Die Regelungen des § 15 AGG sind eng mit den Bestimmungen der §§ 13 bis 16 AGG verbunden, die die Rechte der Beschäftigten im Falle von Diskriminierung regeln. Zentrale Aspekte dabei sind das Beschwerderecht, die Leistungsverweigerung und der Schadensersatz. In der wissenschaftlichen Diskussion wird auch die Europarechtswidrigkeit bestimmter Normen thematisiert, insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Kontrahierungszwang aus dem AGG. In der Forschung zu § 15 AGG werden verschiedene rechtliche und soziale Aspekte untersucht, wie etwa die Auswirkungen von Diskriminierung auf die Beschäftigten und die Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen. Du findest wissenschaftliche Arbeiten zu diesem Thema als PDF und eBook, viele auch als Print-on-Demand, bei GRIN.