Zur Effizienz der Transferleistungen an Ostdeutschland


Diplomarbeit, 2004

110 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die wirtschaftliche Situation in Ostdeutschland zum Ende der DDR

3. Gesetzliche Grundlagen der Fördermittelvergaben des Bundes

4. Überblick über Transferleistungen seit der Wende
4.1. Der Transferbegriff und seine Abgrenzung
4.2. Struktur und Aggregationsebenen
4.3. Das Ausmaß staatlicher Interventionen in Ostdeutschland

5. Bewertung der Förderungsstrukturen hinsichtlich der Allokationseffizienz
5.1. Zur Datenlage
5.2. Das wirtschaftspolitische Instrumentarium
5.3. Die Privatisierung der volkseigenen Betriebe
5.3.1 Der Übergang zur sozialen Marktwirtschaft
5.3.2 Auswirkungen der Eigentumsstrukturen der Unternehmen
5.3.3 Der Markttest als Kriterium der ökonomischen Bewertung und seine Folgen
5.3.4 Beurteilung der Privatisierung im volkswirtschaftlichen Kontext
5.4. Schaffung eines marktwirtschaftlichen Wettbewerbsumfeldes
5.4.1 Allgemeine Anmerkungen zu den finanziellen Voraussetzungen
5.4.2 Zur Bedeutung wirtschaftsnaher Infrastruktur für ostdeutsche Unternehmen
5.4.3 Einkaufszentren auf der grünen Wiese
5.4.4 Fehlallokationen und der Boom der ostdeutschen Bauwirtschaft
5.5. Subventionierung in den neuen Ländern
5.5.1 Allgemeine Überlegungen zur Subventionspolitik und der Informationslage
5.5.2 Zielsetzung der ostdeutschen Förderpolitik
5.5.3 Ausgewählte Förderprogramme des Bundes und ihre Wirkung
5.5.4 Verteilung der Hilfen auf die einzelnen Wirtschaftssektoren

6. Entwurf einer Neugestaltung des derzeitigen Fördermittelsystem
6.1. Vergleich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zwischen Ost und West auf Länderebene
6.1.1 Wirtschaftliche Charakteristika der ostdeutschen Länder
6.1.2 Die finanzielle Situation der ostdeutschen Kommunen
6.2. Kriterien zur effizienteren Verteilung von Fördermitteln
6.2.1 Wohlstandsindikatoren
6.2.2 Humankapital
6.2.3 Ausstattung mit Sachkapital
6.3. Anwendung der Kriterien auf Gesamtdeutschland

7. Fazit

Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Nettotransferleistungen 1991-1999 nach Berechnungen verschiedener Institutionen in Mrd. DM

Tabelle 2: Bruttotransferleistungen 1991-1999 nach Berechnungen verschiedener Institutionen in Mrd. DM

Tabelle 3: Finanztransfers aufgegliedert nach öffentlichen Geber-Institutionen 1991-1999 in Mrd. DM

Tabelle 4: Verwendungsstruktur der Transferleistungen für den Zeitraum von 1991 bis 1999 in Mrd. DM.

Tabelle 5: Finanzhilfen in den alten und neuen Bundesländern (einschl. Gemeinden) nach begünstigten Wirtschaftssektoren bzw. Subventionszielen 1998–2001 (DM pro Einwohner)

Tabelle 6: Wirtschaftliche Eckdaten der neuen Länder im Vergleich

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Übersicht zur Struktur der Transfers an Ostdeutschland

Abbildung 2: Struktur der wirtschaftspolitischen Maßnahmen im ostdeutschen Transformationsprozess

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Dreizehn Jahre nach der Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands ist die Abhängigkeit der ostdeutschen Wirtschaft von den Transferleistungen der alten Bundesländer unverändert hoch. Zu einem großen Teil sind der materielle Wohlstand und die Produktion in den neuen Ländern auf diese Leistungen zurückzuführen. Nach Schätzungen des IWH werden rund 22% der ostdeutschen Binnennachfrage aus den Transfermitteln des Bundes gespeist.[1] Nach anfänglichen großen Fortschritten in dem Konvergenzprozess der beiden Landesteile hat der ökonomische Wachstumsprozess Ostdeutschlands an Dynamik verloren. „Selbst eine Annäherung ist gegenwärtig kaum mehr festzustellen. Eher eine Verfestigung der bestehenden Unterschiede, mit der Tendenz, dass diese sich weiter vertiefen, statt abzunehmen.“[2] Ein sich selbst tragender Aufschwung der ostdeutschen Wirtschaft, wie er in den ersten Jahren der Wiedervereinigung erwartet wurde, ist in weite Ferne gerückt. Vielmehr ist die fragile Entwicklung in den neuen Ländern weiterhin eng mit der Zahlungsbereitschaft und der konjunkturellen Entwicklung des Westens verbunden.

Trotz der Unterstützung der Transformationswirtschaft mit westlichem Kapital und Know-how seit der Wiedervereinigung ist die Angleichung der Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet noch nicht gelungen. Vielmehr scheint es, als blieben die neuen Länder auch zukünftig in hohem Maße auf die Finanzströme aus dem Westen angewiesen. Dies gilt insbesondere für Aufwendungen im sozialen Bereich. Aus ökonomischer Sicht ist daher die Einheit Deutschlands noch nicht vollzogen. Angesichts des hohen Transfervolumens in den neunziger Jahren von insgesamt ungefähr 1.600 Mrd. DM[3] ist eine eingehende Betrachtung der Mittelverwendung nahe liegend. Hierbei soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit die Transferzahlungen aus volkswirtschaftlicher Sicht effizient eingesetzt wurden. Eine Beurteilung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen kann aufgrund der Komplexität der Wirkungszusammenhänge nicht vollständig und umfassend erfolgen. Es ist allerdings möglich, einzelne Instrumente hinsichtlich ihrer Eignung zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse zu untersuchen.

Um den Transformationsprozess Ostdeutschlands nachvollziehen zu können, ist eine Beschreibung der ökonomischen Ausgangslage der neuen Länder erforderlich, da die Ursachen für das hohe Transferaufkommen zunächst einmal historisch bedingt sind. In Kapitel 2 wird demgemäß zunächst die Lage der ostdeutschen Wirtschaft am Vorabend der Wiedervereinigung und im beginnenden Transformationsprozess beschrieben. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht vor allem der Vergleich der ökonomischen Leistungsfähigkeit der neuen Länder in dieser Phase mit Westdeutschland. Die Unterschiede zwischen den volkswirtschaftlichen Indikatoren sollen verdeutlichen, dass ein bloßer Systemwechsel (Transition) zur Vollendung der deutschen Einheit nicht ausreichte. Von der wirtschaftlichen Lage Ostdeutschlands ausgehend, sollen im folgenden Abschnitt kurz die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu den Transferleistungen vorgestellt werden. Neben der Übertragung des westdeutschen institutionellen Rahmens mussten auch die Anschubfinanzierungen zum „Aufbau Ost“ auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. In Kapitel 4 werden die geleisteten Transferleistungen näher untersucht. Dabei wird zunächst auf die Problematik einer umfassenden Abgrenzung und Definition des Transferbegriffs abgestellt. Da keine einheitliche Definition der Transferleistungen besteht, führen verschiedene Untersuchungskonzepte und unterschiedliche Herangehensweisen der Wirtschaftsinstitute zu einer erheblichen Abweichung des geschätzten Transfervolumens. Darüber hinaus soll gezeigt werden, dass eine objektive und erschöpfende Erfassung der Transferleistungen an der Verfügbarkeit der Daten scheitert. In Kapitel 5 wird dann das wirtschaftspolitische Instrumentarium im Transformationsprozess hinsichtlich seiner Allokationseffizienz untersucht. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt hierbei auf den Instrumenten: Privatisierung, Schaffung eines marktwirtschaftlichen Wettbewerbsumfeldes und Subventionierung. Gezeigt wird, inwiefern die eingesetzten Instrumente Auswirkungen auf das heutige Transferniveau haben. Hierbei werden auch mögliche Handlungsalternativen beleuchtet. Der letzte Abschnitt dient der Betrachtung regionaler Unterschiede in den neuen Ländern, die in der öffentlichen Diskussion zumeist als homogen wahrgenommen werden. Die regionalen Stärken und Schwächen werden anhand volkswirtschaftlicher Indikatoren vorgestellt und hieraus eine Implikation zu einer bedarfsorientierten und regionalisierten Förderpolitik abgeleitet. Auf Grundlage einer erhöhten Finanzautonomie der Gemeinden wird eine mögliche Ausgestaltung eines Subventions-Controllings für Gesamtdeutschland grob umrissen.

2. Die wirtschaftliche Situation in Ostdeutschland zum Ende der DDR

Mit dem offiziellen Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3.10.1990 endete die Geschichte der beiden konkurrierenden Staatsprinzipien auf deutschem Boden. Durch die Übernahme der rechtlichen und wirtschaftlichen Strukturen der Bundesrepublik ging die mehr als 40-jährige Zeit einer deutschen, sozialistischen Gesellschaftsordnung zu Ende. Im Zuge der Wiedervereinigung überschlugen sich die politischen und gesellschaftlichen Ereignisse; so verging zwischen der Öffnung der innerdeutschen Grenzen bis zur tatsächlichen Wiedervereinigung des getrennten Deutschlands nicht einmal ein Jahr. Die Geschwindigkeit mit der die deutsche Wiedervereinigung vorangetrieben wurde, ließ sich vor allem auf politische Gründe zurückführen. Einerseits wollte die letzte Regierung der DDR das weitere Abwandern der eigenen Bevölkerung nach Westen verhindern[4], andererseits witterte die westdeutsche Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl die einmalige historische Chance einer schnellen Wiedervereinigung kurz vor der anstehenden Bundestagswahl im Dezember 1990.

