Diese Seminararbeit bearbeitet die Frage, ob und inwieweit Verfassungsorgane zu Äußerungen über politische Parteien legitimiert sind.
Anhand von Urteilen und Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts und der Verfassungsgerichtshöfe der Länder werden die von der Rechtsprechung entwickelten Ansätze bezüglich der parteipolitische Neutralität der Bundesregierung und der Landesregierungen dargestellt und analysiert, um sodann die daraus gewonnenen Erkenntnisse mit dem Gauck-Urteil des BVerfG zu vergleichen (BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13). Die Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten wird mit der Äußerungsbefugnis von Bundes- und Landesregierung verglichen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Die Chancengleichheit der Parteien
I. Der Status der Gleichheit
II. Der verfassungsrechtliche Schutz der Chancengleichheit
1. Verortung des Rechts auf Chancengleichheit
2. Das Prinzip der formalen Gleichheit
3. Prozessuale Durchsetzung der Chancengleichheit
C. Das Gebot der parteipolitischen Neutralität
I. Parteipolitische Neutralität der Bundes- und Landesregierung
1. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. September 1976
a) Sachverhalt
b) Urteil
c) Bewertung
2. Beschluss des VerfGH Thüringen vom 14. März 2014
a) Sachverhalt
b) Beschluss
c) Bewertung
3. Beschluss des VerfGH Rheinland-Pfalz vom 21. Mai 2014
a) Sachverhalt
b) Beschluss
c) Bewertung
4. Urteil des VerfGH Saarland vom 8.7.2014
a) Sachverhalt
b) Urteil
c) Bewertung
5. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 2014
a) Sachverhalt
b) Urteil
c) Bewertung
6. Zusammenfassung
II. Parteipolitische Neutralität des Bundespräsidenten
1. Urteil des BVerfG vom 10.06.2014
a) Sachverhalt
b) Urteil
c) Bewertung und Vergleich
aa) Repräsentativ- und Integrationsfunktion des Bundespräsidenten
bb) Grenzen der Äußerungsbefugnis
III. Vergleich
D. Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen den Äußerungsbefugnissen von Verfassungsorganen und dem verfassungsrechtlich verankerten Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit gemäß Art. 21 Abs. 1 GG. Ziel ist es, anhand aktueller Rechtsprechung zu klären, unter welchen Voraussetzungen staatliche Repräsentanten Kritik an politischen Parteien äußern dürfen, ohne das Gebot der parteipolitischen Neutralität zu verletzen.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Chancengleichheit politischer Parteien.
- Analyse der Neutralitätspflicht von Bundes- und Landesregierungen.
- Untersuchung der speziellen Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten.
- Vergleich der Anforderungen an Amtsinhaber gegenüber der Rolle als Parteipolitiker.
- Rechtliche Abgrenzung zwischen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit und unzulässiger Wahlwerbung.
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
Am 10.6.2014 war auf allen großen deutschen Nachrichtenportalen eine Meldung zu lesen, die unter den fast gleichlautenden, das Urteil in unzulässiger Weise verkürzenden Titeln wie „Bundespräsident Gauck darf NPD-Anhänger als 'Spinner' bezeichnen“ oder „Gauck darf NPD-Anhänger 'Spinner' nennen“ für Aufsehen sorgte.
Die Meldung bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, der ein Organstreitverfahren zwischen der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ und dem Bundespräsidenten Joachim Gauck vorangegangen war und ist insoweit ein Novum, als dass bisher noch kein deutscher Bundespräsident Antragsgegner in einem Organstreitverfahren war, in dem eine Partei ihr Recht auf Chancengleichheit aus Art. 21 GG geltend machte.
War die Amtsführung der ehemaligen Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland bisher von parteipolitischer Zurückhaltung geprägt und dahingehend selten Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen, so bietet der dem Urteil zugrunde liegende Sachverhalt nun Anlass zur Erörterung einer grundsätzlichen Frage: Nämlich ob und in welchem Maße der Bundespräsident als Verfassungsorgan und Repräsentant des Staates zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet ist.
