Anforderungen an die Jahresabschlusspolitik


Hausarbeit, 2006

18 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung
1.1 Einleitung
1.2 Begriffsdefinition

2 Begriffliche und systematische Grundlagen
2.1 Ziele der JAP
2.2 Gestaltungsinstrumente der JAP

3 Systematik der formellen JAP
3.1 Definition der formellen JAP
3.1.1 Formelle JAP vor dem Abschlussstichtag
3.1.2 Formelle JAP nach dem Abschlussstichtag

4 Systematik der materiellen JAP
4.1 Definition der materiellen JAP
4.1.1 Bilanzierungsalternativen
4.1.2 Bewertungsalternativen
4.1.3 Sachverhaltsgestaltung
4.2 Materielle JAP vor dem Abschlussstichtag
4.3 Materielle JAP nach dem Abschlussstichtag

5 Final zu treffende Entscheidungen
5.1 Zeitpunkt, Art und Umfang der Veröffentlichung

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

1.1 Einleitung

Nach den handelsrechtlichen Vorschriften in Deutschland (§242 HGB) ist für das Ende eines jeden Geschäftsjahres der JA aufzustellen. Er soll Anteilseigner und Gläubigern Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens gewähren.[1] Es unterscheiden sich allerdings die jeweils anzuwendenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften durch unterschiedlich zugrunde liegende Philosophien und Zielsetzungen bei der Erstellung des JA, auch wenn zur Zeit eine eindeutige Tendenz zu einer international einheitlichen Rechnungslegungsvorschrift (IAS) zu erkennen ist. Der gesetzlich legitime Rahmen der Sachverhaltsgestaltung und -darstellung bietet dem Unternehmen jedoch immer noch einen großen Handlungsspielraum, auf den in den folgenden Seiten genauer eingegangen wird. Die Bedeutung der Veröffentlichung des JA in Bezug auf Image und Kreditwürdigkeit des Unternehmens erfordert eine systematische, an den Unternehmenszielen und Publikationsanforderungen orientierte Bilanz- oder auch so genannte Jahresabschlusspolitik.[2]

1.2 Begriffsdefinition

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Unter dem JA eines Unternehmens versteht man im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen den Abschluss des Geschäftsjahres in der Rechnungslegung. Dazu müssen alle Bestands-, Erfolgs- und ggf. Privatkonten abgeschlossen werden. Durch den JA wird der finanzielle Erfolg des abgelaufenen Geschäftsjahr festgestellt.[3] Weiterhin stellt der Jahresabschluss die Vermögenslage des Unternehmens zum Bilanzstichtag dar. JAP im weiteren Sinne lässt sich ganz allgemein als die zielgerichtete Gestaltung der Bilanzierung umschreiben. Sie ist ein Teil der Unternehmenspolitik. Dabei geht es einmal um die aus den Zwecken der Bilanzierung abgeleiteten Theorien und Methoden sowie um die daraus folgende zweckadäquate Bilanzkonzeption der Handels-, Steuer- und Konzernbilanz. Zum anderen handelt es sich um die Gestaltung der Bilanzierung innerhalb einer durch die Bilanzierungsregeln vorgegebenen Bilanzkonzeption und den damit verbundenen Unternehmensinteressen. Beispielsweise geht es darum, Positionen des JA in Bezug auf die Steuerung der Gewinnausschüttung, die Reduzierung von Steuerbelastungen sowie die Gestaltung der Bilanzstruktur möglichst günstig für das Unternehmen zu beeinflussen. Dies ist nach deutscher Auffassung die eigentliche JAP.[4] Man unterscheidet zwischen formeller und materieller JAP. Einen detaillierteren Einblick hierüber wird in den Kapiteln 3 und 4 gewährt.

