Politischer Skandal in den USA


Hausarbeit (Hauptseminar), 2003

58 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Politisches System in den USA
2.1. Exekutive
2.2. Legislative
2.3. Judikative
2.4. Kompetenzkonflikte
2.5. Parteien
2.6. Wahlkampffinanzierung
2.7. Interessenverbände
2.8. Öffentlichkeit

3. Watergate
3.1. Nixon
3.2. Skandalablauf
3.2.1. Hintergrund und Teambildung
3.2.2. Geheimnis und Verfehlung
3.2.3. Enthüllung und Skandalausbruch
3.2.4. Skandalausgang und Bestätigung des Systems

4. Iran-Contra-Gate
4.1. Reagan
4.2. Skandalablauf
4.2.1. Hintergrund
4.2.2. Hauptereignisse

5. Lewinsky-Gate
5.1. Clinton
5.2. Skandalablauf

6. Skandalvergleich

7. Schluss

8. Literaturverzeichnis

9. Anhang

10. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Durch die Medienberichterstattung werden wir so gut wie täglich mit dem Begriff Skandal konfrontiert. Dabei kann es sich zum Beispiel um Umwelt, Sex- oder Bestechungsskandale handeln. Ich beziehe mich hier hauptsächlich auf eine bestimmte Art von Skandal, nämlich auf den politischen Skandal. Neckel definiert diese Skandalart folgendermaßen: „wenn die Akteure des politisch-administrativen Systems unmittelbar und auslösend in ihn verwickelt sind, wenn das normative Inventar der Politik durch ihn berührt wird und der Skandal die Form jener Handlungsfiguration annimmt, die in der Politischen Soziologie als Konflikt bezeichnet wird. (Neckel 1989, S. 57) Die Ursache eines solchen Konfliktes kann in der Verletzung sozialer Normen begründet sein. Außerdem geht es auch um die Verschaffung von persönlichen Vorteilen durch die Ausnutzung bestimmter Machtmittel seitens der Politiker. Neckel unterscheidet zudem zwischen zwei Arten von Konflikten, dem Intra- und dem Intergruppenkonflikt. Ersterer findet innerhalb einer politischen Gruppe statt, wozu die sogenannten Intrigen zählen, bei denen es um die Stellungen der Personen in der Gruppe geht. Letzterer beschreibt die Rivalität zwischen zwei oder mehreren Machtgruppen untereinander. Eine weitere wichtige Eigenschaft von politischen Skandalen ist ihre Kurzlebigkeit. (vgl. Neckel 1989, S. 57-59)

Doch nicht alle politischen Skandal laufen nach dem gleichen Muster ab. Ganz im Gegenteil, denn sowohl das Auftreten als auch der Verlauf und das Ergebnis von Skandalen hängen stark vom normativen Hintergrund einer Gesellschaft ab. Deswegen können politische Skandale von Land zu Land bzw. von Kultur zu Kultur unterschiedlich sein. In dieser Arbeit beschäftige ich mich mit dem politischen Skandal in den USA. Dabei greife ich auf drei bekannte Beispiele zurück, nämlich auf den Watergate-Skandal, den Iran-Contra-Skandal und den Lewinsky-Skandal.

Was den Aufbau betrifft, gehe ich zunächst auf das politische System in den USA ein. Dabei werden anfangs die drei Gewalten vorgestellt sowie bestimmte Kompetenzkonflikte, die zwischen diesen vorzufinden sind. Im Anschluss folgt eine kurze Erörterung der Parteien, der Wahlkampffinanzierung und der Interessensverbände. Dieser Einblick in die politischen Besonderheiten der USA soll dazu dienen, die Hintergründe und Voraussetzungen der ausgewählten Skandale sowie auch deren Auswirkungen auf die amerikanische Gesellschaft besser zu verstehen.

Danach stelle ich die ausgewählten Skandale einzeln vor, wobei jeweils zu Beginn eine kurze Biographie der betroffenen Präsidenten zu finden ist. Der Schwerpunkt liegt aber auf dem Watergate-Skandal, da dieser als DAS Bespiel für den politischen Skandal gilt. In Orientierung an Neckel teile ich die Ereignisse von Watergate in verschiedene Phasen, nämlich in Hintergrund und Teambildung, Geheimnis und Verfehlung, Enthüllung und Skandalausbruch sowie Skandalausgang und Bestätigung des Systems ein. Dabei versuche ich die jeweiligen Geschehnisse in einen theoretischen Hintergrund einzubetten. Zu Anfang jeder Phase werden daher gewisse Theoriegrundlagen dargestellt, worauf dann die entsprechenden Vorkommnisse des Watergate-Skandals folgen.

