Legitime Risikodifferenzierung oder genetische Diskriminierung. Werden Menschen aufgrund genetischer Merkmale von privaten Versicherungsunternehmen benachteiligt?


Dossier / Travail, 2016

16 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhalt

1. Genetische Diskriminierung als Nebenprodukt moderner Genforschung

2. Was bedeutet genetische Diskriminierung?

3. Genetische Diskriminierung im privaten Versicherungsbereich in Deutschland
3.1. Gesetzliche Grundlage in Deutschland: das Gendiagnostikgesetz als Schutz vor genetischer Diskriminierung?
3.2. Mögliche Auswirkungen und Problemfelder der Nutzung genetischer Informationen durch private Versicherungen auf unternehmerischer und gesellschaftlicher Ebene
3.2.1. Interessenskonflikt der privaten Versicherungsunternehmen
3.2.2. Das Recht auf Unwissenheit
3.2.3. Geheimnis Gentest

4. Fazit: Legitime Risikodifferenzierung oder genetische Diskriminierung?

5. Literaturverzeichnis

6. Quellenverzeichnis

1. Genetische Diskriminierung als Nebenprodukt moderner Genforschung

In den letzten zwanzig Jahren etablierte sich der Begriff der genetischen Diskriminierung in der Soziologie und wurde zu einem Gegenstand immer bedeutsamer kontroverser, wissenschaftlicher Diskussionen im Bereich der Biopolitik, national sowie international (Lemke 2013: 107, van den Daele 2005: 15).

Die Fragestellung, inwiefern Menschen aufgrund ihres Genmaterials durch den Arbeitgeber, die Behörden, die Versicherung oder ihr soziales Umfeld ungleich behandelt werden, ist soziologisch relevant, da sie bisher untersuchte Bereiche der Diskriminierung (Rassismus, Sexismus, etc.) mit der Dimension der Genetik erweitert (Lemke 2013: 126). Durch die Erfolge der Genforschung gelingt es bei immer mehr Krankheiten, ihren Ursprung auf bestimmten menschlichen Genen zu lokalisieren. Dies ermöglicht es, mit Gentests solche genetischbedingten Krankheiten beim Menschen im Vorfeld festzustellen und so vor dem möglichen Ausbruch der Symptome eine eindeutige Diagnose stellen zu können (Lemke/Lohkamp 2005: 45, Schöffski 2000: 47).

Die Ausbreitung von Gentests bietet jedoch nicht nur Chancen. Sie birgt auch die Gefahr von Benachteiligung und Stigmatisierung, denn neben den getesteten Patienten sind auch andere an den Informationen interessiert, die diese Analysen bieten (Lemke/Lohkamp 2005: 45).

Gerade im Versicherungsgeschäft spielt das Wissen über die genetische Konstitution der Gesellschaft eine immer größer werdende Rolle (Breyer/Bürger 2005: 71).

Die soziologische Fragestellung, mit der sich diese Hausarbeit beschäftigen soll, ist also inwiefern private Versicherungsunternehmen Menschen aufgrund ihrer genetischen Anlagen benachteiligen und inwieweit hier von legitimer Risikodifferenzierung der Unternehmen gesprochen werden kann.

Hierfür wird in Kapitel 2 wird auf verschiedene Aspekte des Begriffs genetische Diskriminierung eingegangen. Kapitel 3 beschäftigt sich dann genauer mit genetischer Diskriminierung im privaten Versicherungsbereich. Kapitel 4 widmet sich der Frage, inwieweit bei den Handlungsweisen privater Versicherungen von legitimer Risikodifferenzierung gesprochen werden kann. Die Arbeit schleißt mit einem Fazit ab.

2. Was bedeutet genetische Diskriminierung?

Bevor auf die genetische Diskriminierung im privaten Versicherungsbereich in Deutschland genauer eingegangen wird, soll zunächst der Begriff der genetischen Diskriminierung ausführlich erläutert und die Frage geklärt werden, ab wann bei Diskriminierung speziell von einer genetischen Diskriminierung gesprochen werden kann. Je mehr Erkenntnisse man in Bezug auf genetische Diskriminierung gewinnt und je mehr Fälle hiervon bekannt und untersucht werden, desto mehr Dimensionen lassen sich von diesem gesellschaftlichen Phänomen erschließen. Jedoch wird es zugleich immer schwieriger, eine genaue Definition des Begriffs „genetische Diskriminierung“ zu finden (Lemke 2013: 115).

„ So allgegenwärtig und vielseitig das Problem genetischer Diskriminierung scheint, handelt es sich doch um ein wenig greifbares und kaum begriffenes Phänomen. Viele Wissenschaftler_innen haben kritisch angemerkt, dass der Begriff der genetischen Diskriminierung heute selten trennscharf verwendet wird und seine epistemologischen und normativen Prämissen nur in Ausnahmefällen expliziert werden.“ (Lemke/Liebsch 2015: 10)

Im Folgenden werden verschiedene Herangehensweisen für die Definition des Begriffs der genetischen Diskriminierung vorgestellt.