2 Begriffliche und systematische Grundlagen

2.1 Ziele der JAP

Die Ziele der JAP resultieren im allgemeinen aus der Unternehmenspolitik und der damit verbundenen Unternehmensstrategie. Durch entsprechende Politik versucht ein Unternehmen, den JA im Rahmen des rechtlich Zulässigen zielgerichtet auf den Adressatenkreis abzustimmen. Je nach Interessenlage wird man das Ziel der Informationsvermeidung anstreben, um z.B. Wettbewerbern die Einsicht zu erschweren, oder aber eine offene Informationspolitik betreiben, um das Unternehmenserscheinungsbild durch eine zweckorientierte Selbstdarstellung in das gewünschte Licht zu rücken.[5] Darüber hinaus werden im Rahmen der JAP Ziele wie z.B. die Erhaltung und Erweiterung des (Eigen-)Kapitals, die Steuerung der Gewinnausschüttung, die Minimierung der Steuerbelastung, der Ausweis guter Bonität oder aber die Erfüllung der Publizitätsverpflichtungen verfolgt.[6] Gegenstand der JAP sind der JA, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang, der Lagebericht sowie beim Konzern der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht. Dabei können in Einzelabschlüssen des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen jeweils unterschiedliche und andere JAP als im Konzernabschluss betrieben werden. Die Unterschiede werden allerdings bei Offenlegung der Abschlüsse sichtbar.[7]

2.2 Gestaltungsinstrumente der JAP

Als bilanzpolitisches Instrumentarium stehen neben der Sachverhaltsgestaltung, die vor dem Bilanzstichtag zu erfolgen hat, die Bilanzierungswahlrechte und die Bewertungswahlrechte zur Verfügung. Die Sachverhaltsgestaltungen betreffen vor allem Art und Zeitpunkt von Investitionen oder Desinvestitionen, den Zeitpunkt von Leistungsabrechnungen oder Zahlungen. Mit diesen Maßnahmen und der Ausübung der Wahlrechte können der Vermögensaufbau, die Kapitalstruktur und der Unternehmenserfolg und seine Komponenten beeinflusst werden. Allerdings ist hierbei zu bedenken, dass sich die eingeschlagene Bilanzpolitik wegen des Bilanzzusammenhangs auf künftige JA auswirkt.[8] Der Stetigkeitsgrundsatz § 252 (1) Nr. 6 HGB engt den künftigen Spielraum ein. Dieser besagt, dass das Abweichen von angewandten Bewertungsmethoden nur in Ausnahmefällen zulässig ist.[9] Außerdem haben die getroffenen Maßnahmen in den Folgeabschlüssen oft die entgegen gesetzte Auswirkung auf die Ergebnisse, z.B. die Aktivierung von Instandsetzungskosten: Sie entlasten ergebnismäßig das laufende Geschäftsjahr, führen aber im Folgejahr durch die notwendigen Abschreibungen zu Ergebnisminderungen. Schließlich lässt sich noch durch die Form, den Umfang und den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Jahresabschlusses Informations- und Ausweispolitik als Publizitätspolitik betreiben.[10]

3 Systematik der formellen JAP

3.1 Definition der formellen JAP

Die wichtigsten Aspekte der formellen JAP sind das Ausweis,- Gliederungs,- und Erläuterungswahlrecht. Die damit betriebene Politik ändert nichts an den Wertansätzen in der Bilanz, sondern befasst sich nur mit der adäquaten Außendarstellung. Zuerst sind die Ansatzvorschriften der §§ 246 ff. HGB für den Inhalt der Vermögens- und Kapitalaufstellung maßgeblich.[11] Für die GuV gilt gleiches in Bezug auf die Gliederungsvorschriften der §§ 275 ff. HGB.[12] Bei Kapitalgesellschaften erstreckt sich die formelle JAP auch auf die Art und Weise der Berichterstattung im Anhang und Lagebericht.

