II
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. VI
1. Einleitung. 1
1.1. Problemstellung und Gang der Untersuchung 1
1.2. Der Konzernbegriff. 5
2. Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen des
Anlageverm ögens nach HGB 8
2.1. Grundsätzliches. 8
2.1.1. Der Begriff des Vermögensgegenstands. 8
2.1.2. Das Merkmal „immateriell“ und die Zugehörigkeit
zum Anlagevermögen 8
2.2. Abstrakte Aktivierungsfähigkeit immaterieller
Vermögensgegenstände 9
2.3. Konkrete Aktivierungsfähigkeit immaterieller
Vermögensgegenstände 10
3. Bilanzierung von konzernintern erworbenen immateriellen
G ütern des Anlagevermögens nach HGB 11
3.1. Grundsätzliches. 11
3.1.1. Historie des § 248 II HGB 11
3.1.2. Zweck des Aktivierungsverbots des § 248 II HGB 11
3.2. Der entgeltliche Erwerb unter formalrechtlicher Betrachtung. 13
3.2.1. Das formalrechtliche Verständnis in der
Rechtsprechung. 13
3.2.2. Enger Veranlassungszusammenhang als
ausreichendes Kriterium 13
3.2.3. Konsequenz des formalrechtlichen Verständnis für
konzerninterne Transaktionen immaterieller Güter 15
3.2.4. Fazit zu der formalrechtlichen Betrachtung. 15
3.3. Auslegung des entgeltlichen Erwerbs nach wirtschaftlicher
Betrachtungsweise 16
3.3.1. Grundsätzliches zur wirtschaftlichen
Betrachtungsweise 16
3.3.2. § 248 II HGB unter wirtschaftlicher
Betrachtungsweise 16
3.3.3. Fazit zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise 17
3.4. Lösungsvorschlag unter Beachtung der Konzernrechtsstruktur 18
3.5. Objektivierung des entgeltlichen Erwerbs mit
Beweislastumkehr 20
III
3.5.1. Grundlegendes zum Lösungsvorschlag von Kessler 20
3.5.2. Beschaffungsorientierte Beweisführung. 20
3.5.3. Absatzorientierte Beweisführung. 21
3.5.4. Fazit zur Objektivierung mit Beweislastumkehr 21
3.6. Der Entgeltliche Erwerb unter formalrechtlicher Betrachtung
mit Bewertungskorrektur 22
3.6.1. Grundsätzliches. 22
3.6.2. Verfahren der Bewertungskorrektur 23
3.6.3. Fazit zur formalrechtlichen Betrachtung mit
Bewertungskorrektur. 24
3.7. Fazit zur Bilanzierung konzernintern erworbener immaterieller
G üter des Anlagevermögens nach HGB 25
3.8. Der Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG und dessen
Pr üfung gemäß § 313 AktG 26
3.8.1. Anwendungsbereich und Pflicht zur Aufstellung 26
3.8.2. Inhalt des Abhängigkeitsberichts. 27
3.8.3. Prüfung des Abhängigkeitsberichts gemäß § 313
AktG. 27
4. Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte des
Anlageverm ögens nach IAS 38 28
4.1. Anwendungsbereich des IAS 38. 28
4.2. Definitionskriterien immaterieller Vermögenswerte des
Anlageverm ögens 29
4.2.1. Identifizierbarkeit. 29
4.2.2. Nicht monetär. 29
4.2.3. Mangel an physischer Substanz 29
4.2.4. Langfristige Verwendungsabsicht 30
4.2.5. „Asset“ im Sinne des “frameworks 30
4.2.5.1. Kontrolle 30
4.2.5.2. Zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen. 31
5. Behandlung von konzernintern erworbenen immateriellen
G ütern des Anlagevermögens nach IAS 38 31
5.1. „Konkrete“ Aktivierungsfähigkeit derivativ erworbener
immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38. 31
5.1.1. Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses. 31
5.1.2. Zuverlässige Messbarkeit der Kosten 32
5.2. Erfüllung der Kriterien durch konzernintern erworbene
immaterielle Güter des Anlagevermögens. 33
5.2.1. Definition als immaterieller Vermögensgegenstand 33
IV
5.2.2. „Konkrete“ Aktivierungsfähigkeit 34
5.2.2.1. Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses. 34
5.2.2.2. Zuverlässige Messbarkeit der Kosten 35
5.3. Fazit zur Behandlung konzernintern erworbener immaterieller
G üter des Anlagevermögens nach IAS 38 35
6. Die Angabepflichten des IAS 24 36