Der Vereinigung vorausgegangen waren anhaltende intensive Proteste der DDR-Bevölkerung, verbunden mit zunehmenden Zahlungsverpflichtungen der Deutschen Demokratischen Republik. Durch den voranschreitenden Zusammenbruch der Sowjetrepublik seiner ideologischen und militärischen Unterstützung beraubt, war das Regime Erich Honeckers gezwungen, sich dem Westen Deutschlands zu öffnen. Der zunehmende äußere Druck durch die Verpflichtungen aus internationalen Währungskrediten[5] in Verbindung mit den friedlichen Montagsdemonstrationen der Bürgerbewegung destabilisierte fortschreitend die staatliche Ordnung der DDR und führte letztlich zu deren Kollaps. Schlagartig sahen sich die rund 16,6 Millionen Bewohner Ostdeutschlands[6] mit einem neuen politischen und wirtschaftlichen System konfrontiert, das in der Indoktrination der SED-Einheitspartei als Klassenfeind galt.

Während in der Zeit vor 1990 offiziell Vollbeschäftigung bestand, brachte die Umstellung auf die marktwirtschaftlichen Verhältnisse der BRD Arbeitslosigkeit mit sich. Eine Arbeitsplatzgarantie wie in der DDR gab es nicht mehr. Gründe für die plötzliche Arbeitslosigkeit sind in der tendenziellen Überbeschäftigung und der besonderen Rolle der Frau in der DDR zu finden. Zur Kontrollstrategie des DDR-Regimes zählte es, Kinder schon im Krabbelalter frühzeitig in staatlichen Krippen zu einer ideologische Gleichschaltung zu erziehen. Dies führte dazu, dass die Frauen in der Regel einer Erwerbstätigkeit in den volkseigenen Betrieben nachgingen. Was sich letztlich in einer Frauenrolle in der Gesellschaft niederschlug, die sich von der westlichen unterschied, verbunden mit dem Selbstverständnis der Ost-Frauen als eigenständige Erwerbstätige. Ein Großteil der Arbeitslosigkeit nach dem Beitritt rührte folglich auch daher, dass Frauen nach einem ersten Arbeitsplatzverlust weiterhin in den Arbeitsmarkt strömten, da sie ihre berufliche Tätigkeit nicht aufgeben wollten. Von 1990 bis 1991 verringerte sich die Anzahl erwerbstätiger Frauen um 20%[7]. Jedoch war festzustellen, dass ein „freiwilliger Rückzug dieser Frauen in die Nichterwerbstätigkeit“[8] noch nicht stattgefunden hatte. Diese im Vergleich zu den West-Verhältnissen überproportionale Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt führte mit zu dem Phänomen der Arbeitslosigkeit nach der Wiedervereinigung.

Darüber hinaus orientierte sich die Ertragsmenge der volkseigenen Betriebe an staatlichen Fünf-Jahresplänen. Im Gegensatz dazu standen nach der Wirtschaftsunion Produktivität im Wettbewerb und die Nachfrage im Vordergrund. Hierbei wurde sehr schnell deutlich, dass gerade in Fragen der Arbeitsproduktivität die Industrie in den neuen Ländern den Unternehmen aus Westdeutschland drastisch unterlegen war. Der Arbeiter- und Bauernstaat war vor allem ein Staat der Arbeiter und Bauern. Die technische und maschinelle Ausstattung der Betriebe lag im direkten Vergleich mit den Maschinenparks westdeutscher Unternehmen weit zurück. Die Wirtschaftsforschungsinstitute wurden von den tatsächlichen Zahlen zur Arbeitsproduktivität jedoch überrascht, war man noch in den Jahren vor der Wiedervereinigung von weitaus höheren Werten ausgegangen. „Auf 65 bis 75% der Arbeitsproduktivität westlicher Betriebe wurden über viele Jahre vergleichbare DDR-Betriebe eingeschätzt. Mitte 1991 sind diese Zahlen auf 35% und weniger nach unten korrigiert worden.“[9] Diese Fehleinschätzung beruhte nicht zuletzt darauf, dass man höhere Werte erwartete, da gerade eine höhere Arbeitsproduktivität ein entscheidendes Klassenziel in der Ideologie des Marxismus-Leninismus war und nach Lenin diese letztlich den Sieg des Sozialismus bringen würde[10]. Aufgrund der politischen und ökonomischen Abschottung der DDR waren zuverlässige Daten zur tatsächlichen Wirtschaftsleistung nicht verfügbar. Entsprechende Daten mussten im Westen geschätzt werden, da davon auszugehen war, dass die Parteiführung manipulierte Daten veröffentlichen würde. Die Produktivitätsrückstände sind vor allem auf den systemimmanenten mangelnden Wettbewerb um führende Technologien in der Planwirtschaft zurückzuführen. Statt in die Entwicklung neuer Verfahren und Ausrüstung und damit in einen innovativen Wachstumspfad zu investieren, entschied sich die Staatsführung Ende der siebziger Jahre für ein Festhalten an den rückständigen Maschinen und Anlagen. Infolgedessen kam es in den folgenden Jahren zu einem Anstieg der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten bei überhöhter Bindung von Arbeitskräften und folglich weiterer Verringerung der Arbeitsproduktivität.[11] Dieses Bild bestätigt auch der Verlauf der Datenreihe zur Bruttowertschöpfung, deren Wachstum von 5,1% im Jahr 1984 bis auf 2,3% per annum gegen Ende der DDR sank.[12]

Besonders der Verschleißgrad bei Maschinen und Anlagen erhöhte sich in der Folge von 1980 bis 1989 im Durchschnitt von 51,3% auf 55,2%. Der Zustand der Produktionsanlagen in der Bauwirtschaft, im Handwerk und Handels- und Verkehrswesen wurde deutlich schlechter geschätzt.[13] Als Ergebnis führte der Einsatz zunehmend maroder Maschinen zu steigenden Produktionskosten und Störungen der Produktion aufgrund von Lieferengpässen bei Vorprodukten, die man durch wachsende Importe auszugleichen versuchte. Diese Importe aus dem Westen mussten wiederum in „harten“ Währungen bezahlt werden, was letztlich die Zahlungsbilanz weiter belastete und damit zu einer Verringerung des verfügbaren Investitionsvolumens führte. Parallel dazu mussten die Subventionen weiter angehoben werden, um die Preise für Grundnahrungsmittel und Produkte des täglichen Bedarfs stabil und niedrig zu halten. So kam es zu einer abwärtsgerichteten Spiralbewegung sich verstärkender Faktoren, die in die de facto Zahlungsunfähigkeit der DDR mündete. Als Folge dieser Entwicklung wurde im Transformationsprozess nach der Wende ein Großteil der entstandenen Überbeschäftigung (Wartung und Instandhaltung) bei der Einführung modernerer Anlagen und Produktionsmethoden abgebaut. Die hohe Arbeitslosigkeit nach der Wende ist also auch eine direkte Folge der geringen Arbeitsproduktivität in der DDR.

Eine weitere Begründung für die geringe Produktivität der DDR-Wirtschaft findet sich vor allem in der wirtschaftlichen Isolation der ehemaligen Staaten des Warschauer Paktes. Innerhalb der quasi geschlossenen Wirtschaftszone der Ostblock-Staaten wurde der komparative Vorteil Mitteldeutschlands, nämlich ein relativ hoher Anteil an Akademikern und spezialisierten Arbeitern, nicht konsequent ausgenutzt. Vielmehr gab es trotz begrenzter Exporte in den Westen keinen tatsächlichen Freihandel. 1988 betrug das Exportaufkommen der DDR in Länder des „nicht-sozialistischen Wirtschaftsgebiets“ ein Drittel der Gesamtexporte, von den restlichen Exporten in sozialistische Wirtschaftsgebiete entfielen 36% auf die Sowjetunion.[14] In den Staaten des Warschauer-Paktes wurde über die zu produzierenden Güterarten und Technologien willkürlich bestimmt, so dass es zu keiner außenwirtschaftlichen Arbeitsteilung[15] im Ricardianischen Sinne kommen konnte[16]. Dieses führte gerade im Mengen- und Preisgefüge zu gewaltigen Fehlallokationen, die durch Subventionen korrigiert werden mussten. Das tatsächliche Ausmaß wurde erst in den Monaten nach der Wiedervereinigung sichtbar. Die Subventionierung nahm vor allem in den Jahren zwischen 1984 und 1986 zu. Betrug der Anteil der Subventionen am produzierten Nationaleinkommen 1971 noch 7,8%, waren es 1987 schon 22,8% und 1989 bereits 25,3%.[17] Mit den Subventionen gelang es, die durchschnittlichen Kosten für Güter des täglichen Bedarfs auf einem niedrigen Niveau zu halten. Die ausbleibende Spezialisierung der DDR-Wirtschaft auf bestimmte Technologien im internationalen Handel führte jedoch dazu, dass das Qualitätsniveau der produzierten Güter insgesamt hinter dem westlicher Staaten zurück blieb.

