I. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 6
II. KLÄRUNG DER ZIELSETZUNG 7
1 BEGRÜNDUNG VON DER SACHE HER 7
1.1 BERUFSWAHL - PERSÖNLICHE ENTSCHEIDUNGSKRITERIEN 7
1.1.1 Freie Berufswahl 7
1.1.2 Interessen 8
1.1.3 Fähigkeiten 9
1.2 BERUFSWAHL - ANFORDERUNGEN UND ERWARTUNGEN DER BETRIEBE 9
1.2.1 Berufsbilder und Anforderungsprofile 10
1.2.2 Allgemeine Erwartungen an Auszubildende 11
1.3 BEWERBUNG 13
1.3.1 Bewerbungsunterlagen 13
1.3.2 Einstellungstest 18
1.3.3 Vorstellungsgespräch und Assessment Center 19
1.4 BERUFSAUSBILDUNG 22
1.4.1 Betriebliche Berufsausbildung 22
1.4.2 Duales System 28
1.5 JUGENDARBEITSSCHUTZ 29
1.5.1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) 29
1.5.2 Arbeitszeit 30
1.5.3 Pausen 30
1.5.4 Urlaub 31
1.5.5 Berufsschule 31
1.5.6 Beschäftigungsverbote 31
1.6 ARBEITSRECHT 32
1.6.1 Europäisches Recht 33
1.6.2 Grundgesetz 34
1.6.3 Arbeitsrechtliche Gesetze 35
1.6.4 Tarifverträge 37
1.6.5 Betriebsvereinbarungen 40
1.6.6 Arbeitsvertrag 40
1.6.7 Betriebliche Übung 41
1.6.8 Richterliche Rechtsfindung 42
1.7 KÜNDIGUNG UND KÜNDIGUNGSSCHUTZ 42
1.7.1 Kündigung 43
1.7.2 Allgemeiner Kündigungsschutz 46
1.7.3 Mutterschutz 48
1.7.4 Schutz von Behinderten 49
1.7.5 Schutz von Betriebsratmitgliedern 49
1.8 BETRIEBLICHE MITBESTIMMUNG 50
1.8.1 Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) 50
3
1.8.2 Der Betriebsrat 51
1.8.3 Die Jugend- und Auszubildendenvertretung 56
1.8.4 Die Betriebsversammlung 58
1.8.5 Der Wirtschaftsauschuss 59
1.8.6 Die Einigungsstelle 59
1.9 MITBESTIMMUNG IM UNTERNEHMEN 60
1.9.1 Montan-Mitbestimmungsgesetz von 1951 (Montan-MitbestG) 60
1.9.2 Mitbestimmungsgesetz von 1976 (MitbestG) 62
1.9.3 Drittelbeteiligungsgesetz von 2004 (DrittelbG) 63
2 BEGRÜNDUNG VOM BILDUNGSZIEL HER 64
2.1 BEITRAG ZUR FACHLICHEN BILDUNG 64
2.2 BEITRAG ZUR BEWÄLTIGUNG SPEZIFISCHER LEBENSSITUATIONEN 65
2.3 BEITRAG ZUR HALTUNGSBILDUNG 66
3 BEGRÜNDUNG VON DER INDIVIDUALLAGE HER 68
III. PLANUNG UND BEGRÜNDUNG DES METHODISCHEN ENTWURFS 69
1 UNTERRICHTSFORMEN 69
1.1 SZENARIO 70
1.2 ROLLENSPIEL 70
1.3 LEHRERVORTRAG 71
1.4 LEHRER-SCHÜLER GESPRÄCH 71
1.5 EINZELARBEIT 72
1.6 PARTNER- UND GRUPPENARBEIT 73
1.7 BRAINSTORMING 74
1.8 LERNZIRKEL 74
1.9 REFERATE 75
2 AUSWAHL UND EINSATZ VON UNTERRICHTSMEDIEN 75
2.1 LEHRER UND SCHÜLER 76
2.2 TAGESLICHTPROJEKTOR UND ARBEITSTRANSPARENT 76
2.3 FERNSEHGERÄT - VIDEOREKORDER VHS-KASSETTE 77
2.4 COMPUTER MIT INTERNETANSCHLUSS 77
2.5 TAFELBILD 78
2.6 ARBEITSBLATT 78
2.7 SCHULBUCH 79
2.8 ZEITUNGS- UND ZEITSCHRIFTENAUSSCHNITTE 79
2.9 GESETZESTEXTE 80
2.10 SONSTIGE TEXTMEDIEN 80
3 DIE ORGANISATION DES UNTERRICHTSABLAUFS 81
IV. STUNDENVERTEILUNG 82
1. STUNDE 1 : BERUFSWAHL - INTERESSEN UND FÄHIGKEITEN 82
4
1.1 FESTLEGUNG DER LERNZIELE 82
1.2 DER GESTALTUNGSGEDANKE 83
1.3 DIE METHODISCHE STRUKTUR 85
1.4 PLAN DER DURCHFÜHRUNG 87
2 STUNDE 2 : BERUFSWAHL - ANFORDERUNGEN UND ERWARTUNGEN DER BETRIEBE 88
2.1 FESTLEGUNG DER LERNZIELE 88
2.2 DER GESTALTUNGSGEDANKE 89
2.3 DIE METHODISCHE STRUKTUR 91
2.4 PLAN DER DURCHFÜHRUNG 92
3 STUNDE 3 : BEWERBUNG 93
3.1 FESTLEGUNG DER LERNZIELE 93
3.2 DER GESTALTUNGSGEDANKE 93
3.3 DIE METHODISCHE STRUKTUR 95
3.4 PLAN DER DURCHFÜHRUNG 96
4 STUNDE 4 : BERUFSAUSBILDUNG 97
4.1 FESTLEGUNG DER LERNZIELE 97
4.2 DER GESTALTUNGSGEDANKE 98
4.3 DIE METHODISCHE STRUKTUR 99
4.4 PLAN DER DURCHFÜHRUNG 100
5 STUNDE 5 : JUGENDARBEITSSCHUTZ 101
5.1 FESTLEGUNG DER LERNZIELE 101
5.2 DER GESTALTUNGSGEDANKE 101
5.3 DIE METHODISCHE STRUKTUR 103
5.4 PLAN DER DURCHFÜHRUNG 104
6 STUNDE 6 : ARBEITSRECHT 106
6.1 FESTLEGUNG DER LERNZIELE 106
6.2 DER GESTALTUNGSGEDANKE 106
6.3 DIE METHODISCHE STRUKTUR 109
6.4 PLAN DER DURCHFÜHRUNG 109
7 STUNDE 7 : KÜNDIGUNG UND KÜNDIGUNGSSCHUTZ 111
7.1 FESTLEGUNG DER LERNZIELE 111
7.2 DER GESTALTUNGSGEDANKE 111
7.3 DIE METHODISCHE STRUKTUR 113
7.4 PLAN DER DURCHFÜHRUNG 114
8 STUNDE 8 : BETRIEBLICHE MITBESTIMMUNG 115
8.1 FESTLEGUNG DER LERNZIELE 115
8.2 DER GESTALTUNGSGEDANKE 115
8.3 DIE METHODISCHE STRUKTUR 116
8.4 PLAN DER DURCHFÜHRUNG 117
9 STUNDE 9 : MITBESTIMMUNG AUF UNTERNEHMENSEBENE 118
9.1 FESTLEGUNG DER LERNZIELE 118
9.2 DER GESTALTUNGSGEDANKE 118
9.3 DIE METHODISCHE STRUKTUR 119
9.4 PLAN DER DURCHFÜHRUNG 120
V. LITERATURANGABEN 121
5
Abkürzungsverzeichnis
AB
AG Art. ASchG BAG
BBiG BDA BetrVG bG BUrlG BRD
CGB DBB
DBwV DGB DrittelbG ECS EDV EfzG EG EGV EMRK EU EV e.V. GdED GdP GEW GG GmbH GewO
HGB Hrsg. i.d.R. IG BAU IG BCE IG Metall IT JArbSchG JAV JSchG KGaA
KSchG LZ MitbestG Montan-MitbestG MuSchG NGG
PC SGB IX ver.di 6
I. Klärung der Zielsetzung
1 Begründung von der Sache her
1.1 Berufswahl - persönliche Entscheidungskriterien
Der Beruf stellt eine in der Regel langfristige und auf Einkommenserzielung ausgerichtete Tätigkeit dar. Der berufliche Lohn bildet die wirtschaftliche Existenzgrundlage und nimmt dadurch großen Einfluss auf die soziale Stellung in der Gesellschaft und auf die finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen. Obwohl durch das soziale System in Deutschland versucht wird, jedem Bürger ein Mindestmaß an finanzieller Sicherheit zu garantieren, spielt die Berufstätigkeit für die Erfüllung, Freude und Selbstverwirklichung eines Gesellschaftsmitglieds eine entscheidende Rolle. Das Rechtssystem der BRD stellt es grundsätzlich jedem Bürger frei, einen beliebigen Beruf zu wählen. Bevor eine Entscheidung für ein bestimmtes Berufziel fällt ist es wichtig, sich intensiv mit den persönlichen Voraussetzungen auseinanderzusetzen. Auf jeden Fall sollten die eigen Interessen mit den Inhalten des zukünftigen Berufs zusammenpassen. Dies allein reicht aber meist nicht aus: Damit die Anforderungen eines bestimmten Berufs auch erfüllt werden können braucht man auch die entsprechenden Fähigkeiten. Die Auseinandersetzung mit persönlichen Interessen und Fähigkeiten kann die Aufmerksamkeit auf bestimmte Berufe lenken. Das Überangebot an unterschiedlichen Möglichkeiten wird so eingegrenzt und überschaubar.
