Die finanzielle Altersvorsorge in Deutschland. Gesetzliche Grundlagen und Reformen von 2004


Academic Paper, 2006

83 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Motivation
1.2 Aufbau und Gliederung der Untersuchung

2 Die gesetzliche finanzielle Altersvorsorge in Deutschland
2.1 Überblick über die Reformen der gesetzlichen Altersvorsorge
2.2 Grundlagen der gesetzlichen Altersvorsorge
2.3 Finanzierung der gesetzlichen Altersvorsorge
2.4 Demografische Probleme für die gesetzliche Altersvorsorge
2.4.1 Grundlagen der Demografie
2.4.2 Auswirkungen der Demografie
2.5 Zwischenfazit

3 Möglichkeiten der finanziellen Altersvorsorge
3.1 Das Alterseinkünftegesetz
3.1.1 Rechtliche Grundlagen und Entwicklung
3.1.2 Die Umsetzung des Alterseinkünftegesetzes – vom 3-Säulen-Modell zu dem 3-Schichten-Modell
3.2 Schicht 1 – die Basisversorgung am Beispiel der Basisrente
3.2.1 Grundlagen und Begriffsdefinition
3.2.2 Steuerliche Betrachtung
3.2.3 Analyse der Vor- und Nachteile
3.2.4 Zielgruppenbestimmung
3.2.5 Zwischenfazit
3.3 Schicht 2 – die Zusatzversorgung
3.3.1 Einführung
3.3.2 Die Riester-Rente
3.3.3 Die betriebliche Altersvorsorge
3.3.4 Zwischenfazit
3.4 Schicht 3 – privater Kapital- und Rentenaufbau
3.4.1 Grundlagen
3.4.2 Steuerliche Betrachtung
3.4.3 Kritische Analyse
3.4.4 Zielgruppenbestimmung
3.4.5 Zwischenfazit

4 Schlussbetrachtung und Fazit

Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung und Motivation

Die politische Diskussion um die gesetzliche Rentenversicherung ist in vollem Gange: Bis heute ist der im Jahr 1997 in einer Plenarsitzung des Deutschen Bundestages getätigte Ausspruch „Es gilt der Satz – zum Mitschreiben −: Die Rente ist sicher“[1] des ehemaligen Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm, bekannt und wird oft zitiert. Das Zitat ist ein Beispiel, wie über Jahrzehnte die Illusion der sicheren Rente verbreitet und der Glauben der Bevölkerung gestützt wurde, allein mit ihren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung ausreichend für ihr Alterseinkommen vorsorgen zu können.[2]

Mit Vorstellung des Rentenversicherungsberichts 2005[3] am 08. März 2006 durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, hat die Diskussion weiter an Brisanz gewonnen: „Hinsichtlich der zu erwartenden Absenkung des Sicherungsniveaus vor Steuern wird darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Rente zukünftig nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen.“[4] Die Reaktionen in der Presse waren nach diesem bezüglich Alterseinkommen einmaligen „Offenbarungseid“ geteilt zwischen Polemik[5] und sachlichen Analysen.[6] Einigkeit herrschte allerdings in der Aussage, dass ohne zusätzliche Privatvorsorge die finanzielle Absicherung im Alter nicht mehr gegeben sein werde.[7] Für besonderen Unmut der Bevölkerung sorgte vor allem, dass die Einschnitte und Kürzungen der Rentenabsicherung auf Grund von Maßnahmen bei der Durchführung der sog. „Jahrhundertreform“[8] für die Altersvorsorge im Jahr 2001 und der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes[9] 2004 erst kurz zurücklagen, aber scheinbar keine Wirkung auf die Stabilität der gesetzlichen Rente zeigten.

Von besonderer Bedeutung für die Rentenversicherung sind dabei die demografische Entwicklung und – auf Grund der hohen Arbeitslosigkeit[10] – die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Immer mehr Rentenempfänger beziehen Ihre Altersvorsorge – ausgehend von dem seit 1957 geltenden Generationenvertrag[11] und damit dem Umlageverfahren[12] − von immer weniger Beitragszahlern. Da diese „Schere“ weiter auseinander zu gleiten droht, ist auch in Zukunft von Leistungssenkungen und Rentenkürzungen auszugehen.[13]

Nach Feststellung des Status quo der Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung stellt sich nun also nicht mehr die Frage, ob die Rente im Alter ausreicht, sondern wie man für das Alter vorsorgen kann, um seinen gewohnten Lebensstandard zu erhalten.[14] Individuelle Vorsorgepläne sind nötig, um die gestiegenen Ansprüche an Altersvorsorgeprodukte erfüllen zu können. Die gewachsenen Ansprüche an Vermögensanlagen beinhalten dabei u.a. die Forderungen nach Wertstabilität, hohen Zinsen, Vererbbarkeit der Vermögensanlage sowie die Austauschbarkeit mit der Möglichkeit der schnellen Liquidation im Notfall.[15] Die Unvereinbarkeit dieser Wünsche – symbolisiert in dem sog. „Magischen Dreieck“ der Vermögensanlage wird dabei häufig ignoriert.[16] Eine wichtige Bedeutung bei der individuellen Absicherung wird dabei den staatlich bezuschussten Altersvorsorgeprodukten – im Besonderen die Riester-Rente [17] und die Rürup-Rente [18] − beigemessen, da diese zum Ausgleich des gesunkenen Rentenniveaus, staatlich gefördert werden.[19]

1.2 Aufbau und Gliederung der Untersuchung

Kapitel 2 dieser Untersuchung beschäftigt sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung.[20] An dieser Stelle steht allein die Altersrente im Fokus. Nach einem einleitenden geschichtlichen Überblick vergangener Reformen seit 1991 und einer grundlegenden Darstellung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung werden im Anschluss die wichtigsten demografischen Probleme dargestellt und ihre Auswirkungen analysiert.

Kapitel 3 analysiert die Änderungen der letzten durchgeführten Reform der Altersversorgung durch das Alterseinkünftegesetz im Jahre 2004. Die Ausführungen beschränken sich dabei auf die grundlegenden Eigenschaften der neuen Altersvorsorgemöglichkeiten. Neben einer Darstellung der Entwicklung von der 3-Säulen-Theorie zu der 3-Schichten-Theorie werden die wichtigsten Bausteine der 3-Schichten-Theorie der finanziellen Altersvorsorge beschrieben und bewertet.[21]

2 Die gesetzliche finanzielle Altersvorsorge in Deutschland

2.1 Überblick über die Reformen der gesetzlichen Altersvorsorge

„In ihrer mehr als 100jährigen Geschichte … hat sich die gesetzliche Rentenversicherung zum wichtigsten Einzelsystem der sozialen Sicherung in Deutschland entwickelt.“[22] Obwohl sich „… wesentliche strukturelle Merkmale der „Invaliditäts- und Alterssicherung“ von 1889 …“[23] bis „… heute erhalten …“[24] haben, erlangte die gesetzliche Rente ihre Funktion als Lohnersatz erst nach der Rentenreform im Jahr 1957.[25] Speziell in den letzen zwei Jahrzehnten wurde durch Reformen und Gesetzesänderungen versucht, die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme an die neuen demografischen Herausforderungen anzupassen und zukunftssicher zu gestalten.[26]

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Abb. 1 : Alterssicherungspolitik seit dem Jahr 1992[27]

