1 Einleitung und Fragestellung 5
2 Einigungstendenzen vor Schaffung der AU 7
2 Der ideelle Hintergrund afrikanischer Einigung 7
2 Der Panafrikanismus 7
2 Der afrikanische Nationalismus 8
2 OAU 9
2 Entstehung und Geschichte 9
2 Organe und Ziele 11
2 Erfolg und Scheitern 12
2 Regionale Einigung 13
2 Westafrika 15
2 Zentralafrika 16
2 Ostafrika 16
2 Südliches Afrika 18
2 Nordafrika 18
2 Lagos Plan und Afrikanische Wirtschaftsgemeinschaft 19
2 Veränderte Rahmenbedingungen seit Beginn der 1990er Jahre 21
2 6 Von der Afrikanischen Renaissance über die Neue Afrikanische Initiative zu
NEPAD 22
2 Sicherheit Entwicklung und Zusammenarbeit in
Afrika 26
3 Die Afrikanische Union 27
3 Entstehungsgeschichte und Entwicklung 27
3 Ziele und Politiken 29
3 Organe 32
3 Die Versammlung 32
3 Der ausführende Rat 33
3 Das Pan Afrikanische Parlament 33
3 Der Afrikanische Gerichtshof 34
3 Die Kommission 35
3 Die ständige Vertretung 35
3 Die technischen Fachkommissionen 36
3.3.8 Der Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrat ........................................................ 36
3 Die finanziellen Institutionen 37
Der Sicherheitsrat 37
3 Einbindung anderer Initiativen 38
3 AEC und RECs 38
3 NEPAD 39
3 CSSDCA 40
3 Probleme auf dem Weg zur Einheit und Entwicklungsperspektiven 41
4 Vergleich zu europäischer Einigung 44
4 Initiativen vor Schaffung der AU 44
4 Die OAU 44
4 EU 44
4 und der Europarat 46
4 Regionale Einigung in Afrika und Europa 47
4 Die AEC und die europäische wirtschaftliche Einigung 51
4 OECD 52
4 OSZE 54
4 EU 56
4 Entstehungsgeschichte und Entwicklung 56
4 Ziele und Politiken 58
4 Organe 61
4 Die Versammlung und der Europäische Rat 62
4 Der ausführende und der Allgemeine Rat 63
4 Das Panafrikanische und das Europäische Parlament 63
4 Der Afrikanische Gerichtshof 64
4 und der Europäische Gerichtshof 64
4 und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 65
4 Die AU und die Europäische Kommission 65
4 Die ständige Vertretung und der Ausschuß der Ständigen Vertreter 66
4 Die technischen Fachkommissionen und der Rat der EU 66
4 Der afrikanische ECOSOCC und der europäische ECOSOC 66
4 Die finanziellen Institutionen in der AU und der EU 67
4 Der PSC und die ESVP 67
5 Fazit und Ausblick 68
Literaturverzeichnis ........................................................................................................ 74
Anhang Die wichtigsten regionalen Wirtschaftsgemeinschaften 78
Abkürzungsverzeichnis 79
Einleitung und Fragestellung
Innerhalb von nicht einmal drei Jahren hat sich die für die Bewältigung heutiger Problem- lagen wie wirtschaftliche Unterentwicklung oder kriegerische Auseinandersetzungen un- geeignete „Organisation für Afrikanische Einheit“ (OAU) in eine Organisation neuen Typs gewandelt, die sich ausdrücklich die europäische Einigung zum Vorbild nimmt. Neben der „Afrikanischen Union“ (AU) sind weitere Initiativen und Organisationen ent- standen, SO die „African Economic Community“ (AEC) oder die „New Partnership for African Development“ (NEPAD). Politische Einigung hat damit neue Dynamik erhalten. Ein Ziel dieser Arbeit ist der Vergleich der bisherigen Einigungsbestrebungen mit denen im Rahmen der europäischen Einigung und die Bewertung, ob das Modell der europäi- schen Einigung auf Afrika und speziell die AU übertragbar ist. Zudem möchte ich eine allgemeine Einschätzung der Erfolgsaussichten der Einigungsbestrebungen versuchen. Dabei sollen die Erfolgsaussichten der afrikanischen Einigung nicht einzig an der europä- ischen gemessen werden, denn schließlich stellt diese nicht das einzig mögliche Modell dar. Es wird aber oft als Vorbild für die Einigungsbemühungen in Afrika herangezogen. Beim Vergleich afrikanischer und europäischer Einigung ergibt sich, gerade bei neueren Einigungsinitiativen wie der AU, das methodische Problem, eine gerade erst entstandene mit einer sich schon über beinnahe 50 Jahre entwickelnden Integration abzugleichen. Die AU steht erst am Anfang einer Entwicklung, ihre Organe sind gerade erst geschaffen worden. Konkrete Politiken fehlen größtenteils noch. Auf der anderen Seite stehen die EU und andere europäische Organisationen wie der Europarat und die OECD, in denen sich die Organe über einen langen Zeitraum entwickelt haben und die über sehr detaillierte Politiken und Instrumente verfügen. Dabei stellt sich dann die Frage, welches Integrati- onsstadium zum Vergleich herangezogen werden soll.