1.1.1 Freie Berufswahl
Im Grundgesetz der BRD ist in Artikel 12 (1) die freie Berufswahl verankert: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. (…).“ Eingeschränkt wird diese Freiheit durch spezifische Eignungsnachweise und durch Zulassungsbeschränkungen. So können es wichtige Interessen der Allgemeinheit erforderlich machen, dass bestimmte Qualifikationen (z.B. bestimmter Schulabschluss) als Voraussetzungen für eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle vorgelegt werden müssen. Diese Einschränkung der Freiheit der Berufswahl dient insbesondere der Qualitätssicherung des entsprechenden Angebots. Die Freiheit des Einzelnen bleibt durch die Möglichkeit, entsprechende Qualifikationen zu erwerben, erhalten. Für die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung sind grundsätzlich keine Vorbedingungen zu erfüllen. Abgesehen von einigen Ausnahmen (z.B. bestimmtes Alter als Voraussetzung), können prinzipiell alle Schulabgänger unabhängig vom Schulabschluss jeden anerkannten Ausbildungsberuf lernen. „Tatsächlich sind jedoch Zugangschancen und tatsächliche Berufszugänge nach Vorqualifikation unterschiedlich.“ 1 Unabhängig von
1 Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.), 4 2003: 12
7
der Qualifikation verhindert die Arbeitsmarktsituation, dass jeder Berufswunsch mit der entsprechenden Arbeitsstelle erfüllt werden kann. Trotz dieser Einschränkungen bleibt ein breites Spektrum an Möglichkeiten, innerhalb dessen vor allem Interessen und Fähigkeiten großen Einfluss auf die Berufswahl nehmen.
1.1.2 Interessen
Mit dem Wort „Interesse“ werden der Gefallen an und die Zuwendung zu einer Sache oder einer Person zum Ausdruck gebracht. In nahezu allen Lebensbereichen beeinflussen Interessen das individuelle Verhalten und das persönliche Leben von Menschen. Das Interessenspektrum einer Person ist dementsprechend vielfältig und dynamisch. Je nach Situation und Umfeld können neue Interessen entstehen oder bereits vorhandene Interessen an Dominanz gewinnen oder verlieren. Nicht alle Interessen sind berufswahlrelevant. Deshalb ist es notwendig, sich vorher mit seinen Interessen auseinanderzusetzen und sie auf den Bedeutungsgehalt für die Berufswahl zu untersuchen. Manche Interessen sind sehr instabil und verlieren schon nach kurzer Zeit an Bedeutung. Solche „Strohfeuer“ dürfen keinen Einfluss auf die Berufswahlentscheidung haben. Ähnliches gilt für viele Freizeitinteressen: Es ist unmöglich alle eigenen Interessen im Beruf zu verwirklichen. Nicht jeder kann und will das Hobby zum Beruf machen. Dennoch bleiben bestimmte Interessen, die den Ausgangspunkt für die Berufssuche bilden. Beim Versuch all diese berufsrelevanten Interessen in vorhandene Berufe unterzubringen, zeigen sich schon bald Schwierigkeiten. Ein Beruf wird selten völlig Deckungsgleich mit der eigenen Interessenslage sein. Deshalb ist es wichtig, verschiedene Möglichkeiten zu vergleichen und kompromissbereit zu sein: „Dann gilt es abzuwägen, äußere […] Umstände einzubeziehen, ein vielfach unübersichtliches Angebot einzugrenzen und zu bewerten, um dann schließlich eine Berufswahl zu treffen, die dann doch in hohem Maße den eigenen Präferenzen entspricht.“ 2 Keinesfalls sollten persönliche Interessen bei der Berufswahl übergangen werden: Eine höhere Übereinstimmung zwischen persönlichen Vorlieben und beruflichen Anforderungen trägt zu einer größeren beruflichen Zufriedenheit bei. Diese wiederum hat positive Auswirkungen auf Leistungsvermögen und Motivationsbereitschaft: 3 Wer sich für eine Sache interessiert, möchte mehr darüber erfahren und sein Wissen erweitern - Grundvoraussetzungen für den beruflichen Erfolg.
2 Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.), 2004: 86
3 Vgl. http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/index.jsp
8
1.1.3 Fähigkeiten
Neben dem grundsätzlichen Interesse an einem Beruf ist es ebenso wichtig, gegebene An-forderungen erfüllen zu können. Für eine adäquate Berufswahlentscheidung ist eine realistische Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und Fähigkeitspotentiale eine wichtige Voraussetzung. Dabei kann neben einer Selbsteinschätzung auch die Beurteilung durch andere Personen hilfreich sein: Die eigene Wahrnehmung führt häufig zu Über- oder Unterbewertung der eigenen Fähigkeiten. Diese Fehleinschätzungen können gegebenenfalls durch den Vergleich mit der Fremdwahrnehmung korrigiert werden. 4 Bei der Vielfältigkeit gilt für Fähigkeiten das gleiche wie für Interessen: Der Begriff beinhaltet körperliche, geistige, seelische, sprachliche, mathematische, technische, soziale usw. Aspekte. So gehören das räumliche Vorstellungsvermögen und die körperliche Belastbarkeit ebenso zu den potentiellen Fähigkeiten einer Person, wie seelische Belastbarkeit oder Durchsetzungsvermögen. Eine ausführliche Liste mit berufsrelevanten Fähigkeiten findet man in der von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebenen Arbeitsmappe „Mach’s richtig“. Ebenso wie die Interessen können sich auch Fähigkeiten mit der Zeit verändern. Durch Übung und Lernen werden sie beeinflusst und verbessert: „In nahezu allen Bereichen [kann man] dazulernen und die notwendigen fachlichen, psychischen und sozialen Kompetenzen entwickeln.“ 5 Gegebene Leistungsdefizite dürfen also nicht als unveränderbares Schicksal wahrgenommen werden.