Genetische vs. nicht-genetische Diskriminierung

Nach Paul Billings und seinen Ko-Autor*innen beschreibt der Begriff der genetischen Diskriminierung „[…] die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund von vermuteter oder tatsächlich vorhandener genetischer Eigenschaften […]“ (Billings et al. 1992: 477, zitiert nach Lemke 2013: 107). Betont wird, dass genetische Diskriminierung strikt von Diskriminierung durch Behinderungen und nicht-genetischen Krankheiten1 getrennt werden muss:

“Genetic discrimination is distinguished from discrimination based on disabilities caused by altered genes by excluding, from the former category, those instances of discrimination against an individual who at the time of the discriminatory act was affected by the genetic disease.“ (Billings et al. 1992, S. 477, zitiert nach Lemke 2013: 107).

Genetische Diskriminierung bezieht sich demnach auf genotypische Merkmale des Menschen. Er wird also anlässlich seiner „[…] (innere[n]) genetische[n] Konstitution“ (Lemke/Lohkamp 2005: 46) stigmatisiert, benachteiligt bzw. ausgeschlossen. Diskriminierung aufgrund von Behinderungen und nicht-genetischen Krankheiten hingegen, betrifft den Phänotypen und damit die Merkmale der äußeren Erscheinung des Menschen (Ebd.: 46).

Moderner Begriff – historische Praktik-

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, stellt sich der Begriff der genetischen Diskriminierung, im Vergleich zu anderen soziologischen Begriffen als neuartig dar. Ihre Auswirkungen jedoch sind keinesfalls erst in den letzten zwei Jahrzehnten in der Gesellschaft angekommen (Lemke/Lohkamp 2005: 46).

„Die Geschichte der Genetik ist eng verknüpft mit eugenischen Praktiken […]“ (Ebd.: 47), analysieren Thomas Lemke und Christiane Lohkamp. Prominente und eindringliche Beispiele hierfür sind die zahllosen Ermordungen im Nationalsozialismus sowie die Zwangssterilisierungen in Europa und den USA. Menschen wurden aufgrund ihres vermeintlich minderwertigen Genmaterials stigmatisiert, benachteiligt und von der Gesellschaft ausgeschlossen (Ebd.: 47).

Ausgangspunkt genetischer Diskriminierung: Von der simplen Anamnese zur komplexen Genanalyse

Ist heute vom biopolitischen Diskurs der genetischen Diskriminierung die Rede, liegt der Fokus schnell auf den Gefahren moderner Genforschung. Sie ermöglicht es durch ihre neuartigen Tests und Analysen immer mehr genetischbedingte Krankheiten, vor dem Ausbruch der Symptome, festzustellen (van den Daelen 2005: 16). Doch nicht nur innovative Gentests haben „prädiktiven Wert“ (Ebd.: 16). Ein ärztlicher Rückblick in die persönliche und familiäre Krankheitsgeschichte, eine sogenannte Anamnese, kann zumindest ein erhöhtes genetisches Risiko für bestimmte Krankheiten feststellen (Lemke/Lohkamp 2005: 47). Da, wie im vorangegangenen Abschnitt dieses Kapitels schon erwähnt, nicht nur genetisch belegte Diagnosen Ursache genetischer Diskriminierung sein können, sondern auch das bloße erhöhte Risiko einer genetischen Erkrankung dazu führen kann, kann auch eine einfache Befragungen der Patienten bezüglich eigener Vorerkrankungen und Erkrankungen Blutsverwandter Ausgangspunkt von Benachteiligung und Stigmatisierung sein (van den Daelen 2005: 16).

Drei D imensionen genetischer Diskriminierung

Um aufzeigen zu können, auf welchen Ebenen der Gesellschaft genetische Diskriminierung zu erfassen ist, hat Thomas Lemke drei Dimensionen der genetischen Diskriminierung formuliert: die organisationale, die interaktionelle sowie die institutionelle (Lemke 2015: 116).

Die organisationale Diskriminierung beschreibt die Diskriminierung durch Organisationen. Sie „[...] beruht auf […] eingespielten, auf Dauer gestellten, oft formalisierten und explizit geregelten Praktiken […]“ (Ebd.: 126). Es geht hierbei um die Benachteiligung aufgrund des eigenen genetischen Materials durch den Versicherer, Arbeitgeber oder diverse Ämter und Behörden (Ebd.: 126). Die meisten Fälle genetischer Diskriminierung sind auf dieser Ebene zu finden. Dies liegt mitunter auch daran, dass sich viele Studien und Forschungsberichte nur auf diese eine Dimension des gesellschaftlichen Phänomens konzentrieren (Lemke/Lohkamp 2005: 64). Dennoch sind Menschen auch auf anderen Ebenen der Gesellschaft wegen ihren genetischen Anlagen benachteiligt. Mit der interaktionellen und der institutionellen Diskriminierung wird das Feld der genetischen Diskriminierung um zwei neue Aspekte erweitert (Lemke 2015: 125-126).