3.1.1 Formelle JAP vor dem Abschlussstichtag

Mit dem Einsatz der formellen Instrumente sollen das Bilanzvolumen, die Vermögens-bzw. Kapitalstruktur und/oder der Liquiditätsausweis sowie die Art und Detaillierung der Darstellung der Jahresabschlussbestandteile beeinflusst werden. Es besteht die Möglichkeit, durch gezielte Nutzung der Instrumente einzelne Positionen in den JA explizit aufzunehmen oder deren Ausweis zu verhindern. Dabei geht es um die Steuerung des Ausweises von Aktiv- oder Passivkonten der Bilanz und/oder von Positionen der GuV- Rechnung.[13]

3.1.2 Formelle JAP nach dem Abschlussstichtag

Der Schwerpunkt der formellen JAP liegt nach dem Bilanzstichtag. Es gilt das Spektrum der informationspolitischen Möglichkeiten zu nutzen um Externen das von Unternehmensseite gewünschte Bild von der Lage des Unternehmens zu vermitteln. Es unterscheiden sich zwei Gestaltungsmöglichkeiten, die die Unternehmensführung mit den beiden gegensätzlichen Strategien der Offenheit bzw. Informationsminimierung angehen kann: Zum einen die Gliederung der Bilanz und GuV, zum anderen die Art und Gestaltung des Anhangs und Lageberichtes. Was die Gliederung der Bilanz und GuV angeht, so haben Einzelunternehmen und Personengesellschaften den größten Handlungsspielraum. Denn § 247 (1) HGB verlangt lediglich, dass in der Bilanz das Anlage und Umlaufvermögen, das EK und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten „hinreichend“ aufzugliedern sind, wobei gem. § 246 (2) HGB ein Saldierungsverbot zwischen Aktiv- und Passivposten und Aufwendungen und Erträgen besteht.[14] Für die GuV hat die Unternehmensführung die Wahl zwischen dem Gesamtkostenverfahren (GKV) und dem Umsatzkostenverfahren (UKV). Das ausgewiesene Jahresergebnis ist bei beiden Alternativen identisch, nur die Gliederung und die dem Leser gewährten Informationen unterscheiden sich wesentlich. Das GKV gewährt einen relativ guten Einblick in die Kostenstruktur, den das UKV vermeidet, das andererseits aber nur mit einem größeren Aufwand zu handhaben ist. Manipulationsmöglichkeiten bzgl. der Höhe der Umsatzerlöse bieten die Ausnahmen vom Saldierungsverbot, welches auch für die GuV gilt. So dürfen Bestandserhöhungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen mit den entsprechenden Bestandsminderungen beim GKV verrechnet werden. Allerdings ist analog zur Bewertungsstetigkeit auch eine formelle Bilanzkontinuität bzgl. der Ausweisstetigkeit zu berücksichtigen. Danach ist bei der Rechnungslegung von Kapitalgesellschaftern die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgende Bilanzen und GuV-Rechnungen beizubehalten und es darf lt. § 265 (1) HGB nur in begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen werden.[15] Ein weiterer Gestaltungsspielraum besteht hinsichtlich der Abgrenzung der ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, da hier in bestimmten Fällen eine klare Zuordnung nicht möglich bzw. der Entscheidung der Unternehmensführung überlassen ist.

[...]


[1] Vgl. Schmolke, Deitermann (1998),

[2] Vgl. Beckmann, Falterbaum (1993),

[3] Vgl. Coenenberg (2003),

[4] Vgl. Baus (1999),

[5] Vgl. Kresse & Leuz (2003),

[6] Vgl. Benzel & Wolz (1998),

[7] Vgl. Scheffler (1999),

[8] Vgl. Scheffler (1998),

[9] Vgl. Coenenberg (2003),

[10] Vgl. Baus (1999),

[11] Vgl. Förschle (2006),

[12] Vgl. Förschle (2006),

[13] Vgl. Hilke (2000),

[14] Vgl. Förschle (2006),

[15] Vgl. Baus (1999),

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Anforderungen an die Jahresabschlusspolitik
Note
2,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
18
Katalognummer
V88784
ISBN (eBook)
9783638040365
ISBN (Buch)
9783638936576
Dateigröße
409 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Anforderungen, Jahresabschlusspolitik
Arbeit zitieren
Daniela Hajdu (Autor:in), 2006, Anforderungen an die Jahresabschlusspolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88784

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