6.1. Grundsätzliches zu IAS 24. 36
6.1.1. Zielsetzung. 36
6.1.2. Anwendungsbereich. 37
6.2. „Related Parties“ im Sinne von IAS 24 37
6.3. „Related Party Transactions im Sinne von IAS 24 39
6.3.1. Definition und Abgrenzung des Begriffs „Related
Party Transactions“ 39
6.3.2. Angabepflichten zu den „Related Party Transactions“ 40
6.3.2.1. Angaben zu der Art der „related party
relationships “ 40
6.3.2.2. Angaben zu der Art der Geschäfte. 41
6.3.2.3. Angaben notwendiger Merkmale zum
Verständnis des Jahresabschlusses 41
6.4. Fazit zu den Angabepflichten des IAS 24. 42
7. Verrechnungspreismethoden 43
7.1. Ziel der Untersuchung der Verrechnungspreismethoden 43
7.2. Grundsätzliches zu den Verrechnungspreisen 43
7.2.1. Der Begriff des Verrechnungspreises 43
7.3. Für immaterielle Güter zulässige bzw. entwickelte
Verrechnungspreismethoden in ausgewählten
Regelungskreisen 44
7.4. Standardverrechnungspreismethoden 45
7.4.1. Grundsätzliches zu den
Standardverrechnungspreismethoden 45
7.4.2. Die Preisvergleichsmethode. 46
7.4.2.1. Äußerer Preisvergleich 46
7.4.2.2. Innerer Preisvergleich 47
7.4.3. Fazit zu der Preisvergleichsmethode 47
7.5. Gewinnbasierte Verrechnungspreismethoden 48
7.5.1. Grundsätzliches zu den gewinnbasierten
Verrechnungspreismethoden................................................. 48
7.5.2. „Comparable Profits Method“ 48
V
7.5.3. „Transactional Net Margin Method“ 49
7.5.4. Die Restgewinnaufteilung als Unterverfahren der
„Profit Split Method“ 50
7.5.4.1. Grundsätzliches zur Restgewinnaufteilung 50
7.5.4.2. Das Verfahren der Restgewinnaufteilung. 50
7.5.5. Fazit zu den gewinnbasierten Methoden. 51
7.6. Fazit zu den Verrechnungspreismethoden 53
7.7. Verbesserte Rahmenbedingungen für eine Wertobjektivierung
durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz. 55
8. Fazit. 56
Literaturverzeichnis 61
Quellenverzeichnis. 66
Rechtsprechungsverzeichnis 67
Eidesstattliche Erklärung 68
VI
Abk ürzungsverzeichnis
ABlEG. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, abrufbar
unter http://europa.eu.int/eur-lex/de/index.html (zuletzt
besucht am 04.05.2003, 18:15)
Abschn. Abschnitt
ADS. Adler, H./Düring, W./Schmaltz, K., Rechnungslegung,
1995
a.F. alte Fassung
AK Arbeitskreis
akt. aktualisiert(e)
AktG. Aktiengesetz
AO. Abgabenordnung
Art. Artikel
AStG Außensteuergesetz
Aufl. Auflage
b b bilanz und buchhaltung (Zeitschrift)
BB Betriebs-Berater (Zeitschrift)
bearb. bearbeitet(e)
Beil. Beilage
BFH. Bundesfinanzhof
BGBl. Bundesgesetzblatt
BMF Bundesministerium der Finanzen
BStBl. Bundessteuerblatt
BT -Drucks. Bundestagsdruckssache
bzw. beziehungsweise
DB Der Betrieb (Zeitschrift)
DFB. Deutscher Fußballbund
DStR. Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
EG Europäische Gemeinschaft
erg. ergänzt(e)
erw. erweitert(e)
EU Europäische Union
f folgende
VII
FS Festschrift
GuV. Gewinn- und Verlustrechnung
HGB Handelsgesetzbuch
hL herrschende Literatur
hM herrschende Meinung
Hrsg. Herausgeber
IAS International Accounting Standards
IASB International Accounting Standards Board
IDW........................... Institut der Wirtschaftsprüfer
IRC............................ Internal Revenue Code (amerikanisches Steuergesetz,
englisch )
i. S. im Sinne
i. V. m. in Verbindung mit
IWB........................... Internationale Wirtschaftsbriefe (Zeitschrift)
Kap. Kapitel
KoR Kapitelmarkorientierte Rechnungslegung (Zeitschrift)
K.U Konzernunternehmen
Lfg. Lieferung
lit. litera (Buchstabe, lateinisch)
LSpSt. Lizenzspielerstatut
m.w.N. mit weiteren Nachweisen
neubearb. neubearbeitet(e)
Nr. Nummer
OECD. Organisation for Economic Co-Operation and Develop-
ment
Par. Paragraph