Zwar ähnelte die Diversifikation des produzierenden Gewerbes den Strukturen in der Bundesrepublik, mit den meisten Beschäftigten in den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik und der Lebensmittelindustrie[18], qualitativ und im Ansehen der Konsumenten konnten die Produkte jedoch größtenteils mit den West-Marken nicht mithalten. Hierdurch kam es nach Öffnung der Grenzen zu einer vermehrten Nachfrage nach Konsumgütern aus dem Westen, welche die Ostprodukte schnell verdrängten. Infolgedessen brach der heimische Absatzmarkt für die Ost-Industrie zusammen. Gleichzeitig führte die politisch forcierte Aufwertung der ehemaligen Ostmark um ca. 300% zu einer Verteuerung der ostdeutschen Produkte auf dem Weltmarkt, besonders auf den Hauptabsatzmärkten in Osteuropa.[19] Diese Anhebung des Wechselkurses sollte verhindern, dass die neuen Länder als Billiglohn-Produzenten in Konkurrenz zu westdeutschen Standorten stehen. In der Konsequenz kam es jedoch zu einem Einbruch der Außenhandelsbeziehung Ostdeutschlands mit Osteuropa, da die Waren auf diesen Märkten jetzt teurer angeboten werden mussten. Hierfür sorgte nicht zuletzt auch die von der Gewerkschaft durchgesetzte Tarifanpassung, die zu einer Erhöhung der Lohnstückkosten 1991 auf 150% des westdeutschen Niveaus führte.[20] Windolf et al. bewerten in diesem Zusammenhang das Umtauschverhältnis von 1:1 als den ersten „Meilenstein auf dem Wege zur Deindustrialisierung Ostdeutschlands.“[21]

Beschleunigt durch die zunehmende Globalisierung der westlichen Welt mit ihren transnationalen Konzernen und weltumspannenden Kapitalströmen, führte auch die politische und ökonomische Isolation der Ostblock-Staaten zu deren Zusammenbruch. Während der Weltwirtschaftskrise in den siebziger Jahren war die DDR gerade durch diese Isolation vor den Auswirkungen geschützt. In der Folgezeit konnte man jedoch nicht vom zunehmenden Technologietransfer der westlichen Hemisphäre profitieren. Mit der steigenden Bedeutung der Mikroelektronik verloren die ohnehin geringen, vornehmlich auf klassischem Maschinenbau beruhenden Exporte in den Westen weiter an Bedeutung. Gelang es „für eine im Inland aufgebrachte Mark 1970 noch 0,537 Valutamark (VM) bzw. DM“ zu erzielen, „waren es 1980 bereits lediglich 0,454 VM und 1988 nur noch 0,246 VM.“[22] Die Ausfuhren nahmen im gleichen Maße ab, wie die Technologien der DDR veralteten. Gerade im Werkzeugmaschinenbau, wo die DDR-Wirtschaft bis in die siebziger Jahre eine weltweite Spitzenposition mit einnahm, gingen die Exportanteile dramatisch zurück. Die Westexportanteile des Maschinenbaus sanken von 17,5% im Jahr 1970 auf 12,2% in 1980 und stürzten in den Folgejahren weiter ab.[23] Auch in anderen von der Mikrotechnologie beeinflussten Bereichen sank die globale Bedeutung der DDR-Ökonomie. Mit den beginnenden Absatzschwierigkeiten der Maschinenbauprodukte begann man in der SED-Führung umzudenken und der Mikroelektronik höhere Priorität einzuräumen. In einer internen Analyse im Herbst 1976 stellte das Zentralkomitee der SED fest, dass die durchschnittliche Produktivität in der Mikroelektronik nur zehn bis 30% des Westniveaus erreichte; bei einem fünf- bis zehnfachen der Kosten lag der Rückstand in einzelnen Bereichen bei bis zu neun Jahren.[24] In Verbindung mit den Aufrüstungsbemühungen der beiden Staaten-Blöcke in der Hochphase des kalten Krieges gewann die Mikroelektronik auch im militärischen Bereich zunehmend an Bedeutung. Die Sowjetunion forderte unter anderem auch von der DDR-Führung, die entsprechende Mikroelektronik für Waffensysteme zu entwickeln. Somit genoss dieses Forschungsfeld in der Wirtschaftspolitik bis zum Ende der DDR oberste Priorität und ihm wurde der Rang einer gesellschaftlichen Schlüsseltechnologie im Wettbewerb mit dem Westen zugesprochen.[25]

Die bestehende Rückständigkeit in der Forschung wurde von der Staatsführung auf drei wesentliche Ursachen zurückgeführt: die westlichen Handelsembargos für Waren dieser Art, ungenügende Kooperation im Rat der Gegenseitigen Wirtschaftshilfe (RGW)[26] der sozialistischen Staaten und allgemeine volkswirtschaftliche Mängel. Zwar gelang es gewisse technologische Rückstände mittels Spionage in westlichen Staaten und durch Kooperationen mit Technologieführern wie beispielsweise Toshiba zu verringern, insgesamt gingen jedoch zu wenige Impulse von der eigenen Forschung aus, um kritische Technologien selbst entwickeln zu können.[27] Dennoch war die Deutsche Demokratische Republik der „High-Tech-Motor“ des Ostblocks. Das geschätzte Bruttoinlandsprodukt der DDR zu Marktpreisen von 1985 lag 1989 bei ungefähren 353,2 Mrd. DM, wobei in den Wachstumsraten über die vorherigen zehn Jahre eine deutliche Abschwächung zu sehen war.[28] Im Vergleich dazu betrug 1989 das Bruttoinlandsprodukt der Tschechoslowakei 758,7 Mrd. Kcs, was umgerechnet ungefähr 94,78 Mrd. DM entsprach und Polen kam auf ein BIP von 118.319 Mrd. Zl, ungefähr 154,6 Mrd. DM.[29] Somit war die DDR, verglichen mit anderen sozialistischen „Bruderstaaten“, von hoher wirtschaftlicher Bedeutung für den Ostblock, obschon sie mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik nicht mithalten konnte. Deutlich wird dies auch am jährlichen Pro-Kopf-Einkommen der DDR, das 1990 im Durchschnitt 19.500 DM betrug, während das Pro-Kopf-Einkommen in Westdeutschland 1990 bei 35.000 DM lag.[30] Ähnlich der BRD gab es auch in der DDR Unterschiede in der Verteilung der Industrie auf die einzelnen Länder. Tendenziell gab es in Ostdeutschland ein Nord-Süd-Gefälle; Mecklenburg-Vorpommern war mit 12,8% der Wohnbevölkerung zu 7,6% an der gesamten Industrieproduktion beteiligt, wohingegen in Sachsen 29,9% der Bevölkerung 31,1% der Industrieproduktion erwirtschafteten. Das Schlusslicht der Produktivität bildete Ost-Berlin mit einem Anteil von 5,5% bei 7,6% der Gesamt-Bevölkerung.[31] Insgesamt hatte die Industrieproduktion in den Jahren 1986 bis 1989 einen Gesamtanteil von 56-57% des Bruttoinlandsproduktes. Verglichen mit dem Anteil von 36% der Industrieproduktion am BIP der Bundesrepublik in 1986/87 wird deutlich, dass die DDR-Wirtschaft eine wesentlich höhere Gewichtung des sekundären Sektors aufwies.[32] Alles in allem erfolgte hier eine deutlich langsamere Verschiebung zugunsten des Dienstleistungssektors, als dies die westlichen Industrienationen in den siebziger Jahren erfahren hatten. Dieses Bild bestätigt auch ein Blick auf die Ausstattung der durchschnittlichen Haushalte mit Konsumgütern. In der Bundesrepublik hatte 1988 fast jeder Haushalt einen PKW (97%), 94% der Haushalte verfügten über einen Farbfernseher und 98% aller Haushalte waren mit Telefonanschlüssen ausgestattet. Demgegenüber hatten nur 52% aller DDR-Haushalte ein eigenes Auto, nur 52% der Haushalte nannten einen Farbfernseher ihr Eigen und nur 9% verfügten über einen eigenen Telefonanschluss.[33] Diese Zahlen sind vor allem auf die geringe Verfügbarkeit der entsprechenden Konsumgüter zurückzuführen. Legendär ist in diesem Zusammenhang vor allem die Wartezeit von bis zu 15 Jahren für ein Auto der Marke Trabant. Diese Angebotslücke hatte eine Erhöhung der Sparquote zur Folge. Lag diese noch in den sechziger Jahren bei durchschnittlich 5,7 Prozent, zog sie nach einem Rückgang am Anfang der achtziger Jahre auf 2,8%, in den Jahren 1987/88 auf 6,7% an.[34] Verbunden mit diesem Kaufkraftüberhang sank auch das Vertrauen der Bürger in die eigene Währung, die, gefördert durch den weiteren Ausbau von Intershops und Genex-Geschenkdiensten, im Zahlungsverkehr für gehobene Konsumgüter an Bedeutung verlor. Vor allem die Intershop-Filialen dienten dem Regime als Einnahmequelle konvertibler West-Devisen, da hier nur in solchen Währungen bezahlt werden durfte.