Aufgrund dieser methodischen Schwierigkeiten wird der Vergleich sich auf die zugrunde- liegenden Prinzipien, Rahmenbedingungen und Entwicklungen beschränken.
Für diese umfassende Fragestellung ist zunächst aber eine Bestandsaufnahme der Eini- gungstendenzen in Afrika nötig. Dabei werde ich nicht nur die neuen, sondern auch frühe- re Anläufe zu kontinentaler oder regionaler Einheit berücksichtigen. Gerade im Bereich der regionalen Wirtschaftsintegration gibt es zahlreiche Ansätze.
Ich werde versuchen, jede Entwicklung im afrikanischen Einigungsprozess einzubezie- hen. Die zur Verfügung stehenden Informationen und Literatur sind aber je nach Initiative höchst unterschiedlich umfangreich. Oft ist es schwierig, an Dokumente der Organisatio- nen zu gelangen. Die Websites der AU und der „Regional Economic Communities“ (RECs) sind oft nicht aktuell und gut gepflegt.
Einigungstendenzen vor Schaffung der AU
2.1. Der ideelle Hintergrund afrikanischer Einigung
Ähnlich wie in Europa gab und gibt es verschiedene Konzepte, wie eine Einigung von- statten gehen soll und was das Endziel einer Integration sein soll. In Europa wären als die wichtigsten zu nennen: vor dem 2. Weltkrieg die Paneuropabewegung und die Ideen der europäischen Résistance, nach dem 2. Weltkrieg die Föderalisten und die ihnen entgegen- gesetzten Unionisten. Auch in der heutigen europäischen Einigung ist der Konflikt zwi- schen den Befürwortern von starken supranationalen Instrumenten und denen, die eher eine intergouvernementale Struktur befürworten, nicht beendet. Beide Positionen zeigen in der Säulenstruktur der EU.
2.1.1. Der Panafrikanismus
Der Panafrikanismus entstand als Bewegung zu Beginn der 20. Jahrhunderts, zunächst als Exilbewegung von Nachfahren von Sklaven, die der alltäglichen Diskriminierung der schwarzen Rasse durch die bewußte Besinnung auf ihre gemeinsamen kulturellen Wur- zeln in Afrika begegnen wollten, um eine gegenseitige Solidarisierung zu erreichen und so gemeinsam für ihre Würde und Rechte als freie Menschen zu kämpfen. Dazu wurden in unregelmäßigen Abständen weltweit Kongresse abgehalten, so der erste 1900 in Lon- don. (Meyns: 2002, S. 52) Nach dem 2. Weltkrieg richtete sich die Bewegung verstärkt politisch aus. Ihre Forderun- gen umfaßten nun auch die Freiheit und Unabhängigkeit von kolonialer Herrschaft in Afrika. Zum führenden Kopf der Bewegung wurde der Intellektuelle Kwame Nkrumah aus der damaligen britischen Kolonie Goldküste. (Meyns: 2002, S. 52) Mit der Unabhängigkeitsbewegung hielt der Panafrikanismus auch in Afrika Einzug. Als Ghana als erster subsaharischer Staat 1957 unabhängig wurde, begann der neue Präsident Nkrumah sofort, Konferenzen in seinem „befreiten Territorium“ abzuhalten, um die Idee des Panafrikanismus zu verbreiten. Er befürwortete die sofortige politische Einheit. In seinem panafrikanischen Manifest „Africa must unite“ wandte er sich gegen Neokolonia- lismus und Balkanisierung des Afrikas. (Meyns: 2002, S. 53) Inspiriert war er vom Mo- dell der USA mit begrenzter Souveränitätsabgabe bei gleichzeitig enormen Vorteilen. (Saxena: 2004, S. 167)
