Die Kontrolle der Europapolitik durch das französische und das dänische Parlament


Seminararbeit, 2002

17 Seiten, Note: 11 Punkte


Leseprobe


Gliederung

Einleitung

Dänemark
Europaausschuß
Ex ante Kontrolle – Verhandlungsmandat
Informations-Grund-Notizen
Informations-Notizen
Verhandlungsmandat
ex post Kontrolle – Misstrauen gegenüber dem einzelnen Minister

Frankreich
Informationsanspruch/ Informationspflicht
Art. 88-4 Cf
Mitwirkung
ex post-Kontrolle
EU-Delegationen
Art. 6bis Ordonnance 58-1100

Kritik und Probleme

Einleitung

Aufgrund der fortschreitenden europäischen Integration und der damit verbundenen zunehmenden Einflussnahme der europäischen Politik auf die Nationalstaaten wurde immer wieder die Frage der demokratischen Legitimation der europäischen Ebene diskutiert. Diese ist nicht nur unter dem Blickwinkel der europäischen Institutionen selbst, dem Europäischen Parlament insbesondere, interessant, sondern auch im Hinblick auf die Einflussnahme und Rückkopplung durch die nationalen Parlamente bei der europäischen Gesetzgebung. Ansatzpunkt ist Art. 203 (alt) EGV, wonach der Rat aus den Vertretern jedes Mitgliedstaates auf Ministerebene besteht, also aus Vertretern der Exekutive. Jedes nationale Parlament kann aber als Kompensation(-sversuch) dieser „Entparlamentisierung“[1] der Gesetzgebung im Rahmen seiner jeweiligen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten das Verhalten seiner Regierungsvertreter im Rat beeinflussen und kontrollieren.[2]

Die einzelnen mitgliedsstaatlichen Parlamente funktionieren zwar ziemlich unterschiedlich, weisen aber auch Gemeinsamkeiten in ihren Möglichkeiten auf. Dänemark und Frankreich haben Kontrollsysteme erreichtet, die zwei verschienenen Grundmodellen folgen. Während in Dänemark zentral der Europaausschuß kontrolliert, ist das französische Modell dezentral über die einzelnen Fachausschüsse organisiert.[3] Außerdem ist in Dänemark die Möglichkeit der nachträglichen Kontrolle über das Mißtrauen, das vom Parlament auch einem einzelnen Minister ausgesprochen werden kann, sehr ausgeprägt.

Wenn hier von Kontrolle der Europapolitik die Rede ist, so meint dies vor allem die Kontrolle der Regierung bei deren Verhandlungspositionen im Rat, in dem europäisches Sekundärrecht geschaffen wird.[4] Nicht thematisiert werden soll die COSAC (Conférence des Organes Specialisées sur les Affaires Communautaires), in der das nationale Parlament auch eine Möglichkeit hat, an der Europapolitik teilzunehmen. Diese Möglichkeit ist aber unmittelbar auf europäischer Ebene angesiedelt und betrifft damit nicht direkt das Verhältnis zur nationalen Regierung.

Die Kontrollmöglichkeiten und Systeme beider Parlamente sollen im folgenden kurz dargestellt werden und dann vergleichend und wertend im Hinblick auf das Demokratieprinzip untersucht werden. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle, nämlich die nachträgliche Kontrolle durch Ausspruch des Misstrauens gegenüber der Regierung und die ex ante Kontrolle durch eine aktive Mitwirkung bei der Festlegung der Regierungspositionen in den EU-Institutionen. Letztere Möglichkeit scheint auf den ersten Blick effektiver, weil die nachträgliche Kontrolle das Entstehen eines konkreten EU Aktes nicht mehr verhindern kann, weil die EU sich nicht um die nationalen Verfassungs- und Kompetenzprobleme kümmert. Aber natürlich verleiht die nachträgliche Kontrolle der vorherigen Stellungnahme das nötige Gewicht und Nachdruck.

Dänemark

Das dänische Parlament (Folketing) besteht aus 179 Abgeordneten und nur einer Kammer. In Dänemark hat bereits verfassungsmäßig das Parlament eine sehr starke Stellung.[5] Dazu kommt durch die Problematik der Minderheitsregierungen eine starke politische Stellung. Das Verhältniswahlrecht und die 2% Klausel haben in der Vergangenheit nämlich dazu geführt, dass durchschnittlich mehr als 10 Parteien im Parlament vertreten waren und meist eine Minderheitsregierung auf die enge Bindung an das Parlament und die Zustimmung der Opposition in jeder einzelnen Angelegenheit angewiesen war.[6] Eine verfassungsrechtliche Regelung der parlamentarischen Kontrolle gibt es in Dänemark nicht,[7] sondern es besteht nur eine einfachgesetzliche Regelung. Die Grundlage dafür ist im dänischen Gesetz über den Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften (BeitrG 1972) in Art. 6 II BeitrG gelegt,[8] mit dem ein Marktausschuß für EG-Angelegenheiten geschaffen. Dessen Rechte im Verfahren der Zusammenarbeit zwischen der Regierung und dem Parlament wurden durch Berichte des Marktausschusses selbst, die vom Folketing angenommen wurden, weiter ausgebaut.[9] Inzwischen heißt dieser Marktausschuß Europaausschuß. Auf seine Stellungnahme stützt die Regierung ihr Verhandlungsmandat im Ministerrat der EU.