1.2 Berufswahl - Anforderungen und Erwartungen der Betriebe
Im Laufe der Geschichte hat sich die Arbeit immer mehr unter den Menschen aufgeteilt. Arbeitsteilung und Ausdifferenzierung verschiedener Berufe sind zwei wesentliche Entwicklungen der Menschheitsgeschichte. Insbesondere die Industrielle Revolution im 19. Jahrhundert brachte die Wende zur Spezialisierung und Arbeitsteilung. Diese Entwicklungen haben sich bis heute fortgesetzt und sind durch moderne Computertechnik und andere Quantensprünge der Entwicklung auf dem Weg zu einem neuen Höhepunkt. Die Anzahl der Berufe steigt stetig an und für den beruflichen Erfolg wird es immer wichtiger, Spezialist auf einem Gebiet zu sein. Abgesehen von einem allgemeinen Grundwissen geht die Tendenz eher zu einer tieferen Kenntnis der Dinge als zu einer breiten. Dieses komplexe Geflecht unterschiedlich ausdifferenzierter und spezialisierter Berufe bietet Schulabsolventen eine riesige Anzahl von Möglichkeiten für ihren persönlichen beruflichen Werdegang. Obwohl die einzelnen Berufe immer speziellere Anforderungen mit sich bringen, müssen Auszubildende auch allgemeine Erwartungen erfüllen, die von nahezu allen Betrieben an ihre Mitarbeiter gestellt werden.
4 Vgl. Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.), 2004: 94
5 Winkler, 1999: 46
9
1.2.1 Berufsbilder und Anforderungsprofile
In Deutschland gibt es derzeit etwa 350 verschiedene Ausbildungsberufe mit unterschiedlichen Inhalten und Anforderungen. Bei jedem Beruf müssen andere Aufgaben erfüllt, andere Probleme gelöst und typische Tätigkeiten ausgeführt werden. Der Arbeitsalltag sieht von Branche zu Branche und von Beruf zu Beruf sehr unterschiedlich aus und jeder Arbeitsplatz erfordert andere Eigenschaften und Fähigkeiten. Diese individuellen und berufsspezifischen Unterschiede werden in den Berufsbildern und Anforderungsprofilen der einzelnen Berufe zum Ausdruck gebracht.
Das Berufsbild stellt eine kurz gefasste Zusammenstellung der Fertigkeiten und Kenntnisse, die zur Ausführung eines bestimmten Berufs notwendig sind und in der Berufsausbildung vermittelt werden, dar. Unter Fertigkeiten sind dabei gefestigte Handlungsabläufe zu verstehen, die ohne bewusstes Bemühen und Nachdenken ausgeführt werden können. Sie entstehen durch wiederholte Ausführung, Übung und Training. 6 Kenntnisse verweisen auf das the-oretische Wissen über Zusammenhänge und Handlungsfolgen.
Ein Anforderungsprofil enthält für den jeweiligen Beruf typische Anforderungsmerkmale. „[Es] beschreibt die Qualifikationen und Fähigkeiten, die zur Durchführung einer Aufgabe oder zur Erfüllung einer Stellenbeschreibung erforderlich sind.“ 7 Die wichtigsten Bestandteile von An-forderungsprofilen sind Kenntnismerkmale und Persönlichkeitsmerkmale, anhand derer eine Person die persönliche Eignung für den jeweiligen Beruf einschätzen kann. „Das Anforderungsprofil ist das Bindeglied zwischen […] Stellen- und Personenmerkmalen.“ 8 Bei Berufen, bei denen man viel mit Menschen zu tun hat, gehören z.B. das Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit zum Umgang mit Menschen zu wichtigen typischen Berufsanforderungen. Dagegen sind bei technischen Berufen vor allem logisches Denken, Geschicklichkeit, Einfallsreichtum und Sicherheitsbewusstsein gefordert. Je nach Beruf können Arbeitsorte (z.B. Büro, Werkstatt oder im Freien), Tätigkeiten (z.B. reparieren, verkaufen, untersuchen oder bedienen), Arbeitsmittel (z.B. Maschinen, Computer, oder Werkzeug), Arbeitsgegenstände (z.B. Materialien, Tiere, Menschen) und Art der Arbeit (geistig oder körperlich) das An-forderungsprofil beeinflussen. Abgesehen von diesen berufsspezifischen Anforderungen gibt es auch eine Reihe von allgemeinen Erwartungen an Auszubildende.
6 Vgl. Gröner, Horst/Fuchs-Brüninghoff, Elisabeth, 2003: 169
7 http://www.projektmagazin.de/glossar/gl-0007.html
8 http://www.fh-ludwigshafen.de/fb2/dateien/rump/Skript%20Personalwirtschaft.pdf
10
1.2.2 Allgemeine Erwartungen an Auszubildende
Betriebe und Unternehmen haben konkrete Erwartungen an fachliche, persönliche und soziale Kompetenzen der Schulabgänger. Zusammengefasst werden diese drei Kompetenzbereiche unter dem Begriff Schlüsselqualifikationen. „Im Kern geht es um Basiskenntnisse und -fertigkeiten, um Sozialverhalten sowie um Grundhaltungen und Einstellungen, die für Arbeit und Beruf wichtig sind.“ 9 Diese Ansprüche der Wirtschaft sind unabhängig von Beruf oder Branche und werden quasi ausnahmslos an alle Auszubildenden gestellt. Unternehmen erwarten, dass Schule und Elternhaus diese Grundlagen als Fundament schaffen, auf dem eine Ausbildung aufbauen kann.
Fachliche Kompetenzen 10
Fachwissen ist in der Regel sehr tätigkeitsspezifisch und eng mit dem jeweiligen Fachgebiet verbunden. Dennoch gibt es diesbezüglich eine Reihe von Grundkenntnissen und Grundfertigkeiten, die unabhängig vom Ausbildungsberuf in allen Branchen verlangt werden. Dazu gehören im Wesentlichen:
• grundlegende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Aufnahme und Wiedergabe)
• Beherrschung einfacher Rechentechniken
• grundlegende naturwissenschaftliche Kenntnisse (Phänomene erkennen, Zusammenhänge verstehen sowie Auffassungskraft und Offenheit für moderne Technik)
• Grundkenntnisse wirtschaftlicher Zusammenhänge (Einblicke in die Arbeitswelt, Vertrautheit mit unserem Wirtschaftssystem, Benennung wirtschaftlicher Akteure und ihrer Funktionen)
• Grundkenntnisse in Englisch
• Grundkenntnisse im IT-Bereich (Verständnis für moderne Informations- und Telekommunikationstechnik, Grundwissen in der PC Anwendung, Erkennen von Chancen und Risiken im Umgang mit moderner Technik)
• Kenntnisse und Verständnis über die Grundlagen unserer Kultur (Grundwissen über deutsche und internationale Geschichte, Gesellschaft und Politik, Beachtung von ethischen Grundsätzen und Aufgeschlossenheit gegenüber anderen Kulturen und Religionen)
9
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz (Hrsg.),
10 Vgl. Industrie- und Handelskammer für die Pfalz (Hrsg.),
11
Soziale Kompetenzen 11
Mit sozialen Kompetenzen sind alle Fähigkeiten gemeint, die zur Bewältigung von Anforderungen des sozialen und gesellschaftlichen Lebens notwendig sind. Sie äußern sich bei der Interaktion mit anderen Menschen und ermöglichen einen angemessenen Umgang mit Kunden, Vorgesetzten, oder Untergebenen. Gerade bei Konkurrenz- und in Konfliktsituationen sind kooperatives Verhalten, Fairness und Kommunikationsfähigkeit erwünscht. Die Wirtschaft fordert deshalb, dass in den Schulen neben fachlichen Inhalten auch folgende soziale Verhaltensweisen vermittelt werden:
• Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit (Wille zur Zusammenarbeit, Austausch von Informationen und Erfahrungen, Ansprechen von Verbesserungsmöglichkeiten, Kommunikation zwischen den Mitarbeitern)
• Höflichkeit und Freundlichkeit (Beitrag zu einem guten Betriebsklima leisten, Kundenkontakt)
• Konfliktfähigkeit (friedliche und konstruktive Bewältigung von Meinungsverschiedenheiten, Sprach- und Argumentationsvermögen, persönlicher Umgang mit Verärgerung und mit Widersprüchen)