Die drei westafrikanischen Länder Ghana, Mali und Guinea schlossen sich dieser Idee folgend 1961 zur konföderalen „Union of African States“ zusammen, trennten sich aber bald wieder. (Meyns: 2002, S. 53) Auch der Zusammenschluß von Senegal und Gambia zu Senegambia wurde 1989 nach kurzer Zeit wieder gelöst. Einzige Ausnahme bildet der bis heute bestehende Zusammenschluß Tansanias und Sansibars von 1964. (Hofmeier: 2004, S. 196) Die frühen 1960er Jahre prägten, nach der Unabhängigkeit von 17 afrikanischen Staaten, intensive Diskussionen über die Ideen des Panafrikanismus und der afrikanische Einheit. Zwei Pole kristallisierten sich heraus, die von der Casablanca- und die Monrovia-Gruppe vertreten wurden. Erstere trat für die afrikanische Einheit ein, allerdings nicht für die so- fortige. Letztere sprach sich für eine Zusammenarbeit aufbauend auf der souveränen Gleichheit aller Staaten, aus. Die Mehrheit der Staaten unterstützte diese Position, so dass sich auch die OAU stark daran orientierte. (Meyns: 2002, S. 53/54) Die Panafrikanische Bewegung verlor in den folgenden Jahren an Attraktivität, ihr letzter Kongreß fand 1993 in Kampala statt. (Meyns: 2002, S. 54/55) Die Unabhängigkeit der afrikanischen Staaten wurde verwirklicht und die gemeinsamen kulturellen Grundlagen schienen aufgrund der vielen innerkontinentalen Probleme fraglich, so dass der Idee am Ende seine Grundlagen abhanden kamen. Seit Anfang der 90er Jahre gewann die Idee wieder an Attraktivität. Kurz vor dem neuen Jahrtausend war gerade angesichts der gin- nerkontinentalen Probleme und der zunehmenden wirtschaftlichen und politischen Mar- ginalisierung des Kontinents die Zeit für eine Neuausrichtung kontinentaler Zusammen- arbeit gekommen.
Die Losung „Africa must unite“ wurde wieder aufgegriffen und führte zu einer Reihe von Initiativen, z.B. der von Thabo Mbeki lancierten „Afrikanischen Renaissance“ oder zur Gründung der AU. Grundsätzlich ging es um die Neubestimmung des Verhältnisses von Panafrikanismus und dem für Jahrzehnte dominierenden afrikanischen Nationalismus.
2.1.2. Der afrikanische Nationalismus
Die Idee des afrikanischen Nationalismus entstand in der Zeit der Unabhängigkeitsbewe- gung. Da sich die neuen unabhängigen Staaten zumeist an den Grenzen der Kolonialge- biete orientierten, die oft nicht den ethnischen oder sprachlichen Trennungslinien entspra- chen, bestand die Notwendigkeit, den neuen nationalstaatlichen Rahmen durch Schaffung eines stabilen Nationalbewusstseins zu festigen. Ein Rückfall in vorkoloniale ethnische
Zerklüftungen sollte so vermieden werden. (Meyns: 2002, S. 53) Mit der Forderung des Panafrikanismus nach Zusammenschluß nationaler Entitäten war somit der Konflikt pro-
In der Diskussion der 1960er Jahre um die Form der Zusammenarbeit der afrikanischen Staaten gewann der afrikanische Nationalismus zunehmend an Boden und beeinflusste auch die Position der Monrovia-Gruppe. Dem „nation-building“ wurde dann auch bei der Schaffung der OAU als intergouvernementale Organisation souveräner Staaten Vorrang
2.2. Die Organisation für Afrikanische Einheit (OAU)
2.2.1. Entstehung und Geschichte
Die Organisation für Afrikanische Einheit wurde am 25. Mai 1963 in Addis Abeba (Äthi- opien) durch die Staatschefs von 30 afrikanischen Staaten gegründet.
