Die Riester-Rente - Ein geeignetes Instrument zur privaten Altersvorsorge?


Hausarbeit, 2007

38 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Motivation
1.2 Problemstellung und -abgrenzung
1.3 Ziel der Arbeit
1.4 Vorgehen

2 Grundlagen
2.1. Das Sozialstaatsprinzip
2.1.1 Allgemeines
2.1.2 Die Sozialversicherung
2.2 Die Gesetzliche Rentenversicherung
2.2.1 Allgemeines
2.2.2 Die Kerneigenschaften der Rente
2.2.3 Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung
2.2.4 Leistungen
2.2.4.1 Allgemeines
2.2.4.2 Voraussetzungen
2.2.4.3 Rentenberechung
2.2.4.4 Rentenformel

3 Die Probleme der GRV
3.1. Allgemeines
3.2 Problemfaktoren, welche zu finanziellen Mehrbelastungen der GRV führen
3.2.1 Demographische Entwicklungen
3.2.2 Wirtschaftliche Entwicklungen
3.3 Rentenreformen
3.3.1 Rentenreform 2001
3.3.2 Rentenreform 2004
3.4 Zusammenfassung

4 Eignung der Riester-Rente zur privaten Altersvorsorge
4.1. Die Riester-Rente
4.1.1 Allgemeines
4.1.2 Zertifizierungskriterien
4.1.3 Zulagenberechtigte Personen
4.1.4 Staatliche Förderung
4.1.4.1 Allgemeines
4.1.4.2 Zulagen
4.1.4.3 Sonderausgabenabzug
4.1.5 Besonderheiten
4.1.5.1 Entnahme von Kapital für Wohneigentum
4.1.5.2 Vererbbarkeit der Ansprüche
4.2. Riester-Rente und private Altersvorsorge
4.2.1 Hinweise
4.2.2 Erstes Beispiel
4.2.3 Zweites Beispiel
4.2.4 Drittes Beispiel
4.2.5 Ergebnis
4.2.5.1 Allgemeines
4.2.5.2 Ergebnis, bezogen auf die Schließung der Rentenlücke
4.2.5.3 Ergebnis, bezogen auf die Schließung der Versorgungslücke
4.2.5.4 Kritik an dem Konzept der Riester-Rente

5 Zusammenfassung

Quellenverzeichnis

Anlage
Anlage 1: Faktoren bei der Rentenberechnung
Anlage 2: Wichtige Maßnahmen des AVmG's
Anlage 3: Wichtige Maßnahmen des AVmEG's
Anlage 4: Zertifizierungskriterien
Anlage 5: Zulagenberechtigte Personen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Aufbau der Projektarbeit

Abbildung 2: Die fünf Zweige der Sozialversicherung

Abbildung 3: Bevölkerungsaufbau 1950

Abbildung 4: Bevölkerungsaufbau 2007

Abbildung 5: Bevölkerungsaufbau 2050

Abbildung 6: Steuerpflichtiger Anteil der Rente – Rentenbeginn 2005 bis 2040

Abbildung 7: Entwicklung der Sparbeiträge inklusive Zulagen

Abbildung 8: Entwicklung der Nettorenten im Vergleich zum Nettolohn

Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Faktoren bei der Rentenberechnung

Anlage 2: Wichtige Maßnahmen des AVmG’s

Anlage 3: Wichtige Maßnahmen des AVmEG’s

Anlage 4: Zertifizierungskriterien

Anlage 5: Zulagenberechtigte Personen

1 Einleitung

1.1 Motivation

Im Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge dominiert inzwischen ein Schlagwort: Riester-Rente (vgl. Handelsblatt Nr. 37 vom 21.03.2007. S. C3). So haben bereits acht Millionen berechtigte Personen einen Riester-Vertrag abgeschlossen und laut einem Zeitungsartikel, der am 21. März 2007 in der Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ erschien, „[kommt] Riestern […] ganz groß in Mode“. So legte vergangenes Jahr laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales der gesamte Markt um knapp 40 Prozent zu. Neben den vermehrten Marketinganstrengungen von Seiten der Anbieter dürfte dies auch daran liegen, dass das Bewusstsein für die eigene Altersvorsorge steigt. Die Tatsache, dass die Finanzierung der Gesetzlichen Rente zum Problem für die Gesetzliche Rentenversicherung wird, ist zunehmend in den Köpfen der Bürger präsent. Doch eignet sich die Riester-Rente zur Ergänzung der Gesetzlichen Rente, und wie ist diese konkret ausgestaltet?

Mit dieser Frage und den Problemen die dazu führten, dass die private Altersvorsorge zur Ergänzung der Gesetzlichen Rente so wichtig wurde, beschäftigt sich diese Projektarbeit.