• Toleranz (konträre Meinungen gelten lassen, sofern sie nicht gegen die demokratische Grundordnung oder gegen Menschenrechte verstoßen)
Persönliche Kompetenzen 12
Persönliche Kompetenzen zeigen sich in den Grundwerten und persönlichen Einstellungen einer Person. Die Relevanz einzelner Wertvorstellungen kann von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr verschieden sein. Von deutschen Unternehmen werden für den Eintritt in das Berufsleben folgende Grundhaltungen und Werteinstellung gefordert:
• Zuverlässigkeit (Verlässlichkeit auch ohne ständige Kontrolle und Überwachung, Pünktlichkeit, Pflichterfüllung)
• Lern- und Leistungsbereitschaft (Neugierde, Lust auf Neues, Motivation, Wille zur beruflichen Fortbildung, mit Zeitdruck zurecht kommen )
• Ausdauer, Durchhaltevermögen und Belastbarkeit (Wegstecken von Belastungen und Enttäuschungen, keine Aufgabe bei Misserfolgen)
• Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit (Genauigkeit und Ernsthaftigkeit bei der Arbeit, Disziplin und Ordnungssinn, Pünktlichkeit)
• Konzentrationsfähigkeit (sich nicht ablenken lassen, Wille zur Leistungserbringung)
• Verantwortungsbereitschaft und Selbstständigkeit (Übernahme eigenständiger Aufgaben, Verantwortung für Ergebnisse übernehmen, selbst denken und handeln)
11
Vgl. Industrie- und Handelskammer für die Pfalz (Hrsg.),
12 Vgl. Industrie- und Handelskammer für die Pfalz (Hrsg.),
12
• Fähigkeit zur Kritik und Selbstkritik (Wichtiges von Unwichtigem unterscheiden können, Sachverhalte konstruktiv kritisch hinterfragen, Argumente begründen, eigenes Verhalten kontrollieren und hinterfragen, eigene Fehler eingestehen, Fehler korrigieren)
• Kreativität und Flexibilität
1.3 Bewerbung
Ist der Prozess der Auseinandersetzung mit sich selbst und den Gegebenheiten am Arbeitsmarkt abgeschlossen und existiert eine klare Vorstellung in welchem Beruf oder Berufszweig man eine Ausbildung beginnen möchte, so beginnt ein neuer Abschnitt auf dem Weg zum Ausbildungsplatz: die Bewerbungsphase. In diesem Stadium der beruflichen Orientierung bemüht sich der Einzelne um einen konkreten Arbeitsplatz. Die Bewerbung beginnt mit der Anfertigung der Bewerbungsunterlagen, die anschließend dem Betrieb mit dem gewünschten Ausbildungsangebot übermittelt werden. Informationen, die ein Betrieb durch die Bewerbungsmappe über einzelne Bewerber erhält, entscheiden dann darüber, ob man zu einem Einstellungstest und/oder einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird oder eine Absage bekommt. Erst wenn auch ein Test und/oder der direkte Kontakt bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch den Ausbilder von der Eignung des Bewerbers überzeugen konnten, erhält man einen Ausbildungsvertrag.
1.3.1 Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen geben ein erstes Bild des Bewerbers ab und sind häufig die einzige Informationsquelle, über die ein Betrieb bei der ersten Vorauswahl verfügt. Ein Bewerber sollte Werbung in eigener Sache - also für sich selbst - machen, um die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen. Mit der Bewerbungsmappe muss der Empfänger davon überzeugt werden, dass man genau der Richtige für diesen Ausbildungsplatz ist. Art und Weise der Bewerbung führen bereits zu einer ersten Beurteilung des Bewerbers und haben wesentlichen Einfluss darauf, ob er zu einem Vorstellungsgespräch gebeten wird, oder nicht. Bei der Anfertigung einer Bewerbung sind formale und inhaltliche Aspekte zu beachten. Enthält ein Bewerbungsschreiben formale Fehler, besteht die Gefahr, dass es bereits vor einer inhaltlichen Durchsicht aussortiert wird. Eine optimal gestaltete Bewerbung sowie die Anpassung an bestehende Standards und Erwartungen der Empfänger sind deshalb unumgänglich: Einer aktuellen Umfrage zufolge bevorzugen die meisten Betriebe eine Bewerbungsmappe statt loser Blätter im Briefumschlag. 13 Die Unterlagen sind bei jeder Bewerbung vollständig, sauber, ohne Rechtschreib- oder Grammatikfehler und mit einem gelungenen Be-
13 Vgl.Ziegler, 2004: 7
13
werbungsfoto (also keine Automatenbilder!) zu versehen. „Als wichtigsten Punkt [bei einer Firmenumfrage] nannten die meisten Firmen die Sauberkeit der Unterlagen - diese kam zusammen mit der Zeugnisbemerkung noch vor den Noten und der Fehlerfreiheit der Bewerbungsschreiben!“ 14 Eine gute Bewerbungsmappe trägt immer eine persönliche Note und hebt sich damit von Massenanfertigungen ab. Es gibt verschiedene Möglichkeiten und es existieren unterschiedliche Meinungen dazu, welche Dokumente eine Bewerbungsmappe enthalten muss. Die wichtigsten Unterlagen und deshalb auf keinen Fall wegzulassen, sind das Bewerbungsschreiben und der Lebenslauf mit angefügtem Bewerbungsfoto. Ebenfalls allgemein erwünscht sind die als Anlagen beigefügten Zeugnisse. Manchen Betrieben genügt das letzte Schulzeugnis, andere verlangen auch ältere Zeugnisse. Neben den Schulzeugnissen können auch Bescheinigungen über Praktika, Kurse, Auslandsaufenthalte u.a. beigelegt werden. Ein Deckblatt und eine „Seite 4“ 15 werden je nach Betrieb unterschiedlich bewertet: Manche Firmen bevorzugen ausführliche Bewerbungen, die diese Dokumente enthalten, andere ziehen kurze prägnante Schreiben vor und haben deshalb eine neutrale oder ablehnende Einstellung zu Deckblättern und „4. Seiten“. Bei der „4. Seite“ spielt die Individualität eine entscheidende Rolle: So wird sie in der Regel nur dann gerne gesehen, wenn keine Standardfloskeln verwendet werden.
Das Deckplatt
Das Deckblatt ist (sofern es überhaupt verwendet wird) in der Regel das erste Blatt einer Bewerbung. 16 Dieses Titelbild sollte so gestaltet sein, dass es den Empfänger auf die Bewerbung aufmerksam macht und sein Interesse am Lesen weckt. Wichtig ist auch ein konkreter Bezug zum Inhalt der Bewerbung: schon dem Deckblatt sollte zu entnehmen sein, für welchen Ausbildungsplatz man sich bewirbt. Ansonsten sollte abgesehen von Name und Anschrift des Bewerbers auf größere Textpassagen verzichtet werden. Ein kurzes und prägnantes Deckblatt hat eine größere Wirkung als ein unübersichtliches und mit zu vielen Informationen gespicktes Blatt. Häufig wird das beigefügte Foto auf dem Deckblatt platziert.
Das Bewerbungsschreiben
Das Bewerbungsschreiben ist das Kernstück einer Bewerbungsmappe. Dieses Anschreiben ist häufig der erste persönliche Kontakt zwischen Bewerber und Betrieb. 17 Es ist sozusagen die Visitenkarte eines Bewerbers, mit der er den Empfänger in optimaler Weise auf sich auf- 14 Ziegler,2004: 7
15 als „Seite 4“ bezeichnet man ein kurzes prägnantes Schlussstatement (mehr dazu: siehe eigenen Abschnitt).
16 Manche Betriebe wollen das Anschreiben als erste Seite. Man kann also auch das Anschreiben lose auf die Mappe legen; das Deckblatt ist dann die erste Seite in der Mappe.
17 Häufig ist es auch sinnvoll, den ersten Kontakt durch ein Telefongespräch herzustellen. Dabei kann in Erfahrung gebracht werden, ob der gewünschte Betrieb Ausbildungsplätze anbietet, welche Unterlagen erwünscht werden und wer der genaue Ansprechpartner ist.
