Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung

Hemmnisse und Barrieren an den Übergangsmöglichkeiten Werkstatt auf dem ersten Arbeitsmarkt


Dossier / Travail, 2014

21 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsbestimmungen
2.1 Behinderung (und Krankheit)
2.2 Behinderung und Arbeit / berufliche Integration
2.3 Rechtliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

3 Barrieren auf dem ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit einer Behinderung
3.1 Ausgangslage: Menschen mit Behinderung auf dem (ersten) Arbeitsmarkt
3.2 Barrieren und Einstellungshemmnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt

4 Fazit

Abbildungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Schon seit einigen Jahrzehnten ist die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt ein großes Anliegen von Betroffenen, Angehörigen, aber auch Professionellen und der Politik. Der Ursprung von Integrationsprojekten liegt in der Integrationsbewegung der 70iger Jahren. Offen fordern Betroffene und ihre Angehörigen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Erste Projekte zur Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt resultieren aus dieser Bewegung. Davor waren Menschen mit Behinderung vor allem im zweiten oder dritten Arbeitsmarkt vertreten – und dies ist auch heute noch zum Großteil der Fall. Durch die zunehmende Orientierung am Leitgedanken der Inklusion wird sich verstärkt für die Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung als gleichberechtigte BürgerInnen sowie der Umsetzung des Rechts auf Arbeit eingesetzt. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet die UN- Behindertenrechtskonvention. Trotzdem steht die erfolgreiche und nachhaltige Integration vor allem bei Menschen mit einer erheblichen Einschränkung in den Anfängen.[1]

Doch trotz verankerten Rechte und arbeitspolitischen Schutzmaßnahmen scheint die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben nicht genügend gesichert.[2]

Die vorliegende Arbeit greift dieses Problemfeld auf. Zunächst sollen in diesem Rahmen kurz Begriffsbestimmungen und die wichtigsten Gesetzestexte in Bezug auf die Teilhaberechte am Arbeitsleben von Menschen mit einer Behinderung aufgegriffen werden, um daraufhin einen Blick auf die aktuellen Ausgangslage und Situation auf dem ersten Arbeitsmarkt, zu werfen. Verstärkt wird hier das Augenmerk auf die Zielgruppe von Menschen mit einer Behinderung geworfen, die zwischen der Schnittstelle Werkstatt – erster Arbeitsmarkt, stehen. Zur Datengewinnung werden aktuelle Studien aufgegriffen.

Ableitend daran wird sich den Problematiken von Praxisumsetzungen der Rechte für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt gewidmet. Sie greift Barrieren und Hemmnisse der Integration von Menschen mit Behinderung, trotz Rechtszuspruch, auf. Abschließend wird ein Resümee der Arbeit gezogen.

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Behinderung (und Krankheit)

Laut dem Gesetz haben Menschen eine Behinderung, „wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“[3]

Nach der Weltgesundheitsorganisation wird Behinderung in drei Ebenen gegliedert. Nach Vernooij sind letztere die wesentlichen Bestimmungselemente von einer Behinderung[4]:

1. Impairment (Schädigung)

Impairment wird als die erste Dimension anerkannt und meint die Schädigung von psychischen und/ oder körperlichen beziehungsweise biologischen Strukturen und Funktionen des menschlichen Organismus.

2. Disability (Einschränkung)

Disability wird als Folge der ersten Dimension beschrieben. Sie beeinträchtigt den Menschen hinsichtlich zweckgerichteten Handlungen im Kontrast zu gleichalten Menschen.

3. Handicap (Benachteiligung)

Handicap beschreibt die dritte und letzte Dimension. Dabei handelt es sich um „eine Störung der sozialen Stellung oder Rolle der betroffenen Personen und ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben […]. Handicap ist Benachteiligung im körperlichen und psychosozialen Feld, in familiärer, beruflicher und gesellschaftlicher Hinsicht bei der Ausübung alters- und geschlechtsspezifischen Rollen.“[5]

Demnach ließe sich die erste Dimension (Impairment) als ein eher medizinisches Problem erfassen, Disability hingegen als ein psychologisches Problem und letztlich die dritte Dimension (Handicap) als ein soziologisches oder auch sozialpolitisches Problem beschreiben.[6]