Die beiden anderen Skandale, Iran-Contra und Lewinsky-Gate, werden im Anschluss etwas knapper und ohne die eben genannte theoretische Rahmeneinbettung behandelt, da sie lediglich als Vergleich zu Watergate fungieren sollen und alles andere den Rahmen dieser Arbeit überschreiten würde. Bei Iran Contra stelle ich zur Verständniserleichterung den allgemeinen politischen Hintergrund voran. Daraufhin erfolgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Geschehnisse und Auswirkungen dieses Skandals. Was Lewinsky-Gate betrifft, begnüge ich mich mit einer kurzen Abhandlung der bedeutendsten Fakten, da dieser Skandal auch aufgrund seiner jungen Vergangenheit noch präsenter ist.

Zum Schluss werden die Skandalen im Hinblick auf ihre Hauptgemeinsamkeiten und –unterschiede miteinander verglichen, was den spezifischen Charakter des politischen Skandals in den USA nochmals betont.

Als schwierig erwies sich vor allem die ausgewogene Aufteilung dieses umfassenden Themas. Zum einen waren, wie schon erwähnt, Kenntnisse über das politische System in Amerika nötig, deren Abhandlung ausreichend und gleichzeitig nicht zu lang sein sollte. Zum anderen konnten die drei Skandale aufgrund der Längenbeschränkung der Arbeit nicht gleichwertig behandelt werden. Jeder Skandal an sich würde schon genügend Stoff für eine eigene Abhandlung bieten. Vorrangig war es aber einen Einblick in die bekanntesten US-Skandale zu gewähren. Deswegen wurde hier Watergate als Hauptrepräsentant gewählt, welcher wiederum durch Iran-Contra und Lewinsky-Gate ergänzt wird. Dabei war es für mich wichtig, auch etwas über das Leben der jeweiligen Präsidenten zu erfahren. Ebenfalls problematisch war die Kombination der theoretischen Grundlagen mit den Skandalen. Diese wurde gleichfalls hauptsächlich am Beispiel Watergate vollzogen. Dabei galt es, den Skandalverlauf passend mit den wichtigsten Theoriegedanken zu verknüpfen.

2. Politisches System in den USA

Die amerikanische Regierungsform wird als Präsidialdemokratie bezeichnet. Sie unterscheidet sich aber von den uns bekannten westeuropäischen parlamentarischen Regierungssystemen. Dort verfügen die Regierungen nämlich an irgendeiner Stelle immer über absolute Macht. In Amerika ist dies nicht der Fall. Die amerikanischen Verfassungsväter, allen voran James Madison, waren der Ansicht, dass solche Regierungen zwangsläufig in Tyranneien übergehen werden. Deswegen schufen sie ein Verfassungssystem, das auf der gegenseitigen Kontrolle und Steuerung der Institutionen basiert. Als Grundlage für dieses Regierungssystem diente das von Charles Montesquieu entwickelte Gewaltenteilungsmodell. Bei genauerer Betrachtung erkennt man, dass es sich beim amerikanischen Regierungssystem eigentlich nicht um eine strikte Trennung von Exekutive und Legislative handelt, sondern um eine Trennung der politischen Institutionen. Dies bedeutet, dass Mitglieder der Regierung kein parlamentarisches Mandat haben dürfen, wie es zum Beispiel in Deutschland der Fall ist. Der Präsident auf der exekutiven Seite steht in den USA also dem Kongress auf der legislativen Seite gegenüber. Zentral dabei ist, dass die beiden Gewalten sich nicht gegenseitig auflösen bzw. stürzen können. So kommt es zu einem hohen Maße an politischer Stabilität. Obwohl Exekutive und Legislative ihr Amt unabhängig voneinander ausüben, sind beide aber an den Grundfunktionen der Staatsgewalt, der Gesetzgebung und der Verwaltung zusammen beteiligt. Die amerikanischen Verfassungsväter legten großen Wert auf die Theorie der checks and balances, also der Gewichte und Gegengewichte. Dem Präsidenten sind aus diesem Grund auch bestimmte Eingriffe in den Prozess der Gesetzgebung gewährt, wie zum Beispiel die vorübergehende Blockierung von Gesetzen. Der Kongress dagegen kann teilweise an der Anwendung der Gesetze teilhaben. Eine wichtige Waffe der legislativen Gewalt ist das sogenannte Impeachment -Verfahren. Damit kann sie unter gewissen Umständen jeden Mitarbeiter der Exekutiven und der Judikativen, somit auch den Präsidenten selbst, des Amtes entheben. Hier wird deutlich, dass trotz formaler Institutionentrennung die Gewalten miteinander verschränkt sind. Der Vorteil liegt dabei in der gegenseitigen Kontrolle sowie in einer Erschwerung dauerhaften Machtmissbrauchs. Die Trennung politischer Organe kann sich aber auch - aufgrund des ihr zugrundeliegenden ständigen Zwang zu Kompromissen - nachteilig auf den politischen Prozess auswirken. Wenn sich Exekutive und Legislative gegenseitig blockieren – was häufig der Fall ist - verlangsamt sich der gesamte politische Ablauf. Dieses Konfrontationsverhalten wird zusätzlich verstärkt, wenn der Präsident und die Mehrheit im Kongress unterschiedlichen Parteien angehören. Im Folgenden werden die verschiedenen politischen Institutionen sowie weitere Macht- und Einflussträger näher vorgestellt.

