Rüdiger Urbahns: 22.10.2011 – Neues DBA mit Zypern doch vorteilhaft für Seeleute? Die generelle Anrechnungsmethode gilt vermutlich nicht für Vergütungen für eine an Bord eines Seeschiffes im internationalen Verkehr ausgeübte unselbständige Arbeit. Für mehr Informationen siehe unter Steuernews auf www.stburbahns.de
22.10.2011 18:37:47
Rüdiger Urbahns: Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium stellen grundsätzlich nach § 12 Nr. 5 EStG keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar, es sei denn, die Bildungsmaßnahme findet im Rahmen eines (Ausbildungs-)Dienstverhältnisses statt. Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, die nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, konnten immerhin nach § 10 (1) Nr. 7 EStG bis zu 4.000 Euro im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Nunmehr hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung v. 28.07.2011 (Az. VI R 38/10) entscheiden, dass auch bei erstmaliger Ausbildung zum Verkehrspiloten die Ausbildungskosten unbegrenzt als Werbungskosten (ggf. Verlustvortrag) geltend gemacht werden können. Die Finanzverwaltung hat zum BFH Urteil noch nicht Stellung genommen aber hinsichtlich entsprechender bisher nicht geltend gemachter Ausbildungskosten sollte umgehend ein Abzug beantragt werden, um eine mögliche drohende Verjährung zu vermeiden.
02.10.2011 20:25:13
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern: Deutschland: Zur Besteuerung von Seeleuten an Bord von Schiffen im internationalen Verkehr ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
30.08.2011 17:25:17
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German Transfer Pricing Legislation in English Language
Eine komprimierte Darstellung der Grundsätze aus der Sicht der Praxis