Gesellschaft ist somit nicht mehr möglich. Des Weiteren sind staatliche Institutionen vermehrt nicht mehr handlungsfähig, und werden in der Ausübung ihrer Kompetenzen durch nichtstaatliche Gruppierungen verdrängt (Büttner, 2004, S78f). Der staatliche Anspruch auf alleinige Gewaltanwendung und Steuerungsinstanz des Landes ist nun gänzlich inexistent (Büttner, 2004a, S.5).

Durch den Zusammenbruch des staatlichen Gewaltmonopols und massiv auftretenden Gewalt zwischen Konfliktparteien kommt es zu einem Machtvakuum und anarchischen Zuständen. Ziel der Bevölkerung ist nunmehr die aktuell herrschende Anarchie des Landes durch eine neue, wenn auch ausschließlich durch Gewalt erlangte, Ordnung zu ersetzen (Büttner, 2004a, S.5).

2.2 Gewaltoligopole

Als Reaktion auf den anarchischen Zustand bilden sich sogenannte Gewaltoligopole.

Der Begriff des Oligopols kommt ursprünglich aus dem Bereich der Markwirtschaft und bezeichnet die Situation, in der eine relativ geringe Anzahl an Anbietern der Nachfrage einer großen Anzahl relativ kleiner Akteure nachkommt (Bundeszentrale für politische Bildung, 2016).

Im Laufe des Staatszerfalls kommt es zur Koexistenz mehrerer Gewaltoligopole auf dem Staatsgebiet. Diese können der Bevölkerung einen gewissen Grad an Schutz und Ordnung liefern. Sind Gewaltoligopole territorial explizit abgegrenzt, so sind sie einzeln in einer Art von monopolisierter Gewalt organisiert, sind aber durch die Abwesenheit völkerrechtlich anerkannter, und daher oft fließender Grenzen von Gewaltmonopolen zu unterscheiden (Mehler, 2003, S.10). Stehen die einzelnen Oligopole sich verfeindet gegenüber, gewähren sie weniger Sicherheit, da ein anhaltendes Konfliktpotential besteht. Des Weiteren ist es wahrscheinlich, dass Gewalt durch ein Oligopol zunächst gefördert wird, um die Nachfrage nach Sicherheit zu steigern um sich selbst als Schutzinstanz attraktiver zu machen, und somit mehr Macht zu erlangen (Mehler, 2003, S.11ff).

Da das staatliche Gewaltmonopol das, bei der Bevölkerung bestehende, Schutzbedürfnis seit geraumer Zeit nicht mehr befriedigen kann und praktisch nicht mehr existent ist, kann die Übernahme dieser Schutz- und Ordnungsfunktion durch nichtstaatliche Akteure und Gruppen von der Gesellschaft als durchaus legitim erachtet werden. (Mehler, 2003, S.16f)

2.3 Fragmentiert unkonventionell regierte Gebiete

Auch wenn staatliche Institutionen gänzlich ihren Einfluss verlieren und der Staat in seiner Gesamtheit zerfällt, so bleiben in der Gesellschaft jedoch weiterhin Gruppierungen bestehen, welche durch den Staatszerfall erstarken und nach Konflikten um Macht dessen ursprüngliche Funktion übernehmen. Somit weicht die zuvor herrschende Anarchie einer Form von Ordnung. Das Etablieren einer solchen Ordnung stoppt jedoch nicht den Staatszerfall an sich, sondern setzt diesen weiter fort. Es verfestigen sich mehrere Gewaltoligopole, ausgehend von nichtstaatlichen Gruppen, welche das ursprünglich einheitliche Staatsgebiet in mehrere Territorien aufspalten. Diese Territorien werden als „ Fragmentiert unkonventionell regierte Gebiete“ (Büttner, 2004a, S.6), abgekürzt FURG, bezeichnet. Ein solches Gewaltoligopol etabliert sich selbst als kontinuierlich angewandte Alltagspraxis, und nicht als Ergebnis eines legitimen Rechtschaffungsprozesses (Büttner, 2004a, S.6). Das Beenden des, in Folge des Staatszerfalls auftretenden, anarchischen Zustands ist im Interesse der einzelnen, auch kämpfenden Gruppen, da ein Verbleiben in Anarchie es auf Dauer nicht ermöglicht neue Machtstrukturen zu etablieren und über einen längeren Zeitraum zu sichern. (Büttner, 2004, S.80).

