Hitlers Machtergreifung und Machtsicherung


Referat / Aufsatz (Schule), 1999

3 Seiten


Leseprobe


HITLERS MACHTERGREIFUNG UND MACHTSICHERUNG

Notverordnungen zum Schutze von Volk und Staat und Ermächtigungsgesetz.

1933

28.2.„Verordnung zum Schutze von Volk und Staat“ (Reichstagsbrandverordnung):

Bestimmungen:„Zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“: Einschränkung der Grundrechte (u.a. persönliche Freiheit, freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Eingriffe in Brief- u.

Fernsprechgeheimnis, Haussuchungen und Beschränkung des Eigentums zulässig).

Verfassungsmäßige Grundlagen: Art. 48 der Weimarer Verfassung

23.3.„Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat“ (Ermächtigungsgesetz):

Bestimmungen:Reichsgesetze können von der Regierung beschlossen werden und dürfen von der Verfassung abweichen

Verfassungsmäßige Grundlagen: Art. 48 u. 76 der Weimarer Verfassung

31.3.Erstes Gesetz „zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“

Bestimmungen:Alle Landtage und kommunalen Selbstverwaltungsorgane werden aufgelöst und entsprechend dem RT-Wahlergebnis neu zusammengesetztVerfassungsmäßige Grundlagen:Regierungsbeschluss

7.4.Zweites Gleichschaltungsgesetz

Bestimmungen:„Reichsstatthalter“ sind für die Durchführung der Richtlinien des Reichskanzlers verantwortlich in den Ländern

Regierungsbeschluss

7.4.Gesetz „zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“

Bestimmungen:Beamten können entlassen werden, wenn sie „nichtarischer Abstammung sind“ und wenn sie „nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten“.

Regierungsbeschluss

14.7.Gesetz „gegen die Neubildung von Parteien“

Bestimmungen:Als „einzige politische Partei in Deutschland“ wird die NSDAP zugelassen.

Regierungsbeschluss

1.12.Gesetz „zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat“

Bestimmungen:Die NSDAP wird „nach dem Sieg der nationalsozialistischen Revolution“ als „die Trägerin des deutschen Staatsgedankens und mit dem Staat

unlöslich verbunden“ anerkannt; „Stellvertreter des Führers“ und SA-Chef werden Mitglieder der Reichsregierung.

Regierungsbeschluss

1934

30.1.Gesetz „über den Neuaufbau des Reiches“

Bestimmungen:Volksvertretungen der Länder werden aufgehoben, die Hoheitsrechte der Länder gehen auf das Reich über, die Länderregierungen unterstehen der Reichsregierung, die neues Verfassungsrecht setzen kann. Regierungsbeschluss

14.2.Gesetz „über die Aufhebung des Reichsrates“

Bestimmungen:Der Reichsrat als Verfassungsorgan wird aufgehoben Regierungsbeschluss

1.8.Gesetz „über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches“

Bestimmungen:„Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt.“ Die „bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten (gehen) auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über“.

Regierungsbeschluss

Die entscheidenden Ereignisse der Machtergreifung in Berlin

Am 30.1.1933 beruft Reichspräsident Hindenburg den „Führer“ der NSDAP, der stärksten Fraktion im Reichstag, Adolf Hitler, zum Reichskanzler. Am 1.2. wird der Reichstag aufgelöst, die Wahlkampfpropaganda der NSDAP macht aus dem Regierungswechsel eine