So ist es nicht verwunderlich, dass die D-Mark die DDR-Mark zunehmend im Zahlungsverkehr ablöste, was sich im Anstieg der Schwarzmarktpreise für D-Mark widerspiegelte. Ende 1988 erreichte der geschätzte Anteil der D-Mark am gesamten Bargeldumlauf der DDR 62%.[35] Durch die Mangelversorgung mit Konsumgütern verstärkten sich der Unmut in der Bevölkerung und damit das Gefühl, dass die wirtschaftliche Lage sich nicht bessern würde, gerade im direkten Vergleich mit dem Westen. Die Führung der DDR war sich dieser Situation durchaus bewusst, befand sich jedoch in dem Dilemma, nichts unternehmen zu können, ohne die sozialistischen Ideale von Vollbeschäftigung und sozialer Gleichheit zu verraten. Umstrukturierungen und Schließungen von unrentablen Produktionsstätten hätten eine vorübergehende Arbeitslosigkeit zur Folge gehabt und wären folglich als indirektes Eingeständnis von systemimmanenten Schwächen des Marxismus-Leninismus verstanden worden. Ein Strukturwandel mit einer effizienteren volkswirtschaftlichen Allokation und Konzentration auf rentable Produktionszweige verbot sich also aus politischen Gründen. Somit war man gezwungen, sehenden Auges dem Untergang des Sozialismus entgegenzugehen.

3. Gesetzliche Grundlagen der Fördermittelvergaben des Bundes

Die beschriebenen Rahmenbedingungen zur Zeit der Wiedervereinigung machen deutlich, dass es mit einer bloßen wirtschaftlichen und rechtlichen Integration der Länder der ehemaligen DDR in den Wirtschaftsraum der Bundesrepublik nicht getan war. Vielmehr war ein massives finanzielles Engagement von Nöten, um die ökonomische Lücke zwischen den beiden Teilen Deutschlands zu schließen. Mit dem Versprechen der Regierung Kohl, „blühende Landschaften“ im Osten zu schaffen, war verbunden, dass zusätzliche finanzielle Mittel für den Strukturwandel zur Verfügung gestellt werden mussten. Neben der Integration der neuen Länder in den Länderfinanzausgleich wurden verschiedene weitere Institutionen geschaffen, um die wirtschaftliche Einheit Deutschlands voranzutreiben.

Bereits mit der Finanzreform 1969/70 wurde das Grundgesetz um die Gemeinschaftsaufgaben in Artikel 91a und 91b erweitert. Diese Artikel stellen eine Ausnahme vom Prinzip des Lastentragungsgrundsatzes des Grundgesetzes dar und tragen damit der Tatsache Rechnung, dass bestimmte Aufgabengebiete von überregionalem Charakter einer Koordination in gemeinschaftlicher Aufgabe von Bund und Ländern bedürfen. Hierunter fallen der Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken, die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes nach Artikel 91a. Im Zuge dieser Reform wurde auch der Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes eingeführt, in dem das Instrument der Finanzhilfe des Bundes zur Abwehr von Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, der Förderung des wirtschaftlichen Wachstums oder des Ausgleichs unterschiedlicher Wirtschaftskraft geschaffen wurde.

Diese bereits vorhandenen Artikel des Grundgesetzes konnten unmittelbar auf die Situation zur Wende angewendet werden und bildeten in den Jahren seit der Wiedervereinigung den verfassungsrechtlichen Unterbau für die Transferleistungen des Bundes an die neuen Länder.

Per definitionem ist die Mitwirkung des Bundes erforderlich, sofern die Aufgaben für die Gesamtheit bedeutsam sind und eine Verbesserung der Lebensverhältnisse Bundesmittel bedürfen. Nähere Bestimmungen erfolgen durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrats. Die in Artikel 91a Grundgesetz festgelegte Mitwirkung des Bundes bei der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur erfolgt nicht nur im Hinblick auf die Finanzierung, sondern beinhaltet auch eine Verpflichtung des Bundes und der Länder zur gemeinsamen Durchführung eines Rahmenplanes.[36] Dieser Rahmenplan wird von einem Ausschuss aufgestellt, bestehend aus je einem Minister beziehungsweise Senator jedes Landes mit jeweils einer Stimme, dem zuständigen Fachminister des Bundes (Wirtschaftsminister) und dem Bundesfinanzminister, der über 16 Stimmen verfügt, die einheitlich abgegeben werden müssen. Die Aufstellung erfolgt für den Finanzplanzeitraum, der jährlich überprüft und fortgeschrieben wird. In dem Rahmenplan enthalten sind die materiellen Förderbedingungen der Gemeinschaftsaufgabe wie Fördervoraussetzungen, deren Intensität, die vorgesehenen Maßnahmen und die regionalen Förderprogramme der Länder, die jeweils in Eigenverantwortung erstellt werden. Ein Beschluss erfolgt mit den Stimmen des Bundes und der Mehrheit der Stimmen der Länder, woraufhin der Plan der Bundesregierung und den Landesregierungen zugeführt wird. Die erforderlichen Finanzmittel werden in die jeweiligen Haushaltsentwürfe der Regierungen aufgenommen, wobei jedoch die Feststellung der Bereitstellung der Mittel in den Haushaltsplänen den Haushaltsgesetzgebern vorbehalten bleibt. Ziel der Förderung ist der Ausgleich wirtschaftlichen Gefälles zwischen den einzelnen Ländern durch Unterstützung von Gebieten mit unterdurchschnittlicher Wirtschaftskraft. So soll ein Anschluss an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung auch in den von Strukturwandel betroffenen oder bedrohten Regionen gewährleistet werden und Standortnachteile nivelliert werden. Die Gemeinschaftsaufgaben sind daher als Ergänzung zur allgemeinen überregionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik zu verstehen und sollen diese in ihrer Wirksamkeit verstärken.

Im Rahmen dieser Aufgaben liegt der Schwerpunkt auf der Förderung von Investitionen zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen durch sachkapitalbezogene oder lohnkostenbezogene Zuschüsse und dem Ausbau der Infrastruktur, wie Erschließung von Gewerbeflächen und Verkehrsanbindung, sofern diese für die regionale wirtschaftliche Entwicklung dienlich ist. Der verfassungsrechtliche Anteil des Bundes an der Finanzierung der Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur beträgt 50%. Im Rahmenprogramm festgelegt, sind ebenfalls die zu fördernden Regionen, die in Abständen von drei bis vier Jahren überprüft und an die regionale Entwicklung angepasst werden. „Das Fördergebiet in den westdeutschen Ländern umfasst 23,4% der gesamtdeutschen Bevölkerung (davon 5,67% nur eingeschränkte Förderung). Ostdeutschland ist insgesamt Fördergebiet.“[37]

Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes räumt dem Bund die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung der Länder unter besonderen Voraussetzungen ein. Diese Finanzhilfen erfolgen jedoch nicht in voller Höhe, sondern als Mischfinanzierung, um die Länder durch eine direkte Beteiligung zu effizientem Wirtschaften zu veranlassen.[38] Ziele der Förderung müssen die Abwendung von Stagnation oder Rezession sein oder die strukturellen Wirkungen der Maßnahme müssen einen positiven Effekt auf das Wirtschaftswachstum des gesamten Bundesgebietes, beziehungsweise der Zielregion haben. Die Auswahl und Durchführung der Maßnahmen zur Erfüllung des Förderzwecks obliegt den einzelnen Ländern. Per Bundesgesetz müssen Art, Umfang und Zweck der Leistungen festgelegt und vom Bundesrat bestätigt werden. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen der Gewährung, der Bundes- und der Länderanteil in der entsprechenden Vorschrift geregelt sein. Finanzhilfen zur Abwehr von Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts treten in der Staatspraxis eher selten auf. Von größerer praktischer Bedeutung sind die Finanzhilfen mit Bezug zur Wirtschaftsentwicklung. „Wesentliche Beispiele sind die Finanzhilfen im Bereich der sozialen Wohnraumförderung (früher sozialer Wohnungsbau), der Städtebauförderung und des Ausbaus von Verkehrswegen der Gemeinden.“[39]

Mittelbare Auswirkungen auf die Transferleistungen lassen sich ebenfalls aus Artikel 72 (2) Grundgesetz ableiten, der die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zur Aufgabe des Bundes erklärt und diesem Gesetzgebungsrecht einräumt, sofern gesamtstaatliche Interessen eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich machen. Durch diesen Artikel wird die Sonderrolle Ostdeutschlands deutlich und die Verantwortung des Bundes für die Konvergenz der beiden Landesteile herausgestellt. Busch unterstreicht in diesem Zusammenhang die große Bedeutung dieses Artikels in der Praxis, „zumal diesem Artikel kein bloßer Appellcharakter zukommt, sondern er als Verfassungsgebot gilt.“[40]