3. Fallbeispiel Libyen

Das postrevolutionäre Libyen weist diverse problematische Zustände bezüglich staatlicher Kontrolle, Auftreten gewalttätiger Auseinandersetzungen, mangelnder Gewährleistung von Rechtssicherheit und anderen Grundlagen eines funktionierenden Staates auf.

Im folgenden Teil der Arbeit werden theoretische Merkmale eines zerfallenden Staates herausgestellt und Anhand von Vorkommnissen in Libyen im Zeitraum seit dem Ende der Revolution im Oktober 2011 dargestellt.

3.1 Gewaltaufkommen

In der Hauptstadt Tripolis werden im November 2013 mehrere Demonstranten von Misrata-Milizen erschossen. Zunächst friedliche, weiße Fahnen schwenkenden Demonstranten werden vor dem Hauptquartier der Misrata-Miliz zunächst mit Luftschüssen gestoppt, worauf hin die Miliz wahllos das Feuer auf die Menschenmenge eröffnet. Als Reaktion auf das brutale Vorgehen der Miliz greifen die bis dato friedlichen Demonstranten ebenfalls zu Waffen, und es kommt zu mehrstündigen Straßenkämpfen, bis das Gebiet von der syrischen Armee großflächig abgesperrt wird. Es kommt zu dutzenden Toten und mehreren Hundert Verletzten (Osius, 2013)

Im August 2014 kommt es bei fünfwöchigen Gefechten zwischen der Milizen-Allianz „Morgendämmerung Libyens“ unter der Führung der Misrata-Miliz und Milizen aus Zintan, neben Plünderung und Niederbrennen von Privateigentum, auch zu Angriffen auf Zivilisten sowie Journalisten. Dies zwingt tausende Anwohner zur Flucht. Human Rights Watch erachtet Handlungen beider Konfliktparteien als potentielle Kriegsverbrechen (Human Rights Watch, 2014)

Zu massiven Gewaltausbrüchen kommt es außerdem durch das Vordringen der terroristischen Gruppierung Islamischer Staat, beziehungsweise durch die Bekämpfung dieser.

Über einen Zeitraum von knapp sieben Monaten kommt es zur großflächigen Ausbreitung des IS. Zeitweise steht ein circa 250 Kilometer langer Küstenstreife entlang des Mittelmeers unter der Kontrolle der Terrormiliz (Kühntopp, 2016). In den kontrollierten Gebieten geht der Islamische Staat gewalttätig und grausam gegen die die Zivilbevölkerung vor. Es kommt zu mehreren Hinrichtungen auf Grund von angeblicher Spionage, sowie wegen Gotteslästerung und Hexerei. Bevölkerungsteilen, welche sich nicht konkret zum IS bekennen, oder diesen aktiv unterstützen, wird der Zugang zu grundlegenden Ressourcen wie Lebensmitteln, Medikamenten, Brennmaterial oder Geld verwehrt (Tagesschau, 2016).

Auch nach der offiziellen Meldung der Rückeroberung Sirtes, dem letzten Rückzugsort des Islamischen Staats nach seiner Zurückdrängung durch Milizen unter dem Kommando der Regierung, im Dezember 2016, kommt es, laut Al Dschasira, weiterhin vereinzelt zu Feuergefechten. Bei den Häuserkämpfen mit der Regierung nimmt der IS zahlreich Zivilisten, hauptsächlich Frauen und Kinder, als Geiseln und gefährdet die Zivilbevölkerung somit weiter ins Kreuzfeuer sich bekämpfender Parteien zu geraten. Zudem gelingt vielen IS-Kämpfern die Flucht in Wüstenregionen des Landes, wodurch sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu einem Gewaltfaktor werden können ( Kühntopp, 2016)

Weiterhin kommt es in den überfüllten Flüchtlingscamps des Landes zu massiver Gewalt und Menschenrechtsverletzungen.

