Analyse des wirtschaftlichen Integrationsraumes MERCOSUR in Lateinamerika unter besonderer Berücksichtigung der Handels- und Investitionsverflechtungen mit der EU


Mémoire (de fin d'études), 2005

91 Pages, Note: 2,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Entstehung des MERCOSUR
2.1 Die Idee zur regionalen Zusammenarbeit
2.2 Gründe für die Schaffung des MERCOSUR
2.3 Die Organe des MERCOSUR
2.3.1 Der Rat des gemeinsamen Marktes
2.3.2 Die Gruppe des gemeinsamen Marktes
2.3.3 Weitere Institutionen
2.4 Ziele des Vertrages zur Bildung des MERCOSUR

3 Die Stufen wirtschaftlicher Integration und deren Umsetzung im Rahmen von MERCOSUR
3.1 Die Freihandelszone und ihre Effekte
3.2 Die Zollunion und ihre Handelseffekte
3.3 Der gemeinsame Markt und seine wirtschaftlichen Wirkungen
3.4 Die Währungsunion

4 Die Entwicklung des MERCOSUR
4.1 Wirtschaftliche Leistungen des MERCOSUR im internationalen Vergleich
4.2 Intraregionaler Handel
4.3 Ausländische Direktinvestitionen
4.4 Erweiterung der Wirtschaftsregion
4.5 Probleme im MERCOSUR
4.6 Zukunft des MERCOSUR

5 Die ökonomische und politische Entwicklung der einzelnen MERCOSUR-Staaten
5.1 Argentinien
5.1.1 Wirtschaftliche Faktoren
5.1.2 Beurteilung der wirtschaftlichen Stabilität
5.1.3 Politische Entwicklung
5.1.4 Fazit
5.2 Brasilien
5.2.1 Wirtschaftliche Faktoren
5.2.2 Beurteilung der wirtschaftlichen Stabilität
5.2.3 Politische Entwicklung
5.2.4 Resümee
5.3 Paraguay
5.3.1 Wirtschaftliche Faktoren
5.3.2 Beurteilung der wirtschaftlichen Stabilität
5.3.3 Politische Entwicklung
5.3.4 Fazit
5.4 Uruguay
5.4.1 Wirtschaftliche Faktoren
5.4.2 Beurteilung der wirtschaftlichen Stabilität
5.4.3 Politische Entwicklung
5.4.4 Resümee
5.5 Gesamteinschätzung

6 Das Verhältnis zur EU
6.1 Die Abkommen und gemeinsame Organe
6.2 Die Ausarbeitung des interregionalen Freihandelabkommens
6.2.1 Liberalisierungsangebot der EU
6.2.2 Verhandlungsverlauf
6.2.3 Aktueller Verhandlungsstand
6.3 Die Motive der EU und des MERCOSUR für eine interregionale
Assoziierung
6.4 EU - MERCOSUR-Handel
6.5 Europäische Direktinvestitionen
6.6 Hindernisse bei der bisherigen wirtschaftlichen Kooperation mit der EU
6.6.1 Differenzen bezüglich der Handelserleichterungen
6.6.2 Die europäische Unsicherheitüber die weitere Entwicklung des MERCOSUR
6.7 Prognose

7 Ausblick

Literatur

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Entwicklung des MERCOSUR-Intrahandels 1991-2003 (in Prozent der Gesamtexporte)

Abb. 2: Ausländische Direktinvestitionen im MERCOSUR 1991-2003 (in Mrd. US$)

Abb.3: Handelsbilanz von Argentinien 1990-2003 (weltweit und innerhalb der MERCOSUR-Region)

Abb.4: Handelsbilanz Brasilien MERCOSUR-Region)

Abb.5: Handelsbilanz Paraguay MERCOSUR-Region)

Abb.6: Handelsbilanz Uruguay MERCOSUR-Region) 1990-2003 (weltweit und innerhalb der MERCOSUR-Region)

Abb.7: Handelsaustausch MERCOSUR - EU 1995-2003 (in Mrd. US$)

Abb.8: Struktur der MERCOSUR-Exporte in die EU nach Produktkategorien von 2002 (in Prozent)

Abb.9: Struktur der MERCOSUR-Importe aus der EU nach Produktkategorien von 2002 (in Prozent)

Abb.10: Aggregierte ADI im MERCOSUR aus ausgewählten Ländern der EU 1992-2000 (in Mrd. US$) 72

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die Europäische Union ist in ihrer politischen und wirtschaftlichen Bedeutung international bekannt und das auch außerhalb des europäischen Kontinents. Zu begründen ist dies damit, dass sie über Jahrzehnte hinweg danach gestrebt hat, als eine supranationale Wirtschaftsgemeinschaft angesehen zu werden, die sich sowohl politisch als auch wirtschaftlich gegenüber gleichartigen Konkurrenten behaupten kann. Die Einführung einer einheitlichen Währung war ein wichtiger Meilenstein in dem Integrationsprozess, der nicht von jedem europäischen Staat unterstützt wurde. Die EU präsentiert sich mittlerweile als ein ernstzunehmendes Gegengewicht zu den USA oder dem asiatischen Raum, dem weitere Länder beitreten wollen und das sich andere Staaten zum Vorbild nehmen. Die EU spielt heute eine wichtige Rolle in internationalen Wirtschaftsorganisationen, wie WTO und IWF. Ganz anders ist die Lage im MERCOSUR, auf dem das Hauptaugenmerk dieser Arbeit liegt.

In Südamerika haben 1991 vier Volkswirtschaften die Vereinigung zu einer Zollunion und einem gemeinsamen Markt vertraglich beschlossen, die unter dem Namen MERCOSUR ihre Heimatmärkte weiterentwickeln und ihre politische und wirtschaftliche Situation stabilisieren wollten. Warum ist der MERCOSUR in seiner Begrifflichkeit bei weitem nicht so bekannt wie die Europäische Union? In Deutschland ist der Name für das Bündnis zwischen Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay kaum geläufig, obwohl der „Gemeinsame Markt des Südens“ bereits seit 10 Jahren besteht.

Um zu erfahren, welche Rolle der MERCOSUR in internationalen Wirtschaftsbeziehungen spielt, sollen in dieser Arbeit u.a. folgende Fragen diskutiert werden.

1. Hat der MERCOSUR überhaupt schon als einheitliche Wirtschafts- gemeinschaft Erfolge erzielen können?
2. Funktioniert dieser Markt so, wie es sich die Vertragsstaaten vorgestellt hatten und konnten die angestrebten Ziele erreicht werden?
3. Sind die Mitgliedsländer des MERCOSUR attraktiver geworden für ausländische Handelspartner und Investoren durch ihre regionale Zusammenarbeit?
4. Wie gestalten sich die Zukunftsaussichten der MERCOSUR-Region?

