Die steuerliche Behandlung der europäischen Aktiengesellschaft Im Dezember 2000 wurde auf dem EU-Gipfel von Nizza für viele überraschend 1 eine Einigung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE) erzielt. Am 8. Oktober 2004 tritt die Verordnung in Kraft und die SE wird Realität werden. Grundlage für die neue Rechtsform ist die Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SEVO) 2. Damit wird eine Kapitalgesellschaft geschaffen, die in einem europäisch einheitlichen Rahmen agieren kann und der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes dient. Unternehmen aus den Mitgliedsstaaten wird die Möglichkeit eröffnet ihr Wirtschaftspotential durch Fusionen und Konzentrationsmaßnahmen besser zu verwirklichen und ihren Sitz innerhalb der EU ohne Auflösung der Gesellschaft zu verlegen3. Allerdings wird der Erfolg der SE neben der Frage der Arbeitnehmermitbestimmung4 in besonderem Maße von ihrer steuerlichen Behandlung abhängen5. Dabei konkurriert die steuerliche Gleichbehandlung in bezug auf andere nationale Kapitalgesellschaften mit dem Gedanken eines Wettbewerbs der Steuersysteme auf europäischer Ebene. Insofern hat der europäische Gesetzgeber sich zurückgehalten und den Bereich des Steuerrechts aus der SE-VO ausgeklammert und den Mitgliedsstaaten überlassen6. Gemäß Art. 9 Absatz 1 Lit. c) ii) SE-VO richten sich somit alle Besteuerungsfragen nach dem nationalen deutschen Recht, welches auch für eine nationale Aktiengesellschaft gelten würde.
Diese Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung der Europäischen Aktiengesellschaft aus deutscher Sicht. Neben der laufenden Besteuerung, und der Sitzverlegung wird die Besteuerung der vier Gründungsmöglichkeiten behandelt, wobei die Konzentration auf der Person der SE liegt. Für die ausführliche steuerliche Behandlung ihrer Gesellschafter wird auf weiterführende Literatur verwiesen7.
Gründung einer SE
Eine SE kann nicht im leeren Raum gegründet werden, sondern setzt stets die Existenz von nationalen Kapitalgesellschaften voraus 8. Diese können durch Verschmelzung, Gründung einer Holding-SE, Gründung einer Tochter-SE oder durch Umwandlung eine SE erschaffen, Art. 2 Absatz 1 bis 4 SE-VO.
Inhaltsverzeichnis
A. Verschmelzung
I. Gesellschaftsrecht
II. Steuerrecht
1. Herausverschmelzung
2. Hineinverschmelzung
3. Auslandsverschmelzung mit Inlandsbezug
4. Behandlung von Betriebsstätten
B. Gründung einer Holding-SE
I. Gesellschaftsrecht
II. Steuerrecht
1. Holding-SE in Deutschland
2. Holding-SE im EU-Ausland
3. Problem der doppelten Buchwertverknüpfung, § 20 IV UmwStG
C. Gründung einer Tochter-SE
I. Gesellschaftsrecht
II. Steuerrecht
1. Einbringung in eine inländische SE
2. Einbringung in eine SE im EU-Ausland
D. Umwandlung in eine SE
I. Gesellschaftsrecht
II. Steuerrecht
Sitzverlegung einer SE
A. Wegzug aus Deutschland
I. Inländisches Betriebsstättenvermögen
II. Ungebundenes Vermögen
III. Ausländisches Betriebsstättenvermögen
B. Zuzug nach Deutschland
C. Auslandssitzverlegung mit Inlandsbezug
D. Perspektive und Vorschläge
Laufende Besteuerung der SE
A. Aktuelle Besteuerung
B. Überlegungen zur Besteuerung de lege ferenda
I. Einführung einer europäischen Körperschaftssteuer
II. Home State Taxation
III. Anpassung/Harmonisierung der nationalen Steuerrechte
IV. Einführung von Koordinierungsregeln
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die steuerliche Behandlung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) aus deutscher Sicht. Ziel ist es, die steuerlichen Konsequenzen bei der Gründung, der Sitzverlegung und im laufenden Geschäftsbetrieb zu analysieren und kritisch zu bewerten.