Das am 18.12.1989 verabschiedete Rentenreformgesetz 1992 (RRG) [28] sorgte für strukturelle Veränderungen.[29] Das Rentenversicherungsrecht wurde in das neu geschaffene Sechste Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) aufgenommen[30] und als wichtigste Änderung wurde die Anpassung der Rentenentwicklung an den Nettolohn der Beitragszahler beschlossen.[31]

Als Reaktion auf die hohen Arbeitslosenzahlen[32] in der Folgezeit, die damit verbundenen hohen Frühverrentung und die steigenden Beitragssätze[33] zur gesetzlichen Rentenversicherung wurde am 25. September 1996 das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) [34] beschlossen.[35] Wesentliche Inhalte sind die Anhebung der Altersgrenzen zum Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitslose[36] sowie die Einschränkung von Anrechnung und Bewertung beitragsfreier Zeiten (z.B. berufliche und schulische Ausbildung).[37]

Mit dem Rentenreformgesetz 1999 (RRG 1999) [38] vom 16.12.1997 wurde bereits zum dritten Mal innerhalb von nur sechs Jahren eine Kürzung der Leistung vorgenommen. Wesentliches Merkmal war die Einführung eines Demografiefaktors in der „… Formel zur Fortschreibung des aktuellen Rentenwertes …“[39], der die „… längere Rentenbezugsdauer als Folge des Anstiegs der Lebenserwartung berücksichtigt ...“[40]. Diese erstmalige Einführung des demografischen Faktors war nur von kurzer Dauer, denn „… nach dem politischen Machtwechsel im Jahre 1998 setzte die neue Regierung durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19.12.1998 sofort nach Amtsantritt Kernregelungen des Rentenreformgesetzes 1999 bis zum 31.12.2000 vorläufig aus, darunter den demografischen Faktor …“[41]. Dieses Gesetz bildete die Grundlage zu umfassenden Reformen im Jahr 2001, die als sog. „Jahrhundertreform“[42] beschrieben wurden. Bestehend aus dem Altersvermögensgesetz (AVmG) [43] und dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) [44] waren weitere Rentenkürzungen das Ergebnis dieser Umsetzung.[45] Wesentliche Merkmale der Reform sind die Einführung der Riester-Rente [46] (Art. 5 AVmG) sowie eine neue Rentenanpassungsformel (Art. 1 AVmEG).[47]

Bereits im Jahr 2004 folgten erneut erhebliche Reformen für die gesetzliche Altersvorsorge sowie die geförderte freiwillige finanzielle Altersvorsorge – das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG). Der Auslöser ist in der Veröffentlichung neuer Sterbetafeln zu sehen[48], die einen weiteren Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung zeigen.[49] Eine wesentliche Erweiterung war die Ergänzung der Rentenanpassungsformel durch einen Nachhaltigkeitsfaktor[50] (RV-Nachhaltigkeitsgesetz)[51] sowie eine Neuregelung der Versteuerung von Alterseinkünften.[52]

2.2 Grundlagen der gesetzlichen Altersvorsorge

Gemessen an den Anteilen am Lohnersatz in der Rentenphase stellt die gesetzliche Altersvorsorge durchschnittlich den wichtigsten Baustein dar.[53] Nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2003[54] hat die gesetzliche Altersrente einen Anteil am Gesamtbruttoeinkommen der Rentnerhaushalte von ca. 70 %.[55] „Dass die gesetzliche Rentenversicherung ein so hohes Sicherungsniveau bietet und dass sie nahezu die ganze Bevölkerung absichert, hat maßgeblich dazu beigetragen, dass das Risiko der Altersarmut in Deutschland – zumindest derzeit – nur eine untergeordnete Rolle spielt.“[56] Problematisch ist allerdings die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sehen: Durch die sich verändernde demografische Situation in Deutschland sind die „… jährlichen Ausgaben für die gesetzliche Rentenversicherung … seit dem Einstieg in die Umlagefinanzierung im Jahr 1957 immer weiter gestiegen …“[57].

Allgemein gelten für das Jahr 2005 folgende Kennziffern für die gesetzliche Altersrente:[58]

- Beitragssatz:[59] 19, 5 %
- Standardrente[60] (ABL, brutto) : 1.175, 85 EUR
- Standardrente[61] (NBL, brutto) : 1.033, 65 EUR

Das Renteneintrittsalter und die Rentenhöhe können – je nach Arbeitslebensbiografie – individuell verschieden sein. Die drei wichtigsten Altersrenten sind dabei:[62]

- Die Regelaltersrente: [63] Diese wird allen Versicherten ab dem vollendeten 65. Lebensjahr bezahlt.[64]
- Die Rente für langjährig Versicherte: [65] Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Leistungen der gesetzlichen Altersrente ist für langjährig Versicherte ab dem vollendeten 62. Lebensjahr, unter der Voraussetzung der Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren, möglich.[66]
- Die spezielle Altersrente für Frauen: [67] Frauen, die vor dem 01.01.1952 geboren sind, haben einen Anspruch auf die spezielle Altersrente für Frauen, wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, eine Wartezeit von fünfzehn Jahren erfüllen sowie nach dem vierzigsten Lebensjahr mehr als zehn Jahre lang Beiträge bezahlt haben.[68]

2.3 Finanzierung der gesetzlichen Altersvorsorge

Die Finanzierung der sozialen Alterssicherung wird von Bernd Baron von Maydell als „… Intertemporale Solidarität …“[69] bezeichnet. Damit ist der sog. Generationenvertrag umschrieben[70], der erstmalig durch die Verwirklichung des Umlageverfahrens bei der Rentenreform des Jahres 1957 eingeführt worden ist.[71] Das Umlagesystem ist durch § 153 Abs. 1 SGB VI festgelegt. „In der Rentenversicherung werden die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen des gleichen Kalenderjahres und, soweit erforderlich, durch Entnahmen aus der Nachhaltigkeitsrücklage gedeckt.“[72] Die Grundlage des der Einführung des Umlageverfahren vorausgegangenen Generationenvertrags ist, dass neben der kapitalgedeckten finanziellen Altersvorsorge ebenso „… die Geburt eigener Kinder sowie deren Erziehung …“[73] einen Baustein der Altersvorsorge darstellen, unter der Bedingung, dass „… von deren Anzahl und Wohlstandsniveau der Lebensstandard der Eltern im Alter abhängt …“[74]. Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung arbeitet nach diesem Umlageverfahren vom Einkommen zwischen den Generationen: „Die Größe und das Wohlstands- bzw. Einkommensniveau der zukünftigen Generation bestimmt das Altersversorgungsniveau der Elterngeneration.“[75]

Neben den Beitragseinnahmen von rentenversicherungspflichtig Beschäftigten (im Jahr 2004: 169.399 Mio. Euro) stellen die Bundeszuschüsse – sowohl reguläre[76] (im Jahr 2004: 44.131 Mio. Euro) als auch zusätzliche Bundeszuschüsse[77] (im Jahr 2004: 17.264 Mio. Euro) – die wichtigste Einnahmen zur Finanzierung der Altersrente dar.[78] Den Gesamteinnahmen von 232.474 Mio. Euro im Jahr 2004 stehen Ausgaben von 235.490 Mio. Euro im Jahr 2004 gegenüber, was einem Defizit von 3.016 Mio. Euro entspricht.[79] Da dieses Defizit zu einer Erhöhung des Beitragssatzes im Jahr 2004 geführt hätte, dies allerdings – aus wirtschaftlichen Gründen – vermieden werden sollte, wurde stattdessen die Schwankungsreserve reduziert.[80]