Ausgehend von diesen Grundlagen kommen noch eine Reihe weiterer Einzelregelungen zum Tragen, die sich letztlich insgesamt auf die genannten Artikel des Grundgesetzes stützen. Zu nennen sind hier gerade die gesetzlichen Regelungen des Staatsvertrages und des Einigungsvertrages , die gemäß Artikel 45 (2) des Einigungsvertrages nach Beitritt zur Bundesrepublik geltendes Recht geworden sind. Insbesondere die Artikel 17 bis 25 des Staatsvertrages , die die Bestimmungen zur Sozialunion enthalten, sowie Artikel 28, der die sozialen Sicherungssysteme betrifft, sind für die Transferzahlungen von Bedeutung. Im Einigungsvertrag sind eine Vielzahl von Regelungen die Basis für die Transfers, vor allem die Vorschriften zur Wirtschaftsförderung in Artikel 28, sowie die im Wesentlichen den Regelungen zu Arbeit und Sozialem (Artikel 30) folgenden Artikel zu Familie und Frauen, dem Gesundheitswesen, dem Umweltschutz, Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung und Sport (Artikel 31ff.), aus denen sich jeweils entsprechende Einzelleistungen ableiten lassen. „Damit besitzen die Transferzahlungen, sofern ein entsprechender Bedarf vorliegt, unabhängig von ihrer Höhe und Dauer eine unbegrenzte juristische Legitimation.“[41] Die Transferleistungen sind somit ihrer Art nach verfassungsmäßig verbürgt und stellen daher staatsrechtlich garantierte Rechtsansprüche der neuen Länder dar. Busch stellt in diesem Zusammenhang besonders darauf ab, dass die Gewährung der Transfers weder ein „Akt wohlmeinender Solidarität des Westens gegenüber dem Osten“ sei, „welcher die Empfänger zu einem bestimmten Verhalten verpflichten würde“, noch „eine politisch motivierte Gabe, die mit bestimmten Sanktionen versehen werden könnte.“[42] Dies ist einerseits sicherlich richtig, greift aber bei distanzierter Betrachtung zu kurz. Denn andererseits birgt die Zahlung auf Grund ihres unbefristeten Charakters auch die Gefahr einer gewissen politischen und sozialen Gewöhnung in sich. Letztlich sind diese Transferleistungen ja auch Größen, die sich aufgrund ihrer langfristigen Sicherheit verlässlich in die Landeshaushalte einbinden lassen. Um eine so entstehende Abhängigkeit langfristig zu verhindern, wären bilaterale Zielvereinbarungen wichtig, deren Einhaltung überprüfbar sein muss.

Eine solche Einrichtung ist in Ansätzen auf Länderebene in den 2001 beschlossenen Regelungen zum Solidarpakt II ( Solidarpaktfortführungsgesetz ) zu finden, der dem Solidarpakt ( Gesetz zur Umsetzung des föderalen Konsolidierungsprogramms ) ab 2005 nachfolgt und bis 2019 befristet ist. Parallel zu dieser Fortschreibung des Solidarpakts wurde auch eine Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen, das in § 11 Absatz 4 die neuen Länder und Berlin dazu verpflichtet, einen Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ zu erstellen. Dieser Bericht sieht die jährliche Darlegung des Fortschrittes bei der Schließung der Infrastrukturlücke, der Verwendung der erhaltenen Mittel aus Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen und der finanzwirtschaftlichen Entwicklung der Länder- und Kommunalhaushalte einschließlich der Begrenzung der Nettoneuverschuldung vor.[43] Somit haben die neuen Länder sich verpflichtet, einen Nachweis der Mittelverwendung zu erbringen. Darüber hinaus sind die Mittel aus dem Solidarpakt II erstmalig degressiv gestaffelt, so dass es ab 2006 zu einer leichten Abschmelzung und ab 2009 zu deutlichen jährlichen Einschnitten bei der Vergabe der Sonderbedarfszuweisungen des Bundes kommen wird.[44] Insgesamt sieht der Solidarpakt II ein Investitionsvolumen von 156 Mrd. Euro vor, bestehend aus zwei „Körben“. Korb I enthält die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten mit einem Volumen von 105 Mrd. Euro, während in den Korb II mit einem Volumen von voraussichtlich 51 Mrd. Euro Mittel aus den Gemeinschaftsausgaben, aus den EU-Strukturfonds, Finanzhilfen des Bundes und der Bundesanteil der Investitionszulage Ost fließen[45].

4. Überblick über Transferleistungen seit der Wende

4.1. Der Transferbegriff und seine Abgrenzung

Zur Erfassung und Berechnung der Transferleistungen Westdeutschlands an die neuen Länder ist zunächst einmal eine klare Definition des Begriffs der Transfers notwendig. Unter Transfers sind im weiteren finanzwissenschaftlichen Sinne Zahlungen der öffentlichen Hand an private Haushalte und Unternehmen ohne reale oder pekuniäre Gegenleistung zu verstehen, beziehungsweise in internationalen außenwirtschaftlichen Beziehungen sind sie einseitige Zahlungen, ohne dass ein Gegenstrom von Gütern, Dienstleistungen oder Finanzaktiva erfolgt.[46] In den föderalistischen Beziehungen zwischen den alten und den neuen Bundesländern lässt sich eine rein finanzwissenschaftliche Definition ebenso wenig halten, wie eine alleinige Betrachtung unter außenwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Vielmehr hat sich im Zuge der öffentlichen politischen Debatte nach der Wiedervereinigung eine Mischdefinition für die West-Ost-Transfers herausgebildet, die sowohl reale Transfers wie die unentgeltliche Bereitstellung von öffentlichen Gütern, als auch die monetären Leistungsströme und finanzpolitischen Maßnahmen umfasst.[47] Diese Verwendung des Begriffs hat in der politischen Auseinandersetzung in der Zeit seit der Wende dazu geführt, dass in undifferenzierter Weise sämtliche Zahlungsströme aus dem Bundeshaushalt an die neuen Länder als West-Ost-Transfers charakterisiert wurden, wodurch es zu „fehlerhaften Schlussfolgerungen der Öffentlichkeit hinsichtlich der Leistungen für den eigentlichen Aufbau Ost“[48] gekommen ist. Damit wird die Notwendigkeit einer differenzierten Darstellung der Leistungsvolumina an Ostdeutschland deutlich, fernab politisch motivierter Aufbauschung oder Kleinrechnung. Hierin liegt aber auch das Problem einer objektiven Darstellung. So sind aufgrund der unterschiedlichen Motivationen der Beteiligten die jeweils präsentierten Daten nicht immer frei von Beeinflussung oder es werden Zahlen teilweise erst gar nicht veröffentlicht, was wiederum die Spekulationen über Umfang und Höhe der Leistungen anheizt.[49] Die Aussagefähigkeit der aufgeführten Leistungen hängt ganz entscheidend von der verwendeten Subsumtion der Stromgrößen unter den Begriff der Transferleistungen ab. Hier lässt sich durch jeweilige Verwendung einer breiteren oder engeren Definition das gewünschte Ergebnis durchaus untermauern, ohne dass man letztlich von einer Manipulation der Zahlen sprechen kann. So lange keine einheitliche und allgemeingültige Definition für die Transferleistungen gefunden wurde, bleibt die Abgrenzung abhängig von der Verfügbarkeit und der Bandbreite der aufgenommenen Größen.

Die Bandbreite entsteht unter anderem durch die Unterscheidung zwischen Bestandsgrößen und Stromgrößen oder bei erweiterter Betrachtung durch die Einbeziehung der öffentlichen realen Transfers.[50] Somit entsteht ein ganzer Strauß von Messgrößen, die sich untereinander in Beziehung setzen lassen, respektive voneinander abgegrenzt werden müssen. „Während Vermögenstransfers grundsätzlich nur als Bestandsveränderungen, bezogen auf einen bestimmten Zeitraum, erfassbar sind, lassen sich Finanztransfers direkt oder indirekt als Leistungsströme innerhalb eines Jahres bestimmen.“[51] Um in einer umfassenden Gliederung ein doppeltes Auftreten einzelner Größen zu verhindern, ist also eine klare Differenzierung entscheidend. Insbesondere durch die Schaffung zahlreicher Sonderhaushalte im Prozess der deutschen Einigung durchlaufen die Mittel teilweise mehrere öffentliche Haushalte, weshalb es zu leicht zu Doppelzählungen kommen kann.[52] Möglich ist eine Klassifizierung nach positiven und negativen Transfers, nach direkten und indirekten, nach realen und monetären Transfers oder nach expliziten und impliziten Leistungen. Das Ziel der Unterscheidung zwischen positiven und negativen Transfers ist die Gegenüberstellung der Bruttoleistungen und der Einnahmen aus Steuern, Beiträgen und sonstigen Einnahmen zur Ermittlung einer Nettogröße, die im Ergebnis die geleisteten Nettotransfers möglichst zeitnah und genau abbildet.[53] Die anderen Kategorien haben eher qualitativen oder erklärenden Charakter und sind in der Praxis schwer zu erfassen. Insbesondere die realen, impliziten und indirekten Transfers lassen sich nur schätzen, sind aber für die Ermittlung der Gesamtbelastung in Folge der deutschen Einheit von großer Bedeutung. Sinnvoll ist eine Gegenüberstellung von Realtransfers und monetären Transfers, die eine umfangreiche Darstellung der einzelnen Transfers ermöglicht. Die folgende Übersicht zeigt die Transfers als Ausdruck des komplexen Finanz- und Wirtschaftsverbundes zwischen West- und Ostdeutschland. Einbezogen sind sowohl die vertikalen, als auch die horizontalen, vielschichtigen Leistungsströme aus der Wirtschaft und den öffentlichen Haushalten.

Abbildung 1: Übersicht zur Struktur der Transfers an Ostdeutschland[54]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Berücksichtigt ist hierbei nicht das Begründungsspektrum der Transferleistungen, das sich in historische, moralische, politische, soziale sowie ökonomische und rechtliche Dimensionen zerlegen lässt. Insbesondere die Vielschichtigkeit der Transfers erschwert eine eindeutige und genaue Erfassung.