14
merksam macht. Besonders wichtig ist das Anschreiben auch deshalb, weil es der einzige Bestandteil der Bewerbung ist, mit dem man sich direkt an den Empfänger wendet. Schreibt man zu viel, wird der Brief unübersichtlich und kompliziert. „Je prägnanter und kürzer formuliert wird, umso größer ist die Chance, dass der Personalchef den Brief im Gedächtnis behält.“ 18 Mit diesem Schreiben bekommt der Empfänger direkte und indirekte Informationen über einen Bewerber. Dem Schriftstück unmittelbar zu entnehmende Auskünfte sind Selbstdarstellung (derzeitige Situation, Fähigkeiten, Neigungen) und Begründung der Bewerbung. Anhand eines Bewerbungsschreibens können aber auch mittelbare Schlussfolgerungen über die Person des Bewerbers getroffen werden. So lassen Form und Inhalt eines Bewerbungsschreibens Annahmen über Bemühen (Einsatzbereitschaft), Ordentlichkeit oder Ausdrucksweise einer Person zu. Damit es bei der subjektiven Wahrnehmung eines Bewerbungsschreibens zu keiner Fehleinschätzung durch den Empfänger kommen kann, müssen formale und inhaltliche Fehler vermieden werden. Diese können sich negativ auf die Chancen, den gewünschten Ausbildungsplatz zu erhalten, auswirken. Als wichtige Inhaltspunkte eines Bewerbungsschreibens sind zu beachten: 19
• eigene Anschrift mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
• Ort und Datum (gleiches Datum wie im Lebenslauf)
• vollständige Anschrift des Unternehmens mit Angabe des Ansprechpartners (z.B. Personalchef oder Betriebsleiter)
• Betreffszeile mit Angabe des Grundes für das Schreiben („Bewerbung um eine Ausbildungsstelle als…“) und korrekter Berufsbezeichnung
• direkte Anrede („Sehr geehrter Herr/Frau…“) statt allgemeiner Anrede („Sehr geehrte Damen und Herren“)
• Einleitung mit Anknüpfung (z.B. an ein ausgeschriebenes Ausbildungsplatzangebot).
• gegenwärtige persönliche Situation (Name und Sitz der Schule, Art und Zeitpunkt des Abschlusses)
• Nennung des gewünschten Ausbildungsberufes und Begründung dieser Berufsvorstellung (Interessen, Fähigkeiten, Erfahrungen)
• Begründung des persönlichen Interesses am konkreten Unternehmen (guter Ruf, Bekanntheitsgrad, Entwicklungsmöglichkeiten)
• Hervorhebung eigener Fähigkeiten, Neigungen und Erfahrungen, die den Anforderungen dieses Berufes entsprechen (Praktika, EDV-Kenntnisse, Sprachkenntnisse)
• Schlussformel (Bereitschaft zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ausdrücken)
• Gruß („Mit freundlichen Grüßen“)
18 Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (Hrsg.), 2 2002: 10
19 Vgl. Ziegler, 2004: 8 f. und Fischer, 2003: 100
15
• eigenhändige Unterschrift mit Vor- und Nachnamen
• Auflistung der Anlagen
Der Lebenslauf
Der Lebenslauf ist eine schriftliche Darstellung der wichtigsten Daten und Ereignisse des eigenen Lebens. Objektivierbare Lebensereignisse aus den Bereichen Familie, Schule und Beruf werden darin in zeitlich geordneter Darstellung aufgeführt. 20 Die abgefasste Zeitspanne reicht von der Geburt bis zur Gegenwart. War es lange Zeit üblich, den Lebenslauf handschriftlich zu verfassen, so hat sich mittlerweile der computergeschriebene Lebenslauf fast ausnahmslos durchgesetzt. Auch bei der Form hat eine Wende von der ausführlichen zur tabellarischen Lebensbeschreibung stattgefunden. Der folgende Abschnitt bezieht sich deshalb ausschließlich auf den computergeschriebenen tabellarischen Lebenslauf. Bei einer Bewerbung ist darauf zu achten, dass das Datum auf dem Bewerbungsschreiben und das des Lebenslaufs immer übereinstimmen.
Folgende Inhalte sollten bei der Erstellung eines Lebenslaufs berücksichtigt werden: 21
• eigene Anschrift mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
• Bewerbungsfoto (oben rechts oder bei Verwendung eines Deckblatts auf diesem)
• Überschrift: „Lebenslauf“
• Vor- und Nachname
• Geburtsdatum und Geburtsort
• Staatsangehörigkeit (wird i.d.R. nur erwähnt, wenn sie nicht deutsch ist).
• Konfession (braucht nicht genannt werden, wenn keine Gründe dafür sprechen, sie zu nennen)
• Namen und Berufe der Eltern
• Anzahl und Alter der Geschwister
• Schullaufbahn und angestrebter/erreichter Schulabschluss (besuchte Schulen mit Zeitangabe und Schwerpunktfächer nennen; evtl. auch Lieblingsfächer)
• besondere Kenntnisse (Computer-Kenntnisse, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Sprachkenntnisse, Führerschein usw.)
• besondere Neigungen und Interessen (Hobbies, ehrenamtliche Tätigkeiten).
• geleistete Praktika und Ferienjobs (sofern sie für die Bewerbung relevant sind)
• sonstige Aktivitäten (Klassensprecher, Tutor, Leiter einer Jugendgruppe, Mitarbeit bei der Schülerzeitung)
• gegebenenfalls Wehr- oder Zivildienst sowie freiwilliges soziales Jahr
20 Vgl. Gröner 2004: 252
21 Vgl. Ziegler, 2004: 9 und Fischer, 2003: 102
16
• Ort und Datum
• eigenhändige Unterschrift mit Vor- und Nachnamen
Grundsätzlich soll beim Entwurf des Lebenslaufes auf eine ansprechende Raumaufteilung geachtet werden. Statt Texte auf engem Raum zusammenzupressen muss ein ausreichender Zeilenabstand gewählt werden. Bei der Auswahl von Schriftarten und Schriftgrößen nicht zu viel variieren, weil damit das Gesamtbild an Übersichtlichkeit und Anschaulichkeit verliert.
Das Foto
Bei der Auswahl eines geeigneten Fotos sind zwei Punkte zu beachten: Erstens muss es sich um ein aktuelles Foto handeln und zweitens muss die Person auf dem Foto gut erkennbar sein. Es ist davon abzuraten, aus privaten Fotos den gewünschten Ausschnitt auszuschneiden oder Fotos mit einem unregelmäßigen Hintergrund zu verwenden. Bei der Auswahl der Kleidung für das Bewerbungsfoto ist auf einen angemessenen Stil zu achten, um einen positiven Eindruck zu hinterlassen. „[D]ie meisten Leute entscheiden bei dem ersten Anblick einen Menschen (in diesem Fall eines Fotos) spontan, ob dieser ihnen sympathisch ist, oder nicht.“ 22
Die „Seite 4“
Zur Abrundung einer Bewerbung kann zwischen Lebenslauf und Anlagen ein zusätzliches Blatt eingefügt werden. Auf dieser Seite kann man mit einem aussagekräftigem Statement über die eigene Person oder einer kurzen treffenden Zusammenfassung einen vorläufig letzten einprägsamen Eindruck hinterlassen. Man sollte dabei nicht übertreiben, sondern realistisch sein und bei der Wahrheit bleiben. Weniger kann dabei oft mehr sein.
Zeugnisse und Bescheinigungen
Zur Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen ist eine Kopie des letzten Schulzeugnisses als Anlage beizulegen. Verlangt ein Betrieb ausdrücklich auch ältere Zeugnisse, werden die gewünschten Dokumente ebenfalls angefügt. Spezielle Kenntnisse, Tätigkeiten und Erfahrungen, die im Bewerbungsschreiben genannt wurden, werden durch formelle Nachweise (soweit sie verfügbar sind) bestätigt. Hierfür kommen Bescheinigungen über die Teilnahme an speziellen Kursen (Computer, Gruppenleiter, Übungsleiter für Sportgruppen), Praktikumsnachweise oder Bestätigungen über das Bestehen besonderer Prüfungen in Frage. Je nachdem, um welchen Ausbildungsplatz man sich bewirbt, können verschiedene Nachweise positiven Einfluss auf die Bewerbung haben. Sie werden nur beigefügt, wenn ein Bezug zu
22 Ziegler, 2004: 11
17
berufsrelevanten Anforderungen vorhanden ist und sie besonders gute Leistungen bescheinigen.