Für die Beantwortung dieser Fragen werden in dem ersten Teil der vorliegenden Arbeit die Entstehung und bisherige Entwicklung des MERCOSUR aufgezeigt, um mithilfe der daraus gesammelten Informationen seine Beziehungen zur EU zu analysieren. Von Bedeutung für dieses Unterfangen ist auch die Beurteilung der politischen und wirtschaftlichen Lage der einzelnen Vertragsstaaten, da diese aufgrund ihrer demographischen und somit wirtschaftlichen Größe unterschiedlichen Einfluss auf die Fortschritte des MERCOSUR nehmen können. Da auf Brasilien und Argentinien zusammen 97% des BIP der MERCOSUR-Region zurückgehen (für 2003 vgl. www.mercosur-info.com), wird diesen beiden Ländern in der gesamten Arbeit mehr Beachtung geschenkt.

Des Weiteren findet die Untersuchung der Beziehungen zwischen dem MERCOSUR und der EU Berücksichtigung. Es wird zu beantworten sein, welche Rolle die EU überhaupt als Handels- und Investitionspartner für den MERCOSUR zum heutigen Zeitpunkt und zukünftig spielt. Hier wird die Tatsache einzubeziehen sein, dass sich die EU momentan verstärkt für die Weiterentwicklung und Einbindung der osteuropäischen Märkte interessiert Dort können viele wirtschaftliche Vorteile, wie Produktionsverlagerung, in unmittelbarer Nähe „ausgenutzt“ werden. In Hinblick auf diesen Sachverhalt stellt sich die Frage, ob der MERCOSUR eventuell zuviel Hoffnung in die Zusammenarbeit mit der EU setzt. Zu klären ist auch, ob diese südamerikanische Wirtschaftsregion überhaupt von Kooperationsabkommen mit der EU abhängig ist oder vielmehr auf die Integration in andere Märkte (wie NAFTA) spekuliert. Besteht eigentlich eine Notwendigkeit für den Ausbau der Beziehungen EU - MERCOSUR, und wenn für wen und warum?

Es kann davon ausgegangen werden, dass im Falle eines beiderseitigen Bedarfs an einer Ausweitung der Zusammenarbeit zumindest noch viele Hemmnisse überbrückt werden müssen. Diese Barrieren sollen genauer beleuchtet werden, um absehbar zu machen, inwieweit der jeweilige Handelspartner den Bedingungen des anderen nachkommen kann.

Es handelt sich beim MERCOSUR nicht um den ersten Versuch, eine Wirtschaftsregion aus dem Zusammenschluss lateinamerikanischer Staaten aufleben zu lassen1. Merkliche Erfolge waren aus solchen Integrationsprojekten in Südamerika bisher nicht zu verzeichnen. Ist das Ergebnis der hier vorgestellten Integrationsbemühungen von lateinamerikanischen Staaten zufriedenstellender? Ist das Potenzial der gewählten Teilnehmer ausschlaggebend hierfür oder war einfach der Zeitpunkt reif, da die Vertragsstaaten ein gewisses Maß an innerer Stabilität erreicht hatten? Welche entscheidenden Faktoren auch immer ermittelt werden können, es wird interessant werden mitzuverfolgen, welche Rolle der MERCOSUR in der Weltwirtschaft bestreiten wird und ob er ein vorbildhaftes Beispiel für Regionalismus in Lateinamerika abzugeben vermag.

2 Die Entstehung des MERCOSUR

Der MERCOSUR - der „gemeinsame Markt des Südens“ ist in einer Zeit entstanden, die von „offenem Regionalismus“ geprägt ist. Diese Form des Regionalismus impliziert nicht den Effekt einer Handelsumlenkung (vgl. 3.1 und 3.2), was im Allgemeinen bei regionalen Zusammenschlüssen erwartet wird. So haben sich die vier MERCOSUR-Länder für eine multilaterale Zusammenarbeit auf regionaler Ebene entschieden, ohne sich gegenüber Drittländern abzuschotten. Vielmehr wollten sich die Mitgliedsstaaten durch eine allmähliche Öffnung ihrer Märkte auf den globalen Wettbewerb vorbereiten. Mit der Schaffung dieser neuen Wirtschaftsregion sollte die Ära des Protektionismus in Südamerika beendet werden und ein sowohl wirtschaftlich als auch politisch attraktiver Bündnispartner entstehen.

2.1 Die Idee zur regionalen Zusammenarbeit

Der Ursprung des MERCOSUR kann in den Verhandlungen zwischen Brasilien und Argentinien, die in den achtziger Jahren stattfanden und auf eine Wirtschaftsintegration zielten, gesehen werden. Um das gegenseitige Interesse an diesem Vorhaben zu bekräftigen, wurden bereits im November 1985 erste Maßnahmen in der „Akte von Iguazu“ festgehalten. In den folgenden Jahren bestätigten die beiden Staaten ihr Vorhaben der bilateralen Kooperation in Form mehrerer Protokolle. Diese stellten die Grundlage für den Ausbau der Handelsbeziehungen und die schrittweise Öffnung einzelner Sektoren dar, doch aufgrund „fehlender Zugeständnisse sowohl der brasilianischen als auch der argentinischen Unternehmen vollzog sich das Kooperations- und Integrationsprogramm schleppend“ (HARTMANN, 2000: 17).

Am 29.11.1988 wurde dann erstmalig, mit der Unterzeichnung eines Kooperations- und Integrationsvertrages zwischen Brasilien und Argentinien, das Ziel der Entstehung eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes geäußert. Dafür wurde ein Zeitraum von 10 Jahren vorgesehen. Mit einem Regierungswechsel2 in beiden Staaten wurde ein neuer Weg eingeschlagen, der über die Liberalisierung der Wirtschaft zu internationaler Wettbewerbsfähigkeit führen sollte. Die Bemühungen um eine bilaterale Integration wurden intensiviert und somit konnte am 7.6.1990 ein Vertrag (Acta de Buenos Aires) unterzeichnet werden, der das Ziel enthielt bis zum 1.1.1995 einen gemeinsamen Markt aufzubauen.

Im Rahmen der lateinamerikanischen Integrationsvereinigung ALADI3 wurde ebenfalls 1990 für diese beiden Verträge ein Zusatzabkommen geschlossen. Dieses ergänzende Abkommen birgt Ziele, wie der Abbau sämtlicher nicht-tarifärer Handelshemmnisse, Entwicklung eines Programms zur Zollsenkung und Harmonisierung der makroökonomischen Politik beider Staaten, mit denen bereits erste Grundlagen für den MERCOSUR-Vertrag gesetzt wurden. Im gleichen Jahr begannen die Verhandlungen der beiden Länder mit Paraguay und Uruguay über die Gründung des MERCOSUR.