Während die Krankheit als eine vorübergehende Funktionsstörung, sowie die Beeinträchtigung des subjektive Wohlbefindens betrachtet werden kann, ist der Begriff Behinderung, „als eine dauerhafte Veränderung der körperlichen, seelischen oder geistigen Fähigkeiten, die von einem – nur schwer zu definierenden Normalzustand abweichen [definiert].“[7]

Jedoch lässt sich keine trennscharfe Abgrenzung zwischen den Begriffen ziehen. Der Begriff der Behinderung ist ohne Frage nicht nur ein medizinischer Begriff, sondern auch ein sozialpolitischer und sonderpädagogischer Begriff und somit vom medizinischen Krankheitsbegriff abzugrenzen. „Idealtypisch könnte man sagen: Behinderung fängt dort an, wo Krankheit aufhört“[8] Diese Aussage ist aber nicht auf alle Formen von Schädigungen übertragbar (wie bei hervorgerufene Schädigungen durch perinatale, äußere Einwirkung oder genetisch bedingte Schädigungen). Es lässt sich aber festhalten, dass in vielerlei Fällen die Behinderung eine Folge von Krankheit ist. So haben ärztliche Maßnahmen einen stützenden Wert, zentrale Maßnahmen liegen jedoch vor allem in der Bewältigung des gegebenen Zustands. So stehen spezifische Fördermaßnahmen und sonderpädagogische Maßnahmen im Vordergrund. Demgemäß ist ein Mensch, welcher im Rollstuhl sitzt, der aktuell aber gesund ist, nicht im medizinischen Sinne krank, wie beispielweise seine Begleiterin, die eine gripalen Infekt hat. Weiter passt die Behinderung auch nicht in die Reihe der chronischen Erkrankungen, die wiederum konstanter ärztlicher Betreuung bedürfen. Beispielsweise ist eine Erkrankung, wie die Epilepsie mit einer medikamentösen Einstellung weitgehend abgeschlossen, jedoch können die Einnahme und die folgenden Nebenwirkungen ebenfalls zu behinderungsähnlichen Beeinträchtigungen führen. So kann also die idealtypische Aussage, Behinderung fängt dort an wo Krankheit aufhört, nicht sagen, dass es nicht auch mal Grenzfälle und keinerlei Überschneidungen in der praktischen Realität gibt.[9]

2.2 Behinderung und Arbeit / berufliche Integration

Eine der Hauptrisikofaktoren für Menschen mit Behinderung ist die soziale Exklusion und einer der wesentlichen Voraussetzungen und Indikatoren für Teilhabe ist, in der heutigen modernen (marktwirtschaftlichen) Gesellschaft die Erwerbsarbeit. Es ermöglicht nicht nur Einkommen zu erzielen, sondern vermittelt auch einen sozialen Status und schafft Zugang zu sozialen Beziehungen.[10]

Arbeit hat reichhaltige Effekte auf die Lebenslage der Menschen sowie deren persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Sie kann stabilisierend wirken, indem eine zeitliche Tagesstruktur den Tagesverlauf vorgibt, sie ermöglicht soziale Kontakte und fördert und aktiviert die Entwicklung eigener Fähigkeiten. Die Erwerbsarbeit dient daneben der Existenzsicherung und eröffnet finanzielle Handlungsspielräume. Eigenes Einkommen trägt zur materiellen Unabhängigkeit bei und die Möglichkeiten einer selbstbestimmten Lebensführung werden verbessert. Sie vermittelt aber auch eine soziale Position und gesellschaftliche Anerkennung. So kann die Einschränkung der Teilhabe am Arbeitsleben beträchtliche Konsequenzen haben: Neben finanziellen Problemen können psychische und somatische Probleme auftreten, ebenso kann es zu sozialem Rückzug kommen.