1.3.2 Einstellungstest
Die meisten Firmen treffen anhand der Bewerbungsmappe eine erste Vorauswahl unter den Bewerbern. Interessenten, deren Unterlagen positiv bewertet werden, bekommen eine Einladung zu einem Eignungstest. Der Arbeitgeber gewinnt durch solche Tests weitere Informationen über berufsrelevante Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bewerber. Fallen viele Bewerbungen auf einen Ausbildungsplatz, stellt das Testverfahren eine Möglichkeit für den Arbeitgeber dar, festzustellen, wer die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung mitbringt. Welchen Aussagewert über die Qualität der Bewerber solche Tests tatsächlich haben bleibt fragwürdig. Die Nervosität und der Zeitdruck während eines Tests nehmen erheblichen Einfluss auf das Ergebnis. „Misstrauen und […] Angst vor Versagen und Blamage beeinflussen […] Fähigkeiten und Leistungen ganz massiv und verhindern, dass [man] unbefangen und natürlich an den Test herangeh[t]“. 23 Selbst wenn diese leistungshemmenden Aspekte vernachlässigt werden und Testdurchführungen als objektiv und reliabel (Reliabilität = Zuverlässigkeit) angenommen werden, bleibt die Validität (Gültigkeit) von Testergebnissen umstritten: „Ob die Ergebnisse tatsächlich die Wirklichkeit beschreiben, sei dahingestellt.“ 24 Dem ungeachtet entscheidet in jedem Fall der Arbeitgeber über die Durchführung von Einstellungstests und dem Ausbildungsplatzsuchenden bleibt keine andere Wahl als diese Forderung zu erfüllen. Deshalb ist es unbedingt empfehlenswert, sich häufig verwendete Testfragen zu besorgen (Internet, Broschüren) und die Testsituation vorher zu üben. Bei Einstellungstests werden je nach beruflichen Anforderungen unterschiedliche Schwerpunkte geprüft: „Allgemeinwissen, berufsbezogene Fragen, logisches Denken, Merkfähigkeit, Deutsch
- Rechtschreibkenntnisse und Ausdruck - sowie Mathematik können abgefragt werden.“ 25 Es ist es ratsam, im Vorfeld des Tests das aktuelle Tagesgeschehen zu verfolgen. Neben inhaltlichen Kriterien werden mit einem Einstellungstest aber auch andere Aspekte, wie z.B. das individuelle Arbeitsverhalten, Belastbarkeit und Ausdauer geprüft: So lassen sich anhand der Art und Weise, wie man eine Aufgabe löst, Aussagen darüber machen, wie man sich voraussichtlich in realen Situationen bei vergleichbaren Anforderungen verhalten würde. 26
23 Lucas, 2000: 276
24 Naumann & Göbel Verlagsgesellschaft mbH (Hrsg.), o. J.: 237
25 Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.), 2003: 14
26 Vgl. Lucas, 2000: 277
18
1.3.3 Vorstellungsgespräch und Assessment Center
Die Ergebnisse eines Einstellungstests führen häufig zu einer zweiten Vorauswahl der Bewerber. Interessenten, die den Anforderungen des Betriebs nicht entsprechen, bekommen eine Absage und der Kreis der Anwärter auf den/die Ausbildungsplatz/-plätze wird kleiner. Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch beweist, dass sich der Betrieb eine Einstellung als Auszubildender grundsätzlich vorstellen kann. Gleichwohl befindet man sich immer noch in einer Konkurrenzsituation mit anderen Mitbewerbern. Auch müssen die positiven Erwartungen, die durch Bewerbungsmappe und Einstellungstest entstanden sind, bei der unmittelbaren Begegnung im Vorstellungsgespräch bestätigt werden. „Vorstellungsgespräche sind für beide Seiten dazu da, um sich gegenseitig kennen zu lernen und zu klären, ob man zusammenpasst und zusammenarbeiten möchte.“ 27 Neben inhaltlichen Aspekten werden in diesem Gespräch auch persönliches Auftreten, äußeres Erscheinungsbild, soziale Kompetenzen und Gesprächsstil bewertet. 28 Das Gesamtbild entscheidet letztendlich darüber, ob man die gewünschte Ausbildungsstelle bekommt. Deshalb ist es notwendig den persönlichen Kontakt mit dem Personalchef oder Betriebsleiter gut vorzubereiten.
Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch
Jedes Vorstellungsgespräch läuft anders ab und verschiedene Betriebe haben unterschiedliche Erwartungen an ihre Bewerber. Deshalb ist eine Vorbereitungsempfehlung, die eine Einstellung garantiert, unmöglich. Trotzdem gibt es eine Vielzahl von beeinflussbaren Faktoren, die man gezielt vorbereiten kann. Eine gute Vorbereitung kann die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Gesprächsverlaufs deutlich erhöhen: „Wer sich Gedanken über das macht, was ihn erwartet und sich entsprechend vorbereitet, wird im Vorstellungsgespräch überzeugen können.“ 29 Folgende Aspekte sollten bei der Vorbereitung berücksichtigt werden:
• Informiert sein: Es ist wichtig, den Betrieb bei dem man sich beworben hat zu kennen. In-formationen geben Sicherheit und liefern Inhalte bei der Beantwortung von Fragen. Über den konkreten Betrieb hinaus sollte man auch über die Branche, in der das Unternehmen tätig ist, Bescheid wissen.
• Antworten für mögliche Fragen vorbereiten: Während eines Vorstellungsgesprächs wird man viele Fragen des potentiellen zukünftigen Arbeitgebers beantworten müssen. Um optimal vorbereitet zu sein, sollte man sich wiederholt gestellte Fragen beschaffen und schon im Voraus Antworten überlegen. Fragen können zu verschiedensten Bereichen aus dem privaten, schulischen und beruflichen Bereich gestellt werden. Eine Übersicht zu den am häufigsten gestellten Fragen findet man u.a. in der von der Bundesagentur für
27 Öttl, 2004: 5
28 Vgl. Lucas, 2000: 253
29 Naumann & Göbel Verlagsgesellschaft mbH (Hrsg.), o. J.: 180
19
Arbeit herausgegebenen Broschüre „Orientierungshilfe zur Schriftlichen Bewerbung“. 30 Fragen, die nichts mit dem Ausbildungsplatz in Zusammenhang stehen, sind bei einem Vorstellungsgespräch nicht erlaubt. Werden solche Fragen trotzdem gestellt, so kann der Bewerber die Antwort verweigern oder lügen: „Im Grundgesetz ist die Privatsphäre geschützt. Unzulässige Fragen in diesem Bereich lösen einen Gewissenskonflikt aus, dem mit dem 'Notwehr-Recht auf Lüge' Rechnung getragen wird.“ 31 „Verbotene“ Fragen dieser Art betreffen z.B. die politische Meinung, die Zugehörigkeit zu einer Partei, die private Lebensplanung oder die Vermögensverhältnisse.
• Eigene Fragen überlegen: Der Gesprächsverlauf wird weitgehend durch den Personalchef oder Betriebsleiter bestimmt. Trotzdem kann es sinnvoll sein auch eigene Fragen in das Gespräch einzubringen. Wer Fragen stellt zeigt Interesse und macht einen guten Eindruck.
• Kleidung: Das äußere Erscheinungsbild vermittelt einen ersten Eindruck bei der Begegnung mit einem bis dahin unbekannten Menschen. Anhand des Kleidungsstils werden Rückschlüsse auf die Persönlichkeit einer Person gezogen. Deshalb ist es notwendig, sich angemessen zu kleiden.