Am 26.3.1991 unterzeichneten die vier Staaten in Asuncion (Paraguay) den MERCOSUR-Vertrag. Im Verlauf kamen mehrere Gipfeltreffen zustande, aus denen weitere ergänzende Protokolle hervorgingen. Maßgeblich für die Fortschritte des MERCOSUR war dabei das am 17.12.1994 in Outro Petro (Brasilien) verabschiedete Protokoll, das die institutionelle Struktur des MERCOSUR klärt. Mit dem „Protokoll von Outro Petro“ erhielt der MERCOSUR seine eigene Rechtspersönlichkeit, wodurch er seit dem Zeitpunkt Abkommen mit Drittstaaten oder anderen Staatengemeinschaften schließen darf. (vgl. BFAI, 1998(a): 12)

2.2 Gründe für die Schaffung des MERCOSUR

Die Errichtung des MERCOSUR war nicht mit dem Ziel bedacht worden, einen für andere geschlossenen gemeinsamen Markt zu entwickeln, sondern sich gegenüber dem Weltmarkt zu öffnen. Gerade Brasilien und Argentinien hatten sich in der Vorvergangenheit eher für eine Politik des Protektionismus entschieden und versuchten oftmals Krisen im Land durch eigene Mittel zu lösen. Aufgrund der hohen Verschuldung beider Länder waren sie aber schließlich darauf angewiesen, mithilfe ausländischer Kredite wirtschaftliche Stabilität zu erreichen. Genauer gesagt, zum Ende der 80er Jahre standen die beiden Länder vor der Wahl „zwischen der relativ hohen Isolierung von der Weltwirtschaft und einer Neuorientierung ihrer Wirtschaftspolitik nach den Erwartungen globaler Finanzmärkte“. (SCHIRM, 2001: 158)

Hätten die beiden Länder weiterhin den Kurs eines Alleingangs verfolgt, wäre mit einer wesentlichen Verschlechterung ihrer schon instabilen Wirtschaftslage zu rechnen gewesen. Wegen ihrer mangelnden Wettbewerbsfähigkeit und einer Strategie der Importsubstitution4 war es den beiden Ländern gar nicht möglich, einen so großen Handelsüberschuss zu erwirtschaften, der das Leistungsbilanzdefizit hätte ausgleichen können.

Der andere Weg hatte für die beiden Staaten bedeutet, sich den Bedingungen ihrer Kreditgeber5 zu unterstellen, womit sie die Kontrolle über die Gestaltung ihrer Wirtschaftspolitik teilen mussten. Wo lagen also die Vorteile in der Entscheidung, den Bedingungen internationaler Institutionen durch die Gründung eines regionalen Projekts nachzukommen?

Brasilien sah in der Errichtung des MERCOSUR die Erfüllung dieser Forderungen. Der MERCOSUR wurde das Mittel zum Zweck, also der Grund, um weitere Liberalisierung im eigenen Land als notwendig erscheinen zu lassen. Reformarbeit in Brasilien war ein unabdingbarer Bestandteil für die Öffnung zum Weltmarkt, die aber von den Liberalisierungsgegnern nicht befürwortet wurde. Mit dem MERCOSUR konnten diese Reformen durchgesetzt und ein Rückgängigmachen erschwert werden6. Die brasilianische Regierung wollte jedoch nicht einfach die Richtlinien der internationalen Finanzmärkte befolgen, sondern vielmehr bestand nun ein eigenes Interesse an dem Aufbau globaler Beziehungen.

„Keine andere Alternative, sei es unbeschränkter Multilateralismus oder ein verfrühter Beitritt [...] zur NAFTA, könnte Brasilien den politischen Freiraum und das Quantum an ökonomischer Disziplin geben, die es braucht [...], um sich erfolgreich den neuen Anforderungen der Weltwirtschaft anzupassen.“ (SCHIRM, 2001: 155)

Von besonderer Bedeutung für die brasilianische Regierung war dabei vor allem der erwähnte Freiraum. Das Land musste sich somit nicht supranationalen Entscheidungen unterwerfen und den Verlust von Souveränitätsrechten hinnehmen. Als größte und am stärksten industrialisierte Volkswirtschaft konnte Brasilien eine Art Führungsrolle im MERCOSUR einnehmen.

Auch die argentinische Regierung erkannte 1991 den Nutzen, den die Erschließung eines gemeinsamen Marktes mit sich brachte:

„[...] heute integrieren wir uns nicht, um uns zu verschließen, sondern um uns gegenüber der internationalen Ökonomie zu öffnen - auf die am wenigsten traumatische Weise, in ausgewogener Form und mit der Möglichkeit, effizient auf den Weltmärkten zu konkurrieren“ (SCHIRM, 2001: 142)

Die Argentinier sahen also den Vorteil sich mithilfe einer Freihandelszone auf kleinerem Raum auf Globalisierungszwänge in der Zukunft vorzubereiten. Die Entscheidung für eine regionale Integration als ersten Schritt der Anpassung brachte für die Unternehmen in allen vier Staaten, die bis dahin wenig Wettbewerbsgegnern gegenüberstanden, den Vorteil sich erst allmählich auf mehr Konkurrenz einstellen zu müssen. Auf regionaler Ebene ist der Wettbewerbsdruck zumindest immer noch geringer, als wenn sich die Unternehmen gleich an eine Höchstzahl von verschiedenen Anbietern gewöhnen müssten. Obwohl die vier MERCOSUR-Staaten dadurch vermehrter Konkurrenz gegenüberstanden, erhofften sie sich gleichzeitig eine Steigerung ihres Wirtschaftswachstums, da man nun fast ungehinderten Zugang zu einem größeren Absatzmarkt bekam.