RFH. Reichsfinanzhof
RGBl. Reichsgesetzblatt
RL Richtlinie
Rn. Randnummer
S. Seite, Satz
StuW Steuern und Wirtschaft (Zeitschrift)
StVergAbG Steuervergünstigungsabbaugesetz
VIII
Tz. Textziffer
u.a. und andere
überarb. überarbeitet(e)
Urt. Urteil
US United States (Vereinigte Staaten, englisch)
US -GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles
(amerikanische Rechnungslegungsstandards, englisch)
v. vom
vs. versus (gegen, lateinisch)
Vfg. Verfügung
vgl. vergleiche
WPg. Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)
z. B. zum Beispiel
zfbf Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche
Forschung (Zeitschrift)
ZGR. Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
(Zeitschrift)
1. Einleitung
1.1. Problemstellung und Gang der Untersuchung
Im Wandel von der Industriegesellschaft zu einer Dienstleistungs- und Hochtechnologiegesellschaft wächst den immateriellen Gütern immer mehr Bedeutung zu. 1 Nicht mehr die klassischen Bilanzpositionen wie z. B. Grundstücke, Gebäude oder Vorräte, sondern immaterielle Güter, wie z. B. Rechte, Humankapital oder Marktpositionen, stellen die heutigen zentralen Werttreiber der Unternehmen dar. 2 Ein Ansatz im Jahresabschluss erscheint unverzichtbar, 3 um dem Bilanzleser ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Dem steht allerdings die Problematik entgegen, dass immaterielle Güter körperlich nicht fassbar sind und ihre Werthaltigkeit daher Unsicherheiten unterliegt. 4 Mithin sind sie Objektivierungsproblematiken unterworfen, die in der Literatur intensiv diskutiert werden. 5 Moxter bezeichnete die immateriellen Güter des Anlagevermögens bereits vor über 20 Jahren als „ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts“ 6 .
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einem speziellen Problem der Bilanzierung immaterieller Güter, namentlich der Bilanzierung von konzernintern erworbenen immateriellern Gütern des Anlagevermögens nach HGB 7 und I-AS 8 . In der konzerninternen Transaktion wird die Gefahr gesehen, dass Aktivierungsrestriktionen umgangen werden, die die Bilanzierung von selbst erstellten immateriellen Gütern unterbinden. So verkauft ein Konzernunternehmen sein selbst erstelltes immaterielles Gut, das in dessen Jahresabschluss auf-grund spezieller Regelungen nicht aktiviert werden darf, an ein anderes Konzernunternehmen, in dessen Abschluss es sodann verbucht werden soll. 9 Für
1 Vgl. Marx, F.-J., Objektivierungserfordernisse, 1994, BB 1994, S. 2379; AK Rechnungswesen, Kategorisierung, 2001, DB 2001, S. 995; Dawo, S./Heiden, M., Konzepte, 2001, DStR 2001, S. 1716.
2 Vgl. Küting, K./Ulrich, A., Werttreiber I, 2001, DStR 2001, S. 953; AK Rechnungswesen, Kategorisierung, 2001, DB 2001, S. 989.
3 Vgl. Kümpel, Th., IFRS, 2002, b&b 2002, S. 266.
4 Vgl. BFH, Urt. v. 26.02.1975, I R 72/73, BStBl. II 1976, S. 13.
5 Vgl. Haller, A., Herausforderung, 1998, S. 572, m.w.N., in: Möller, H. P./Schmidt, F. (Hrsg.), FS Coenenberg, 1998.
6 Moxter, A., Anlagewerte, 1979, BB 1979, S. 1102.
7 Handelsgesetzbuch - HGB v. 10.05.1897.
8 International Accounting Standards - IAS in der Fassung v. Januar 2003.
9 Vgl. Löcke, J., Konzernintern, 1998, BB 1998, S. 415.
die Bilanzierung nach HGB normiert § 248 II HGB 10 ein solches Ansatzverbot für nicht entgeltlich bzw. selbst erstellte immaterielle Güter. Ein derartiges pauschales Bilanzierungsverbot kennen die IAS nicht. IAS 38 11 enthält in einem differenzierten Katalog zahlreiche Regelungen für einen Ansatz. Dabei werden in IAS 38.51 einige selbst erstellte immaterielle Güter von einer Aktivierung generell ausgeschlossen (z. B. eine selbst geschaffene Marke).