Zuletzt hatte sie 53 Mitgliedsstaaten, einschließlich der Demokratischen Arabischen Re- publik Sahara. Wegen der Aufnahme der DARS im Jahr 1980 suspendierte Marokko 1984 seine Mitgliedschaft und trat 1985 aus. (Libyen-News: 2005b) Die OAU entstand unter dem Eindruck der Notwendigkeit und des Willens zu einer Zu- sammenarbeit der unabhängig gewordenen Staaten. Ihre Gestalt wurde dabei vom Kon- flikt der Ideen des Panafrikanismus und des afrikanischen Nationalismus bestimmt. Sie vereinte beide Ansätze, allerdings dominierte die Monrovia-Gruppe mit ihrem stark sou- veränitätsbasierten Konzept. Grundprinzipien waren darum die souveräne Gleichheit aller Mitgliedsstaaten, die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten, die Achtung der Sou- veränität und territorialen Integrität jedes Staates und seines Rechts auf unabhängige E- xistenz. (Meyns: 2002, S. 54 und El-Ayouty: 1994, S. 186/187) Eine Ausnahme von der strikten Beachtung der territorialen Integrität bildete der Fall Eritreas, das sich nach einer von UN und OAU mit den Konfliktparteien ausgehandelten Friedensinitiative von Äthiopien abspaltete. Zugleich eröffnete dieser Fall die Frage, ob die strikte Beachtung der territorialen Integrität noch aufrecht erhalten werden kann. Die- se Frage stellte die Grundlagen der OAU in Frage, überforderte ihre Problemlösungska- pazität und blieb ungelöst.
Eine neue Dynamik erhielt die OAU in den 1990er Jahren vor dem Hintergrund der ge- wandelten Rahmenbedingungen politischer und wirtschaftlicher Natur. So wurde 1991
auf dem Gipfel in Abuja (Nigeria) der Vertrag über die Afrikanische Wirtschaftsgemein- schaft AEC verabschiedet. (Hofmeier: 2004, S. 192) Im sicherheitspolitischen Bereich schuf die Kairo-Erklärung von 1993 einen „Mechanis- mus für die Prävention, das Management und die Lösung von Konflikten“, der bei kleine- ren Konflikten erfolgreich eingreifen konnte. Wegen seines knappen Budgets war aber seine Kapazität beschränkt. So war er z.B. bei der Aushandlung des Waffenstillstandsab- kommens 1999 im Kongo auf Unterstützung der UN angewiesen. (Meyns: 2002, S. 63 und Schmidt: 2005, S. 26) Zwei Initiativen, die in den 1990er Jahren außerhalb der OAU entstanden sind, aber spä- ter in sie integriert wurden, CSSDCA und NEPAD, werden noch genauer betrachtet. Die signifikanteste Initiative nahm aber am 9. September 1999 ihren Anfang, als der liby- sche Staatschef Gaddafi einen OAU-Sondergipfel in der libyschen Stadt Sirte einberief und dort zwei nicht im voraus mit den anderen Staatschefs abgestimmte Pläne zur Um- wandlung der OAU in föderale „Vereinigte Staaten von Afrika“ oder eine konföderale „Union der afrikanischen Staaten“ präsentierte. (Meyns: 2002, S. 59) Der Vorstoß ist vor dem Hintergrund der weltpolitischen Lage Gaddafis zu verstehen. Er hatte zum Panafrikanismus keinen engeren Bezug, eher zur Idee der arabischen Nation. Seit dem Lockerbie-Attentat war Libyen aber weltpolitisch isoliert. 1992/93 erließen die UN zudem wirtschaftliche Sanktionen. Gaddafi versuchte durch einen Kurs der Koopera- tionsbereitschaft aus der Isolation herauszukommen. Bei den afrikanischen Staaten fand er eher Unterstützung als bei den arabischen. (Meyns: 2002, S. 58 und NZZ: 9.7.2002) Die Vorschläge waren für die anderen Staatschefs inakzeptabel, um aber einen diplomati- schen Eklat zu vermeiden, wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die gemeinsame Sir- te-Deklaration erarbeitete. Anstelle eines gesamtafrikanischen Staates wurde die Grün- dung einer Afrikanischen Union beschlossen. Schon 2000 wurde die AU-Gründungsakte auf dem Gipfel in Lomé (Togo) vorgelegt. Dort beschloß die OAU ihre Auflösung und Umwandlung in die AU. Jedoch lagen bis zur beschlossenen Proklamation der AU auf einem Sirte-2-Sondergipfel im März 2001 nicht genügend Ratifikationsurkunden (2/3 der Mitglieder=36) vor. Auf dem Folgegipfel in Lusaka am 11. Juli 2001 war dies schließlich der Fall, so dass beschlossen wurde, die AU auf dem nächsten Gipfel in Durban im Juli 2002 aus der Taufe zu heben. (Meyns: 2002, S. 60 und Libyen-News: 2005b)