Menschen mit einer Beeinträchtigung haben es jedoch schwerer: Eine Behinderung erschwert oft eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben. Die Beschäftigungsfähigkeit spielt eine weitere wichtige Rolle: Sie macht sich fest an persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen. Die individuelle Gesundheit und Arbeitsfähigkeit muss sich den wandelnden Anforderungen der Arbeitswelt anpassen und stellen. Wenn die Erwerbsfähigkeit nicht vorhanden ist, besteht die Möglichkeit auf eine Beantragung von „Leistungen zur beruflichen Rehabilitation“. Ziel dieser Leistungen ist die Erwerbsfähigkeit

„behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.“[11]

2.3 Rechtliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Das Schwerbehindertengesetz wurde 1974 dem Schwerbeschädigtengesetz aus dem Jahr 1953 bezüglich Veränderung von Rehabilitation und Teilhabe angepasst. So wurde u.a. das System von Ausgleichsabgabe (und Beschäftigungspflicht) neu festgelegt. Auch der besondere Kündigungsschutz erhielt Veränderung: Heute bedarf jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Menschen mit Handicap die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes. Auch Instrumente der Teilhabe wurden damals eingeführt und 2001 mit dem Sozialgesetzbuch IX weiterentwickelt (s. Tabelle 1.1). Sie haben sich als effektiv erwiesen und werden wohl auch in Zukunft noch weiterer hoher Bedeutung zukommen: Noch nie hatten wir eine so hohe Zahl der beschäftigten Menschen mit Behinderung in den letzten Jahren, demnach waren 2012[12] 1,1 Millionen Menschen mit Handicap in Verwaltungen und Betrieben beschäftigt. Maßnahmen zu Teilhabe sowie begleitende Hilfen am / im Arbeitsleben können zuverlässig mit den Ausgleichsabgabeeinnahmen finanziert werden. Trotz alledem wird und sollte die Bundesregierung nicht nachlassen die Beschäftigungssituation von Menschen mit einer Behinderung nachhaltig zu verbessern (Ziel des Koalitionsvertrages).

Niemand darf laut Grundgesetz wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Aufgabe der Bundesregierung ist es daher Chancengleichheit herzustellen und die Möglichkeit einer gleichberechtigten beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe zu eröffnen. Für diese Politik bildet das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Allgemeiner Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Übereinkommen der Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, den Rahmen.[13]

Laut Artikel 27 haben alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung ein gleichberechtigtes Recht auf Arbeit.

So ist schon durch die gesetzliche Verankerung die Bedeutung des Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung anerkannt.[14]

Nach §29 SGB I umfassen „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben insbesondere a) Hilfen zum Erhalt oder Erlangen eines Arbeitsplatzes, b) Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung, c) sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben.“[15]

Eine Fülle von Instrumenten zur Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben steht zur Verfügung.[16] Zur Übersichtlichkeit soll folgende Tabelle dienen.

Übersicht 1.1 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß SGB III im Überblick (nach Schröder et al. 2009, S. 22)

[...]


[1] Vgl. Basener (2012), S. 7 f.

[2] Vgl. Wansing (2005), S. 83 f.

[3] § 2 Abs. 1 SGB IX

[4] Vgl. Vernooij (2007), S. 12

[5] Metzler/ Wacker (2001), S. 120, siehe auch WHO 1980

[6] Vernooij (2007), S. 13

[7] Metzler/ Wacker (2001), S. 119

[8] Vernooij (2007), S. 17

[9] Vgl. Vernooij (2007), S. 17 f.

[10] Vgl. Wansing (2005), S. 83 f.

[11] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2013), S. 128 f.

[12] Aktuellere Zahlen liegen nicht vor

[13] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2014)

[14] Vgl. auch SGB IX

[15] § 29 (1) Abs. 2 SGB I

[16] Vgl. Schröder et. al. (2009), S. 27

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung
Sous-titre
Hemmnisse und Barrieren an den Übergangsmöglichkeiten Werkstatt auf dem ersten Arbeitsmarkt
Université
University of Applied Sciences North Rhine-Westphalia Aachen  (Paderborn)
Cours
Arbeitsrecht
Note
1,0
Auteur
Année
2014
Pages
21
N° de catalogue
V280745
ISBN (ebook)
9783656740612
ISBN (Livre)
9783656741596
Taille d'un fichier
448 KB
Langue
allemand
Mots clés
Behinderung, Arbeit
Citation du texte
Larissa Ziemann (Auteur), 2014, Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/280745

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