(vgl. Wasser 1997, S. 3-6 und Silverstein 1989, S. 260-262)

2.1. Exekutive

An der Spitze der exekutiven Gewalt steht in den Vereinigten Staaten der amerikanische Präsident. Dieser wird von 538 Wahlmännern, electors genannt, für vier Jahre gewählt. Seine Amtszeit ist auf acht Jahre beschränkt, d.h. er kann nur einmal wiedergewählt werden. Die Zahl der Wahlmänner eines Bundesstaates richtet sich nach der Zahl der Senatoren und Repräsentanten, die der jeweilige Staat in den Kongress entsendet. Ein wesentliches Merkmal der Präsidentschaftswahl ist, dass alle Wahlmännerstimmen eines Bundesstaates dem Kandidaten gehören, der dort die Stimmenmehrheit erreicht. Somit ist es wichtig, vor allem in den Staaten zu gewinnen, die viele Abgeordnete in den Kongress schicken, also in Kalifornien, Texas, New York und Illinois. Im Laufe der Zeit wurden in vielen Einzelstaaten zusätzlich Vorwahlen, sogenannte primaries, eingeführt. Diese dienen meist als Meinungsumfrage, um den aktuellen Stand der Präsidentschaftskandidaten zu ermitteln. Mit der Zunahme an Vorwahlstaaten hat sich auch das Interesse der Bevölkerung und der Medien an den primaries vergrößert. So wird jede Vorwahl zu einem öffentlichen Ereignis, wodurch auch die eigentliche Wahl beeinflusst wird.

Die Aufgabenbereiche des amerikanischen Präsidenten erweisen sich als äußerst vielfältig und komplex. Er ist zum einen Staatsoberhaupt und repräsentiert somit die USA nach außen. Gleichzeitig ist er als Regierungschef für die Definition politischer Richtlinien in Innen- und Außenpolitik zuständig. Ein weiteres Amt stellt das des obersten Verwaltungschefs dar, wobei der Präsident die Verantwortung für die genaue Umsetzung der Gesetze durch den bürokratischen Apparat trägt. Sowohl in der Regierung, als auch in der Verwaltung besetzt er eine Vielzahl von Stellen mit Personen seines Vertrauens. Außerdem verkörpert er den Oberbefehlshaber der Streitmächte, was ihm die alleinige Befugnis über die Atomwaffen garantiert. Da der Präsident auch die Funktion des höchsten Diplomaten erfüllt, gilt er als der eigentliche Entscheider im außenpolitischen Bereich. Als Anreger im Gesetzgebungsprozess ist er überdies dazu verpflichtet, den Kongress regelmäßig über die politischen Maßnahmen der Exekutive zu informieren. Mit seiner Unterschrift macht er Gesetze, die vom Kongress beschlossen wurden, rechtskräftig. Bei Missfallen hat das Staatsoberhaupt die Möglichkeit die betreffenden Gesetze mit einem Veto an den Kongress zur erneuten Bearbeitung zurückzusenden.