1.2 Problemstellung und -abgrenzung

In dieser Projektarbeit werden die Probleme der Finanzierung der GRV erläutert, die aus demographischen Veränderungen und wirtschaftlichen Entwicklungen resultieren. Es wird dargestellt, dass die verabschiedeten Rentenreformen eine Senkung des Niveaus der Gesetzlichen Rente mit sich bringen, welche eine zusätzliche Altersvorsorge zur Ergänzung der Gesetzlichen Rente notwendig macht. Hierauf aufbauend wird untersucht, ob die Riester-Rente als Form der privaten Altersvorsorge hierfür geeignet ist. Nicht betrachtet werden andere private Vorsorgeformen und deren Eignung sowie die Betriebliche Altersvorsorge als weitere Möglichkeit zur Ergänzung der Gesetzlichen Rente.

1.3 Ziel der Arbeit

Diese Arbeit möchte dem Leser die Brisanz der finanziellen Situation der Gesetzlichen Rente aufzeigen, die Maßnahmen der hieraus resultierenden Reformen betrachten sowie die Folgen für den Einzelnen darstellen. Dem Leser soll bewusst werden, warum die Rentenreformen notwendig waren, und es soll aufgezeigt werden, wie die Riester-Rente – als Instrument zur

Ergänzung der Gesetzlichen Rente – funktioniert und inwieweit diese dazu geeignet ist, den finanziellen Ausgleich zu schaffen.

1.4 Vorgehen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1 Aufbau der Projektarbeit

2 Grundlagen

2.1 ) Das Sozialstaatsprinzip

2.1.1 ) Allgemeines

Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben und zählt zu den zentralen Staatszielen. Dies geht aus den Artikeln 20 Absatz 1, 28 Absatz 1 hervor, welche besagen, dass „Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat [ist]“ und dass „die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen [muss]“. Des Weiteren ist das Prinzip der Sozialstaatlichkeit seit 1948 auch in der Wirtschaft fest verankert. Die soziale Marktwirtschaft, eingeführt durch Ludwig Erhardt, sollte „Wohlstand für alle“ schaffen (Vgl. http://www.dhm.de, Soziale Marktwirtschaft, S.1)

Pflicht der Politik ist es, die Sozialstaatlichkeit umzusetzen und diese zu erhalten. Zu den Aufgaben hierbei zählen die Sicherung der Existenzgrundlage der Bürger sowie die Schaffung eines Ausgleichs zwischen den sozial Schwachen und den sozial Starken nach dem Solidaritätsprinzip.

2.1.2 ) Die Sozialversicherung

Die Sozialversicherung in Deutschland entstand aus der Umsetzung des Sozialstaatlichkeits-prinzips durch die Politik. Es handelt es sich dabei um eine in fünf Zweige aufgegliederte Versicherung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.2 Die fünf Zweige der Sozialversicherung

Die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung ist verpflichtend. Sozial versichern müssen sich bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze – der Versicherungspflichtgrenze - alle Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden sowie unter bestimmten Voraussetzungen Rentner, Arbeitslose und Studenten. Dies ist ein zentraler Aspekt, denn ein auf Freiwilligkeit basierendes Sozialsystem würde wohl nicht dauerhaft bestehen können.

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden, abgesehen von denen zur Unfallversicherung, welche vom Arbeitgeber übernommen werden, paritätisch vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichtet.

2.2 ) Die gesetzliche Rentenversicherung

2.2.1 ) Allgemeines

Die GRV ist aus dem 1889 von Otto von Bismarck verabschiedeten Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung hervorgegangen. Stellte sie zu den Zeiten ihres Ursprungs und in den folgenden Jahrzehnten lediglich einen Zuschuss zum allgemeinen Lebensbedarf dar, so hat Sie sich bis heute zum wichtigsten Element der Altersvorsorge entwickelt (vgl. Ratgeber zur Rente, A. 05/2005, S.6/7).

Bedingt durch wirtschaftliche und sozialpolitische Veränderungen, erfolgten im Jahr 1957 die ersten grundlegenden Reformen der GRV. Aus diesen Reformen ging die Einführung der dynamischen Rente hervor. Diese zeichnet sich durch eine automatische Bindung der Rente an die Lohnentwicklung aus. Dies bedeutet, dass die Rente jährlich entsprechend der Lohnsteigerungen erhöht wird. Die Rente sollte nicht mehr ein Zuschuss zum Lebensunterhalt sein, sondern den Lebensunterhalt im Ruhestand sichern (vgl. Die drei Säulen der Altersvorsorge, A. 12/2003, S.35).

2.2.2 ) Die Kerneigenschaften der Rente

Laut dem Ratgeber zur Rente des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung hat die Gesetzliche Rente drei Kerneigenschaften: Sie ist sozial ausgewogen, individuell und nachhaltig. Die soziale Ausgewogenheit basiert auf der generationenübergreifenden Solidargemeinschaft, die Individualität auf der Bindung der Rentenhöhe an die Leistungen und die Nachhaltigkeit ist laut dem Bundesministerium durch die „Verlässlich[keit] und die langfristige Funktionsfähig[keit]“ (Ratgeber zur Rente, A. 05/2005, S.8) gewährleistet.