Auf Grund von Finanzierungsschwierigkeiten ist das Umlageverfahren kritisch zu bewerten. Eine Alternative zum Umlageverfahren stellt das kapitalgedeckte Verfahren dar. Dabei wird für jeden Beitragszahler ein Kapitalstock gebildet, der verzinst und bei Renteneintritt als Altersrente ausgezahlt wird. Ein wichtiger Vorteil ist dabei die Inanspruchnahme des Zinseszinseffektes in der Ansparphase.[81] Allerdings wurde eine Umstellung vom Umlageverfahren auf das kapitalgedeckte Verfahren in Deutschland mehrfach abgelehnt, da eine „… Umstellung der gegenwärtigen Finanzierung im Umlageverfahren auf ein Kapitaldeckungsverfahren die Versicherten in einem sehr langen Übergangszeitraum zusätzlich belastet, ohne daß diese dafür höhere Leistungen im Alter erwarten können …“[82]. Die von dem Umlageverfahren auf das kapitalgedeckte Verfahren umstellende Generation hätte Kosten in Form der Finanzierung der Ausbildung der Kinder, Bildung eines Kapitalstocks und Kosten der Versorgung der Elterngeneration zu tragen. Durch die Einführung der Riester-Rente anlässlich der sog. „… Jahrhundertreform …“[83] im Jahr 2001 wurde erstmals eine freiwillige, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Form der finanziellen Altersvorsorge als Ergänzung und zum Ausgleich des bestehenden Umlageverfahrens eingeführt.[84]

2.4 Demografische Probleme für die gesetzliche Altersvorsorge

2.4.1 Grundlagen der Demografie

2.4.1.1 Die demografische Situation in Deutschland

Im Gegensatz zu dem Wachstum der Weltbevölkerung[85] ist die Bundesrepublik Deutschland von einer sinkenden Bevölkerungszahl betroffen.[86] Dabei hat die Entwicklung des Bevölkerungsaufbaus bzw. der Bevölkerungsstruktur wesentliche Auswirkungen auf die Leistungen der finanziellen Altersrente. „Dass die gesetzliche Rentenversicherung mit ihrem Umlageverfahren von der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung betroffen ist, liegt auf der Hand.“[87] So wird auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern „… der demographische Wandel …“[88] als „… eine der größten Herausforderungen für die Zukunft unseres Landes …“[89] bezeichnet.[90] Bernhard Gräf und Marc Schattenberg von Deutsche Bank Research bezeichnen die demografischen Konsequenzen als „… volle „Breitseite“ für Wirtschaft, Gesellschaft und Politik …“[91]. Die veränderte Verteilung von Beitragszahlern (den Lohnempfängern) und Rentenempfängern (den Empfängern von Lohnersatz) stellt die Politik vor neue Herausforderungen.[92] Das Ziel der Rentenpolitik ist derzeit, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung konstant zu halten bzw. abzusenken[93] und die Zukunftssicherheit der Sozialsysteme zu garantieren, unter „… Berücksichtigung der sich wandelnden sozialen Erfordernisse …“[94].

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Abb. 2: Schematische Darstellung von dem Verhältnis Beitragsjahre und Rentenbezug im Zeitablauf[95]

Die wesentlichen demografischen Probleme in Deutschland werden anhand des Bevölkerungswachstums (bestehend aus den beiden Einflussgrößen des natürlichen Bevölkerungswachstums der Geburtenrate [Fertilität] und der Sterberate [Mortalität]) − sowie der Zuwanderung (Immigration) als nur begrenzt vorhersehbarer Faktor im Folgenden betrachtet.[96]

2.4.1.2 Die Kernprobleme der Demografie in Deutschland – Fertilität, Mortalität und Immigration

Mit „Fertilität“ bezeichnet man die Geburtenrate. Der Wert der Geburtenrate lag in Deutschland im Jahr 2003 rechnerisch bei ca. 1,34 Kindern je Frau.[97] Dies hat zur Folge, dass die Bevölkerungszahl auf Dauer abnimmt, denn „… um eine Vorgängergeneration zu ersetzen müsste dieser Wert … bei 2,1 Kinder je Frau liegen …“[98]. Dieser niedrige Wert ist das Ergebnis vielfältiger Ursachen. Prof. Dr. Norbert Walter sieht die wesentlichen Ursachen in der „… Kontrollierbarkeit der Empfängnis durch die Frau …“[99], in der „… Abwendung von religiösen Orientierungen und Verboten …“[100] und durch „… die Gleichbehandlung von Mädchen und jungen Frauen bei der Erziehung sowie bei der beruflichen und schulischen Ausbildung …“[101]. Ein weiteres Problem der fallenden Geburtenrate und damit der sinkenden Bevölkerungszahlen ist, dass „… die Anzahl der potenziellen Mütter immer kleiner wird …“[102]. Dadurch ist auf lange Sicht nicht mit einer steigenden Bevölkerungszahl zu rechnen. Das Ergebnis ist ein sich dauerhaft verschlechterndes Verhältnis von Beitragszahlern und Leistungsempfängern.

Für das natürliche Bevölkerungswachstum ist neben der „… „Alterung von unten“ (sinkende Geburtenraten …“[103] die „… „Alterung von oben“ (wachsende Lebenserwartung) …“[104] entscheidend. Die Sterblichkeitsrate wird dabei direkt durch die wachsende Lebenserwartung beeinflusst. Tabelle 1 zeigt die prognostizierte Entwicklung der Lebenserwartung in Deutschland bis in das Jahr 2050:

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Tab. 1: Entwicklung der Lebenserwartung Neugeborener[106]

Da die Kindersterblichkeit in Deutschland sehr gering ist,[107] wird die steigende Lebenserwartung auf die Verlängerung des Lebensalters zurückgeführt.[108] Aus der verlängerten Lebenserwartung folgt, dass in Zukunft das Verhältnis von Rentnern zu potenziellen Beitragszahlern (dieses Verhältnis wird auch „Alterslastquotient“ genannt) weiterhin steigt.[109] Das Ergebnis ist eine mögliche Kürzung der Altersrente. Auf Grund des sich verschlechternden Verhältnisses von Beitragszahlern und Leistungsempfängern der gesetzlichen Altersrente wurde bei der Rentenreform 2004 der bereits erwähnte „demografischen Faktor“ bzw. der „Nachhaltigkeitsfaktor“ neu in die Rentenformel aufgenommen. „Begründet wurde die Einführung des demografischen Faktors damit, dass die Gegenleistung für die gezahlten Beiträge nicht nur in der Höhe der Rente, sondern auch in ihrer Laufzeit besteht.“[110] Eine Veränderung des Verhältnisses von Beitragszahlern und Leistungsempfängern auf Grund von steigender Lebenserwartung und bzw. oder sinkender Anzahl von Beschäftigten „… mindert … die Anpassung der Renten …“[111]. Dadurch ist erstmalig die Möglichkeit geschaffen worden, auf die demografische Situation bzw. die Situation am Arbeitsmarkt mit Kürzungen der Altersrente zu reagieren.