Der Präsident besitzt allerdings nur einige wenige, meist indirekte Machtinstrumente. Dazu zählt zum einen seine Legitimation, die er seiner Wahl durch das Volk verdankt, genauso wie der in der Bevölkerung und in den politischen Institutionen fest verankerte Verfassungsrespekt. Zum anderen kann er seinen Einfluss durch Überzeugungsarbeit gegenüber den anderen Gewalten und der Öffentlichkeit vergrößern. „Letztlich entscheidet über Erfolg und Misserfolg des Präsidenten sein Geschick im Umgang mit dem Kongress, sein fester Zugriff auf die eigene Partei und sein Talent, ebenso geeignete wie loyale Mitarbeiter zu finden und die Vielzahl der um das Weiße Haus zentrierten Ämter, Behörden und Kommissionen zu koordinieren, zu überwachen und der Förderung seiner Zielsetzungen zu verpflichten.“ (Wasser 1997, S .9)

Bei der Bewältigung seiner Aufgaben steht dem Präsidenten neben der Präsidentenkanzlei, dem White House Office, das Executive Office of the President (EOP) zur Seite.

(vgl. Wasser 1997, S. 6-9)

2.2. Legislative

Die legislative Gewalt wird in den USA vom Kongress verkörpert. Dieser setzt sich aus Senat und Repräsentantenhaus zusammen. Aus jedem Bundesstaat kommen dabei je zwei Senatoren, was bei 50 Staaten eine Gesamtzahl von 100 Senatoren ergibt. Ihre Amtszeit beträgt insgesamt sechs Jahre, wobei alle zwei Jahre jeweils ein Drittel des Senats von der gesetzgebenden Körperschaft des jeweiligen Bundesstaates neu gewählt wird. Das Repräsentantenhaus dagegen besitzt 435 Mitglieder, die vom Volk direkt für zwei Jahre gewählt werden. Die Zahl der Abgeordneten eines Staates hängt dabei von dessen Anteil an der Gesamtbevölkerung ab. Diese Zweiteilung der gesetzgebenden Gewalt dient wiederum als eine interne Kontrolle. Sie soll etwaige Machtausnutzungen verhindern, da beide Kammern bei der Gesetzgebung kooperieren müssen.

Zu den Hauptaufgaben des Kongresses zählt die Gesetzgebung sowie die Bewilligung von Finanzen und die Haushaltserstellung. Bei der Erlassung von Gesetzen hat nur der Kongress das Recht zur Gesetzesinitiative, d.h. alle Gesetzgebungsarbeiten können nur von Mitgliedern des Senats oder des Repräsentantenhauses ausgehen. Das Budgetrecht dagegen garantiert der legislativen Gewalt großen Spielraum in der Gestaltung des Haushalts und somit eine gleichzeitige Kontrolle der Exekutiven. Der Kongress besitzt außerdem noch Befugnisse, die in die Außen- und Personalpolitik hineinreichen. Er entscheidet zum Beispiel über Krieg und Frieden sowie über die Aufstellung von Truppen. Bei der Besetzung aller Personalstellen im Bundesdienst durch die Exekutive, was Innen- und Außenpolitik betrifft, muss der Senat seine Zustimmung geben. Wie oben schon kurz erwähnt, ist es dem Kongress möglich ein Impeachment -Verfahren gegen alle Mitglieder der Exekutiven und der Judikativen einzuleiten. Für eine derartige Amtsenthebung ist eine Zweidrittelmehrheit im Senat nötig.