Durch die Verpflichtungen der MERCOSUR-Länder dem Vertrag nachzukommen, wurde ein Instrument geschaffen, das die Liberalisierungsprozesse in den jeweiligen Nationalstaaten absicherte. Damit schlugen die einzelnen Nationen und die Region als Ganzes einen dauerhaften und vertrauenswürdigen wirtschaftspolitischen Kurs ein, von dem nicht so schnell wieder Abstand genommen werden konnte. Es wurde also eine Art Gewährleistung abgegeben, die es ausländischen Investoren und Institutionen erleichtern sollte, Abkommen mit der Region oder den einzelnen Ländern zu schließen. „Der MERCOSUR diene zuvorderst der Anziehung von Direktinvestitionen, die nur zunehmen würden bei einem erweiterten Markt und bei makroökonomischer Stabilität.“ (SCHIRM, 2001: 128)

Doch nicht nur die wirtschaftspolitischen Veränderungen eines jeden Mitgliedslandes sollten durch den MERCOSUR-Vertrag geschützt werden, sondern auch die demokratische Entwicklung. „Demokratisch verfasste politische Systeme wurden von den Präsidenten Argentiniens und Brasiliens zum ,basic requirement’ für eine Mitgliedschaft im MERCOSUR erklärt.“ (SCHIRM, 1997: 96) Das Erfordernis einer demokratischen Verfassung und die daraus positiv resultierenden Effekte wurden bereits im Falle Paraguays deutlich. Die innenpolitische Krise des Landes im Jahr 1996 hätte zu einem Putsch gegen den damaligen Präsidenten führen können, wenn u.a. die anderen MERCOSUR-Regierungen nicht interveniert hätten. So wurde Paraguay mit dem Ausschluss aus dem Integrationsbündnis gedroht, falls es nicht länger demokratisch regiert sein sollte. (vgl. BFAI, 1998(b): 64)

.Die beiden kleineren Staaten Uruguay und Paraguay schlossen sich dem Bündnis an, um neben der neu entstehenden Regionalmacht nicht unterzugehen. „Ihr Beitritt war zwangsläufig, da sie im Falle der Nicht-Mitgliedschaft erhebliche diskriminatorische Nachteile durch einen ökonomischen Zusammenschluss ihrer wichtigsten Handelspartner zu gewärtigen gehabt hätten.“ (SCHIRM,2001:130)

Uruguay hatte bereits in den 70er Jahren eine bilaterale Annäherung zu Argentinien und Brasilien gesucht. In dieser Zeit sind auf uruguayische Initiative hin mit beiden Ländern Abkommen geschlossen worden7, die dem Land lange vor Entstehung des MERCOSUR Handelserleichterungen einräumten. Auf der einen wollte Uruguay diesen privilegierten Status nicht verlieren, doch andererseits befürchtete die Regierung das Übergreifen von Finanz- und Wirtschaftskrisen der beiden Bündnispartner auf die eigene Volkswirtschaft. Doch bald teilte auch die Staatsmacht die Ansicht, „[...] dass der zusammenwachsende regionale Markt einen Zwischenschritt zum Weltmarkt darstelle, indem er den Partnerländern Chancen zur notwendigen Erhöhung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit biete.“ (BARRIOS, 1999: 177)

Paraguay und Uruguay in den gemeinsamen Markt mitaufzunehmen, erschien schon allein aus geographischer Hinsicht vorteilhaft für die beiden größeren MERCOSUR- Staaten. Dadurch konnte die Landbrücke für den Warenaustausch zwischen Argentinien und Brasilien erweitert und die Hafenkapazitäten Uruguays für die Exportwirtschaft ausgenutzt werden. Darüber hinaus eignete sich Uruguay als Finanz- und Dienstleistungszentrum für die gesamte MERCOSUR-Region, da das Land seit langem als stabiler Kapitalanlageplatz galt. Und ganz allgemein sollte durch den Anschluss weiterer Länder der Region „ein größeres internationales Gewicht [gewährleistet werden], als mit einer rein bilateralen Zusammenarbeit zu erreichen gewesen wäre.“ (SCHIRM, 1997: 85)

Andere regionale Zusammenschlüsse, wie die EU, standen unter anderen wirtschaftlichen und politischen Voraussetzungen als der MERCOSUR. Somit werden bei jeder Art von Integration mitunter andere Absichten verfolgt. Ausgangssituation der Länder Brasilien und Argentinien war deren hohe Verschuldung, aus der sie einen Weg finden mussten. Ohne die drohende Anbahnung der Zahlungsunfähigkeit, hätten diese Länder vielleicht keinen zwingenden Grund für eine Handelsliberalisierung und die Erschließung eines gemeinsamen Marktes gesehen

2.3 Die Organe des MERCOSUR

Um die festgelegten Ziele und Maßnahmen des MERCOSUR-Vertrages umsetzen und kontrollieren zu können, wurden zwei gemeinsame Institutionen (der Rat und die Gruppe des gemeinsamen Marktes) für eine Übergangszeit geschaffen. In dem Protokoll von Outro Petro wurde die Gründung zusätzlicher Organe beschlossen, um der umfangreichen Zielsetzung des MERCOSUR nachkommen zu können.

2.3.1 Der Rat des gemeinsamen Marktes

Der Rat des gemeinsamen Marktes (Consejo del Mercado Comun - CMC) ist der oberste Entscheidungsträger und somit die wichtigste Institution im MERCOSUR. Er setzt sich zusammen aus den Außen- und Wirtschaftsministern sowie aus den Präsidenten der Zentralbanken der Mitgliedsstaaten. Der Vorsitz im Rat rotiert alle sechs Monate. Die Mitglieder des Rates kommen bei notwendigen Anlässen zusammen, und mindestens einmal im Jahr auch unter der Teilnahme der vier Staatspräsidenten.

Primäres Augenmerk des Rates liegt darauf, die Umsetzung der Ziele des MERCOSUR-Vertrages und zusätzlicher Abkommen zu kontrollieren, weshalb er alle nötigen politischen Entscheidungen trifft, die den Integrationsprozess fördern. Hierfür handelt er auch die Abkommen mit anderen Staaten, Staatengemeinschaften und Organisationen aus. Des Weiteren obliegt es dem Rat, bereits bestehende Institutionen des MERCOSUR zu verändern, aufzulösen oder neu zu erschaffen.

2.3.2 Die Gruppe des gemeinsamen Marktes

Die Gruppe des gemeinsamen Marktes (Grupo Mercado Comun - GMC) ist verantwortlich für die Ausführung der vom Rat getroffenen Entscheidungen, womit sie das Exekutivorgan des MERCOSUR darstellt. Diese Institution besteht aus insgesamt sechzehn Mitgliedern, von denen jedes Land vier Vertreter der Außen- und Wirtschaftsministerien und der Zentralbanken stellen muss. Neben der bereits genannten Hauptaufgabe überwacht die Gruppe ebenfalls die Verwirklichung der gemeinsamen Ziele der Verträge, soweit es ihre Kompetenzen ermöglichen.

Außerdem erarbeitet dieses Organ Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Marktes, welche dem Rat zur Entscheidungsfindung vorgelegt werden. Sofern der Rat die nötigen Befugnisse erteilt, kann die Gruppe auch zuständig für Vertragsverhandlungen mit Drittländern werden.

2.3.3 Weitere Institutionen

Aufgrund des weniger bedeutenden Kompetenzrahmens der nachstehenden Institutionen, werden diese nur kurz erläutert.

 Die Handelskommission des MERCOSUR (Comision de Comercio del MERCOSUR - CCM) dient zur Unterstützung der Gruppe und ist im Wesentlichen dafür verantwortlich, die Handelsmaßnahmen der Mitgliedsstaaten zur Erfüllung des Vertrages zu kontrollieren. Darüber hinaus kann sie der Gruppe Vorschläge hinsichtlich der gemeinsamen Handelspolitik unterbreiten.