- Steuerrechtliche Herausforderungen bei der Gründung von SEs (Verschmelzung, Holding, Tochtergesellschaft)
- Anwendbarkeit der Fusionsrichtlinie auf grenzüberschreitende Vorgänge
- Problematik der Sitzverlegung und Abschlussbesteuerung in Deutschland
- Ansätze zur laufenden Besteuerung und Harmonisierung im europäischen Kontext
- Diskussion der "Home State Taxation" als alternatives Besteuerungsmodell
Auszug aus dem Buch
A. Verschmelzung, Art. 2 Absatz 1 SE-VO
Aktiengesellschaften, die nach dem Recht eines Mitgliedsstaats gegründet wurden und ihren Sitz/Hauptverwaltung in der Gemeinschaft haben, können eine SE durch Verschmelzung erschaffen, wenn sie dem Recht verschiedener Mitgliedsstaaten unterliegen (Mehrstaatlichkeitsprinzip), Art. 2 Absatz 1 SE-VO. Eine Verschmelzung zweier nationaler AGs fällt also nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung. Die AGs können auf zwei Arten verschmolzen werden, Art. 17 SE-VO: Erstens mit Verschmelzung durch Aufnahme, wobei die übertragende AG auf die übernehmende AG verschmilzt und diese daraufhin die Form einer SE annimmt, Art. 29 Absatz 1 SE-VO. Zweitens mit Verschmelzung durch Neugründung, wobei beide nationalen AGs auf eine neue SE verschmelzen, Art. 29 Absatz 2 SE-VO. Beide Varianten richten sich im Verfahren nach der Verschmelzungsrichtlinie 78/855/EWG. Derartige grenzüberschreitende Gesamtrechtsnachfolgen waren bisher im UmwG nicht vorgesehen und waren somit gesellschaftsrechtlich nicht möglich Mit Einführung der SE sind sie nun aber eine reelle Gestaltungsoption.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Verschmelzung: Das Kapitel analysiert die gesellschafts- und steuerrechtlichen Voraussetzungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen zur Gründung einer SE und prüft die Anwendbarkeit nationalen Rechts sowie der Fusionsrichtlinie.
B. Gründung einer Holding-SE: Hier werden die Voraussetzungen für die Gründung einer gemeinsamen Holding-SE und die damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen, insbesondere bei der Anteilseinbringung, detailliert untersucht.
C. Gründung einer Tochter-SE: Dieses Kapitel behandelt die Gründung einer Tochter-SE durch Sacheinlagen oder Bargründung unter besonderer Berücksichtigung der Besteuerung von Vermögensübertragungen.
D. Umwandlung in eine SE: Es wird erörtert, wie eine bestehende Aktiengesellschaft identitätswahrend in eine SE umgewandelt werden kann, wobei die steuerliche Identitätserhaltung im Vordergrund steht.
Sitzverlegung einer SE: Dieses Kapitel beleuchtet die steuerlichen Probleme beim Wegzug einer SE aus Deutschland, dem Zuzug nach Deutschland sowie die Behandlung von Auslandsverschmelzungen mit Inlandsbezug.
Laufende Besteuerung der SE: Abschließend werden die aktuelle laufende Besteuerung und zukunftsorientierte Konzepte wie die "Home State Taxation" sowie Harmonisierungsbestrebungen kritisch diskutiert.
Schlüsselwörter
Europäische Aktiengesellschaft, SE-VO, Verschmelzungsrichtlinie, Steuerneutralität, Herausverschmelzung, Hineinverschmelzung, Sitzverlegung, Sitztheorie, Körperschaftssteuer, Umwandlungssteuergesetz, Doppelbesteuerung, Home State Taxation, Niederlassungsfreiheit, Stille Reserven, Steuerverhaftung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für die Europäische Aktiengesellschaft (SE) aus deutscher Perspektive.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die steuerlichen Auswirkungen bei der Gründung, der grenzüberschreitenden Sitzverlegung sowie die laufende Besteuerung der SE.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Klärung, wie die SE gegründet und steuerlich behandelt wird, ohne dass stille Reserven aufgedeckt werden, und wie sie sich in das bestehende deutsche Steuerrecht einfügt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Gesetze, europäische Richtlinien, die aktuelle Literatur und die Rechtsprechung vergleicht und bewertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert Gründungsmöglichkeiten (Verschmelzung, Holding, Tochter), die Problematik der Sitzverlegung und die laufende Besteuerung inklusive de lege ferenda Überlegungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den Kernbegriffen zählen Europäische Aktiengesellschaft, Steuerneutralität, Fusionsrichtlinie, Sitzverlegung und das Umwandlungssteuergesetz.
Warum ist die Sitzverlegung aus Deutschland steuerlich problematisch?
Der Wegzug führt nach deutscher Auffassung zu einer Aufdeckung und Besteuerung stiller Reserven (§ 12 KStG), da die SE der unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht entgleitet.
Was ist unter "Home State Taxation" zu verstehen?
Es handelt sich um ein vorgeschlagenes Besteuerungsmodell, bei dem eine Unternehmensgruppe den Gewinn nach dem Recht ihres Sitzstaates ermittelt, um Doppelbesteuerung und hohe Compliance-Kosten zu vermeiden.
- Citar trabajo
- Christoph Mehringer (Autor), 2003, Die Besteuerung der Europäischen Aktiengesellschaft, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18519