Eine Aktivierung konzernintern erworbener immaterieller Güter würde sich insoweit als eine interessante Möglichkeit darstellen, Bilanzpolitik bereits im Vorfeld der Bilanzierung durch Sachverhaltsgestaltung zu verwirklichen, als keine sofortige Aufwandsverrechnung gewollt ist. 12 Handelsrechtlich besteht dabei z. B. die Gefahr, dass immaterielle Güter in der Bilanz ausgewiesen werden, die möglicherweise wertlos sind. Durch die dadurch erfolgte Erhöhung der Ausschüttungsbemessungsgrenze können Bedenken erhoben werden, dass die Substanz des Unternehmens gefährdet wird. Des Weiteren könnte durch die konzerninternen Geschäfte versucht werden stille Reserven zu mobilisieren und somit Buchgewinne zu erzielen. Steuerliche Folgen könnten zum einen eine unangemessen niedrige Bemessung des Entgelts für das immaterielle Gut auslösen. Hier drin könnte eine verdeckte Einlage seitens des veräußernden Unternehmens in die erwerbende Gesellschaft gesehen werden. Zum anderen könnte der Verdacht auf eine verdeckte Gewinnausschüttung vom veräußernden Unternehmen in die erwerbende Gesellschaft bestehen, wenn ein unangemessen hohes Entgelt für das immaterielle Gut festgelegt wurde.
Bei der Bilanzierung nach HGB setzt § 248 II für eine Aktivierung voraus, dass das immaterielle Gut entgeltlich erworben wurde. Streitig ist, ob zwischen Konzernunternehmen solch ein entgeltlicher Erwerb stattfinden kann, da es an einem Interessengegensatz fehle, dass heißt beide Unternehmen das zu zahlende Entgelt nicht ihren eigenen Interessen folgend ausgehandelt haben (Gewinnvs. Nutzenmaximierung). 13 Zu dieser Problematik existiert ein vielfältiger Meinungsstreit in der Literatur. Moxter lehnt eine Aktivierung mit dem Hinweis auf den fehlenden Interessengegensatz einhergehend mit der ausgeprägten
10 Im Folgenden sind alle Paragraphen ohne Gesetzesangaben die des HGB.
11 IAS 38 („Intangible Assets“).
12 Vgl. Kropff, B., Bilanzpolitisch, 1993, ZGR 1993, S. 42; Löcke, J., Konzernintern, 1998, BB 1998, S. 415.
Unsicherheit in der Wertbestimmung immaterieller Güter grundlegend ab. 14 Daneben existieren verschiedene eigens entwickelte Lösungsvorschläge, unter anderem von Kessler und Kropff, die die Problematik unter differenzierten Gesichtpunkten versuchen zu lösen. 15 Die überwiegende Literaturauffassung, darunter auch Baumbach/Hopt, bejaht eine Aktivierung des immateriellen Guts, wobei besonders kritisch dessen Werthaltigkeit anhand von Verrechnungspreismethoden überprüft werden soll. 16
Bei der vorliegenden Arbeit steht zunächst die eingehende Untersuchung der verschiedenen Lösungsvorschläge für die Problematik nach HGB im Mittelpunkt. Da, wie noch zu zeigen sein wird, der überwiegenden Literaturauffassung zu folgen ist, soll im Anschluss daran untersucht werden, ob diese Ansicht ad finem durchführbar ist. Das heißt, ob die von ihr geforderten Verrechnungspreismethoden auf immaterielle Güter anwendbar sind und diese Güter im Hinblick auf Vorsichts- und Objektivierungsprinzip hinreichend objektiviert werden. Sollte dies zutreffen, würden die gegen diese Sichtweise geäußerten Einwände und Befürchtungen ins Leere laufen. Auch wären die alternativen Lösungsvorschläge hinfällig. Des Weiteren soll beleuchtet werden, wie und ob die IAS die Bilanzierung konzernintern erworbener immaterieller Güter behandeln. Bei den IAS als modernes und den heutigen Gegebenheiten wohl besser angepasstes Rechnungslegungssystem, spielt insbesondere eine Rolle, ob hier eine eindeutige Regelung zu finden ist bzw. ein möglicherweise besserer Ansatz zur Problemlösung verfolgt wird.