- Das Verwaltungssekretariat des MERCOSUR (Secretaria Administrativa del MERCOSUR - SAM) hat seinen ständigen Sitz in Montevideo/Uruguay. Seine Kompetenzen haben sich mittlerweile über den ursprünglichen

Aufgabenbereich (Archivierung jeglicher Dokumentationen;

Veröffentlichung der Rechtsnormen) hinaus erweitert, wodurch es nun eine Beraterfunktion für die übrigen MERCOSUR-Institutionen erfüllt. Ebenso ist das Sekretariat zuständig für die Dokumentation der Fortschritte des gemeinsamen Marktes und die Überprüfung erlassener Rechtsakte.

- Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (Foro Consultivo Economico y Social
- FCES) repräsentiert die wirtschaftlichen und sozialen Sektoren jeden Mitgliedstaates. Durch seine Beraterfunktion kann er der Gruppe Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der gemeinsam angestrebten Ziele zukommen lassen.
- Die Gemeinsame Parlamentarische Kommission (Comision Parlamentaria Conjuncta - CPC) besteht aus Mitgliedern der Parlamente der MERCOSUR- Staaten, die nationale Interessen über Empfehlungen an den Rat weitergeben können.
- Das Komitee der ständigen Vertreter (Comision de Representantes Permanentes del MERCOSUR - CRPM) untersteht dem MERCOSUR-Rat und dient hauptsächlich zu dessen Unterstützung. Die Mitglieder dieses Organs setzen sich zusammen aus vier Vertretern jedes MERCOSUR-Staates und einem Präsidenten. Das Komitee hat seinen Sitz im Verwaltungssekretariat in Montevideo.
- Das MERCOSUR-Revisionsgericht (Tribunal Permanente de Revision) ist das dritte ständige Organ und hat seinen Sitz in Asuncion/Paraguay. Insgesamt fünf Richter, vier aus jedem Mitgliedsstaat und einer, der mit Zustimmung aller Staaten gewählt wird, erfüllen u.a. die Aufgabe, das MERCOSUR-Recht zu vereinheitlichen.

2.4 Ziele des Vertrages zur Bildung des MERCOSUR

Der Vertrag von Asuncion hält die wesentlichen Ziele fest, die durch die Zusammenarbeit der Vertragsstaaten erreicht werden sollten. Vordergründig wurde, nach Schaffung einer Freihandelszone und einer Zollunion, die Errichtung eines gemeinsamen Marktes angestrebt, was vertraglich festgelegt bis zum 31.12.1994 vollzogen sein sollte.

Damit das primäre Ziel des Vertrages erreicht werden konnte, wollten die MERCOSUR-Staaten einen gemeinsamen Außenzoll und eine gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittstaaten verwirklichen. Weiterhin vereinbart wurden die „Koordinierung der Volks- und sektoralen Wirtschaftspolitiken8 “ zwischen den Vertragsländern, sowie die „Verpflichtung zur Harmonisierung ihrer Gesetzgebung auf den betreffenden Rechtsgebieten zur Sicherung und Stärkung des Integrationsprozesses“ (BFAI, 1998(a): 14).

Des Weiteren sollte ein freier Verkehr von Gütern, Dienstleistungen und Produktionsfaktoren zwischen den Mitgliedsstaaten durch Beseitigung aller Zölle und ähnlicher Beschränkungen ermöglicht werden. Hierfür wurde ein Handelsliberalisierungsprogramm entwickelt (Programa de Liberacion Comercial).

Ganz allgemein sollte mit dem Zusammenschluss der vier Volkswirtschaften eine Wohlfahrtssteigerung und die Förderung des Wirtschaftswachstums in jedem Land einhergehen.

„[...] [Der] MERCOSUR [ist] ein integraler Bestandteil der nationalen Strategien mit dem Ziel, jedes der Länder wettbewerbsfähiger auf allen Märkten zu machen, d.h. auf den eigenen Binnenmärkten, auf denen des MERCOSUR und denjenigen der Welt.“ (SCHIRM, 2001: 128)

Mit der Ausnutzung von Groessen- und Spezialisierungseffekten9 (vgl. 3.3) wollten die vier MERCOSUR-Staaten ihre Produkte konkurrenzfähiger auf dem Weltmarkt und attraktiver für ausländische Investoren gestalten. Mit einer zusätzlich liberalisierten Einstellung gegenüber Drittstaaten und einer aus Kooperationen resultierenden Anreicherung von technologischem Wissen erhoffte sich der MERCOSUR, den Anschluss an die Weltmarktsführer zu finden.

3 Die Stufen wirtschaftlicher Integration und deren Umsetzung im Rahmen von MERCOSUR

Da man in der Vergangenheit bereits beobachten konnte, dass verschiedene Integrationsversuche in Lateinamerika nicht erfolgreich endeten und viele der angestrebten Ziele kaum oder gar nicht erreicht wurden (vgl. Anhang), kommt zwangsläufig die Frage auf, ob der MERCOSUR aus diesen Negativbeispielen heraussticht. Demnach muss untersucht werden, welche der ihm selbst gestellten Anforderungen der MERCOSUR bisher verwirklichen konnte.

Die Vereinbarung einer Anzahl von Staaten über eine regionsumfassende Zusammenarbeit kann auf verschiedene Arten von Integrationsformen hinzielen. Die EU als Beispiel hat sich nach jahrzehntelangen Bemühungen zu einer Währungs- und Wirtschaftsunion entwickelt. Der MERCOSUR ist noch weit entfernt von einer derartigen Vereinigung, bzw. ist dieses Ziel momentan langfristig auch gar nicht eingeplant.

Hier stellt sich die Frage, welche Etappe der MERCOSUR durch seine bisherigen Integrationsmaßnahmen erreicht hat oder anders, ob er seinem Ziel, der Schaffung eines gemeinsamen Marktes, nach Errichtung einer Freihandelszone und Zollunion, nähergekommen ist.

