Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Die Schweiz. 4
2.1 Die heutige Schweiz. 4
2.2 Geschichtliche Entwicklung des Bundesstaates. 5
2.3 Das Schweizer Volk. 7
3. Das Schweizer Regierungs- und Verfassungssystem. 8
3.1 Die Exekutive: Staatsoberhaupt und Regierung der Schweiz 9
3.2 Die Legislative: Das Parlament aus National- und Ständerat. 10
1. Der Nationalrat. 10
2. Der Ständerat 10
3. Arbeitsweisen und Aufgaben des Parlaments 11
4. Stellung von National- und Ständerat. 11
3.3 Die Judikative: Das Bundesgericht 12
4. Föderalismus und Kompetenzverteilung in der Schweiz 13
4.1 Die Kantone. 13
4.2 Die Gemeinden. 15
4.3 Der Bund. 16
5. Direkte Demokratie in der Schweiz. 17
5.1 Das obligatorische Referendum. 17
5.2 Das fakultative Referendum 18
5.3 Die Volksinitiative 18
6. Fazit. 20
2
1. Einleitung
Die Schweiz zählt mit einer Einwohnerzahl von knapp 7,4 Millionen Menschen zu einem der kleinsten Staaten Europas. Dennoch besitzt dieses Land eine Vielzahl interessanter politischer Besonderheiten, die vor allen Dingen für Politikwissenschaftler eine Fülle bemerkenswerter Forschungsgegenstände liefern. Nicht nur der Aspekt, dass die Schweiz in ihrer heutigen Zusammensetzung als föderalistischer Bundesstaat seit mehr als 150 Jahren besteht und funktioniert, macht sie dabei so interessant. Auch die politischen Strukturen und spezifischen Elemente des Föderalismus und der direkten Demokratie rücken diesen ethnisch heterogenen Kleinstaat mit vier eigenen Landessprachen oft in den Focus politischer Untersuchungen. Besonders die 26 Schweizer Kantone stellen aufgrund ihrer großen Selbstständigkeit und ihrer politischen Autonomie vom Bundesstaat eine sehr ausgeprägte Form des Föderalismus dar, der im Übrigen auch im Bewusstsein der Bevölkerung tief verankert ist. 1
Ich möchte mit dieser Arbeit die Schweiz und ihr politisches System vorstellen und die Wege der direkten Demokratie und der Einflussnahme der Schweizer Bürger auf politische Entscheidungsprozesse aufzeichnen. Außerdem soll die Frage erörtert werden, inwieweit sich der Bund, die Kantone und die Gemeinden in politischen Prozessen voneinander abgrenzen und in welcher Form sie zusammenwirken. Nach einigen geographischen Grunddaten wird gleichsam als Einstieg zunächst die historische Entwicklung der Schweiz von den Anfängen als loser Zusammenschluss weniger Kantone bis zu ihrer heutigen Form als moderner Bundesstaat skizziert. Dabei sollen sowohl der Bund als auch die Kantone und Gemeinden in ihrer Funktion als politische Organe näher untersucht und deren Kompetenzen aufgezeigt werden.
Anschließend werden die beiden politischen Kammern der Schweiz, der National-und der Ständerat, genauer beleuchtet und ihr politischer Kompetenzbereich differenzierter betrachtet. Darauf aufbauend möchte ich den Verlauf von Gesetzgebungsverfahren dokumentieren und in dem Zusammenhang die unterschiedlichen Wege der Gesetzgebung thematisieren. In den Blick genommen werden dabei vor allem die
1 Vgl: Freiburghaus, Seite 292
3
Möglichkeiten demokratischer Einflussnahme der Bürger, ihrer Gemeinden und der schweizerischen Kantone.
2. Die Schweiz
2.1 Die heutige Schweiz
Die Schweizerische Eidgenossenschaft (CH = Confoederatio Helvetica), so der offizielle Ländername des Schweizer Staates, weist ein Territorium von 41.285 km² Fläche auf und hat gegenwärtig 7,45 Millionen Einwohner, was einer Bevölkerungsdichte von etwa 180 Einwohnern pro Quadratkilometer entspricht. Knapp 20,3 % der heutigen Bevölkerung sind Ausländer. Die Landeshauptstadt ist Bern (127.187 Einwohner) und die Landeswährung Schweizer Franken. Die Schweiz grenzt an die Nachbarländer Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Italien und Frankreich. 2 Aufgeteilt ist das Land in 26 Kantone, wovon 20 Voll-Kantone und 6 Halb-Kantone 3 sind. Die Kantone sind ihrerseits unterteilt in knapp 3000 Gemeinden. Das für den Schweizer Staat charakteristische politische System der Kantone gibt es in der heutigen Ausprägung als demokratisch verfasster föderalistischer Bundesstaat seit 1848.
Die Landessprachen 4 der Schweiz sind Deutsch (63,7 %), Französisch (20,4 %), Italienisch (6,4%) und Rätoromanisch (0,5 %).
Seit 2002 ist die Schweiz Mitglied der Vereinten Nationen (UNO). Der Betritt wurde durch eine Volksabstimmung der Schweizer Bürger beschlossen.