Bei der Ausführung der eben genannten Funktionen stützt sich der Kongress auf eine große Menge an Ausschüssen und Unterausschüssen. Diese Organisationseinheiten konkurrieren oft miteinander und erschweren dadurch die parlamentarische Mehrheitsbildung. In Fällen bei denen es zu keiner Kompromissfindung kommt und auch die Methode des Aushandelns nichts bewirkt, werden Vermittlungsausschüsse gebildet, die den beiden Kammern bei einer Einigung helfen sollen. Der Kongress besitzt eine eigene Bibliothek sowie das Congressional Research Service (CRS) und das Congressional Budget Office. Dabei verfügt der CRS schon allein über 800 Angestellte, die sich mit dem Entwurf und der Abfassung von Gesetzen befassen. Allein der Mitarbeiterstab eines einzelnen Senators kann sich aus bis zu 100 Hilfskräften zusammensetzen. An diesen beiden Beispielen ist leicht zu erkennen, dass der Kongress eine enorme Anzahl an Personen beschäftigt und koordiniert. Dabei zeichnet er sich vor allem durch Arbeitsteilung und Spezialisierung aus. (vgl. Wasser 1997, S. 10-16)

2.3. Judikative

In den Vereinigten Staaten findet man zwei vertikale Gerichtssysteme vor. Zum einen die Bundesjudikative, die sich aus den Distriktgerichten, den Apellationsinstanzen und dem Obersten Gerichtshof, dem Supreme Court, zusammensetzt. Zum anderen das Gerichtswesen in den einzelnen Bundesstaaten, das ebenfalls mehrere Stufen aufweist. Die Befugnis über Zivil- und Strafrechtsangelegenheiten liegt ebenfalls bei den Einzelstaaten. Ein weiteres wichtiges Kennzeichen des amerikanischen Rechtswesens ist die Geltung des Gewohnheitsrechts. Aktuelles Recht wird dabei aus früheren gerichtlichen Präzedenzfällen hergeleitet.

An dieser Stelle behandele ich nur den Supreme Court als wichtigste Instanz der dritten Gewalt. Er besteht aus neun Richtern, die vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats auf Lebenszeit ernannt werden. Sie entscheiden entweder einstimmig oder mehrheitlich, wobei sowohl Mehrheits- als auch Minderheitsauffassung veröffentlicht wird. Zu den Funktionen des Obersten Gerichtshof zählt die Auslegung der Verfassung und der Gesetze sowie die Kontrolle, ob bestimmte Rechte in den einzelnen Staaten der Verfassung entsprechen. Wenn der Supreme Court für die Konsequenzen einer Entscheidung nicht die Verantwortung tragen kann, deklariert er diese Angelegenheit als politische Frage und es kommt zu keiner Rechtssprechung. Solche Fälle betreffen insbesondere Rechtskonflikte in der Außenpolitik. Das Oberste Gericht genießt außerdem, im Gegensatz zur Präsidentschaft und zum Kongress, großes Ansehen und Vertrauen in der amerikanischen Öffentlichkeit.

(vgl. Wasser 1997, S. 18-19)

2.4. Kompetenzkonflikte

Wie schon kurz angedeutet herrscht zwischen Exekutive und Legislative ein starker Konkurrenzkampf. Die Ursache dafür liegt in der Ungenauigkeit der amerikanischen Verfassung im Hinblick auf die Zuweisung von Handlungsbefugnissen zwischen den zwei Gewalten. Präsident und Kongress rivalisieren dabei vor allem im Bereich der Außenpolitik bzw. der Kriegsführung. Folgendes Beispiel zeigt die Unschärfe der Verfassung: der Präsident ist Oberbefehlshaber über die Streitkräfte, aber die Legislative trifft die Entscheidung über Krieg und Frieden bzw. über die Aufstellung der Truppen. Exekutive und Legislative treffen auch bei der Ernennung von Richtern für den Obersten Gerichtshof aufeinander, da der Kongress dem Nominierungsvorschlag des Präsidenten zustimmen muss. Bei der Unterzeichnung von internationalen Verträgen dagegen hat die Exekutive beispielsweise ein Schlupfloch gefunden, um den Kongress zu umgehen. Es werden hier hauptsächlich Regierungsabkommen geschlossen, die nicht wie Verträge die Zustimmung des Senats brauchen. Gleichfalls werden – ohne Wissen des Kongresses- eine Vielzahl von geheimen Abkommen mit anderen Ländern getroffen.