2.2.2. Organe und Ziele Die in der Charta festegelegten Ziele der OAU lassen sich in fünf Themenkomplexe zu- sammenfassen: Förderung der Einheit und Solidarität der afrikanischen Staaten, Koordi- nierung und Intensivierung der innerafrikanischen Zusammenarbeit, um ein besseres Le- ben der Menschen zu ermöglichen, Verteidigung der Souveränität und territorialen Integ- rität der Mitgliedsstaaten, Abschaffung aller Arten von Kolonialismus und Förderung der internationalen Zusammenarbeit unter besonderer Beachtung der UN-Charta und der U- niversellen Erklärung der Menschenrechte. Die Mitgliedsstaaten waren aufgefordert, ihre Politiken zur Erreichung dieser Ziele zu harmonisieren. (ILO: 2005) Das Einheitsziel war dabei nicht territorial, sondern ideologisch zu verstehen. (Saxena: 2004, S. 175) Die OAU war als Forum für politische Zusammenarbeit konzipiert, weshalb Fragen der Wirtschaftskooperation praktisch keine Rolle spielten. Die einzige Ausnahme bilden der Lagos-Plan und die AEC, die aber bislang weitgehend erfolglos blieben. (Hofmeier: 2004, S. 190) Das oberste Organ war die Versammlung der Staats- und Regierungschefs, die sich jedes Jahr im Juni traf. Ein Ministerrat traf sich in jeweils verschiedener fachlicher Kompositi- on, hatte aber keine Entscheidungskompetenzen, sondern war nur für die Umsetzung der Beschlüsse der Versammlung zuständig. Der Rat der Außenminister traf sich zweimal jährlich, einmal zu finanziellen Fragen und einmal zur Gipfelvorbereitung. Die anderen Ministerräte traten gar nur alle zwei Jahre zusammen. Das Generalsekretariat, geleitet von einem Generalsekretär und fünf Stellvertretern, je einer aus einer der fünf Regionen Afri- kas, hatte rein administrative Aufgaben. Außerdem war es für die Implementierung der Entscheidung der Gipfel oder Ministerräte zuständig. Daneben gab es spezialisierte Ko- mitees etwa für soziale Fragen, Wissenschaft oder Flüchtlingsfragen. (ILO: 2005) Weiterhin arbeiteten eine Reihe von autonomen spezialisierten Agenturen unter der Schirmherrschaft der OAU, z.B. die Pan-African Telecommunications Union, die Pan- African Postal Union, die Pan-African-News-Agency oder die Organisation of African Trade Union Unity. Am Beispiel der letzten beiden zeigte sich die Erfolglosigkeit von Initiativen, die über rein technische Fragen hinausgingen: beide Agenturen wurden schon kurz nach ihrer Schaffung aufgrund mangelnder Unterstützung der Mitgliedsstaaten wie- der geschlossen. (ILO: 2005) Seit der Verabschiedung des AEC-Vertrages war auch das Sekretariat der AEC beim Generalsekretariat der OAU angesiedelt.
Zur Unterstützung der Entwicklung von Mitgliedsstaaten wurden 1966 die Afrikanische Entwicklungsbank und 1972 der Entwicklungsfonds gegründet. (Libyen-News: 2005b) Im Bereich der Menschenrechte hat die OAU zwei wichtige Dokumente hervorgebracht: die Afrikanische Charta über die Rechte und Wohlfahrt des Kindes und die Afrikanische Charta der Rechte der Menschen und Völker, die sog. Banjul-Charta. Letztere trat 1986 in Kraft und lehnt sich stark an die UN-Menschenrechtspakte an. Die Überwachung über- nimmt eine Menschenrechtskommission, die aber keine Sanktionsmöglichkeiten besitzt. Mit der Schaffung des Afrikanischen Gerichtshofes ist auch dieser für die Überwachung der Einhaltung der Charta zuständig. Erstere Charta basiert auf der Allgemeinen Erklä- rung der Menschenrechte und der UN-Kinderrechtskonvention. Die Charta, 1990 verab- schiedet, trat am 29. November 1999 in Kraft. Bis heute ist sie 35 Staaten ratifiziert. In institutioneller Hinsicht stand die OAU auf schwachen Füßen. Das Sekretariat besaß keine eigenen Kompetenzen und die jährlichen Gipfel wurden mehr und mehr zur bloßen Repräsentation genutzt. Die OAU litt auch zunehmend unter einem eklatanten Ressour- cenmangel, da viele Mitglieder keine Beiträge zahlten. (Schmidt: 2005, S. 25/26) 2002 beliefen sich die ausstehenden Beiträge auf 54,5 Millionen US-Dollar, etwa das Doppelte des Jahresbudgets. Nur neun Mitglieder zahlten stets pünktlich. (Ankomah: 2002) Sanktionsmechanismen für Mitglieder, die Beiträge schuldeten oder Beschlüssen zuwider handelten, existierten nicht. So unterhielten einige trotz eindeutiger Beschlüsse wirt- schaftliche oder diplomatische Beziehungen zum Apartheidsregime Südafrikas. (Saxena: 2004, S. 175) Der „Mechanismus für Prävention, das Management und die Lösung von Konflikten“ blieb wegen begrenzter Ressourcen in seiner Kapazität beschränkt. (Meyns: 2002, S. 63)