Ablauf eines Vorstellungsgesprächs
Nach einer gründlichen Vorbereitung kann man unbefangen in ein Vorstellungsgespräch gehen. Der Vertreter des Betriebes versucht sich im Verlauf des Gespräches ein genaueres Bild vom Bewerber zu machen. Um einen möglichst positiven Eindruck zu hinterlassen sind dabei einige Punkte zu beachten: 32
• pünktlich zum vereinbarten Termin erscheinen
• von der Begrüßung bis zur Verabschiedung auf Natürlichkeit, Offenheit, Freundlichkeit, Höflichkeit, Ehrlichkeit und Zuvorkommendheit achten
• selbstbewusst aber nicht überheblich auftreten
• den Gesprächspartner immer mit Namen ansprechen
• erst hinsetzen, wenn man dazu aufgefordert wird; eine aufrechte und ordentliche Haltung einnehmen
• angebotene Getränke können angenommen werden (gilt nicht für alkoholische Getränke)
• nicht rauchen, auch nicht wenn es angeboten wird
• auf einführende „Smalltalk-Fragen“ nicht ausschweifend antworten
• unaufdringlichen Blickkontakt mit dem Gesprächspartner halten
30 Vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2004: 35 f.
31 Bundesagentur für Arbeit, 2004: 36
32 Vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2004: 37 f.
20
• den Gesprächsverlauf nicht dominieren und den Personalchef oder Betriebsleiter ausreden lassen
• aktiv und gut zuhören
• bei der Beantwortung von Fragen etwas Zeit lassen und dann flüssig Auskunft geben, aber nicht den Eindruck entstehen lassen Antworten auswendig gelernt zu haben
• vorbereitete Fragen unbedingt in das Gespräch einbringen oder am Ende stellen
Assessment Center
In einigen Betrieben finden alternativ oder ergänzend zu Einzelgesprächen auch Assessment Centers statt. Bei dieser Form der Personalauswahl werden mehrere Personen (in der Regel sechs bis zehn) während einer Gruppendiskussion und beim Lösen von (Gruppen-) Aufgaben beobachtet. Persönliches Auftreten (Selbstsicherheit, Zielorientierung) und Verhalten in der Gruppe (Sozialverhalten, Eigeninitiative, Teamfähigkeit) werden dabei ebenso beurteilt wie sprachlicher Ausdruck und Argumentationsgeschick. Der Einzelne befindet sich in der schwierigen Situation, für sich selbst zu werben und gleichzeitig gut mit den Konkurrenten zusammenzuarbeiten. „Die Besonderheit liegt darin, dass er sich hier im direkten, persönlichen Vergleich mit Mitbewerbern befindet.“ 33 Zur Steigerung der persönlichen Erfolgschancen sollte man bei der Gruppendiskussion bestimmte Regeln beachten: 34
• Beiträge anderer Gruppenmitglieder anhören und jeden aussprechen lassen
• auch bei Meinungsverschiedenheiten einen höflichen Umgangston beibehalten
• laut (nicht zu laut) und deutlich sprechen
• eigene Meinung durch Argumente stützen
• andere Meinungen anhören und als nützlichen Beitrag betrachten
• Konflikten nicht aus dem Weg gehen, sondern sachlich argumentieren
• andere Ansichten akzeptieren, aber nur unterstützen, wenn sie mit der eigenen kompatibel sind
• Konflikte immer durch Diskussion lösen, keine schnellen Mehrheitsentscheidungen
Nach dem Vorstellungsgespräch
Durch die Bewerbungsunterlagen, den Einstellungstest und das Vorstellungsgespräch haben Betriebe ein breites Spektrum an Informationen über die Bewerber bekommen und können eine Entscheidung treffen. Bekommt man eine Absage, sollte man sich nicht entmutigen lassen. Dennoch hat man Erfahrungen gemacht, die sich beim nächsten Versuch auszahlen können. Die Gründe für eine Absage liegen häufig nicht in der Person des Bewerbers, son-
33
BausparkasseSchwäbisch Hall AG (Hrsg.),
34 Vgl. Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (Hrsg.),
21
dern in der Zahl der zu vergebenden Ausbildungsplätze. Bei vielen Berufen ist die Anzahl der Bewerber um Ausbildungsplätze vielfach höher als die Zahl der angebotenen Stellen. Insgesamt fehlten in Deutschland 2004 ca. 32 000 Ausbildungsplätze. 35 Antwortet ein Betrieb dagegen mit einer Zusage, so ist die Bewerbungsphase abgeschlossen und mit der Berufsausbildung beginnt ein neuer Abschnitt.
1.4 Berufsausbildung
Die Berufsausbildung ist eine zwei- bis dreijährige Lehrzeit, in der den Auszubildenden berufsrelevante Qualifikationen vermittelt werden: „Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln.“ (§ 1 (3) BBiG). Mit dem Angebot einer Berufsausbildung tragen Unternehmen zur Förderung des eigenen qualifizierten Nachwuchses bei. In Deutschland findet die berufliche Ausbildung in einem dualen System statt. Dieses zweigeteilte Verfahren stellt eine Kombination aus staatlicher theoretisch ausgerichteter Berufsausbildung in den Berufsschulen und betrieblicher an der Praxis orientierter Lehre in den Ausbildungsbetrieben dar (§ 2 (1) BBiG).
1.4.1 Betriebliche Berufsausbildung
Der betriebliche Teil der Berufsausbildung findet größtenteils im Betrieb des ausbildenden Unternehmens statt. Berufsausbildung erfolgt hier als „training on the job“: Der zukünftige Beruf wird in der realen Arbeitssituation erlernt. Der Ablauf einer betrieblichen Berufsausbildung wird durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Darin enthaltene Bestimmungen stellen für alle ausbildenden Betriebe die gesetzliche Grundlage für den Ablauf von Berufsausbildungen dar. Es gilt ausschließlich für den betrieblichen Teil (§ 3 (1) BBiG), da die Ausbildung an den Berufsschulen aus verfassungsrechtlichen Gründen unter den Zuständigkeitsbereich der Schulgesetzgebung der einzelnen Länder fällt. Wichtige Aspekte, die bei der Durchführung einer betrieblichen Berufsausbildung zu beachten sind, betreffen Vorschriften zum Berufsausbildungsvertrag, zu den Rechten und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden, zur Ausbildungsdauer und zur Probezeit, zur Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses, zur Ausbildungsordnung und zur Abschlussprüfung:
35 Vgl. http://www.globus.pictures.de, Grafik 9870
22
Berufsausbildungsvertrag
Vor Beginn einer Berufsausbildung muss zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubil
denden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden (§ 10 (1 ) BBiG) Die wesentlichen
Inhalte des Vertrags müssen spätestens vor Beginn der Berufsausbildung schriftlich fest
gehalten und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden. Bei Minderjährigen muss
das Dokument auch von einem Elternteil bzw. dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben
werden (§ 11 (2 ) BBiG) Die Niederschrift des Vertrags muss vom Ausbildenden an den Aus
zubildenden und dessen gesetzlichen Vertreter sowie an die zuständige Kammer ausgehän
digt werden. Organisationen wie z B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer
usw. führen Verzeichnisse über Berufsausbildungsverhältnisse, treten als Verwaltungs , Be
ratungs- und Kontrollorgan auf und sind für die Durchführung von Zwischen- und Abschluss
prüfungen zuständig
Bestimmte Angaben müssen in einem Berufsausbildungsvertrag auf jeden Fall enthalten
sein (§ 11 (1 ) BBiG):
Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere
die Berufstätigkeit für die ausgebildet werden soll
Beginn und Dauer der Berufsausbildung
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit (unter Beachtung des JArbSchG)
Dauer der Probezeit
Zahlung und Höhe der Vergütung
Dauer des Urlaubs
Kündigungsvoraussetzungen
Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Be
rufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind
Darüber hinaus können auch weitere Bestimmungen im Ausbildungsvertrag festgehalten
werden, die für den Auszubildenden und das Ausbildungsverhältnis bedeutsam sind. Bei al
len vertraglichen Vereinbarungen muss beachtet werden, dass sie nicht gegen das BBiG o
der andere Gesetze aus dem Arbeitsrecht verstoßen. 36
Rechte und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden
Durch den Vertragsabschluss wird zwischen Ausbildenden und Auszubildenden ein Rechts
verhältnis begründet, das für beide Seiten mit Rechten und Pflichten verbunden ist. Aus der
vertraglichen Beziehung ergibt sich, dass die Rechte eines Vertragspartners gleichzeitig die
Pflichten der anderen Person sind. Die hier genannten Rechte und Pflichten stehen in direk
36 Nichtige Vertragsinhalte können § 12 BBiG entnommen werden
23
tem Zusammenhang mit einer Berufsausbildung. Anderweitige, bei jedem arbeitsvertraglichen Verhältnis entstehende Verpflichtungen (z.B. Anmeldung bei der Sozial- und Unfallversicherung und Lohnsteuer) werden hier nicht weiter angesprochen.