3.1 Die Freihandelszone und ihre Effekte

Eine Freihandelszone besteht ab dem Moment, von dem an alle tarifären und nicht- tarifären Beschränkungen (z.B. Importquoten, Subventionen) in den Staaten einer Wirtschaftsregion vollkommen abgebaut wurden. (vgl. LEHMANN, 2004: 29)Die MERCOSUR-Staaten wiesen zu Abschluss des Vertrages unterschiedliche Vorraussetzungen vor. Brasilien und Argentinien waren den beiden geographisch kleineren Staaten bereits in vielem voraus10, weswegen zwei unterschiedliche Zeiträume festgelegt wurden, in denen die internen Handelshemmnisse mithilfe des Programms zur Handelsliberalisierung schrittweise abgebaut werden sollten. Somit mussten sich Argentinien und Brasilien an die vorgeschriebene Frist vom 31.12.1994 halten. Paraguay und Uruguay wurde genau ein Jahr mehr eingeräumt, in dem sie sich den anderen beiden Staaten angeglichen haben mussten. Der zollfreie Warenverkehr innerhalb des MERCOSUR war damit bis zum 31.12.1995 größtenteils verwirklicht worden.11

Für Güter, die weniger wettbewerbsfähig waren und mehr Zeit beanspruchten sich auf dem Heimatmarkt zu bewähren, wurden Ausnahmelisten erstellt. Damit wurde die im Vertrag von Asuncion festgelegte Zeitgrenze nur bedingt eingehalten. Das Ziel der Schaffung einer Freihandelszone kann nur unter der Gewährung von Ausnahmeregelungen als abgeschlossen gesehen werden, da diese für die Sektoren Zucker und Automobil noch bis heute gelten.

In einer Freihandelszone können Effekte wie Handelsumlenkung und Handelsschaffung entstehen. Handelsschaffung tritt dann auf, wenn ein Mitgliedsland durch Zollabbau Produkte exportieren kann, die es innerhalb der Region effektiver und kostengünstiger als die anderen Länder produziert. Durch den größer gewordenen Markt steigt die Nachfrage nach diesen kostengünstigeren Gütern und damit erhöht sich die Produktion. Handelsumlenkung entsteht durch Importsubstitution. Das bedeutet, dass Importe aus Drittländern durch Einfuhren aus den Mitgliedsländern der Wirtschaftsregion ersetzt werden. Dies könnte für die Länder Wohlfahrtsverluste zur Folge haben, wenn Drittstaaten ein gleiches Produkt günstiger oder qualitativ besser anbieten würden. Im Falle des MERCOSUR verfolgen seine Mitgliedsstaaten aber nicht länger die Strategie des Protektionismus. Vielmehr öffnen sie sich allmählich für den Weltmarkt durch Einführung eines gemeinsamen Außenzolls, dessen Spannweite weitaus geringer ist, als viele der bisherigen Zollsätze der MERCOSUR-Staaten. So ist die Handelsumlenkung kein Effekt der regionalen Zusammenarbeit von Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay.

Die Importe im MERCOSUR haben sich in den 90er Jahren nahezu verdreifacht und dies ist nicht nur mit dem intraregionalen Handel zu erklären. Die Importe aus Drittländern haben in dieser Zeit fast proportional zu den Importen aus der eigenen Region zugenommen. (vgl. NUNNENKAMP, 02/2001: 23)

3.2 Die Zollunion und ihre Handelseffekte

„Die Bildung einer Zollunion erfordert eine gemeinsame Handelspolitik, deren Kernelement die Maßnahmen zur Einführung eines gemeinsamen Außenzolls sind.“(HARTMANN, 2000: 21) Seit dem 1.1.1995 wird der MERCOSUR offiziell als Zollunion gehandelt (vgl. www.mercosur-info.com), aber erfüllt er auch die Kriterien dieses Integrationsprozesses? In der Literatur wird der Wirtschaftsraum noch als „Zollunion im Aufbau“ (EßER, 2000: 57) und „unvollständige Zollunion“ (HARTMANN, 2000: 22) bewertet.

Für die Vollendung der Zollunion spricht zum einen der Beschluss von Maßnahmen für die Verbesserung der vereinten Handelspolitik gegenüber Drittstaaten. Zum anderen wurde durch den Rat von Buenos Aires ein gemeinsamer Außenzoll (AEC) festgesetzt. Er ist seit dem 1.1.1995 in Kraft und betrifft 95% aller importierten Güter aus Drittstaaten. Die Spannweite des Importtarifs dieser Güter liegt zwischen 0- 21,5%12. Für die in dem AEC nicht erfassten Waren (die restlichen 5%) gibt es Ausnahmeregelungen, um den eigenen Markt auf den Wettbewerb mit ausländischen Anbietern vorbereiten zu können.(vgl. www.mercosur-info.com)

Seit dem 1.1.2001, also erst sechs Jahre nach Inkrafttreten des AEC, erheben Argentinien und Brasilien einen Tarif von 14% auf Investitionsgüter13. Uruguay und Paraguay werden aufgrund ihrer weniger wettbewerbsfähigen Ausgangssituation, diesen Zoll erst ab dem 1.1.2006 einführen. Alle MERCOSUR-Staaten dürfen momentan noch eigene Zolltarife auf Produkte der Telekommunikation, EDV und Informatik einfordern; ab dem 1.1.2006 wird dann auf diese Güter ein gemeinsamer Zoll von 16% berechnet. Die Zucker- und Automobilindustrie bleibt auch von dem Zollprogramm gegenüber Drittländern ausgeschlossen.

Dass der MERCOSUR als noch unvollendete Zollunion betrachtet wird, kann daraus resultieren, dass es sowohl im intraregionalen Warenaustausch als auch im Handel mit Drittstaaten immer noch Ausnahmeregelungen gibt, die erst 2006 abgeschafft sein sollen. Für die Bereiche Zucker und Auto wurden jedoch keine Regelungen getroffen. Erst wenn 100% aller Sektoren von den Zollbestimmungen abgedeckt sind, hat der MERCOSUR sein Integrationsziel der Zollunion erreicht.

In einer Zollunion wird der Effekt von Handelsumlenkung dann vermieden, wenn der einheitliche Außenzoll einer Wirtschaftsregion gegenüber Drittländern niedriger ist als die bisherigen Außenzölle der Mitgliedsländer. Da dies auf den MERCOSUR zutrifft, ist ein möglicher Effekt der Zollunion die Handelsschaffung. Durch Abbau von Handelsbeschränkungen wird es Drittländern ermöglicht, ihre Produkte in die Zollunion in höherer Stückzahl einzuführen. Wenn die Produktion für diese Waren im Drittland kostengünstiger ist als in jedem Mitgliedsland der Wirtschaftsregion, so steigt die Nachfrage nach den importierten Gütern. Damit tritt der Effekt der Handelsschaffung ein. Die Gründung des MERCOSUR hat nicht zu dominierenden handelsumlenkenden Wirkungen geführt, da die Handelshemmnisse gegenüber Drittstaaten abgebaut wurden. Einzig in den sensiblen Bereichen, die aus dem Freihandel und dem gemeinsamen Außenzoll ausgenommen sind, entstehen handelsumlenkende Effekte. Dies betrifft z.B. die Automobilindustrie, für die von vielen (europäischen) Drittländern eine Marktöffnung gefordert wird.