Dabei wird der Untersuchung als Erwerbsvorgang nur der Kauf zugrunde gelegt. Er ist hinreichend geeignet, um obige Fragestellungen zu untersuchen. Auf eine Differenzierung zwischen weiteren Erwerbsvorgängen, wie z. B. der Tausch und die Einlage, kommt es dabei nicht an.
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht nicht der Konzernabschluss, sondern der Einzelabschluss der jeweiligen Konzerunternehmen. Konzerninterne Transaktionen sind im Konzernabschluss gem. § 304 I i. V. m. § 297 III und
13 Vgl. dazu die Kapitel 3.1-3.7, S. 11 ff.
14 Vgl. Moxter, A., Bilanzrechtsprechung, 1999, S. 30; Kapitel 3.3, S. 16 ff.
15 Vgl. Kessler, H., Software, 1994, BB 1994, Beil. 12 zu Heft 19; Kropff, B., § 153 AktG a.F., Rn. 48 f., in: Geßler, E. u.a. (Hrsg.), AktG, 1973.
16 Vgl. Baumbach K. J./Hopt A., HGB, 2000, § 248 HGB, Rn. 3; Kapitel 3.6, S. 22 ff.
unter anderem gem. IAS 27.17 i. V. m. IAS 27.18 17 zu eliminieren und würden regelmäßig keine bilanziellen Folgen auslösen. Der Einzelabschluss stellt die rechtlich allein maßgebende Grundlage für die Besteuerung, die Gewinnrechte und die Kapitalerhaltung dar und dient daher als Grundlage für die weitere Untersuchung. 18
Die EU-Verordnung vom 19.07.2002 19 zwingt ab dem Jahre 2005 alle kapital-marktorientierten Unternehmen - abgesehen von der Übergangsregel für bereits nach US-GAAP bilanzierende Gesellschaften - zu einem konsolidierten Abschluss im Einklang mit den IAS. Die Verordnung bietet dabei den Mitgliedsstaaten die Wahlmöglichkeit diese Bilanzierungspflicht auch auf den Einzelabschluss und auf den Konzernabschluss nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen auszudehnen. 20 Eine solche Anwendung insbesondere auf den Einzelabschluss wird momentan intensiv diskutiert. 21 Die weitere Untersuchung basiert auf der Annahme, dass ein Einzelabschluss nach IAS aufgestellt werden kann.
Zuerst werden die Definitions- und Ansatzkriterien des HGB für immaterielle Vermögensgegenstände kurz beleuchtet. 22 Danach erfolgt die detaillierte Untersuchung der Bilanzierung konzernintern erworbener immaterieller Güter des Anlagevermögens nach HGB mit eingehender Kritik und Würdigung der einzelnen Ansichten bzw. Lösungsvorschlägen. 23 Aus thematischer Konsequenz wird anschließend auf den Abhängigkeitsbericht gem. § 312 AktG 24 eingegangen. Im Anschluss folgt die Untersuchung der Problematik nach IAS in einem vergleichbaren Aufbau. Zunächst werden kurz die allgemeinen Definitionskriterien des IAS 38 für immaterielle Güter beleuchtet. 25 Danach werden die Ansatzkriterien des IAS 38 untersucht und eingehend der konzerinterne Erwerb
17 IAS 27 („Consolidated Financial Statements“), reformatted in 1994.
18 Vgl. Kropff, B., Bilanzpolitisch, 1993, ZGR 1993, S. 58.
19 Vgl. ABlEG L 243 v. 19.07.2002.
20 Vgl. ABlEG L 243 v. 19.07.2002, S. 4 f.
21 Vgl. Böcking, H.-J., IAS?, 2001, WPg 2001, S. 1433 ff.; Niehus, R. J., Grenzen, 2001, WPg 2001, S. 741 ff.; Zabel, M., Stellungnahme, 2002, WPg 2002, S. 919 ff.; Böcking, H.-J., IAS!, 2002, WPg 2002, S. 925 ff.; AK Rechtswissenschaft, Fortentwicklung, 2002, BB 2002, S. 2372 ff.