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Abb. 3: Der Alterslastquotient vom Jahr 2006 bis zum Jahr 2030[112]

Die Zuwanderung (Immigration) ist, neben der gestiegenen Lebenserwartung, der Hauptgrund dafür, dass „… die Bevölkerung Deutschlands trotz der unter dem Reproduktionsniveau liegenden Geburtenrate bislang noch nicht geschrumpft ist …“[113]. Die Bundesrepublik Deutschland hatte im Jahr 2003 eine Nettozuwanderung[114] von 142.700 Menschen.[115] Die Immigration kann auch durch eine wirtschaftliche und politische „Weichenstellung“ im Inland gesteuert werden, um etwa spezielle Wirtschaftsgebiete durch einen Wissenstransfer von Einwanderern zu begünstigen.[116] Zuwanderungen auf Grund politischer Verfolgung u.a. in den jeweiligen Herkunftsländern sind dagegen nicht planbar, da dies von der politischen Situation in den Herkunftsländern abhängig ist.[117]

2.4.2 Auswirkungen der Demografie

„Eine schrumpfende oder stagnierende Gesellschaft ist erheblichen wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt.“[118] Risiken sind dabei nicht nur für das System der gesetzlichen Alterssicherung zu erkennen, sondern auch für den Handel und die Wirtschaft einer Volkswirtschaft. Das System „Umlageverfahren“ ist von der im Verhältnis zu den Leistungsempfängern geringer werdenden Zahl von Beitragszahlern betroffen.[119] „Weil die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung an das Beitragsaufkommen und damit an die Einnahmen der Beschäftigten gebunden sind, vertraut das System im Wesentlichen auf die Stabilität des nationalen Arbeitsmarktes, genauer auf die Stabilität der nationalen Erwerbs- und Lohneinkommen.“[120] Das Anliegen der Regierung, den Beschäftigungsgrad bzw. das Renteneintrittsalter und damit die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung zu steigern, hat den Hintergrund, dass pro 100.000 Beschäftigte als Mittelwert mit 0,5 Mrd. Euro Mehreinnahmen für die gesetzlichen Sozialversicherungen zu rechnen ist.[121] Im Binnenhandel führt eine alternde Gesellschaft zu einer Verschiebung der Konsumstruktur: „Während die Anbieter von Gütern und Diensten, die vor allem von Älteren konsumiert werden (etwa der Gesundheitssektor), profitieren werden, müssen Branchen, die Güter für Junge und Familien herstellen, mit starkem Nachfragerückgang rechnen.“[122] Weitere Problemfelder sind der Mangel an Nachwuchs von Führungskräften, der Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials[123] sowie der Verlust von Innovationskraft: „Bei zunehmendem Durchschnittsalter der Beschäftigten wächst die Gefahr einer Erosion der Wissensbasis und eines Verlustes an Innovationsfähigkeit.“[124]

2.5 Zwischenfazit

In Kapitel 2 wurde gezeigt, dass die Probleme in der Bundesrepublik Deutschland bei der gesetzlichen Rentenversicherung sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite sichtbar sind. Die Einnahmen reichen, auf Grund der hohen Arbeitslosigkeitsrate in Deutschland, nicht aus, um die Ausgaben – die hinsichtlich der demografischen Situation in Deutschland steigen und durch verschiedene Zusatzleistungen belastet sind – zu decken.[125] Prof. Dr. Paul Klemmer[126] beschreibt daher die zukünftige Rolle der gesetzlichen Rentenversicherung als „… eine finanzielle Absicherung von Grundbedürfnissen …“[127], die „… durch eine private und betriebliche Altersvorsorge ergänzt werden muss …“[128]. Diese Aussage wird durch den Rentenbericht 2005 bestätigt.[129] Gerade angesichts der Umlagefinanzierung ist die deutsche gesetzliche Altersrente anfällig für demografische Veränderungen. „Steigt der Altenquotient um 100 % − wie für Europa prognostiziert − bedeutet dies, dass c.p. das Rentenniveau halbiert oder der Beitragssatz verdoppelt werden müsste. Daher ist mehr private Vorsorge notwendig.“[130] Des Weiteren sind auch gut Verdienende von der Rentenlücke betroffen. Gut Verdienende haben das Problem, dass – auf Grund der Beitragsbemessungsgrenze – ihre Versorgungslücke steigt, „… denn für die über der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Einkommen werden keine Rentenanwartschaften erworben …“[131]. Nach Meinung des Autors stellt die gesetzliche Altersrente in der Bundesrepublik Deutschland einen wichtigen Baustein der finanziellen Altersvorsorge dar. Hinsichtlich der demografischen Situation ist zukünftig allerdings nur noch von einer Grundabsicherung auszugehen. Die verschiedenen Möglichkeiten, diese finanzielle Grundabsicherung zu ergänzen, werden im Folgenden aufgezeigt.

3 Möglichkeiten der finanziellen Altersvorsorge

3.1 Das Alterseinkünftegesetz 2004

3.1.1 Rechtliche Grundlagen und Entwicklung

Das Alterseinkünftegesetz[132] vom 05.07.2004 ist die Reaktion des Gesetzgebers auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002.[133] In diesem wurde festgestellt, dass die unterschiedliche Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 22 Nr. 1 S. 3 EStG und Beamtenpensionen gem. § 19 EStG gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz – den „Gleichheitsgrundsatz“ – verstößt.[134]

Um der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen, wurde von dem damaligen Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, eine Expertenkommission gebildet. Die sechsköpfige Kommission[135] mit dem Namen „Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen“[136] unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup hatte die Aufgabe, in der durch das Bundesverfassungsgericht festgelegten Übergangsphase bis zum 01. Januar 2005 einen Lösungsvorschlag für eine steuerrechtliche Neugestaltung der genannten Problematik zu entwickeln. Der Auftrag der Kommission wurde allerdings wesentlich erweitert,[137] so dass als Ergebnis ein Modell entstanden ist, das anstatt der ursprünglich geforderten Lösungsvorschläge eine vollständige Neugestaltung der steuerlichen Behandlung finanzieller Altersvorsorge umfasste.

Wichtigste Neuregelung ist dabei der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen.[138] Dies bedeutet, dass der Umfang der Steuerpflicht der Rentenzahlungen bis zum Jahr 2040 für jeden Neu-Rentnerjahrgang ausgeweitet wird.[139]

3.1.2 Die Umsetzung des Alterseinkünftegesetzes – vom 3-Säulen-Modell zu dem 3-Schichten-Modell

Ausgangspunkt ist das 3-Säulen-Modell, bestehend aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Vorsorge.[140] Dieses Modell ist durch das neue 3-Schichten-Modell, das Ergebnis der Rürup-Kommission,[141] abgelöst worden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4 : Der Übergang vom 3-Säulen-Modell zum 3-Schichten-Modell[142]

Abb. 4 zeigt die neue Einteilung der finanziellen Altersvorsorge. Grundsätzlich gilt die Aussage, dass der Lebensstandard im Alter nur durch private Vorsorge aufrecht erhalten werden kann, unabhängig für welche Schicht man sich durch die Wahl einer Ansparform entscheidet.[143] Anlage 3 zeigt die einzelnen Möglichkeiten der finanziellen Altersvorsorge.[144]

Die Umsetzung der Empfehlung der Rürup-Kommission erfolgte durch eine umfassende Umgestaltung des EStG, welches nunmehr folgende Besteuerungsgrundsätze vorsieht:[145]