3.3 Der gemeinsame Markt und seine wirtschaftlichen Wirkungen

Voraussetzung für die Schaffung eines gemeinsamen Marktes sind die erfolgreiche Umsetzung der im MERCOSUR-Vertrag genannten Ziele. Im Wesentlichen müssen,

neben den Bedingungen für eine Freihandelszone und Zollunion, die Koordinierung der makroökonomischen Politiken sowie die Rechtsharmonisierung gewährleistet werden.(vgl. HARTMANN, 2000: 24)

Die Angleichung der Wirtschaftspolitiken aller Vertragsstaaten wurde seit Bestehen des MERCOSUR durch Faktoren, wie nicht annähernd gleiche Inflationsraten, erschwert. Hinzu kamen jeweils drückende Wirtschaftskrisen in Argentinien und Brasilien, die ja gerade die „Antreiber“ dieser Wirtschaftsregion darstellen. (vgl. Kap. 4) Der Finanzmarkt Argentiniens ist weitgehend liberalisiert, wohingegen der brasilianische Finanzmarkt stark geschützt ist. Solange Brasilien nicht bereit ist seinen Finanzmarkt zu öffnen, werden Fortschritte in der Annäherung der Wirtschaftspolitiken noch längere Zeit beanspruchen.

Nichtsdestotrotz waren sich die MERCOSUR-Staaten der Notwendigkeit der Umsetzung der oben genannten Bedingungen bewusst. Aus diesem Grund wurde im Dezember 1999 auf dem 19. Gipfeltreffen in Montevideo (Uruguay) die Harmonisierung der Wirtschaftspolitiken beschlossen. Demzufolge einigten sich die vier MERCOSUR-Länder darauf, Richtlinien für bestimmte Wirtschaftsgrößen, wie die Inflationsrate und die Staatsverschuldung, festzulegen und ab 2002 geltend zu machen. (vgl. SANGMEISTER, 2001: 13).

In einem gemeinsamen Markt müssen Waren, Dienstleistungen und Produktionsfaktoren ohne Beschränkungen gehandelt werden können. Auf dem MERCOSUR-Gipfel von Asuncion im Juni 1997 wurde erstmalig seit dem Vertrag von Asuncion die Liberalisierung des Dienstleistungssektors thematisiert. Vor allem Argentinien drängte auf eine Öffnung des Dienstleistungsbereiches, um in Brasiliens Banken- und Versicherungssystem vordringen zu können. (vgl. DIEDRICHS, 2003: 103) Bezüglich der Dienstleistungen wurde sich bisher nur darauf geeinigt, Dienstleistungsanbieter aus den Mitgliedsländern und aus Drittstaaten gleichzustellen. Eine völlige Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs im MERCOSUR soll bis 2007 stattfinden.(vgl. SANGMEISTER, 2001: 10) Auch die freie Wahl des Arbeitsplatzes in einem anderen Land können und wollen die vier MERCOSUR-Staaten noch nicht umsetzen, da jeder von ihnen mit hoher Arbeitslosigkeit und einer Dunkelziffer an Schwarzarbeit zu kämpfen hat. Spätestens aber mit dem freien Dienstleistungsverkehr müssen sich die MERCOSUR-Staaten auf die Öffnung ihrer Arbeitsmärkte einigen, um diese Liberalisierungsmaßnahme vollständig gewährleisten zu können.

Die Umsetzung eines gemeinsamen Marktes bedarf leistungsstarker organisatorischer Zusammenarbeit, weshalb mit der Vertragsunterzeichnung von 1991 gemeinsame Organe gegründet wurden. Im Protokoll von Outro Petro wurde die Entstehung zusätzlicher Institutionen beschlossen. Bisher wurde aber keinem der bestehenden MERCOSUR-Organe supranationale Entscheidungsbefugnis übertragen. Genauer gesagt besitzt diese große Wirtschaftsregion kein Organ, das ausschließlich nach gemeinschaftlichen Interessen handelt. Damit unterscheidet sich der MERCOSUR von der Institutionalisierung der EU, die mit der europäischen Kommission und dem Gerichtshof unabhängige Organe geschaffen hat. „Das Management eines gemeinsamen Marktes [erfordert] durchaus gemeinsame Steuerungsmechanismen“. (SCHIRM, 1997: 90) So sollten die vier MERCOSUR- Staaten, sofern sie ernsthaft an einer Vollendung des Integrationsprozesses interessiert sind, die Entstehung eines supranationalen Akteurs zulassen. Andernfalls bleibt der Integrationsverlauf des MERCOSUR abhängig von dem Willen der nationalen Regierungen.

Durch den Abbau von tarifären und nicht-tarifären Hemmnissen innerhalb eines gemeinsamen Marktes sollte ein freier Fluss von Gütern, Kapital und Arbeit gewährleistet sein, wodurch für jedes Produkt der kostengünstigste Standort gewählt werden kann. Jedes noch so kleine oder unterentwickelte Land verfügt über komparative Kostenvorteile. Meistens ergeben sich diese aus einem geringen Lohnniveau für arbeitsintensive Produkte. Größeren Staaten bieten sich Kostenersparnisse z.B. durch ein technologisch fortgeschrittenes Wissen oder einen hohen Ausbildungsgrad. (vgl. SCHIRM, 1997: 18)

Aus dem Zusammenschluss mit fortgeschrittenen Staaten, erhoffen sich Entwicklungsländer ihre technologische Kompetenz auszubauen und dadurch nicht länger ausschließlich Primärgüter exportieren zu müssen. Die weiter entwickelten Länder wiederum können sich, durch Produktionsverlagerung in das Land mit den komparativen Kostenvorteilen für arbeitsintensive Güter, verstärkt auf die Produktion technologie- und kapitalintensiverer Waren konzentrieren.

Durch einen regionalen Zusammenschluss entsteht ein größerer Absatzmarkt für alle beteiligten Staaten. Für die ansässigen Unternehmen bietet sich somit die Möglichkeit, ihre Produkte in einer wesentlich höheren Stückzahl herzustellen. Dadurch sinken die Produktionskosten pro Einheit, nimmt das Preisniveau ab und erhöht sich der Unternehmensgewinn. Für kleinere Länder sind diese economy of scale-Effekte spürbarer, da sich für sie der Absatzmarkt mehr erweitert als für das größere Land.