Bei Betrachtung der Herrschaftsinstrumente beider Gewalten wird deutlich, dass der Kongress von der Verfassung mit größerer Machtfülle ausgestattet ist. Viele Präsidenten versuchen deshalb ihren Kompetenzbereich zu erweitern. Dies gelingt besonders in der Außenpolitik, da sich die USA seit dem Zweiten Weltkrieg immer mehr als Supermacht an der Weltpolitik beteiligt haben. Es gibt jedoch Fälle, in denen die Machtverschiebungsaktivitäten der Exekutiven zu weit gingen. „Die Präsidentschaften Lyndon B. Johnsons und Richard Nixons setzten vorübergehend überkommene Gewaltenteilungs- und Herrschaftsbeschränkungsmechanismen außer Kraft...“. Der Watergate-Skandal unter Nixon „führte ... zu einem bis heute anhaltenden Ansehensverlust der politischen Institutionen des Landes. Demoskopische Erhebungen belegen eindeutig den Rückgang des Vertrauens der Amerikaner in Leistungsfähigkeit und Integrität vor allem der Exekutive aber auch der Legislative ...“. (Wasser 1997, S. 41) Watergate und weitere Skandale, die später noch genauer erörtert werden, führen insgesamt zu einem wachsenden Desinteresse der amerikanischen Bevölkerung an der US-Politik.

(vgl. Wasser 1997, S. 16-18 und S. 41)

2.5. Parteien

Obwohl die amerikanischen Verfassungsväter gegen politische Parteien sind, entstehen schon Anfang des 19. Jahrhunderts in den USA verschiedene Parteien, die sich im Laufe der Zeit zu einem Zweiparteiensystem entwickeln, das heute noch besteht und sich in Republikaner und Demokraten aufteilt. Man bezeichnet diese Parteien im 19. Jahrhundert als Patronageparteien in Entsprechung zum patronage state, wie die Politik zur damaligen Zeit genannt wird. Die Parteien, die sich zum damaligen Zeitpunkt durch eine straffe Organisation auszeichnen, helfen dem Kongress bei der öffentlichen Landverteilung und der Verbesserung der Infrastruktur. Gleichzeitig fungieren sie als Bindeglied zwischen der anwachsenden Wählerschaft und der Legislativen sowie der Exekutiven. Ihre Hauptaufgabe liegt schon immer in der Besetzung politischer Ämter auf allen Staatsebenen. Erst als sich um die Jahrhundertwende Amerika von einem Nachtwächter- in einen Wohlfahrtsstaat wandelt, löst sich die Form der Patronageparteien auf. Das Parteiensystem wird durch Reformen, wie zum Beispiel die Einführung von Vorwahlen oder die Registrierung von Wählern, in ihrem Wirkungsbereich eingeschränkt. Die heutige Erscheinungsform der Parteien ist die einer „...gleichermaßen pragmatischen Rahmenorganisation für Koalitionen unterschiedlicher Interessen ...“. (Wasser 1997, S .26) Das bedeutet auch, dass es keine direkte Mitgliedschaft, wie wir sie zum Beispiel in Deutschland kennen, gibt. Es werden weder Mitgliedsbeiträge noch ein Bekenntnis zum Parteiprogramm gefordert. Man muss sich eigentlich nur selber als Demokrat oder Republikaner deklarieren. Das einzige Druckmittel der Partei stellt die Weigerung der Unterstützung bei der Bewerbung um ein Amt dar. Die Hauptaktivität der Parteien bleibt im Bereich des Wahlkampfes verankert. Die Anhängerschaft zu den beiden Nationalparteien lässt sich zum großen Teil nach Schicht, Beruf, Religion oder Region bestimmen. Personen aus der Oberschicht mit guter Bildung, Protestanten oder Geschäftsleute wählen beispielsweise eher die Republikaner. Katholiken, Italiener, Iren, Juden, Industriearbeiter oder junge Leute bekennen sich dagegen tendenziell mehr zu den Demokraten. Allerdings nimmt in letzter Zeit auch in den USA die Zahl der Wechselwähler immer weiter zu. Was den organisatorischen Aufbau des Parteiensystems betrifft, so wirken die Parteien auf vier Ebenen – der kommunalen Ebene, der Bezirks- und Staatenebene und der nationalen Ebene – als autonome Komitees. Auch hier hat das Prinzip des Föderalismus seine Spuren, die sich in heterogenen und pluralistischen Strukturen zeigen, hinterlassen. Einen wichtigen Punkt im Parteiwesen stellt die Finanzierung dar. Diese erfolgt hauptsächlich über Spenden. Nur bei der Präsidentschaftswahl werden staatliche Zuschüsse verteilt. Doch diese öffentlichen Zuwendungen reichen nicht mehr aus, um heutzutage die immensen Wahlkampfkosten zu decken. So müssen sich die Parteien vermehrt um Spenden zur Wahlkampffinanzierung kümmern.