Europaausschuß

Der Europaausschuß ist ein ständiger Parlamentsausschuß mit 17 ordentlichen Mitgliedern und 11 Stellvertretern, die im Verhältnis der Fraktionsstärken im Plenum des Folketings besetzt werden.[10] Daß dem Ausschuß eine sehr große Bedeutung beigemessen ist, erkennt man nicht zuletzt daran, dass oftmals sehr hochrangige Politiker (Parteivorsitzende, ehemalige Minister und sogar Regierungschefs) Mitglieder sind. Durch diese Besetzung des Ausschusses wird auch meist ein Abstimmungsergebnis vorgegeben, das dem des Plenums in der Regel entspricht.[11] Der Europaausschuß tagt regelmäßig ein Mal pro Woche, kann aber auch kurzfristig einberufen werden. Er arbeitet mit den jeweiligen Fachausschüssen zusammen und koordiniert diese.

Ex ante Kontrolle – Verhandlungsmandat

Über den Europaausschuß wird das Parlament von der Regierung über alle Kommissionsvorschläge für Gemeinschafts- bzw. Unionsrechtsakte informiert durch ausgearbeitete Grund-Notizen oder Informations-Notizen, sobald die EU-Dokumente in dänischer Sprache verfügbar sind. Gleichzeitig erstellt das dänische Außenministerium übersichtliche Listen über diese Vorschläge, geordnet nach Kompetenzbereichen der Spezialausschüsse.

Informations-Grund-Notizen

Das Außenministerium muß dem Europaausschuß sog. Informations-Grund-Notizen (faktuelle grundnotater) vorlegen. Dabei handelt es sich um Informationen über alle neuen Vorschläge für Rechtsakte, die Veränderungen für die dänische Rechtsordnung mit sich bringen. In diesen Notizen werden die Vorschläge detailliert beschrieben und die Auswirkungen auf bestehende dänische Vorschriften dargestellt. Sie sollen möglichst früh (also am besten bevor die 1. Lesung im EP beginnt und spätestens vor dem letzten Termin zur Einrichung von Veränderungsvorschlägen bei den EP Ausschüssen) vorgelegt werden. Über solche bereits konkreten Kommissionsvorhaben erstellt das Außenministerium diese Grund-Notizen von sich aus – daneben haben der Europaausschuß und die einzelnen Fachausschüsse die Möglichkeit über andere Kommissionsinformationen (etwa Weiß- und Grünbücher) eine Grund-Notiz anzfordern, die Diskussionsgrundlage sein kann. Die Grund-Notizen sind öffentlich zugänglich und werden auch den dänischen Abgeordneten des EP zugesandt.[12]

[...]


[1] Schwarze, S. 523

[2] Bieber, S. 149

[3] Kamann, S. 88

[4] für Änderungen der europäischen Verträge selbst gelten andere Maßstäbe, die hier nicht Gegenstand der Arbeit sein sollen. So hat Dänemark für eine Vertragsänderung die höchsten Hürden in der EU geschaffen – es muß eine 5/6 Mehrheit nach § 20 II 1 DänVerf. Im Parlament erzielt werden, so Huber, S. 26

[5] http://www.um.dk/deutsch/daenemark/enzyklopaedie/kap1/1-9.asp (S. 4)

[6] Kamann, S. 55

[7] Friauf/ Höfling, C Art. 23 RN 118

[8] Friauf/ Höfling, C Art. 23 RN 118

[9] Kamann, S. 58 – zuletzt nach dem Vertrag von Maastricht

[10] Huber, S. 26

[11] Jensen, S. ???

[12] Kamann, S. 63

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Die Kontrolle der Europapolitik durch das französische und das dänische Parlament
Hochschule
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer)
Veranstaltung
Supranationale und nationale Verwaltungen ind er Europäischen Union
Note
11 Punkte
Autor
Jahr
2002
Seiten
17
Katalognummer
V36365
ISBN (eBook)
9783638360203
Dateigröße
581 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kontrolle, Europapolitik, Parlament, Supranationale, Verwaltungen, Europäischen, Union
Arbeit zitieren
Eva Eckert (Autor:in), 2002, Die Kontrolle der Europapolitik durch das französische und das dänische Parlament, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36365

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