Die Finanzierung der Gesetzlichen Rente beruht auf dem Solidaritätsprinzip: Die zu versichernden Risiken – die Personen, welche eine Gesetzliche Rente beziehen – werden von allen in der GRV Versicherten gemeinsam finanziell getragen. Die Beiträge werden zu gleichen Teilen von den versicherungspflichtigen Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern entrichtet.

2.2.3 ) Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung

Für sozialversicherungspflichtige Beschäftige besteht die Pflicht, bis zur Beitragsbemessungs-grenze Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung zu bezahlen. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 19,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber getragen.

Die Beitragsbemessungsgrenze für den Bruttoverdienst liegt momentan bei 5.200 Euro monatliches Einkommen in den alten Bundesländern und bei 4.400 Euro in den neuen Bundesländern. Für den Betrag des Einkommens, welcher über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgeht, müssen keine Zahlungen an die GRV geleistet werden, und es entstehen dafür keine Rentenansprüche.

Die in die Rentenkasse einbezahlten Beiträge werden im so genannten Umlageverfahren direkt an die Rentner ausbezahlt. Das bedeutet, dass die „jeweils arbeitende Generation solidarisch für die Renten ihrer Eltern- und Großelterngeneration [sorgt]“ (Ratgeber zur Rente, A. 05/2005, S.9). Dieses System wird in der Literatur oft als „Generationenvertrag“ bezeichnet. Das Einkommen der Rentenkasse hängt somit von der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen und deren Einkommen ab, die Ausgaben von der Zahl der Rentner und der Höhe der Renten. Bei finanziellen Engpässen steuerte der Bundeshaushalt in der Vergangenheit oft Steuergelder zur Finanzierung der Rentenkasse bei.

2.2.4 ) Leistungen

2.2.4.1 ) Allgemeines

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es drei Arten von Renten:

- Renten wegen Alters
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Hinterbliebenenrenten (Renten wegen Todes)

Diese Projektarbeit behandelt jedoch ausschließlich Leistungen, welche mit der Altersrente zusammenhängen. Sie beschäftigt sich auch nicht näher mit Sonderfällen der Altersrente.

2.2.4.2 ) Voraussetzungen

Allen Renten gemeinsam ist die Grundvoraussetzung, dass vor einem Rentenanspruch eine Mindestversicherungszeit vorhanden sein muss. Bei der Mindestversicherungszeit handelt es sich um eine Wartezeit, welche mindestens fünf Jahre beträgt. Bei der Regelaltersrente, der Erwerbsminderungsrente und bei der Todesrente muss die fünfjährige Wartezeit aus Beitragszeiten sowie Ersatzzeiten bestehen. Unter gewissen Umständen kann auch schon vor Vollendung der fünf Jahre Mindestversicherungszeit ein Rentenanspruch bestehen. Zu diesen Umständen können Vorfälle wie Arbeitsunfälle und Wehr- oder Zivildienstbeschädigungen zählen.

Neben der Mindestversicherungszeit muss bei der Altersrente ein bestimmtes Lebensalter erreicht werden, ab welchem der Anspruch auf Zahlung der vollen Rente besteht. Diese Regelaltersgrenze liegt momentan noch bei 65 Jahren. Bestimmte Personenkreise haben jedoch unter gewissen Umständen die Möglichkeit, ihren Rentenanspruch vor Erreichen der Regelaltersgrenze geltend zu machen. Hierzu zählen Langzeitversicherte, Schwerbehinderte, Arbeitslose, Altersteilzeitbeschäftigte sowie Frauen.

Falls man vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand eintritt, muss man Abschläge bei der Höhe der Rente in Kauf nehmen. Es gilt die Grundregel, dass sich jeder Monat vorgezogenen Renteneintritts mit 0,3 Prozent Abschlag in der Rente bemerkbar macht.

(Vgl. Ratgeber zur Rente, A. 05/2005, S. 32/33)

2.2.4.3 ) Rentenberechnung

Die Höhe der Rente richtet sich nach den geleisteten Beiträgen zur Rentenkasse. Die Rente ist somit abhängig von der Versicherungsdauer und der Höhe des versicherungspflichtigen Einkommens. Berechnet wird die Rente unter zu Hilfenahme der folgenden vier Faktoren: Den Entgeltpunkten, dem aktuellen Rentenwert, dem Zugangsfaktor und dem Rentenartfaktor.

Im Anhang auf Seite 35 befindet sich eine Erläuterung zu den Faktoren.

[...]

Ende der Leseprobe aus 38 Seiten

Details

Titel
Die Riester-Rente - Ein geeignetes Instrument zur privaten Altersvorsorge?
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Lörrach, früher: Berufsakademie Lörrach
Autor
Jahr
2007
Seiten
38
Katalognummer
V83058
ISBN (eBook)
9783638891790
Dateigröße
1810 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Riester-Rente, Instrument, Altersvorsorge
Arbeit zitieren
Tobias Merkle (Autor:in), 2007, Die Riester-Rente - Ein geeignetes Instrument zur privaten Altersvorsorge?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83058

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