Die Auslegung und Anwendung des Grundsatzes ne bis in idem ist in verschiedenen Rechtsordnungen und Gerichtsbarkeiten nicht einheitlich. Während der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Oberste Gerichtshof (OGH) den Grundsatz auf unterschiedliche Weise interpretieren, stellen sich Fragen nach der Reichweite und den Grenzen dieses Rechtsprinzips. In der wissenschaftlichen Diskussion wird der Grundsatz ne bis in idem auch im Kontext von Hardcore-Kartellen und der Bußgeldbemessung nach europäischem und deutschem Recht thematisiert. Zentrale Fragen sind hier, wie Sanktionen bei Kartellabsprachen verfolgt werden und wie der Grundsatz ne bis in idem auf diese Fälle anwendbar ist. Du findest wissenschaftliche Arbeiten zu diesem Thema als PDF und eBook, viele auch als Print-on-Demand, bei GRIN.