2.2.3. Erfolg und Scheitern
Die OAU ist in den fast vierzig Jahren ihrer Existenz zu einer festen Größe geworden. Für jeden unabhängig gewordenen Staat war der Beitritt selbstverständlich. Am Ende waren alle afrikanischen Staaten mit Ausnahme Marokkos Mitglied. (Meyns: 2002, S. 55) In der Frage der Beseitigung kolonialer und weißer Minderheiten Herrschaft trat die OAU international, vor allem bei den UN, immer geschlossen auf und verlor trotz großer Mei- nungsunterschiede in anderen Gebieten dieses Ziel nicht aus den Augen. Schließlich konnte mit der Beseitigung der Apartheid in Südafrika dieses Ziel verwirklicht werden,
was auch ein Verdienst der OAU ist. (Meyns: 2002, S. 55) Zudem erreichte die OAU die Schaffung eines gewissen Zusammengehörigkeitsgefühls. (Saxena: 2004, S. 185) Bei innerstaatlichen Problemen war die OAU dagegen meist hilflos. Durch das Prinzip der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten hatte sie sich selbst die Hände gebun- den. Sie sah in den 1970er Jahren dem Treiben blutrünstiger Diktatoren wie Bokassa e- benso tatenlos zu wie in den 1980er Jahren den durch Naturkatastrophen und verfehlte Entwicklungspolitik ausgelösten Wirtschaftskrisen oder den Bürgerkriegen in den 1990er Jahren etwa in Somalia oder Ruanda. (Meyns: 2002, S. 55) Die in der Charta vorgesehene Kommission für Vermittlung und Schlichtung hatte ihre Arbeit niemals aufgenommen. (Saxena: 2004, S. 184) Oft wurde die OAU als „Club der Diktatoren“ oder „Trade Union of Tyrants“ (von Wal- raven: 2004, S. 200) bezeichnet. Der frühere Präsident Tansanias, Julius Nyerere, sagte: „The OAU exists only for the protection of African Heads of State“. (El-Ayouty, S. 179) Integrationsversuche in den 1970er und 1980er Jahren waren geprägt von großen Worten und wenig Erfolg („Integration by declaration“), z.B. im Fall des Lagos-Plans von 1981 zur Herstellung wirtschaftlicher Einheit. (Zehender: 2005, S. 1) „Insgesamt konnte die OAU weder einen Beitrag zur (wirtschaftlichen) Entwicklung des Kontinents leisten noch ihren Anspruch, den Frieden auf dem Kontinent zu wahren, ein- lösen.“ (Schmidt: 2005, S. 26)
2.3. Regionale Einigung
Auf dem Feld der regionalen Integration ist seit Beginn der 1990er Jahre wieder verstärk- te Aktivität zu beobachten. Viele Regionalorganisationen (RECs) wurden schon viel frü- her gegründet, zeichneten sich aber durch lange mangelnde Aktivität aus.
Die meisten regionalen Organisationen wurden bereits in den 1960er und 1970er Jahren gegründet. Ihre Inhalte reichen von breit angelegten Wirtschaftsgemeinschaften bis zu auf einen Themenkomplex beschränkten Spezialorganisationen. (Hofmeier: 2004, S. 190) Die 1958 gegründete UN-Wirtschaftskommission für Afrika hat sich von Anfang an für die Schaffung regionaler Organisationen eingesetzt. Sie werden bis heute als Basis für die Entwicklung des Kontinents betrachtet. Nicht zuletzt deshalb bilden sie auch die Basis für die AEC. Die Afrikanische Entwicklungsbank unterstütze die Regionalorganisation zu- dem mit speziellen Programmen. (Hofmeier: 2004, S. 190)
Insgesamt existieren laut AU 14 Regionalorganisationen in Afrika (siehe Anhang), die alle eine Wirtschafts- und infrastrukturelle Zusammenarbeit anstreben. Seit Anfang der 1990er Jahre findet eine Intensivierung der Zusammenarbeit bei außen- und sicherheits- politischen Aspekten statt. Vorreiter hierbei war das Eingreifen der ECOMOG in die Bürgerkriege in Liberia, Sierra Leone und Elfenbeinküste. Auch andere Organisationen schufen Organe für eine sicherheitspolitische Zusammenarbeit, so SADC und IGAD. (Hofmeier: 2004, S. 196) „Keine auch nur ansatzweise erfolgversprechenden Ansätze hat es hingegen bisher im Hinblick auf eine verstärkte Regionalkooperation auch im engeren politischen Bereich gegeben, etwa in Richtung auf eine graduelle Herausbildung regionaler Föderation oder Staatenbünde, wie es in den frühen panafrikanischen Vorstellungen angelegt gewesen war.“ (Hofmeier: 2004, S. 196) Die EAC weist zwar weiterhin auf das politische Endziel Vereinigung hin, hat aber dahingehend noch keine Schritte unternommen.