„Revolution“. Am 27.2. brennt das Reichstagsgebäude völlig aus. Die bis heute ungeklärte Brandstiftung wird von der NSDAP propagandistisch ausgenutzt und den Kommunisten angelastet. Die „Reichstagsbrandverordnung“ vom 28.2. hebt die Grundrechte auf. „Linke“ Presseorgane werden verboten, kommunistische Funktionäre verhaftet, wobei der NSDAP Görings Stellung als kommissarischer preußischer Innenminister zugute kommt. Die Reichstagswahlen am 5.3. bringen der NSDAP nur zusammen mit der „Kampffront Schwarz- Weiß-Rot“ (DNVP und Bayerische Volkspartei) die absolute Mehrheit. Am 13.3. wird Goebbels (Reichspropagandaleiter der NSDAP) Reichsminister „für Volkausklärung und Propaganda“, im April wird Göring preußischer Ministerpräsident und im Mai Reichsminister für Luftfahrt. Am 21.3. , dem „Tag von Potsdam“, hatte sich der neue Reichstag in der Garnisonskirche am Grab Friedrichs II. (des „Großen“) in Anwesenheit Hindenburgs und Hitlers versammelt, am 23.3. das Ermächtigungsgesetz angenommen. Ein erster organisierter Boykott jüdischer Geschäfte findet am 1.4. statt. Nachdem der 1.Mai als „Tag der nationalen Arbeit“ mit großem propagandistischen Aufwand gefeiert worden ist, werden einen Tag später die Gewerkschaftshäuser besetzt, die Gewerkschaften abgeschaltet und ihre Funktionäre in „Schutzhaft“ genommen. Die Parteien lösen sich im Juni/Juli unter Druck selbst auf oder werden –wie die SPD- verboten. Am 10.5. werden die Bücher solcher Schriftsteller, die die Nationalsozialisten zur „weltbürgerlichen-jüdisch-bolschewistischen Zersetzungsliteratur“ rechneten (u.a. Thomas und Heinrich Mann, Brecht, Tucholsky, Remarque, Freud), öffentlich verbrannt. Nach dem Rücktritt Hugenbergs (DNVP) wird am

1.7. ein weiterer Nationalsozialist Reichsminister (Darré: Ernährung, Landwirtschaft und Forsten). Am 12.11. stimmen 92% für die Einheitsliste der NSDAP, die mit Gesetz vom

1.12.1933 alleinige Staatspartei wird. In den Ländern regieren seit dem 7.4.

„Reichsstatthalter“ nach der Weisung Hitlers. Am 30.1.1934 werden die Länderparlamente aufgelöst. Am 30.6. werden der Stabchef der S, Röhm, und andere SA- Führer wegen eines angeblichen Putschversuchs ohne Gerichtsurteil erschossen. Nach Hindenburgs Tod (2.8.1934) übernimmt Hitler als „Führer und Reichskanzler“ auch das Reichspräsidentenamt, was durch eine „Volksbefragung“ nachträglich bestätigt wird.

FAZIT:

Als Folge all dieser Maßnahmen erreicht Hitler seine von ihm angestrebte EINHEIT VON PARTEI UND STAAT.

Deutschland ist damit Anfang 1934 faktisch gleichgeschaltet.

Die Partei hat fast alle wichtigen Positionen unter ihrer Kontrolle. Aber Gegenspieler zu Hitler könnten nur noch sein:

1. Die Kirchen

2. der Reichspräsident 3.die Reichswehr

Mit dem Tod Hindenburgs und der Übernahme aller seiner Funktionen durch Hitler (oberster Befehlshaber !!) ist die Phase der Machtsicherung und der Gleichschaltung abgeschlossen.

Auch die Reichswehr untersteht jetzt seiner Befehlsgewalt.

Im Röhm- Putsch hatte Hitler schon vorher innerparteilichen Widerstand ausgeschaltet und eine ganze Reihe politischer Gegner getötet. Hierbei zeigte er, dass er auch das Amt eines WILLKÜRLICHEN OBERSTEN RICHTERS beanspruchte.

€seit August 34 gibt es damit keine Institution und keine Person, die Hitlers Machtanspruch in Frage hätte stellen können.

Ende der Leseprobe aus 3 Seiten

Details

Titel
Hitlers Machtergreifung und Machtsicherung
Autor
Jahr
1999
Seiten
3
Katalognummer
V100688
ISBN (eBook)
9783638991124
Dateigröße
334 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hitler, 3.Reich, Machtergreifung
Arbeit zitieren
Anna-Lena Höfer (Autor:in), 1999, Hitlers Machtergreifung und Machtsicherung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/100688

Kommentare

  • Gast am 16.5.2001

    Übersicht lich und überwiegend korrekt.

    Die Arbeit ist übersichtlich strukturiert und zeigt ein sichereres historisches Urteil. Allerdings gehe ich davon aus, dass die Aussage, die NSDAP habe mit der DNVP und der B V P (!) koaliert, unrichtig ist. Schließlich gehörte die BVP, der bayrische Ableger des Zentrums, zur demokratischen Weimarer Koalition. Ansonsten aber ist de Hausaufgabe übersichtlich und korrekt.

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Titel: Hitlers Machtergreifung und Machtsicherung



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