- Schicht 1: Aufwendungen für die Basisversorgung sind steuerlich begünstigt.[146] Allerdings unterliegen die Rentenzahlungen der Einkommensteuer.[147]
- Schicht 2: Produkte der zweiten Schicht werden grundsätzlich in der Ansparphase staatlich gefördert bzw. bezuschusst, in der Leistungsphase werden die Renten besteuert. Änderungen durch das AEG bezüglich der Riester-Rente waren im Verhältnis Anleger – Anbieter begründet, mit dem Ziel, verbesserte Rahmenbedingungen zu schaffen.[148] Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge wurde eine Vereinfachung der Besteuerung von Pensionskassen, Pensionsfonds und der Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG beschlossen.[149]
- Schicht 3: Beiträge für Schicht-3-Produkte werden aus dem Nettoeinkommen gezahlt und sind nicht steuerlich begünstigt. Gefördert wird der Rentenbezug durch eine im Vergleich vor dem Jahr 2005 günstigere Ertragsanteilsbesteuerung ab dem VZ 2005.[150]

3.2 Schicht 1 – die Basisversorgung am Beispiel der Basisrente

3.2.1 Grundlagen und Begriffsdefinition

Die Basisrente[151] ist durch eine Initiative und Forderung der „Rürup-Kommission“ entstanden.[152] Ergänzend zu den in Schicht 1 des 3-Schichten-Modells ebenfalls enthaltenen gesetzlichen Absicherungen wurde damit eine private Form der Altersvorsorge mit steuerlichen Vergünstigungen entwickelt.[153] Als Definition lässt sich festhalten:

Die Basisrente ist eine private, kapitalgedeckte Leibrentenvorsorge, welche − unter bestimmten Voraussetzungen − eine steuerliche Begünstigung der Altersvorsorgeaufwendungen in der Ansparphase mit einem teilweise steuerfreien Bezug der Rentenzahlungen in der Rentenphase kombiniert. [154]

[...]


[1] Deutscher Bundestag (Plenarprotokoll 1997), S. 17872.

[2] Auch in jüngerer Zeit gab es Äußerungen, die diese Meinung untermauerten. So beteuerte im Jahr 2000 Walter Riester, der damalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, dass es auch in Zukunft regelmäßige Rentensteigerungen geben würde. Die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, verdeutlichte im Jahr 2004, dass bestehende Rentenzahlungen gesichert seien. Vgl. Hinrichs, Ulrike; Kurz, Friedrich (Die Rente schmilzt 2005).

[3] Die Vorlage und die Vorstellung des Rentenversicherungsberichts erfolgte gem. § 154 SGB VI.

[4] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bericht der Bundesregierung 2006), S. 13.

[5] Vgl. Hoeren, Dirk; Schmitz, Christoph (Politiker lügen 2006).

[6] Vgl. o.V. (Die Eckpunkte 2006).

[7] Vgl. o.V. (2009 sackt Rentenniveau ab 2006); sowie o.V. (Die Rente reicht nicht mehr 2006); sowie Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bericht der Bundesregierung 2006), S. 13.

[8] Dieser Begriff wurde u.a. im Vorfeld der Rentenreform 1999 von der SPD benutzt, um die erstmalige Förderung einer freiwilligen privaten Altersvorsorge herauszustellen. Im Folgenden wurde der Begriff mehrmals von der CDU/CSU-Fraktion sowie der FDP im Bundestag aufgegriffen und verwendet. Vgl. Deutscher Bundestag (Plenarprotokoll 2003), S. 7283.

[9] Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG).

[10] Die Arbeitslosenanzahl ist in Deutschland in den letzten 10 Jahren von 3.611.921 (im Jahr 1995) auf 4.381.040 (im Jahr 2004) angestiegen. Vgl. Statistisches Bundesamt (Jahrbuch 2005), S. 92.

[11] Vgl. Kapitel 2.1 .

[12] Vgl. Kapitel 2.3 .

[13] Vgl. zu diesem Absatz Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bericht der Bundesregierung 2006), S. 13−14.

[14] „Deshalb müssen in der Zukunft alle drei Säulen der Altersversorgung – gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge – frühzeitig in eine ganzheitliche Alterssicherungsplanung einbezogen werden.“ Augsten, Ursula u.a. (Ratgeber zur Altersvorsorge 2004), S. 36.

[15] Vgl. Klemmer, Paul (Demografie und Immobilienwirtschaft o.J.), S. 4.

[16] Mit dem symbolischen „Magischen Dreieck“ der Vermögensanlage wird die Unvereinbarkeit der Anlageneigenschaften „Liquidität“, „Sicherheit“ und „Rendite“ dargestellt. Diese drei Ziele bilden – grafisch abgebildet – die Eckpunkte eines Dreiecks. Vgl. ausführend o.V. (Magisches Dreieck 2006).

[17] Der Name stammt von dem bei der Rentenreform 2001 beteiligten Walter Riester, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, nach dessen Vorschlag die geförderte, freiwillige Altersvorsorge umgesetzt wurde.

[18] Hans-Adalbert Rürup, nach dessen Name diese Rente benannt ist, war Vorsitzender der „Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme“. Das Ergebnis im Jahr 2003 war ein Katalog mit Vorschlägen zur Sicherung der Sozialsysteme. Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (Finanzierung soziale Sicherungssysteme 2003).

[19] Vgl. Kapitel 3.3 .

[20] Die Betrachtung erfolgt auch auf Grund der Vorlage des Rentenversicherungsberichts 2005, welcher den Fokus der Diskussionen um die Altersabsicherung auf die gesetzliche Rente gelenkt hat.

[21] Ergänzend wird in diesem Kapitel eine Zielgruppenbestimmung der verschiedenen Möglichkeiten zur finanziellen Altersvorsorge vorgenommen.

[22] Augsten, Ursula u.a. (Ratgeber zur Altersvorsorge 2004), S. 40.

[23] Augsten, Ursula u.a. (Ratgeber zur Altersvorsorge 2004), S. 37.

[24] Augsten, Ursula u.a. (Ratgeber zur Altersvorsorge 2004), S. 37.

[25] Beispiele ist u.a. die geteilte Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Vgl. Augsten, Ursula u.a. (Ratgeber zur Altersvorsorge 2004), S. 37.

[26] Vgl. Abb. 1.

[27] Modifiziert entnommen aus Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Nationaler Strategiebericht 2005), S. 7.

[28] Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung – Rentenreformgesetz 1992.

[29] Vgl. Art. 1 RRG 1992.

[30] Das SGB VI ersetzte dabei die Reichsversicherungsordnung (RVO), das Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) sowie das Reichsknappschaftsgesetz (RKG). Vgl. Berhorst, Robert (Rentenreform 1992 2004); sowie Art. 83 RRG 1992.

[31] Vgl. Augsten, Ursula u.a. (Ratgeber zur Altersvorsorge 2004), S. 38.

[32] Der Höchststand wurde im Jahr 1997 mit 4.384.456 erreicht. Vgl. Statistisches Bundesamt (Jahrbuch 2005), S. 92.

[33] In der Zeit vom 01.04.1991 bis 1996 sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von 17,7 % auf 19,2 % angestiegen. Vgl. o.V. (Beitragssätze 2005).

[34] Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz – WFG).

[35] Vgl. Augsten, Ursula u.a. (Ratgeber zur Altersvorsorge 2004), S. 38.

