Die Bedeutung des §161 AktG liegt in seiner Funktion, die Unternehmensführung und -überwachung zu regulieren. Zentrale Aspekte sind dabei die Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Offenlegung von Informationen. In der Forschung wird kontrovers diskutiert, ob die Vorschriften des §161 AktG ausreichend sind, um ein hohes Maß an Corporate Governance zu gewährleisten. Historisch gesehen hat sich der §161 AktG im Kontext von Skandalen und Krisen in der Wirtschaft entwickelt, die eine Stärkung der Aufsicht und Kontrolle von Unternehmen notwendig machten. Angrenzende Begriffe und Anwendungsfelder umfassen die Compliance, Risikomanagement und interne Revision. Du findest wissenschaftliche Arbeiten zu diesen Themen als PDF und eBook, viele auch als Print-on-Demand, bei GRIN.