Die Zustände in den Lagern werden von der deutschen Botschaft in Niger als „KZ-ähnliche[...] Verhältnisse“ (Tagesschau, 2017) beschrieben. Der anhaltende Konflikt und die unstabile Lage sorgen für einen großen Flüchtlingsstrom im Land eröffnen ein lukratives Geschäft für Schlepper. In den Camps werden Personen, die Libyen verlassen wollen oftmals von den Schleppern gefangen gehalten. Ist es den dort festgehaltenen Flüchtlingen nicht möglich die teilweise horrenden Summen für die Ausreise zu bezahlen, so werden sie von den Schleppern oftmals systematisch erschossen oder in der Wüste ausgesetzt, um weiterhin Platz für neu ankommende, zahlende Flüchtlinge zu schaffen. Außerdem kommt es an den Standorten der Lager zu zahlreichen Fällen von Folter, Vergewaltigung, sowie Erpressung (Tagesschau,2017). Auch die staatliche Küstenwache stellt einen potentiellen Gewaltfaktor da. Amnesty International nach soll diese mit Schüssen auf überladene Flüchtlingsboote reagiert, und bei der Festsetzung dieser die Insassen geschlagen haben. Außerdem soll ein manövrierunfähiges Boot voller Flüchtlinge von der Küstenwache ignoriert worden sein (Stalinski, 2017)

Durch die Vielzahl der involvierten Parteien und deren jeweilige Machtansprüche herrscht in Libyen ein ständig anhaltender Konflikt, der meist mit Waffengewalt und immenser Intensität ausgetragen wird. Dadurch, dass keine allgemein etablierte, übergeordnete staatliche Autorität vorhanden ist, sondern vielmehr eine unübersichtliche Zahl an Konfliktparteien, besteht auch keine Instanz, welche die Gewaltanwendung regulieren und reduzieren könnte.

3.2 Machtverlust staatlicher Institutionen

Durch den anhaltenden Konflikt im Land existiert ein Machtvakuum, welches dazu führt, dass übergeordneter staatliche Institutionen, besonders im Bereich von Justiz, Polizei und Militär, keinen Einfluss auf das lokale geschehen haben, sodass diese, eigentlich unter das staatliche Gewaltmonopol fallende, Aspekte von einer Vielzahl nichtstaatlicher Gruppen jeweils autonom übernommen werden.

Die Aufforderung des Ministerpräsidenten Ali Seidan an die Misrata-Miliz Tripolis nach dem, unter 3.1 näher beschriebenen, Blutbad an zunächst friedlichen Zivilisten bei einer vom Innenministerium genehmigten Demonstration, zu verlassen, beantwortete die Führung der Miliz mit der Aussage, dass sie ausschließlich Leichen hinterlassen würden. Die Misrata-Miliz verfügt über die höchste Anzahl an Kämpfern in Libyen und beansprucht daher Machtanteile (Osius, 2013). Zuvor, im Oktober 2013, wird Ministerpräsident Seidean durch das „Komitee der libyschen Revolutionäre“, welches dem Innenministerium untersteht, für mehrere Stunden entführt. Das Komitee selbst bezeichnet das Vorgehen als Verhaftung wegen Korruptionsverdachts, die Ausstellung eines Haftbefehls wird jedoch von Staatsanwaltschaft und Innenministerium dementiert (Rossi, 2013).

Manche der zahlreichen Milizen gehören keinem größeren politischen Lager an, sondern agieren autonom in lokalen Gebieten. Diese unterwandern die Autorität staatlicher Institutionen beispielsweise dadurch, dass ihre bewaffneten Kampfverbände weder dem staatlichen Militär angehören, noch diesem Folge leisten oder Bericht erstatten. Des weiteren übergeben autonome Milizen etwaige Häftlinge nicht dem Justizministerium, sondern unterhalten unabhängige Strafanstalten, welche durch die Miliz selbst geführt, und nicht durch eine übergeordnete Instanz kontrolliert werden (McQuinn, 2012, S.24).

Das libysche Justizministerium ist de facto nur offiziell die die Gefängnisse kontrollierende Instanz, während die tatsächliche Autorität und Organisation von bewaffneten Gruppen sowie Milizen vor Ort ausgeht, wodurch grobe Misshandlungen und Folter, teilweise mit Todesfolge, zahlreich auftreten (Salah, 2014).

[...]

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Details

Title
Das postrevolutionäre Libyen. Ein zerfallender Staat
College
University of Hamburg  (Politikwissenschaft)
Grade
1,7
Author
Year
2017
Pages
18
Catalog Number
V997002
ISBN (eBook)
9783346368607
ISBN (Book)
9783346368614
Language
German
Keywords
Libyen Arabischer Frühling Revolution
Quote paper
Felix Früh (Author), 2017, Das postrevolutionäre Libyen. Ein zerfallender Staat, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/997002

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