[36] Vgl. Art. 1 WFG (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch).

[37] Vgl. Art. 1 WFG (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch).

[38] Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung – Rentenreformgesetz 1999.

[39] Bundesministerium für Gesundheit (Sozialpolitische Information 1997).

[40] Bundesministerium für Gesundheit (Sozialpolitische Information 1997).

[41] Augsten, Ursula u.a. (Ratgeber zur Altersvorsorge 2004), S. 38.

[42] Deutscher Bundestag (Plenarprotokoll 2003), S. 7283.

[43] Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG).

[44] Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensergänzungsgesetz – AVmEG).

[45] Da Teile der Regelungen die Zustimmung des Bundestages erfordern, wurde das Gesetz in einen zustimmungfreien Teil (AVmEG) und einem zustimmungspflichtigen Teil (AVmG) unterteilt. Der zustimmungspflichtige Teil wurde am 11. Mai 2001 verabschiedet, während der zustimmungsfreie Teil bereits am 01. Januar 2001 in Kraft trat. Vgl. Augsten, Ursula u.a. (Ratgeber zur Altersvorsorge 2004), S. 38−39.

[46] Vgl. Kapitel 3.3.2 .

[47] „Ziel der Rentenreform 2001 war vor allem die Begrenzung des zu erwartenden Beitragssatzanstiegs unter Aufrechterhaltung eines festgelegten Mindestsicherungsniveaus.“ Augsten, Ursula u.a. (Ratgeber zur Altersvorsorge 2004), S. 39.

[48] Sterbetafeln werden jeweils nach Abschluss einer Volkszählung veröffentlicht.

[49] Vgl. Statistisches Bundesamt (Jahrbuch 2005), S. 54; vgl. ebenso Statistisches Bundesamt (Aktuelle Sterbetafeln 2005).

[50] Vgl. Art. 1 RV-Nachhaltigkeitsgesetz.

[51] Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung.

[52] Art. 1 AltEinkG.

[53] Vgl. Statistisches Bundesamt (EVS 2005), S. 27.

[54] Die alle 5 Jahre stattfindende Untersuchung des Statistischen Bundesamtes beruht auf der Befragung von ca. 0,2 % aller privaten Haushalte in Deutschland (dies entspricht einer Zahl von ca. 75.000). Vgl. Statistisches Bundesamt (Statistik 2006); die Erfassung der Daten erfolgt nach § 2 des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte.

[55] Erst mit großem Abstand folgt der Verbrauch bzw. Ertrag von privatem Vermögen (inkl. Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG) mit ca. 22 %; eigene Berechnung. Vgl. Statistisches Bundesamt (EVS 2005), S. 27.

[56] Augsten, Ursula u.a. (Ratgeber zur Altersvorsorge 2004), S. 42.

[57] Deutsches Institut für Altersvorsorge (Ausgaben Rentenversicherung und Altersvorsorge 2005). „Der Anteil der gesetzlichen Rentenausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist von 6,5 Prozent im Jahre 1961 bis 2003 auf 11 Prozent gestiegen.“ Deutsches Institut für Altersvorsorge (Ausgaben Rentenversicherung und Altersvorsorge 2005).

[58] Vgl. Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (Rente in Zahlen 2005), S. 3.

[59] Der Beitragssatz bestimmt den Anteil des versicherungspflichtigen monatlichen Bruttoeinkommens, der an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden muss. Dabei wird dieser Beitragssatz je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Die Höchstgrenze wird dabei durch die Beitragsbemessungsgrenze festgelegt. Diese betrug im Jahr 2005 in den ABL 5.200 EUR und in den NBL 4.400 EUR. Vgl. Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (Rente in Zahlen 2005), S. 10.

[60] Mit dem Begriff „Standardrente“ wird die Rente bezeichnet, die ein Durchschnittsverdiener nach 45 Beitragsjahren als Altersrente erhält. Vgl. ausführend Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (Rente in Zahlen 2005), S. 3.

[61] Vgl. ausführend Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (Rente in Zahlen 2005), S. 3.

[62] Weitere Beispiele sind u.a. die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (vgl. § 40 SGB VI) sowie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Vgl. § 37 SGB VI).

[63] Vgl. § 35 SGB VI.

[64] Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Wartezeit erfüllt ist. Dafür sind 5 Jahre Beitragszahlungsdauer erforderlich. Vgl. § 50 SGB VI.

[65] Vgl. § 36 SGB VI.

[66] Vgl. § 36 SGB VI; Zu beachten ist, dass für jeden Monat der Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente vor dem 65. Lebensjahr die Rente um 0,3 % gemindert wird. Vgl. § 77 Abs. 2 Nr. 2 a SGB VI. Des Weiteren ist die Rente, auf Grund geringerer Einzahlungen, im Vergleich mit der Rente, die man ab dem 65. Lebensjahr erhält, geringer.

[67] Vgl. § 237 a Abs. 1 SGB VI.

[68] Vgl. § 237 a Abs. 1 SGB VI.

[69] Maydell, Bernd Baron von (Recht und Institutionen 1997), S. 130.

[70] Ein Generationenvertrag besteht zwischen drei Generationen: Kind, Erwerbstätige, Rentner. Die Erwerbstätigen finanzieren die Ausbildung der Kinder und das Alterseinkommen der Rentner. Dafür erhalten sie nach ihrem Arbeitsleben einen Einkommenstransfer durch die herangewachsene, nun erwerbstätige Generation.

[71] Die sog. „Dynamische Rente“ ist durch das Gesetz zur Neuregelung der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung im Jahr 1957, nach einer Initiative des damaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer eingeführt worden. Vgl. Herz, Wilfried (Kabinett 2000).

[72] § 153 Abs. 1 SGB VI.

[73] Jacob, Marcus (eigenfinanzierte Altersversorgung 2004), S. 17.

[74] Jacob, Marcus (eigenfinanzierte Altersversorgung 2004), S. 17.

[75] Jacob, Marcus (eigenfinanzierte Altersversorgung 2004), S. 17.

[76] Der reguläre Bundeszuschuss dient dem Ausgleich von Leistungszahlungen, die die Rentenversicherung auf Grund von zwangsweise auferlegten, versicherungsfremden Aufgaben zahlen muss. Beispiele sind u.a. die Kriegsfolgelasten und beitragsfreie Zeiten. Vgl. Deutsche Rentenversicherung (Bundeszuschuss 2006).

[77] Seit dem 01. April 1998 wird der zusätzliche Bundeszuschuss als Ergänzung zum regulären Bundeszuschuss gezahlt, um die Beiträge 1 % niedriger im Vergleich mit den Beiträgen ohne diesen zusätzlichen Bundeszuschuss festsetzen zu können. Vgl. Deutsche Rentenversicherung (Bundeszuschuss 2006).

[78] Bundeszuschüsse werden aus Steuergeldern bezahlt. Vgl. ausführend Fischer, Robert (Haufe Kompass Rente 2006), S. 11.

[79] Vgl. zu diesem Absatz Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (Rente 2004), S. 29; vgl. ebenso Anlage 1.