22 Vgl. Kapitel 2, S. 8 ff.
23 Vgl. Kapitel 3, S. 11 ff.
24 Aktiengesetz - AktG v. 06.09.1965.
25 Vgl. Kapitel 4, S. 28 ff.
nach IAS 38 anhand eines Beispiels betrachtet. 26 Dem folgend wird auf die Angabepflichten des IAS 24 27 genauer eingegangen. 28 Nach dieser getrennten Untersuchung der Problematik nach IAS und HGB erfolgt eine vertiefte Betrachtung relevanter Verrechnungspreismethoden. 29
Für die Untersuchung nach HGB wird der Begriff des immateriellen Vermö-gensgegenstands verwendet. Die Definition eines „asset“ nach IAS ist umfangreicher, als die des HGB, so dass hier der Begriff des immateriellen Vermögenswerts gewählt wird. Sobald später beide Definitionen angesprochen werden, wird dort der Begriff des immateriellen Guts verwendet.
1.2. Der Konzernbegriff
Die Problemstellung der Untersuchung wirft Fragen insbesondere im Hinblick auf die Aktivierungsrestriktionen (§ 248 II, IAS 38.51) und den damit verbundenen Objektivierungserfordernissen und der Gefahr fehlender Interessensgegensätze zwischen den Konzernunternehmen auf. Vor diesem Hintergrund müssen Unternehmensverbindungen betrachtet werden, bei denen die Gefahr besteht, dass das Entgelt für immaterielle Güter nicht unabhängig von Einflussnahmen der Gegenseite festgesetzt wurde.
Unter einem Konzern versteht man z. B. eine Verbindung mehrer rechtlich selbständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit. 30 Dabei können diese Unternehmen innerhalb des Konzerns hierarchisch organisiert (z B. als Unterordnungskonzern gem. § 18 I AktG) oder gleichberechtigt (z. B. i. S. eines Gleichordnungskonzern gem. § 18 II AktG) sein. Der Unterordnungskonzern, der durch ein Verhältnis der Über-/Unterordnung charakterisiert wird, ist dabei für die weitere Untersuchung besonders relevant. Zu ihm zählen - nach aktienrechtlicher Terminologie - faktische Konzerne, Vertragskonzerne und Eingliederungskonzerne. 31 Zentrales Merkmal der aktienrechtlichen Konzerndefinition in § 18 AktG ist die einheitliche Leitung der wirtschaftlichen Aktivi-
26 Vgl.Kapitel 5, S. 31 ff.
27 IAS 24 („Related Party Disclosures“), reformatted in 1991.
28 Vgl. Kapitel 6, S. 36 ff.
29 Vgl. Kapitel 7, S. 43 ff.
30 Vgl. Theisen, M. R., Der Konzern, 2000, S. 25.
31 Vgl. Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S., Konzernbilanzen, 2002, S. 1 f.
täten der einzelnen Konzernunternehmen durch ein herrschendes Unternehmen. 32
Für die Zwecke der Konzernrechnungslegung kennen das HGB und die IAS keine Definition des Konzernbegriffs, wie sie in § 18 AktG vorzufinden ist. 33 Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses richtet sich vielmehr nach Konzepten, die an bestimmte Unternehmensbeziehungen anknüpfen. Ausgangspunkt ist dabei die Definition einer Mutter-Tochter-Beziehung, welche regelmäßig auf der Möglichkeit eines übergeordneten Mutterunternehmens, ein untergeordnetes Tochterunternehmen zu beherrschen, basiert. 34 Dabei existieren im HGB das Konzept der einheitlichen Leitung gem. § 290 I und das Control-Konzept gem. § 290 II. Die IAS kennen das Konzept der einheitlichen Leitung nicht, sondern knüpfen die Konzernrechnungslegungspflicht alleinig an das Control-Konzept an. Trotz der Namensgleichheit zwischen HGB und IAS bestehen in den beiden Control-Konzepten Unterschiede. 35
Nach dem Konzept der einheitlichen Leitung liegt gem. § 290 I dann ein Mutter-Tochter-Verhältnis vor, wenn eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland (Mutterunternehmen) die einheitliche Leitung über ein anderes Unternehmen ausübt und zudem eine Beteiligung i.S. von § 271 I an dem anderen Unternehmen (Tochterunternehmen) hält. 36 Der Begriff der einheitlichen Leitung entspricht dem weitergefassten Begriffs des Unterordnungskonzerns des § 18 I 1 AktG. 37 Danach bildet sie ein notwendigerweise tatsächliches Verhältnis, das alle wesentlichen Entscheidungsbereiche der unternehmerischen Tätigkeit, wie z. B. die Investitions-, Finanz-, Absatz- und Personalpolitik beinhaltet. 38 Häufig erstreckt sich die einheitliche Leitung auch auf die Bilanzpolitik des Tochterunternehmens, da dadurch ebenfalls die oben genannte Politiken beeinflusst werden können. 39