Eine Inventur der Transferleistungen an Ostdeutschland ist vor allem auf die Daten zu den Finanztransfers angewiesen, während die Aufnahme der Vermögenstransfers „zwar über eine Erfassung der Bestandsveränderungen öffentlicher und privater Vermögen grundsätzlich denkbar“[55] wäre, dieses jedoch zur Zeit an der unzureichenden Verfügbarkeit entsprechender statistischer Daten und nicht zuletzt an deren geringem Umfang scheitert. Zur Bewertung der Effizienz der Transferleistungen können die Vermögenstransfers für die sozialen Systeme, wie Arbeitslosen-, Sozial-, Renten- und Pflegeversicherung generell nur bedingt beitragen, da sie durch Grundgesetz und Einigungsvertrag verfassungsmäßig garantierte, gesamtdeutsche Rechte darstellen, deren Infragestellung auch nicht Ziel dieser Arbeit ist. Aus genannten Gründen ist es nachvollziehbar, dass sich eine Untersuchung der Transferleistungen vornehmlich auf die Finanztransfers stützen muss, die noch am ehesten aggregierbar und vergleichbar sind. Busch schlägt als die am ehesten geeignete Größe zur Abbildung der Transferleistungen den Begriff des Nettotransfers III vor, der sich aus den Bruttotransfers vermindert um die einigungsbedingten Einnahmen in Ostdeutschland, die westdeutschen Mehreinnahmen und Minderausgaben sowie allgemeine Transferleistungen errechnet.[56] Die so ausgewiesenen Sonderleistungen an Ostdeutschland sind damit spezielle, explizite und direkte Finanzströme Westdeutschlands an die neuen Länder, die eine Abschätzung des Umfangs der Leistungen ermöglichen. Wenngleich die meisten Autoren eine ähnliche Datenbasis zu Grunde legen, unterscheiden sich die Ergebnisse zum Teil doch erheblich, was sich auf die genannten Definitions- und Abgrenzungsprobleme zurückführen lässt.

4.2. Struktur und Aggregationsebenen

Neben der Klassifizierung der Leistungen in eine Struktur der Vermögens- und Finanztransfers spielen bei der differenzierten Betrachtung des Aufbaus Ost auch die einzelnen Ebenen der Allokation und ihre Institutionen eine Rolle. Zu unterscheiden sind hier im Wesentlichen vier Ebenen.

- Zum einen die erste Ebene der Steuer- und Beitragszahler in Westdeutschland, als die durch den Transferprozess direkt Belasteten. Das Aufkommen der ostdeutschen Leistungserbringer kann hier herausgenommen werden, da sie es sind, die primär von den Zahlungen profitieren. Indirekt Betroffene der Transfers sind aber auch westdeutsche Empfänger von Sozialeinkommen, sofern die Zahlungen durch Kürzungen der Leistungen finanziert werden.[57]
- Die zweite und dritte Ebene bilden die intermediären Akteure der Finanzgeber und -empfänger. Hier sind auf der Geberseite vor allem der Bund und seine Sonderhaushalte, die Europäische Union, die Länder und Gemeinden sowie die westdeutschen Institutionen der sozialen Sicherungssysteme zu nennen. Die intermediären Empfänger sind die Gebietskörperschaften in den neuen Ländern, vor allem die Landesverwaltungen sowie die ostdeutschen Dependancen der Institutionen der sozialen Sicherungssysteme.[58]
- Die unterste Ebene der Transferempfänger und eigentlich Begünstigten, setzt sich zusammen aus den ostdeutschen privaten Haushalten und Unternehmen, den allgemeinen Empfängern von Realtransfers und Steuervergünstigungen und westdeutsche und ausländische Unternehmen, die von Subventionen und Steuervergünstigungen profitieren.

Obgleich die Finanzströme auf der ersten Ebene generiert und auf der untersten Ebene eingesetzt werden, sind sie unmittelbar nur bei den intermediären Geber- und Empfänger-Institutionen messbar. Beispielsweise wird zwar der Solidaritätszuschlag als Abgabe auf die Einkommensteuer bundesweit für den Aufbau Ost erhoben, eine Zweckbindung für eine alleinige Verwendung in den neuen Ländern oder die Tilgung von vereinigungsbedingten Annuitäten lässt sich daraus aber ebenso wenig ableiten, wie eine genaue Zuordnung der Mittelverwendung bei den empfangenden privaten Haushalten und Unternehmen messbar ist.[59] Auf der Geberseite ist eine quantitative Analyse der Leistungen vielfach problematisch, da die Belastungen nicht nur durch erhöhte Steueraufkommen und Abgaben erfolgen, sondern sich auch in Form von Leistungskürzungen, Ausgabenverschiebungen und Kaufkraftverlusten äußern.[60] Insofern kann die Erfassung der Leistungen nur über einen Abgleich der Salden der Empfänger- und Geberinstitutionen erfolgen, bei denen die Finanzströme als Einnahmen, respektive Ausgaben verbucht werden. Infolgedessen müssen in der Betrachtung die Geber- und die Nehmer-Seite mit den jeweiligen Intermediären verschmelzen, um eine praktikable Aufnahme der Zahlungsströme zu ermöglichen. Auf den verschiedenen Ebenen des Mittelflusses ist eine Differenzierung nach unterschiedlichen Kriterien der Transfers nötig. So ist es sinnvoll, auf der zweiten Ebene die Transferleistungen grob nach den Ausgabe-Institutionen zu gliedern, wie öffentliche Haushalte, die EU, Unternehmen und private Haushalte und diese Einteilung in weiteren Schritten schematisch aufzulösen. Eine andere Darstellungsmöglichkeit wäre die Betrachtung der Empfangsintermediäre gegliedert nach Einnahmen. Hier könnte man die neuen Länder, Bundesbehörden, die Treuhandanstalt, Sonderbanken und –fonds, sowie die sozialen Sicherungssysteme unterscheiden und in weiteren Schritten die Einnahme-Institutionen weitergehend verfeinert untersuchen. Auf der vierten Ebene käme sowohl eine Betrachtung nach subjektbezogener, wie auch eine nach sachbezogener Verwendung der Transfers in Frage. Eine solch genaue Darstellung scheitert allerdings an der Verfügbarkeit und Menge entsprechender Daten.[61]

Am ehesten geeignet zur Abbildung der Transferleistungen ist eine Betrachtung der Ströme auf Ebene der Geber-Institutionen und deren genaue Aufschlüsselung. Hier lassen sich die Höhe und der Fluss der finanziellen Mittel auf Grund der Datenlage am einfachsten darstellen. Eine Interpretation im Sinne einer Effizienzprüfung ist auf diese Weise am ehesten durchzuführen, auch wenn sie nicht unproblematisch ist. Um eine einfache Erfassung der Transferleistungen zu ermöglichen, müssten die öffentlichen Haushalte getrennt nach West und Ost aufgestellt werden. Auf diese Weise ließen sich die Transfers sinnvoll von den anderen innerdeutsch geleisteten Zahlungsströmen abgrenzen. Eine solche Systematik ist aber in den Ausweisungen des Bundeshaushalts nicht vorgesehen. „Nicht einmal bei zentralen Budgetpositionen wie den Bundesergänzungszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs erfährt der Leser in den Erläuterungen zum Haushalt, wie sich der veranschlagte Gesamtbetrag auf West- und Ostdeutschland aufteilt.“[62] Da die öffentlichen Haushalte nicht nach Regionen gegliedert aufgeführt werden, auch nicht nachträglich, lassen sich entsprechende Aussagen nur über einen Umweg treffen. Hierzu werden zunächst einmal die Bruttoleistungen der Geber-Institutionen ermittelt, um diese dann zur Ermittlung einer Nettogröße den Steuer- und Beitragseinnahmen in Ostdeutschland gegenüber zu stellen. Dieses Vorgehen ist aus zweierlei Gründen erforderlich. Zum einen erfolgen die Transfers aus gesamtdeutschen Portfolios; eine Behandlung dieser Quellen als alleinig westdeutsch würde das Bild verzerren. Daher ist es wichtig, den Selbstfinanzierungsanteil der ostdeutschen Länder herauszurechnen, um nicht zu überhöhten Abbildungen zu gelangen. Zweitens führt in diesem Zusammenhang eine Ermittlung der Nettogrößen auch zu einer differenzierten Darstellung, die der Suggestion vorbeugt, die Transferzahlungen seien alleinig Folgen der Wiedervereinigung. Letztendlich ist ein wesentlicher Teil des Zahlungsstromes in Richtung der neuen Länder direkt aus den föderalen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland abzuleiten und ist daher nur Ausdruck gesamtstaatlicher Umverteilungsvorgänge.[63] Diese Transferleistungen sind zwar letzten Endes eine Folge des Zusammenschlusses, können aber nicht Gegenstand einer objektiven Untersuchung zur Effizienz sein, sondern müssten, wenn überhaupt, in einem anderen Kontext gesamtdeutsch in Frage gestellt werden.