(vgl. Wasser 1997, S. 24-31 und Silverstein 1989, S. 263, 264)

2.6. Wahlkampffinanzierung

An dieser Stelle beschäftige ich mich aufgrund des Themas ausschließlich mit der Finanzierung des Wahlkampfes um das Amt des Präsidenten. Diese erfolgt durch Steuergelder, die der Staat seit des Wahlfinanzierungsgesetzes von 1974 den Parteien zukommen lässt sowie durch Spenden. Letztere werden auch als weiches Geld bezeichnet. Das Wahlgesetz regelt dabei die Höhe der Spenden, d.h. der gespendeten Geldbetrag an einen Präsidentschaftskandidaten darf eine Grenze von 1 000 Dollar nicht überschreiten, wenn es sich beim Spender um eine Privatperson handelt. Bei Firmen liegt der Höchstsatz bei 5 000 Dollar. Es gibt jedoch eine Lücke in diesem Gesetz, die Geldgeber gerne nutzen. Spenden die nicht an den Präsidentschaftskandidaten, sondern an die Partei gehen, unterliegen nämlich keiner Beschränkung. Genauso können Firmen in eigenem Namen Werbung für ihren favorierten Kandidaten machen. Republikaner und Demokraten verfügen heute über einige Millionen Dollar nur an weichem Wahlkampfgeld. Bei den Spenderfirmen handelt es sich vor allem um solche, die in Abhängigkeit von staatlichen Aufträgen bzw. Handeln stehen, wie zum Beispiel die Telekommunikationsbranche oder die Tabakindustrie.

(vgl. Winter 1996, S. 34)

Ein Präsidentschaftswahlkampf verschlingt generell immense Summen, die mit jeder Präsidentenwahl noch weiter ansteigen. Gleichzeitig wird der Wahlkampf an sich immer intensiver und härter. Der enorme Kostenanstieg in den letzten Jahren liegt dabei zum einen daran, dass es immer mehr Staaten gibt, die Vorwahlen durchführen. Diesen primaries wird großes Interesse in der Bevölkerung zuteil und sie werden von den Medien zu spektakulären Ereignissen inszeniert. Zum anderen ist es im heutigen Medienzeitalter ebenfalls erforderlich, dass die Kandidaten ständig in der Öffentlichkeit präsent sind. Dies schlägt sich wiederum beträchtlich in den Wahlkampfausgaben nieder.

(vgl. Wasser 1997, S. 8-10)

2.7. Interessensverbände

Zu den wichtigen Interessensverbände in den USA, die starken Einfluss auf die amerikanische Politik haben, gehören vor allem Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Agrarorganisationen, Berufsverbände sowie Interessenvertretungen der öffentlichen Gebietskörperschaften. Dabei gelten die Gewerkschaften als mächtigste Einflussgruppe. Eine jüngere lobbyistische Organisation mit großem Wachstum bilden die political action committees (PAC’s). Diese wurden von Wirtschaftsverbänden und einzelnen Firmen ins Leben gerufen, als das Wahlfinanzierungsgesetz ihnen direkte Spenden an Präsidentschaftskandidaten verbot. Über die PAC’s können jetzt indirekte Wahlkampfspenden geleistet werden. Ihre Hauptaufgabe besteht somit im Sammeln und Verteilen von Spendengeldern. Gleichzeitig widmen sich die PAC`s der Durchführung von Meinungsumfragen sowie der Entwicklung von Wahlkampfstrategien.