Der Sachverhalt bietet darüber hinaus auch Anlass zur Erörterung der Frage, welche Befugnisse Verfassungsorganen bei Äußerungen über eine rechtsextreme und durch den Verfassungsschutz beobachtete Partei zustehen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik ein, dass Verfassungsorgane vermehrt in Organstreitverfahren mit politischen Parteien verwickelt sind, und stellt die zentrale Forschungsfrage nach dem Ausmaß der Neutralitätspflicht.
B. Die Chancengleichheit der Parteien: Dieses Kapitel erläutert den verfassungsrechtlichen Status der Parteien sowie das Gebot der Chancengleichheit und die prozessualen Möglichkeiten der Durchsetzung.
C. Das Gebot der parteipolitischen Neutralität: Der Hauptteil analysiert detailliert die Rechtsprechung zu Äußerungen von Regierungsmitgliedern und dem Bundespräsidenten, wobei insbesondere zwischen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit und parteiergreifendem Verhalten unterschieden wird.
D. Schlussbemerkung: Das Fazit fasst die politische Strategie hinter den Klagen der NPD zusammen und fordert eine konsequente, dogmatisch saubere Anwendung der Neutralitätsgrundsätze auf alle Verfassungsorgane.
Schlüsselwörter
Chancengleichheit, Politische Parteien, Verfassungsorgane, Bundespräsident, Bundesregierung, parteipolitische Neutralität, Öffentlichkeitsarbeit, Organstreitverfahren, Art. 21 GG, Wahlkampf, Meinungsfreiheit, Rechtsextremismus, Schmähkritik, Verfassungsgerichtsbarkeit, Demokratieprinzip.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert, wie sich Verfassungsorgane wie die Bundesregierung oder der Bundespräsident in öffentlichen Äußerungen gegenüber politischen Parteien verhalten müssen, ohne das Gebot der parteipolitischen Neutralität zu verletzen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Recht auf Chancengleichheit der Parteien, die Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit und die besonderen Aufgaben des Bundespräsidenten im Vergleich zu Regierungsmitgliedern.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Erarbeitung von Kriterien für eine verfassungsrechtliche Abgrenzung, wann eine Äußerung eines Staatsorgans als zulässig oder unzulässig im Hinblick auf den politischen Wettbewerb zu bewerten ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik und die Auswertung höchstrichterlicher Urteile und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts sowie verschiedener Landesverfassungsgerichte.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit mehreren konkreten Gerichtsentscheidungen aus dem Jahr 2014, die das Verhältnis zwischen staatlichen Äußerungen und dem Parteienwettbewerb betreffen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Chancengleichheit, parteipolitische Neutralität, Organstreitverfahren und die Unterscheidung zwischen privater Äußerung und amtlicher Funktion.
Warum wurde das sogenannte "Gauck-Urteil" als zentrales Beispiel gewählt?
Es dient als prominenter Ausgangspunkt, da es das erste Mal war, dass ein amtierender Bundespräsident Antragsgegner in einem Organstreitverfahren wegen Äußerungen über eine Partei war.
Wie unterscheidet sich die Rolle des Bundespräsidenten von Regierungsmitgliedern?
Aufgrund seiner Repräsentativ- und Integrationsfunktion gesteht das BVerfG dem Bundespräsidenten einen weiter gefassten Äußerungsspielraum zu als Regierungsmitgliedern, die direkt an der Machtausübung und Wahlkampfinstrumenten teilhaben.
Welches Fazit zieht der Autor zur Strategie der NPD?
Der Autor vermutet eine bewusste politische Strategie der NPD hinter den zahlreichen Klagen, um sich in der Rolle des ungleich behandelten Opfers der Justiz zu inszenieren.
- Citation du texte
- Alexander Loehr (Auteur), 2015, Äußerungen von Verfassungsorganen und der Meinungswettbewerb der Parteien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299297