[80] Die Schwankungsreserve (Nachhaltigkeitsrücklage) dient u.a. dem Ausgleich kurzfristiger Zahlungs-schwierigkeiten der Rentenversicherung. Vgl. o.V. (Renten-ABC o.J.). „Um den Beitragssatz bei 19,5 % zu stabilisieren, ist mit dem 2.SGB-VI-Änderungsgesetz der Zielwert der Mindestschwankungsreserve weiter reduziert worden, so dass die Finanzierungslücke durch Entnahmen aus der Schwankungsreserve geschlossen werden konnte.“ Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (Rente 2004), S. 20.

[81] Der Ertrag des Kapitalstocks ist weitgehend von der Portfoliozusammensetzung und gewählten Risikostruktur abhängig. Vgl. zu diesem Absatz Streibel, Vera (KDV und ULV).

[82] Albrecht, Günter; Polster, Andreas (VDR lehnt Vorschläge ab 1998).

[83] Deutscher Bundestag (Plenarprotokoll 2003), S. 7283.

[84] Vgl. Kapitel 3.3.2.

[85] „World population is projected to grow from 6.1 billion in 2000 to 8.9 billion in 2050, increasing therefore by 47 per cent.“ United Nations Department of Economic and Social Affairs – Population Division (Population 2004), S. 4.

[86] In einer Untersuchung des Statistischen Bundesamtes ist im Zeitraum zwischen den Jahren 1991 bis 2004 die Differenz von Geburten und Sterbefällen in der Bundesrepublik Deutschland negativ. Dieses Verhältnis bezeichnet man auch als „Sterbefallüberschuss“. Vgl. Statistisches Bundesamt (Bevölkerungsentwicklung 2005).

[87] Augsten, Ursula u.a. (Ratgeber zur Altersvorsorge 2004), S. 53.

[88] o.V. (demographischer Wandel 2006).

[89] o.V. (demographischer Wandel 2006).

[90] Die politische Diskussion wird dabei aktuell durch die Diskussion über eine Erhöhung des Renteneintrittsalters auf das 67. Lebensjahr bestimmt. Dabei werden der demografische Wandel und seine Auswirkungen als Entscheidungskriterium verwendet. Vgl. SPD (Altersvorsorge von morgen 2006), S. 1−10.

[91] Gräf, Bernhard; Schattenberg, Marc (Die demografische Herausforderung 2006), S. 3.

[92] Vgl. Abb. 2 .

[93] „Die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge als Maßnahme zur Förderung von mehr Beschäftigung und zur Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit steht ganz oben auf der wirtschaftspolitischen Prioritätenliste.“ Steiner, Viktor (Finanzierungsalternativen 1996), S. 35.

[94] Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Nationaler Strategiebericht 2005), S. 8.

[95] Eigene Darstellung.

[96] Vgl. Münz, Rainer; Ulrich, Ralf (Bevölkerung 2000), S. 1−2; weitere strukturelle Probleme mit Auswirkungen auf das Bevölkerungswachstum, wie z.B. die Ehescheidungsquote, die Geschlechtsverteilung, die Geburtensterblichkeit u.a., sind nicht Gegenstand dieser Untersuchung.

[97] Statistisches Bundesamt (Datenreport 2005), S. 38.

[98] Just, Tobias (Demografie und Immobilien 2003), S. 2; empirisch müsste die Geburtenrate bei 2,08 liegen, um als Minimum den Erhalt der Bevölkerung zu sichern. In dieser Rate ist die natürliche Mortalität der Mädchen in Höhe von ca. 1 % sowie die Tatsache, dass Jungen etwas häufiger geboren werden als Mädchen, berücksichtigt. Vgl. ausführend Sinn, Hans-Werner (Deutschland zu retten 2004), S. 342.

[99] Walter, Norbert (Thesen und Forderungen o.J.), S. 2.

[100] Walter, Norbert (Thesen und Forderungen o.J.), S. 2.

[101] Walter, Norbert (Thesen und Forderungen o.J.), S. 2.

[102] Statistisches Bundesamt (Bevölkerungsvorausberechnung 2003), S. 6.

[103] Klemmer, Paul (Demografie und Immobilienwirtschaft o.J.), S. 1.

[104] Klemmer, Paul (Demografie und Immobilienwirtschaft o.J.), S. 1.

[105] Vgl. Statistisches Bundesamt (Aktuelle Sterbetafeln 2005).

[106] Modifiziert entnommen aus Statistisches Bundesamt (Bevölkerungsvorausberechnung 2003), S. 15.

[107] Die Zahl der gestorbenen Säuglinge im 1. Lebensjahr ist in Deutschland von 6,02 % im Jahr 1950 auf 0,042 % im Jahr 2003 gesunken. Vgl. Statistisches Bundesamt (Jahrbuch 2005), S. 50.

[108] „Die Gründe für den stabilen Trend der sinkenden Sterbeziffern liegen u.a. im Rückgang der Säuglingssterblichkeit … der sinkenden Zahl von Unfallopfern … und im medizinisch-technischen und therapeutischen Fortschritt …“ Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Finanzierung Soziale Sicherungssysteme 2003), S. 53.

[109] Vgl. Abb. 3.

[110] Augsten, Ursula u.a. (Ratgeber zur Altersvorsorge 2004), S. 47. Der Nachhaltigkeitsfaktor ist weiter gefasst als der demografische Faktor, da dieser neben der Verlängerung der Lebenserwartung auch ein Absinken der Beitragszahler als Grund für eine Minderung der Rentenanpassung angibt. Vgl. Augsten, Ursula u.a. (Ratgeber zur Altersvorsorge 2004), S. 94.

[111] Augsten, Ursula u.a. (Ratgeber zur Altersvorsorge 2004), S. 94.

[112] Eigene Darstellung. Die Darstellung zeigt, dass der Faktor „Rentner im Verhältnis zu möglichen Erwerbstätigen“ steigt. Die Rentnerjahrgänge werden in der linken Spalte mit „60 Jahre und älter“ angenommen, in der rechten Spalte mit „65 Jahre und älter“. Der Eintritt in das Erwerbsleben wird mit 20 Jahren angenommen. Man erkennt auch an dieser Darstellung, dass dieser Quotient wesentlich geringer ist bei einer Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre. Daten entnommen aus Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Anhänge 2002). S. 15.

[113] Bräuninger, Dieter u.a. (demografische Herausforderung 2002), S. 11.

[114] Als „Nettozuwanderung“ bezeichnet man die Differenz von Zuzügen abzüglich der Fortzüge in einer bestimmten Periode.

[115] Eigene Berechnung; vgl. Statistisches Bundesamt (Jahrbuch 2005), S. 57.

[116] Ein Beispiel ist das von der Bundesregierung im Jahr 2000 durchgeführte „Sofortprogramm zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs“ zur vereinfachten Anwerbung von IT-Fachleuten. Vgl. o.V. (Eckpunkte Greencard 2000).

[117] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Finanzierung Soziale Sicherungssysteme 2003), S. 54.

[118] Walter, Norbert (Thesen und Forderungen o.J.), S. 2.

[119] „Aufgrund der Altersabhängigkeit der versicherten Risiken erweisen sich die umlagefinanzierten Sozialversicherungen als äußerst anfällig gegenüber der Bevölkerungsalterung.“ Pimpertz, Jochen (Alterssicherung 2005), S. 11.

[120] Augsten, Ursula u.a. (Ratgeber zur Altersvorsorge 2004), S. 53.

[121] Vgl. Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (Rente in Zahlen 2005), S. 4.

[122] Bräuninger, Dieter u.a. (demografische Herausforderung 2002), S. 34.