Pflichten des Ausbildenden = Rechte des Auszubildenden
Die Pflichten des Ausbildenden werden in den §§ 14 bis 16 BBiG ausdrücklich benannt. Darüber hinaus können aus verschiedenen Paragrafen des BBiG weitere Aufgaben abgeleitet werden. Folgende Verpflichtungen gehören zu den wichtigsten im BBiG genannten Aufgaben des Ausbildenden:
• Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind
• Durchführung einer planmäßig, zeitlich und sachlich gegliederten Ausbildung, so dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht wird
• selbst ausbilden oder einen Ausbilder ausdrücklich damit beauftragen 37
• kostenlose Bereitstellung von Ausbildungsmittel (Werkzeuge, Werkstoffe usw.)
• den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule und zum Führen von Berichtsheften anhalten
• positive Einwirkung auf die charakterliche Entwicklung des Auszubildenden
• Freistellung für den Berufsschulunterricht, für Prüfungen und andere Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte erteilen
• Ausstellung eines Zeugnisses bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses (Es müssen die Art, die Dauer und das Ziel der Ausbildung sowie Angaben über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden genannt werden.)
• Gewährung einer angemessenen Vergütung (§ 17 (1) 1 BBiG)
• Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 BBiG)
Der Bundesausschuss für Berufsbildung hat für die Gestaltung von Berufsausbildungsverträgen eine Empfehlung herausgegeben, 38 die von den meisten zuständigen Stellen verbindlich vorgeschrieben wird. Darin enthaltene Pflichten der Vertragspartner werden teilweise wörtlich, teilweise aber auch mit Ergänzungen und Erweiterungen aus dem BBiG übernommen. Zu den Modifikationen und neu formulierten Pflichten des Ausbildenden gehören:
• Angaben zur zeitlichen und sachlichen Gliederung des Ausbildungsablaufes dem Vertrag beifügen
• den ausdrücklich beauftragten Ausbilder dem Auszubildenden schriftlich mitteilen
• kostenlose Aushändigung der Ausbildungsordnung an den Auszubildenden
37 Es darf nur derjenige ausbilden, der persönlich und fachlich dazu geeignet ist (§ 28 BBiG).
38 Vgl. http://www.bibb.de/dokumente/pdf/pm_29_2005_anlage.pdf
24
• kostenlose Bereitstellung von notwendiger Fachliteratur
• dem Auszubildenden nur Verrichtungen übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind
• Aushändigung des Prüfungsstückes an den Auszubildenden gegen Erstattung der Materialkosten
• Anmeldung an der Berufsschule (Je nach Schulgesetz ist der Ausbilder oder der Auszubildende selbst für die Anmeldung an der Berufsschule verantwortlich. In Bayern obliegt diese Aufgabe dem Ausbilder.)
• Anmeldung des Auszubildenden zu Zwischen- und Abschlussprüfungen
Pflichten des Auszubildenden = Rechte des Ausbildenden
Im § 13 BBiG werden folgende Pflichten des Auszubildenden besonders hervorgehoben:
• Bereitschaft, sich bei der Aneignung der notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu bemühen
• sorgfältiges Ausführen aller im Rahmen der Berufsausbildung übertragenen Arbeiten
• Teilnahme an Berufsschulunterricht, Prüfungen und sonstigen Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
• Befolgung von Weisungen, die im Rahmen der Berufsausbildung vom Ausbildenden oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden
• Beachtung der Ordnung der Ausbildungsstätte
• pflegliche Behandlung von Werkzeugen, Maschinen und sonstigen Einrichtungen
• Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Die im BBiG und in der genannten Empfehlung zur Gestaltung von Berufsausbildungsverträgen aufgeführten Pflichten des Auszubildenden stimmen weitgehend wörtlich überein. Weitere in § 13 BBiG nicht genannte Pflichten des Auszubildenden 39 sind das Führen von Berichtsheften, die Benachrichtigung des Ausbildenden bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen sowie die Wahrnehmung der gemäß §§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen.
Ausbildungsdauer und Probezeit
Eine Berufsausbildung dauert in der Regel zwischen zwei und drei Jahren (§ 5 (1) BBiG). Der genaue Zeitraum einer konkreten Ausbildung kann der jeweiligen Ausbildungsordnung entnommen werden. In bestimmten Fällen kann diese Ausbildungszeit verkürzt oder verlängert werden (vgl. § 8 BBiG). Am Beginn eines Berufsausbildungsverhältnisses steht eine
39 Vgl. http://www.bibb.de/dokumente/pdf/pm_29_2005_anlage.pdf
25
mindestens ein- bis maximal viermonatige Probezeit (§ 20 BBiG). Bei längeren zeitlichen Unterbrechungen (mindestens ein Drittel der vereinbarten Zeit) verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. Die gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze von vier Monaten soll den Auszubildenden schützen, indem es ihn vor einer willkürlichen Entlassung bewahrt und ihm Sicherheit bis zum Abschluss der Ausbildung verschafft.
Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses
Mit dem Ablauf der Ausbildungszeit ist das Berufsausbildungsverhältnis in der Regel beendet (§ 21 (1) BBiG). Abweichungen ergeben sich durch vorzeitiges Bestehen und bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Wird die Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit erfolgreich abgelegt, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung (§ 21 (2) BBiG). Misslingt dagegen ein Prüfungsversuch, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 (3) BBiG).
Häufig werden begonnene Berufsausbildungen gar nicht zu Ende gebracht und es kommt (in der Regel durch einseitige Kündigung) zu einer vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses. So wurden im Jahr 2002 insgesamt 151 388 Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst. Das bedeutet eine Lösungsrate von 24,1%. 40 Während der Probezeit kann ein Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen sowohl vom Auszubildenden als auch vom Ausbildenden gekündigt werden (§ 22 (1) BBiG). Fast jede vierte vorzeitige Vertragsauflösung wird in der Probezeit vollzogen (2002: 24%). 41 Wenn der Auszubildende schon in den ersten Wochen der Ausbildungszeit erkennt, dass er eine falsche Entscheidung getroffen hat und die Ausbildung nicht seinen Vorstellungen entspricht oder der Betrieb nicht das richtige für ihn ist, wird ihm damit die Möglichkeit gegeben, den Betrieb schnell wieder zu verlassen. „Der hohe Anteil von Vertragsauflösungen in der Probezeit geht zu einem erheblichen Teil auf nicht erfüllte Erwartungen hinsichtlich der Ausbildungsberufe oder auch Ausbildungsbetriebe zurück.“ 42 Bei Minderjährigen verlangt der Gesetzgeber zum Abbruch einer Berufsausbildung die Einwilligung der Eltern. Damit soll verhindert werden, dass derartig wichtige Entscheidungen vorschnell und unüberlegt getroffen werden. Vertragsauflösungen führen selten zu einem endgültigen Ausbildungsabbruch. Stattdessen ist ein Wechsel von Ausbildungsbetrieb oder -beruf die häufigste Folge. Gerade deshalb wäre als Präventionsmaßnahme die Erreichung einer realistischen Erwartungshaltung seitens der Schulabgänger notwendig: Betriebspraktika im Vorfeld der Berufswahlent-
40 Vgl.Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.), 2004: 85
41 Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.), 2004: 83
42 Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.), 2004: 85
26
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Klaus Schönberger, 2005, Die berufliche Orientierung in der Realschule, Munich, GRIN Publishing GmbH
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