Ähnliche Effekte eines sinkenden Preisniveaus und einer größeren Gewinnspanne werden durch den gesteigerten Wettbewerb erwartet. Um mit der Konkurrenz mithalten zu können, spezialisieren sich die Unternehmen eines kleinen Landes intensiver auf einen Bereich. Für diesen werden die vorhandenen Ressourcen effizienter eingesetzt, um die Produkte qualitativer und kostengünstiger herstellen zu können.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die gezeigten Effekte eine stärkere Wirkung auf die kleineren oder unterentwickelten Staaten haben bei einem Zusammenschluss mit einem großen Land. Das kleine Land hat zwar mit einem gesteigertem Import preiswerter Güter zu rechnen, kann selbst aber den Export durch Spezialisierungen steigern, indem der Nischenmarkt im größeren Land abgedeckt wird. Wie bereits erwähnt, erhöhen sich die Absatzchancen für das kleine Land um ein Vielfaches gegenüber dem dominierenden Land, da ihm der größere Markt geöffnet wird. Außerdem profitiert das unterentwickelte Land von den technologischen Fortschritten des größeren Landes. Ein Know-how-Transfer in die andere Richtung wird weniger nachgefragt sein.

3.4 Die Währungsunion

Eine weitere Integrationsetappe, die der MERCOSUR bisher zwar nicht anstrebt, aber immerhin sich in deren Richtung begeben möchte, stellt die Währungsunion dar.

Die Idee einer einheitlichen Neu-Währung oder zumindest eines gemeinschaftliches Währungssystem mit festen Wechselkursen stößt vor allem in Brasilien auf Widerstand. Diese Umstellung würde für das Land den Verlust von Souveränitätsrechten bedeuten.

Um ein gemeinsames Währungssystem aufbauen zu können, müssten die vier Staaten jeweils eine stabile Währung und Inflationsrate vorweisen. Auch wenn Brasilien und Argentinien mittlerweile Maßnahmen getroffen haben, um ihre Inflationsraten zu senken und ihre Währung stabil zu halten, sind beide Länder nicht vor Finanz- und Währungskrisen gefeit. (vgl. 5.1 und 5.2)

Dennoch gibt es Befürworter einer Einheitswährung im MERCOSUR. Nach Ansicht dieser Fürsprecher sollte die Währung schon so früh wir möglich während des Integrationsprozesses eingeführt werden, damit Abwertungen einer Währung keine negativen Effekte für die andern Länder haben14. Zudem wären die MERCOSUR- Staaten darauf angewiesen, ihre Wirtschaftspolitiken besser abzustimmen, womit man die Bedingungen eines gemeinsamen Marktes erfüllen würde. Die argentinische Regierung brachte sogar die Idee ein, den US-Dollar als Gemeinschaftswährung im MERCOSUR-Raum anzunehmen. (vgl. SANGMEISTER, 2001, 14) Mit einer Bindung an den Dollar konnten die Argentinier in den 90er Jahren die hohe Inflation abbauen und ihre neue Währung Real stabil halten. Doch auch der Anschluss an den US$ hat das Land nicht vor einer erneuten Wirtschaftskrise (2002) bewahrt.

Somit sollten die Verantwortlichen die Planung einer Einheitswährung erst dann in Angriff nehmen, wenn jedes Mitgliedsland die nötigen Kriterien15 dafür erfüllt und die primären Ziele des MERCOSUR-Vertrages umgesetzt wurden. Mit anderen Worten sollte der theoretische Verlauf eines Integrationsprozesses auch so in der Praxis vollzogen werden. Solange die MERCOSUR-Staaten nicht einmal die Bedingungen der niederen Integrationsstufen erfüllen, muss man nicht das Risiko eingehen, die Integration an einer übereilten Herangehensweise scheitern zu lassen.

[...]


1 Schon seit 1960 starteten erste Integrationsprojekte/vgl.. Anhang.

2 Präsident Carlos Menem in Argentinien (1989) und Präsident Fernando Collor de Mello in Brasilien (1990).

3 existiert seit 1980 mit den Vertragsstaaten: Mexiko, Kolumbien, Venezuela, Ecuador, Peru, Bolivien, Brasilien, Argentinien, Paraguay, Uruguay, Chile.

4 Tarifäre und nicht-tarifäre Beschränkungen auf Einfuhren ausländischer Produkte und Belieferung des Heimatmarktes durch inländische Güter.

5 Der IWF forderte Liberalisierung der Wirtschaft, Öffnung des Außenhandels und eine verminderte ökonomische Rolle des Staates durch Privatisierung.

6 Aus- und inländische Firmen in Brasilien konnten die Wiedereinführung von Zollschranken erreichen, um den Wettbewerb auszuschalten, aber die Regierung konnte die neuen Zölle mit dem Hinweis auf Vertragsverpflichtungen im MERCOSUR wieder reduzieren (vgl. SCHIRM, 2001: 155).

7 1974: CAUCE mit Argentinien und 1975: PEC mit Brasilien (vgl. BARRIOS, 1999: 312).

8 Außenwirtschafts-, Zoll-, Agrar-, Steuer-, Währungs-, Verkehrs- und Industriepolitik.

9 Die Entstehung des MERCOSUR als ganzer Wirtschaftsraum ermöglicht eine Produktion von Gütern in größeren Stückzahlen und durch den ausgebauten Markt wird der Wettbewerb in den einzelnen Ländern angeregt, der wiederum zu Spezialisierungsmaßnahmen in einzelnen Bereichen führt.

12 in den 80er Jahren lag der durchschnittliche Zolltarif der späteren MERCOSUR-Region noch bei 41% (vgl. SANGMEISTER 10, 2001:).

10 z.B. bzgl. des Industrialisierungsgrades, dem Maß an Wirtschaftsreformen, dem Export- und Importvolumen, etc..

11 der Freihandel galt zu dem Zeitpunkt für über 80% aller Produkte (HARTMANN, 2000: 23).

13 Brasilien verlangte zuvor Abgaben zwischen 20-30% (vgl. EßER, 2000: 9).

14 wie die brasilianische Währungskrise auf Argentinien hatte, vgl. 5.2.

15 etwa Stabilisierung der eigenen Währung und niedrige Inflationsrate.

Fin de l'extrait de 91 pages

Résumé des informations

Titre
Analyse des wirtschaftlichen Integrationsraumes MERCOSUR in Lateinamerika unter besonderer Berücksichtigung der Handels- und Investitionsverflechtungen mit der EU
Université
University of Applied Sciences Berlin
Note
2,7
Auteur
Année
2005
Pages
91
N° de catalogue
V79132
ISBN (ebook)
9783638846905
Taille d'un fichier
1036 KB
Langue
allemand
Mots clés
Analyse, Integrationsraumes, MERCOSUR, Lateinamerika, Berücksichtigung, Handels-, Investitionsverflechtungen
Citation du texte
Diplom-Kauffrau Christiane Erbstößer (Auteur), 2005, Analyse des wirtschaftlichen Integrationsraumes MERCOSUR in Lateinamerika unter besonderer Berücksichtigung der Handels- und Investitionsverflechtungen mit der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79132

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