Die interaktionelle Diskriminierung beschreibt die Dimension, bei welcher es um die Diskriminierung in der Interaktion mit dem sozialen Umfeld geht. Hier stehen nicht offizielle, anonyme Organisationen und Institutionen im Mittelpunkt sondern der Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis. Aus diesem Grund wird bei dieser Dimension auch häufig von einer „Alltagsdiskriminierung“ gesprochen. Dieser Bereich berücksichtigt Benachteiligungen und Stigmatisierungen durch das alltägliche Umfeld und bekannte bzw. vertraute Personen (Ebd.: 119). Wie oben schon angedeutet, ist dieser Bereich der genetischen Diskriminierung kaum mit Studien belegt, sodass er meist vernachlässigt wird (Ebd.: 119f.). Diese beiden Dimensionen genetischer Diskriminierung, also organisationale und interaktionelle Diskriminierung lassen sich unter dem Begriff der direkten Diskriminierung zusammenfassen. Sie wird durch tatsächliche Individuen ausgeübt und hat unmittelbaren Einfluss auf den Menschen und sein Leben. Diese einseitige Betrachtung des Feldes reicht jedoch nicht aus, da sie „[…] strukturelle Faktoren genetischer Diskriminierung nicht erfassen […]“ kann (Lemke/Lohkamp 2005: 64).

Um diese Diskurslücke zu schließen, führt Lemke schließlich die Dimension der institutionellen Diskriminierung an, welche er als indirekte Form der genetischen Diskriminierung bezeichnet (Ebd.: 64). Sie beschreibt Normen, Handlungsweisen und Strukturen in der Gesellschaft, die eine „[…] Missachtung oder Geringschätzung bestimmter Personengruppen ausdrücken“ (Ebd.: 64). Hier ist nicht die konkrete Einzelperson gemeint, die diskriminierend handelt, sondern die Gesellschaft als Ganze (Lemke 2013: 123).

Da sich diese Hausarbeit auf die genetische Diskriminierung im Versicherungsbereich konzentriert, geht es im Folgenden also vornehmlich um die organisationale Dimension genetischer Diskriminierung.

3. Genetische Diskriminierung im privaten Versicherungsbereich in Deutschland

Nachdem verschiedene Ansätze zur Definition des Begriffs „genetische Diskriminierung“ ausführlich vorgestellt wurden, geht es im folgenden Kapitel um den biopolitischen Diskurs, inwiefern private Versicherungsunternehmen2 Antragsstellende aufgrund ihrer genetischen Merkmale benachteiligen. Hierfür wird zu Beginn die derzeitige rechtliche Lage in Deutschland analysiert. Daraufhin werden mögliche Auswirkungen und Problemstellungen genetischer Diskriminierung im Versicherungsbereich vorgestellt. Hierbei geht es um die Frage, inwiefern private Versicherungsunternehmen an genetischen Informationen ihrer Antragsstellenden interessiert sind. Ferner werden verschiede Konsequenzen der Nutzung genetischer Analysen für die Gesellschaft aufgezeigt. Hierbei soll zunächst auf das Recht auf Unwissenheit eingegangen werden, um dann das Problem des Umgangs Betroffener mit bereits erhaltener Daten zu analysieren.

[...]


1 Kelly Smith geht in ihrem Essay der Frage nach, inwiefern genetische von nichtgenetischen Krankheiten differenziert werden können. Nach verschiedenen Definitionsversuchen von genetischen und nichtgenetischen Krankheiten resümiert Smith, dass eine genaue wissenschaftliche Kategorisierung kaum möglich ist, da diese nicht auf jede Krankheit anwendbar ist (Smith 2001: 19-31).

2 Aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Hausarbeit werden nur private Kranken- und Lebensversicherungen genauer beleuchtet. Andere Produkte privater Versicherungsunternehmen werden nicht berücksichtigt.

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Legitime Risikodifferenzierung oder genetische Diskriminierung. Werden Menschen aufgrund genetischer Merkmale von privaten Versicherungsunternehmen benachteiligt?
Université
LMU Munich  (Institut für Soziologie)
Note
1,7
Auteur
Année
2016
Pages
16
N° de catalogue
V498255
ISBN (ebook)
9783346019301
ISBN (Livre)
9783346019318
Langue
allemand
Mots clés
Biopolitik, genetische Diskriminierung, Risikodifferenzierung
Citation du texte
Annika Bremhorst (Auteur), 2016, Legitime Risikodifferenzierung oder genetische Diskriminierung. Werden Menschen aufgrund genetischer Merkmale von privaten Versicherungsunternehmen benachteiligt?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/498255

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