[123] Das Erwerbspersonenpotenzial ist die maximale Anzahl von heimischen Erwerbspersonen. Vgl. Bräuninger, Dieter u.a. (demografische Herausforderung 2002), S. 25.

[124] Bräuninger, Dieter u.a. (demografische Herausforderung 2002), S. 1.

[125] Vgl. zu diesem Absatz Katholische Arbeitnehmer-Bewegung e.V. (Solidarische Alterssicherung 2004), S. 3−4; vgl. ergänzend Anlage 1.

[126] Präsident des Deutschen Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.

[127] Klemmer, Paul (Demografie und Immobilienwirtschaft o.J.), S. 1.

[128] Klemmer, Paul (Demografie und Immobilienwirtschaft o.J.), S. 1.

[129] Vgl. hierzu die Ausführungen in Kapitel 1.1 sowie Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bericht der Bundesregierung 2006).

[130] Bräuninger, Dieter u.a. (demografische Herausforderung 2002), S. 1.

[131] Deutsche Bank (Fachstudium Absicherung 2005), S. 18.

[132] Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG).

[133] Vgl. BverfGE v. 06.03.2002, BStBl. 2002 II, S. 618.

[134] Art. 3 Abs. 1 GG besagt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Art. 3 Abs. 1 GG. Aus dem allg. Gleichheitssatz als umfassendes Gleichheitsgebot und Willkürverbot (vgl. Weis, Hubert (Grundrechte 1995), S. 48) hat das BverfGE den Grundsatz der Steuergerechtigkeit hergeleitet. In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird festgestellt: „… Die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 S. 3 a) EStG ist seit dem Jahr 1996 mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ...“ BverfGE v. 06.03.2002, BStBl. 2002 II, S. 618.

[135] Vgl. Rürup, Bert u.a. (Abschlussbericht 2003), S. 3.

[136] Rürup, Bert u.a. (Abschlussbericht 2003), S. 1; in der weiteren Untersuchung wird diese Kommission kurz „Rürup-Kommission“ genannt.

[137] „Dieser Lösungsvorschlag sollte zu einer systematisch schlüssigen und folgerichtigen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen führen, in die Konsolidierungspolitik eingebettet, gesamtwirtschaftlich und sozial tragfähig sein und unter Nutzung von generalisierenden, typisierenden und pauschalisierenden Regelungen sowohl der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen wie den Notwendigkeiten einfacher und praktikabler Handhabungen Rechnung tragen.“ Rürup, Bert u.a. (Abschlussbericht 2003), S. 1; Bert Rürup vergleicht diese Vorgabe auch mit der „… Quadratur des Kreises …“ Rürup, Bert u.a. (Abschlussbericht 2003), S. 1.

[138] Vgl. ausführend Hofmann, Kurt; Simon, Winfried; Wawers, Ordulf (Alterseinkünftegesetz 2005), S. 7; ebenso Anke Henrich und Martin Gerth: „Das Ziel ist die komplette Umstellung der deutschen Rentenversicherung auf die so genannte nachgelagerte Besteuerung.“ Henrich, Anke; Gerth, Martin (Reich 2005), S. 103.

[139] Bspw. beträgt der Besteuerungsanteil im Jahr 2006 52 %, im Jahr 2040 dagegen 100 %. Vgl. Tabelle in § 22 Nr. 1 S. 3 a) Doppelbuchstabe aa EStG. Voraussetzung dafür ist eine steuerliche Begünstigung der Aufwendungen in der Ansparphase zur Bildung von Altersvorsorgevermögen.

[140] Vgl. ausführend und Jacob, Marcus (eigenfinanzierte Altersversorgung 2004), S. 10-12. „Das als „Drei-Säulen-Konzept“ bekannte System beruht auf dem Gedanken, dass eine sichere und zuverlässige Alterssicherung auf mehrere Schultern verteilt werden muss, um tragfähig zu sein und das mit jeder einzelnen Säulen verbundene Risiko zu diversifizieren.“ Jacob, Marcus (eigenfinanzierte Altersversorgung 2004), S. 10.

[141] Vgl. Rürup, Bert u.a. (Abschlussbericht 2003), S. 4−5; weitere Veränderungen, wie z.B. die Abschaffung des Steuerprivilegs für Versicherungen, werden im Rahmen dieser Untersuchung nicht betrachtet.

[142] Darstellung modifiziert entnommen aus Deutsche Bank (Fachstudium Zusatzvorsorge 2005), S. 14.

[143] Dies wird durch die Pfeile von der privaten Vorsorge zu der Schicht 1 bis Schicht 3 in dem Modell in Abb. 4 verdeutlicht.

[144] Vgl. ausführend zu diesem Absatz Deutsche Bank (Fachstudium Zusatzvorsorge 2005), S. 14.

[145] Vgl. erweiternd BMF-Schreiben v. 24.02.2005, BStBl. 2005 I, S. 429 ff.

[146] Die Beiträge können teilweise als Sonderausgaben (Altersvorsorgeaufwendungen) gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG geltend gemacht werden. Vgl. Kapitel 3.2.2.2 .

[147] Es gelten die Regelungen des § 22 Nr. 1 S. 3 a) Doppelbuchstabe aa EStG. Vgl . Kapitel 3.2.2.3 .

[148] Vgl. Hofmann, Kurt; Simon, Winfried; Wawers, Ordulf (Alterseinkünftegesetz 2005), S. 7; vgl. § 10 a EStG.

[149] Vgl. ausführend BMF-Schreiben v. 17.11.2004, BStBl. 2004 I, S. 1065 ff. Dieses Schreiben des BMF löst mit Wirkung 01.01.2005 das BMF-Schreiben vom 05.08.2002, BStBl. 2002 I, S. 767 ff. ab.

[150] Vgl. Tabelle in § 22 Nr. 1 S. 3 a) Doppelbuchstabe bb EStG. Vgl. das Beispiel in Anlage 14.

[151] Die Begriffe „Basisrente“ und „Rürup-Rente“ sind eine identische Bezeichnung für das private, kapitalgedeckte Leibrentenprodukt der Schicht 1.

[152] Vgl. Rürup, Bert u.a. (Abschlussbericht 2003), S. 16−17.

[153] Steuerlich werden alle Möglichkeiten der 1. Schicht gleich behandelt. Vgl. Deutsche Bank (Fachstudium Basisversorgung 2005), S. 16. Zu beachten ist allerdings, dass nur Beiträge an Versicherungsunternehmen nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 a EStG begünstigt sind, nicht jedoch Beiträge an Kapitalanlagegesellschaften.

[154] Eigene Definition. Vgl. BMF-Schreiben v. 24.02.2005, BStBl. 2005 I, S. 429ff.

Excerpt out of 83 pages

Details

Title
Die finanzielle Altersvorsorge in Deutschland. Gesetzliche Grundlagen und Reformen von 2004
College
Saarland University
Grade
1,3
Author
Year
2006
Pages
83
Catalog Number
V278051
ISBN (eBook)
9783656704621
ISBN (Book)
9783656715542
File size
892 KB
Language
German
Keywords
altersvorsorge, deutschland, gesetzliche, grundlagen, reformen
Quote paper
Diplom-Kaufmann Markus Vetter (Author), 2006, Die finanzielle Altersvorsorge in Deutschland. Gesetzliche Grundlagen und Reformen von 2004, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/278051

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