32 Vgl. Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S., Konzernbilanzen, 2002, S. 1.
33 Vgl. Küting, K./Hayn, S., S. 38 f., Rn. 46 f., in: Küting, K./Weber, C.-P. (Hrsg.), Handbuch, 1998; Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S., Konzernbilanzen, 2002, S. 27.
34 Vgl. Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S., Konzernbilanzen, 2002, S. 27 f.
35 Vgl. Küting, K./Hayn, S., S. 38 f., Rn. 46 ff., in: Küting, K./Weber, C.-P. (Hrsg.), Handbuch, 1998
36 Vgl. Theisen, M. R., Der Konzern, 2000, S. 497.
37 Vgl. Emmerich, V./Sonnenschein, J./Habersack, M., Konzernrecht, 2001, S. 63 f.
38 Vgl. Siebourg, P., S. 945, Rn. 18 ff, in: Küting, K./Weber, C.-P. (Hrsg.), Handbuch, 1998; Emmerich, V./Sonnenschein, J./Habersack, M., Konzernrecht, 2001, S. 63 f.
39 Vgl. Siebourg, P., S. 945, Rn. 20, in: Küting, K./Weber, C.-P. (Hrsg.), Handbuch, 1998.
Beim Control-Konzept des HGB wird an die rechtliche Beherrschungsmöglichkeit angeknüpft und ein Mutter-Tochter-Verhältnis unwiderlegbar vermutet, wenn eine der in § 290 II Nr. 1 - 3 abschließend definierten Tatbestands-voraussetzungen erfüllt ist. Das heißt dem Mutterunternehmen steht entweder die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zu (Nr. 1), ein Organbestellungs- und/oder Organabbestellungsrecht (Nr. 2) oder ihr steht das Recht zu aufgrund eines Beherrschungsvertrags oder einer satzungsmäßigen Bestimmung einen beherrschenden Einfluss auf das Tochterunternehmen auszuüben (Nr. 3). 40
Nach dem Control-Konzept der IAS ist ein Unternehmen konzernrechnungslegungspflichtig, wenn es gem. IAS 27.1 i. V. m. 27.6 die Möglichkeit hat einen beherrschenden Einfluss („control“) auf ein anderes auszuüben. Der Begriff „control“ wird in IAS 27.6 definiert als: „The power to govern the financial and operating policies of an enterprise so as to obtain benefits from its activities“. Diese allgemeine Definition wird in IAS 27.12 anhand objektiver Kriterien in zwei Fallgruppen weiter konkretisiert. 41 Zum einen wird die Beherrschung durch ein Mutterunternehmen widerlegbar angenommen, wenn diesem direkt oder indirekt über Tochterunternehmen die Mehrheit der Stimmrechte an einem Unternehmen gehört. Zum anderen werden in IAS 27.12 in einer nicht abschließenden Aufzählung Sachverhalte genannt, die eine Beherrschung unwiderlegbar begründen können. 42
Bei allen oben genannten Konzepten sind Konfliktsituationen im Hinblick auf Aktivierungsrestriktionen, Objektivierungserfordernisse und vor allem auf fehlende Interessensgegensätze möglich. Die folgende Untersuchung orientiert sich gleichwohl überwiegend an dem einfachen Fall, dass ein übergeordnetes Mutterunternehmen ein untergeordnetes Tochterunternehmen beherrscht und die Tochter bei den Verhandlungen über ein immaterielles Gut bzw. bei dessen Preisfestsetzung Gefahr läuft, nicht allein eigenen Interessen zu folgen.
40 Vgl. Theisen, M. R., Der Konzern, 2000, S. 498.
41 Vgl. Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S., Konzernbilanzen, 2002, S. 95.
42 Vgl. Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S., Konzernbilanzen, 2002, S. 95.
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Daniel Wiegand, 2003, Bilanzierung konzernintern erworbener immaterieller Güter des Anlagevermögens nach HGB und IAS, München, GRIN Verlag GmbH
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