Eine weitere Schwäche der beschriebenen, an die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung angelehnten, kontoartigen Darstellung ist die Nicht-Berücksichtigung intertemporaler Finanzierungen der Transferleistungen. So müsste eigentlich auf der Geberseite die finanzielle Belastung zukünftiger Generationen durch die Wiedervereinigung mit aufgeführt werden. Eine solche Einbeziehung eines nachhaltigen Faktors ist allerdings aufgrund der schwierigen Zurechenbarkeit der Kreditaufnahme, der schlechten Datenlage und wegen des zu Grunde gelegten Prinzips der Konto-Bestandsveränderungen nicht durchführbar. Generell bestünde zwar die Möglichkeit, auch die Zinszahlungen in späteren Jahren als laufende Zahlungen zu verbuchen, ein solches Vorgehen würde aber die tatsächlichen Dimensionen der Leistungen verzerren. Obschon die kreditfinanzierten Transfers einen nicht unerheblichen Teil der Leistungen ausmachen, was am Beispiel der Treuhandanstalt deutlich werden soll, sind sie nicht direkt in den Rechnungen zur Transferbelastung ausgewiesen.

4.3. Das Ausmaß staatlicher Interventionen in Ostdeutschland

Anders als Ostblockstaaten wie Polen, die Tschechoslowakei oder Ungarn hatte die DDR die Möglichkeit, den Transformationsprozess im Zuge der Perestroika mit Unterstützung einer großen westlichen Industrienation durchzuführen. Während diese Länder auf eigenständige Modelle der Privatisierung des Staatsmonopols zurückgreifen mussten,[64] konnten die neuen Länder die marktwirtschaftlichen Strukturen und Institutionen der Bundesrepublik übernehmen. Hierin bestand ein großer Vorteil der ehemaligen DDR im Umwandlungsprozess, zugleich bedeutete die unveränderte Übernahme der wirtschaftlichen Strukturen der BRD aber auch eine verpasste Chance zur Veränderung, da die Flexibilität und Größe der Institutionen in Westdeutschland nicht unumstritten war. Mit der kompromisslosen Übernahme hatte man sich beispielsweise der Möglichkeit zu umfassenden Reformen des Arbeitsmarktes oder zu einer Verschlankung der öffentlichen Verwaltung beraubt. Darüber hinaus waren die langsam gewachsenen ökonomischen, politischen und sozialen Strukturen Westdeutschlands nur bedingt dazu geeignet, auf die ostdeutsche Transformationsgesellschaft übertragen zu werden.[65] Um möglichst rasch eine ausreichende Versorgung mit öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten, wurde der Aufbau der sozialen Marktwirtschaft von westdeutschen Beamten unterstützt und vorangetrieben. Zahlreiche Gratifikationen, Sonderzuschläge und Beförderungen wurden westdeutschen Beamten für einen Umzug in den Osten in Aussicht gestellt, um den Aufbau zu beschleunigen. So ist es nicht überraschend, dass acht Jahre nach der Wiedervereinigung die Anzahl an Verwaltungsbeamten pro Einwohner in Ostdeutschland durchschnittlich höher lag als im Westen.[66]

Zur Privatisierung des Staatseigentums wurde in der Zeit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion die Treuhandgesellschaft (THA) gegründet, die mit der Abwicklung der volkseigenen Betriebe betraut wurde. Um sie der freien Marktwirtschaft zugänglich zu machen, wurden die großen industriellen Kombinate der DDR zerschlagen (Entflechtung) und die sanierungsfähigen Betriebsteile interessierten westdeutschen und ausländischen Investoren und Konzernen angeboten. Dies führte letztlich dazu, dass 1999 ungefähr zwei Drittel der größeren Betriebe in Ostdeutschland westdeutschen oder westlichen Eigentümern gehörten.[67] Die Privatisierung der ehemals volkseigenen Produktionsgemeinschaften konnte auf diese Weise schnell und effektiv abgewickelt werden, gerade im Vergleich mit den anderen osteuropäischen Volkswirtschaften, in denen die Transformation auch heute teilweise noch nicht abgeschlossen ist. Andererseits war die Versorgung der überlebensfähigen Betriebe mit Kapital, beziehungsweise die Schließung unrentabler Produktionsstätten, mit hohen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden. Auf die hiermit verbundenen Nachteile durch die Abwicklung der mehr als 20.000 Betriebe[68] wird zu einem späteren Zeitpunkt genauer eingegangen werden (Kapitel 4.3). Dennoch ist gerade die Einrichtung der Treuhandgesellschaft mit entscheidend zur Erklärung des hohen Transferaufkommens in der Zeit nach der Wende. Die schnelle Umwandlung zur sozialen Marktwirtschaft wurde buchstäblich durch einen immensen Ressourcentransfer finanziert. Die Treuhandanstalt wurde laut Einigungsvertrag als bundeseigene, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts im Wesentlichen dem Bundesminister der Finanzen unterstellt mit der Konsequenz, dass der Bund auch für die aus der Geschäftstätigkeit entstandenen Hinterlassenschaften aufkommen musste. „Ursprünglich war vorgesehen, mit Hilfe der Privatisierungserlöse des von der Treuhand verwalteten volkseigenen Vermögens die Transformationskosten und Staatsschulden der DDR zu begleichen.“[69] Allerdings stellte sich sehr bald heraus, dass die aus der Abwicklung der ostdeutschen Unternehmen resultierenden Privatisierungserlöse bei weitem nicht ausreichten, um diese Erwartungen zu erfüllen. Da 1990 die Haushalte von Bund, Länder und Gemeinden bereits durch die Übertragung der Sozialsysteme hinreichend belastet waren, blieb der THA zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit nur eine Kreditaufnahme übrig. In der Folge stieg die Belastung der Anstalt von 14,1 Mrd. DM in 1990, verursacht durch 9,8 Mrd. Altschulden der DDR und 4,3 Mrd. Kreditschulden, bereits zwei Jahre später auf nunmehr 106,8 Mrd. DM an.[70] Im Jahr 1994 beendete die Treuhandanstalt ihre Geschäftstätigkeit mit einem Gesamtdefizit von 256,4 Mrd. DM, die von der Nachfolgeinstitution, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, übernommen wurde.[71]

Im Gegensatz dazu wird der Netto-Finanztransfer zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes der Treuhandanstalt von Gerling und anderen Autoren auf ungefähr 70 Mrd. DM geschätzt.[72] Die Differenz dieser Größen macht die starke kreditfinanzierte Belastung zukünftiger Generationen durch die deutsche Einheit deutlich. So ist es nicht verwunderlich, dass trotz Steuererhöhungen und Einschnitten in der Sozialversicherung die Staatsverschuldung der Bundesrepublik in der Folge der Einheit von 40 % auf 60 % des Bruttoinlandsproduktes anstieg.[73] Im Jahr 2000 lag die Staatsverschuldung bei insgesamt 2.368,8 Mrd. D-Mark.[74] Bei genauer Betrachtung fällt ein starker Anstieg der Verschuldung des Bundes einschließlich Sondervermögen in den ersten Jahren nach der Vereinigung ins Auge. Zwischen 1990 und 1995 stieg der Schuldenstand um mehr als das Doppelte von 599,1 Mrd. auf 1287,7 Mrd. DM an[75]. Diese Entwicklung spiegelt die besondere Kreditbelastung durch die deutsche Einheit wider. Mai weist in Anlehnung an Busch allerdings auch darauf hin, dass das „Märchen von der exorbitanten Staatsverschuldung infolge der deutschen Vereinigung“[76] einer Verifikation unter Vorbehalt nicht standhalte. „Der erreichte staatliche Verschuldungs zuwachs von 1990 bis 2000 ist mit 1.301,2 Mrd. D-Mark um ca. 525,5 Mrd. D-Mark höher als allein der „vereinigungsbedingte“ Schuldenzuwachs von 775,5 Mrd. D-Mark.“[77] Zu diesem Ergebnis kommt Mai durch den Vergleich der tatsächlichen Entwicklung der Bundesschulden mit einer extrapolierten Trendfortsetzung der Verschuldung aus der Zeit vor der Wiedervereinigung. Aus methodologischen Gründen sind diese Zahlen hoch aggregiert und beinhalten zum Teil Schätzgrößen[78]. Darüber hinaus sind große Teile der vereinigungsbedingten Kreditaufnahmen in Fonds und Institutionen mit gesonderten öffentlichen Haushalten verschoben worden, so dass sie nicht Teil der offiziellen Haushalte wurden, was eine direkte Zuordnung erschwert.[79] Ob die Wiedervereinigung nun für weniger oder mehr als die Hälfte des Zuwachses der Staatsverschuldung zwischen 1990 und 2000[80] herangezogen werden kann, ist aus Sicht zukünftiger Generationen irrelevant. Festzustellen bleibt, dass die Einführung marktwirtschaftlicher Strukturen in den neuen Ländern eine einmalige Aufgabe darstellte, die nicht aus den laufenden Einnahmen zu bewältigen war und daher auch erhebliche intertemporale finanzwirtschaftliche Konsequenzen hat.