(vgl. Wasser 1997, S. 31-32)

2.8. Öffentlichkeit

Um dieses einleitende Kapitel abzurunden, werde ich kurz auf ein notwendiges Bestandteil jeglicher Demokratieform, nämlich auf die Öffentlichkeit, eingehen. Diese ist in Amerika besonders stark ausgeprägt, da die öffentlich Meinungsfreiheit einen wichtigen Wert für die Bevölkerung darstellt – vor allem was den politischen Bereich betrifft. Die Amerikaner „breiten mit Hilfe einer hochentwickelten Technik der Berichterstattung mehr Gegenstände der politischen Willensbildung schon im Entstehungsstadium vor der Öffentlichkeit aus, als dies vergleichbare europäische Gesellschaften tun.“ (Wasser 1997, S. 37)

Die Massenmedien haben heutzutage die Funktion einer vierten Gewalt, welche die politischen Institutionen kontrolliert, übernommen. Dazu hat vor allem der Umstand beigetragen, dass zwei Journalisten der Washington Post in den 70er Jahren den Watergate Skandal enthüllt haben und dass die Medien durch ihre investigative Vorgehensweise zur späteren Abdankung Nixons beigetragen haben. Wie schon erwähnt besitzen die Massenmedien ebenfalls eine große Bedeutung im Wahlkampf. In der nachfolgenden Analyse von politischen Skandalen wird die Rolle der Öffentlichkeit und der Massenmedien noch näher behandelt werden.

(vgl. Wasser 1997, S. 37,40)

3. Watergate

3.1. Nixon

Richard Milhous Nixon wird am 9. Januar 1913 in Kalifornien geboren. Nach seinem Jurastudium arbeitet er dort als Anwalt. Im Zweiten Weltkrieg ist er als Versorgungsoffizier der Marine im Südpazifik tätig. Sein politischer Werdegang beginnt 1946 mit seiner Berufung als republikanischer Abgeordneter im Repräsentantenhaus. In den Jahren 1948 und 1949 ist er Mitglied des House Committees, das sich mit unamerikanischen Aktivitäten beschäftigt. Ein Jahr später wird Nixon in den Senat gewählt. Ab 1953 ist er als Vizepräsident unter Dwight D. Eisenhower tätig. Im nächsten Wahlkampf um die Präsidentschaft stellen die Republikaner Nixon selber als Kandidaten auf. Er unterliegt dabei jedoch seinem demokratischen Gegner John F. Kennedy. Als er dann noch die Gouverneurswahlen in Kalifornien verliert, konzentriert er sich wieder mehr auf seine juristische Laufbahn. 1969 wird Nixon zum 37. Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt. Seine Bemühungen als Präsident gelten von Anfang an besonders der Außenpolitik. Dabei setzt er sich für ein Ende des Vietnamkriegs sowie für eine Annäherung an China, an die Sowjetunion und an Ägypten ein. Zu seinen Erfolgen zählt das SALT-I-Abkommen mit der Sowjetunion, welches die Benutzung strategischer Waffen begrenzt. 1972 wird Nixon aufgrund seiner damaligen Popularität wiedergewählt. Erst später stellt sich heraus, dass bei diesem Wahlkampf zweifelhafte Methoden angewandt wurden. Dazu gehört unter anderem auch ein Einbruch in das Hauptquartier der Demokraten, bei dem Abhörwanzen installiert werden sollten. Die Veröffentlichung solcher Machenschaften, in die der Präsident selber verwickelt ist, führt zum weltbekannten Watergate-Skandal, in dessen Verlauf Nixon 1964 abdankt um dem Amtsenthebungsverfahren zuvorzukommen. Sein Vizepräsident Gerald Ford wird daraufhin zum Präsidenten ernannt. Dieser begnadigt Nixon einen Monat später und erspart ihm so rechtliche Konsequenzen. Nixon zieht sich nun völlig aus dem politischen Leben zurück. Am 22. April 1994 verstirbt er im Alter von 81 Jahren.

(vgl. http://www.rasscass.com/templ/te_bio.php?PID=440&RID=1)

[...]

Ende der Leseprobe aus 58 Seiten

Details

Titel
Politischer Skandal in den USA
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg  (Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
Veranstaltung
HS: Medien und Politik in der Kommunikationsgesellschaft
Note
2,7
Autor
Jahr
2003
Seiten
58
Katalognummer
V22693
ISBN (eBook)
9783638259675
Dateigröße
1321 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Politischer, Skandal, Medien, Politik, Kommunikationsgesellschaft
Arbeit zitieren
Gabriele Prey (Autor:in), 2003, Politischer Skandal in den USA, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22693

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Politischer Skandal in den USA



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden