Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Eine neue Chance

Berufliche Integration von Rehabilitanden der Deutschen Rentenversicherung Westfalen in den allgemeinen Arbeitsmarkt


Mémoire (de fin d'études), 2009

135 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Fragestellung
1.2 Überblick

2 Reintegration in das Erwerbsleben
2.1 Einordnung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung Westfalen
2.1.1 Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen im System der sozialen Sicherung
2.1.1.1 System der sozialen Sicherung
2.1.1.2 Geschichtliche Entwicklung
2.1.1.3 Leistungskatalog Deutsche Rentenversicherung
2.1.2 Die Rentenversicherung als Kostenträger der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
2.1.2.1 Bedeutung von Teilhabe am Arbeitsleben
2.1.2.2 Entwicklung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
2.1.2.3 Träger und Zuständigkeiten von Leistungen zur Teilhabe
2.1.2.4 Die Rentenversicherung als Kostenträger
2.1.2.5 Leistungskatalog Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
2.1.2.6 Zusammenfassende Einordnung der LTA durch die Deutsche Rentenversicherung im System der sozialen Sicherung
2.2 Rehabilitationsforschung
2.2.1 Rehabilitationsforschung und Qualitätssicherung
2.2.2 Definition von Erfolg bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
2.2.3 Beeinflussung von Reintegration
2.2.3.1 Zielsetzungen der Studien
2.2.3.2 Differenzierung der Forschungsergebnisse
2.2.3.3 Untersuchungsdesign
2.2.3.4 Datengrundlage und Methode
2.2.3.5 Analysetiefe
2.2.3.6 Systematisierung der Ergebnisse
2.2.3.7 Rehabilitanden und Nicht-Rehabilitanden im Vergleich
2.3 Kontext Arbeitsmarkt
2.3.1 Wirkungsforschung
2.3.2 Arbeitsmarkt im regionalen Kontext
2.3.2.1 Entwicklung und Probleme im Ruhrgebiet
2.3.2.2 Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Ruhrgebiet

3 Untersuchung zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen
3.1 Forschungsdesign
3.1.1 Ziele der Untersuchung
3.1.2 Zusammensetzung des Forschungsdesigns
3.1.2.1 Datengrundlage
3.1.2.2 Wahl der Stichprobe
3.1.2.3 Verbleibsanalyse
3.1.2.4 Operationalisierung
3.1.3 Bewertung
3.1.3.1 Fehlende Merkmale
3.1.3.2 Abgrenzung gegenüber anderen Untersuchungen
3.1.3.3 Aussagemöglichkeiten
3.2 Thesen zu Chancen der Reintegration von Rehabilitanden in den allgemeinen Arbeitsmarkt
3.2.1 Grundsätzliche Fragen
3.2.2 Thesen zur Reintegratio n
3.2.3 Weitere Fragen
3.3 Durchfìihrung der Studie
3.3.1 Zur grundsätzlichen Zugänglichkeit der Daten
3.3.2 Prozess der Erhebung
3.4 Auswertung
3.4.1 Allgemeine Ergebnisse
3.4.1.1 Darstellung der allgemeinen Ergebnisse
3.4.1.2 Zusammenfassung
3.4.2 Prüfung der Thesen
3.4.2.1 Werkstatt für behinderte Menschen
3.4.2.2 Thesen zu Person und Leistungsbild
3.4.2.3 Maßnahme und Kontext
3.4.3 Weitere Fragen
3.4.4 Zusammenfassung der Ergebnisse
3.5 Beurteilung
3.5.1 Beurteilung der Ergebnisse der Studie
3.5.2 Beurteilung der Methode

4 Fazit

5 Literaturverzeichnis

6 Anhang

Abbildung 1: Aufbau der Arbeit

Abbildung 2: Gliederung

Abbildung 3:Stellenwert der beruflichen Rehabilitation durch die DRV

Abbildung 4: Schwerbehinderte Beschäftigte in NRW

nach Wirtschaftszweigen 2006

Abbildung 5: Schwerbehinderte Beschäftigte in NRW,

Wirtschaftszweige Veränderung 2006/2005

Abbildung 6: Altersstruktur

Abbildung 7: Altersstruktur in ฏ/0

Abbildung 8: Regionale Eingrenzung

Abbildung 9: Leistungsbild

Abbildung 11: Schulabschluss

Abbildung 10: Behinderung

Abbildung 12: Erwerbsstatus

Abbildung 13: Maßnahmen und Einrichtungen

Abbildung 14: Abschlüsse

Abbildung 15: Erwerbsstatus gesamt

Abbildung 16: Erwerbsstatus in Kategorien ohne WfbM

Abbildung 17: Gültigkeit WfbM

Abbildung 18: Abgeschlossene WfbM-Leistung

Abbildung 19: Alter - erwarteter/ eingetretener Verbleib

Abbildung 20: Schulabschluss - erwarteter/ eingetretener Verbleib

Abbildung 21: Ausbildung - erwarteter/ eingetretener Verbleib

Abbildung 22: Familienstand - erwarteter/eingetretener Verbleib

Abbildung 23: Elterneigenschaft - erwarteter/ eingetretener Verbleib

Abbildung 24: psychische Einschränkung - erwarteter/ eingetretener Verbleib..

Abbildung 25: Einschränkung - erwarteter/ eingetretener Verbleib

Abbildung 26: Behinderung - erwarteter/eingetretener Verbleib

Abbildung 27: abgeschlossene/abgebrochene Maßnahmen

Abbildung 28: Maßnahme - erwarteter/eingetretener Verbleib

Abbildung 29: Abschlüsse - erwarteter/eingetretener Verbleib

Abbildung 30: Verbleib zu den Messzeitpunkten

Abbildung 31: Verteilung der Erwerbstätigkeit mit Abbrechern

Abbildung 32: Verteilung der Erwerbstätigkeit ohne Abbrecher

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Auflistung der wichtigsten Träger der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Tabelle 2: Erbrachte Leistungen (Auswahl)

Tabelle 3: Überblick über Studien zum Forschungsthema

Tabelle 4: Ergebnisse der Studien

Tabelle 5: Stichprobengröße Maßnahmen 2007

Tabelle 6: Herkunft der Rehabilitanden

Tabelle 7: Gechlechterverhältnis

Tabelle 8: Familienstand

Tabelle 9: Elterneigenschaft

Tabelle 10: Behinderung

Tabelle 11: Ausbildung

Tabelle 12: Berufszweig

Tabelle 13: Berufliche Stellung

Tabelle 14: Maßnahmen und Einrichtungen

Tabelle 15: Maßnahmen und Alter

Tabelle 16: neue Qualifikation

Tabelle 17: Abschlüsse

Tabelle 18: Differenzierung WfbM

Tabelle 19: Verteilung von Abbrüchen

Tabelle 20: Aufgliederung Erwerbsstatus nach Leistungsträgern

Tabelle 21: Eingliederungsquoten nach Leistungsträgern

Tabelle 22: Vergleich Eingliederungsquoten

Tabelle 23: Dauer bis zur Wiedereingliederung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung können grundsätzlich Personen nutzen, die ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Sie sind Rehabilitanden im Sinne des SGB VI (s. 2.1.2.2) . Das Ziel der Leistungen zur Teilhabe bei diesem Personenkreis ist grundsätzlich eine dauerhafte Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt, das heißt die Aufnahme einer gesundheitlich geeigneten, auf Dauer ausübbaren, möglichst versicherungspflichtigen Beschäftigung.

2007 nahmen über 100.000 Menschen diese Leistungen in Anspruch und die Ausgaben der Rentenversicherung beliefen sich auf 4573 Mio. €, damit gehen etwa zwei Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung auf diese Leistungen zurück, (vgl. Deutsche Rentenversicherung 2009b).

1.1 Fragestellung

Bei dieser immens hohen Personenzahl und der zentralen Stellung der Deutschen Rentenversicherung als Kostenträger im System der beruflichen Rehabilitation (s. 2.1.2.2) stellen sich die Fragen nach der Wirkung der Maßnahmen, der Erreichung des zentralen Ziels, die Wiedereingliederung und damit der Effektivität der Leistungen.

Bisherige Forschungen zum Erfolg beruflicher Rehabilitation fokussierten verschiedene Aspekte, entweder besondere Zielgruppen der medizinischen Rehabilitation bzw. Krankheitsbilder oder spezielle Zielgruppen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wie Umschüler oder konkrete Fördermaßnahmen sowie Projekte. Erst in jüngerer Zeit, etwa seit 2006, wurden maßnahmeübergreifende Fragebögen zu Verbleib in Arbeit nach Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entwickelt (Berliner Fragebogen, s.2.2.3).

Diese Arbeit soll Einblicke in aktuelle Forschungsergebnisse zu den Möglichkeiten und Grenzen der Wiedereingliederung von Rehabilitanden in den allgemeinen Arbeitsmarktim Hinblick auf deren persönliche Faktoren (sozialdemographische Daten) sowie Maßnahmen gewähren.

Es soll außerdem durch eine Studie in Erfahrung gebracht werden, in wie weit bestehende Datensätze bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen bei einer Identifikation von hemmenden und fördernden Faktoren bezüglich einer Reintegration[1] in den allgemeinen Arbeitsmarkt dienen können. Mit Hilfe der Ergebnisse können, unter Berücksichtigung der Aussagefähigkeit, die vorher zusammengetragenen Forschungsergebnisse untermauert oder in Frage gestellt werden. Sie unterscheidet sich zum einen durch die Nutzung bestehender Daten von vielen anderen Studien, zum anderen durch den regionalen Bezug auf einen Rentenversicherungsträger, die Deutsche Rentenversicherung Westfalen, und die Beschränkung auf das östliche Ruhrgebiet. Ferner ergeben sich nicht nur ein maßnahmeübergreifender sowie indikatorengeleiteter Überblick über die Eingliederungserfolge, sondern es sollen auch Ideen für eine Erweiterung der Qualitätssicherung erschlossen werden.

Durch die Deutsche Rentenversicherung Westfalen, insbesondere durch den Rehafachberatungsdienst, wurde es ermöglicht, Einsicht in die Akten und Daten zu erhalten. Der Datenzugang ist durch das System der Aktenhaltung bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen gewährleistet. Einige Kategorien können elektronisch für jeden einzelnen Rehabilitanden abgerufen werden, andere sind bei einem Einblick in die Akten ersichtlich. Ohne diesen Zugang wäre diese Arbeit nicht möglich gewesen. Viele Erkenntnisse für einzelne Merkmalsausprägungen werden Berichten der Rehafachberater oder Ärzten entnommen (s. Anhang 2) und ein Teil davon sind Auskünfte der Rehabilitanden. Die Informationen unterliegen demnach der verschiedenen Faktoren, die deren Objektivität beeinflussen. Alternativen stellen sich in Form von Interviews oder schriftlichen Befragungen. Zum einen ist hier jedoch einschränkend die nicht kalkulierbare Rücklaufquote bzw. Erreichbarkeit der ehemaligen Rehabilitanden zu nennen, zum anderen ist eine solche Fallzahl im gegebenen Rahmen nur in Form einer quantitativen Analyse möglich.

Abbildung 1: Aufbau der Arbeit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.2 Überblick

Der theoretische Abschnitt setzt sich zunächst aus einer Erläuterung der gegebenen Strukturen der Deutschen Rentenversicherung und deren Stellung im System der beruflichen Rehabilitation zusammen (2.1). Weiterhin wird im Rahmen der Rehabilitationsforschung der aktuelle Stand der eng damit verknüpften Qualitätssicherung sowie einer Einordnung der bisherigen Forschungsergebnisse im Kontext von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Erfolgsfaktoren erläutert (2.2). Anschließend werden angrenzende Themengebiete wie die Aktive Arbeitsmarktpolitik sowie die aktuelle Lage schwerbehinderter Arbeitnehmer im Ruhrgebiet angesprochen (2.3).

Die methodischen Grundlagen zur empirischen Erfassung sowie eine Aufstellung des Forschungsdesigns (3.1) bilden ergänzend zum theoretischen Abschnitt die Basis für die Thesen zur Wiedereingliederung (3.2) von Rehabilitanden der Deutschen Rentenversicherung Westfalen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine Prüfung der Thesen erfolgt durch die Evaluation der Nutzung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. Betrachtung des späteren Erwerbsstatus der Teilnehmer bei einer Stichprobe von n=168 Rehabilitanden mit Hilfe geeigneter statistischer Mittel (3.4). In 4 werden die Ergebnisse (4.1) sowie die Methode (4.2) beurteilt. Im Fazit werden alle Erkenntnisse abschließend zusammengefasst (4.3).

Abbildung 2: Gliederung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Aufstellung der Autorin

2 Reintegration in das Erwerbsleben

2.1 Einordnung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung Westfalen

Um eine Einordnung der im Folgenden angesprochenen Zielgruppe der Rehabilitanden der Deutschen Rentenversicherung Westfalen vornehmen zu können, ist es unumgänglich, den Bereich der Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung zunächst in das soziale Sicherungssystem in Deutschland einzustufen, um daraufhin grundsätzliche Zuständigkeiten und Aufgaben darzustellen.

2.1.1 Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen im System der sozialen Sicherung

2.1.1.1 System der sozialen Sicherung

Das System der sozialen Sicherung lässt sich in drei Säulen aufteilen: Vorsorge, Versorgung und Fürsorge. Zu der Säule der Vorsorge zählen alle Sozialversicherungen, neben der gesetzlichen Arbeitslosen-, der Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung auch die gesetzliche Rentenversicherung. Im Folgenden wird die geschichtliche Entwicklung des heutigen Sozialversicherungssystems, besonders der Rentenversicherung, beschrieben.

Durch Beiträge soll eine Absicherung gegen allgemeine Lebensrisiken geleistet werden. Ist Bedarf da, kann dieser durch Beiträge, die die Versicherten leisten, abgedeckt werden. Die Versorgung und die Fürsorge werden durch Steuergelder finanziert, allerdings liegen für die Inanspruchnahme jeweils verschiedene Voraussetzungen vor. Anspruch auf Versorgung haben Personen, für die der Staat eine besondere Verantwortung trägt, wie zum Beispiel Beamte oder Opfer von Krieg oder Gewalttaten. Auf Fürsorge, hauptsächlich Sozialhilfe, können nur Personen zurückgreifen, die auf keine Leistung eines anderen Trägers Anspruch haben, es gilt das Nachrangigkeitsprinzip. Die Rentenversicherung ist, wie die anderen Sozialversicherungen, beitragsfinanziert (vgl. Bäcker et al. 2008, 285).

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen grundsätzlich jeweils zur Hälfte Sozialversicherungsbeiträge. So entrichtet jeder Arbeitnehmer, dessen Bruttoeinkommen die Grenze einer geringfügigen Beschäftigung überschreitet, insgesamt knapp unter 20ฏ/0 seines Einkommens zu den entsprechenden Teilen an den jeweiligen Sozialversicherungsträger. Der größte Anteil entfällt auf die Rentenversicherung mit 9,95ฏ/0 (je Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberanteil), es folgt die gesetzliche Krankenversicherung mit 7,3ฏ/0. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung belaufen sich auf 1,4ฏ/0 des Bruttoeinkommens und die Pflegeversicherung fordert 0,975ฏ/0. Die Anteile für die Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber[2].

2.1.1.2 Geschichtliche Entwicklung

Schon im Mittelalter kann man eine Unterscheidung zwischen Fürsorge und Vorsorge beobachten. Zwar kümmerte sich die Armenfürsorge, in verschiedenem Umfang, um kranke und bedürftige Menschen. In Handwerkergilden wurde sich in einem Verbund zusammengetan und Geld für Personen gesammelt, die zwar zur Gilde gehörten und somit zumindest in früheren Zeiten in dem Bereich erwerbstätig waren, aber dies aus Krankheit nicht mehr leisten können. Der feine Unterschied lag darin, dass diese Zuwendung nur den Personenkreis betraf, der auch vorher Leistungen (für andere) erbracht hat. Der Bereich der Fürsorge entwickelte sich vor allem im Laufe der Industrialisierung weiter, aber auch die Pflicht zur Vorsorge ließ nicht lange auf sich warten. Zunächst wurde die Knappschaft verpflichtend. Die Bergarbeiter wurden zur Beitragszahlung verpflichtet und Mindestleistungen wurden festgelegt. Der 17.11.1881 gilt als ״Geburtsstunde der deutschen Sozialversicherung" (Deutsche Rentenversicherung Bund 2008a, 8), Arbeiter sollten von da an ״gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und materielle Not im Alter" (ebd.) versichert werden. Hierauf bestand ein Rechtsanspruch.

Die Rentenversicherung als Organisation entstand wenige Jahre später. Die heutige Altersrente wurde 1889 implementiert und ab dem 70. Lebensjahr oder bei Invalidität gewährt. Allerdings galt diese Sicherung vor dem Lebensrisiko Alter nur für die Arbeiter. Es zeigte sich, dass die Angestellten eine eigene Organisation für die Rentenversicherung benötigten. Dieser Teil der Arbeitnehmer konnte nicht von der Knappschaft betreut bzw. versorgt werden. So wurde ein eigener Versicherungsträger für die Angestellten geschaffen (BfA, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte). Immer wieder wurden Reformen durchgeführt wie zum Beispiel der Einbezug der Landwirte (1957) oder von Hausfrauen (1972), um die jüngeren Reformen zu nennen. Heute werden alle rechtlichen Grundlagen im Sozialgesetzbuch festgehalten (vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund 2008a, 6ff).

2005 wurde eine Neuorganisation vollzogen. Die vorherige Einteilung in einzelne Regionalträger bzw. besondere Beschäftigungsgruppen der gesetzlichen Rentenversicherung unter verschiedenen Organisationen und Namen wurde aufgelöst und so tritt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) seither einheitlich auf, ist jedoch regional unterteilt. Es gibt 16 verschiedene Versicherungsträger, die aus den ehemaligen Landesversicherungsanstalten (früher zuständig für die Arbeiter) und anderen Rentenversicherungen, zum Beispiel der Bundesanstalt für Angestellte (eher zuständig für die Angestellten) zusammengeführt bzw. umbenannt wurden. 14 Träger mit regionaler Zuordnung bestehen nach wie vor, wie zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung Hessen, Schwaben oder Westfalen. Zu dem sind die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Deutsche Rentenversicherung Bund für Versicherte zuständig (vgl. Deutsche Rentenversicherung: Unternehmensprofil. http://www.deutsche- rentenversicherung.de/nn_24120/SharedDocs/de/Navigation/Deutsche_RV/Ver sicherungstraeger_node.html_nnn=true). Eine Zuordnung erfolgt nicht mehr nach Berufszweig, sondern zufällig bzw. mengenmäßig nach einem konkreten Schlüssel[3]. Da diese Regelung erst seit 2005 besteht, ist noch immer eine eindeutige Gewichtung der Erwerbsstruktur bei den Versicherten zu erkennen. Es sind besonders viele körperlich schwer arbeitende Menschen bei den regionalen Versicherungen zu finden. 2007 waren 50,4ฏ/0 und damit über 26 Mio. Versicherte bei den Regionalträgern, 46,3ฏ/0 der Versicherten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und etwa 1,8 Mio., also 3,3ฏ/0 der Versicherten, bei der Knappschaft-Bahn-See versichert (vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund 2008b, 50).

2.1.1.3 Leistungskatalog Deutsche Rentenversicherung

Der Leistungskatalog umfasst sinngemäß die Auszahlung der Rente, jedoch auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Beide Teilbereiche bergen weitere Untergruppen. Rentenleistungen beziehen sich auf die übliche Altersrente, aber auch Leistungen für ״sekundär" Versicherte wie Witwen- und Waisenrenten.

Kann ein Versicherter nicht aufgrund seines Alters, sondern wegen seiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als sechs Stunden arbeiten, gilt er als erwerbsgemindert. Besteht noch die Möglichkeit, zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten, so ist er teilweise erwerbsgemindert. Wichtig ist, dass jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugemutet werden kann. Aussichtschancen auf einen versicherungspflichtigen Arbeitsplatz werden hier nicht beachtet, es gilt allein die Möglichkeit, dass der Versicherte diese Tätigkeit ausüben könnte (vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund 2008a, 115). Leistungen zur Teilhabe setzen sich aus den Kontexten medizinische und berufliche Rehabilitation zusammen. Wenn die Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung gefährdet ist, so kann eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme oder auch Anschlussheilbehandlung, umgangssprachlich Kur genannt, nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgen. Auch Kinderheilbehandlungen, Entwöhnungsbehandlungen sowie Nachsorgeangebote zählen zum entsprechenden Leistungsspektrum. Die detaillierte Beschreibung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird im Folgenden (s. 2.1.2) beschrieben.

2.1.2 Die Rentenversicherung als Kostenträger der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

2.1.2.1 Bedeutung von Teilhabe am Arbeitsleben

Erwerbstätigkeit bzw. die Teilhabe am Arbeitsleben ״besitzt für Lebensgestaltung und Identitätsentwicklung von Menschen nach wie vor einen hohen Stellenwert." (Bieker 2005a, 14). Der Zugang zu gesellschaftlichen Bereichen wird beispielsweise nicht nur durch die bloße finanzielle Absicherung gewährleistet, sondern Erwerbsarbeit erfüllt mehrere Funktionen. Stöpel (1999, 50) stellt unter Verweis auf verschiedene Autoren eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit durch Arbeitslosigkeit fest und nennt zudem die fünf

Funktionsbereiche von Erwerbstätigkeit nach Semmer und Udris (1995,134): Aktivität und Kompetenz (als Voraussetzung für den Erwerb von Qualifikationen), Zeitstrukturierung (des Tages und der Lebensbiographie), Kooperation und Kontakt (Zusammenarbeit und soziales Kontaktfeld), soziale Anerkennung (Beitrag für die Gesellschaft) sowie persönliche Identität (Berufsrolle als Grundlage zur Entwicklung von Identität und Selbstwertgefühl). Die zentrale Wertigkeit von Erwerbstätigkeit und Einkommenserzielung wird durch den Bezug auf das oben erläuterte System der sozialen Sicherung in Deutschland deutlich. Es zahlen versicherungspflichtig Beschäftigte entsprechende Beiträge. Die Finanzierung der Leistungen kann nur aus vorherigen Einzahlung oder Einzahlungen anderer erwerbstätiger Personen erfolgen. Besteht keine Erwerbstätigkeit, so kann die Rolle eines vollwertigen Mitgliedes des sozialen Systems nicht erfüllt werden (vgl. Stöpel 1999, 52). In Folge dessen ist für jede Person der Status ״erwerbstätig" oder ״erwerbslos" von zentraler Bedeutung.

Mit Hilfe von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben soll der Personenkreis, dessen Erwerbsfähigkeit bedroht ist, grundsätzlich bei dem Erhalt bzw. der (Wieder-) Herstellung der Erwerbsfähigkeit und damit der Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt werden (§33 SGB IX). Es wird explizit von Menschen denen eine Behinderung droht oder die eine Behinderung haben, gesprochen, jedoch ist, durch die unterschiedlichen Träger und deren Zuständigkeiten (s. 2.1.2.2), der Personenkreis der Rehabilitanden im Sinne der entsprechenden Gesetzesgrundlagen unterschiedlich definiert.

2.1.2.2 Entwicklung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

1957 wurde der Begriff Berufsförderung erstmalig gesetzlich bei der Rentenversicherung und der Bundesanstalt für Arbeit verankert. Auch der Grundsatz ״Reha vor Rente" hat hier seinen Ursprung. Mit dem zwölf Jahre später implementierten Rechtsanspruch auf berufsfördernde Maßnahmen für Behinderte wurden die Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Kostenträgern (s. 2.1.1.2) gesetzlich neu geregelt. Weitere Anpassungen an die aktuellen Arbeitsmarktbedingungen und damit der Kostenentwicklung folgten, die jedoch keine tiefgreifenden Änderungen der grundsätzlichen Prinzipien hervorriefen (vgl. Pfeiffer 2000, llf). Insgesamt herrschte eine Fixierung auf die Vermittlung möglichst hoher Qualifikationen vor, um so den Rehabilitanden möglichst hohe Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Vermittlung als Aufgabe der Kosten- und Leistungsträger wurde weniger beachtet.

Zelfel (2007b, 36) nennt die darauf folgende Phase die Phase der ״Rehabedarfsermittlung". Durch das Arbeitsförderungsgesetz, der Grundstein des SGB III, wurde festgehalten, dass allgemeine Leistungen Vorrang vor Rehaleistungen haben sollten. Außerdem wurden die Mitwirkung sowie ein Einbezug der Lebenswelt des Rehabilitanden als Grundpfeiler gesehen. Durch die Erstellung von Teilhabeplänen wurde der individuelle Rehabedarf erfasst. Insgesamt lässt sich zwar Individualisierung, jedoch gleichzeitig eine Defizitorientierung feststellen (vgl. Zelfel 2007b, 37).

Das seit 2001 geltende SGB IX fasst die Rechtsgrundlagen zusammen, die die Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen betreffen. Es ist maßgeblich von der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO beeinflusst. Zu Grunde gelegt wird dadurch eine ressourcenorientierte Betrachtungsweise des Menschen mit Behinderung nach dem bio-psycho-sozialen Modell, denn es werden alle Kontextfaktoren und nicht nur die Funktionsfähigkeit bzw. die Funktionseinschränkungen mit in die Erfassung der Einschränkung der Teilhabe einbezogen (vgl. Zelfel 2007b, 11). Außerdem steht die selbstbestimmte Teilhabe im Zentrum, die nicht nur eine Mitwirkung sondern große Aktivität im eigenen Interesse ermöglicht und aber auch verlangt (vgl. Zelfel 2007b, 38).

2.1.2.3 Träger und Zuständigkeiten von Leistungen zur Teilhabe

Verschiedene Träger im System der sozialen Sicherung finanzieren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, dazu zählen vor allem die Sozialversicherungen wie die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung, §97 SGB III sowie nach SGB II im Sinne §6a SGB IX), die Unfallversicherung (§26 SGB VII) und die Rentenversicherung (§10 SGB VI), aber auch die Sozialhilfe (§54 SGB XII) und die Integrationsämter. Wenn eine Person Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §33 SGB IX hat, so wird nach dem Kausalitätsprinzip die Zuständigkeit des Kostenträgers festgelegt (vgl. Schüller 2005, 25)[4].

Tabelle 1: Auflistung der wichtigsten Träger der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die gesetzliche Rentenversicherung, auf die sich im Folgenden bezogen wird, ist dann zuständig, wenn persönliche (§10 SGB VI) und versicherungsrechtliche (§11 SGB VI) Voraussetzungen erfüllt sind (s.2.1.3).

Persönliche Voraussetzungen sind nach §33 (1) SGB IX erfüllt, wenn die Erwerbsfähigkeit durch körperliche, geistige oder seelische Behinderung gemindert oder gefährdet ist. Generell ist dann einer der oben aufgelisteten Träger der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Kostenträger. Die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit hegt im Sinne der Rentenversicherung vor, wenn die maßgebliche, d.h. die zuletzt über längere Zeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr auf Dauer ausgeübt werden kann. Die maßgebliche Tätigkeit wird dem Antrag auf LTA entnommen, der von dem Versicherten ausgefüllt wurde. Für die Feststellung der maßgeblichen Tätigkeit werden die Tätigkeiten in den letzten sechs bis zehn Erwerbsjahren beachtet. Eine genaue Richtlinie wird zur Definition nicht zugrunde gelegt[5].

Persönliche Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vorliegt oder droht, die durch LTA abgewendet werden kann. Die Rentenversicherung übernimmt die Begleitung und die Kosten für diese Leistungen versicherungsrechtlich, wenn die Person mindestens 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung zahlte oder vorher eine medizinische Rehabilitation, finanziert durch die Rentenversicherung, stattfand. Ohne nun ins versicherungsrechtliche Detail zu gehen, sind jedoch folgende Ausschlussgründe zu nennen. Liegt eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall vor, so ist die Unfallversicherung zuständig. Wird schon eine Altersrente oder eine Dauerrente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt, zum Beispiel bei Mitarbeitern in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), oder findet Strafvollzug statt, so sind

LTA auch ausgeschlossen, sowie bei allen Personen, die nicht in die Rentenversicherung einzahlen, beispielsweise Beamte oder Selbstständige, die keine freiwilligen Beiträge leisten bzw. leisteten. Ergibt sich die Notwendigkeit der Aufnahme bzw. Tätigkeit in einer WfbM und sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, so wird die Zeit im Berufsbildungsbereich als Berufsvorbereitung durch die DRV finanziert (vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund 2008a, 45).

2.1.2.4 Die Rentenversicherung als Kostenträger

Nach den oben (s. 2.1.2.2 sowie 2.1.2.3) aufgeführten und erläuterten Zusammenhängen der Entwicklung und Kostenträger von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollte eigentlich eine Darstellung der Entwicklungen von Leistungen zur Teilhabe und Neuerungen bei der Deutschen Rentenversicherung folgen. Besonders interessant scheinen die Wechselwirkungen zwischen gesetzlichen Änderungen und Änderungen bei Verfahrensweisen. Außerdem besteht die Frage, ob die im SGB IX implementierten Änderungen der Betrachtungsweise von Behinderung, insbesondere die Ressourcenorientierung und Selbstbestimmung, Umsetzung finden.

Nach eingehender Recherche wird jedoch deutlich, dass sich nur marginal Verknüpfungen herstellen lassen. Neben Ausführungen konkreter Inanspruchnahme von LTA und deren Erfolge bzw. Bewertung finden sich vor allem Berichte im Bereich Qualitätssicherung. Beide Bereiche lassen sich allerdings inhaltlich eher dem Kontext Rehabilitationsforschung (s. 2.2.1) zuordnen.

1997 wurde der grundsätzliche Stellenwert beruflicher Rehabilitation bei der Rentenversicherung festgehalten und durch den Abschlussbericht der Reha- Kommission Berufsförderung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger veröffentlicht (Verband Deutscher Rentenversicherungsträger 1997, 7):

1. Als Instrument zur dauerhaften Wiedereingliederung ihrer behinderten

Versicherten in das Erwerbsleben und damit auch zur Verhinderung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit muß die berufliche Rehabilitation auch weiterhin zu den gesetzlichen Aufgaben der Rentenversicherung gehören (Reha vor Rente). Die einheitliche Risikozuordnung hat sich als sachgerechtes Zuständigkeitsprinzip erwiesen.

2. Im gegliederten System besteht eine gemeinsame Strukturverantwortung der

Bundesanstalt für Arbeit, der Rentenversicherung und der übrigen beteiligten Träger für die inhaltliche Ausgestaltung der Leistungen der beruflichen Rehabilitation. Dies betrifft auch die Bereitstellung und bedarfsgereichte Weiterentwicklung der erforderlichen Weiterentwicklung der erforderlichen Rehabilitationseinrichtungen sowie deren Kapazitätssteuerung.

3. Die nahtlose Verknüpfung medizinischer und beruflicher Rehabilitation bei der Rentenversicherung erscheint als besonders effektiv.

4. Aktuelle Sparzwänge tangieren auch die Durchführung beruflicher Rehabilitation in erheblichem Umfang. Sie dürfen bei vorhandener Reha-Bedürftigkeit und positiven Eingliederungsprognosen aber nicht zum Ausschluß adäquater berufsfördernder Leistungen führen.

5. Die berufliche Rehabilitation der Rentenversicherung hat sich vorrangig an Effektiv¡täts- und Effizienzkriterien, insbesondere am Eingliederungserfolg, zu orientieren.

Betrachtet man schon die früheren Entwicklungen im Zuge der ״Rehabedarfsermittlung" (s. 2.1.2.2) hinsichtlich Individualisierung und Personenzentrierung, so scheinen diese Aspekte geringen Einfluss auf die aufgeführten Punkte gehabt zu haben. Einschränkend ist zu ergänzen, dass die benannte Phase erst 1996 begann und der Abschlussbericht auch in diesem Jahr entstand. Die Neuerungen durch das SGB IX schlagen sich lediglich, und dies auch nur eingeschränkt in Form von Empfehlungen, im Kontext Qualitätssicherung nieder.

Wesentliche Änderungen in Verfahrensweisen sind, außer durch gesetzliche Vorgaben, nicht zu identifizieren. Ein Beispiel für gesetzliche Änderungen ist der Wegfall des Berufsschutzes durch das Rentenreformgesetz 1999. Personen mit dem Qualifikationsgrad eines Facharbeiters konnten bis dahin nicht auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkts verwiesen werden und so Erwerbsminderungsrente unter dem Begriff der Berufsunfähigkeitsrente oder Invaliditätsrente mit schon bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit beanspruchen (vgl. Schenke 1999, 24). Dies fiel nun weg, sodass jede Person auf jede Tätigkeit verwiesen werden kann, was zur Folge hatte, dass bei jeder Person der Grundsatz Reha vor Rente zur Geltung kam. Insgesamt beziehen sich Modifikation eher auf die versicherungsrechtliche Gewährung von Leistungen.

Immer wieder Erwähnung findet jedoch die steigende Zahl der Anträge und die Entwicklung der Bewilligungen bestimmter Leistungen. Tabelle 2 bietet einen Überblick über die Fallzahlen und Leistungsarten (s.2.1.2.5).

Tabelle 2: Erbrachte Leistungen (Auswahl)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

*ohne Vermittlungshilfen

(Quelle: Korsukéwitz, Rehfeld 2007, 379)

2.1.2.5 Leistungskatalog Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die in §33 (3) SGB IX aufgeführten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

umfassen insbesondere

- ״ Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
- Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen Behinderung erforderlichen Grundausbildung
- Berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch wenn dafür ein zusätzlicher schulischer Abschluss erforderlich ist." (Deutsche Rentenversicherung Bund 2008a, 46).

Umgesetzt werden diese Hilfen zum einen durch Maßnahmen wie Umschulungen, Integrationsmaßnahmen oder Qualifizierungen, zum anderen aber auch durch Kostenübernahme von technischen Hilfsmitteln bzw. Lernmitteln oder finanziellen Zuschüssen für Arbeitgeber sowie einen Gründungszuschuss, wenn sich Rehabilitanden selbstständig machen. Eine Auflistung eines Teils der Maßnahmen, die die Deutsche Rentenversicherung Westfalen finanziert, findet sich in 3.1.2.4.

Zu ergänzenden Leistungen zählt vor allem das Übergangsgeld. Hiermit können Lebenshaltungskosten während Maßnahmen zur Teilhaben am Arbeitsleben gedeckt werden. Es beträgt 68ฏ/0 des letzten Nettoentgeltes bzw. 75ฏ/0, wenn der Rehabilitand in der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern steht. Sollte das Nettoentgelt unter dem tariflichen Satz für diese Tätigkeit liegen, so werden die angegebenen Prozent-Sätze von dem tariflichen Lohn gewählt und gezahlt. Außerdem gelten Reisekosten und zum Beispiel eine Haushaltshilfe unter bestimmten Voraussetzungen als ergänzende Leistungen. Bedeutsam ist des Weiteren, dass teilweise die Sozialversicherungsbeiträge von der

Rentenversicherung weitergezahlt werden, insbesondere die Krankenversicherung (vgl. Deutsche Rentenversicherung: Werden für mich Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt? http://www.deutsche- rentenversicherung.de /

nn_15796/SharedDocs/de/Inhalt/03_Rehabilitation/01_leistungen/07_teilhabe

_20am_20arbeitsleben/werden_beitr_C3_A4ge_zur_sv_gezahlt.html).

Das im Folgenden geschilderte Vorgehen variiert zwischen den Rentenversicherungsträgern zum Teil, grundsätzlich ist der Ablauf jedoch ähnlich. Es wird sich auf das Vorgehen bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen bezogen[6].

Im einfachsten Fall beantragt der Versicherte, häufig unterstützt durch Beratungsstellen, Ärzte oder durch Mitarbeiter in den Rehabilitationskliniken, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Indirekt wird LTA beantragt, wenn zum Beispiel ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird und LTA vorgeschlagen oder wenn der Antrag von einem anderen Kostenträger weitergeleitet wurde. Für die Bewilligung eines Antrages müssen geeignete medizinische Unterlagen vorliegen, die bestätigen, dass der Versicherte seine bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Sollten Gutachten behandelnder Ärzte nicht ausreichen, so wird der sozialmedizinische Dienst eingeschaltet, der entsprechende Untersuchungen durchführt. Wird der Bedarf von Teilhabeleistungen festgestellt[7] und daraufhin die Zuständigkeit für die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erklärt, so wird der Versicherte in aller Regel zunächst zu einem Gespräch mit dem Reha-Berater der zuständigen Rentenversicherung eingeladen. Befindet er sich in einer stationären medizinischen Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlung, werden die Wege häufig durch die dortige Sozialberatung verkürzt, indem nach Absprache mit dem Rehabilitanden Vorschläge für Maßnahmen abgegeben werden. Im Erstgespräch mit dem Rehabilitationsfachdienst wird abgeklärt, welche Maßnahmen zur Erlangung, Erhaltung oder Wiedererhaltung der Erwerbsfähigkeit nötig sein könnten, ggf. werden gemeinsam Perspektiven erarbeitet. Entsprechende

Vorschläge durchlaufen das Verwaltungssystem der Rentenversicherung und werden, wenn nichts dagegen spricht, bewilligt.

So entsteht die Teilnahme an Maßnahmen mit dem entsprechenden Ziel einer leistungsgerechten Erwerbstätigkeit. 2007 wurden 110.809 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die im Folgenden erläutert werden, abgeschlossen. Davon fielen 6.878 auf die Deutsche Rentenversicherung Westfalen.

Welche Faktoren die Zielerreichung beeinflussen, soll im folgenden Abschnitt erläutert werden.

2.1.2.6 2.1.2.6 Zusammenfassende Einordnung der LTA durch die Deutsche

Rentenversicherung im System der sozialen Sicherung

Abbildung 3:stellenwert der beruflichen Rehabilitation durch die DRV

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2 Rehabilitationsforschung

Nach §33 SGB IX ist das erklärte Ziel von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Erwerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder herzustellen. Ist die Erwerbsfähigkeit gefährdet, so werden von dem entsprechenden Kostenträger Maßnahmen ergriffen, die der Gefährdung entgegenwirken. Unter Maßnahmen wird in diesem Zusammenhang jedes Eingreifen seitens des Kostenträgers zur Unterstützung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verstanden, aber vor allem Aufgaben, die Leistungsträgern übergeben werden, wie Qualifizierung oder aktive Unterstützung bei der Wiedereingliederung.

Es soll nun zunächst geklärt werden, wie sich Rehabilitationsforschung und Qualitätssicherung bei der Deutschen Rentenversicherung bedingen(2.2.1). Daraufhin wird dargestellt, wie Erfolg bei LTA definiert werden kann (2.2.2), wie zurzeit Erfolg erfasst wird und welche Faktoren diesen Erfolg beeinflussen (2.2.3).

2.2.1 Rehabilitationsforschung und Qualitätssicherung

Die Erforschung von Wirkung von Maßnahmen oder Erfolge in der medizinischen bzw. beruflichen Rehabilitation geht im Kontext der Deutschen Rentenversicherung, aber auch anderen Kostenträgern einher mit der Entwicklung qualitätssichernder Konzepte, denn ״bei der Evaluation von Rehabilitations- und Teilhabeleistungen orientiert man sich [...] heute meistän dem für Qualitätsbeurteilung gängigen Konzept von Dobendan" (Faßmann 2007, lOf) der Struktur- Prozess und Ergebnisqualität.

Die Reha-Kommission-Berufsförderung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) legte mit ihrem Abschlussbericht 1997 den Grundstein für die Qualitätsdiskussion im Bereich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Zwischen 1975 und 1997 verfünffachten sich die Ausgaben für berufliche Rehabilitation der beiden Träger Bundesanstalt für Arbeit und Rentenversicherung. Als Ursachen werden vor allem die schwierige Arbeitsmarktsituation und die Arbeitsanforderungen an das Individuum gesehen (vgl. VDR 1997,179). Von Bedeutung ist jedoch die Konsequenz: ״Um die sich hier abzeichnenden Entwicklungen im Sinne der Aufgabenerfüllung und vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben auch zukünftig Steuern zu können, bedarf es in der RV auch in der Berufsförderung eines funktionierenden Qualitäts- und Kostenmanagements" (VDR 1997,180).

Das Qualitäts- und Kostenmanagement soll als Steuerinstrument eingesetzt werden, um die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu verbessern und den wirtschaftlichen Nutzen zu optimieren.

Doch entstand die Qualitätsdiskussion nicht nur durch die Problematik der steigenden Ausgaben, sondern auch durch den Einfluss der Qualitätssicherung im Bereich der medizinischen Rehabilitation. Eine ähnliche Empfehlung wie der eben genannte Abschlussbericht liegt bei der medizinischen Rehabilitation seit 1992 vor. Dort besteht ein funktionierendes und etabliertes System der Qualitätssicherung (vgl. Egner et al. 2006, 222).

Die Qualitätsdiskussion bei der Deutschen Rentenversicherung bezieht sich insgesamt eher auf die medizinische als auf die berufliche Rehabilitation. Auch das seit 1991 jährlich stattfindende ״Rehabilitationswissenschaftliche Kolloquium" zeigt einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich der medizinischen Rehabilitation, obwohl das 15. Rehabilitationswissenschaftliche Kolloquium 2006 den Titel ״Rehabilitation und Arbeitswelt -Herausforderungen und Strategien" führte. Häufig wird die berufliche Rehabilitation, jedoch nicht im Kontext von LTA-Leistungen, angesprochen. So finden sich Berichte zur Orientierung an beruflichen Anforderungen in der medizinischen Rehabilitation und zur besonderen Vorgehensweise und Trainings während der medizinischen Rehabilitation bei bestimmten Erkrankungen wie beispielsweise: ״Auf dem Weg zu medizinisch­beruflich orientierten Behandlungspfaden in der orthopädischen Rehabilitation" (Radoschewski et al.) oder ״Eine bundesweite Bestandsaufnahme zum Einsatz von berufsbezogenen Screening- Verfahren in der medizinischen Rehabilitation" (Löffler et ab), zu finden in Deutsche Rentenversicherung Bund (2006). Dennoch lassen sich fast alle hier aufgeführten Aspekte, wie Informationen zu den aktuellen Umfrage- und Evaluationsmethoden (s.u.) oder Stand der Forschung im Bereich Prädiktoren bzw. Verbleibsanalysen (s. 2.3) in Vorträgen oder Workshops in den Tagungsbänden der Rehawissenschaftlichen Kolloquien wiederfinden (u.a. 17. Rehawissenschaftliches Kolloquium 2008).

Durch §20 SGB IX sind alle Rehabilitationsträger verpflichtet, für Qualitätssicherung bei Leistungen zu sorgen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) erstellte in diesem Zusammenhang 2003 die ״Gemeinsamen

Empfehlungen Qualitätssicherung", um den Anforderungen der besagten Rechtsgrundlagen gerecht zu werden.

Die BAR unterscheidet in externe, d.h. vergleichende Qualitätsanalysen, die durch die Kostenträger an die Leistungserbringer vermittelt werden und interne Qualitätssicherung in den Einrichtungen der Leistungserbringer (vgl. BAR 2003,

3). Diese Differenzierung wird auch bei weiterer Betrachtung der qualitätssichernden Maßnahmen deutlich. Zum einen wird von einzelnen Leistungserbringern, beispielsweise fokussiert auf die Absolventen der Berufsförderungswerke, einrichtungsinternes Qualitätsmanagement implementiert, zum anderen sind Leistungserbringer verpflichtet, Vermittlungsquoten an die Kostenträger weiterzuleiten. Es werden Kriterien entwickelt, leistungserbringerübergreifend Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität von LTA allgemein zu ermitteln. Die externe Qualitätssicherung soll als Grundlage für interne Qualitätssicherung dienen, allerdings kommt hier die Schwierigkeit des großen Leistungsspektrums zum tragen. So sind dafür ״geeignete Parameter zur Bildung vergleichbarer Gruppen von Leistungsberechtigten [...]"(BAR 2003, 4) nötig.

Als vergleichbar werden die Personen gesehen, die an Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung teilnehmen (vgl. Arbeitsgruppe ״Umsetzung" 2005, 5[8] ). Teilnehmer von Integrationsmaßnahmen oder innerbetrieblicher Umsetzung sowie Personen, die andere finanzielle Unterstützung erhalten, lassen sich entweder nur ״einzelfallbezogen in die Qualitätssicherung einbeziehen" (VDR 2004, 7) oder Datengrundlagen sind zu unterschiedlich und individuell, so dass sie einer umfassenden Qualitätssicherung nicht in angemessenem Umfang zugänglich sind. Insgesamt konzentriert sich das Qualitätssicherungsprogramm der gesetzlichen Rentenversicherung zunächst auf Leistungen zur Weiterbildung, die in darauf spezialisierten Einrichtungen, d.h. hauptsächlich Berufsförderungswerken und ähnlichen Bildungseinrichtungen, durchgeführt werden (vgl. VDR, 7ff). Beispielsweise fanden 2007 42ฏ/0 der Leistungen zur beruflichen Bildung im Kontext von LTA bei der Rentenversicherung Westfalen in Einrichtungen mit umfassenden rehabilitativen Hilfen, d.h. Berufsförderungswerken oder ähnlichen Einrichtungen, statt.

Viele dieser Einrichtungen haben bereits ein Qualitätsmanagementsystem implementiert und sind verpflichtet, wie oben beschrieben, Vermittlungsquoten den Kostenträgern mitzuteilen und dementsprechend auch Nachbefragungen durchzuführen (vgl. Arge BFW 2000, 3769: Seit Juli 2006 wird jedoch auch routinemäßig und einrichtungsübergreifend der ״Berliner Fragebogen" eingesetzt. Entwickelt wurde er 2004 im Rahmen eines Forschungsprojekts am Lehrstuhl ״Versorgungssystemforschung und Grundlagen der Qualitätssicherung in der Rehabilitation". Ziel dieses Projekts und damit der Erhebung mit Hilfe des Fragebogens war es, eine Leistungsbewertung durch die Rehabilitanden zu ermöglichen sowie den Eingliederungserfolg zu messen, um einrichtungsbezogene Vergleiche zu ziehen (vgl. Hansmeier, Radoschewski 2005, 371). Nach Modifikationen ist er umfassend einsetzbar und kann auch für Absolventen von Integrationsmaßnahmen genutzt werden (vgl. Erbstößer et al. 2008, 362). Die genannten Ziele erweitern sich um den Aspekt Transparenz gegenüber Rentenversicherungsträgern und Fachöffentlichkeit. Ein halbes Jahr nach Abschluss einer qualifizierenden Maßnahme wird der Fragebogen den ehemaligen Rehabilitanden durch den zuständigen Rentenversicherungsträger übersandt. Die Rücklaufquote liegt bei etwa 40ฏ/0, soll jedoch durch rücklaufsteigernde Maßnahmen mindestens 50ฏ/0 erreichen. Es können schon einrichtungsübergreifende Ergebnisse zur Teilnehmersicht genannt werden, Aussagen über konkrete Einrichtungen sind noch nicht möglich (vgl. Erbstößer et al. 2008, 363f). In 2.3 werden Ergebnisse, die sich auf den Verbleib von Rehabilitanden beziehen und damit im weiteren Verlauf von Bedeutung sind, aufgeführt.

Insgesamt zeichnet sich ab, dass ein Schwerpunkt auf der Qualitätssicherung bei LTA auf die Qualitätssicherung bei den Leistungserbringern gelegt wird, denn der Berliner Fragebogen kann als das zur Zeit wichtigste Instrument der externen Qualitätssicherung gesehen werden.

Die für den Kostenträger bedeutsamste Qualitätsdimension ist die Ergebnisqualität. Sie setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen: Abbruch der Maßnahme, Ergebnis der Abschlussprüfung, Zufriedenheit des Rehabilitanden mit der Leistung, Zeitpunkt der ersten Beschäftigungsaufnahme sowie Qualität und

Stabilität der beruflichen Integration (ausbildungsadäquat, leistungsgerecht u. ä.) (vgl. Arbeitsgruppe ״Umsetzung" 2005, 2). Die anderen Dimensionen von Qualität, die Prozess- und Strukturqualität, finden im Berliner Fragebogen sowie in der ״Gemeinsame [n] Empfehlung ,Qualitätssicherung' nach §20 Abs. 1 SGB IX" der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (2003) Raum. Die Präsenz folgender Strukturmerkmale bedeutet laut BAR (2003, 4) eine gute Strukturqualität: ״Vorhandensein eines Konzepts, räumliche und sachliche Ausstattung, personelle Ausstattung, Leistungsangebote, Qualifikation, Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter, Einbindung in Versorgungsstrukturen einschließlich Selbsthilfe, interne Vernetzung (z.B. regelmäßige Teambesprechungen)". Wie die einzelnen Aspekte konkretisiert sein müssen, welche Ausstattung beispielsweise gegeben sein muss, ist in diesem Zusammenhang nicht festgelegt. Jedoch muss jeder Leistungsträger Anforderungen erfüllen, um überhaupt als Leistungserbringer für entsprechende Kostenträger tätig zu werden. Hier sei das standardisierte Anerkennungsverfahren der Rentenversicherung angesprochen. Rentenversicherungsintern existiert ein 24-seitiges Anforderungsprofil für die Anerkennung von Maßnahmen. Enthalten sind Aspekte den Maßnahmeträger und die Maßnahme betreffend, wie Personalbeschreibung, Anweisungen für die Zusammenarbeit aber auch die Erfolgsdokumentation[9].

Unter Prozessqualität versteht die BAR die Qualität der Leistung, die der Leistungsträger erbringt. Hier sind zusammenfassend einige Punkte zu nennen, wie Feststellung des individuellen Rehabilitationsbedarfs einschließlich eines Teilhabeplans, eine sachgerechte Durchführung der Leistung inklusive Dokumentation und Bewertung, interdisziplinäre Zusammenarbeit, auch mit den zuletzt besuchten bzw. im Anschluss besuchten Einrichtungen. Alle Qualitätsdimensionen sollen von den Kostenträgern mit Hilfe von Kriterienkatalogen operationalisiert werden, so dass vergleichende Qualitätsanalysen möglich werden (vgl. BAR 2003, 5ff).

Insgesamt lassen sich durch den Berliner Fragebogen v.a. Unterschiede zwischen den Einrichtungen in der Prozess- und Strukturqualität feststellen und dadurch sind auch Auswirkungen auf die Ergebnisqualität gegeben. Einschränkend muss angemerkt werden, dass der Fragebogen eine subjektive Meinung von Rehabilitanden widerspiegelt und nicht ausschließlich durch dieses Instrument

Aussagen über die Qualität der Leistung und der Einrichtung geben kann (vgl. Erbstößer et al. 2006, 28).

Der Komplex LTA besteht aus mehr Einzelprozessen als lediglich der Maßnahme, die der Rehabilitand in Anspruch nimmt. Zelfel (2007a, 38) unterscheidet in sechs Kernprozesse der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, die nicht immer trennscharf, jedoch generell differenziert werden können:

I. ״Störung der Teilhabe am Arbeitsleben auf Grund einer bestehenden oder drohenden Behinderung
II. Bewilligung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
III. Vorbereitung auf eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
IV. Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch Ausbildung, Umschulung, Weiterbildung
V. Leistung zum Übergang in die Teilhabe am Arbeitsleben
VI. Teilhabe am Arbeitsleben"

Zelfel legt dar, wie die einzelnen Kernprozesse mit Hilfe der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO konkretisiert und aufgeschlüsselt werden können. Dies war auch schon in der ״Gemeinsame[n] Empfehlung zur ,Qualitätssicherung' nach §20 Abs. 1 SGB IX"

(BAR 2003) empfohlen, fand bisher jedoch keine Umsetzung. Als Qualitätskriterien werden grundsätzlich, basierend auf der ICF, das Assessment, die Dialogorientierung, der Teilhabeplan bzw. Dokumentation sowie die Orientierung an betrieblicher Eingliederung gesehen (vgl. Zelfel 2007a, 23). Die Kernprozesse werden hinsichtlich der ICF-Orientierung und dieser Qualitätskriterien geprüft und Anregungen zur Veränderung gegeben.

Bisher wurden in der Qualitätsdiskussion nur einzelne Kernprozesse oder dort sogar nur Teilprozesse mit einbezogen, indem vor allem die Qualitätssicherung auf der Ebene der Leistungserbringer, und damit der Einrichtungen, betrieben wurde. Besonders Kernprozess II wurde noch nicht hinsichtlich Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität untersucht bzw. bewertet (vgl. Zelfel 2007a, 66).

Vor allem die Betrachtung der verschiedenen Prozesse, die Leistung zur Teilhabe zugeordnet werden können und der dortigen Qualitätssicherung befinden sich noch in einer frühen Entwicklungsphase. Auch die ICF-Orientierung ist in der medizinischen Rehabilitation schon lange umgesetzt (Formulare und Grundlagen für Rahmenempfehlungen). Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird sie momentan als nicht praktikabel angesehen, obwohl damit besonders eine gemeinsame Sprache kultiviert werden könnte, so dass alle Beteiligten (Therapeuten, Ärzte, Rehabilitanden, Angehörige, Kostenträger usw.) am Dialog teilhaben könnten (vgl. Zelfel 2007a, 25).

Nach diesem Exkurs in die neueren Entwicklungen der Qualitätssicherung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen mehrere Aspekte zusammenfassend festgehalten werden. Zunächst ist nach wie vor kein geeignetes Instrument entwickelt, um zuverlässig die Ergebnisqualität zu messen, obwohl sie im Zentrum der Qualitätssicherung Stehen sollte (vgl. BAR 2003, 7). Außerdem ist die Beschränkung der Qualitätsdiskussion auf die Leistungserbringer hervorzuheben, denn dies bedeutet eine Herabsetzung der Bedeutung der anderen Kernprozesse, obwohl beispielsweise allein durch die Bewilligung oder Ablehnung von Leistungen naturgegeben die Folgeprozesse erst initiiert werden können und diesem Prozess deswegen besondere Bedeutung beigemessen werden sollte. Auch die Orientierung an der ICF war schon früh postuliert, wurde jedoch nicht umgesetzt. Liegt die Betrachtung des Bereiches Teilhabe am Arbeitsleben zeitlich immer etwas hinter den Entwicklungen in der medizinischen Rehabilitation und beachtet man aktuelle Diskussionen, so werden sich in der nächsten Zeit voraussichtlich Entwicklungen hinsichtlich der ICF und umfassenderer Qualitätsbegriffe ergeben. Von zentraler Bedeutung scheint, dass die Beschreibung von Erfolg eng mit der Qualitätsdiskussion verwoben ist.

2.2.2 Definition von Erfolg bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Erfolgreich ist eine Maßnahme oder die Summe aus Maßnahmen, wenn die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit aufgehoben ist und der Rehabilitand dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt (wieder-) eingegliedert ist (vgl. Arbeitsgruppe ״Umsetzung" 2005, 3).

Diese eindimensionale Betrachtungsweise hält jedoch einer näheren Prüfung nicht stand. Auch wenn die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt das primäre Indiz für erfolgreiche Maßnahmen darstellt, so dürfen zwei weitere Dimensionen nicht außer Acht gelassen werden.

Zum einen ist es nicht möglich, den beruflichen Werdegang von Rehabilitanden zu rekonstruieren, wenn dieser nicht an Maßnahmen teilgenommen hätte, um damit die Wirkung der Maßnahme konkret zu bestimmen (vgl. Plath, Blaschke 1999, 9). Die Wiedereingliederung ist zwar grundsätzlich bei der Bewilligung von LTA gefährdet, jedoch folgt daraus nicht unbedingt ein Ausschluss von Erwerbstätigkeit, damit ist ein Erfolg nicht nur durch Teilnahme an einer Maßnahme und darauf folgende Wiedereingliederung bewiesen. Allerdings ist eine Überprüfung hinsichtlich des Werdegangs ohne LTA schwierig, denn eine Bildung von Kontrollgruppen, die nicht an Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation teilnehmen, ist nicht möglich (vgl. Beiderwieden 2001, 202f). Durch das Recht auf Leistungen zur Teilhabe verbietet sich eine aktive Selektion, um eine Kontrollgruppe herzustellen, von selbst und die passive Selektion, also eine Auswahl von Rehabilitanden, die Maßnahmen abbrachen oder nicht antraten wäre eine Selektion, durch die keine Vergleichbarkeit mehr gewährleistet wäre. Die Merkmale dieser Personen und der Personen, die an Maßnahmen teilnehmen und diese auch erfolgreich abschließen, unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich persönlicher Voraussetzungen (s. 2.2.3.4). Es liegen über sie auch nicht in dem Maße Daten vor, wie über Rehabilitanden, die Maßnahmen beginnen und abschließen (vgl. Beiderwieden 2001, 203).

Die zweite, weitere Dimension erstreckt sich auf die Qualität der Wiedereingliederung. Hier ergeben sich mehrere Faktoren, die insgesamt die Ergebnisqualität (s. 2.2.2) darstellen. Bei chronologischem Vorgehen zählt ein Abschluss der Maßnahme als Erfolgskriterium, sowie, bei Vorliegen, das Ergebnis der Abschlussprüfung. Auch die Zufriedenheit des Rehabilitanden mit der Leistung und dem Ergebnis sind bedeutsam. Zu der generellen Wiederaufnahme einer Tätigkeit wird auch der Zeitpunkt der ersten Beschäftigungsaufnahme als Indikator für Erfolg gewertet. Im Vordergrund steht jedoch die Qualität und Stabilität der beruflichen Integration. Hierzu gehören verschiedene Aspekte. Zunächst sollte ein neuer Arbeitsplatz nach einer Maßnahme leistungsgerecht sein. Die dort auszuführenden Tätigkeiten sollten dem positiven Leistungsbild (s. 3.1.2.4) entsprechen, so dass eine Ausführung der Tätigkeit auf Dauer möglich ist. Bei qualifizierenden Maßnahmen wird erwartet, dass die Tätigkeit ausbildungsadäquat ist. Auch die finanzielle Situation sollte sich nach der Wiederaufnahme von Arbeit nicht massiv verschlechtern (vgl. Arbeitsgruppe ״Umsetzung" 2005, 2).

Zwischen der Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ohne weitere, dauerhafte Unterstützung in einem angemessenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis und der Nicht-Teilhabe am Arbeitsleben liegen viele Grauzonen, wie die Beschäftigung in einem geschützten Kontext bei gleichzeitiger Betreuung oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen (vgl. Baer 2002,174). In vorliegenden Untersuchungen (beispielsweise Zängle, Tampusch 1997; Beiderwieder 2001; Bestmann 2006 usw.) wird Erfolg jeweils zwar ähnlich, allerdings im Detail unterschiedlich definiert. Insgesamt bleibt jedoch die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit im Fokus der Erfolgsermittlung.

Außer Acht gelassen werden in allen bisher erwähnten Betrachtungsweisen die persönlichen Ziele des Rehabilitanden. Auch diese könnten als Erfolgskriterium herangezogen werden. Zwar wird die Zufriedenheit mit der Leistung (s.o.) in die Beurteilung von Erfolg von der ״Arbeitsgruppe Umsetzung" (2005) mit einbezogen, allerdings kann diese Zufriedenheit bestehen, ohne dass das erwartete Ziel eintrifft. In diesem Zusammenhang wird noch einmal deutlich, dass Zielerreichung nicht in jedem Fall die Wirkung einer Maßnahme darstellen muss.

In neueren Veröffentlichungen, die die konkrete Umsetzung des SGB IX zum Inhalt haben und damit auch die ICF einbeziehen, wird auf das Wunsch- und Wahlrecht verwiesen. Zelfel (2007a) führt dies so weit aus, dass neben der Aufklärung über Alternativen von LTA auch eine gemeinsame Erarbeitung des Rehabilitationsziels an zentraler Stelle steht. Eine Zielerreichung wäre somit eindeutig definiert. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Erfolg bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben maßgeblich durch die Wiedereingliederung bestimmt ist, die Mehrdimensionalität von Erfolg jedoch bewusst sein muss und sich dadurch Ergebnisse und Erfolgsquoten relativieren und Unterschiede erklären.

2.2.3 Beeinflussung VO n Reintegratio n

Eine erfolgreiche Rehabilitation wird nicht nur durch die Qualität der Maßnahme beeinflusst, sondern auch durch personenbezogene Faktoren. Insgesamt ergibt sich ein Bündel von Einflussfaktoren, die Prädiktoren oder Wirkungsfaktoren genannt werden (vgl. Fehr 200b, 291). In den letzten zehn Jahren wurden viele Studien durchgeführt, um die Beeinflussung von Wiedereingliederung durch die Wirkungsfaktoren zu ermitteln. Tabelle 3 (s. 2.2.3.2) gibt eine Übersicht über die beteiligten Forscher, das Studiendesign und die Ergebnisse.

Bevor jedoch genauer auf die konkreten Wirkungsfaktoren und deren Zuordnungen zu Übergruppen eingegangen werden kann, muss zunächst geklärt werden, zu welchem Nutzen solche Prädiktoren identifiziert werden sollen.

2.2.3.1 Zielsetzungen der Studien

Die angeführten Studien wurden im Hinblick auf eine bestimmte Fragestellung oder Zielsetzung durchgeführt. Zum Beispiel die Prüfung konkreter Einflussfaktoren wie bei Bestmann et al. (2006) oder Arling et al. (2008) oder zur Ermittlung bzw. Steigerung der Qualität Schott et al. (2003) oder Fehr et al. (2007). Auch der Vergleich von Einrichtungen soll mit dieser Art der Forschung möglich werden, denn bei einer Betrachtung der gesamten Bandbreite der Leistungserbringer in der beruflichen Rehabilitation wird deutlich, wie sehr sich die Angebote und Zielgruppen unterscheiden (vgl. Erbstößer et al. 2007, 362). Die problematische Nutzung von Eingliederungsquoten als Erfolgsindikator (s. 2.2.1) kann durch eine Bestimmung der Teilnehmerstruktur eingeordnet werden und dadurch auch für den Kostenträger an Aussagekraft gewinnen. Wird über die bloße Betrachtung der Prädiktoren hinausgegangen, können Veränderungsprozesse angestoßen werden, um die Qualität der Angebote zu verbessern oder diese zielgerichteter zu gestalten. Die Rehabilitandenbefragung mit Hilfe des Berliner Fragebogens (vgl. Erbstößer et al. 2007, 362) verdeutlicht zum einen Defizite und Stärken der Struktur der Einrichtung bis hin zur Umsetzung konkreter Maßnahmen. Zum anderen werden durch diesen Fragebogen Wirkungsfaktoren identifiziert. Es finden sich neben einrichtungsspezifischen (Art der Leistung, Bewertung) auch personenspezifische (Grund der Leistung, Vorgeschichte) Fragenkomplexe (Hansmeier, Radoschewski 2005, 374). Schmidt (2007) fokussiert nur die Faktoren, die durch Begleitung oder Unterstützung, Umstrukturierung der Angebote oder Förderung veränderbar sind. Für den Kostenträger steht der Erhalt oder die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit im Vordergrund. Allerdings sollten Maßnahmen arbeitsmarktlich sinnvoll sein (§31 SGB III). Voraussagen über die Entwicklung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können nicht ohne Weiteres getroffen werden, trotzdem müssen Chancen und Risiken, Kosten und Nutzen abgewägt werden. Dies ist erst dann möglich, wenn zuverlässige Ergebnisse über die Einflussfaktoren auf die Wiedereingliederung vorliegen. Genau dieser Aspekt birgt auch die Gefahr der Identifikation solcher Prädiktoren. Der Kostenträger könnte bei Vorliegen bestimmter Negativfaktoren die Sinnhaftigkeit der Maßnahme in Frage stellen und eine Leistung ablehnen.

2.2.3.2 Differenzierung der Forschungsergebnisse

Blaschke und Path (1997) sprechen schon von der Sozialfigur des schwerbehinderten langzeitarbeitslosen Ungelernten. Die drei Wirkungsfaktoren Alter, Schwerbehinderung und Qualifikation werden als Einflussfaktoren auf die Chancen zur Wiedereingliederung erkannt. Es zeigt sich in Tabelle 4, dass weitere Studien (Beiderwieden 2001, Schröder; Steinwede 2004) ähnliche und ergänzende Wirkungsfaktoren identifizieren, andere genau diesen Prädiktoren widersprechen (Köster et al. 2007, Arling et al. 2008). Unterschiedliche Ergebnisse können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Von besonderer Bedeutung für die unter 3 beschriebene Untersuchung sind die Datengrundlage und die Untersuchungsmethode, die aus diesem Grunde eingehender beleuchtet werden.

Tabelle 3: Überblick über Studien zum Forschungsthema

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Zusammenstellung der Autorin, einzelne Literaturhinweise sind dem Literaturverzeichnis zu entnehmen

Tabelle 4: Ergebnisse der Studien

Quelle: Zusammenstellung der Autorin, einzelne Literaturhinweise sind dem Literaturverzeichnis zu entnehmen.

2.2.3.3 Untersuchungsdesign

Zunächst richtet sich das Studiendesign nach der Forschungsfrage. So wäre es sinnvoll bei dem Wunsch nach Qualitätssicherung und -Steigerung veränderbare Faktoren im Hinblick auf die Maßnahmen zu untersuchen (vgl. Köster 2007, Erbstößer 2007) sowie für Identifikation von kognitiven Faktoren besonderes Augenmerk auf die persönlichen Bewältigungsstrategien U.Ä. zu legen (vgl. Arling et al. 2007).

Auch die Definition von Erfolg kann, wie in 2.2.1 beschrieben, unterschiedlich festgelegt sein. Nicht nur die Mehrdimensionalität von Erfolg macht hier die Verschiedenheit aus. Selbst wenn nur eindimensional ״Erwerbstätigkeit" oder ״sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis" als Erfolgsindikator genutzt werden, so tauchen schon hier Differenzen in der Aussagekraft auf. Einige Untersuchungen werten die Beschäftigung über die Dauer eines Monats als Vermittlung in Arbeit, andere den Eintritt in eine Tätigkeit ein Jahr nach Beendigung der Maßnahme. Köhn etai. (2008) sehen nur Arbeitsverhältnisse über mehr als sechs Monate als dauerhaft an. Hier spielt jedoch die Datengrundlage (s. 2.3.4.2) eine große Rolle. Ist es bei einer Nachuntersuchung ein Jahr nach Abschluss einer Maßnahme auch nur möglich, entweder festzustellen, ob die Person gerade erwerbstätig ist oder sie es im letzten Jahr war, so kann bei einer mehrstufigen Nachbefragung oder der Befragung nach einer länger zurückliegenden Maßnahme (vgl. Beiderwieden 2001) auch die Dauerhaftigkeit der Vermittlung festgestellt werden.

Die untersuchten Zielgruppen unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung. Einige Untersuchungen beruhen auf Befragungen von Absolventen einer Umschulung vor allem in Berufsförderungswerken (vgl. Tews, Schreiber 2003) oder sogar eines konkreten Ausbildungsgangs wie bei Arling (2008) oder von umgeschulten Bürokaufleuten, andere auf dem Querschnitt verschiedenster beruflicher Bildungsmaßnahmen (vgl. Bestmann et al. 2006) oder spezifischen Krankheitsbildern (vgl. Schott 1996). Betrachtet man jedoch explizit nur die Ergebnisse der Berufsförderungswerke wird deutlich, dass sich trotz dieser homogenen Gruppe Unterschiede und Widersprüche ergeben (vgl. Tews et al.

2003 und Köster et al. 2007). Auch eine Überschneidung bei gleichen Autoren ist nicht unbedingt gewährleistet, wie durch eine Betrachtung der Studien von Köster et al. (2007) und Rennert et al. (2008) deutlich wird.

Außerdem muss im Hinblick auf die Konsequenzen für die Praxis von Kostenträger und Leistungserbringer der Auftraggeber als Variable eingeordnet werden. So ist die Forschung der Kostenträger zum einen fokussiert auf die Wirkungsfaktoren von der Person ausgehend, um die in 2.3.1 genannte Vorhersagbarkeit der Wirkung zu ermöglichen, zum anderen kann mit Hilfe von Befragungen über die Maßnahmen und den Maßnahmeverlauf eine Beurteilung der Qualität der Leistungserbringer erfolgen. Für Leistungserbringer sind veränderbare Variablen interessant, damit genau auf diese innerhalb einer Maßnahme eingegangen werden kann. Außerdem bietet sich durch die Identifikation nicht veränderbarer, sich negativ auswirkender Variablen die Möglichkeit, die Eingliederungserfolge zu rechtfertigen.

2.2.3.4 Datengrundlage und Methode

Die Datengrundlage ist bestimmend dafür, welche Prädiktoren mit Hilfe der Daten festgestellt werden können (vgl. Blaschke 1999,11). Außerdem ist sie entscheidend für die Analysetiefe (s. 2.3.4.3). Es finden sich verschiedene Interview- und Befragungsformen (vgl. Köhn et al. 2008 und Beiderwieden 2001), aber auch die Analyse von prozessproduzierten Daten (vgl. Bestmann et al. 2006). Die typischen Nachbefragungen fanden größtenteils, wie der Berliner Fragebogen, in schriftlicher Form statt. Multiple Choice Antworten sind dominierend, wie bei Hansmeier (2005). Schmidt (2007) nutzt zusätzlich Skalen für Fragen nach Wohlbefinden und persönlichen Einschätzungen. Köhn etai. (2008) führten telefonische Interviews, während derer auch subjektive Einschätzungen abgefragt wurden. Bevor die durch die Befragungen gewonnenen Daten als valide eingestuft werden und zur Abbildung von beispielsweise Qualität der Maßnahmen genutzt werden können, muss auf die Subjektivität der Rehabilitandensicht hingewiesen werden. Einerseits tragen entsprechende Fallzahlen zur Feststellung von signifikanten Aussagen bei, andererseits machen Erbstößer et al. (2006) deutlich, dass zumindest zur Qualitätsfeststellung nicht nur Rehabilitandenbefragungen als Grundlage dienen dürfen.

Eine andere Datenbasis stellen Informationen dar, die im Laufe einer Maßnahme abgefragt werden, wie bei Zängle und Trampusch (1997). Diese basieren auf Informationen der Kursleiter.

Im Mittelpunkt steht jedoch, neben den schriftlichen Befragungen, die Nutzung von prozessproduzierten Daten. Diese unterscheiden sich in ihrer Validität. Besonders prozessproduzierte Daten, die ansonsten nicht von Relevanz sind, müssen in ihrer Aussagekraft eingestuft oder überprüft werden (vgl. Dreyer-Tümmel et al. 1997, 198). Die konkrete Angabe eines neuen Tätigkeitsfeldes nach einer Umschulung ist ein Beispiel für diesen Zusammenhang (s. 2.2.3.4). Diese Information ist den Sachbearbeitern in dem Moment, in dem sie die Tätigkeitsmeldung erhalten, nicht immer direkt zugänglich und ist nicht weiter von Bedeutung, so dass unter Umständen entweder die alte Tätigkeit eingefügt oder eine allgemeingültige Beschreibung gewählt wird.

Seit 1990 gibt es die Reha-Statistik-Datenbasis (RSD), in der inzwischen die Daten aller Versicherten zusammengetragen sind bzw. werden. Arbeitgebermeldungen und Verwaltungsdaten können im statistischen Sinne genutzt werden. Besonders der Scientific-Use-File ist im Zusammenhang mit dieser Arbeit von Interesse, denn dieser setzt sich vor allem aus Antrag, Art der Rehabilitation inklusive Maßnahme und Ergebnis sowie Diagnosen zusammen. Insgesamt werden so Reha- Versorgungsverläufe deutlich und diverse Vergleiche möglich. Außerdem können potentielle Einflussfaktoren auf die berufliche Eingliederung identifiziert werden (vgl. Bestmann 2008). Auf Antrag wird der Zugang zu diesen Daten möglich. Insgesamt können einige Angaben aus prozessproduzierten Daten als valide angesehen werden, wie beispielsweise Beschäftigungszeiten. Andere müssen mit gegebener Vorsicht betrachtet werden, wie die Angabe des neuen Tätigkeitsfeldes nach einer beruflichen Bildungsmaßnahme (vgl. Dreyer-Tümmel 1997,198). Im Bereich medizinische Rehabilitation sind mehr Daten vorhanden als in der beruflichen Rehabilitation, denn hier werden inzwischen von allen Rehabilitationseinrichtungen und Kostenträgern einheitliche, oder zumindest sehr ähnliche, Datensätze erstellt. Ähnlich wie die Ergebnisse aus Befragungen können auch die prozessproduzierten Daten nur Informationen liefern, die auch standardisiert abgefragt werde. Diese sind dafür in entsprechend höherem Umfang vorhanden, als Ergebnisse von Befragungen, denn sie müssen nicht für den Zweck der Analyse erhoben werden. Allerdings ist hier der Faktor ״subjektive Einschätzung" vollständig ausgeblendet.

2.2.3.5 Analysetiefe

Aus dem vorliegenden Datensatz bzw. der Erhebungsmethode ergibt sich nicht kausal die mögliche Analysetiefe, diese beiden Faktoren geben jedoch Anhaltspunkte dafür. Besonders Path und Blaschke (2002) beschäftigten sich mit den Ebenen der Erfolgsfeststellung beruflicher Rehabilitation und damit der möglichen Analysetiefe in den entsprechenden Forschungsbereichen. Sie unterschieden vier verschiedene Analyseebenen: die orientierende Überblicksanalyse, die differenzierende Überblicksanalyse, die vertiefte, inhaltliche Analyse und die systematische Kasuistik bzw. die fallbezogene Analyse. Zur orientierenden Überblicksanalyse zählen vor allem die Verbleibsanalyse bzw. das Monitoring mit der Fragestellung des Verbleibs in Arbeit. Analysegrundlage sind meist prozessproduzierte Daten, die sich aus sozialdemographischen Merkmalen, wie Alter oder Bildungsabschlüsse sowie Situationsmerkmalen wie Stellung im Betrieb oder Arbeitslosenzeiten zusammensetzen. Von Blaschke und Path wird das Wissen um die situations- und sozialdemographischen Merkmale als Vorbedingung für Wirkungsanalysen und die Erforschung von Veränderungsmöglichkeiten gesehen. Bei einer Auswertung nur dieser Merkmale würden vor allem die Risiken des allgemeinen Arbeitsmarkts identifiziert, ״ohne dass eine theoretisch und methodisch begründete Erfolgsbewertung an inhaltlichen Kriterien der Rehabilitanden möglich ist" (Blaschke, Path 2002, 451). Die differenzierenden Überblicksanalysen sollen die Qualität der Integration feststellen, denn sie zeichnen beispielsweise Zufriedenheit und Anerkennung ab. Durch die Nutzung von Fragebögen werden auch persönliche Belange berücksichtigt. Zwar können mit dieser Art der Analyse Ansatzstellen zur Intervention identifiziert werden, allerdings ist eine Bewertung von Reha- Maßnahmen nicht möglich. Das Modell der vertieften inhaltlichen Analyse befasst sich näher mit der Relation von Anforderungen und Fähigkeiten in Beruf und Ausbildung und deren Passung. Durch Operationalisierung von Tätigkeiten durch die Erstellung eines Anforderungs-Fähigkeits-Profils der späteren Tätigkeit sowie die Übereinstimmung dessen mit den in der Ausbildung gebotenen Lerneinheiten können deutlich einfacher Bezüge zu der Tätigkeit hergestellt und damit handlungsorientiertes Lernen gefördert werden. Die Beurteilung von Passung der zukünftigen Tätigkeit und vorhandenen sowie erlernbaren Fähigkeiten ist durch dieses Modell vereinfacht, die Beurteilung einer Maßnahme kann hinsichtlich der Handlungsorientierung erfolgen. Die fallbezogenen Analysen grenzen sich gegenüber den bisher genannten Analysen durch den Einbezug verschiedener Quellen ab. Es sollen individuelle Verläufe betrachtet werden, die wieder zu Prototypen stilisiert werden können. Als Grundlage dienen Daten aus allen zugänglichen Untersuchungsbereichen wie Befragungs-, Verhaltens- und Leistungsdaten, die sich durch den vorher festgelegten Erhebungszweck von den prozessproduzierten Daten unterscheiden. Die vier Ebenen bauen nicht direkt aufeinander auf, vielmehr sind es verschiedene Fragestellungen, die durch die entsprechende Analyse beantwortet werden können. Insgesamt zeigt sich jedoch, dass die Analyse, oder zumindest die Erfassung, von prozessproduzierten Daten zunächst einmal die Grundvoraussetzung für weitere Untersuchungen sein sollte. Die angebrachten und im Folgenden erörterten Forschungsergebnisse lassen sich größtenteils der zweiten Ebene, den differenzierenden Überblicksanalysen, zuordnen, es finden sich auch Ansätze der Erforschung von Anforderungen und Fähigkeiten (vgl. Schmidt 2007 sowie Köhn et al. 2008).

2.2.3.6 Systematisierung der Ergebnisse

In den Tabelle 3 und Tabelle 4 finden sich insgesamt 17 Studien zu Wirkungsfaktoren bei der Wiedereingliederung in Arbeit. Diese Auflistung ist keineswegs vollständig, bildet jedoch ein umfassendes Spektrum der Ergebnisse ab. Fasst man einige Aspekte, die ähnliche Faktoren abdecken, der Übersichtlichkeit halber zusammen, lassen sich etwa 21 Einflussvariablen erkennen, die in fünf Gruppen eingeteilt werden können. Auch hier gilt: Die Liste könnte fortgesetzt werden, beispielsweise widerlegt Zelfel (2007a) den Klebeeffekt durch Praktika.

Die erste Gruppe zeichnet sich durch die derzeitige Arbeitsmarktsituation aus. In vielen Studien bildet sich die Lage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, jedoch besonders bezogen auf das Gebiet, in dem die Rehabilitanden nach Arbeitsuchen, ab. Acht der neun Autorenteams, die die Arbeitsmarktlage in ihr Studiendesign aufgenommen hatten, bestätigen die Arbeitsmarktlage als Einflussfaktor. Eine Überschneidung der Gruppen findet sich bei der Arbeitslosigkeit vor Maßnahmebeginn. Stellt dies in vielen Studien eine sozialdemographische Variable dar (vgl. Blaschke, Path 1997,133), so wird sie auch maßgeblich durch die aktuelle Arbeitsmarktlage mitbestimmt. Auch hier finden sich vor allem Fürsprecher (sechs) und eine Studie, die diesen Einfluss widerlegt. Rein quantitativ wurde mit zwölf Nennungen das Alter am häufigsten beachtet, wobei vier keinen Einfluss auf die Wiedereingliederung feststellten. Der sozialdemographische Prädiktor Geschlecht zeichnet sich bei relativ großer Beachtung (insgesamt neun) durch die höchste Widerspruchrate mit vier zu fünf Studien, die einen Einfluss bestätigen bzw. widerlegen, aus. Der Familienstand zählt zudem zu den sozialdemographischen Faktoren.

Der dritte Komplex setzt sich aus Krankheits-, Einschränkungs- bzw. Leistungsfaktoren zusammen. Dazu zählen Art und Schwere der (Schwer-) Behinderung, die Symptome und die aktuelle funktionale Leistungsfähigkeit, aber auch das Vorliegen einer psychischen Beeinträchtigung, möglicherweise auch in Form einer Komorbidität. Widersprüche ergeben sich beispielsweise bei der Art der Behinderung (zwei zu zwei) oder bei generellem Vorliegen einer (Schwer-) Behinderung.

Der Bereich der persönlichen Eigenschaften zeigt eindeutige Ergebnisse. Zwar werden diese Aspekte nicht bei allen Studien beachtet, jedoch stellen keine Studien in Frage, ob die soziale Pufferfunktion, günstige Bewältigungsstrategien oder das Interesse am neuen Beruf einen Einfluss auf die Wiedereingliederung haben. ״Günstige Bewältigungsstrategien" ist einerseits ein sehr ausdehnbarer Aspekt, andererseits fasst er gut Faktoren wie eine positive Zukunftserwartung (vgl. Schott 1996,175) oder die Fähigkeit, sich Ziele zu setzen und diese zu erreichen (vgl.

Dern 2003,157), zusammen. Der Familienstand, der den sozialdemographischen Daten zugehörig ist sollte wahrscheinlich, je nach Datenquelle, ein Indiz für das Vorliegen einer sozialen Pufferfunktion sein, dies haben jedoch Köster et al. (2007) widerlegt.

Die folgende Gruppe lässt sich mit ״Qualifikation" betiteln. Dazu gehören zum einen Aspekte der Vorbildung bzw. berufliche Qualifikation wie beispielsweise die Stellung im Beruf vor der Rehabilitation oder der Schulabschluss, zum anderen, und das insbesondere, die Art der Maßnahme, bei Ausbildungen der Ausbildungsberuf und das -niveau. Hier zeichnet sich kein eindeutiges Bild ab, widersprechen doch zwei von sieben der vorherigen Qualifikation als Einflussfaktor. Die anderen Aspekte wurden nur wenig untersucht und es erschließen sich keine Tendenzen. Allerdings beschäftigten sich Radoschewski et al. (2008) nur mit der Frage, ob die Art der Maßnahme Einfluss auf die Wiedereingliederung habe und konnten diese These widerlegen.

Die letzte Gruppe bezieht sich auf den neuen Beruf bzw. die neue Tätigkeit der Personen. Der vorhandene Führerschein und die Betriebsgröße über 50 Personen werden nur jeweils einmal genannt, die Passgenauigkeit der Fähigkeiten und Anforderungen zweimal und die Bewerbungsaktivitäten bzw. Suchstrategien, die man auch den persönlichen Eigenschaften zuordnen könnte, dreimal.

Die Erschließung von Prädiktoren ist trotz häufig ähnlicher Zugänge gekennzeichnet von heterogenen Ergebnissen. Eindeutigkeiten ergeben sich selten, es lässt sich jedoch zusammenfassen, dass die Arbeitsmarktsituation und die persönlichen Eigenschaften sehr bedeutsam für die Wiedereingliederung scheinen. Die sozialdemographischen Daten waren bisher, wie auch der Bereich Krankheit, von größtem Interesse, die Forschungsbereiche ״Qualifikation" und ״neue Tätigkeit" sind noch nicht ausgeschöpft.

Zu dem wären weitere Forschungsbereiche interessant, wie die Korrelation der Zufriedenheit mit der Leistung oder die in Anspruch genommene Unterstützung und der Wiedereingliederungserfolg, sowie die Intelligenz. Beispielsweise wird diese vor allem im Reha-Assessment durch Tests abgefragt, um danach den einzuschlagenden Weg zu wählen. Wenn Intelligenz jedoch kein Prädiktor für Wiedereingliederung ist und hier nur indirekt durch Bildungsabschlüsse u. ä. auftaucht, wie hoch ist dann die Prognosegüte von Ergebnissen des RehaAssessment? Auf dem 18. Rehawissenschaftlichen Kolloquium stellten Arling et al. (2009) die Prognosegüte von Assessmentverfahren vor und ergänzten diese mit weiteren Tests, die auch die oben genannten persönlichen Eigenschaften abfragten. Die Prognosegüte erhöhte sich signifikant.

Von zentraler Bedeutung ist, welche Konsequenzen seitens des Kostenträgers und seitens des Leistungserbringers aus all diesen Ergebnissen gezogen werden (s. 2.3.2).

2.2.3.7 Rehabilitanden und Nicht-Rehabilitanden im Vergleich

Um Aussagen über die Chancen und Risiken von Rehabilitanden auf Wiedereingliederung treffen zu können, muss zumindest am Rande zwischen den allgemeinen Risiken des Arbeitsmarkts und den besonderen Risiken dieser

Zielgruppe differenziert werden. Mit einer Stichprobe von über 10.000 Personen untersuchte Uhlendorff (2003) die Einflüsse von Persönlichkeitseigenschaften und sozialen Ressourcen auf die Arbeitslosigkeitsdauer. Seine bestätigten Hypothesen zeichnen, vorerst eingeordnet in die schon in 2.3.3 genutzten Kategorien, folgendes Bild (vgl. Uhlendorff 2003,14ff):

Die Arbeitsmarktlage ist nicht von Bedeutung, dafür jedoch die anderen sozialdemographischen Merkmale wie Alter, Geschlecht und Arbeitslosigkeitsdauer. Bei den persönlichen Eigenschaften kann eine internale Kontrollüberzeugung als günstige Bewältigungsstrategie gesehen werden. Die Ausbildungsdauer scheint äquivalent zum Ausbildungsniveau bzw. der beruflichen Qualifikation, denn es sind Hochschulabsolventen im Vergleich zu Personen ohne Abschluss gemeint. Der Familienstand wurde zwar nicht abgefragt, jedoch hat vor allem bei Frauen die Betreuung von Kindern unter fünf Jahren negative und von Kindern über fünf Jahren positive Auswirkungen auf die Wiedereingliederung. Mobilität zeigt einen verkürzenden und eine ausländische Herkunft einen verlängernden Effekt auf die Arbeitslosigkeitsdauer. Gesundheitliche Einschränkungen werden nicht erfasst.

Insgesamt wurde der Fokus, wie auch bei den meisten Untersuchungen zu Rehabilitanden, auf die sozialdemographischen Kontexte gelegt. Der Einfluss von Alter, Geschlecht und Arbeitslosigkeitsdauer ist gegeben, hier zeichnen sich Überschneidungen zu einigen Studien über Rehabilitanden ab. Allerdings ist es erstaunlich, dass vor allem die Arbeitsmarktlage im Gebiet keinen signifikanten Einfluss bei arbeitslosen Personen hat, obwohl der Einfluss dieser Aussage bei Rehabilitanden als gesichert angesehen werden kann (s. 2.3.2). übereinstimmend sind günstige Bewältigungsstrategien als Förderfaktor genannt und auch beim Ausbildungsniveau ergeben sich keine Unterschiede zu Rehabilitanden. Das Alter der Kinder sowie die Mobilität gibt Aufschluss über die Eingliederung von Arbeitslosen. Ob dieser Zusammenhang auch bei Rehabilitanden gegeben ist, könnte untersucht werden.

[...]


[1] Reintegration wird in diesem Zusammenhang synonym zum Begriff Wiedereingliederung genutzt. Dies setzt voraus, dass eine Teilhabe am Arbeitsleben, festgestellt durch Beiträge zur Rentenversicherung, gegeben war, bevor die Teilhabe gefährdet wurde oder nicht mehr gegeben war (s. 2.1.2).

[2] aktuelle Beitragssätze unter http://www.deutsche-rentenversicherung- bund.de/nn_15834/SharedDocs/de/Navigation/Deutsche__ RV/werte__ rv__ node.html__ nnn=true#doc 15836bodyfextl

[3] 55% bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, 40% insgesamt bei den Regionalträgern und 5% bei der Knappschaft-Bahn-See (VDR 2004, 2)

[4] Den grundsätzlichen Anspruch auf Teilhabeleistungen wird nach dem Finalitätsprinzip festgelegt (vgl. Faßmann 2007, 8).

[5] Laut Aussage von Mitarbeitern der DRV Westfalen.

[6] Dieses Vorgehen konnte während eines Praktikums bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen beobachtet werden.

[7] Dies ist ein formeller Vorgang, bei dem lediglich die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Der Antrag und dessen Richtigkeit wird von verschiedenen Instanzen innerhalb der Verwaltung der Deutschen Rentenversicherung geprüft.

[8] Besprechung von Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit und Unfallversicherung mit der Arge BfW und der BAG BBW über eine einheitliche Ergebnisdokumentation des Erfolges von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (2005): Trägerübergreifende Messung des Erfolgs von beruflichen Bildungsmaßnahmen

[9] Kein öffentliches Dokument, deswegen kein Quellenhinweis.

Fin de l'extrait de 135 pages

Résumé des informations

Titre
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Eine neue Chance
Sous-titre
Berufliche Integration von Rehabilitanden der Deutschen Rentenversicherung Westfalen in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Université
TU Dortmund  (Rehabilitationswissenschaften)
Note
1,3
Auteur
Année
2009
Pages
135
N° de catalogue
V442644
ISBN (ebook)
9783668813793
ISBN (Livre)
9783668813809
Langue
allemand
Mots clés
berufliche Rehabilitation, Integration, Teilhabe am Arbeitsleben, LTA, Rehabilitationsforschung, Deutsche Rentenversicherung, quantitative Erhebung
Citation du texte
Elisabeth Pistol (Auteur), 2009, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Eine neue Chance, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/442644

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