„Nahezu alle Regionalorganisationen beruhen ausschließlich auf zwischenstaatlicher Ko- operation ohne effektive Kompetenzen der schwachen und unzureichend ausgestatteten Sekretariate (...). Eine Überwindung der engen nationalstaatlichen Interessen hatte sich nirgendwo durchsetzen können. (Hofmeier: 2004, S. 190) Allerdings gibt es in einigen Regionalorganisationen, etwa EAC und ECOWAS, inzwischen Versammlun- gen/Parlamente, die aber nur mit geringen Kompetenzen ausgestattet sind. Darüber hinaus gibt es vereinzelt Gerichtshöfe, die bei Streitfragen zu den Vertragswerken angerufen werden können. (Hofmeier: 2004, S. 219) Hinderlich ist weiterhin, daß vielfach Mehrfachmitgliedschaften existieren. Die daraus entstehenden unterschiedlichen Verpflichtungen und Vorschriften sind oft nicht kompati- bel, worüber allerdings mit Desinteresse hinweggesehen wird. (Hofmeier: 2004, S. 200) Bisher ist bei allen RECs die durch Wirtschaftskooperation zu erwartende Intensivierung des Binnenhandels gering geblieben. (Hofmeier: 2004, S. 217) Ein großes, wenn nicht das größte, Hindernis dabei ist die wirtschaftliche Unterentwick- lung Afrikas. Die Komplementarität der von verschiedenen Ländern produzierten Wirt- schaftsgüter ist immer noch gering, der Grad der Industrialisierung nach wie vor niedrig. Die Abhängigkeit von nicht-afrikanischen Ländern besteht unvermindert fort. Zudem sind alle für den Wirtschaftsaustausch nötigen Infrastruktureinrichtungen von niedriger Quali- tät. (Hofmeier: 2004, S. 197) Ohne Industrie und grenzüberschreitenden Handel sind aber keine Gewinne erzielbar. Damit entfällt das wichtigste Antriebsmoment wirtschaftlicher Integration. (Haeflinger: 2001)
Alle regionalen Gemeinschaften haben sich auch aus diesem Grund den Dialog mit der Privatwirtschaft auf die Fahnen geschrieben, etwas bei der SADC durch eine Verbin- dungsstelle zum Sekretariat. Der Dialog mit der Privatwirtschaft ist dabei durch die Gründung von Dachverbänden nationaler Kammern leichter geworden. Allerdings ist es für nicht-staatliche Akteure grundsätzlich weiterhin schwer auf Politikentscheidungen Einfluß zu nehmen, was vor allem an ihrer eigenen ressourcenbedingten Schwäche liegt. (Zehender: 2001, S. 3ff.) Aufgrund der schwachen Volkswirtschaften wären auch die mit einer Integration einher- gehenden Strukturanpassungs- und Transformationsprozesse für die afrikanischen Staaten kaum zu bewältigen. (Hofmeier: 2004, S. 198) Darüber hinaus verfügen alle RECs über eine völlig unzureichende Ressourcenausstat- tung, vielfach nicht einmal über genug Mittel, um die Funktionsfähigkeit der Institutionen zu gewährleisten. (Hofmeier: 2004, S. 200)
2.3.1. Westafrika
Die ECOWAS hat ihre vertragliche Grundlage im Jahr 1993 nach dem Vorbild der EU grundsätzlich erneuert. Zu den ambitionierten Zielen gehören ein gemeinsamer Markt und eine gemeinsame Währung sowie die völlige Freizügigkeit von Personen, Dienstleistun- gen und Kapital. Von der Realisierung dieser Ziele ist ECOWAS aber aufgrund unter- schiedlicher nationaler Interessen noch weit entfernt. Bis Mitte 2001 war erst der Handel für wenige Produkte liberalisiert und einzig Benin hatte sämtliche Zölle aufgehoben. (Hofmeier: 2004, S. 206/207) Dem Ziel einer gemeinsamen Währung ist man auch nicht näher gekommen. Eine für 2003 geplante zweite Währungsunion neben der UEMOA scheiterte wegen Nichterfüllung der Konvergenzkriterien. (Hofmeier: 2004, S. 207) Sicherheitspolitisch hat sie aber ihre Handlungsfähigkeit bewiesen. Mit gemeinsamen Truppenkontingenten unter der Bezeichnung ECOMOG intervenierte sie in den Bürger- kriegen in Liberia (1991), Sierra Leone (1997) und Elfenbeinküste (2003). (Hofmeier: 2004, S. 207) Institutionell hat ECOWAS in den letzten Jahren etwa in Bezug auf Arbeit des Sekretari- ats, des Parlaments und des Gerichtshofs mehr Fortschritte gemacht als es dem gemeinhin schlechten Ruf der Organisation entspricht. (Hofmeier: 2004, S. 207) Die UEMOA besteht aus acht ECOWAS-Mitgliedern und zeichnet sich vor allem durch eine gemeinsame Zentralbank und eine gemeinsame Währung aus, den CFA Franc, der
über Frankreich an den Euro gebunden ist. Seit 2000 besteht zudem eine Zollunion. Die Voraussetzungen für einen gemeinsamen Binnenmarkt existieren damit, tatsächlich ste- hen diesem Ziel aber noch viele politische, institutionelle und nicht-tarifäre Hindernisse entgegen. Der 1997 geschaffene Strukturfonds soll den Entwicklungsgegensatz zwischen den reichen Küsten- und den armen Binnenländern überbrücken. Wie die gemeinsame Entwicklungsbank verfügt er aber nur über geringe Mittel. (Hofmeier: 2004, S. 206) Ins- gesamt betrachtet die UNECA die UEMOA als erfolgreichste Regionalorganisation. Der Konflikt im wichtigsten Mitgliedsland Elfenbeinküste hat aber auch ihre Fragilität ge- zeigt. (Hofmeier: 2004, S. 206) Neben diesen beiden gibt es noch insgesamt 14 andere spezialisierte Organisationen, die aber für die Regionalintegration ohne Bedeutung sind. (Hofmeier: 2004, S. 208)
2.3.2. Zentralafrika
Die CEMAC ist 1998 aus der schon seit 1966 existierenden UDEAC entstanden. Haupt- merkmale der UDEAC, die in die CEMAC übernommen wurden, sind ein gemeinsamer Außenzoll, ein Solidaritätsfonds, eine gemeinsame Entwicklungsbank und die gemeinsa- me Zugehörigkeit zur CFA-Franc-Zone über eine autonome Zentralbank. Trotz dieser guten Voraussetzungen ist die Bilanz der tatsächlichen Wirtschafts- und Handelsintegra- tion, vorwiegend aufgrund politischer Faktoren, enttäuschend. (Hofmeier: 2004, S. 208) Sicherheitspolitisch engagierte sie sich erstmals 2002 mit einen kleinen Truppenkontin- gent im anhaltenden Machtkonflikt in der Zentralafrikanischen Republik. (Hofmeier: 2004, S. 209) Die CEEAC umfaßt neben den CEMAC-Mitgliedern noch die DR Kongo, Burundi, Ru- anda und São Tomé und Príncipe sowie Angola und hat sich aufgrund der Konflikte in DR Kongo und Angola als kaum handlungsfähig erwiesen.
Die 1976 gegründete Wirtschaftsgemeinschaft der großen Seen CEPGL existiert ange- sichts der kriegerischen Konflikte nur noch auf dem Papier. (Hofmeier: 2004, S. 209)
2.3.3. Ostafrika
COMESA wurde 1994 als Nachfolgeorganisation der seit 1981 existierende PTA gegrün- det und stellt mit 20 Mitgliedern die größte Regionalorganisation Afrikas dar. Durch ü- berlappende Mitgliedschaften gab es jahrelang einen lähmenden Konflikt mit der SADC
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Georg Schwedt, 2005, Einigungstendenzen in Afrika - die europäische Einigung als Modell?, Munich, GRIN Publishing GmbH
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