Durch den raschen Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wurden für die neuen Länder, neben der Übertragung der Wirtschafts-, und Sozialsysteme, auch „finanzielle Ansprüche begründet, die dann aus öffentlichen Kassen zu befriedigen waren.“[81] Die Transferzahlungen betrugen im Jahresdurchschnitt ungefähr 4,5 % des westdeutschen BIP und trugen zur Finanzierung knapp der Hälfte des BIP der neuen Länder bei.[82] Die Angaben über die tatsächliche Höhe der Nettotransfers divergieren je nach Abgrenzung, Erhebungszeitraum und Berechnungsart der Wirtschaftsforschungsinstitute und öffentlichen Institutionen erheblich. Im besonderen Maße sind hierfür die Leistungen der THA verantwortlich, die, je nach Abgrenzung der Wirtschaftsinstitute, in unterschiedlicher Art und Weise in die Leistungen der öffentlichen Hand einbezogen oder aber wie bei dem SVR gar nicht berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung der THA-Aufwendungen gibt es wiederum unterschiedliche Handhabungen bezüglich der intertemporalen Beziehungen. Strittig sind hier vor allem Altschulden, Kreditfinanzierung, laufende Ausgaben oder die Wohnungsbauverbindlichkeiten.[83] Die weiteste Definition weist in diesem Zusammenhang das IfW auf, das sowohl das Gesamtdefizit, als auch die Altschulden der THA berücksichtigt. Gerling berechnete für den Zeitraum zwischen 1991 und 1999 einen Nettotransfer von 1.032 Mrd. DM, bei einem darin enthaltenen Anteil des Bundes in Höhe von 591 Mrd. DM.[84] Zugleich betont sie die Abweichung unterschiedlicher Autoren bei der Bestimmung der Nettotransfers. Tatsächlich markiert Gerling mit ihren Angaben die Untergrenze, verglichen mit den Werten, die andere Autoren ermittelt haben. Das Bundesministerium für Wirtschaft berechnete für den gleichen Zeitraum einen Nettotransfer von 1.181 Mrd. DM und während das IWH 1.235,6 Mrd. DM veranschlagt, kommt das DIW auf Nettotransfers von 1.094 Mrd. DM.[85]

[...]


[1] Siehe IWH (2003), S. 3.

[2] Busch (2002), S. 359.

[3] Siehe Gerling (2002), S. 1.

[4] 1989 betrug die Zahl der Übersiedler aus der ehemaligen DDR fast 344.000, siehe dazu Datenreport 1992, S. 39.

[5] Die DDR war im Herbst 1989 „im Westen mit mehr als 50 Mrd. DM verschuldet.“, Gabler (1997), S. 4429, nach Mai betrug zum Zeitpunkt der Vereinigung die äußere und innere Staatsverschuldung offiziell 216,7 Mrd. D-Mark, Mai (2002), S. 2.

[6] Am 30.06.1989 betrug die Bevölkerungszahl der DDR 16,614 Millionen. Mit der Wiedervereinigung sank diese Größe aufgrund der Massenflucht in den Westen auf 16,111 Millionen. Vgl. dazu Datenreport 1992, S. 39 f.

[7] Vgl. Tabelle 1 Datenreport 1992, S, 451.

[8] Datenreport 1992, S. 453.

[9] Schweres (1991), S. 241.

[10] „[…] die Grundaufgabe eine Gesellschaftsordnung zu schaffen, die höher ist als der Kapitalismus, nämlich: die Steigerung der Arbeitsproduktivität und im Zusammenhang damit (und zu diesem Zweck) die höhere Organisation der Arbeit“, Lenin (1971), S. 27.

[11] Schweres (1991), S. 241.

[12] Vgl. Steiner (1999), S. 169.

[13] Siehe dazu ausführlich bei Steiner (1999), S. 175.

[14] Siehe Windolf et al. (1999), S. 96.

[15] Im Wirtschaftsreport von 1990 sprechen die Autoren von „der unzureichenden Einteilung in die internationale Arbeitsteilung und den sich verschlechternden Exportmöglichkeiten bei vielen Erzeugnissen“, Wetzker (1990), S. 267.

[16] Vgl. zum Ricardianischen Modell ausführlich Bender (1999), S. 465 ff.

[17] Siehe Tabelle 10.15 Wetzker (1990), S. 307.

[18] Vgl. Tabelle A5.1 in Gerling (2002), S. 173.

[19] Eine entsprechende Argumentation findet sich bei Windolf et al. (1999), S. 14.

[20] Bei Gensicke (1998), S. 30.

[21] Windolf et al. (1999), S. 14.

[22] Steiner (1999), S. 170.

[23] Vgl. dazu Klenke (2002), S. 422.

[24] Siehe dazu Klenke (2002), S. 423.

[25] Siehe dazu Klenke (2002), S. 423.

[26] RGW-Länder im Sinne der DDR-Definition waren: Albanien, Bulgarien, Kuba, Mongolei, Polen, Rumänien, CSFR, UdSSR, Ungarn und Vietnam, siehe dazu Wetzker (1990), S. 290.

[27] Vgl. Klenke (2002), S. 423f.

[28] Siehe Wetzker (1990), S.291.

[29] Vgl. Datenreport 1992, S. 431. Angaben in DM erfolgen nach eigener Berechnung, mit einem zugrunde liegenden Kurs von 1,88 DM/$, 8,0053 Kcs/DM beziehungsweise 765,4255 Zl/DM was dem jeweiligen Durchschnittskurs 1989 laut Internationalem Währungsfonds entspricht. Siehe IFS (1994), S. 317, S. 371 und 599.

[30] Vgl. dazu Hettlage/Lenz (1995), S. 222.

[31] Siehe Wetzker (1990), S.75.

[32] Ebenda.

[33] Vgl. Darstellung bei Maier (1990), S. 44.

[34] Siehe Argumentation bei Steiner (1999), S. 166.

[35] Siehe Steiner (1999), S. 168.

[36] Vgl. hierzu Monatsbericht des BMF (2003a), S. 46.

[37] Monatsbericht des BMF (2003a), S. 49.

[38] Siehe Monatsbericht des BMF (2003a), S. 52.

[39] Monatsbericht des BMF (2003a), S. 52.

[40] Busch (2002), S. 66.

[41] Busch (2002), S. 67.

[42] Ebenda.

[43] SMF Sachsen (2002), S. 14 f.

[44] Vgl. SMF Sachsen (2002), S. 10.

[45] Siehe SMF Sachsen (2002), S. 85.

[46] Vgl. hierzu die Definitionen zu „internationale Transfers“ und „Transfers“ in Gabler (1997), S. 2000, respektive S. 3810.

[47] Vgl. Argumentation bei Busch (2002), S. 46ff.

[48] Bundesregierung (1999), S. 20.

[49] Vgl. Busch (2002), S. 47.

[50] Ebenda.

[51] Busch (2002), S. 48.

[52] Siehe Boss/Rosenschon (1996), S. 10

[53] Busch (2002), S. 48.

[54] Darstellung nach Abbildung 2.1.-1, Busch (2002), S. 57.

[55] Siehe Busch (2002), S. 48.

[56] Vgl. Abbildung 2.1.-2 Busch (2002), S. 58.

[57] Siehe Übersicht 1 Boss/Rosenschon (1996), S. 4.

[58] Siehe dazu Abbildung 3.1.-1 Busch (2002), S. 139.

[59] Vgl. Busch (2002), S. 137.

[60] Ebenda.

[61] Die hier beschriebenen Aggregationsebenen und deren Klassifizierung sind den Abbildungen in Busch (2002), S. 141 ff. entnommen.

[62] Boss/Rosenschon (1996), S. 17.

[63] Siehe Argumentation bei Busch (2002), S. 140.

[64] Beispielsweise die Voucher-Methode in Tschechien, die Privatisierung durch Liquidation und Konkurs in Polen oder die Privatisierung durch wechselseitige Kapitalverflechtungen in Ungarn, vergleiche Windolf et al (1999), S. 267.

[65] Siehe Windolf et al. (1999), S. 19.

[66] Das westdeutsche Niveau lag 1998 bei 28 Beschäftigten pro 1.000 Einwohner, während die neuen Länder durchschnittlich 31 Landesbeschäftigte pro 1.000 Einwohner aufwiesen. Der Trend ist allerdings durch Personalabbau im Zuge der Haushaltskonsolidierung rückläufig, siehe hierzu Schäfer/Wahse (2002), S. 17.

[67] Vgl. hierzu Windolf et al. (1999), S. 23.

[68] Nach Gerling (2002), S. 34.

[69] Busch (2002), S. 243.

[70] Vgl. Tabelle 3.3.-14 Busch (2002), S. 244.

[71] Siehe Gerling (2002), S. 20.

[72] Vgl. Table 1 Gerling (2002), S. 18, respektive Busch (2002), S. 152.

[73] Siehe Gerling (2002), S. 19 oder auch Tabelle 7 bei Mai (2002), S. 7.

[74] Siehe Mai (2002), S. 6.

[75] Ebenda.

[76] Mai (2002), S. 11.

[77] Ebenda.

[78] Auch Busch weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die genaue Feststellung der einigungsbedingten Verschuldung nahezu unmöglich ist, Busch (2002), S. 229.

[79] Siehe hierzu Gerling (2002), S. 19.

[80] Siehe Mai (2002), S. 15.

[81] Busch (2002), S. 209.

[82] Ebenda und Gerling (2002), S. 19.

[83] Siehe Busch (2002), S. 156.

[84] Vergleiche Table 1 Gerling (2002), S. 18.

[85] Eigene Berechnung, siehe Tabelle 1.

Ende der Leseprobe aus 110 Seiten

Details

Titel
Zur Effizienz der Transferleistungen an Ostdeutschland
Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover  (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
110
Katalognummer
V65096
ISBN (eBook)
9783638577458
ISBN (Buch)
9783638710664
Dateigröße
948 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Effizienz, Transferleistungen, Ostdeutschland
Arbeit zitieren
Boris Knapp (Autor:in), 2004, Zur Effizienz der Transferleistungen an Ostdeutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65096

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