2 Vgl. dazu und zu den fo lgenden Daten die länderkundlichen Informationen des offiziellen Internet-
portals der Schweiz: www.swissworld.org und des Bundesaußenministeriums: www.auswaertiges-
amt.de
3 Die neue Bundesverfassung von 1999 kennt den Begriff „Halb kanton“ nicht mehr, allerd ings
unterscheiden sich die Kantone weiterhin durch die Anzahl der Sitze im Ständerrat. Voll-Kantone
haben 2 Sitze, Halbkantone nur 1 S itz (siehe dazu auch das Kap itel 3.2). Voll-Kantone sind: Zürich,
Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Grau-bünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura. Halb-Kantone sind:
Basel-Stadt und Basel-Land; Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden; Obwalden und
Nidwalden (hervorgegangen aus dem Ur-Kanton Unterwalden)
4 Nähere Ausführungen dazu vgl. Kap itel 2.3
4
2.2 Geschichtliche Entwicklung des Bundesstaates
Die territorialen Ursprünge der Schweizer Eidgenossenschaft liegen am Ende des 13. Jahrhunderts - genauer: am 1. August 1291. Heute erinnert der 1. August als Nationalfeiertag an diesen für die Entstehung des Schweizer Staates so ereignisreichen Tag des Jahres 1291. Denn an diesem Tag schlossen die Kantone Uri, Schwyz und Unterwalden den „ewigen Bund“, warum sie auch als die drei Länder der Urschweiz oder als Ur-Kantone bezeichnet werden. 5 Vorher gab es faktisch keine Zusammenschlüsse oder territoriale Bindungen zwischen den heutigen Schweizer Kantonen. In der Zeit zwischen 1291 und 1536 gliederten sich weitere Kantone an den Bund an oder wurden durch Eroberungen hinzugewonnen. Vor allem Auseinandersetzungen mit dem Habsburger Haus standen im Mittelpunkt. Es entstand letztendlich die „alte Eidgenossenschaft“ von 13 Bauernrepubliken und Stadtstaaten mit ihren Zugewanderten und Untertanengebieten. 6 Diese garantierten sich durch gemeinsame Verträge gegenseitige Hilfe in Form von militärischen Beistandsverpflichtungen sowie gemeinsame Unabhängigkeit von Außen.
An den Gesandtenkongressen, der sogenannten Tagsetzung, war jeder Ort mit einer Zweierdelegation vertreten. 7 Zu erwähnen ist der 24. Oktober 1648, an dem die Schweizer Eidgenossenschaft im Westfälischen Frieden die völkerrechtliche Anerkennung ihrer Souveränität erhielt und sich somit vom Heiligen Römischen Reich deutscher Nation löste. Zerschlagen wurde die Eidgenossenschaft im Jahre 1798 durch den Einmarsch Napoleons. Durch die Besetzung Frankreichs wurde darauf eine Helvetische Republik mit Zentralstaat nach französischem Vorbild errichtet. Unter dem französischen Einfluss musste sich die Schweiz auch Gebietsabtrennungen zugunsten Frankreichs gefallen lassen. 1803 verordnete Napoleon jedoch mit der „Mediationsakte“ eine Verfassung für die Schweiz, welche zum Prinzip des Föderalismus zurückkehrte 8 , indem die Kantone eine Teilautonomie
5 Vgl. Wiesli, Urs: Die Schweiz, 1986. Seite 8
6 Ebenda
7 Freiburghaus Seite 293
8 Vgl. W ies li Seite 8
5
zurückerhielten und damit den föderalistischen Strukturen des viersprachigen Landes besser entsprach. 9
Ihr heutiges politisches Gesicht bekam die Schweiz mit dem Sturz Napoleons und dem Wiener Kongress im Jahre 1815. Diese Neugestaltung erfolgte in der sogenannten restaurativen Phase, auf die ab 1830 die regenerative folgte. 10 25 Kantone kehrten nach dieser wieder zum System des Staatenbundes zurück. Als letzter Baustein wurde im Jahre 1848 eine republikanische und bundesstaatliche Verfassung durchgesetzt, die bis heute die Grundlage der Schweizer Demokratie bildet. 11 Die Gründung des Bundesstaates stand dabei nie unter der Vision eines Staatsvolks, einer Sprache, Ethnie oder Kultur, sondern von Anfang an unter der Idee einer multikulturellen Staatsgründung. 12
Die Staatsaufgaben blieben dabei größtenteils bei den Kantonen und der Bund erhielt nur wenige Kompetenzen. Diese waren vor allem das Geld- und Zollwesen (später noch das Postwesen), die Sicherung der inneren Ordnung, die Behauptung der äußeren Unabhängigkeit durch die Armee und die politische Maxime der bewaffneten Neutralität. Das Parlament wurde als ein Zweikammersystem ausgestaltet, was sowohl dem demokratischen Entscheidungsprinzip (eine Stimme pro Person) als auch der föderalistischen Entscheidungsregel (Gleichheit der Gliedstaaten) entsprach. 13 Diesem Verfassungsentwurf stimmte eine Zweidrittelmehrheit der Kantone in Volksabstimmungen zu.
Im Jahre 1874 erfolgte eine Gesamtrevision der Verfassung, durch welche dem Bund weitere Aufgaben sowie Kompetenzen zu Rechtsvereinheitlichung übertragen und die Elemente direkter Demokratie erweitert wurden. Eine weitere Volksabstimmung am 18. April im Jahre 1999 gab der Schweizer Verfassung letztendlich ihr heutiges Gesicht.
9 Vgl. Linder, Wolf Seit e 456
10 Vgl. Freiburghaus Seite 293
11 Ebenda
12 Vgl. Linder Seite 456
13 Ebenda
6
Arbeit zitieren:
Christoph Sicars, 2006, Die Schweiz - Föderalismus und direkte Demokratie, München, GRIN Verlag GmbH
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